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Zur Reichspolitik des Mainzer Kurfürsten und Erzkanzlers Friedrich Carl Josephs von Erthal

von Bernd Blisch

Die neuere Forschung, allen voran die landes- und rechtsgeschichtlich orientierte, beschäftigt sich nun schon seit ziemlich genau drei Jahrzehnten mit dem Erzkanzleramt bzw. der Reichspolitik  der Kurfürsten von Mainz in der Neuzeit. Auf die Bemerkung Mathys im Jahre 1965, dass es geradezu als Verpflichtung erscheine, "der Geschichte des Erzkanzleramtes nicht nur im Mittelalter, sondern auch in der Neuzeit nunmehr ein intensiveres Augenmerk zu widmen"[Anm. 1], begann schon Ende der sechziger Jahre Duchhardt, sich der Person des Kurfürsten Philipp Karl von Eltz unter besonderer Berücksichtigung dessen Reichspolitik anzunehmen,[Anm. 2] bis dann in den späten siebziger und vor allem den achtziger Jahren eine nicht kleine Zahl von Arbeiten zu den meisten Kurfürsten des 18. Jahrhunderts erschienen: ihrer Politik als Erzkanzler oder in Auseinandersetzung mit dem Reich.[Anm. 3] Auffallend ist dabei nur, dass gerade zu den beiden letzten Kurfürsten – Emmerich Josef von Breidenbach-Bürresheim und Friedrich Carl Joseph von Erthal – politische Biographien fehlen.[Anm. 4] Freilich fehlen über deren Regierungszeit nicht Arbeiten zur Aufklärung im Mainz des 18. Jahrhunderts.[Anm. 5] Dies hat zum einen natürlich mit lokalhistorischem Interesse zu tun, zum anderen mit dem Interesse der geistesgeschichtlichen Forschung an der katholischen Aufklärung allgemein.
Ebenfalls vorhanden ist natürlich auch eine Fülle an Studien im Gefolge der Arbeit von Aretins zum Reich 1776 bis 1806.[Anm. 6] Diese Arbeit, wie kaum eine andere vorher, rückte die Mittel-, Klein- und Kleinststaaten des Heiligen Römischen Reiches in den Mittelpunkt und gab den Anstoß zur Beschäftigung mit den Institutionen des alten Reiches, dem Reichstag und dem Reichskammergericht.[Anm. 7]
Innerhalb des Staats- und Verfassungsgebildes dieses alten Reiches hatte nun der Mainzer Kurfürst-Erzbischof aufgrund einer Kumulation von Ämtern und Rechten eine herausragende Stellung mit entscheidenden Funktionen inne: Als Landesherr übte er die obrigkeitliche Gewalt über das Erzstift Mainz aus, als Erzbischof war er Oberhaupt der größten Erzdiözese des Reiches, als erster Kurfürst präsidierte er im Kurfürstenrat, dem obersten Reichstagskollegium, das neben den Reichsgeschäften für die Wahl eines römischen Königs zuständig war, und als Erzkanzler leitete er am Reichstag als Direktor die Reichstagsgeschäfte und stand der Reichshofkanzlei in Wien vor.[Anm. 8]
Nun hatte sich, spätestens seit dem Ende des 30jährigen Krieges, für die deutschen Fürsten eine Doppelstellung herausgebildet; denn als Reichsmitglieder waren sie auf der einen Seite rechtlich von Kaiser und Reich abhängig, bildeten zusammen das Reich und empfingen von ihm ihre Daseinsberechtigung, obwohl es sie, auf der anderen Seite, in dem Maße, in dem sie ihre Eigenmacht ausbauen konnten, als Oberhaupt ihrer eigenen Territorien aus dem Reich in das europäische Kräftefeld zog. Für den Mainzer Kurfürst-Erzbischof bedeutete diese Entwicklung, bezogen auf seine verschiedensten Ämter, dass er als Reichsfürst eine eigene Sprache sprechen wollte, als Erzkanzler auf die Aufrechterhaltung der Reichsgesetze bedacht sein musste, um das Reich vor eventuellen kaiserlichen Angriffen zu schützen, als Reichstagdirektor zugleich aber verpflichtet war, neutral und unparteiisch zu handeln. Hätten allein schon diese drei sich eigentlich widersprechenden Aufgaben eine klare und eindeutige Regierung unmöglich gemacht, so kam noch das geistliche Amt des Erzbischofs hinzu, das vom Mainzer Kurfürsten verlangte, die Rechte der geistlichen Staaten gegenüber Kaiser und Reich zu wahren und vor allem die Versuche des Papsttums abzuwehren, durch Nuntien in der kirchenrechtlichen Jurisdiktionsausübung mit den deutschen Erzbischöfen zu konkurrieren.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war aus diesen Gründen das Regieren nach einem einheitlichen Programm für das Mainzer Territorium kaum noch möglich, da ja, bei aller verfassungs- und kirchenrechtlichen Bedeutung, die machtpolitischen Voraussetzungen – ein geschlossenes Territorium, ökonomische Potenz oder ein starkes Militär zur Durchsetzung einer Idee – fehlten. Nur eine aktives Wirken in den und durch die reichs- und verfassungspolitischen Positionen konnte der Mainzer Kurfürst ein Absinken in die Bedeutungslosigkeit der Klein- und Kleinststaaten des Reiches verhindern.
Als Friedrich Carl Joseph von Erthal im Juli 1774 durch das Domkapitel zum Mainzer Kurfürsten und Erzbischof erwählt worden war, versprach er in einer Ansprache an das Kapitel, alles zu tun, "damit das Beste dieses hohen Erzstifts auf das verlässigste erzielet, das Publicum stets fort beruhiget, durch ein solch rührendes Schauspiel alle Auswärtigen erbauet, und das uralte Sprichwort: unter dem krummen Stabe sei gut wohnen: wieder wahr werden möge."[Anm. 9] Allein, als der Kurfürst im Juli 1802 nach 28jähriger Regierungszeit in Aschaffenburg starb, gehörten seine Hauptstadt Mainz und das linksrheinische Gebiet seines Erzstifts nicht mehr zu seinem Herrschaftsgebiet, und das Heilige Römische Reich schickte sich an, die Abgeordneten zu jener Reichsdeputation in Regensburg sich versammeln zu lassen, deren Hauptschluß im Februar 1803 die Mediatisierung der geistlichen Territorien bestimmen sollte, die die Auflösung des alten Reichs beschleunigte und die Reichskirchenverfassung zerstörte, durch die auch ein Erthal erst zu dem geworden war, was er war.
Auf den ersten Blick ist Erthal also mit seiner Politik gescheitert. Betrachtet man die Regierungszeit jedoch genauer, so zeigt sich, dass dieses Urteil eines der historischen Nachwelt und keineswegs der Mitwelt war: Kurmainz war das einzige der geistlichen Territorien, das den Reichsdeputationshauptschluss überleben sollte. Dumont mutmaßt auf die Frage, warum Kurmainz zunächst der Säkularisation entging, dass "selbst die nach völliger Souveränität strebenden Einzelstaaten nicht auf jene Funktion verzichten mochten, die Kurmainz noch Ende des 18. Jahrhunderts ein gewisses Gewicht in der Reichspolitik verliehen hatte: auf die eines Erzkanzlers und Primas von Deutschland."[Anm. 10]In abgewandelter Form könnte man formulieren, dass gerade die lange und, wie ich hoffe, zeigen zu können, in sich konsequente Reichspolitik Friedrich Carl Josephs von Erthal eine Abschaffung des Erzkanzleramtes nie zur Disposition brachte.
Zunächst jedoch einige Bemerkungen zum Regierungsantritt, will sagen, zur Wahl Erthals im Juli 1774:
Durchaus gängige wissenschaftliche Sicht ist, dass ein geistliches Wahlfürstentum im 18. Jahrhundert zu einem, wie Menzel es ausdrückt, „mehr schlecht als recht verwalteten Versorgungsinstitut für eine kleine Anzahl untereinander versippter Adelsfamilien und deren Klientel“[Anm. 11]degeneriert war. Untersucht man allerdings die Wahl Erthals auf Versippung mit dem übrigen Stiftsadel, hält seine Familie einen ausgeprägten Negativrekord.[Anm. 12] Friedrich Carl Joseph von Erthal konnte eben nicht auf eine starke Verwandtschaft oder Klientel im Kapitel bauen. Zum ersten Mal, so scheint es, wählte das Domkapitel jemanden, der schon als Kapitular von sich reden gemacht hatte und bei dem man wusste, woran man war:[Anm. 13] 1758 war er zum Präsidenten des kurfürstlichen Regierungsrats ernannt worden, 1761 wurde er Präsident des kurfürstlichen Regierungsrats, 1764 vertrat er bei der Römischen Königswahl Josefs II. den Mainzer Kurfürsten als erster Wahlbotschafter,[Anm. 14] seit dem gleichen Jahr setzte er sich als Rektor der Mainzer Universität für eine Verbesserung der philosophischen und theologischen Studien sowie für das niedere Schulwesen ein, 1768 erreichte ihn die Würde eines Domkustos, seit 1769 vertrat er Kurmainz als Gesandter am Kaiserhof, wo er sich besonders um die „Abwehr der Eingriffe in die Erzkanzlerische Gerechtsame“ verdient machte. Vor seiner Abreise nach Wien war noch durch ihn die Errichtung einer Bau- und Zeichenakademie zum Unterricht für Schreiner, Zimmerleute, Maurer und Schlosser erfolgt.[Anm. 15]
Vielleicht geht es ein bisschen zu weit, von einem Paradigmenwechsel bezüglich des Wahlverhaltens im Kapitel zu sprechen, aber festzuhalten bleibt, dass – reichsadelige Herkunft vorausgesetzt: dies eine Grundfeste der Mainzer Kapitelsverfassung – nicht länger nur die familiären Voraussetzungen zählten, sondern „Leistung“: eines der Schlüsselworte des aufgeklärten "bürgerlichen" Zeitalters.

Und gerade in Bezug auf die Reichsverfassung bzw. den Schutz der erzkanzlerischen Gerechtsame hatte sich eben Erthal eingesetzt. Vorausgegangen waren Versuche Josephs II., in die Rechte des Erzkanzlers einzugreifen: Durch die Ernennung einer eigenen Konferenz für Reichssachen versuchte er die Zwischeninstanz des Reichsvizekanzlers auszuschalten. Die Kanzleibeamten der Reichskanzlei sollten dem Kaiser unter Strafandrohung genauesten Bericht erstatten über die eingenommenen Taxen und Geschenke. 1769 reiste Erthal im Auftrag des Mainzer Kurfürsten nach Wien, um die Geschäfte des Erzkanzlers zu führen. 1771 lenkte Joseph II. insofern ein, als er nur noch auf einer vierteljährlichen Spezifikation der Einkünfte der Beamten bestand, und machte das Zugeständnis, dass er keine direkten Verordnungen mehr an die Reichskanzlei erlassen werde. Doch war Mainz durch diese Angelegenheit deutlich geworden, dass mit der Thronbesteigung Josephs II. ein neuer Wind, besser: ein Gegenwind im Reich wehte.[Anm. 16]
Reichspolitisch scheint die Regierungszeit Erthals tatsächlich in verschiedene, zum Teil gegensätzliche Phasen der Politik zu zerfallen: Von seinem Regierungsantritt bis zum Tode Maria Theresias 1780 stand er fest im kaiserlich-österreichischen Lager; die Zeit von 1780 bis 1785 zeigt sich als eine Zeit der zunehmenden Entfremdung von der Politik Kaiser Josephs II.; 1785 kam es dann zum Beitritt des Mainzer Kurfürsten zum vom Preußenkönig Friedrich II. initiierten Fürstenbund und einer pro-preußischen – also: anti-österreichischen Politik –, die bis 1790 andauerte;[Anm. 17] ab 1790 erfolgte mit der Wahl und Krönung Leopolds II. zum deutschen Kaiser das Wiedereinschwenken in eine kaiserliche Politik.[Anm. 18] Betrachtet man sich diese "Bündnis-Wechsel" jedoch genauer, so zeigt sich, dass Erthal, der sich selbst gerne als "par ses fonctions le dépositaire et le gardien de lois de l'empire"[Anm. 19] bezeichnete, sich immer derjenigen Partei zuwandte, die versprach, das Reich und seine Verfassung zu wahren, und sich gegen jede Gruppe wandte, und war es selbst der Kaiser in Wien, die versuchte, die Rechte des Erzkanzlers oder die Verfassung des Reichs anzutasten.
Als Joseph II. 1782 eine neue Kanzleiordnung für die Reichshofkanzlei erließ und Einwände Erthals, dem die Kanzlei ja unterstand, rüde zurückgewiesen wurden, vor allem aber, als der Kaiser ab 1783 daranging, die Diözesen im Reich neu zu ordnen, fühlte sich Erthal als Reichserzkanzler und Metropolit der größten Erzdiözese im Reich herausgefordert. Hinzu kam, dass Österreich die konfessionellen Konflikte in der westfälischen Grafenkurie auszunutzen verstand, um den Reichstag lahmzulegen. Seit Februar 1780 kam es durch die Inaktivität des Reichsfürstenrats über die Frage, ob der protestantische Gesandte Fischer oder der katholische Gesandte von Haimb die westfälischen Grafen vertreten sollte, für fast fünf Jahre zu keinen regulären Sitzungen des Reichstags.[Anm. 20]
Es war vor allem Mainz, das in seiner Mittlerposition als Erzkanzler bzw. Reichstagsdirektor eine Kompromisslösung durchsetzen konnte, für die das Lob nicht ausblieb: "Euer Liebden", schreibt der Würzburger und Bamberger Fürstbischof am 14. November 1784, "erwerben sich dadurch ein neues vorzügliches Verdienst um das ganze teutsche Reich, und stiften sich zur Vermehrung Ihres Ruhms ein Denkmal in der Reichstagsgeschichte, welche keine Zeit auslöschen sondern die späteste Nachkommenschaft dankbar verehren wird." [Anm. 21]
Dieses Jahrfünft von 1780 bis 1785, in dem Erthal sich für eine Ingangsetzung des Reichstags als Instrument der Durchsetzung einer Reichspolitik gegenüber einer dominanten Österreich-Politik des Kaisers einsetzte, ist in Mainz die Zeitspanne, in der durch die Universitätsreform die theoretischen Grundlagen für die Männer gelegt werden, die diese Ideen dann wieder praktisch umsetzen sollten. Es war der Hof des Mainzer Erzkanzlers, der die gut ausgebildeten Juristen brauchte, die sich für die Rechte des Erzkanzlers einzusetzen hatten. Auf diese reichspolitische Dimension der Universitätsreform haben sowohl von Aretin als auch Mathy wiederholt hingewiesen.[Anm. 22]
1785 kam es zum, wie schon erwähnten, Beitritt des Kurfürsten zum Fürstenbund. Eindeutig war Friedrich Carl Joseph von Erthal von Friedrich II. von Preußen für seine antihabsburgische Politik missbraucht worden. Der Preußenkönig konnte gegenüber den Mittel- und Kleinstaaten als Garant der Reichsverfassung auftreten, der Gewinn von Kurmainz war gleichsam das Gütesiegel für reichsrechtliche Solidität der Aktion. Dass Kurmainz als solches angesehen wurde, zeugt allerdings vom immer noch immer vorhandenen Ansehen des Erzkanzlers bei den Mittel- und Kleinstaaten.
Man sollte allerdings dem Mainzer Kurfürsten nicht zuviel Naivität unterstellen. Erthal versprach sich sehr viel vom Fürstenbund und trat 1787 mit eigenen Reformplänen an die Öffentlichkeit:[Anm. 23] dem Plan eines Kongresses der Fürstenbundmitglieder über eine zukünftige Reichsreform und einem Plan des Ausbaus der Haupt- und Residenzstadt Mainz zu einer Reichsfestung. Zielte letzteres auf die Schaffung machtpolitischer Voraussetzungen für den Kurstaat, waren der Plan eines Kongresses doch ganz auf die Zukunft des Reiches und seiner Institutionen gerichtet. Zur Umsetzung dieser Pläne ist es freilich nicht gekommen. Von Jahr zu Jahr musste Erthal erkennen, dass Preußen den Bund nicht zur Stärkung der Reichsverfassung gegründet hatte, sondern zur Schaffung einer anti-österreichischen Klientel. 1789/90 zeigte sich bei der Reichsexekution gegen das aufständische Lüttich, dass Preußen reine Machtpolitik betrieb und es die Interessen des Reichs wenig bekümmerten. Da zur gleichen Zeit mit der Thronbesteigung Leopolds II. in Wien deutlich wurde, dass die josephinische Phase einer anti-reichischen Politik zu Ende gegangen war, war für Erthal der Zeitpunkt gekommen, sich von Preußen zu lösen und wieder enger an den Kaiser zu binden.[Anm. 24]
Im Interregnum vom Februar bis September 1790 konnte Erthal "erfolgreich" (in Anführungsstrichen, da keine nachfolgende Wahl den "Erfolg" hätte zeigen können!) die Position und die Rechte des Erzkanzleramts gegenüber den Reichsvikaren Kursachsen und Pfalzbayern verteidigen: Zwar musste Erthal eine Niederlage im Streit mit Sachsen um die Aktenauslieferung hinnehmen, doch konnte er in den Paragraphen der Wahlkapitulation, die die Handlungen der Vikariatshöfe während des Interregnums sanktionierte, die Aufnahme des "unverrückten Herkommens" als zu beachtende Instanz, neben der Goldenen Bulle und der Wahlkapitulation, für die Reichsvikare erreichen. Damit war den Verwesern in Zukunft die Möglichkeit genommen, sich „unter der Hand“, sprich: machtpolitisch, Rechte anzueignen.
Über die Angelegenheit der Auslieferung der Reichshofratsakten war Mainz mit dem Fürstenbundmitglied Kursachsen in offenen Streit geraten. In der Abstimmung des Kurfürstenrats unterstützte dann jedoch Böhmen, nicht Preußen, den Erzkanzler. Bei der Aufgabe, sich für die Unabhängigkeit der Reichskanzlei auf der Wahl einzusetzen, konnte Wien dazu gebracht werden, den alten Kanzlei-Vertrag von 1745 (und mit ihm die Rechte des Erzkanzlers) zu bestätigen, während die Fürstenbundmitglieder Brandenburg, Sachsen und Hannover es vermieden, in der Angelegenheit für den Erzkanzler Stellung zu beziehen. Wie schon einmal 1785 schien es für Kurmainz nur konsequent, die Seite zu wechseln.
Nebenbei: Das Thema, das die Forschung über die Wahl und Krönung des Jahres 1790 bisher am meisten beschäftigt hat, die Kandidatenfrage, ist bei weitem nicht so interessant, wie es uns die Forschung glauben machen will. Sie zeugt zwar für die Lebendigkeit, die in den letzten fünfzehn Jahren des alten Reichs auch noch auf diesem Gebiet vorhanden war: Zentral für die Kaiserwahl war sie indes nicht. Der Abschluss des Kanzleivertrages mit Wien, das Zurückkehren zu vor-josephinischen Zuständen im Verhältnis von Kaiser-Reich-Erzkanzler war mindestens genauso wichtig.[Anm. 25]
Am Ende des Jahres 1790 kam es zu einer Kabinettsumbildung, die den Neuanfang mainzischer Politik nach dem Fürstenbundexperiment deutlich macht. Drei Ministerstellen wurden geschaffen: Clemens August von Westphalen zu Fürstenberg – zweiter Wahlbotschafter bei der Kaiserwahl 1790 – sollte die allgemeinen Reichs-, Kreis-, Justiz- und Polizeigeschäfte bearbeiten, Friedrich Karl von Seckendorf erhielt das Finanzresort und Franz Josef von Albini – bis dahin deutscher Referendar an der Reichshofkanzlei in Wien –, versehen mit dem Titel eines Hofkanzlers, sollte Westphalen entlasten, die Schlussredaktion aller ministeriellen Gutachten übernehmen und zusammen mit dem Kurfürsten die speziellen landespolizeilichen Maßnahmen beraten. Der bisherige Staatsrat Deel – der sich für den Fürstenbundbeitritt stark gemacht hatte und als pro-preußisch galt, sollte von nun an mit Sonderaufgaben betraut werden. Johannes von Müller, bisher Vertrauter des Kurfüsten, blieb als geheimer Staatsrat in Mainzer Diensten. Weihbischof Heimes war weiterhin für die kirchlichen Angelegenheiten zuständig. Eine reine Versorgungsstelle war jedoch das Großhofmeisteramt, das Erthal an seinen Bruder Lothar Franz gab. Wie sich der Kurfürst selbst in das Konzert seiner Minister einordnete, macht am besten die Einleitung eines am 19. Dezember 1790 erlassenen Organisationspatents für die höchsten Regierungsgeschäfte deutlich:[Anm. 26]
"Ich habe nun alles erwogen, was mir zur künftigen Austheilung deren Geschäften und deren Vortrag vorgeschlagen worden ist. Ich kenne und muß natürlich meine Lande, Geschäfte und Verfassung am besten kennen. Mein Wunsch ist, mir die Regierung zu erleichtern, und ich bin überzeugt, dass ich mir solche durch meine geschickte und rechtschaffene Ministers wirklich erleichtern werde, sobald ich nur eines jeden Fach deutlich bestimme. Von jeher hat das Ministerium hier aus dem Großhofmeister und dem Hofkanzler, zuweilen auch mehreren Konferenzministern bestanden, welche  die ihnen von den  regierenden Kurfürsten zugeschickte Geschäfte mit Beihilfe eines geheimen Sekretarii oder Referendarii besorgt haben. Alle Briefe, Berichte, Suppliken, Vorträge von den Stellen sind immer unmittelbar an den Kurfürsten gekommen, und dieser hat solche, wenn Er nicht auf der Stelle hat resolvieren wollen, dem Großhofmeister oder Hofkanzler geschickt. Diese alte Verfassung will ich nicht ändern. Es wird also auch künftig alles unmittelbar an mich kommen, und ich werde das, was ich nicht etwa sogleich resolviere, demjenigen Minister zuschicken, in dessen Departement die Sache einschlägt. Damit aber eine gute Ordnung beybehalten werde, und ich sowohl als die Ministers wissen mögen, was bei mir eingekommen ist, wo ich es hingeschickt, oder was ich etwa selbst resolviert habe, so soll der geheime Protokollist bey mir und in meiner Gegenwart über alles dieses ein Protokoll führen, wohin täglich alles eingeschrieben wird, und ich werde, was ich etwa auf der Stelle resolviere, meinen Ministers theils zur Nachricht, theils zur Expedition zufertigen. Ich muß mir natürlich vorbehalten, dass ich wie alle Regenten Dinge, wobey ich keinen Anstand finde, unmittelbar selbst resolviere; vermuthlich wied dieses selten geschehen, und was ich resolviere, das hat niemand zu verantworten, genug, dass meine Minister zu ihrer Wissenschaft davon unterrichtet werden; übrigens sind sie mit meiner Resolution gedeckt."
Der Kurfürst ließ sich also über alles informieren und war derjenige, der die Entscheidungen traf und sie nach außen hin auch verantwortete. Freilich war es bald so, dass Albini alle übrigen Minister und den Kreis der Favoriten verdrängte. Ab 1792 lässt sich sagen, dass allein der Kurfürst und Albini die Geschicke bestimmten.
Das Jahr 1792 stellt sich gleichzeitig als Höhepunkt und Krise der Herrschaft Friedrich Carl Josephs von Erthal dar. Im Anschluss an die Kaiserkrönung Franz II. am 14. Juli 1792 fand in Mainz nun endlich der Fürstenkongress statt, den sich Erthal schon 1787 erhofft hatte. Leider ging es nicht um eine Reichsreform, sondern um den Krieg gegen Frankreich. Wie sehr sich Erthal in diesem Krieg als Reichsfürst engagierte, zeigt eine Bemerkung des Staatsrats Müller vom 31. August 1792: "Ich habe ihm (Edelsheim) geantwortet, wie wir nicht nur soviel wie Trier, sondern weit mehr thun, da wir mehrere und bessere Leute nicht blos für Garnisonsdienste sondern auf den Fuß anderer Regimenter des K.K. Heeres geben. Der Markgraf also gibt 1000. Noch immer bleiben Emminentissimus, nach dem ganz militärischen Hessencassel, derjenige, der am meisten thut."[Anm. 27]
Was bedeutete die Annektion und spätere Rückeroberung von Mainz für die Politik Erthals? Auf den Punkt gebracht, ließe sich einfach sagen: die Katastrophe schlechthin.[Anm. 28] Die militärische Ohnmacht beim Herannahen der „Neufranken“ und das Angewiesensein auf preußisches und österreichisches Militär machten deutlich, dass Kurmainz sich dem Machtbereich der Groß- und Mittelstaaten zwar nähern konnte, ihn durch eine Reform des Reiches vielleicht auch hätte erreichen können, ohne diese Reform aber nur ein Dasein im Schatten der beiden Großmächte Österreich und Preußen führen musste.
Im Herbst 1793 kehrte Erthal nur noch einmal für kurze Zeit nach Mainz zurück. Da das besetzte Mainz die Ohnmacht des einst sich mächtig glaubenden Erzkanzlers permanent vor Augen führte – er konnte nicht in sein kurfürstliches Schloss zurückkehren, da es die in Mainz logierenden Preußen beschlagnahmt hatten –, residierte er von nun an in Aschaffenburg oder, wenn es die Kriegsumstände nötig machten, in Erfurt oder in Heiligenstadt, wo er auch nach dem Fall von Mainz 1792 bis zur Rückeroberung gelebt hatte. "Cette Sibirie d'Allemagne", wie er es in einem Brief an seine Vertraute, Frau von Coudenhove, nennt, behagte ihm zwar nicht, er zog es aber dem Exil in einem anderen Territorium vor.[Anm. 29] (Das Domkapitel war zunächst nach Würzburg gegangen, wohin auch Erthal hätte flüchten können.)
Erstaunlich schnell fand jedoch der immerhin über 70jährige alte Fürst auf den Boden der Tatsachen zurück. Am 24. Oktober 1794 war es Kurmainz, das am Reichstag die Einleitung baldiger Reichsfriedensverhandlungen mit den Franzosen vorbrachte. Als Vermittler sollten Dänemark und Schweden fungieren.[Anm. 30] „Der Herzog von Gotha sieht höchstdero Friedenseinleitung als ein Meisterwerk an. Eben dieses sagte mir der Herr Landgraf von Cassel bei meiner Durchreiß und hofft, durch seine Verbindung mit Dänemark dem Reich gute Dienste zu leisten.“[Anm. 31] "Der Herzog von Weimar hat mich ersucht Euer Kurfürstlichen Gnaden seine Verehrung zu versichern, mit dem Beyfügen, dass er seit langer Zeit nichts gelesen habe, dass ihm so zweckmäßig und erwünscht geschienen, als höchst dero fürtreffliche Friedenseinleitung."[Anm. 32] Zwei der überschwenglichen Briefe Dalbergs vom 27. und 30. Oktober auf das Vorgehen Erthals.
Bis auf Hannover stimmten auch die übrigen Kurfürsten für Frieden, wobei freilich jeder eine andere Meinung hatte, wie dieser Friede praktisch aussehen sollte. (Pfalzbayern und Preußen begannen denn auch parallel zu den Reichsfriedensbemühungen mit Separatverhandlungen.) Wer sich vor allem nicht durch den Erzkanzler die Fäden aus der Hand nehmen lassen wollte, war der Kaiserhof, der das Projekt solange hinauszog, bis es die tagespolitische Situation über den Haufen warf. Mit dem Sonderfrieden von Basel und dem Frieden von Campo Formio war an ein gemeinsames Vorgehen des Reiches, das die volle Unterstützung der beiden Großmächte gehabt hätte, nicht mehr zu denken. Nun konnte es für den Erzkanzler nur noch um die Rettung seines Territoriums und des Reiches generell gehen.
Zur Führungsgestalt für die kleineren Fürsten, vor allem für die geistlichen Territorien, wurde jedoch Kurmainz noch einmal bei der Versammlung von Rastatt: "Bey dem so nöthigen Einverständnis der Reichs-Stände", schreibt Dalberg am 4. Juli 1797 an Erthal, "besonders der Geistlichen Fürsten, ist vollkommenes Vertrauen und gemeinsamer Vereinigungspunkt aller Unterhandlungen sehr zu wünschen; und dieser Vereinigungspunkt bestehet offenbar vermög der Reichsverfassung in den Geschäftseinteilung des Reichs-Erzkanzlers! Zumahlen da Eure Kurfürstlichen Gnaden ihre patriotischen Gesinnungen auf eine so thätige Weiß erwiesen haben. So eben sagte mir der Reichs-Kanzleidirektor von Pleiel, dass der Maynzer Hof beinahe der einzige seye, der ohne allen Anstand, ohne allen Widerstand, ohne alle Einschränkung seine Reichsständischen Pflichten in vollem Maaß immer erfüllet haben."[Anm. 33]
Nachdem jedoch alle Bemühungen über den Reichstag zu einer gemeinsamen Sprache und Handlung zu gelangen immer wieder scheiterten, versuchte Kurmainz über die Kreise zu einer gemeinsamen Stimme unter den Fürsten zu gelangen. Als Mainzer und Wormser Fürst hatte Erthal das Ausschreibamt für den kur- und den oberrheinischen Kreis inne, Dalberg, seit 1787 Koadjutor in Mainz und seit 1788 Koadjutor in Konstanz, hatte Einfluß auf das Ausschreibamt des schwäbischen Kreises. Nach dem Tode Franz Ludwig von Erthals 1795 bewarb sich der ältere Bruder noch einmal um den Bamberger Thron. Die Forschung lächelte über den Versuch des 76jährigen, ein weiteres Fürstentum zu übernehmen, und sprach von Eitelkeit, übersah aber, dass Erthal damit auch noch das Ausschreibamt für den fränkischen Reichskreis besessen hätte, (abgesehen davon, dass sich das Bamberger Territorium sehr gut als quasi "Entschädigungsmasse" für das verlorene linksrheinische Gebiet anbot).[Anm. 34]
Der Wunsch Erthals, diese vier Kreise mögen mit einer Stimme reden, zieht sich durch den Briefwechsel sowohl mit seinem Minister Albini, der in Rastatt die Verhandlungen leitete, als auch mit Dalberg, dem Koadjutor auf Statthalterschaft in Erfurt.
Nach dem Scheitern von Rastatt ging es dann tatsächlich nur noch um das reine Überleben. Darüber gibt am besten der Briefwechsel des Mainzer Beauftragten in Paris, Graf Beust, Auskunft, der in Würzburg erhalten ist. Kaum angekommen, glaubt dieser schon mitteilen zu können: "Je dois annoncer à votre Excellence que le premier Consul incline à favoriser S.A.S. Electeur de Mayence." (12. November 1800) [Anm. 35] und im Februar 1801 weiß er schon, "comme ArchiChancelier de l'Empire sera conservé seul des Electeurs ecclésiastiques et conserva ses possessions sur la rive droite du Rhin."[Anm. 36]Im Mai 1801 kann Beust Albini mitteilen, dass auch Russland den unverzichtbaren Bestand des Kurstaats versichere.[Anm. 37] Um die Verhandlungen Beusts finanzieren zu können, hatte Kurmainz im Mai 1800 einen Subsidienvertrag mit England unterzeichnet: „Es kommt halt denn doch eine schöne Stange Geldes in den Kurstaat, welcher hierdurch nicht nur an seiner Sicherheit, sondern auch an allen übrigen Verhältnissen gewinnt“,[Anm. 38] ließ Erthal seinem Koadjutor am 5. Mai 1800 berichten, und Dalberg gestand im Gegenzug seinem Kurfürsten im Februar 1802 ein: "...die Convention mit England war ein Meisterwerk, welches noch nach dem Krieg so nützlichen Erfolg hat...".[Anm. 39]
Am 30. November 1801 hatte Erthal an Dalberg geschrieben: "...indem gestern von dem Herrn Nuntius ein Schreiben an mich abging, wodurch dieser mir ein gedrucktes päpstliches Breve an die deutschen Erz- und Bischöfe des Inhalts zufertigte, dass ich innerhalb 10 Tagen auf meine Metropolitan- und Diözesan-Rechte der linken Rheinseite verzichten möchte. Es wird nichts übrig bleiben, als sich in dieses harte Schicksal zu fügen."[Anm. 40] Und um Frankreich auf keinen Fall zu verärgern, konnte Albini im Dezember 1801 nach Paris melden: „L'Electeur n'a pas hesité un moment à faire cette abdication en la double qualité d'archéveque de Mayence et d'éveque de Worms.“[Anm. 41] Es ging Erthal um den Erhalt des Erzkanzlerstaats, nicht um die Bischofswürden.
Als Erthal am 25. Juli 1802 starb, starb er in der Gewissheit, den Erzkanzlerstaat in die neue Zeit hineingerettet zu haben. Noch am 17. Juli hatte Friedrich Wilhelm III. über eine Note Haugwitz' mitteilen lassen, dass er eine Akkreditierung eines Mainzer Gesandten in Berlin wünsche.[Anm. 42] Und am 24. Juli, einen Tag vor dem Tod des Kurfürsten, konnte Albini nach Berlin mitteilen, dass der Kurfürst, wie vom preußischen König gewünscht, dem Grafen Hatzfeld die erforderlichen Credentialien als Mainzer Gesandter gegeben habe.[Anm. 43] Damit war klar, dass auch Preußen einem Überleben des Mainzer Staats nichts mehr entgegensetzte. Zwar wusste noch niemand sicher, wie groß dieser Staat werden und wie er sich finanzieren würde, doch dass es ihn geben sollte, war sicher.
Drei Tage nach Erthals Tod gab Dalberg Albini Anweisung, die Verhandlungen nicht abreißen zu lassen. Aus seinen Zeilen spricht die Angst, dass mit dem alten Kurfürsten auch die Idee des Erzkanzler-Staates ins Grab gesunken wäre. "Auf alle Fälle", schreibt er, "müsse Kurmainz ein Besitz der Direktorialgerechtsame bleiben: Es verlautet, gewisse Mächte hätten die Person des Ehrwürdigen Kurfürsten Friedrich Carls, nicht aber die geistliche Kur nach seinem Todt erhalten wollen." [Anm. 44]
Kaum ein anderer Mainzer Kurfürst wurde von der Geschichtsschreibung so negativ beurteilt wie Friedrich Carl Joseph von Erthal. Ein Hauptgrund dafür liegt darin, dass Mißerfolg „von der Nachwelt und der Geschichtswissenschaft keinem Staatsmann oder Fürsten verziehen“[Anm. 45] wird. Für die preußisch-kleindeutsche Historiographie waren das Alte Reich und die Territorialstaaten ein Anachronismus, der sich überlebt hatte. Die klerikal-katholische Geschichtsschreibung verzieh gerade Erhtal nie seine papstfeindlichen, staatskirchlichen und episkopalistischen Tendenzen. Die zeitgenössischen Jakobiner und in ihrem Gefolge die Revolutionsforschung brauchte den Kurfürsten als Negativfolie, gegen die sie ihre Errungenschaften deutlich absetzen wollten – wobei man allzu oft übersah, dass es auch die aufklärerische Politik im Kurmainz des späten 18. Jahrhunderts gewesen war, die eine geistige Auseinandersetzung mit der Französischen Revolution und der Republik, so wie sie dann im Jakobiner Club stattfand, erst ermöglicht hatte. Die Zergliederung des Kurstaats und seine anschließende Aufteilung auf u.a. Hessen-Darmstadt, Nassau, Bayern und Preußen verhinderte im 19. Jahrhundert eine traditionsbildende Regionalgeschichtsschreibung für die ehemaligen Kurmainzer Gebiete. "Il y a beaucoup de personnes", schrieb Erthal am 18. Februar 1793 aus seinem Heiligenstädter Exil an Sophie von Coudenhove, "qui sont faites pour assister à un Te Deum, mais très peu qui peuvent soutenir un Miserere." [Anm. 46]

Anmerkungen:

  1. Helmut Mathy: Über das Erzkanzleramt in der Neuzeit. In: Geschichtliche Landeskunde 2 (1965), S. 112. Zurück
  2. Heinz Duchhardt: Philipp Karl von Eltz. Kurfürst von Mainz, Erzkanzler des Reiches (1732-43), Mainz 1969. Zurück
  3. Zu Lothar Franz von Schönborn die beiden Arbeiten: Alfred Schröker: Ein Schönborn im Reich. Studien zur Reichspolitik des Fürstbischofs Lothar Franz von Schönborn, Wiesbaden 1978. und ders.: Die Patronage des Lothar Franz von Schöborn (1655-1729). Sozialgeschichtliche Studie zum Beziehungsnetz in der Germania Sacra, Wiesbaden 1981. Zu Philipp Karl von Eltz die Arbeit von: Duchhardt (wie Anm. 2). Zu Friedrich Carl von Ostein die Arbeit von: Susanne Schlösser: Der Mainzer Erzkanzler im Streit der Häuser Habsburg und Wittelsbach um das Kaisertum 1740 - 1745, Stuttgart 1986 (= Geschichtliche Landeskunde, Bd. 29). Zu Karl Theodor von Dalberg die Arbeiten von: Klaus Rob: Karl Theodor von Dalberg. Eine politische Biographie für die Jahre 1744 bis 1806. Frankfurt, Bern u.a. 1984. und Freyh, Antje: Karl Theodor von Dalberg. Ein Beitrag zum Verhältnis von politischer Theorie und Regierungspraxis in der Endphase des aufgeklärten Absolutismus, Frankfurt 1978. Zurück
  4. Darauf wiesen Herman Weber und Bernhard Post in ihren Arbeiten hin: Hermann Weber (Hg.): Aufklärung in Mainz, Wiesbaden 1984 (=Schriften der Mainzer Philosophischen Fakultätsgesellschaft 9), S.134. Bernhard Post: Judentoleranz und Judenemanzipation in Kurmainz 1774 - 1813, Wiesbaden 1985 (= Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen VII), S. 5. Zurück
  5. Christoph Jamme/Otto Pöggeler (Hg.): Mainz -"Centralort des Reiches". Politik, Literatur und Philosophie im Umbruch der Revolutionszeit, Stuttgart 1986 (= Deutscher Idealismus, Bd. 11). Timothy  Charles William Blanning: Reform and Revolution in Mainz 1743 - 1803, Cambridge 1974. Zurück
  6. Karl Otmar von Aretin: Heiliges Römisches Reich 1776 - 1806. Reichsverfassung und Staatssouveränität, 2 Bde., Wiesbaden 1967 (=Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte, Bd. 38). Zurück
  7. Karl Härter: Reichstag und Revolution 1789 - 1806. Die Auseinandersetzung des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg mit den Auswirkungen der Französischen Revolution auf das alte Reich, Göttingen 1991 (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd.46). Zurück
  8. Einen Überblick über die Charakteristika des Erzkanzleramtes bei Johannes Bärmann: Zur Entstehung des Mainzer Erzkanzleramtes. In: ZRG GA 75 (1958), S. 1-92. Zurück
  9. Bayerisches Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Regierungsarchiv L 21a, unfoliert. Zurück
  10. Franz Dumont: Karl Kolborn: Erneuern und bewahren. Der letzte Dekan des Stephansstiftes. In: Helmut Hinkel (Hg.): 1000 Jahre St. Stephan in Mainz, Mainz 1990, S. 357. Zurück
  11. Gerhard Menzel: Franz Joseph von Albini 1748 - 1816. Ein Staatsmann des Alten Reiches. Zu Wandel und Fortleben der Reichstradition bei der Neugestaltung Deutschlands 1787 - 1815. In: Mainzer Zeitschrift 69 (1974), S. 17. Zurück
  12. Vgl. die Untersuchung von Helmut Hartmann: Der Stiftsadel an den alten Domkapiteln zu Mainz, Trier, Bamberg, Würzburg. In: Mainzer Zeitschrift 73/74 (1978/79), S. 99-138. Vor allem S. 128ff. Zurück
  13. Bisher wurde dem Domkapitel stets unterstellt, auf den "Taktiker" und "Intriganten" Erthal hereingefallen zu sein. Vgl. Marita Haller-Dirr: Johannes von Müller und das Reich. Studien zur Kurmainzer Fürstenbundpolitik. Teil 1. In: Mainzer Zeitschrift 77/78 (1982/83), S. 14. und Blanning (wie Anm. 5), S. 164. Zurück
  14. Vgl. die Beschreibung Erthals in Goethes "Dichtung und Wahrheit". In: Erich Trunz (Hg.): Goethes Werke. Hamburger Ausgabe in 14 Bänden, München 1982, Bd. 9, S. 183. Zurück
  15. Vgl. Eduard von Coudenhove-Erthal: Die Kunst am Hofe des letzten Kurfürsten von Mainz 1774 - 1802. In: Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte 10 (1935), S. 58. Zurück
  16. Vgl. Lothar Gross: Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559 . 1806, Wien 1933, S. 86 - 95. Zurück
  17. Zur Regierung Erthals bis zum Ausbruch der Französischen Revolution vor allem: Marita Haller-Dirr: Johannes von Müller und das Reich. Studien zur Kurmainzer Fürstenbundpolitik. Teil 1. In: Mainzer Zeitschrift 77/78 (1982/83), S. 1-86. Teil 2. In: Mainzer Zeitschrift 79/80 (1984/85), S. 87-154, und für die Jahre bis 1792 noch immer: Liselotte Vezin: Die Politik des Kurfürsten Friedrich Karl von Erthal von Beginn der französischen Revolution bis zum Fall von Mainz 1789-1792, Dillingen 1932. Zurück
  18. Vgl. Bernd Blisch: Friedrich Carl Joseph von Erthal - Erzbischof, Kurfürst und Erzkanzler. Studien zu seiner Politik während des Interregnums und der Kaiserwahl 1790, Mainz 1989 (ungedruckt). Zurück
  19. Josef Hansen: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution, Bd. 1, Bonn 1931, S. 178. Zurück
  20. Vgl. Johannes Arndt: Das Niederrheinisch-Westfälische Reichsgrafenkollegium und seine Mitglieder (1653-1806), Mainz 1991 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abt. Universalgeschichte, Bd. 133). Zurück
  21. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzlerarchiv, Reichstagsakten, Fasz. 642: Diarium und Reskripten 1784, Brief des Bamberger Fürstbischofs vom 14. Novmber 1784. Zurück
  22. Vgl. Helmut Mathy: Moguntia accademica von der Spätaufklärung über die Große Revolution bis zum Ende der französischen Herrschaft. In: Jamme/Pöggeler (Hg.) (wie Anm. 5), S. 94 - 121, und ders.: Die Universität Mainz 1477 - 1977, Mainz 1977. Zurück
  23. Vgl. Haller-Dirr (wie Anm. 17), S. 135. Zurück
  24. Vgl. Blisch (wie Anm. 18). Zurück
  25. Zur Kandidatenfrage bei der Kaiserwahl 1790 vgl. Heinz Duchhardt: Protestantisches Kaisertum und Altes Reich. Die Diskussion über die Konfession des Kaisers in Politik, Publizistik und Staatsrecht, Wiesbaden 1977 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte, Bd. 87). Zurück
  26. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzlerarchiv, Korrespondenz, Fasz. 136, Organisationspatent vom 19.12. 1790. Zurück
  27. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzlerarchiv, Korrespondenz. Fasz., 136a, f. 177f. Zurück
  28. Zur Eroberung von Mainz durch die Franzosen und die Mainzer Republik vgl. Franz Dumont: Die Mainzer Republik von 1792/93. Studien zur Revolutionierung von Rheinhessen und der Pfalz, 2Alzey 1993. Zurück
  29. Staatliches Gebietsarchiv Pilsen, Zweigstelle Klatovy: Fond: Familienarchiv Coudenhove, Abt. Verlassenschaft der Gräfin Sophie von Coudenhove, Karton 28, f. 64. Brief des Kurfürsten an Sophie von C. vom 26. Dezember 1792. Zurück
  30. Vgl. Härter (wie Anm. 7), S. 442-475. Zurück
  31. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzlerarchiv, Korrespondenz 136 b, Brief Dalbergs an den Kurfürsten vom 27. Oktober 1794. Zurück
  32. Ebenda, Brief Dalbergs an den Kurfürsten vom 30. Oktober 1794. Zurück
  33. Ebenda, Brief Dalbergs an den Kurfürsten vom 4. Juli 1797. Zurück
  34. Vgl. Hans Joachim Berbig: Das kaiserliche Hochstift Bamberg und das Heilige Römische Reich vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation, Wiesbaden 1976 (= Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit 5/6). Zu Konstanz vor allem: Franz Xaver Bischof: Das Ende des Bistums Konstanz. Hochstift und Bistum Konstanz im Spannungsfeld von Säkularisation und Suppression (1802/03 - 1821/27), Stuttgart 1989 (= Münchener Kirchenhistorische Studien 1). Zurück
  35. Bayerisches Staatsarchiv Würzburg: Geheime Kanzlei Nr. 493 I - Berichte des Grafen Beust aus Paris. Brief 4, f. 9/10 - Paris, 12. November 1800. Zurück
  36. Ebenda, Brief Nr. 25, f. 70/71 - Paris, 27. Februar 1801. Zurück
  37. Ebenda, f. 120 - 122 - Paris, 3. Mai 1801. Zurück
  38. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzlerarchiv. Korrespondenz, Fasz. 136b, Brief Erthals an Dalberg vom 5. Mai 1800. Zurück
  39. Ebenda, Brief Dalbergs an Erthal vom 17. Februar 1802. Zurück
  40. Ebenda, Brief Erthals an Dalberg vom 30. November 1801. Zurück
  41. Bayerisches Staatsarchiv Würzburg: Geheime Kanzlei Nr. 493 I, f. 335: Brief Albinis aus Aschaffenburg vom 15. Dezember 1801. Zurück
  42. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien: Mainzer Erzkanzlerarchiv, Friedensakten, Fasz. 106, f. 124f. Zurück
  43. Ebenda, f. 120f. Zurück
  44. Alois Gerlich (Hg.):Briefe Karl Theodors von Dalberg an Franz Joseph von Albini. In: Geschichtliche Landeskunde 7 (1972), S. 109. Zurück
  45. Peter Claus Hartmann: Karl Albrecht. Karl VII. Glücklicher Kurfürst - Unglücklicher Kaiser, Regensburg 1985, S. 310. Zurück
  46. Staatliches Gebietsarchiv Pilsen, Zweigstelle Klatovy: Fond: Familienarchiv Coudenhove, Abt. Verlassenschaft der Gräfin Sophie von Coudenhove. Karton 28, f. 76. Zurück