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Hirzenach

von Josef Heinzelmann

Die Vor- und Frühgeschichte der Siegburger "Zelle" Hirzenach ist viel zu interessant, als dass man es bei den bisherigen Darstellungen belassen sollte, inklusive dem Märchen von einer Einsiedelei als Vorläufer.
So geht etwa H.-J. Heyen in seiner Arbeit über den Fiskus Boppard [Anm. 1] auf wertvolle Angaben über Vorbesitzer im 11. Jahrhundert nicht ein, die der äußerst zuverlässige Zwiefaltener Chronist Ortlieb 1135 festgehalten hat.[Anm. 2]
Ich hatte sie – in anderem Zusammenhang – zitiert,[Anm. 3] und war sehr stolz, sie am Mittelrhein als erster gefunden zu haben. [Anm. 4] Mündlich gestand mir Heyen, diese Quelle nicht gekannt zu haben. In der von Michael Koelges zusammengestellten Geschichte von Hirzenach fand ich jetzt aber einen Hinweis, dass bereits vor hundert Jahren Oppermann diese Quelle herangezogen hat, wenn auch nicht mit allen ihren Implikationen, nicht zuletzt für die späteren, bisher auch noch nicht genau genug verstandenen Belege aus dem Archiv des Klosters Siegburg.

Der Achalmer Erbfall

1092 [Oktober 16] starb Graf Kuno von Achalm/Wülflingen [Anm. 5]ohne Nachkommenschaft. Einziger Erbe war sein Bruder Liutold, der seinen Besitz dem von ihm und Kuno drei Jahre zuvor gegründeten Kloster Zwiefalten zukommen lassen wollte. "Da kamen zu ihm zwei leibliche Brüder, nämlich Burkhard und Otto, die Söhne seiner Schwester Mathilde von Horburg, und baten ihn, sie von dem großen Erbe ihrer Verwandten doch nicht ganz auszuschließen. Nun kam ihnen zwar davon nach dem geltenden Gewohnheitsrecht kein Anteil zu, da ihnen aus der Mitgift ihrer Mutter ein Teil des Dorfes Wittlingen und der wertvolle Hof Hirzenach am Rhein [optima curtis iuxta Rhenum Herzinach nomine], ferner in unserer Gegend das Dorf Bichishausen als Erbe zugefallen war."[Anm. 6] Liutold überlässt ihnen großzügig die Burg Wülflingen mit Zubehör. Da Liutold 1098 starb, geschah dies also zwischen 1092 und seinem Tod.
Die terminologische Vielfalt der mittelalterlichen Zeugnisse ist beträchtlich: vicus, villa, urbs, oppidum, civitas oder curtis für eine Siedlung sind voneinander schwer abzugrenzen. Nicht nur die Termini für denselben Ort können sich ändern oder je nach Eigenheiten der Quelle Schwankungen unterliegen, sondern auch die Bedeutungen ein und desselben Begriffs. Bei Ortlieb von Zwiefalten begegnet curtis erstmals in unserem Zusammenhang. Ein paar Zeilen weiter wird nennt er curtem Bouch. Es ist eines der duo bona et magna praedia Bouch videlicet Dietinchovin, um die es in diesem Kapitel geht. Wir können also curtis mit praedium gleichsetzen. Bei der späteren Chronik Bertholds heißt es über das selbe Objekt: in villa Buch…  XX mansus cum parochiali ecclesia.[Anm. 7] Es ist ein wertvolles, reiche Einkünfte abwerfendes Gut im Thurgau, und das können wir auch von Hirzenach annehmen.
Übrigens sollte man auch beachten, dass bei Ortlieb, also 1135 der Ortsname Herzinach lautet. In der Siegburger Überlieferung heißt es dagegen immer „Hirtzenau“. Ob der Wechsel des Grundworts eine Siegburger Neuschöpfung für die Zelle  darstellt, der "Ort" aber "Hirzenach" hieß und weiterhieß, oder ob es sich um zufällige Schwankungen im Sprachgebrauch handelt, lässt sich nicht weiter klären.
Oppermann meint, dass Hirzenach 1092…1098 im Besitz von Otto und/oder Burkhard gewesen sei. Das besagt Ortlieb freilich nicht. In c. 13 beginnt er: "Mathilde, eine Schwester des Grafen Liutold, heiratete den Grafen Kuno von Lechsgemünd und gebar ihm den Grafen Otto, Kuno von Horburg, Burkhard, den Bischof von Utrecht [1100–1112], und Berthold. Diesem Berthold fiel aus der mütterlichen Erbschaft ein Gut in Wittlingen zu mit drei nahegelegenen Weilern, Hofstetten, Hennibrunnen und Winneden. Er zeugte Burkhard, der einst auf einer … Pilgerreise nach St. Gilles (ad Sanctum Ægidium peregre profectus) bei uns übernachtete," dabei Hofstetten und später sein ganzes Gut Wittlingen dem Kloster schenkte. "Dieser Burkhard, von Natur aus einfältig und nichts weniger als schlau, wurde von seinem Verwandten, dem Grafen Heinrich von Lechsgemünd, der ihm an Macht wie an Bosheit überlegen war … fast seines gesamten Eigengutes beraubt. Das einzige Vergehen, weswegen er von jenem Heinrich angeklagt wurde, bestand darin, dass er ohne dessen Rat und Einverständnis eine rechtsgültige Ehe eingegangen war, obwohl er ihm einst versprochen hatte, dies nicht zu tun."
Abgesehen von den äußerst wichtigen Nachrichten, die "Besitzgeschichte" und "Erbgewohnheiten" illustrieren, und dem Hinweis auf den später in Hirzenach intensiv verehrten Ägidius ersehen wir, dass Berthold von seiner Mutter aus ihren Mitgiftgütern Wittlingen bekommen hat, das also nicht an Otto und Burkhard gefallen sein kann, was Oppermanns Darstellung schon widerspricht. Diese beiden waren 1092…1098 nur die letzten überlebenden Kinder, und eher waren die anderen Kinder die Erben Mathildes, die selber schon tot gewesen sein dürfte (ihr Todestag ist September 30), und deren Lebensdaten uns in Bezug auf Hirzenach vorrangig interessieren. Wann vererbte, wann vor allem erhielt sie die optima curtis Hirzenach als Mitgift?
Ich will hier nicht lange genealogische Fakten aufhäufen, und nur das wichtigste referieren: Mathildes Eltern sind Graf Rudolf "von Achalm" und Adelheid "von Wülflingen / Mömpelgard", die ca. 1015 geheiratet haben dürften. Mathildes älteste (und am längsten lebende) Brüder Kuno und Liutold waren 1092 sehr alt. Sie dürfte mithin Kuno "von Lechsgemünd" um 1050, spätestens 1060 geheiratet haben.
Sie besaß also (handlungsberechtigt war natürlich ihr Mann) Hirzenach und vererbte es vor 1092 auf eines ihrer Kinder. Auf welches, dafür gibt es keine Anhaltspunkte, es könnte sogar eine Tochter sein, die vom Zwiefalter Chronisten übergangen wurde, da die Ausstattung oft von der Mutter auf Töchter überging. Aber selbst bei den Söhnen kann man nur raten, ausgenommen, dass Berthold wohl nicht infrage kommt. Bei seinen Brüdern ist die Sache nicht einfach. "Die richtige  Einordnung Kunos von Horburg stellt eines der diffizilsten Probleme der … Genealogie dar." So Jürgen Dendorfer,[Anm. 8] der bei der Aufzählung der einschlägigen Literatur allerdings einen wichtigen Beitrag von Karl August Eckhardt übersah.[Anm. 9] Es bleiben jedenfalls bis 1105 rund 15 Jahre, innerhalb derer einer der Erben Hirzenach auf eine von vielen möglichen Weisen übereignet haben kann, und zwar wohl dem Kaiser. Doch davon später.
Ebenso interessant ist aber die Vorgeschichte der Angabe in der Zwiefalter Chronik. Auf welche Weise aber waren Mathildes Eltern zu diesem Fernbesitz am Mittelrhein gekommen? Höchstwahrscheinlich durch Erbschaft, aber von wem? Wir kennen ihre Eltern, auch die mütterlichen Großeltern, das ist für Mittelaltergenealogie recht viel, hilft aber nicht weiter. Jedenfalls vorläufig, und soweit ich bisher eruieren konnte. Jedenfalls war aber die optima curtis Hirzenach um die Mitte des 11. Jahrhunderts ein privates Allod! Mit Lehensbesitz hätte man nicht eine Tochter ausstatten können.

Hirzenach im 12. Jahrhundert

1109 November 28[Anm. 10]:
Papst Paschalis II. bestätigt dem Kl. Siegburg nochmals die Güter, die Erzbischof Anno II. geschenkt hatte, an deren Aufzählung wie in der Vorurkunde mit Formulierungen wie… ecclesia in … cum … ohne nähere Spezifikation weitere Ortsnamen angehängt sind, zuletzt Quintinachen. Danach geht es weiter mit preterea villam Hircennowen, quam Heinricus (auf Rasur: IIII) rex eidem cenobio tradidit.

1110 Mai 4:
Erzbischof Friedrich von Köln betont seine Mittlerrolle bei einer kaiserlichen Schenkung an das Kl. Siegburg locum qui vocatur Hirtzenaw inprimis ab Henrico tercio Romanorum imperatore et post haec a filio eius Henrico quarto Romanorum imperatore magnifico cum utriusque summa benevolentia impetravi et beato Petri et specialiter ecclesiae sancti Michaelis in monte Sigeberg sitae tradi in firmam possessionem feci ea sicilicet condicione, ut ecclesia ibidem construeretur et vita regularis … institueretur… Traditus est autem ille idem locus a praefatis imperatoribus cum omnibus suis appendiciis… Der Erzbischof ergänzt die Schenkung durch Weinberge in Diebach und bestätigt: Illud vero concambium, quod inter congregationem sancti Michaelis et congragationem sanctarum virginum pari consensu utriusque congregationis factum est,… videlicet invilla que dicitur Ingendorff, ubi quidem persolvit tres marcas et tres solidos et dimidium, pro curte Quintinacha quae vocatur.

1114 Juni 16:
Ks. Heinrich V. erlässt auf Wunsch von geistlichen und weltlichen Reichsfürsten hoc privilegium cuidam novę cellę Hertenowę dictę in honore sanctę Marię et beatorum apostolorem Johannis ęvangelistę et Bartholomei constructę de novalis decima, quam archiepiscopus Brvno Treuerensis supradictę cellę dedit et perpetuo habendam contradidit, in quo novali eadem predicta cella sita est, de duabus etiam curtibus, quarum una vocatur Beię, altere Bvllingesheim, quas Herloldus et filius suus Bervicus eidem cellę … dederunt, et prorsus de omnibus, quę iam adquisivit vel adquisitura est, fieri iussimus, und verbietet unter Strafe kleinen wie großen Personen diese Kirche in ihren Besitzungen zu belästigen oder diese zu plündern.

1140 (April/Mai):
König Konrad III. bestätigt der Zelle Hirzenach erneut den Novalzehnten (diesmal lokalisiert mit de Howalde labore monachium … exstirpati) sowie neuere Schenkungen seines Ministerialen Arnold von Boppard (in silva quę vocatur Fran­sceit) und des Embrico de Burgenhoven. Danach geht es um die Vogteiverhältnisse: Decernimus etiam, ut nullus advocatus super eandem ęcclesiam preter regiam personam existat vel quem ipse consensu et petitione Sigebergensis abbatis constituerit. Traditus est enim idem locus ab abo nostro Heinrico quarto et a fiolio eius Heinrico quinto avunculo nostro Romanorum imperatoribus…

Bis hierher ist alles ohne Widersprüche: Hirzenau wurde spätestens 1105 (wegen der Beteiligung Heinrichs IV.) vom Kaiser auf Vermittlung von Erzbischof Friedrich I. (1101–1131) dem Kl. Siegburg zur Gründung einer Zelle geschenkt. Ob damit gewisse Absichten am Mittelrhein verbunden waren, bleibe offen. Noch vor 1109 tauschte Siegburg Quintenach ein, und zwar gegen sehr beträchtliche Einkünfte aus Ingendorf. Wie Quintenach an St. Ursula gekommen war, wird nicht gesagt, auch in keiner anderen Urkunde. Es könnte sehr alter Besitz sein, wie Werlau. Es besteht kein Zweifel, dass damit die alte Kirche mit Marktplatz an der Römerstraße Trier–Boppard mit ihrem Zubehör (dem späteren Dorf Karbach) gemeint ist. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Kirche schon damals St. Quentin geweiht war, eher hat man den Heiligen ätiologisch zur Erklärung des Ortsnamens herangezogen.
Vor 1114 schenkte Erlold und sein Sohn Berwich Rheinbay und das nicht mehr existente, nicht lokalisierbare Bullingesheim, das man am ehesten in der Gemarkung von Rheinbay oder Weiler suchen mag. (Die Urkataster konsultieren.)
Vor 1114 verzichtete der Ortsbischof Erzbischof Bruno für die Zelle auf den Novalzehnten, unklar ob "in ihrem Gebiet" oder im "Howald" (so 1140), am ehesten ist beides identisch.
1140 behält sich der König das Vogteirecht noch vor.
Neun Jahre später trifft der König neue Anordnungen über die Vogtei und schildert die Vorgeschichte auf eine Weise, die mit den Vorurkunden nicht übereinstimmt.

1149 August 24:
Kg. Konrad III. berichtet in der Narratio qualiter … avus noster Heinricus Romanorum imperator… quartus susceptum ab Erlolfo quodam ministeriali suo allodium Hircenouwe nomine legaliter tradiderit… consentientibus his, qui hereditario iure proximi esse videbantur, hac interposita ratione, ut eiusdem allodii non alius quam imperator umquam existeret advocatus. Nec mora …abbas Cůno laboriosissime cellam inibi construxit.  Qui videlicet locus dum per annos vere sex sine advocato sub tutela tantum regia servaretur, prenominatus abbas supradicto Erlolfo causa amicitię nomen advocati concessit ita dumtaxat, ut nec ipse nec aliquis posterorum loci illius advocatiam quasi hereditariam sibi vendicare possit. Es folgt eine penible Beschreibung der Rechte und Pflichten der Vögte, wie sie idem abbas, ut erat vir perspicacis ingenii festgelegt hat, aber nicht der König, der danach die alten und neuere Besitzungen der Zelle bestätigt und versichert, sie in nostram suscepimus defensionem.

Die erste Unklarheit betrifft die Rolle des Erlolf/Herloldus. War er Vorbesitzer von Hirzenau selber? Trug er es dem Kaiser und dieser via den Erzbischof dem Kloster Siegburg auf? Ob er Reichsministeriale war (so 1149) oder nicht, aus dem Wortlaut geht nicht klar hervor, ob Hirzenach sein Lehen war, denn allodium könnte sich auch auf den Kaiser beziehen. Dass er sechs Jahre später zum Vogt bestellt worden sei, und zwar vom Abt, nicht dem Kaiser, unter restriktiven Bedingungen, verwundert auch. Hat er seine Allode Rheinbay und Bullingesheim quasi als Preis für dieses Amt bezahlt? Und legt der Text nicht nahe, dass er noch immer Vogt ist, und zwar von Abtes Gnaden, entgegen dem königlichen Privileg von 1140? Wenn er 1105 nur 20 Jahre alt gewesen wäre, hätte er 1149 65 Jahre. Immerhin tritt er schon vor 1114 (nach 1110, wie man aus den Urkunden dieser Jahre schließen darf, mit einem zeugnismündigen Sohn auf, sodass er wohl doch etwas älter war.
Vielleicht hilft die genealogische Methode, gerade bei so seltenen Namen wie Berwich und – fast einmalig – Erlold.

[Die im Text an dieser Stelle folgende Genealogie ist nur in der nebenstehenden pdf-Datei zu sehen]

Die beiden Stemmata lassen sich am plausibelsten zu einem verbinden, wenn man annimmt, dass Erlold eine Schwester oder Tochter der drei Brüder von 1070/1085) geheiratet habe. Wir sehen, dass die Familie allodiale Güter im nördlichen Teil des Rhein-Mosel-Dreiecks besaß. Es ist daher nicht notwendig, Eginolf und Erlolf gleichzusetzen, und von dem bei den Achalmern üblichen Namen Egino abzuleiten. Eher handelt es sich um den Stifter des Klosters Stuben.
Die Widersprüche der Bestimmungen über die Vogtei lassen sich auch auf andere Weise erklären, als es Oppermann tut. Es ging eher um die Vogtei über verschiedene Teile des linksrheinischen Gesamtbesitzes der Zelle, der ja aus drei Komplexen bestand: Hirzenau selber (mit Königsvogtei), Quintenach und Rheinbay/Bullingesheim. Dass der Schenker für letzteres Gut sich die Vogtei vorbehielt, ist sehr gut möglich, geradezu wahrscheinlich. Und daraus lässt sich folgern, dass es bei der Auseinandersetzung, die die Urkunde von 1149 schildert, nur um den Bereich Rheinbay/Bullingesheim geht. Wenn wir gleichzeitig annehmen, dass auch Quintenach bevogtet sein musste (und St. Ursula konnte diese Vogtrechte nicht mittauschen, da sie ja einem Adligen gehörten), lässt sich aus dieser Regelung die Zweiteilung der Vogtei über „Ober- und Nieder“- Hirzenach als ursprünglich erklären.

Es bleibt aber die Frage offen, welchen dieser drei Teile die optima curtis Herzinach gebildet hat.

Anmerkungen:

  1. Franz Josef Heyen: Reichsgut im Rheinland. Die Geschichte des königlichen Fiskus Boppard. Bonn 1956. Zurück
  2. Excerpta opusculi de Zwifaltensis monasterii fundatione, quod ab anno 1135 conscripsit …monachus Ortliebus (MG SS 10 und 15; Luitpold Wallach, E. König, K. O. Müller, Die Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Bertholds, Sigmaringen 1978. Dort auch die von mir zitierte Übersetzung Zurück
  3. Josef Heinzelmann: Spanheimer-Späne. Schachwappen und Konradinererbe, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 25 (1999), S. 7–68. Zurück
  4. Josef Heinzelmann, # Zurück
  5. Alt-Wülflingen ist eine Burg im Kanton Zürich, Wülflingen ein Stadtteil von Winterthur. Zurück
  6. Ortlieb, c. 8. Wallach, S. 41ff. Offensichtlich war ihre Mutter bereits tot und es gab kein "Eintrittsrecht". Zurück
  7. Schwäb. Chroniken 2, s. 146ff. Zurück
  8. in: Ferdinand Kramer, Wilhelm Störmer (Hrsg.), Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 20), München 2005, S. 182 f., Anm. 17. Zurück
  9. Kuno von Horburg, Ein Beitrag zum Thema „Latein für Sippenforscher“, in: Mélanges offerts à Szabolcs de Vajay (Adhémar de Panat, Hrsg.), Braga 1971, S. 153–181. Zurück
  10. Alle diese Urkundenauszüge beruhen auf der neusten Ausgabe in Wisplinghoff, Erich (Bearb.): Urkunden und Quellen zur Geschichte von Stadt und Abtei Siegburg. Hrsg. von der Stadt Siegburg. I. Bd.: (948) 1065-1399. Siegburg 1964.. Zurück