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0.Ein Schutzbrief für die Oppenheimer

von Frieder Zimmermann

Im siebten Jahr des sogenannten Pfälzischen Erbfolgekrieges[Anm. 1], am 3. Juni 1694, stellte der französische Lieutenant général Ezéchiel du Mas[Anm. 2], Comte de Mélac den Bürgern der Stadt Oppenheim einen Schutzbrief aus.[Anm. 3]

Landesarchiv Speyer, Bestand U298, Nr. 869A (eigener Scan).[Bild: Landesarchiv Speyer. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Stadt Oppenheim.]

Das Dokument ist wahrscheinlich von einem Schreiber abgefasst und von Mélac eigenhändig unterschrieben worden. Dass der Text komplett aus Mélacs Feder stammt, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Der Text macht den Eindruck, als sei er rasch und ohne Vorbereitung abgefasst worden. Die Textgestaltung beschränkt sich auf die Aufteilung in zwei Absätze. Der erste nennt über fünf Zeilen hinweg Mélac mit seinen Titeln und seine Position unter dem Kommando von Marschall Guy Aldonce de Durfort, duc de Lorges. Die 15 Zeilen des zweiten Absatzes formulieren den Schutz, inklusive Ort und Datum der Ausstellung ohne Absatz. Danach folgt rechts Mélacs schmucklose Unterschrift und links darunter ein fast ganz erhaltene Siegel, das nicht zweifelsfrei als Mélacs Siegel zu identifizieren ist. Martin beschreibt das Original anhand von in Landau erhalten gebliebenen Exemplaren genau: „ein gespaltener Schild mit geschlossenem Helm als Zierde. Rechts drei rote Querbalken in silbernem Feld, links von rechts nach links eine schräg in die Höhe regende Löwenpranke in goldenem Feld“.[Anm. 4] Abgesehen von der fehlenden Farbgebung, sind von den von Martin genannten Elementen nur die drei Balken eindeutig erkennbar. Wenn es sich aber tatsächlich um Mélacs Siegel handelt, steht es auf dem Kopf. Der Abspann mit Ort und Datum ist vom Text nicht abgesetzt. Der Schreiber oder der Diktant legten auf Formalitäten nicht all zu viel Wert.

Transskription nach Chronik von Oppenheim, S. 123 f., Oggersheim ist seit 1938 (der größte) Stadtteil von Ludwigshafen; „augressem“ verstand der Franzose, wenn der Oggersheimer „Oggerschm“ sagte. Im Originaldokument wurde die Übersetzung „dankenswerterweise“ per Bleistift eingefügt.

0.1.1.Eigene Übersetzung Zimmermann:

Mélac, Lieutenant Général der Armee des Königs, Gouverneur von Landau, jetzt Kommandant der deutschen Armee unter dem Oberbefehl von Herrn Marschall de Lorges.

Wir haben die Einwohner der Stadt Oppenheim unter des Königs und unseren Schutz genommen. Ihr Vieh, Möbel und ganz allgemein alles, was sie in ihren Häusern und Wohnungen so haben können, verbieten wir sehr ausdrücklich allen unseren Reitern, unseren Soldaten, Dragonern und anderen, die unter unserem Kommando stehen, ihnen etwas anzutun bei Bestrafung des Ungehorsams. Zu diesem Zweck haben wir ihnen einen unserer Wachleute zur Verfügung gestellt, um unsere Befehle zu ihren Diensten auszuführen und zu verteidigen gegen alle, die dem zuwider handeln, sowohl unseren Befehlen als auch unseren Anordnungen, alles zu tun, was dazu nötig sein wird.

Gegeben im Lager Oggersheim, 3. Juni 1694

Siegel                                                                                                         Mélac

Marschall Guy Aldonce de Durfort, duc de Lorges. Porträt von Merry Joseph Blondel.
Ezéchiel du Mas, Comte de Mélac. Skulptur von Peter Lenk 2004 in Hirsau. Die Gesichtszüge sind nicht authentisch. Es gibt kein Porträt von Mélac.

Mélac stellt damit die Bürger der Stadt und deren sämtlichen Besitz unter den Schutz der Krone und der von ihm befehligten militärischen Einheiten. Was bedeutete dieses Dokument für eine Stadt, die fünf Jahre zuvor vollständig zerstört worden war und in der sich nur zögerlich wieder Leben regte und erste Projekte des Wiederaufbaus in Angriff genommen wurden? Warum stellte ausgerechnet Mélac, der am 31. Mai 1689 die Tilgung der Stadt von der Landkarte befohlen und überwacht hatte, diesen Schutzbrief aus? Vor wem sollten die Ruinen einer kurpfälzischen Stadt, die zusammen mit dem gesamten Umland seit 1688 französisches Besatzungsgebiet war, beschützt werden? Wie stellte sich Mélac als Unterzeichner des Schutzbriefes im Bedarfsfall den Schutz praktisch vor? Er selbst unterstand seit dem 30. April 1692 dem Kommando von Marschall de Lorges, dem Befehlshaber der französischen Rheinarmee im mittleren Abschnitt von etwa Bingen bis Wörth und nahm seitdem ständig an Kriegs- und Beutezügen vorwiegend in rechtsrheinische Regionen teil. Seit dem Frühjahr 1693 amtierte er darüber hinaus als Gouverneur und Festungskommandant von Landau. Wie hätte er von Landau oder von Oggersheim, Germersheim oder Heidelberg, wo er sich während dieser Jahre eben aufhielt, dem bis zu 100 km entfernt gelegenen Oppenheim Schutz bieten können und womit? Und warum ein kostenpflichtiger [Anm. 5] Schutzbrief für eine Stadt, die sich seit 1691 bereits Jahr für Jahr ihre Sicherheit mit beträchtlichen Kontributionen von der französischen Besatzungsmacht erkaufte?

0.2.Mélac und Oppenheim

Jaques-Henri de Durfort, duc de Duras. Gemälde aus der Ecole Française.
Louis- François, duc de Boufflers. Gemälde von Jean-Pierre Franque.

Möglicherweise zweimal hatte sich Ezéchiel du Mas, Comte de Mélac zuvor in Oppenheim aufgehalten. Im Oktober 1688 hatte eine französische Einheit die Stadt und die Burg Landskron in Besitz genommen, wobei die Burgbesatzung Widerstand geleistet hatte. Dieser war von der Feuerkraft der französischen Artilleristen, Minierer und Musketiere aber rasch gebrochen worden.[Anm. 6] Dass Mélac, der in diesem Jahr zur Rheinarmee von Marschall Jaque Henri de Durfort de Duras abkommandiert worden war, bei der Aktion in Oppenheim dabei war, darf angenommen werden, mehr aber nicht. Oppenheim wurde französische Garnisonsstadt, blieb aber weitgehend unbehelligt. Das städtische Leben ging weiter. Handwerker und Kaufleute, Winzer und Bauern, Lehrer und Geistliche, Fergen und Fischer, Knechte und Mägde konnten weiter ihrer Arbeit nachgehen. Durforts Rheinarmee und mit ihr Mélac war Anfang Oktober auf dem Weg nach Mainz, um mit der Eroberung der Stadt der Erzbischofs und Kurfürsten die Vereinnahmung der kurpfälzischen Region links des Rheins für die französische Krone abzuschließen. Von Saint-Louis im Süden bis Kurköln im Norden war der Rhein damit französische Ostgrenze und das zentrale Kriegsziel Ludwigs XIV. erreicht. Die Armeen von Marschall Durfort de Duras und Marschall Francois, duc de Bouffler nahmen Mainz und damit das Kurfürstentum und das Erzbistum am 15. Oktober kampflos. In diesen Tagen schien für Oppenheim eine Zukunft als französische Provinzstadt an der Ostgrenze vorgezeichnet.

0.2.1.Exkurs: Europa zwischen 1688 und 1694

Ludwig XIV, Gemälde von Hyacinthe Rigaud.
François Michel Le Tellier, Marquis de Louvois, Gemälde von Pierre Mignard.

Zwischen Mélacs angenommenen ersten und dem in der Überlieferung als sicher betrachteten zweiten Aufenthalt im Mai 1689 veränderte sich die geopolitische Lage in Europa durch neue Bündniskonstellationen dramatisch zum Nachteil Frankreichs. Ludwig XIV. und sein Kriegsminister Louvois änderten daraufhin umgehend die Strategie ihrer Militärmacht. Waren bis dahin deren Operationen seit der Thronbesteigung Ludwigs 1643 ausnahmslos offensiv ausgerichtet gewesen, geriet nun erstmals das Erfordernis der eigenen Grenzsicherung in den Blick.[Anm. 7] Für das Reichsgebiet westlich des Rheins, für Eifel, Hunsrück, Mittelrhein, vor allem für die linksrheinische Kurpfalz, hatte dieser Strategiewechsel fatale Folgen. Hatten diese Regionen bis dahin französisches Staatsgebiet werden sollen, das es zu erhalten galt mit seiner Wirtschaftskraft, seiner Infrastruktur, seiner Bodenfruchtbarkeit, wurde es von nun an ausschließlich als potenzielles Aufmarschgebiet unmittelbar vor dem französischen Kernland gesehen. Die eroberten Festungen Mainz und Frankenthal würden bei einem massiven deutschen Angriff nicht zu halten sein. Der Rhein dazwischen konnte dann für kaiserliche oder reichsständische Truppen kein Hindernis mehr bilden. In dem westlich davon sich ausbreitenden Territorium würden sie dann sehr beweglich operieren können und sich dabei großzügig mit allem, was zur Versorgung und Verpflegung einer großen Armee erforderlich war, bedienen und bevorraten können. Das galt es aus französischer Sicht unter allen Umständen und ohne Zeitverzug zu verhindern. Ludwig und Louvois befahlen „verbrannte Erde“ von den Grenzen von Kurtrier und Kurköln nach Süden, über die gesamte Kurpfalz bis in die Markgrafschaft Baden.[Anm. 8] Die Durchführung erfolgte in der bekannten Katastrophe im ersten Halbjahr 1689, an dessen Ende die benannten Gebiete in einer unglaublichen Wucht, Gründlichkeit, Erbarmungslosigkeit, Brutalität und Desaströsität dem Boden gleich gemacht wurden. Städte und Dörfer, Festungen und Wehranlagen, Burgen und Schlösser, Straßen und Brücken, Felder und Gärten wurden Opfer eines in dieser Form bis dahin einmaligen flammenden, detonierenden und zerstörerischen Infernos. Die planmäßige Verheerung eines dafür gezielt bemessenen Gebiets war bis dahin beispiellos in der Weltgeschichte. Natürlich waren auch davor schon zahllose Landstriche, Siedlungen und Menschen Opfer kriegerischer Aktionen geworden. Die Mongolen, die Vandalen, die Hunnen hinterließen auf ihren Eroberungszügen Trümmer, Asche und Leichen. Die Römer waren bei der Inbesitznahme der Gebiete, aus denen sie ihr Weltreich zusammensetzten, genauso gnadenlos konsequent wie davor die Perser oder danach die Sarazenen, die Kreuzritter, die Osmanen oder die am Dreißigjährigen Krieg beteiligten Parteien bei ihren Feldzügen. Sie alle hinterließen auf den Wegen zu ihren militärischen Zielen leichengepflasterte Schneisen aus Gräuel, Verwüstung, Plünderung und Brandschatzung. Das waren damals die üblichen Begleitumstände von Kriegen.[Anm. 9] Widerstand wurde gebrochen, Hindernisse aus dem Weg geräumt, Fourage gemacht, Truppen einquartiert und versorgt, und man verhinderte beim Weiterzug, dass der Feind im Rücken Aufstellung nehmen konnte. Die Verwüstung der Pfalz und der Nachbarregionen (vorwiegend [Anm. 10]) im ersten Halbjahr 1689 aber waren keine Begleitumstände, sondern Sinn und Zweck der Operationen. Zerstörung um der Zerstörung willen. Vergleichbar allenfalls mit dem Bombenterror auf englische und deutsche Städte im Zweiten Weltkrieg oder auf Nordkorea während des Koreakriegs oder auf Hanoi und quadratkilometerweite Dschungelgebiete während des Vietnamkriegs.[Anm. 11] Vergleichbar auch die Schneise aus Asche und Trümmern bei Napoleons Russlandfeldzug. Der gravierende Unterschied: Die Schneise wurde nicht von den Eroberern, sondern von den sich verteidigenden Russen vor der Grand Armée bis nach Moskau geschlagen, gebombt und gebrandschatzt.

Prinz Eugen von Savoyen. Gemälde von Jacob van Schuppan.
Ludwig Wilhelm von Baden („Türkenlouis“). Gemälde eines unbekannten Meisters.
Wilhelm III von Oranien. Gemälde von Godfrey Kneller.

Die Taktik der verbrannten Erde ging aus französischer Sicht vollständig auf und war damit einer der wesentlichen Gründe dafür, dass in den Folgejahren die französischen Staatsgrenzen niemals in Gefahr gerieten. Weitere Gründe waren die anhaltende Bedrohung Wiens und der südöstlichen Gebiete des Heilgen Römischen Reichs durch die osmanischen Massenheere, die Uneinigkeit der Reichsstände und die immerfort leeren Kriegskassen des Kaisers. Deshalb erreichten die gegen Frankreich aufzustellenden Heeresverbände niemals Sollstärke. Das Fehlen einer übergeordneten Offensivstrategie und einer obersten Heeresleitung auf Seiten des Reichs mit alleiniger, ganzheitlicher und umfassender Befehlsgewalt war eine weitere Schwäche, die auch einzelne herausragende Kommandeure wie Prinz Eugen oder „der Türkenlouis“ nicht ausgleichen konnten. Wilhelm von Oranien, ein potenzieller Anführer der antifranzösischen Allianz mit Charisma, Führungsstärke und strategischem Talent, war noch bis in die 1690er Jahre in England, Schottland und vor allem Irland gebunden, um die von Ludwig XIV. mit viel Geld unterstützte Restauration der Stuart-Herrschaft abzuwehren und seinen Platz auf dem britischen Thron zu sichern. Von den Spaniern in den Niederlanden ging für Frankreich keine Gefahr aus. Deren Herrschaftsgebiet von Flandern bis Luxemburg und von Brabant bis Lüttich, mit Brüssel im Zentrum, machten Ludwig XIV. und Louvois mit Beginn der 1690er Jahre zum Hauptkriegsschauplatz.[Anm. 12] Und die Allianz folgte ihnen. Die Nachschubwege dorthin waren für die Fanzosen sehr viel günstiger, weil kürzer, ebenso die Aufmarschwege. Damit wurde der Druck auf die kurpfälzische Flanke der französischen Grenzsicherung abgemildert. Auch dieser Teil der veränderten Strategie war erfolgreich. Die Franzosen führten die Regie in diesem Krieg, bestimmten die Schauplätze militärischer Ereignisse, setzten die Aktionen. Sie ließen die Allianz reagieren und gewannen die wichtigen Schlachten, wie die am 29. Juli 1693 bei Neerwinden auf halbem Weg zwischen Brüssel und Lüttich. In dem mit 20.000 Toten und Verwundeten verlustreichsten Gefecht des ganzen Krieges fügten die Franzosen unter Marschall Montmorency-Luxembourg der Allianz unter Wihelm von Oranien eine schwere Niederlage zu.

François Henri de Montmorency-Luxembourg. Unbekannter Maler.

Auch wenn sich der Krieg noch drei weitere Jahre hinschleppen sollte, militärisch entschieden war er zum Zeitpunkt der Ausstellung von Mélacs Schutzbriefs bereits.

0.3.Der Schutzbrief

Das Jahr 1694 führte Ezéchiel du Mas, Comte de Melac und die Stadt Oppenheim noch einmal (indirekt) zusammen. Es war das Jahr, in dem „der Mordbrenner des Königs“[Anm. 13], der Plattmacher von 1689, der Stadt, die er fünf Jahre zuvor gesprengt, verbrannt und planiert hatte, einen Schutzbrief ausstellte. Man stelle sich vor, Agamemnon und Odysseus hätten Troia einen Schutzbrief ausgestellt oder Alexander für Tyros, oder Scipio Africanus für Karthago oder Sultan Mehmed II. für Konstantinopel oder Arthur „Bomber“ Harris für Dresden. Unvorstellbar. Aber Mélac für Oppenheim? Fakt.

0.3.1.Schützen. Wen und was?

Objekt des Schutzes sind explizit die Einwohner der Stadt Oppenheim, einschließlich ihres Besitzes. Besonders hervorgehoben werden dabei Vieh, Möbel und Hausrat. Mit 'allgemein' dürften dabei die Sachwerte einer damals üblichen Hauseinrichtung gemeint sein. Das ist alles. Nicht ausdrücklich genannt wird die Stadt selbst. Nicht genannt werden öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Schulen und Kirchen, Infrastruktur wie Straßen und Hafen. Nicht genannt wird öffentliches Eigentum, z.B. an landwirtschaftlichen, weinbaulichen oder forstwirtschaftlichen Flächen und deren Erträge. Wurden solche Objekte damit implizit vom Schutz ausgenommen? Oder existierte davon 1694 gar nichts, was es zu schützen galt? So wie die Burg, die Wachtürme, die Wehranlagen, die Stadtmauer.

Einen kleinen Eindruck über die Zerstörung vermittelt die Zeichnung des Speyerer Malers Johannes Ruhland von der ruinierten Katharinenkirche.

Wie muss man sich Oppenheim fünf Jahre nach der totalen Zerstörung vorstellen? Wagen wir einen Vergleich mit Mainz 1950. Bei Kriegsende 1945 galt Mainz als zu rund 80 Prozent zerstört, was dem Zerstörungsgrad Oppenheims 1689 entsprochen haben dürfte. Schaut man sich Mainzer Stadtaufnahmen von 1950 an, sieht man noch viele Trümmer und Brachflächen, aber auch schon viele Resultate des begonnenen Wiederaufbaus. Darf ein vergleichbares Bild für Oppenheim 1694 angenommen werden? Trümmer, Brachflächen und dazwischen Zeugnisse des Wiederaufbaus? In Mainz war der Krieg 1950 seit fünf Jahren vorbei. Keine Kampfhandlungen, auch keine versteckten mehr. Eine längst funktionierende Zusammenarbeit zwischen (französischer) Besatzungsmacht und neu aufgebauter öffentlicher Verwaltung auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Viele überlebende und zurückgekehrte Einwohner, die sich den Wiederaufbau ihrer Stadt zur Aufgabe machten. Und nicht zuletzt zahlreiche und vielfältige Hilfen, die von außerhalb in die Stadt flossen. In Oppenheim dagegen herrschte fünf Jahre nach der Zerstörung noch immer Kriegszustand. Der Orleanssche Krieg sollte noch weitere drei Jahre andauern. Die im Mai 1689 zwangsevakuierten Bürger dürften bis Juni 1694 bei weitem nicht alle in die Trümmer ihrer Heimatstadt zurückgekehrt sein. Die Zahl derer, die in Mélacs Dokument unter Schutz gestellt werden auf wenige Hundert zu schätzen dürfte realistisch sein. Auf ihrer Flucht hatten sie nur ein paar wenige Habseligkeiten mitnehmen dürfen. An Vieh, Möbel und Hausrat wird sich in fünf Notjahren nicht viel angesammelt haben. An Wertsachen, Gerätschaften und Werkzeug hatte man sicher einiges in den vielverzweigten Kelleranlagen unter der Stadt in Sicherheit gebracht, um beim Neustart darauf zurückgreifen zu können. Um einen wirklichen Wiederaufbau einleiten zu können, wird es jedoch über Jahre an Material, Fachkräften, Gerät und vor allem an Geld gefehlt haben. Die Stadtverwaltung unter dem in dieser Zeit jährlich neu gewählten Bürgermeister regelte das Nötigste und betrieb ansonsten Mangelverwaltung. Die Ratsherren hatten hauptsächlich damit zu tun, Geld zu beschaffen, um die Kontributionen an die französische Militärverwaltung zu bezahlen. Eine übergeordnete Verwaltung, abgesehen von der französischen Kommandantur auf der Ebernburg über der Nahe, gab es nicht. Der kurpfälzische Landesherr und seine Beamten waren weit weg.[Anm. 14] Der Kaiser und die kaiserliche Obrigkeit noch weiter.

Wen oder was also schützte der Schutzbrief? Eine unorganisierte Ansammlung von Menschen, die sich notdürftig in Kellern, Hütten, Verschlägen und Ruinen einer zerstörten Stadt eingerichtet hatte. Menschen, die dabei waren, sich im täglichen Überlebenskampf auf eine ungewisse Zukunft irgendwann nach diesem nicht enden wollenden Krieg vorzubereiten. Menschen, die begonnen hatten, die Grundlagen ihrer Existenz schrittweise wiederherzustellen. Reben und Obstbäume wieder zu beschneiden, Wohnungen und Werkstätten instand zu setzen und die dafür erforderlichen Materialien zu beschaffen.

0.3.2.Wer sollte den Schutz leisten?

Dafür bemüht Mélac große Worte. Der Text beginnt mit „Nous“ also „wir“ und macht damit deutlich, wer die Autorität ist und die Befehlsgewalt hat. „Wir“, das sind Mélac, Kommandant der deutschen Armee[Anm. 15], selbst und sein Oberbefehlshaber Marschall de Lorges.[Anm. 16] Sie beide verleihen den Schutz. Doch damit nicht genug. Die Oppenheimer werden, zu vorderst sogar, unter den Schutz des Königs selbst gestellt. Warum? Rechtlich erscheint die Formulierung zumindest fragwürdig. Zwar war Mélac als Gouverneur [Anm. 17] von Landau dort unmittelbarer Repräsentant des Monarchen, aber eben nur dort. In Landau handelte er im Auftrag und Namen des Königs. Oppenheim aber war nicht Teil der Festung, der Stadt oder des Regierungsbezirks Landau. Die Formulierung dieser Passage des Dokuments dürfte kaum mit dem Hof in Versailles abgesprochen gewesen sein. “Sous la protection de Roy“ (unter den Schutz des Königs) suggeriert also nur eine Unmittelbarkeit, die in Wahrheit gar nicht gegeben war.

Konkret benennt Mélac als Zielgruppe, von der dieser Schutz für die Oppenheimer gegebenenfalls zu leisten sei, die Kavallerie, die Soldaten, Dragoner und andere unter dem Kommando der Schutzleistenden stehende Kräfte. Eine auffällig detaillierte, z.T. sogar redundante Auflistung militärischer Kategorien, deren Notwendigkeit sich zunächst nicht erschließt. Warum packt Mélac in die wenigen Zeilen dieses Schutzbriefs Kavallerie, Soldaten, Dragoner, dazu andere und auch noch Garden? Für den Empfänger des Schutzbriefs waren das höchst überflüssige Informationen. Ob und wie der Schutz bei einer tatsächlichen Bedrohung durch französische Soldaten geleistet würde, dürfte den Oppenheimern herzlich egal gewesen sein. Wir tun diese imposante Aufzählung unter Einbeziehung des Königs selbst daher schlicht als großmäulige Prahlerei ab. Konkret war allerdings die Abstellung eines Gardisten nach Oppenheim, der vor Ort über die Sicherheit im Sinne des Schutzbriefes wachen sollte.

Dennoch soll die Frage 'Wer ist Subjekt der Schutzgarantie?' nicht unbeantwortet bleiben. Laut Schutzbrief sind das:

  1. Der französische König Ludwig XIV.
  2. Der Kommandeur der französischen Rheinarmee im Mittelabschnitt Guy Aldonce de Duras, duc de Lorges, Marschall von Frankreich.
  3. Lieutenant général Ezéchiel du Mas, Comte de Mélac.
  4. Streitkräfte der verschiedenen Waffengattungen.

0.3.3.Vor wem waren die Bürger von Oppenheim 1694 zu schützen?

Johann Wilhelm von der Pfalz, Pfalzgraf (Pfalz-Neuburg) und Kurfürst, Erzschatzmeister des Heiligen Römischen Reiches, Herzog von Jülich und Berg. Gemälde von Jan Frans van Douven.

Von wem konnte für Oppenheim in dieser Zeit Gefahr ausgehen? Mélac verzichtet darauf, eine konkrete oder potenzielle Bedrohung zu nennen. Eine solche Bedrohung hätte theoretisch der formal-rechtliche Landesherr Oppenheims, Pfalzgraf Johann Wilhelm, sein können. Doch der kunstsinnige Feingeist hielt sich in diesen Jahren lieber weit weg in Düsseldorf oder seiner Sommerresidenz Schloss Schwetzingen auf. Statt sich mit Politik oder etwas so Schmutzigem wie Krieg zu befassen, erweiterte er seine eindrucksvolle Gemäldesammlung und ließ die Schloss- und Gartenanlagen erweitern und verschönern. Den Pfalzgrafen als Bedrohung zu bezeichnen, vor dem es Oppenheim zu schützen galt, wäre auch zu absurd gewesen. Abwegig wäre auch die Nennung des Kaisers als Bedrohung gewesen, wie auch der Reichsstände oder der Allianz, die das große Ziel verfolgten, den territorialen Rechtsstatus quo ante wiederherzustellen und die rechtmäßigen Herrschaftsverhältnisse zu restaurieren. Also bleibt Mélac hier unverbindlich und nennt Soldaten verschiedener Waffengattungen unter seinem Kommando. Dennoch verrät die weitere Formulierung, gegen wen zumindest theoretisch Schutz zu leisten sein könnte. Das wären eigene Kräfte, die den Oppenheimern Schmerz durch Ungehorsam („peine de déobeishance“) zufügen könnten, und Kräfte, die den Befehlen der Kommandanten zuwider handeln („contrevenir“), also Mélacs eigene Leute.

Jaques Callot: La maraude (Les misères de la guerre) 1633. "Der Überfall" oder "Die Plünderung".

Das zielt eindeutig auf Disziplinlosigkeiten in der Armee des Sonnenkönigs ab, die sich in weiten Teilen aus Abenteurern, Angeworbenen, Gepressten, Gekauften, ehemaligen Sträflingen, Entwurzelten und allerlei zwielichtigen Gestalten zusammensetzte. Dazu kamen die gefährlichen Banden aus fahnenflüchtigen Soldaten, die marodierend, plündernd, vergewaltigend und brandschatzend durch das Land zogen.[Anm. 18] Das Beispiel Heidelberg zeigt, dass die Kommandeure ihre Mannschaften, insbesondere wenn die unter Alkoholeinfluss standen, nicht bändigen konnten.

Vor wem also sollte der Schutzbrief schützen? Vor Deserteuren und disziplinlosen französischen Soldaten, über die die militärischen Führung die Kontrolle verloren hatte. Dieser Schutz, das wusste auch Mélac, war praktisch nicht leistbar.


0.3.4.Wie sollte der Schutz im Bedarfsfall geleistet werden?

Weil der Schutz 1694 und auch in den Jahren danach nie abgerufen oder gar in Anspruch genommen wurde, muss diese Frage rein theoretisch beantwortet werden. Wir konstruieren eine Bedrohungssituation für Oppenheim. Angenommen, Reisende und Händler kommen irgendwann 1696 (noch herrscht Krieg) nach Oppenheim und berichten von marodierenden Banden, die aus ehemaligen und entflohenen Soldaten der französischen Rheinarmee bestehen. Diese machten sich das Fehlen einer staatlichen Ordnungsmacht zunutze und streiften plündernd und mordend im Hügelland zwischen Kreuznach und Alzey umher und machten Anstalten, demnächst Richtung Rhein zu ziehen, um die dortigen Siedlungen heimzusuchen. Die Bedrohungslage für Oppenheim ist real. Es herrscht Kriegszustand. Der Pfälzische Krieg ist im achten Jahr. Die linksrheinische Kurpfalz [Anm. 19] ist aktuell kein Kriegsschauplatz, lädt aber, weil die regulären Einheiten der französischen Rhein-Armee anderswo unterwegs sind, zum Plündern und Beutemachen geradezu ein. Die Oppenheimer nehmen die Gefahr in unserer konstruierten Situation also ernst und erinnern sich an den Schutzbrief von 1694. Man schickt einen reitenden Boten nach Landau. Dort ist Mélac, der Schutzherr, Gouverneur und Festungskommandant. Die Strecke Oppenheim nach Landau beträgt etwas mehr als 100 km. Mit einem kräftigen, gesunden Reitpferd schafft das ein Reiter in zwei Tagen. Wahrscheinlich traf der Bote aber Mélac in Landau gar nicht an, weil der wieder einmal mit Marschall de Lorges im Badischen unterwegs war und gerade Ludwig von Baden daran hinderte, die Festung Philippsburg zu belagern. Wenn der Bote aus Oppenheim in den nächsten Tagen großes Glück hatte, Mélac tatsächlich zu treffen, und ihm das Schutzersuchen vorlegte, was hätte Mélac tun können? In Landau musste er alle verfügbaren Kräfte für den Ausbau der Festung einsetzen, die er bei seinem Amtsantritt im Frühjahr 1693 in einem jämmerlichen Zustand vorgefunden hatte.

Die Festung Landau 1702 (Belagerung durch kaiserliche Truppen. Festtungskommaneur: Ezéchiel du Mas, Comte de Mélac). Kupferstich eines unbekannten Meisters.

Die Mammutaufgabe, Landau in einen verteidigungsfähigen Zustand zu versetzen, band über die Jahre bis zum Ausbruch des Spanischen Erbfolgekrieges 1701 alles, was ihm an Manpower, Geld und Material zur Verfügung stand, und das war immer viel zu wenig.[Anm. 20] Erschwerend hinzu kam, dass sein Engagement in Landau durch Abkommandierungen zu Unternehmungen de Lorges rechts und links des Rheins immer wieder unterbrochen wurde.

Die Frage, wie Mélac den garantierten Schutz für die Oppenheimer im Bedarfsfall hätte leisten können, muss daher nach dieser Fallstudie mit einem schlichten „gar nicht“ beantwortet werden.

0.3.5.Und die Geltungsdauer?

Bleibt zuletzt noch festzustellen, dass der Schutzbrief nicht terminiert war. Man darf annehmen, dass der Inhalt des Dokuments mit dem Datum der Ausstellung wirksam wurde. Die Dauer der Schutzgarantie bleibt dagegen offen. Schutz für ein Jahr, für fünf Jahre oder zehn oder Schutz für alle Zeiten? Es bleibt offen.

Ein weiterer für die Bewertung des Schutzbriefes vom 3. Juni 1694 wichtiger Aspekt ist jedoch noch etwas, das nicht darin steht. Dass dieser Schutzbrief nämlich kostenpflichtig war, entnehmen wir der Oppenheimer Chronik, die für 1694 die Zahlung von 60 Livres verzeichnet an den Comte de Mélac als Rechnungsbetrag für den versprochenen Schutz.[Anm. 21] In der Chronik sind verschiedene Kontributionszahlungen an die französische Militärverwaltung aufgelistet, aber keine weitere Zahlung an Mélac ausdrücklich. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre es für die Oppenheimer wichtig gewesen zu wissen, für welchen Zeitraum sie sich für 60 Livres (theoretischen) Schutz erkauft hatten. Zumal diese Schutzzusage doch, wie aufgezeigt, eine höchst fragwürdige war und 60 Livres für eine Trümmerstadt wie Oppenheim viel Geld bedeutete.

Ratsbeschluss Oppenheim vom 31.7.1694. Das Dokument ist schwer lesbar. Summen und Fristen aber sind klar.[Bild: Landesarchiv Speyer. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Stadt Oppenheim.]

Im selben Jahr 1694 hatte laut Ratsbeschluss vom 31. Juli 1694 die Stadt ohnehin schon 280 Gulden (= 70 Livres) Schutzgeld (Salvegarde) an die Besatzungsmacht zu zahlen, dazu 17 Gulden 34 Kreuzer (rd. 6 Livres) an den im Schutzbrief genannten französischen Wachoffizier, der für St. Katharinen abgestellt war.

0.4.Fazit

Schutzbriefe, ausgestellt von Herrschaften oder hohen Militärs, waren in der damaligen Zeit nichts Ungewöhnliches. Im Dreißigjährigen Krieg wurden zahlreiche Städte, Schlösser oder Klöster damit unter Schutz gestellt und vor Eroberung, Plünderung und Brandschatzung bewahrt. Oft genug aber war der garantierte Schutz nicht das Papier wert, auf dem er dokumentiert war. Ein solches Instrument missbräuchllch zu verwenden, war verlockend. Der zu Schützende zahlte, war aber bei dem Geschäft die deutlich schwächere Partei. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung durch den Schützende hatte er keine Möglichkeit, diese einzufordern oder gar einzuklagen.

Im konkreten Fall von Mélacs Schutzbrief für die Bürger von Oppenheim ist keinerlei Nutzen, keinerlei Vorteil für die Vertragspartei Oppenheim erkennbar. Die Inhalte des Schutzbriefs sind im Detail und damit der Schutzbrief als Ganzes für die Stadt und ihre Bürger völlig wertlos. Trotzdem stellt er ein Angebot dar, das sie kaum ablehnen konnten. Auch in Oppenheim dürfte bekannt gewesen sein dass reguläre französische Trupps im Land genauso plündernd und brandschatzend unterwegs waren wie Banden von Deserteuren und Befehlsverweigerern. Bei Ablehnung von Mélacs Angebot mussten sie befürchten, dass zwei Tage später ein solcher Trupp oder eine solche Bande vor den niedergelegten Stadtmauern stand. Auch Mélac selbst hätte von Oggersheim aus, wo er den Schutzbrief ausgestellt hatte, innerhalb eines Tages mit einer Eskadron Dragonern in Oppenheim sein können, um auf die Notwendigkeit von Schutz aufmerksam zu machen. Zwischen Oggersheim und Oppenheim liegen nur 50 km.

Oppenheim hatte demnach keine Wahl und musste die 60 Livres zahlen. Dafür bekam die Stadt ein nutzloses Stück Papier, das keine Verwendung fand und alsbald im Stadtarchiv abgelegt wurde. Die 60 Livres wurden bezahlt. Mélac hatte gewonnen. Heute würde man bei einem derartigen Vorgang von einem Fall erfolgreicher Schutzgelderpressung sprechen.

Bis heute zeugen die toten Augen der Ruine Landskron von den verheerenden Verwüstungen von Stadt und Burg während des Pfälzischen Krieges.[Bild: Frieder Zimmermann]

Nachweise

Verfasser: Frieder Zimmermann

Quellen:

  • Lorges, Guy Aldonce de Duras, duc de: Bericht an König Ludwig XIV vom 24. Mai 1693, zit. nach Deleta 1693. In: www.heidelberg-altstadt.de
  • Mélac, Ezéciel du Mas, Comte de: Schutzbrief für die Einwohner der Stadt Oppenheim vom 3. Juni 1694.Stadtarchiv Oppenheim, z.Zt. Landesarchiv Speyer, Bestand U298, Nr. 869A
  • Ratsbeschluss Oppenheim vom 31. Juli 1694 Stadtarchiv Oppenheim, z.Zt. Landesarchiv Speyer, Bestand U298, Nr. 869A

Literatur:

  • Bothe, Jan Philipp: Von „Mordbrennern“ und „Feuer-Hunden“. In: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit 18 (2014), S. 11–48.
  • Braubach, Max: Vom Westfälischen Frieden bis zur Fanzösischen Revolution. München 1974.
  • Chronik von Oppenheim 1689-1816. Aus Akten des ehem. Oberamts und Ratsprotokollen zusammengestellt von J. David. Oppenheim 1897 (neu 1978).
  • Duchhard, Heinz: Altes Reich und Europäische Staatenwelt 1648-1806. München 1990.
  • Franke, Hagen: Ezéchiel du Mas, Comte de Mélac. War er ein Mordbrenner? In: Historisches Jahrbuch für den Landreis Calw 2020/21, S. 9-18.
  • Hubatsch, Walter: Deutschland zwischen dem Dreißigjährigen Krieg und der Französischen Revolution. Frankfurt et al. ²1976.
  • Jungkenn, Ernst: Die Entfestigung und Zerstörung Oppenheims 1689 im Zusammenhang mit der französischen Rheinpolitik. In: Neue Forschungen zur Geschichte Oppenheims und seiner Kirchen. Hrsg. v. Ernst Jungkenn. Darmstadt 1938, S. 135-168. Der Beitrag ist von viel nationalem Pathos beladen (1938!), enthält aber auch wertvolle Sachinformationen.
  • Martin, Michael: Ezechiel du Mas, Comte de Mélac (1630-1704). Eine biographische Skizze. In: Francia 20/2 (1993).
  • Werner, C(arl): Oppenheim. In: Rheinhessen in seiner Vergangenheit. Hrsg. v- G. Behrens. Mainz 1925. Bd. 6.

Erstellt am: 09.11.2021
Aktualisiert am: 23.11.2023

Anmerkungen:

  1. Die Bezeichnung „Pfälzischer Erbfolgekrieg“ für den europaweiten und auch überseeisch ausgetragenen Konflikt 1688 – 1697 ist allgemein üblich, aber unzutreffend. Die Bezeichnung wurde von der französischen Kriegspropaganda kreiert und verbreitet, um einem räuberischen Eroberungskrieg einen Schein von Legalität zu verleihen. Die pfälzische Erbfolge war geregelt und vollzogen. Sie war darüber hinaus dynastisch, staatsrechtlich und politisch völlig korrekt abgelaufen. Nach dem Tod von Karl II. von der Pfalz, Pfalzgraf und Kurfürst, 1685 ging die Herrschaft, weil Karl kinderlos geblieben war, an Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg über. Das von Ludwig XIV. behauptete Thronfolgerecht der mit seinem Bruder Philipp von Orleans verheirateten Liselotte von der Pfalz hatte keine Grundlage, auch wenn Ludwig den Vertrag, in dem Liselotte auf alle Ansprüche in der Thronfolge verzichtet hatte, vom Pariser Parlement annullieren ließ. Seine Initiative war ein klarer Eingriff in die Hoheitsrechte des Heiligen Römischen Reichs und der Kurpfalz. In der englischen Geschichtsschreibung ist die Bezeichnung „Neunjähriger Krieg“ üblich, was Duchhardt zurecht „konturenlos“ nennt (S. 22). Weit hergeholt scheint Duchhardts Votum für „Orleanschen Krieg“ (ebda), weil der für Philipp von Orleans konstruierte Anspruch aus französischer Sicht zwar den Krieg auslöste, aber nie faktisch verfolgt wurde. Philipp selbst spielte gar keine Rolle. Warum nicht „Pfälzischer Krieg“? Zurück
  2. Lieutenant général war ein militärischer Ehrentitel während des Ancien Régime, kein Offiziersrang. Mélac war also kein General, wie häufig zu lesen. Mélacs letzter militärischer Rang war Marérchall de Camp (zwischen Brigadier des armes du roi und dem General). Zurück
  3. Landesarchiv Speyer, Bestand U298, Nr. 869A (eigener Scan). Zurück
  4. Martin, S. 51. Zurück
  5. „General Melac stellt einen Schutzbrief für die Stadt aus. Dafür werden 60 Livres bezahlt.“ Chronik von Oppenheim, S. 8. Die Chronik verzeichnet regelmäßige, jährliche Zahlungen an das französische Hauptquartier von 1691 bis 1697 in unterschiedlichen Höhen, wobei den für 1692 genannte Betrag von 10.000 Livres plus 10.000 Rationen Fourage (Pferdefutter) deutlich zu hoch gegriffen sein dürfte. Der Wert eines Livre (frz. Währungseinheit vom 9. Jahrhundert bis zur Revolution) zu bemessen, ist schwierig. Der Wert wechselte und nahm während des Ancien Regime ständig ab. Ein angenommener Wert eines Livre dürfte nach heutiger Kaufkraft bei 10 bis 15 Euro gelegen haben. Zurück
  6. Wernher, S. 34. Mélac wird hier nicht ausdrücklich genannt. Die von Wernher bezeichneten französischen Kommandeure lassen sich aber nicht sicher nachweisen. Ein Comte de Maumont gar nicht. Ein Marquis de Bretueil ist als französischer Offizier unter Ludwig XIV. zwar bekannt - Louis Nicolas Le Tonnelier, Baron de Preuilly und de Breteuil, 1648-1728, war jedoch im diplomaitschen Dienst und 1688 kaum in Oppenheim. Wernher nennt Mélac auch nicht im Zusammenhang mit der Zerstörung Oppenheims 1689 (S. 35). Jungkenn nennt Mélac nur als Randfigur. (S. 159). Zurück
  7. Die Literatur spricht daher von Ludwigs Kriegen und somit auch vom Pfälzischen Krieg überwiegend von einem völkerrechtswidrigen Eroberungskrieg (Duchhardt, S. 21 f.). Den durch Einmarsch französischer Streitkräfte in die Kurpfalz entfesselten Krieg „Präventivkrieg“ zu nennen (Hubatsch, S. 97, auch Martin, S.39), ist nicht navollziehbar. Zu Verlauf und französischem Strategiewechsel siehe u.a. Braubach, S. 76 ff. Zurück
  8. Die theoretischen Grundlagen der Taktik werden allgemein dem kaiserlichen Feldherrn Raimondo Fürst von Montecuccoli zugeschrieben (u.a. Martin, S. 39 f.). Zurück
  9. Die Hager Landkriegsordnung wurde erst 1899 und 1907 verabschiedet, die Genfer Konvention erst 1949. Zurück
  10. Plünderungs-, Beute- und Zerstörungszüge führten französische Einheiten auch noch in den folgenden Jahren durch, wobei sich der Schwerpunkt jedoch in die rechtsrheinischen Territorien Baden, Rhein-Neckar und Bergstraße verlagerte. Zurück
  11. Bei den Flächenbombardements der deutschen Luftwaffe allein auf die englische Stadt Coventry wurden etwa 1.200 Menschen getötet in Großbritannien insgesamt ca. 60.000. Bei Luftangriffen nur der Royal Airforce auf deutsche Städte kamen zwischen 1942 und 1945 über 500.000 Menschen ums Leben. Dem Flächenbombardement der Amerikaner auf Nordkorea fielen schätzungsweise mehr als eine Million Menschen zum Opfer. Schätzungen über zivile Opfer im Vietnamkrieg (Vietnam, Laos und Kambodscha) reichen von 1,2 bis zu 4 Millionen. Zurück
  12. Braubach, S. 78. Zurück
  13. Diesen von der kaiserliche Kriegspropanda angehefteten und von der deutsche Flugschrift-Presse verbreiteten „Titel“ hatte sich Mélac in den vergangenen fünf Jahren redlich verdient. Martin, S. 40f.. „Der Mordbrenner Brigadier Mélac“, „der wegen seiner Brennerey beruffene Brigadier Melac“, „der nichts als Mord und Brand in seinem Rachen führt“, zit. nach Bothe, S. 40. Zurück
  14. Der Pfalzgraf war auch Herzog von Jülich und Berg und residierte in Düsseldorf. Zurück
  15. Das ist ein selbstverliehener Fantasietitel. Die auf deutschem (besser: Reichs-) Boden operierenden Armeen wurden in dieser Phase des Krieges von Ludwig XIV. selbst und den Marschällen von Frankreich Boufflers, Montmorency-Louxembourg, de Lorges und Catinat befehligt. Mélac führte keine Armee, allenfalls ein Regiment, das er seit seiner Beförderung zum Gouverneur und Festungskommandanten von Landau auch finanzieren konnte. „commandant presentement L'armée d'almagne“ ist eine anmaßende Überhöhung des tatsächlichen eigenen Ranges, um Eindruck zu schinden. Zurück
  16. "Nous“ ist kein pluralis maiestatis, weil das anschließende „nostre“ nicht groß geschrieben ist. Zurück
  17. Gouverneur waren im Ancien Regime die Kommandanten großer Festungen, Garnisonen oder besetzter Gebiete. Zurück
  18. Beschreibung u.a. bei Franke, S. 14. Einen Eindruck über das Ausmaß und die Folgen von Disziplinlosigkeiten innerhalb der regulären Truppe erhält man bei der Lektüre eines Berichts von Marschall de Lorges an König Ludwig XIV vom 24. Mai 1693: „(...) Nachdem das gesamte Feldlager das gesehen hatte (Eindringen der Belagerer in die Stadt Heidelberg am 22. Mai, A.d.V) und erfahren hatte, dass die Stadt eingenommen sei, stürzten sich die Soldaten, die Kavallerie und die Dragoner, auf sie und plünderten sie, ohne daß der Herr Chamilly hätte verhindern können. Weder Marschall de Choiseul noch ich noch alle Offiziere, die die Stadt betraten (darunter Mélac, A.d.V.) konnten bei dieser Plünderung die Ordnung wiederherstellen, da man eine solch große Menge Wein gefunden hatte, daß man den entstandenen Verlust nicht mehr abschätzen kann. (…) Und ich glaube auch, daß einige unserer Trunkenolde Feuer in einigen Häusern gelegt haben mit dem Ergebnis, daß die ganze Stadt und fast die gesamte Vorstadt abgebrannt ist, was äußerst schade ist.“ Übersetzung zit. nach Deleta 1693. In: www.heidelberg-altstadt.de. Zurück
  19. Heute Pfalz, Saarland und Rheinhessen. Zurück
  20. Dazu Martin, S.41 ff. Zurück
  21. Chronik, S. 8. Die sonstigen hier genannten Beträge erscheinen, wie erwähnt, teilweise unrealistisch hoch. Zurück