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Chorherren

Kleriker.

Chorherr ist die ab 535 belegte Bezeichnung für Kleriker, die unter einem Bischof oder Erzpriester Gottesdienste abhalten und in der Regel gemeinschaftlich zusammenleben. Mitte des 8. Jahrhunderts verfasste der Metzer Bischof Chrodegang eine für die Chorherren bestimmte Regel. Das Verschwinden des Gemeinschaftslebens und die Aufteilung der Kirchengüter im 10. Jahrhundert entfachte heftige Kontroversen, was dazu führte, dass sich ab dem 11. Jahrhundert viele Chorherren den Regeln des hl. Augustinus (Augustiner-Chorherren) unterwarfen und der Orden der Prämonstratenser entstand (Regularkanoniker). Der Begriff Chorherren bezeichnet zudem die Säkularkanoniker der Kathedralen (Domkapitel) und Kollegiatkirchen (Kollegiatsstifte), die sich den Reformen nicht anschlossen. Siehe auch Kanoniker.

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