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Freiherr

Adeliger.

 

Freiherren standen seit dem 11. Jahrhundert in der Adelshierarchie unter den Grafen: Sie waren teils die freien Lehnsmannen, teils die Reste der selbstständigen freien Grundbesitzer (daher die Freiherren auch 'Freie' genannt), die als Ritter leben konnten. Im wesentlichen bilden sie den Stand der älteren, freien Ritter. Nach dem Sachsenspiegel gehören die Freiherren teils dem vierten, teils dem fünften Heerschild an. Seit dem 14. Jahrhundert, nach dem Eintritt der Ministerialen in den Stand der Freien, wurde der Titel Freiherr mehr und mehr von den Ministerialen, denen sich ein großer Teil der Freiherren anschloss, angenommen und so ein Teil des niederen Adels, während die alten, nunmehr zum hohen Adel gehörenden Freiherren meist den Grafentitel annahmen.

(Text: Stefan Grathoff)

 

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