Zweibrücken in der Pfalz

Die Grafen und Herzöge von Zweibrücken

Grafen von Zweibrücken

Ältere Linie

  • 1182-1237 Heinrich I.
  • 1237-1282 Heinrich II.

 Jüngere Linie (Walramiden)

  • 1282-1309 Walram I.
  • 1309-1311 Simon
  • 1311-1366 Walram II.
  • 1366-1385 Eberhard

 

Herzöge von Pfalz-Zweibrücken

Wittelsbacher (1410-1797)

1385-1410 Herrschaft durch die alte pfälzische Kurlinie der Wittelsbacher-Herzöge aus der Kurpfalz. Ab 1410 eigenständiges, reichsunmittelbares Herzogtum Pfalz-Zweibrücken.

Linie Pfalz-Simmern

  • 1410-1459 Stephan

Linie Pfalz-Zweibrücken

  • 1459-1489 Ludwig I., "der Schwarze"
  • 1489-1490 Kaspar
  • 1490-1514 Alexander
  • 1514-1532 Ludwig II.
  • 1532-1569 Wolfgang
  • 1569-1604 Johann I.
  • 1604-1635 Johann II.
  • 1635-1661 Friedrich

Linie Pfalz-Landsberg

  • 1661-1681 Friedrich Ludwig

Linie Pfalz-Kleeburg

  • 1681-1697 Karl I. (als Karl XI. König von Schweden)
  • 1697-1718 Karl II. (als Karl XII. König von Schweden)
  • 1718-1731 Gustav Samuel Leopold
  • 1731-1733 Interregnum

Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler-Rappoltstein

  • 1733-1735 Christian III.
  • 1735-1775 Christian IV.
  • 1775-1795 Karl II. August (ab 1793 im Mannheimer Exil)
  • 1795-1797 Maximilian Joseph (ab 1806 erster König von Bayern)

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Von Zweibrücker Grafen...

Im Jahr 1182 starb der Saarbrücker Graf Simon I.. Seine beiden Söhne Simon II. und Heinrich teilten sich das väterliche Erbe auf: Simon behielt den väterlichen Stammsitz Saarbrücken, während Heinrich die Burg Zweibrücken und die Besitzungen in der hiesigen Region übernahm. Somit war eine eigenständige Grafschaft Zweibrücken entstanden. Unter Graf Walram II. erhielt Zweibrücken 1352 die Stadtrechte vom römisch-deutschen König Karl IV.. Bis zum Ende der Grafschaft Zweibrücken 1385 herrschten durchgängig von der Saarbrücker Linie abstammende Grafen. Der letzte unter ihnen, Eberhard, verkaufte 1385 jedoch die Burg und die Grafschaft Zweibrücken an den Herzog der Kurpfalz, Ruprecht I.. [Anm. 1]

...und Zweibrücker Herzögen

Porträt Herzog Stephan[Bild: Gemeinfrei]
König Karl XII. von Schweden[Bild: Gemeinfrei]
Zweibr A1 4cken Herzog Christian IV.[Bild: Gemeinfrei]
König Maximilian I. Joseph von Bayern[Bild: Gemeinfrei]

Nach dem Tod Ruprechts III. im Jahr 1410 entstand schließlich im Rahmen einer Erbteilung das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken: Das kurpfälzische Territorium des Wittelsbacher Herzogs wurde 1410 unter den vier Söhnen Ruprechts III. aufgeteilt. Stephan erhielt die Besitzungen Zweibrücken und Simmern. Zweibrücken war nun unter der Herrschaft der von Stephan begründeten Wittelsbacher Seitenlinie Pfalz-Simmern ein eigenständiges, reichsunmittelbares Herzogtum. Stephan teilte sein Erbe (Simmern und Zweibrücken) erneut unter seinen Söhnen Friedrich und Ludwig auf, wobei letzterer Zweibrücken erhielt und die Linie Pfalz-Zweibrücken begründete. Ludwigs Sohn Alexander sollte eigentlich mit seinem Bruder Kaspar gemeinsam regieren, doch Alexander ließ seinen Bruder als angeblich Geisteskranken gefangen nehmen und regierte alleine. Erst Herzog Wolfgang beendete 1568 mit der Einführung der Primogenitur (d.h. nur der erstgeborene Sohn erbt die Herrschaft) die ständigen Erbteilungen. Bis zum Tod Herzog Friedrichs 1661 ging das Herzogtum somit immer an den erstgeborenen Sohn der Herzöge über. Friedrich starb jedoch ohne männliche Nachkommen, sodass das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken an die nächstverwandte Linie Pfalz-Landsberg fiel. Doch auch der dieser Linie entstammte Herzog Friedrich Ludwig starb 1681 ohne legitime Nachkommen, sodass das Herzogtum an die Linie Pfalz-Kleeburg überging, deren Oberhaupt Karl XI. König von Schweden war. [Anm. 2]

Da Zweibrücken noch von Franzosen besetzt war übernahm aber erst dessen Nachfolger Karl XII. (als Herzog von Zweibrücken Karl II.) tatsächlich die volle Regierungsgewalt und ließ diese vor Ort durch Statthalter ausüben. Nach dem Tod des Schwedenkönigs 1718 folgte diesem als Herzog von Pfalz-Zweibrücken Gustav Samuel Leopold aus der Kleeburger Linie. Jene Wittelsbacherlinie, der die beiden schwedischen Könige entstammt waren, starb allerdings 1731 aus. Nach einer kurzen Phase ohne Herzog endete das Interregnum, indem 1733 Christian III. aus  der Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler-Rappoltstein die Herrschaft im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken antrat. Unter dessen Sohn Christian IV. erlebte das Herzogtum bis 1775 seine große Blütezeit. Doch Christian starb ohne Erben und sein Neffe Karl II. August wurde Zweibrücker Herzog. Er war der letzte, der das Herzogtum regierte, da er 1793 vor den französischen Revolutionstruppen nach Mannheim fliehen musste. Formal war sein ihm 1795 nachfolgender Bruder Maximilian Joseph der letzte Herzog von Pfalz-Zweibrücken. Als im Jahr 1799 mit dem Tod des kurpfälzischen Herzogs Karl Theodor alle Wittelsbacher Linien außer derjenigen der Zweibrücker Herzöge ausgestorben waren, erbte Maximilian Joseph außerdem die Kurpfalz und Bayern. Im Jahr 1806 stieg er zum ersten König von Bayern auf, sodass er nach dem Ende der französischen Herrschaft, als die gesamte linksrheinische Pfalz Teil Bayerns wurde, doch noch die Herrschaft über seine Heimatstadt Zweibrücken erlangte. [Anm. 3]

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Nachweise

Verfasser: Felix Schmidt

Erstellungsdatum: 28.08.2014

 

Verwendete Literatur:

  • Jost, Karl: Vor 550 Jahren wurde das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken gegründet, in: Heimatkalender 1961. Stadt und Kreis Zweibrücken, hrsg. von der Stadt und dem Landkreis Zweibrücken, Neuwied 1961, S. 51-59.
  • Pöhlmann, Carl: Geschichte der Grafen von Zweibrücken aus der Zweibrücker Linie, München 1938.

Anmerkungen:

  1. Vgl. Pöhlmann, Carl: Geschichte der Grafen von Zweibrücken aus der Zweibrücker Linie, München 1938, S. 3f. und 113.  Zurück
  2. Vgl. Jost, Karl: Vor 550 Jahren wurde das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken gegründet, in: Heimatkalender 1961. Stadt und Kreis Zweibrücken, hrsg. von der Stadt und dem Landkreis Zweibrücken, Neuwied 1961, S. 51f.  Zurück
  3. Vgl. ebd., S. 54f.  Zurück