Abenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Abenheim bei Karl Johann Brilmayer

Abenheim, im ehemaligen Wormsgau gelegen, wurde früher Abunheim (774), Abinheim (1273), Obinheim (1405) genannt und kommt urkundlich zum erstenmal 774 im Lorscher Schenkungsverzeichnis vor. Der Ort kam schon früher in den Besitz der Abtei Fulda. Nach einer Urkunde von 932 vertauschte nämlich der römische König Heinrich I. an den Abt Hadamar zu Fulda den Ort Abunheim im Wormsgau in der Grafschaft Kunrads mit allen dazu gehörigen Rechten, Kirchen, Höfen, Äckern, Wiesen usw. gegen andere vom Kloster erhaltene in der Urkunde genannte Güter. Den Ort trugen vom Kloster die Grafen von Leiningen zu Lehen. Bei der Güterteilung zwischen den Brüdern Friedrich und Emicho von Leiningen im Jahre 1237 fiel er dem Letzteren zu, wozu Bischof Konrad von Speyer, ein dritter Bruder, seine Genehmigung erteilte. Im Jahre 1358 brachte die Abtei Fulda das Dorf mit der Vogtei wiederlöslich durch Kauf von den Grafen Johann und Emich von Nassau (Söhnen einer Gräfin von Leiningen) wieder vollständig an sich. Im Jahre 1390 erwarben es die Herren von Dalberg, Kämmerer von Worms, welche es, nachdem es vorübergehend durch Friedrich von Dalberg dem Kurfürsten und Pfalzgrafen Philipp im Jahre 1487 verpfändet worden war, bis zur Umwälzung am Ende des 18. Jahrhunderts in Besitz behielten.