Ensheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Ensheim bei Karl Johann Brilmayer

In den Lorscher Urkunden wird schon im Jahr 769 eines Aoenisheim im Wormsgau gedacht und in den Fuldaer eines Gennesheim im Jahr 785, worunter unser Ensheim zu verstehen ist. Spätere Bezeichnungen sind Onesheim (849), Ennensheim (1224), Onisheim (1283), Ensenthaim (1299), Onesheim (1337), Onsheim (1375), Onessheim (1437).

Ensheim war eine alte Besitzung der Pfalzgrafenschaft. Bei der Teilung, welche der Pfalzgraf Otto unter seinen zwei Söhnen Ludwig und Heinrich im Jahr 1255 machte, erhielt ersterer auch das Dorf Ensheim. Es war mit in der Pfandschaft der Burgen und Dörfer begriffen, welche sein Sohn Rudolf und dessen Frau Mathilde im Jahr 1311 dem Grafen Simon von Spanheim um 2000 Pfund Heller machte. Diese Pfandschaft wurde schon von der Witwe Mathilde und ihrem Sohn Adolf im Jahr 1320 eingelöst und so kam Ensheim wieder an die Kurpfalz zurück, bei der es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts verblieb. Es war dem Oberamt Stromberg jenseits der Nahe zugeteilt.