Erbes-Büdesheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Erbes-Büdesheim bei Karl Johann Brilmayer

In den Lorscher Schenkungsurkunden kommen unter Pipin und Karl dem Großen mehrere dem Kloster gemachte Schenkungen in den Orten Botinsheim (766), Butinsheim (767), Butinesheim (771) und Botensheim (772) im Wormsgau vor, worunter auch eine Kirche war. Da aber im damaligen Wormsgau drei Büdesheim lagen, so lässt sich nicht immer genau bestimmen, auf welches die nur von Büdesheim überhaupt redenden Nachrichten zu beziehen sind. In späteren Urkunden heißt unser Ort: Erweißbudinsheim (1334), Erweizbudinsheym (1351), Erwesbudesheim (1373), Erwisbodenheim (1380), Erwißbudenheim (1382), Erweisbudensheim (1409), Erweßbudißheim (1443), Erbisbudesheim (1448), Erbisbietesheim (1792).

Drei kleine Dörfchen oder Höfe, Aulheim, Eyche und Rode, welche in der Nähe von Erbes-Büdesheim lagen, sind schon früh eingegangen und mit ihm vereinigt worden. Aulheim, Ulnheim (1333), Ulenheim (1336), Uwelnheym (1438) wird 1333 zum erstenmal urkundlich genannt und kommt nach 1438 nicht mehr vor. Es lag nördlich von Erbes-Büdesheim am dem nach Flonheim führenden Weg, wo sich jetzt noch die "Aulheimer Mühlen" befinden. Dieser Teil der Erbes-Büdesheimer Gemarkung heißt die "Aulheimer" Gewann, der anstoßende Teil der Flonheimer Gemarkung "am Aulheimer Grund", der der Heimersheimer Gemarkung "Aulheimer Holz" und der im Tal fließende Bach der "Aulbach". Noch im Jahr 1587 ist die Kapelle oder der Kirchhof zu Aulheim auf 10 Jahre als Gemeindegut in Pacht gegeben worden, um den Preis von einem Gulden 6 Albus.

Rode, Rade und Rude kommt wie Aulheim ebenfalls zwischen den Jahren 1333 und 1438 vor. Es lag vermutlich östlich von Erbes-Büdesheim und in dessen Gemarkung. Kein Flurname erinnert an sein ehemaliges Vorhandensein, nur ein Feldweg in der Erbes-Büdesheimer Gemarkung heißt heute noch der "Röder-Weg".

Eyche, Eiche lag zwischen Erbes-Büdesheim und Wendelsheim in der Nähe der dortigen Mühlen. Der dabei liegende Wald heißt jetzt noch der Eicher Wald. Er gehört der Erbes-Büdesheimer Gemeinde und liegt in deren Gemarkung. Nach dem Jahr 1448 wird Eyche urkundlich nicht mehr genannt. Im Jahr 1333 willigten Graf Friedrich von Leiningen und seine Ehefrau Jutta ein, dass Gottfried von Randeck, die von ihm zu Lehen rührenden Güter in den Dörfern und Marken, wie man sie nennt zu Büdesheim, zu Rode, zu Ulnheim von dem edlen Grafen Johann von Spanheim und seinen Erben zu Lehen empfangen möge. Wirklich wurde dieser Gottfried von Randeck und seine Frau Schonette von Flörsheim drei Jahre nacher unter anderem mit den Höfen und Dörfern Erweisbüdinsheim, Ulenheim und Rade und was dazu gehört, nachdem sie solche Stücke dem Grafen Johann von Spanheim aufgetragen hatte, nochmals belehnt. Aber auch die Wildgrafen besaßen Güter in Erbes-Büdesheim. So belehnte im Jahr 1373 Wildgraf Otto einen Dietrich von Morsheim mit einem burglichen Haus und einer Mühle im Dorf.

Jene Lehensrechte der Grafen von Spanheim verblieben nach Erlöschung des Geschlechts mir Johann V. in Gemeinschaft bei seinen Erben dem Grafen Friedrich von Veldenz und dem Markgrafen Bernhard von Baden in der Weise, dass die Lehen immer vom Ältesten empfangen werden mussten. Deshalb belehnte im Jahr 1438 jener Graf von Veldenz als Ältester den Gottfried von Randeck und seinen Bruder Philipp mit "solchem Gut, das sie dan yzunt hannt im Dorf und Marken zu Büdesheim, zu Rode, zu Uvelnheim und zu Racke, off Inhalt des Briefes, den er von den´m Wohlgeborenen Grave Friedrich von Leyningen und Jutten siner Hußfrauen inhatte".

Die Oberhoheit über Erbes-Büdesheim dagegen scheint von jeher Kurpfalz zugestanden zu haben. Schon in einer Urkunde vom 30. Dezmeber 1382 sprechen "scholtheiße, scheffin und die gemeynde gemeynlich zu Erwißbudenheim" von dem damaligen Kurfürsten dem Herzog Ruprecht dem Jüngeren von Bayern als von "unßerem herren dem herzogen". Gleichwohl wird das Dorf noch 1494 zu den pfälzischen Ausdörfern gezählt. Als aber später der Pfalzgraf Johann II. von Simmern, als Graf von Spanheim einige Hoheitsrechte in Anspruch nahm, kam im Jahr 1537 mit Kurfürst Ludwig V. ein Vergleich zustande, nach welchem die Ortseinwohner jährlich der Kurpfalz als Erb-, Schutz- und Schirmherrschaft 50 Malter Schirmhafer nach Alzey abliefern, derselben allein Frohnden leisten, Reise-, Folge- und Schatzungsgebühren dahin entrichten und dem zeitlichen Burggrafen unterworfen sein sollten. Erbes-Büdeshiem gehörte mithin von dieser Zeit an vollständig zur Kurpfalz. Nach dem Ableben des Kurfürsten Otto Heinrich im Jahr 1559 erbte der Pfalzgraf Frioedrich von Simmern die Kurlande und verglich sich in demselben Jahr mit seinem ihm in dem Herzogtum Simmern folgenden Bruder, dem Pfalzgrafen Georg und anch dessen Tod mit dem jüngeren Bruder, dem Pfalzgrafen Richard, im Jahr 1570 dahin, dass er ihnen Erbes-Büdesheim gegen das Amt Beckelnheim abtrat. Als Pfalzgraf Richard 1598 ohne Kinder starb, kam das Fürstentum Simmern und mit ihm Erbes-Büdesheim wieder an Kurpfalz. Doch blieb es nur kurze Zeit bei derselben. Denn als im Jahr 1610 Kurfürst Friedrich IV. starb, erhielt sein jüngster Sohn, Ludwig Philipp, testamentarisch Simmern und Erbes-Büdesheim kam ebenfalls wieder Simmern und blieb dabei bis zum Jahr 1673, wo mit Ludwig Heinrich diese Linie zum zweitenmal erlosch und das Fürstentum wiedser mit der Kurpfalz vereinigt wurde. Von nun an blieb Erbes-Büdesheim dauernd bei Kurpfalzund wurde mit sieben anderen Orten (Bechenheim, Mersfeld, Kriegsfeld, Oberndorf, Schiersfeld, Rupertseck, Standenböhl) der Hauptort eines Unteramtes im Oberamt Alzey, dem es seinen Namen gab uind der Sitz eines Unterbeamten. So blieb es bis zu den Umwälzungen am Ende des 18. Jahrhuderts.