Gensingen in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Gensingen bei Karl Johann Brilmayer

Gensingen wird urkundlich zum erstenmal im Jahr 768 in einem Schenkungsbrief an das Kloster Lorsch genannt. Es hieß damals Gantsing und lag im unteren Nahegau. Spätere Namen sind: Genziga (870), Gense (1112), Gentzingen (1127) und von 1138 an Genzingen oder Gensingen. Es gehörte schon früh zur Grafschaft Spanheim und kam nach dem Tod Gottfried II. im Jahr 1232, bei der Teilung der Grafschaft zur vorderen Grafschaft Spnaheim, bei der es auch verblieb, als diese Grafschaft nach dem Aussterben der Spanheimer Familie, 1437, in Gemeinschaftsbesitz von Kurpfalz, Baden und Pfalz-Simmern übergegangen war und nach Aussterben der Pfalz-Simmernschen Linie im Jahr 1673 den beiden zuerst genannten allein zufiel.

Doch gab der gemeinschaftliche Besitz der Grafschaft zwischen Kurpfalz und Baden widerholt zu Streitigkeiten Anlass. Um deshalb neuen Verwirrungen vorzubeugen, wurde im Jahr 1707 die Gemeinschaft über die vordere Grafschaft Spanheim aufgegeben und die letztere unter die beiden ersteren verteilt. Die Ausführung erfolgte im folgenden Jahr. Dabei kam Gensingen mit noch 23 anderen, zum Teil rheinhessischen Orten, zur Kurpfalz. Es wurde dem Oberamt Kreuznach zugeteilt und blieb bei demselben bis zu den Umwälzungen am Ende des 18. Jahrhunderts.

Im Jahr 1410 war Gensingen bei jenen acht Dörfern, welche vor dem Rat der Stadt Bingen bekennen, das sie einen Turm, den dritten, bei der Burg Bingen wegen gewährter Zollfreiheit in der Stadt zu bauen und mit 4 Mann zu bewachen hätten. Diese Verpflichtung wurde im Jahr 1552 erneuert.