Neu-Bamberg in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Neu-Bamberg bei Karl Johann Brilmayer

Neu-Bamberg, früher Baumborg (1276), Boinneborg (1279), Nowoboinborc (1285), Boinborg und Nuwenbeinburg (1298), Nowinbomburg (1307), Nuwenbeumburg (1338), Neuenbäumburg (1415), Neuenbeymburg (1467) verdankt seine Entstehung der über ihm gelegenen gleichnamigen Burg.

Am rechten Ufer der Alsenz, nicht weit von Kreuznach, liegen auf einer beträchtlichen Anhöhe die Ruinen der Feste Baumburg, früher Beumberg, Bomberg, auch Boimeneburg geheißen, deren Ursprung am Anfang des 12. Jahrhunderts zu suchen ist.

Baumburg war eine allodiale Besitzung der Raugrafen. Bereits 1181 erscheint in Urkunden Raugraf Emich III. und sein Bruder Konrad von Boimeanburg. Einer dieses Geschlechts erbaute eine Wegstunde östlich von dieser Burg eine andere Feste, welcher der Name Neu-Baumburg beigelegt wurde. Die erste oder ältere Burg erhielt sofort den Namen Alt-Baumburg und wie am Fuße derselben im Laufe der Zeit ein Dorf entstand, das den Namen der Burg erhielt, so war es auch bei der neuen Burg der Fall, obschon nahe dabei ein Dorf, Sarlesheim, gelgen war.

Raugraf Rupert I., ein Sohn Emichs III., soll Neu-Baumburg erbaut haben; seinem jüngeren Bruder fiel Alt-Baumburg zu. Sie lebten ungefähr 1180-1240 und waren die Stifter zweier Linien im raugräflichen Haus, welche in der Folge nach ihren Burgen benannt wurden. Urkundlich erschient Neu-Bamberg, wenn auch nicht mit seinem Namen, 1253. In diesem Jahr verglichen sich Raugraf Heinrich und sein Vetter Konrad wegen des neuerbauten Schlosses bei Sarlesheim und sicherten sich gegenseitig durch einen Vertrag die Erbfolge in ihren Besitzungen zu. Im Jahr 1276 erhielt Raugraf Ruprecht II. von der Neubamberger Linie von Kaiser Rudolf I. die Erlaubnis, 5 Juden in Bamberg halten zu dürfen. Auch hier kann es sich nur um Neu-Bamberg handeln. Mit Namen genannt wird Burg und Ort zum erstenmal 1285, wo Raugraf Heinrich I. seine Gattin Adelheid, Gräfin von Sayn, auf das Schloss Novobeimborc bewittumte mit allen Burgmannen, der Umfassung des Berges, dem Baumgarten unter der Burg, sowie auf das ganze Dorf Sarlisheim mit dem Hof, sämtlichen Äckern, der Gerichtsbarkeit und dem Wald.

Im Jahr 1307 verspricht ein Heinrich von Hohenfels, dass er nach Ableben seines Schwagers, des Raugrafen Konrad II. und dessen Gattin Adelheid, Witwe des Raugrafen Heinrich I., deren Tochter Jutte seine Gemahlin war, wegen des der letzteren zur Morgengabe verchriebenen Schlosses Novvimbomburg gegen die Brüder Heinrich und Gottfried, Söhne der genannten Adelheid, keine Ansprüche geltend machen wolle.

Das Schloss mit dem anliegenden Tal (d. h. dem Dorf) sowie auch die Einwohner desselben wurden auf Ansuchen des Raugrafen Georg II. von Alt-Baumburg, der damals Mainzer Amtmann in Alzey war, von Kaiser Ludwig in Frankfurt am 2. März 1320 in kaiserlichen und Reichsschutz und Schirm auf- und angenommen und denselben diejenigen Rechte, Freiheiten und Gnadenbegünstigunfgen erteilt, deren sich die Stadt Oppenheim zu erfreuen hatte. Auch gestattete der Kaiser in dem Tal oder Städtchen unterhalb des Schlosses einen Wochenmarkt, der jedesmal montags gehalten werden solte. Endlich stellte er alle, welche den Markt besuchen werden, samt ihrern Waren in kaiserlichen Schutz.

Im Jahr 1337 verpfändeten Raugraf Heinrich II. von Neu-Bamberg und sein Sohn Philipp I. dem Erzbsichof Heinrich III. von Mainz Schloss und Dorf Neu-Bamberg zur Hälfte um 1300 Pfund Heller. Der übrige Teil blieb im Besitz des Raugrafen. So bekennt 1366 Heinrich Schliß von Montfort, genannt von Woldertheim, dass Raugraf Philipp II. von Neu- und Alt-Bamberg ihn zum Burgmann in seinem Schloss Neu-Bamberg angenommen habe und 1369 öffnet Raugraf Philipp II. von Neu-Bamberg dem Reich, dem Erzbischof Gerlach von Mainz, dem Pfalzgrafen Ruprecht II. dem Jüngeren, sowie einigen Städten seinen Teil an verschiednen Schlössern, darunter Neu-Bamberg. Im Jahr 1380 verpflichtete sich Raugrf Philipp II. von Neu- und Alt-Bamberg dem Erzbischof Adolf I. und dem Kapitel zu Mainz, wenn sie gehindert würden, die Öffnung des Schlosses in Neu-Bamberg zu benutzen, 14 Tage nach vorgängiger Mahnung, solange einen Teil an dieses Schloss geben zu wollen, bis hinsichtlich der Öffnung kein Hindernis mehr vorliegen würde.

Im Jahr 1467 versetzte Kurfürst Adolf II. von Mainz mit Beistimmung des Domkapitels den Mainzer Teil an Neu-Bamberg mit der Burg, ihren Burgmannen und Zubehör an Wirich VII. von Daun, Grafen von Falkenstein, wegen einer Schuld von 10000 Gulden für die ihm von demselben gegen Erzbischof Diether von Isenburg geleistete Hilfe und deshalb erlittenen Schadens, weil er ihm diese Summe jetzt nicht zahlen könnte. Dieser Teil kam im Jahr 1661 durch Wilhelm Wirich von Daun mit der Grafschaft Falkenstein an den Herzog von Lothringen. Von diesem Herzog löste ihn Kurfürst Johann Philipp von Mainz wieder ein und so kam im Jahr 1663 Kurmainz wieder in den Besitz von Neu-Bamberg.

Im Jahr 1668 verlangte der Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz das Durchzugsrecht durch Neu-Bamberg, da ihm dieses aber von den Mainzer Beamten versagt wurde, nahm er Schloss und Ort mit Gewalt an sich, ließ Mauern und Türme niederreißen und den Ort plündern. Kurfürst Johann Philipp wandte sich deshalb an den Kaiser und an das Reichskammergericht mt einer förmlichen Klage, wobei die Sache den beiden Markgrafen von Baden-Baden und Baden-Durlach zur Entscheidung übertragen wrde, welche sie dahin vermittelten, dass Mainz in den völligen Besitz von Neu-Bamberg gesetzt wurde. Seitdem bildete Neu-Bamberg ein eigenes kurfürstlich Mainzisches Amt, das durch einen daselbst wohnenden Amtsverweser und die Ortsschultheißen verwaltet wurde. Demselben waren noch die Mainzischen Orte Volksheim und Siefersheim, sowie die mit Nassau-Saarbrücken gemeinschaftlichen Orte Wöllstein, Gumbsheim und Pleitersheim unterstellt. Mit der Besitzergreifung des linken Rheinufers durch die Franzosen am Ende des 18. Jahrhunderts hatte die Mainzer Hoheit ihr Ende erreicht.

Die Burg, die, nach den noch vorhandenen Ruinen bedeutenden Umfang gehabt haben muss, ist stark zerstört, da sie lange als Steinbruch gedient hat. Im Dorf ist ein interessanter Vorbau mit Wappendarstellungen aus dem Ende des 14. Jahrhunderts.