Neu-Bamberg in Rheinhessen

Hesselborner Mühle

1297 wird die ehemalige Bannmühle erstmals erwähnt. Sie befand sich damals im Besitz der Raugrafen, d. h. der Herren der Burg und des Ortes. Die Bannrechte verpflichteten die Bauern des Ortes, nur bei dieser Mühle ihr Korn mahlen zu lassen. – 1818/1819 wurden die Banngesetze im Großherzogtum Hessen aufgehoben. Zum Großherzogtum Hessen bzw. zum Volksstaat Hessen gehörte die Region von 1816 bis 1945. – Bis 1918 wurde hier gemahlen und geschrotet, von da an bis 1957 nur noch geschrotet. Der Antrieb erfolgte bis zum 2. Weltkrieg durch ein Wasserrad – ein Teil des Appelbachs wurde dafür unter dem Haus durchgeleitet –, danach durch einen Dieselmotor. Die Mühle wurde auch als die Stadtmühle und der Müller als der Stadtmüller bezeichnet. Heute befindet sich in der Hesselborner Mühle das Weingut der Familie Baumgärtner.

Nachweise

Verfasser: Arbeitsgruppe Historischer Rundweg: Regina Hering, Christel Höpfner, Eckhard Humbert, Hermann Schlamp. Die Endfassung aller Texte stammt von Eckhard Humbert.

Erstellt am: 21.01.2020