Goddert im Westerwald

Zur Geschichte von Goddert

Hofanlage in Goddert[Bild: el tommo CC0]

Die Gemeinde Goddert (Gonderode, Goderoth) dürfte, wie andere Rodungsorte im Westerwald auch, zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt nach dem 9. Jahrhundert gegründet worden sein.[Anm. 1]

Erstmals genannt wird Goddert in einer Kaufurkunde des Zachriis von Herschbach am 11. Februar 1399. Unter den Zeugen wird Rinchwin von Goddert (Godenrode) erwähnt.[Anm. 2] Der Ort Goddert selbst taucht erstmals im Jahr 1476 in einem Weistum der Vogtei und des Gerichts Weidenhahn auf, das am 13. Dezember 1476 niedergeschrieben wurde. Bei der Beschreibung der Grenzen des Vogteibezirkes heißt es u. a., dass die Grenze »... durch Maxein undt dann forther oben uff die hohe strass durch Gonderode hin und von Goderoth strack oben hin mit zu der Aldeck zu ...« verlaufen würde. Gemeint ist die Grenzlinie in diesem Bereich durch Maxsain, weiter auf der Hohen Straße durch Goddert und von Goddert direkt bis zu der Aldeck. Der Berg Aldeck lag bei der heute verschwundenen Siedlung Anhausen im Kreis Neuwied.[Anm. 3]

Um 1450 (1455) gehörte Goddert zum Bann Maxsain. Das geht aus einer Erhebungsliste der Herbst- und Maibede hervor, die dem Bann Maxsain zuzurechnen ist.[Anm. 4]

In der Goddert stritten sich sowohl die Grafen von Wied als auch die Grafen von Sayn darum, wer das Sagen im Ort hatte. Auch andere Herrschaften verfügten über Rechte in der Gemeinde. So übertrug am 11. Mai 1510 Johann Mant (Mandt), saynischer Amtmann in Hachenburg, im Auftrag des Grafen Johann V. von Sayn (reg. 1506-1529) einen seiner Leibeigenen in Goddert auf die Grafschaft Diez.[Anm. 5] Natürlich kam es in Orten, in dem mehrere Herrschaften über Gerechtsame verfügten, schnell zum Streit. So sind im Jahr 1548 nicht näher beschriebene Zwistigkeiten zwischen den Isenburger Untertanen in Marienrachdorf, Sessenhausen und Kutscheid und den saynischen Untertanen zu Goddert bekannt geworden.[Anm. 6] Oft kam es zu Weidestreitigkeiten. So verklagte Johann, Graf von Wied, Runkel und Isenburg, den Grafen Hermann von Sayn (reg. 1568-1578) auf Rückgabe einiger Kühe, die saynische Truppen in Rückeroth und in Nordhofen gepfändet hatten. Die Sayner hatten sie dem wiedischen Unterschultheißen des Kirchspiels Rückeroth weggepfändet, weil Sayn die Gerichtshoheit des Grafen von Wied im Kirchspiel Rückeroth, vor allem in den Gemeinden Goddert und Maxsain nicht anerkannte.[Anm. 7] Gerichtlich war der Bann Maxsain, zu dem Goddert gehörte, zwischen 1402 und 1615 der Hohen Feste Rückeroth zugeordnet (1402-1615).[Anm. 8]

Ein weiterer Weidestreit ist aus dem Jahr 1580 überliefert. Damals beschwerte sich die Gemeinde Marienrachdorf bei der Herrschaft In Hachenburg darüber, dass die Gemeinde Goddert ihr gewaltsam Vieh abgenommen und weggepfändet hatte. Die Gemeinde Marienrachdorf bat den Grafen, Abhilfe zu schaffen.[Anm. 9]

Die Grafen von Sayn hörten nicht auf, sich u.a. um die Hoheit in Goddert zu bemühen. So beklagten sich 1598/1601 Wilhelm Graf von Wied, Runkel und Isenburg und die Kinder des verstorbenen Hermann I. Graf von Wied über Heinrich V. Graf von Sayn (1578-1605), dessen Leute seit Jahren mehrfach Vieh, Güter und Gelder zahlreichen Einwohnern der zum Bann Maxsain gehörigen Gemeinden und Gehöfte gepfändet hatten. Zu den betroffenen Orten gehörten neben Goddert, auch die Gemeinden zu Selters, Maxsain, Wölferlingen, Freilingen, Heiderhahn, Zürbach und Kaulbach. Wieder ging es darum, dass Sayn im wiedischen Bann Maxsain die Oberhoheit beanspruchte. Da die Einwohner des Bannes Maxsain auf saynische Forderungen nicht reagierten, sei man zur Pfändung ihres Besitzes geschritten.[Anm. 10]

Erst 1615 fand man eine Lösung. Am 4. November 1615 wurde der Bann Maxsain zwischen Wilhelm III. Grafen zu Sayn und Wittgenstein (reg. 1605-1623) und Johann Wilhelm Grafen zu Wied, Herrn zu Runkel und Isenburg geteilt. Sayn sollte in Zukunft den Oberbann bis an die Gemarkung von Selters für sich allein haben, mit allen darin gelegenen Dörfern, Höfen, Wäldern und Fischereien und Leuten. Wied sollte den unteren Teil von Selters und Goddert (Gaderott) an alleine besitzen. Die bisher wiedischen Leute im Oberbann sollten fortan saynisch werden und umgekehrt. An der Grenze der beiderseitigen Anteile des Banns waren Grenzsteine zu setzen.[Anm. 11]

Fortan stand Goddert uneingeschränkt unter der Hoheit der Grafen von Wied. Dabei blieb es bis zum Jahr 1806. Im Jahr 1784 noch in den Reichsfürstenstand erhoben, wurde das Fürstentum Wied 1806 aufgelöst, bestand aber bis 1848 als Standesherrschaft fort. So waren es die Herren von Wied, die vor 1814 bei Goddert zwei Weiher an dem von Rückeroth her kommenden Bach anlegten.

Ansonsten teilte Goddert in der Folgezeit die politischen Geschicke von Selters. Seit 1972 ist Goddert Teil der Verbandsgemeinde Selters (Westerwald)

Das Kirchspiel Rückeroth unterhielt eine Kirchspielschule, die auch für Goddert zuständig war. Spätestens 1713 wurde eine Verbandsschule Rückeroth-Goddert eingerichtet. Heute gehen die Kinder nach Herschbach und Selters zur Schule. An Vereinen prägen die Freiwillige Feuerwehr und der Godderter Carnevals-Club das Godderter Dorfleben.[Anm. 12]

Nachweise

Verfasser: Stefan Grathoff

Literatur:

Erstellt am: 11.9.2020

Anmerkungen:

  1. Gensicke, Landesgeschichte S. 13. Zurück
  2. HHStA Wiesbaden Best. 121 Nr. U von Herschbach 1399 Februar 11. Zurück
  3. Sauer, Weistum S. 57; Gensicke, Landesgeschichte S. 25 und S. 160. Zurück
  4. HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 4770; Gensicke, Landesgeschichte S. 402 und 456. Zurück
  5. HHStA Wiesbaden Best. 170 I Nr. U 2712. Zurück
  6. HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 1545 g. Zurück
  7. HHStA Wiesbaden Best. 1 Nr. 2165. Der Streit zog sich bis zum Jahr 1603 hin. Zurück
  8. Gensicke, Landesgeschichte S. 474. Zurück
  9. HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 1110 f. Zurück
  10. HHStA Wiesbaden Best. 1 Nr. 2178. Zurück
  11. HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. U 13923 a. Zurück
  12. Markovic, Verbandsgemeinde S. 73ff. Zurück