Görgeshausen im Westerwald

.1.Die Görgeshausener Gemarkung

Görgeshausen von oben (2017)

Seitdem die Kurfürsten von Trier 1564 den Ort Görgeshausen mit der Grafschaft Diez übernommen hatten, war die Gemeinde Grenzort. Im Jahre 1786 heißt es: »Görgeshausen grenzt gegen Morgen an Elz, gegen Mittag an Diez und Schaumburg, gegen Abend an Nentershausen und gegen Mittag an Niedererbach.« Diese Grenzlage besteht heute noch. Die Gemarkung der Gemeinde grenzt unmittelbar an das Bundesland Hessen.

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.1.1.Die Fläche

Aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit liegen keinerlei Zahlen zur Größe der Görgeshausener Gemarkung vor. Erst im 18. Jahrhundert setzen die statistischen Erhebungen ein. Eine erste Gemeindebeschreibung des Amtes Montabaur wurde im Jahr 1786 vorgenommen.[Anm. 1] Danach betrug die Gemeindefläche 323 ha. Davon besaß die Gemeinde 80 Morgen als Gemeindegut. Dieses bestand aus einem Ackerstück im Graben, auf welchem der Gemeindehirte seine Tiere hütete, und aus 440 Morgen Wald. Gemeindeackerland war nicht vorhanden. Die andere Hälfte war privates Bauerngut. Dieses bestand aus über 293 Morgen Ackerland, etwas mehr als 86 Morgen Wiesen und 12 Morgen Wald. Das ergab zusammen etwas mehr als 293 Morgen Ackerland, über 88 Morgen Wiesen und 452 Morgen Wald.

Laut einer anderen Aufstellung vom Jahr 1858 besaß die Gemeinde seit der sog. Konsolidation (siehe dazu weiter unten) 37-38 Morgen Ackerland und Wiesen. Teile dieses Areals waren verpachtet. Ein Teil der Brache wurde als Schafweide benutzt.[Anm. 2] Die Gemeindefläche hat sich seit dem 18. Jahrhundert nicht verändert. Auch heute noch beträgt die Fläche 324 Hektar.[Anm. 3]

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.1.2.Grenzsteine und Grenzstreitigkeiten

Spätestens Mitte des 16. Jahrhunderts war die Görgeshausener Gemarkungsgrenze abgesteint. Es ist nicht sicher, ob nur bestimmte Teilabschnitte mit Grenzsteinen gesichert waren oder die gesamte Gemarkungsgrenze entsprechend vermessen war. Eine Absteinung war bei Streitigkeiten wichtigste Voraussetzung für die Klärung von Ansprüchen.

So kam es beispielsweise im Jahr 1544 zu einem Grenzstreit zwischen dem Kloster Dirstein und der Gemeinde Görgeshausen. Ganz allgemein ging es um den generellen Verlauf der Gemarkungsgrenze, besonders aber um das Wegerecht durch die sog. »Dirsteiner Wiese«. Das angerufene Gericht in Diez untersagt den Görgeshausenern, den gewohnten Fußweg durch die Wiese zu nehmen. Die Gemeinde wurde angewiesen, an anderer Stelle einen neuen Fußweg anzulegen. Das Kloster Dirstein musste aber zum Ausgleich die Instandhaltung des Weges übernehmen. Gleichzeitig wurde der Streit über den Wald »Raulaub« (Rulaubgin) beigelegt. Beide Seiten wollten zwei Flurschützen benennen, welche die Steinsetzung im Wald überprüfen und gegebenenfalls korrigieren sollten.[Anm. 4] Die Dirsteiner-Wiese gehörte 1786 zum sog. Ritterschaftlichen Gut des Prinzen von Oranien auf Burg Oranienstein an der Lahn. Die Gemeinde Görgeshausen hatte in diesem Bereich aber das Schützen- und Weiderecht, d.h. sie durfte den Destrikt kontrollieren und die Weise als Gemeindeweide benutzen.[Anm. 5]

Anlässlich dieses Grenzstreites erfährt man, dass die Gemarkungsgrenze an der Grenze nach Hambach abgesteint war. Die gesamte Gemarkungsgrenze war dies aber noch nicht. Jedenfalls wurden die herrschaftlichen Cameralwaldungen im Grenzbereich zur Gemarkung Niedererbach, um die es Anfang/Mitte des 18. Jahrhunderts zu Streitigkeiten mit der kurfürstlichen Verwaltung gekommen war, erst jetzt abgesteint, da man künftige jeglichen hoheitlichen Streit vermeiden wollte.[Anm. 6]

Um die Grenze im Bereich des Domanialwaldes Raulaub an der Hambach-Görgeshausener Gemarkungsgrenze kam es in den Jahren 1818-1824 erneut zu einem Streit. Am 23. Oktober 1823 erfolgte eine offizielle Begehung des strittigen Geländes[Anm. 7] Die Grenze wurde genau festgelegt. Dabei wurden einige Grenzsteine als Hoheitssteine besonders beschrieben: »Unter dem Diezer Weg am Domanialwald Kleeberg steht ein Hoheits- und Grenzstein, auf der hinteren Seite mit CT und auf der rechten Seite mit NC bezeichnet. Nach der Richtung dieses Steins abwärts 9 Ruthen, 1 Schuh an den Bach ist wieder ein grauer Wackenstein gesetzt; von da dem Bach nach 20 Ruthen 9 Schuh oben ist an der Rotherwiese wieder ein Stein gesetzt, oben mit GG und unten mit HN bezeichnet. Von dort links zwischen der Rotherwiese und dem Gilhauer herauf 6 Ruthen und 4 Schuhe, dort steht ein alter Hoheits- und Grenzstein, oben mit dem trierischen Wappen und unten mit Nassau-Diez bezeichnet. Weiter in gerader Linie 6 Ruthen 7 Schuh, wo ein rauher Quarzstein gesetzt wurde. Von diesem Stein geht die Grenze in gerader Richtung bis an den großen Hoheitsstein unter dem Domanialwald Raulaub, vorn mit dem trierischen Wappen und hinten mit Nassau-Diez bezeichnet. Die Entfernung bis zu diesem Stein beträgt 13 Ruthen und 5 Fuß. Von dem Hoheitsstein aufwärts zwischen dem Domanialwald Raulaub in dem Gilhauer Berg wieder 49 Ruthen 6 Schuh in gerader Richtung, dort steht ein neuer, gehauener Stein, links mit GG, rechts mit HN bezeichnet. Von diesem Stein führt die Grenze in gerader Linie aufwärts 44 Ruthen 6 Schuh in das Görgeshausener Feld, an die Stelle, wo ein gehauener Stein, oben mit GG und unten mit HN bezeichnet, gesetzt ist. Von diesem Stein ist die Grenze auch weiterhin ausgesteint.«[Anm. 8]

Anlässlich des Grenzstreites der Gemeinde Görgeshausen mit einigen Privatleuten berichtete der herzogliche Oberförster Harz aus Heistenbach und Förster Stahl zu Wallmerod am 3. Juli 1826 an das herzogliche Oberforstamt in Montabaur. Dabei berief er sich auf das im Jahr 1823 aufgestellte Absteinungsprotokoll. Darin heißt es: »Nr. 150 - von 43 bis 44 sind 14 Ruthen, ist ein großer gehauener Stein, der sogenannte Löwenstein. Nr.151 - von 44 bis 45 sind 14 Ruthen, ist ein Grauwacken Läufer zwischen dem Privatwald und Gemeindewald. Nr.152 - von 45 bis 46 sind 12 Ruthen 4 Schuh, ist ein Grauwacken Läufer zwischen der Gemeinde und dem Privatwald. Nr.153 - von 46 bis 47 sind 12 Ruthen 8 Schuh, ist ein neuer gehauener Gemarkungsstein zwischen dem Domanial- und Gemeindewald.« Der Förster ließ in seinem Bericht anklingen, dass die Gemeinde Görgeshausen im Recht sei, und die Staffeler unrechtmäßig Holz aus ihrer Gemarkung geschlagen hatten.[Anm. 9]

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.2.Besitzungen der Herrschaft

Ein Teil der Görgeshausener Grundherrschaft soll einmal zur leiningischen Herrschaft Fachingen-Birlenbach gehört haben[Anm. 10], die mit der Herrschaft Limburg in den Jahren 1406 bzw. 1420 an das Erzstift Trier gefallen ist.[Anm. 11] Diese nur andeutungsweise erkennbaren Verhältnisse haben sich augenscheinlich in den eigentümlichen Zehntverhältnissen der Gemeinde Görgeshausen niedergeschlagen. Denn im Jahr 1408 soll der Görgshausener Zehnt Lehen der Trierer Erzbischöfe bzw. des Trierer Erzstiftes gewesen sein.[Anm. 12]

Görgeshausen gehörte seit frühester Zeit zum Herrschaftsbereich der Grafen von Diez. Doch diese hatten als mutmaßliche Ortsherren, soweit man dies weiß, keinerlei grundherrliche Rechte in der Gemarkung. Auch die anderen Inhaber der Diezer Grafschaftsrechte, die Herren von Eppstein, die Landgrafen von Hessen, die Grafen von Katzenelnbogen und die Herren von Königstein hatten keinerlei Grundbesitz in der Görgeshausener Gemarkung. Die Besitzungen der Trierer Erzbischöfe in der Gemarkung, die seit 1564 Inhaber der Grafschaft Diez waren, beschränkten sich auf die allerdings beachtlichen Domanial- und Cameralwaldungen. Diese tauchen allerdings erst Anfang des 18. Jahrhunderts in den Quellen auf. Seit wann genau die herrschaftlichen Waldungen Bestand hatten, ob ihre Anfänge in die Zeit der Diezer Grafen reichen, oder erst später von den Trierer Kurfürsten erworben wurden, lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen. Neben Kurtrier waren nur wenige, fremde Grundbesitzer hier begütert

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.3.Das Gemeindegut

Ein großer Teil der Görgeshausener Gemarkung wurde von Wald eingenommen. Neben den herrschaftlichen Waldungen, dem Domanialwald bzw. Cameralwald, verfügte auch die Gemeinde über ein bedeutendes Waldareal. Der Wald lieferte das gesamte Holz für den Hausbrand und vor allem das Bauholz für die Fachwerkhäuser und Scheunen. Nebenbei wurde er wegen des reichen Bucheckernvorkommens als Weideplatz für Schweine, aber auch für Ziegen und Rindvieh benutzt.

An Holz war in Görgeshausen zwar kein Mangel, es war aber ein kostbarer Rohstoff. Um die Holzentnahme in den Waldungen gab es immer wieder Streitigkeiten und zur Bestrafung von Waldfreveln, der illegalen Entnahme von Holz aus fremden Waldstücken.

Bereits im Jahr 1544 wurde anlässlich eines Grenzstreites zwischen dem Kloster Dirstein und der Gemeinde Görgeshausen bekannt, dass das Wäldchen Raublaub (Rulaubgin) von beiden Parteien fast vollständig kahlgeschlagen worden war.[Anm. 13] Offenbar hatte beide Anteilseigner Brenn- und Bauholz auf fremden Grund und Boden gerodet.

1733 wurde die kurfürstliche Forstordnung genannt, nach der sich die Flurschützen bei ihrer Tätigkeit richten mussten. Der Herrschaft ging es vor allem darum, die Verwüstung des Waldes zu verhindern, namentlich die Waldweide und Schweinmast in Grenzen zu halten bzw. zu unterbinden. Denn vorherrschend waren bis Mitte des 18. Jahrhunderts auch in der Görgeshausener Gemarkung Buchen- und Eichenhochwald, der Wald stellte als Viehweide einen gedeckten Tisch dar. Vereinzelt zeigten sich auch Birken und in sumpfigen Bereichen Weiden.[Anm. 14]

Im Grenzbereich der Gemeinde Görgeshausen und Niedererbach, durfte die Gemeinde Anfang/Mitte des 18. Jahrhunderts im beschränkten Maße Brenn- und Bauholz entnehmen. Die kurfürstliche Verwaltung verwies aber darauf, benötige die Gemeinde Holz so hätten sie aigene waldungen in der menge, worin sich behöltzigen könten, wohingegen [...] die cameral waldungen nicht zum opfer stündten.[Anm. 15] Offensichtlich hatten die Görgeshausen ihren Gemeindewald schonen wollen, und das öffentliche Holz aus den herrschaftlichen Waldungen entnommen.

Grund war die Tatsache, dass die Gemeinde jedem Einwohner (nachbar) über das ganze Jahr (1786) verteilt fünf Wagen Hartholz und drei Wagen Reisig zuwies. Von Seiten der Gemeinde wurde keinerlei Holz exportiert und verkauft. Nachbarn jedoch, die von ihren Holzlieferungen übrig behielten, verkauften ihren Holzüberschuß privat oder auf dem Holzmarkt in Limburg.[Anm. 16]

Chef im Wald war 1733 der kurfürstliche Jäger Johann Adam Lauerburger aus Limburg. Er war in den herrschaftlichen Cameralwaldungen weisungsberechtigt.[Anm. 17] 1786 gehörte Görgeshausen zum Forst- und Jagdrevier Nentershausen.[Anm. 18] Das Forstwesen, so heißt es im Jahr 1786, sei Sache des Landesherrn und seines Oberförsters. Ihnen allein stehe die hohe und niedere Jagd zu. In der Försterei Nentershausen wahrte zwischen 1789 bis zu seinem Tod 1795 Revierjäger Johann Adam Bleitgen (Plaidgen, Pleitgen) die Interessen des Trierer Erzstiftes. Als der Graf von Walderdorff auf Schloss Molsberg auf sein Recht pochte, im Kirchspiel Nentershausen jagen zu dürfen, stritt Revierjäger Bleitgen dies vehement ab.[Anm. 19]

Die Gemeinde Görgeshausen zahlte am 24. März 1868, also bereits unter der preussischen Regentschaft dem Förster Metternich aus Nentershausen, rückwirkend vom 1. Januar 1865 an, eine jährliche Gehaltszulage in Höhe von 6 Gulden.[Anm. 20] Wahrscheinlich stand dem Förster auch in nassauischer Zeit eine solche Aufwandszulage für seine Dienste im Forst Görgeshausen zu.

1826 war zwischen der Gemeinde Görgeshausen und einigen Privatleuten Streit um das Holzeinschlagrecht entstanden. Die Förster und Geldgerichte der Gemeinden Görgeshausen und Heistenbach machten eine Ortsbesichtigung an der Grenze. Anwesend waren der herzogliche Oberförster Harz aus Heistenbach, Förster Stahl aus Wallmerod. Diese erstatteten Bericht an das herzogliche Oberforstamt Montabaur.[Anm. 21] Die beiden Förster beriefen sich auf das im Jahr 1823 aufgestellte Absteinungsprotokoll. Aus dem Bericht an die nassauische Regierung ging hervor, dass die Gemeinde Görgeshausen im Recht und die Staffeler unrechtmäßig Holz aus der Görgeshausener Gemarkung geschlagen hatten.[Anm. 22]

Im Jahre 1832 und 1860 erfährt man auch Näheres über die Art des Waldes. In der Flur »Steinverbot« (235 Morgen, 52 Ruthen) wuchsen überwiegend Buchen, in der »Hollerheck« (22 Morgen, 13 Ruthen) zusätzlich noch Eichen, im »Schellenberg« (6 Morgen, 92 Ruthen), im »Bornacker« (20 Morgen, 75 Ruthen) und auf der »Buschhöhe« (85 Morgen, 75 Ruthen) wuchsen unterschiedliche (harte) Hölzer, auf dem »Gillhauerberg« (92 Morgen, 67 Ruthen) waren auch weiche Hölzer zu finden. In der Flur »Gesellroth« überwogen nach wie vor die waldfreie Gebiete (Blössen). Zusammen war die von Wald bedeckte Fläche 492 Morgen und 50 Ruthen groß.[Anm. 23]

Offensichtlich waren nur geringe Stücke Ackerland - und das nur zeitweise - im Besitz der Gemeinde. In den Jahren 1768/1777 erfährt man, dass der Gemeinde ein Acker im Elzer Wald gehörte, der durch einen Vergleich in ihren Besitz gekommen war. Dieses Ackerstück wurde anscheinend schnell veräußert. Denn 1786 hieß es in einer Beschreibung, dass kein Gemeindeacker vorhanden sei.[Anm. 24]

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.4.Fremde Grundbesitzer in Görgeshausen

Obwohl Görgeshausen zuerst in der Überlieferung des St. Lubentiusstiftes Dietkirchen auftaucht, hatte die Kirche über der Lahn keinerlei Grundbesitz in der Görgeshausener Gemarkung. St. Lubentius konnte lediglich einige Einkünfte verbuchen, die Görgeshausener Einwohner gestiftet hatten, damit in Dietkirchen für ihre verstorbenen Verwandten Jahresgedächtnisse begangen wurden. Auch die großen Kirchen, das Mainzer Erzstift, das Kloster Fulda u.a. verfügten über keine Rechte in der Gemarkung. Nicht einmal die Grafen von Diez, die Herren des Landes, sind mit Grundbesitz in der Gemarkung vertreten gewesen. Die herrschaftlichen Cameralwaldungen sind allem Anschein nach erst unter der Herrschaft des Erzstiftes Trier entstanden. Ob Ursprünge dieser Besitzerschaft in der alten Grafschaft Diez liegen, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Tatsache ist, das nur einige wenige fremde Grundbesitzer in der Gemarkung festzustellen sind.

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.4.1.Kloster Dirstein

Das Kloster Dirstein, vor 1165 gegründet, war in der ganzen Umgebung reich begütert.[Anm. 25] Im Jahr 1465 wird erstmals der Besitz in Görgeshausen (Gerychtzhusen) genannt.[Anm. 26] Über die Klostergüter in Hambach kam es 1467 zu einem Streit (das myssel und zweydracht) mit der Gemeinde Görgeshausen (Geryncksshusen) über die Wasserrechte auf der »Werrodder Wiese« unterhalb des Görgeshausener Holzes. Die Wiese war Görgeshausener Lehen des Trierer Erzstiftes, doch auch das Kloster war wegen seines Hofes zu Gückingen Markgenosse (Mitmärker). Die Werroder Wiese war demnach Teil einer Markgenossenschaft, eines wirtschaftlichen Verbandes, der über bestehende Gemarkungsgrenzen hinaus zwischen Hambach und Görgeshausen bestand. Die Rechte des Klosters an der Wiese richteten sich nach der Höhe der Abgabe (Gülte), die der Hof Gückingen jährlich nach Dirstein abführen musste.[Anm. 27] Nun wurde zwischen den beiden Markgenossen beschlossen, dass das Kloster sich künftig ohne Widerspruch der Görgeshausener Gemeinde des Wassergangs für seine Wiese bedienen durfte. Der Wassergang sollte aber nur den Dirsteiner Teil der Wiese betreffen. Dieser reichte vom Gebiet unterhalb des Bachlaufes Richtung Dirsteiner Holz, von oben bis auf die Wiese. Die Görgeshausener sollten im Gegenzug vom Kloster eine Hecke, gen. Gerlachshecke, erhalten, die gegen das kleine Rinnsal (das cleyn rueleffen) und das Görgeshausener Holz stieß.[Anm. 28]

Ein Jahr später begann das Kloster Dirstein in der Gemarkung Görgeshausen Güter zu erwerben. Im Jahr 1468 schlossen Klostervertreter einen ewigen Tausch mit Gerhard von Görgeshausen und seinen Erben über ein nicht näher bezeichnetes Stück Land ab.[Anm. 29]

1516 begehrte die Dirsteiner Äbtissin Maria von Nassau von der Gemeinde Aull, mit den Gemeindevertretern des Ortes Hambach zusammen die Wälder, Hecken und anderen Güter des Klosters, ausgenommen die Hofgüter, abzugehen. Bei der Beschreibung der Güter wird der Görgeshausener Wald (Giercheßhuser waldt, Giercheshuser holtz) genannt. Es heißt die Auller Rodderwiesse bzw. der waltt im Jungkholtz stoße daran.[Anm. 30]

Noch 1525/1526 hieß es in einem Verzeichnis der Güter und Einkünfte des Klosters Dirstein: Item hain wir 6 wiesen zu Haembach und by Giercheßhusen.[Anm. 31]

Zum letzten Mal hören wir von Dirsteiner Rechten in Görgehausen anlässlich eines weiteren Streites zwischen dem Kloster und der Gemeinde Görgeshausen. Am 10. Juni 1544 wird vor dem Gericht in Diez der Streit um einen Weg verhandelt, den die von Görgeshausen durch die Dirsteiner Wiese zu nehmen pflegten. Man einigte sich darauf, dass die Görgeshausener den Fußpfad durch die Dirsteiner Wiese künftig meiden sollten. Die Gemeinde versprach, einen neuen Weg »von oben bis auf Meckeln Peters Wiese« anzulegen. Dieser sollte zwei Fuß breit kniehoch gefegt werden. War der Weg fertiggestellt, musste das Kloster für die Unterhaltung des Fußpfades sorgen. Die oberste Hege und der Wassergraben sollen wie seit alters gehalten werden. Den Streit der beiden Parteien über das Wäldchen Rulaubgin und die Steinsetzung darin legen sie dahingehend bei, dass jede Partei, sobald der Wald kahl wird, zwei Männer nennen soll, welche die Steine an die richtigen Plätze setzen sollen. Da beide Parteien zugleich in dem Wald Holz gehauen hatten, sollten sie damit nun aufhören und keine Ansprüche deswegen aneinander stellen.[Anm. 32]

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.4.2.Kurfürst von Trier

Im Jahr 1467 war das Erzstift Trier Lehnsherr auf einer Wiese in der Gemarkung Hambach, die aber Teil der Markgenossenschaft Hambach-Görgeshausen war. Die Werrodder Wiese zu Hambach unterhalb des Görgeshausener Holzes war Görgeshausener Lehen des Trierer Erzstiftes.[Anm. 33]

1564 werden in einer Beschreibung der vier Kirchspiele Nentershausen, Hundsangen, Salz und Meudt Rechte des Erzstiftes in Görgeshausen erwähnt. Demnach zahlte die Gemeinde jährlich von einem Wald, der dem Erzstift Trier gehört, dem Schultheißen zu Elz 7 Malter Hafer hantmaas und jedes Haus musste einen Hahn abgeben. Hinzu kommen 9 Albus fürsten geld zuzüglich zwei Hühner.[Anm. 34]

Zwischen 1716 und 1755/56 werden die kurfürstlichen Herrenwaldungen, die sog. Cameralwaldungen zwischen Görgeshausen und Niedererbach in der Flur »Hüschhohl« erstmals erwähnt. Diese wurden von Görgeshausener und Niedererbacher Bewohnern benutzt, um illegal Holz darin zu schlagen und zu verkaufen, obwohl ihnen nur die Entnahme von Bau- und Brandholz erlaubt war. Auch in den folgenden Jahren wurden immer wieder illegale Holzentnahmen aus den Cameralwaldungen bekannt.[Anm. 35]

1758/1760 kam es darüber erneut zu Verhandlungen. Die Gemeinde Görgeshausen war der Meinung, dass ihr seit Alters her Brandholz in den herrschaftlichen Wäldern nach Maßgabe der trierischen Forstordnung zustehe; dies sei einige hundert Jahre so gehandhabt worden, ein schriftliche Abmachung darüber sei nicht erhalten. Die Herrschaft war anderer Meinung: Bräuchte die Gemeinde Holz so hätten sie aigene waldungen in der menge, worin sich behöltzigen könten, wohingegen [...] die cameral waldungen nicht zum opfer stündten. Nach längerem Hin und Her wurde der Gemeinde Görgeshausen das eingeschränkte Behölzigungsrecht nach Maßgabe einer Forstordnung vom 1. Oktober 1739 zugestanden. Sie durfte 100 Klafter Brennholz schlagen, benötigtes Bauholz musste bei der Herrschaft beantragt werden und wurde dann einzeln angewiesen. Der herrschaftliche Wald wurde abgesteint, was zu einige Unstimmigkeiten zwischen Gemeinde und Herrschaft führte.[Anm. 36]

Auch 1786 wird vermerkt, dass kein kurfürstliches Gut in Görgeshausen vorhanden war.[Anm. 37]

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.4.3.Jekel German von Aull

Als Jekel German von Aull sich 1481 Geld beim Kloster Dirstein lieh und sich zur Zahlung eines jährlichen Betrages verpflichtete, setzte er die Steinwiese zu Görgeshausen (Geringshusen) mit Zubehör, under groiß Thillen gelegen, stoisset uff den foirt, als Pfand. Sollte er mit der Rückzahlung seiner Schuld in Verzug geraten, konnte das Kloster Dirstein sein Eigengut pfänden.[Anm. 38]

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.4.4.Junker von Salz

Eine Erbengemeinschaft gab 1564 jährlich den Junkern in Salz 2 Achtel Korn, 1 Achtel Hafer und 7 ½ Albus Geld. Wahrscheinlich handelte es sich bei dieser Zahlung um eine Pachtzahlung. Im Jahr 1564 werden in Salz die Junker von Modersbach, der Junker von Reifenberg, die Freiherren von Dehrn, die Ottensteins zu Dreisbach und die Junker Schönholz genannt.[Anm. 39]

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.4.5.Ritterschaftliches Gut

Nach einem Register aller im Trierer Erzstift gelegenen kurfürstlichen, geistlichen und adligen Güter besaß das Erzstift 1753 in Görgeshausen keine eigenen Güter, hatte aber Anrecht auf Geldzahlungen. Unter der Rubrik »Kurfürstliche Güter im Amt Montabaur, Bann Wirges« heißt es, dass aus Görgeshausen aus dem Ritterschaftlichen Gut »Oranienstein« noch Güter im Wert von 5 Albus, 1 Denar vorhanden waren. Das »Quantum simpli des Amtes Montabaur, Kirchspiel Nentershausen« führt in der Rubrik Görgeshausen einen Güterwert von 4 [Gulden ?], 22 Albus und 6 ½ Denar an. Ausdrücklich wird betont, dass das Erzstift bzw. die Deutschherren im Kirchspiel Nentershausen über keine Güter verfügen.[Anm. 40];

In der Beschreibung des Amtes Montabaur vom 31. Dezember 1786 heißt es zum Ritterschaftlichen Gut in Görgeshausen: Beim Ritterschaftlichen Gut handelt sich um Wiesen, die 1 Morgen, 144 Ruthen und 11 Schuh groß sind. Das Ritterschaftliche Gut besteht in einer Wiese Dirrstein gen., welche dem Prinzen von Oranien zusteht. Diese Wiese liegt unter dem Privatbauerngut. Die Gemeinde hat darauf das Schützen- und Weiderecht. Die Wiese gehört zum Oraniensteiner Hofgut und wird von dem dortigen Hofmann selbst gescharet. Den Ertrag des Pachtgutes kann man also nicht bestimmen.[Anm. 41]

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.4.6.Gemeinde Eppenrod

Einige Görgeshausener nannten in der Eppenroder Gemarkung Äcker und Wiesen ihr Eigen. Von diesem Außenbesitz mussten sie weder dem Trierer Erzbischof als Landesherrn noch dem Fürsten von Schaumburg als Grundherrn Steuern entrichten. Umgekehrt hatten auch Eppenroder Einwohner Grundbesitz in der Görgeshausener Gemarkung (schlage von Eppenroth ebenwohl Acker und Wiesen über) Auch diese Güter waren von Abgaben befreit. Wie es zu diesen Besitzsprengeln gekommen war, war zur Zeit der Feststellung, Ende des 18. Jahrhunderts, schon nicht mehr bekannt. Man vermutete damals, daß ein mittlerweile verloren gegangener Vertrag zu diesen Außenbesitzungen geführt hatte.[Anm. 42]

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.4.7.Vikarie Limburg

1564 zahlte eine Erbengemeinschaft zu Görgeshausen der Vikarie in Limburg 1 Malter Korn und 7 ½ Albus Geld. Wahrscheinlich - nähere Einzelheiten sind nicht genannt - handelte es sich dabei um eine Pachtzahlung.[Anm. 43]

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.4.8.Die Markgenossenschaft Hambach-Görgeshausen

1467 war es zum Streit zwischen dem Kloster Dirstein und der Gemeinde Görgeshausen über die Wasserrechte auf der Werrodder Wiese zu Hambach gekommen, die zwar Görgeshausener Lehen des Trierer Erzstiftes war, an der aber auch das Kloster gewisse Rechte wegen seines Hofes zu Gückingen hatte. Das Kloster war nämlich hier Markgenosse (Mitmärker).[Anm. 44] Die Werroder Wiese war demnach Teil einer Markgenossenschaft, eines wirtschaftlichen Verbandes, der über bestehende Gemarkungsgrenzen hinaus zwischen Hambach und Görgeshausen bestand. Die Rechte des Klosters an der Wiese richteten sich nach der Höhe der Abgabe (Gülte), die derHof Gückingen jährlich nach Dirstein abführen musste. Die Görgeshausener waren 1488 verpflichtet, dem Gückinger Hofmann 16 Wagen voll Holz zu liefern. Wenn ein Bucheckernjahr war, durften die Schweine des Hofmanns zur Mast in die Görgeshausener Wälder getrieben werden. Das Kloster Dirstein war zu Görgeshausen höchster Märker. Wenn sie Märkerding hielten, sollte der Hofmann 3 oder 4 Albus geben. Er war verpflichtet, jeden Monat eine Nacht in Diez Wache zu halten. Auch musste er nach Limburg auf die Burg 2 Malter Hafer, 2 Hühner und 4 Engel (Englische) liefern und jährlich einen Wagen voll Pfähle dorthin fahren. Er liefert den Herren jährlich ½ Malter Weizen und ½ Gulden.

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.5.Konsolidation und Flurbereinigung

In den Jahren 1851-1855 vollzog sich in Nassau eine große Flurbereinigung, die sog. nassauische Consolidation. In der Görgeshausener Gemarkung begann diese Consolidation am 25. Februar 1852. Es gab einen General-Situationsplan. In diesem Zusammenhang wurde über die Verlegung des Vicinalweges von Eppenrod nach Görgeshausen an die Eppenrodter Gemarkungsgrenze beraten. Der Plan des Straßenbaus wurde anscheinend 1863 aufgegeben.[Anm. 45]

Über die Flurbereinigung im Zuge des Baus der Reichsautobahn 1937-1938 sind bisher keine Nachforschungen angestellt worden. Anlässlich der Flurbereinigung des Jahres 1993 wurde Fremdbesitz, über den einige Görgeshausener und Eppenroder in der jeweils anderen Gemarkung verfügten 1993 bereinigt. Das Verfahren, ein Gebiet von 50 Hektar, musste neu verteilt werden, zog sich bis zum Jahr 2000 hin.

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Verfasser: Stefan Grathoff

Veröffentlicht am: 01.06.2017

Verwendete Literatur:

Siehe das Verzeichnis: Quellen und Literatur

Anmerkungen:

  1. HessStaWi Abt.116 Nr.II pag 857r-861 und Nr.III 2d Görgeshausen p.73-76 vom 31.12.1786; Fabricius, Erläuterungen II, S.142. Zurück
  2. HessStAWi Abt.405 Nr.16109. Zurück
  3. Gemeindelexikon S.106; 25 jahre Verbandsgemeinde Montabaur S.84. Zurück
  4. HessStAWi Abt. 21, Kopiar 2 Bl. 10r.; Kop. Pap. (17.Jh.) W 21, Kopiar 3 Bl. 24v-25r; Kop. Pap. (18.Jh. von A) W 21, 89a. Zurück
  5. HessStaWi Abt.116 Nr.II pag 857r-861 und Nr.III 2d Görgeshausen p.73-76 vom 31.12.1786. Zurück
  6. HessStAWi Abt.116 XIXa6 von 1716-1755/56 und HessStAWi Abt.116 Görgeshausen Nr.1,5 von 1758-1760. Zurück
  7. Teilnehner waren Forstrat Gerth, Amtssekretär Schmoling vom Amt Diez, Amtssekretär Frankenfeld vom Amt Meudt, Hofkammerrat Reinewald von der herzoglichen Domäneverwaltung, Oberförster Stahl (Wallmerod), Schultheiß Stoll aus Hambach und die dortigen Feldschöffen Reiper und Wilhelm Stoll sowie von Seiten der Gemeinde Görgeshausen Schultheiß Nink und Feldschöffe Johann Simon. Zurück
  8. HessStAWi Abt.243 Nr.7. Zurück
  9. HessStAWi Abt.243 Nr.602 vom3.7.1826. Zurück
  10. Vgl. Laut, Herrschaft S.84. Zurück
  11. Gensicke, Westerwald S.238. Zurück
  12. Daum, Geschichte S.3. Zurück
  13. HessStAWi Abt. 21, Kopiar 2 Bl. 10r.; Kop. Pap. (17.Jh.) W 21, Kopiar 3 Bl. 24v-25r; Kop. Pap. (18.Jh. von A) W 21, 89a. Zurück
  14. Gensicke, Wirtschaft S.158. Zurück
  15. HessStAWi Abt.116 XIX a6 von 1716-1755/56 und HessStAWi Abt.116 Görgeshausen Nr.1,5 von 1758-1760. Zurück
  16. HessStAWi Abt. 116 Nr.II vom31.12.1786. Zurück
  17. HessStAWi Abt.116 XIX a6 vom 8.7.1733 Zurück
  18. HessStAWi Abt. 116 Nr.II vom31.12.1786. Zurück
  19. HessStAWi Abt. 116 Nr. III 2d, p.14-23, 82-85; 145ff.; 189: 254-257; 157; 287; 342, 357; 385; 475, hier p.385. Zurück
  20. HessStAWi Abt.243 Nr.314 vom 24.3.1868. Zurück
  21. HessStAWi Abt.243 Nr.602 vom3.7.1826. Zurück
  22. HessStAWi Abt.243 Nr.602 vom3.7.1826. Zurück
  23. HessStAWi Abt.212 Nr.10643 von 1832 und HessStAWi Abt.243 Nr.155 von 1860. Zurück
  24. HessStAWi Abt.212 Nr.10643 von 1832 und HessStAWi Abt.243 Nr.155 von 1860. Zurück
  25. Zur Klostergeschichte Kröller, Gückingen S.33ff., zu den Besitztümern S.34f. Zurück
  26. Kröller, Gückingen S.34 ohne nähere Quellenangabe. Zurück
  27. Diese Gülte konnte aus Naturallieferungen oder einem Geldbetrag bestehen. Zurück
  28. Struck, Quellen 3, Nr. 651, S.334 mit allen Quellenangaben. Zurück
  29. Struck, Quellen 3 Nr.651 S.335. Zurück
  30. Struck, Quellen 3, Nr.703, S.377. Zurück
  31. Struck, Quellen 3, Nr.710, S.383; Struck, Kircheninventare S.95 Nr.101. Zurück
  32. Wohl Ausf. Pap. (=A) StA Wiesbaden W 21, Kopiar 2 Bl. 10r. Etwa gleichzeitiger Revers: Eyn ußgesniden zydel, treffet ain ein verdrag zwissen den Girgeshusen und dem cloister zu Dirstey.; Kop. Pap. (17.Jh.) W 21, Kopiar 3 Bl. 24v-25r.; Kop. Pap. (18.Jh. von A) W 21, 89a.; Erwähnt im Urkk.Verz. von 1582 W 21, Akte 133 Bl. 40r Nr.51. Zurück
  33. Struck, Quellen 3, Nr. 651, S.334 Zurück
  34. HessStAWi Abt116, III, I, Bl.6v (12v). Zurück
  35. HessStAWi Abt.116, XIXa6. Zurück
  36. HessStAWi Abt 116 Görgeshausen Nr.1,5. Zurück
  37. Beschreibung des Amtes Montabaur vom 31.12.1786 (HessStAWi Abt.116 Nr.II pag. 857r-861 und Nr. III2d, Görgeshausen p.73-76. Vgl. LaHKo Best. 1CNr.1292 Unvollständiges Konzept). Zurück
  38. Struck, Quellen 3, Nr. 668, S.352. Zurück
  39. HessStAWi Abt.116, III, 1, Bl.6v (12v). Zurück
  40. HessStAWi Abt.110 Akten VIIIc Nr.5, p.31-32 und 39-40. Zurück
  41. Beschreibung des Amtes Montabaur vom 31.12.1786 (HessStAWi Abt.116 Nr.II pag. 857r-861 und Nr. III2d, Görgeshausen p.73-76. Vgl. LaHKo Best. 1CNr.1292 Unvollständiges Konzept). Zurück
  42. Beschreibung des Amtes Montabaur vom 31.12.1786 (HessStAWi Abt.116 Nr.II pag. 857r-861 und Nr. III2d, Görgeshausen p.73-76. Vgl. LaHKo Best. 1CNr.1292 Unvollständiges Konzept). Zurück
  43. HessStAWi Abt.116, III, 1 Bl.6v (12v). Zurück
  44. Struck, Quellen 3, Nr. 651, S.334. Zurück
  45. HessStAWi Abt. 243 Nr.314 vom 25.2.1852. Zurück