Hachenburg im Westerwald

Einkommen Hachenburger Pfarrer nach der Kirchenteilung 1654

Im Jahr 1654 kam es im Zuge der Trennung der Hachenburger Stadtkirche von der alten Pfarrkirche in Altstadt zu einer Teilung aller Kaplaneirenten unter den lutherischen und reformierten Prediger. Bis 1820 sollte es zwei evangelische Pfarreien in Hachenburg geben.[Anm. 1] Die zur Verfügung stehenden Einnahmen der Kaplanei[Anm. 2] in Höhe von 44 Gulden und 5 ½ Albus  zwischen dem reformierten und dem lutherischen Pfarrer aufgeteilt. Während dies für den reformierten Amtsinhaber kaum ausreichte, konnte der lutherische Pfarrer noch zusätzlich auf sein Einkommen als Hofprediger zurückgreifen.[Anm. 3] 1672 hatte die Gräfin Christine Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim testamentarisch 400 Reichstaler für den Unterhalt des lutherischen Pfarrers in Hachenburg vermacht. Doch die Zinsen wurden nicht gezahlt. Als Pfarrer Müller erneut (?) 1699 um Bezahlung nachsuchte, erhielt er lediglich 50 Taler. Man versprach, auch in den kommenden Jahren jeweils 50 Taler zu bezahlen weil Erbach durch den langen Krieg, Plünderung und Brandschatzung, sehr arm sei. Erst nach dem Tode des Pfarrers, am 19.04.1704 wurden die noch rückständigen 365 Gulden von der Grafschaft Erbach bezahlt.[Anm. 4]

Nach der am Tag des 300-jährigen Reformationsfestes am 31. Oktober 1817 vollzogenen Vereinigung der lutherischen und reformierten Gemeinde verwalteten die beiden hiesigen Geistlichen das Amt eines Seelsorgers und Predigers kollegial, indem sie mit Predigten und Wahrnehmung der Amtshandlungen, sowie Führung eines gemeinschaftlichen Kirchenbuches wochenweise solange abwechselten, bis nach Versetzung des lutherischen Pfarrers nach Altstadt am 12. Oktober 1820 beide Pfarreien zu einer vereinigt wurden.
Von dieser Zeit an fing der vormittägliche Gottesdienst im Sommer um 9 Uhr, im Winter um halb 10 Uhr an, und des nachmittags von halb 2 Uhr an wurden im Winter Betstunden, im Sommer aber der Katechisationen mit den "dies-, vorig- und künftigjährigen" Konfirmanden abgehalten.
Mit der Vereinigung beider Stellen wurde auch die Besoldung des Pfarrers neu organisiert. Das bisherige Wohnhaus des lutherischen Geistlichen nebst dem zugehörigen Gärtchen. Scheuer und Stall, sowie auch einige Ackerstücke wurden meistbietend zum Vorteil des Lokalkirchenfonds verkauft und die Besoldung folgendermaßen reguliert:

  1. Wohnung mit Scheuer und Stall 40 Gulden
  2. Güter, im Anschlag 161 Gulden und 41 Kreuzer
  3. Zehnten 201 Gulden und 41 Kreuzer
  4. Zwei Malter Hafer von Gehlert 11 Gulden und 48 Kreuzer
  5. Fixe Besoldung a. von der herrschaftlichen Rezeptur 219 Gulden und 40 Kreuzer, b. Fruchtbesoldung von der herrschaftlichen Receptur im Wert von 79 Gulden und 30 Kreuzer, dann c. aus dem Lokal-Kirchenfonds 224 Gulden und 18 Kreuzer sowie d. Holzbesoldung im Wert von 134 Gulden und 12 Kreuzer
  6. Zinsen von Kapitalien 402 Gulden und 53 Kreuzer

Zusammen 1499 Gulden und 26 Kreuzer.[Anm. 5]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 1032 Nr. 6a. Zurück
  2. Die Kaplanei besaß 1619 und 1621 Güter und 1622 auch Hauszinsen zu Hachenburg (HHStAW Abt. 340 Urkunden , zit. Nach Gensicke S. 70. Zurück
  3. Söhngen, Geschichte S.265. Zurück
  4. Söhngen, Geschichte S.268. Zurück
  5. Dahlhoff, Grafschaft Sayn S. 225-226. Zurück