Hachenburg im Westerwald

Das Hachenburger Konsistorium

Nach der Kanzleiordnung von 1609 nahm die Kanzlei zusammen mit zwei weltlichen Räten und einem lutherischen und reformierten Inspektor als gemeinsame Behörde für beide evangelischen Kirchen im 17. Jahrhundert die kirchen- und schulpolizeiliche Aufgaben wahr. 1716 gingen die Funktionen des Konsistoriums ganz auf die Kanzlei über, doch wurde 1743 für diese Aufgaben erneut ein von der Kanzlei getrenntes Landeskonsistorium gebildet. Der Landesregierung waren das Stadt- und das Landamt Hachenburg unterstellt. Diese Regelung blieb auch nach der Eingliederung der Grafschaft in das Fürstentum Nassau-Weilburg 1799 bestehen. Erst im Zuge von Verwaltungsreformen wurden am 1. September 1809 das Konsistorium zusammen mit der Regierung in Hachenburg aufgelöst und deren Kompetenzen auf die Regierung des Unterherzogtums Nassau zu Ehrenbreitstein übertragen. Nach 1815 wurde Wiesbaden Sitz der  Zentralbehörden des Herzogtums.[Anm. 1]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Gensicke, Geschichte S. 39 Zurück