Hachenburg im Westerwald

Hachenburger Sendschöffen

Eine Sendgerichtsbarkeit ist in Hachenburg erstmals im Jahr 1469 nachzuweisen, als die Stadt dem Pastor ein sehent gelt bezahlte.[Anm. 1] Die Tatsache, das Graf Adolf am 9. August 1560 persönlich leitete, markiert damit den spätesten Zeitpunkt, an dem die Reformation in Hachenburg eingeführt war.
Das Sendgericht war ursprünglich ein niederes kirchliches Gericht, das meist im Anschluss an Kirchenvisitationen in der Gemeinde gehalten wurde. Auf einem solchen Send wurde über eheliche Zwistigkeiten, Zank, Streit, Flüche, Gotteslästerungen, Verstöße gegen kirchliche Gesetzte gerichtet. Den Vorsitz führte der Bischof oder sein Abgesandter.
Die Sendschöffen[Anm. 2] fungierten in Hachenburg auch als eine Art Kirchenpolizei. Da, so heißt es im Jahr 1583, beim gemeinen volck [...] groß verseumniß des Kirchgangs eingerissen sei, seien zwei Sendschöffen bestimmt worden, die alle die zu melden hatten, die  ein ärgerliches Leben führten und ihrer religiösen Pflicht nicht nachkamen und etwa den Gottesdienst schwänzten. Bei dieser Arbeit wurden sie vom Glöckner unterstützt. Sie sollten lasterhafte Menschen, die, zur Besserung anhalten und notfalls bestrafen lassen.[Anm. 3]
1628 waren die Sendschöffen in Zusammenarbeit mit dem Pastor und dem gräflichen Schultheißen auch damit betraut, den Schulzwang zu gewährleisten und Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verwehrten, anzuzeigen.[Anm. 4] Noch 1699 sind die Schöffen als "Kirchenpolizei" bezeugt.[Anm. 5] Danach ist das Amt der Sendschöffen erst 1731 wieder nachweisbar.[Anm. 6] Im Jahr 1768 bat der Guardian, Pater Cletus Zöller, neue Sendschöffen für die katholische Gemeinde zu ernennen, um gegen das immer tiefer einreißende Ohnwesen vorzugehen.[Anm. 7] Danach werden Sendschöffen in der Hachenburger Überlieferung nicht mehr erwähnt.

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Brommer, Inventar Nr. 52 vom 29.3.1469. Zurück
  2. Sie werden erstmals 1581 genannt.(Söhngen S. 249f. zum 22.11.1581). Zurück
  3. Sendschöffeneid (HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 41v); Vgl. Söhngen S. 58. Zurück
  4. Söhngen S. 298f. Zurück
  5. Söhngen S. 282f. Zurück
  6. Haselbeck Franziskaner S. 138. Zurück
  7. Söhngen, Geschichte S.290. Vgl. Römheld, 400 Jahre Kirche S. 25. Zurück