Hachenburg im Westerwald

Marktbesucher

Ortsfremde als Marktbesucher in Hachenburg

Im Jahre 1418 sind erstmals Marktbesucher aus Westerburg bezeugt.[Anm. 1] 1437 kauften Feinde des Trierer Erzbischofs, die vor Schönstein ihr Lager aufgeschlagen hatten, Hafer in Hachenburg.[Anm. 2] 1516/17 erwarben Nonnen aus dem Kloster Beselich bei Hadamar Korn.[Anm. 3] 1532 ließ der Verwalter der Herrschaft Molsberg u.a. Dinge des täglichen Bedarfs auf dem Hachenburger Markt besorgen.[Anm. 4]
1591 wollte Adam aus Herpteroth Butter einkaufen,[Anm. 5] während Gilbert aus Hausen bei Salz zwei Sack Korn anbot. 1658 schloss ein Mann einen Nusshandel mit Leuten aus Dierdorf. Man darf aus diesen wenigen Belegen schließen, dass aus dem ganzen Westerwald Menschen den Hachenburger Markt besuchten.
Gensicke hat in seinem Aufsatz die Herkunftsorte der Wollweber und Loh- bzw. Weißgerber aus vielen Orten des Westerwaldes aufgelistet, die den Hachenburger Markt besuchten. Er nennt die Zahl der Händler, die mit Eisenwerk, der Schmiede sowie Krämer, die mit verschiedenen Eisenwaren, Leinentuch und Fenstern und anderem Kleinkram, darunter ,,Pfenwertzkremer", aus Essen, Olpe, Siegen und anderen Orten anreisten. Aus der Gegend von Siegburg kamen einige "Poettdreger". Auch auswärtige Salzhändler kamen nach Hachenburg, um ihre Ware anzubieten..[Anm. 6]

Hausierer in der Stadt

Die Stadt wurde von fremden Hausierern besucht, die ihre Waren in den Wohnhäusern anboten. Während sich ihnen in den Dörfern gute Absatzchancen eröffneten, war das Hausieren in Hachenburg eigentlich verboten. Verhindern ließ es sich aber offensichtlich nicht. So erlaubte die Stadt Ende des 18. Jahrhunderts das Hausieren an einem festgelegten Tag in der Woche. Dafür hatten die Hausierer eine Akzise zu bezahlen. Hausierer jüdischen Glaubens mussten eine doppelte Zollgebühr am Stadttor entrichten.[Anm. 7]
Von der nassauischen Regierung wurden im Jahr 1805 neue Marktgebühren für Hausierer erlassen. Ein Krämer, der seine Waren auf einem Karren beförderte, zahlte täglich 45 Kreuzer, ebenso derjenige, der mit Galanteriewaren handelte, wie Uhren, Schnallen u.ä. Ein Händler mit "Ehlnwaren" zahlt3 täglich 20 Kreuzer, ein Händler mit Kurzwaren 15 Kreuzer. Zinngießer, Glaskrämer und Händler mit allerlei schlechter Ware zahlten täglich 7 Kreuzer. Alle diese Waren wurden offensichtlich damals in Hachenburg nicht hergestellt. Denn es galt die Regelung: Sollten Waren wie Bütten, Zitz, Strümpfe und Handschuhe bei Hachenburger Krämern in ausreichender Menge zu bekommen sein, durften sie von "ausländischen" Krämern nicht feilgeboten werden.[Anm. 8]

Hachenburger auf fremden Märkten

Die Hachenburger Handwerker, Krämer und Kaufleute verkauften ihre Waren nicht nur auf dem Hachenburger Markt. Schon Ende des 14. Jahrhunderts scheinen sie auf Märkten in Dierdorf und Herrschbach präsent gewesen zu sein. 1469 sind Hachenburger auf dem Markt in Gemünden zu finden, was angesichts einer damals dort ausgetragenen Fehde nicht ungefährlich war. Auf dem Markt zu Seck erschienen zwischen 1772 und 1782 zwei Hachenburger Schlosser und Händler mit Eisen-, Ellen- und Knopfwaren, um ihre Produkte dort anzubieten. 1781 ist ein Hachenburger Pfeifenrohrmacher auf dem Markt in Montabaur bezeugt. Hachenburger sind auch auf noch weiter entfernten Märkten anzutreffen. In Köln kauft man 1462 und 1516 Blei, in Siegen 1462 Nägel, in Koblenz 1558 Zinn. Auf die Verbindungen des Hachenburger Tuchhandwerkes zu den großen Tuchzentren im Reich wird im Buch eingegangen. Von Frankfurt brachten Krämer 1731 und 1744 Branntwein mit. Die Hachenburger Branntweinproduktion scheint nicht ausgereicht zu haben, um den Bedarf zu decken. Bestimmt war auch das Brennverbot in der Stadt für die "Unterversorgung" verantwortlich.[Anm. 9]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 339 Nr. 297, zit. nach Gensicke, Geschichte S. 59. Zurück
  2. Goerz, Reg. Eb. Trier  S. 197 und 198, zit. nach Geniscke S. 59. Zurück
  3. Gensicke, Geschichte S. 59. Zurück
  4. Haus- und Güterordnung des Amtmanns Dietrich vom Stein, der Markteinkäufe in Siegen, Westerburg, Montabaur, Limburg, Seck. Gemünden, Rödgen, Meudt, Herborn und Hachenburg vorsah (Gensicke, Geschichte S. 59; Gensicke, Stadt Montabaur S. 109). Zurück
  5. Söhngen S. 59ff. zit. Gensicke, Geschichte S. 59. Zurück
  6. Gensicke, Geschichte S. 59f. Zurück
  7. Man erfährt von dieser Regelung nur, weil dieses Gebot häufig missachtet wurde und die Obrigkeit einschreiten musste (HHStAW Abt. 342 Nr. 308 zu 1762-1795). Zurück
  8. Am Tag der Anreise und der Abreise mussten die Krämer nichts zahlen, "wegen Auspacken und wieder einpacken". Verordnete Marktgebühren für Hausierer vom 31.10.1805 (HHStAW Abt. 342 Nr. 798). Zurück
  9. Gensicke, Geschichte S. 60f. Zurück