Hachenburg im Westerwald

Marktpreise in Hachenburg

Die Versorgung der Bevölkerung mit Getreide war der Stadt ein wichtiges Anliegen. Da die Bürger nur mit einem Einkaufssack zum Markt gehen und folglich keine großen Mengen kaufen konnten, wurde den Hachenburger Getreidehändlern 1607 verboten ihr Korn, zwischen den einzelnen Markttagen außerhalb der Stadt zu verkaufen. So wollte man sicherstellen, dass in der Stadt jederzeit Getreide angeboten wurde. Die Preise wurden einvernehmlich festgesetzt und am Rathaus bekanntgegeben. Preisänderungen waren aber je nach Saison und Marktangebot möglich. Die Kornhändler konnten ihr Korn zwischen den Markttagen im Rathaus einlagern.[Anm. 1]

Die Preise auf dem Markt richten sich nach der Jahreszeit und dem Angebot. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass die Preisgestaltung nicht zu einer allgemeinen Teuerung führte. Im Jahr 1353 richtete sich der Preis für Getreide als dem wichtigsten Handelsgut, nach dem Betrag, der auf dem Bartholomäusmarkt nach der Ernte genommen worden war.[Anm. 2]

"Ungebührliche" Preisaufschläge waren verboten und wurden bestraft. Dies galt für Feldfrüchte ebenso, wie für Wein, Salz und anderen Gütern. Bemerkten der Bürgermeister oder einer der Ratsleute, dass ein Händler unredliche und ungebührliche Kaufpreise fordert, muss er dies nach Aufforderung umgehend abstellen, oder 12 Albus Strafe zahlen.[Anm. 3]

"Angesichts der teuren Zeit" galt 1507 die folgende Regelung: War ein Kornkäufer mit dem geforderten Preis nicht einverstanden, sollte man das Korn im Rathaushausspeicher bis zum nächsten Markttag stehen lassen. Dies sollte den Anbieter wohl zu angemessener, mit den Mitanbietern vergleichbarer Preisgestaltung anhalten. Die Hachenburger, die selbst Korn verkauften, sollten Fremden mit gutem Beispiel vorangehen. Importiertes Korn sollte für einen anständigen und jahreszeitgemäßen Gewinn verkauft werden, damit Mitanbieter keinen Anlass zu Preiserhöhungen hatten.[Anm. 4]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 22-23v vom 2.6.1607. Zurück
  2. Söhngen S. 9. Zurück
  3. Stadtordnung vom 1.5.1470 (HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 fol. 3-21v); Söhngen S.192-196 Zurück
  4. HHStAW 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 22-23v zum 2.6.1507. Zurück