Nordhofen im Westerwald

Zur Geschichte von Nordhofen

Blick auf Nordhofen[Bild: El tommo CC0]

Wie andere -hofen-Orte im Westerwald auch, dürfte Nordhofen zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 11. Jahrhundert gegründet worden sein. Der Ortsname weist auf einen engen Zusammenhang mit der Geschichte des südlich angrenzenden Grundherrschaft Humbach-Montabaur hin, zumal deren Zehntbezirk 959 den Teil der Grundherrschaft Nordhofen-Vielbach südlich des Saynbaches einschloss.[Anm. 1] Auch der Bann Maxsain, der wohl aus dem Erbe der Herren von Laurenburg an die Grafen von Sponheim gefallen war, ist eng mit dieser Grundherrschaft verbunden. Der Bann Maxsain hat seinerseits ursprünglich mit dem Reichsgut in der Forst Spurkenberg in Verbindung gestanden. Die Vogtei im Spurkenwald könnte schon Graf Drutwin, Herr zu Lipporn (940), Graf in der Esterau (950), der Vasall des Herzogs Hermann I. von Schwaben (926-949) mit der Esterau und der Grundherrschaft Nordhofen-Maxsain am Randes des Forstes Spurkenberg erworben haben.[Anm. 2]

Erwähnt wird Nordhofen erstmals am 17. Juni 1259 in der Person des Konrad von Dernbach (Cunradus de Derenbach), Pfarrer (Rektor) der Kirche von Nordhofen. Papst Alexander IV. (1254-1261) beauftragte damals den Abt des Kartäuserklosters auf dem St. Beatusberg bei Koblenz und einige Stiftsherren von St. Florin, die Appellation des Klosters Arnstein gegen den Rektor Konrad von Dernbach wegen seiner Präsentation für die Pfarrkirche zu Winden zu prüfen.[Anm. 3]. Der Nordhofener Pfarrer Konrad ist bis 1279 belegt.[Anm. 4] Er nannte sich später Konrad von Nordhofen und repräsentierte damit eine Herrenfamilie, die sich nach ihrem Wohnort benannte. Diese Familie ist aber früh wieder erloschen.[Anm. 5]

Am 7. Februar 1357 verlieh Kaiser Karl IV. (1346-1378) in Maastricht Graf Wilhelm von Wied das Recht, Nordhofen zu einer Stadt auszubauen. Der Graf erhielt die Befugnis, das Dorf mit Gräben, Mauern, Erkern, Türmen und Pforten zu befestigen und zu einer ummauerten Stadt zu machen. Der Kaiser sicherte der Gemeinde Nordhofen und den Leuten, die die Stadt betreten, dort wohnen und dort Bürger sind, die gleichen Freiheiten und Rechte, wie sie die Reichsstadt Friedberg in der Wetterau seit 1252 hatte.[Anm. 6] Die Stadtrechtsverleihung bedeutete neben dem Befestigungsrecht, eine gewisse Selbstverwaltung und vor allem das Recht, Wochen- und Jahresmärkte abzuhalten.

Doch die Stadt Nordhofen konnte die ihr verliehenen Privilegien nicht nutzen. Stadtmauer und Markt entstanden nicht, die Grafen von Wied bauten sich weder ein Herrenhaus noch eine Burg im Ort. Offensichtlich fehlten die finanziellen Mittel und die natürlichen Bedingungen für eine Stadtanlage. Auch die abseitige Verkehrslage dürfte sich nachteilig für die Entwicklung Nordhofens ausgewirkt haben. So blieben die Stadtrechte ungenutzt. Am 26. August 1653 übertrug Kaiser Ferdinand III. (1636-1657) in Regensburg auf Bitten des damaligen Grafen Friedrich III. von Wied die Stadtrechte auf die günstiger gelegene neue Siedlung Neuwied.[Anm. 7]

Nordhofen wurde wieder zum Dorf, behielt aber seine Bedeutung als Sitz einer ausgedehnten Kirchengemeinde und eines Gerichts. Die Grafen von Wied hatten in Nordhofen ein Kirchspielgericht eingericht, ursprünglich um die Aktivitäten der Grundherrschaft Nordhofen auszuschalten. Zwischen 1357 bis 1806 waren die Grafen von Wied Gerichtsherr. Eine gerichtliche Zugehörigkeit ist 1471 zum Gericht Dierdorf, dann (belegt 1511, 1553, 1598 und 1629) zum Gerichtsbezirk der Hohen Feste Rückeroth, später zum Gericht Selters belegt.[Anm. 8] Das Gericht Nordhofen führte ein Gerichtssiegel (1782 und 1784) mit der Umschrift: GRAEFL WIEDISCH GERICHT ZU NORDHOFEN.[Anm. 9]

Am 24. Juni 1490 verkauften Heinrich Mant von Limbach und seine Ehefrau Katharina dem Junggrafen Gerhard von Sayn u.a ihr Gut im Kirchspiel Nordhofen in der Grafschaft Wied oder Herrschaft Isenburg.[Anm. 10]

Nach dem Graf Hermanns von Wied und seiner Mutter Katharina (gest. 1592) kam es am 31. August 1595 zu einer Erbschaftsteilung im Hause Wied, die im Wesentlichen zwei neue Territorien, die Niedergrafschaft (Wied-Neuwied) und die Obergrafschaft (Wied-Runkel) schuf. Nach der Bestätigung durch Kaiser Rudolf II. (1575-1612) vom 9. November 1597 übergab Graf Wilhelm am 24. Mai 1598 die drei Kirchspiele Nordhofen mit dem Bann Maxsain, Rückeroth und Anhausen dem Grafen Georg von Nassau-Katzenelnbogen, der seit 1593 die Vormundschaft über Graf Hermanns Söhne führte.[Anm. 11]

Um das Jahr 1610 sind Ansprüche der Grafen von Sayn auf Nordhofen, Rückeroth, Quirnbach, Vielbach, Steinen, Mogendorf und Krümmel belegt, ohne dass man Näheres zu den Umständen erfährt.[Anm. 12]

Am 14. Dezember 1693 verpachtete Johann Friedrich, Freiherr vom und zum Stein, einigen Einwohnern von Quirnbach, nämlich Johannes und Peter Fuchs sowie Johannes Ahler, u.a. Zehntrechte in Nordhofen und Selters[Anm. 13]

Politisch gehörte Nordhofen bis zum Jahr 1806 zur Grafschaft Wied und teilte dann im 19. und 20. Jahrhundert die politischen Geschicke, die auch das benachbarte Selters durchlebte. Nordhofen war Station an der ehemaligen Strecke der Unterwesterwaldbahn zwischen Siershahn und Altenkirchen. Seit dem 1. März 1972 gehört Nordhofen zur Verbandsgemeinde Selters. Im Jahr 1974 wurde Nordhofen als Fremdenverkehrsort durch die Bezirksregierung Koblenz anerkannt. Die Zahl der Einwohner stieg bis heute auf über 500. Heute prägen eine reges Vereinsleben und eine Freiwillige Feuerwehr das Dorfleben.[Anm. 14]

Schultheißen in Nordhofen

1511-1515Henn von Bredenauw
1516Henne
1553-1561Henn Schlaut zu Maxsain
1582-1585Hamman Schlaut
1598Johann
1761-1775Strüder
1779-1792Jakob Ströder zu Mogendorf
1802Remy zu Mogendorf
1819Johann Friedrich Remy zu Mogendorf

Quelle: Gensicke, Landesgeschichte S. 523.

Nachweise

Verfasser: Stefan Grathoff

Literatur:

  • Hellmuth Gensicke, Landesgeschichte [Literaturverzeichnis]
  • Alexander Markovic, Verbandsgemeinde [Literaturverzeichnis]

Webadressen:

Erstellt am: 1.9.2020

Anmerkungen:

  1. Die Herren von Helfenstein über Koblenz hatten Rechte in der Grundherrschaft Nordhofen-Vielbach. Gensicke, Landesgeschichte S. 214. Zurück
  2. Die Esterau war eine der ersten Besitzungen des Hauses Nassau. Gensicke, Landesherrschaft S. 71 und 156f. Zurück
  3. HHStA Wiesbaden Best. 11 Nr. U 24 Zurück
  4. Gensicke, Landesgeschichte S. 575. Belegt beispielsweise im Jahr 1279: HHStA Wiesbaden Best. 11 Nr. U 27. Zurück
  5. Gensicke, Landesherrschaft S. 230. Zurück
  6. Original im Fürstlich Wiedschen Archiv Neuwied: IV-81-11 Nr. 8; Druck: Monumenta Germaniae Historica (MGH) Constitutiones XII Nr. 32c; Regest: Regesta Imperii, Rgg. Karl IV Nr. 3835; Revers der Stadtrechtsurkunde von Nordhofen im LHA Koblenz Best. 630, 503 Fotographie. Zurück
  7. Gensicke, Landesgeschichte S. 463. Zurück
  8. Gensicke, Landesgeschichte S. 384, 403, 467 und 474 mit weiteren Einzelheiten. Zurück
  9. Demandt/Renkhoff, Hessisches Wappenbuch, S. 233. Zurück
  10. LHA Koblenz Best. 30 Urkunde 7085. Zurück
  11. Gensicke, Landesherrschaft S. 333. Zurück
  12. Gensicke, Landesgeschichte S. 456 Anm. Zurück
  13. LHA Koblenz Best. 53 Urkunde 2255. Zurück
  14. Markovic, Verbandsgemeinde S. 97f. Zurück