Görgeshausen im Westerwald

Münzen, Maße und Gewichte in Görgeshausen

Münzen

Goldgulden Werner III. von Falkenstein, ca. 1400

Ende des 13. Jahrhunderts (1292) wurde in Görgeshausen mit Denar und Solidos gerechnet. Im 14. und 15. Jahrhundert bezahlt man in Pfund Silber (1358, 1399 und 1437) oder in Mark (1370/1390). Seit 1481 trifft man in Görgeshausener Urkunden den Gulden an. Der Limburger Gulden entsprach 24 Weißpfennigen. 1481 wird aber auch noch der Heller genannt, der aber bereits als »alter« Heller bezeichnet wird. 1488 wird auch der Albus als Währung erwähnt. Im 16. Jahrhundert herrscht der Gulden vor (1521), der 1564 auch einmal als Florin (Florentiner Gulden) bezeichnet wird. 1753 werden wieder Albus und Denar genannt, während 1786 Gulden, Albus, Denar und der Reichstaler als in Görgeshausen gültige Währung erwähnt werden. Der Taler war eine seit dem 16. Jahrhundert gebräuchliche Silbermünze (Joachimstaler). Von 1566 bis Ende des 18. Jahrhunderts war er Reichsmünze. Über den Wert bzw. die Vergleichbarkeit der einzelnen Währungsraten lässt sich Genaueres nicht sagen. Zu unterschiedlich und unregelmäßig waren die Münzgewichte und die Wertangaben. Am 30. Dezember 1886 wurden Rechnungen der Gemeinde noch in Talern bezahlt, 1890 wurde bereits in Mark abgerechnet.[Anm. 1]

Maße und Gewichte

Bei den Hohlmaßen für das Getreide herrschte zwischen 1368-1786 in Görgeshausen der Malter und der Simmer vor, 1564 wurde auch einmal das Achtel als Getreidemaß benutzt. In heutige Mengenangaben umrechnen läßt sich das Maltermaß nicht. Der Malter konnte höchst verschiedene Größen annehmen. In Hessen entsprach er 128 Litern, in Preußen 659,54 Litern, in Sachsen sogar 1247,82 Litern.

Im Jahr 1786 wurde zwischen Montabaurer und Diezer Maß unterschieden. Das Montabaurer Maß wurde weiter unterteilt in das große und das kleine Malter. Um ein großes Montabaurer Malter zu füllen, musste das Fass 18 mal, das kleine Fass 12 mal gestrichen voll gemacht werden. Dieses Maß galt aber nur in der Stadt Montabaur. Das Diezer Maß entsprach 12 gestrichenen Fass-Füllung. Dieses Diezer Maß galt in den vier Kirchspielen, in Meudt, Dahlen und im Flecken Molsberg und somit auch in Görgeshausen.

Während die Montabaurer Gewichte und Maße in der Stadt jährlich geeicht wurden, verlangten die Krämer in den Kirchspielen keine Prüfung ihrer Gewichte und Längenmaße. Das für die vier Kirchspiele bestimmte Diezer Maß wurde in Hadamar oder Diez ausgemessen und die Behälter mit einem Brandzeichen versehen. Wer seine Behälter und Messlatten mit dem richtigen Diezer Maß versehen haben wollte, musste nach Diez oder Hadamar fahren und die Eichung dort vornehmen lassen.

1786 galt in der Stadt Montabaur ein anderes Ellenmaß als in den erst 1564 zu Kurtrier gekommenen, vorher zur Grafschaft Diez gehörigen vier Kirchspielen. Die Montabaurer Elle war ältere als die Diezer Elle.[Anm. 2] Erstere betrug einen halben Stab und sollte eigentlich im ganzen Erzstift Gültigkeit haben. Die Diezer Elle war etwas kleiner. Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich ist die Montabaurer Elle auch in den Kirchspielen weitgehend durchgesetzt.

1786 gab es zwei Gewichte im Amt Montabaur, das sog. Fett oder schwere Gewicht und das sog. Silbergewicht. Mit ersterem wurden Fleisch, Futter, Käse, Fisch und alle Esswaren gewogen, das Pfund zu 36 Lot. Letzteres wird zu allem Übrigen gebraucht. 32 Lot ergaben dabei ein Pfund.

Das Holz wurde 1758-1760 in Klafter bemessen. Als Raummaß entsprach ein Klafter ungefähr 3,4 Kubikmeter.

1786 gab es drei nasse Maße. In Montabaur gingen 108 Maß auf ein Ohm, in den 4 Kirchspielen waren es 96 Maß und in den Cameralorten Meudt und Dahlen sogar nur 80 Maß.

Flächen wurden 1786 in Görgeshausen in Morgen, Ruthen und Schuh gemessen. Der Morgen maß in Preußen 25,53 Ar. 1 Ar entspricht 100 Quadratmetern bzw. 0,01 Hektar. 1 Hektar entspricht also 100 Ar bzw. 10.000 Quadratmeter bzw. 4 preußischen Morgen.

Die Ruthe ist ein altes Feldmaß verschiedener Länge. Es sind Abmessungen zwischen 2,87 und 4,67 Meter möglich. Der Schuh entsprach einem Fuß. Auch der Fuß war keinesfalls normiert. Er maß zwischen 25 und 33,3 cm. Der preußische Fuß entsprach 12 Zoll bzw. 144 Linien und maß 31,4 cm.

Verfasser: Stefan Grathoff

Veröffentlicht am: 01.06.2017

Verwendete Literatur:

Siehe das Verzeichnis: Quellen und Literatur

Anmerkungen:

  1. Beschlussbuch. Zurück
  2. Sie wurde mit Rescriptum von 30.4.1551 zur ältesten erklärt. Zurück