0.Gemarkung Welkenbach
Um das Urdorf Welkenrode hatte sich im Laufe der Jahrhunderte eine Gemarkung gebildet, die gegenüber den Nachbargemeinden teilweise fest abgrenzt war. Zumindest in Teilen war die Gemarkung abgesteint. Nachrichten hierzu sind aber erst seit dem 19. Jahrhundert vorhanden.
Mit dem Beginn einer staatlichen Ordnung im frühen 19. Jahrhundert werden statistische Angaben zur Größe der Gemarkung überliefert. Allerdings lassen die alten Maße eine sichere Umrechnung in heutige Maße kaum zu. Im Jahr 1828 wurde die Größe des bewohnten Areals mit 2 Morgen und 92 Ruthen angegeben. Die Fläche des Gartenlandes betrug 6 Morgen und 75 Ruthen, das Ackerland umfasste 312 Morgen und 93 Ruthen, die Wiesen-grundstücke hatten einen Umfang von 103 Morgen und 89 Ruthen. Die Waldungen bedeckten 336 Morgen und 26 Ruthen. Als Weidefläche wurden 7 Morgen und 39 Ruthen genutzt, während schlechtes Land und Wege 5 Morgen und 1 Ruthe ausmachten.[Anm. 1]
Als 1894 eine Revision des Gemeindewaldes vorgenommen wurde, betrug der Umfang der Waldfläche 102,865 Hektar. Es standen Eichen, Buchen und Nadelhölzer sowohl im Hoch- als auch im Niederwald.[Anm. 2]
Im Jahr 1992 umfasste die Gemarkung 230 ha, 100 ha wurden landwirtschaftlich genutzt (davon konnten 68 ha als Ackerland und 32 ha als Grünland genutzt werden), während die Waldfläche 112 ha ausmachte.[Anm. 3]
Im Jahr 1996, dem Jahr nach der Flurbereinigung, war die Gemarkung immer noch 230 ha groß. Hiervon waren 110 ha Wald, 112 ha wurden landwirtschaftlich genutzt. Die Ortslage bedeckte 5 ha, 3 ha wurden von Wegen und Gewässern eingenommen.
Die Aufteilung innerhalb der Dorfgrenzen veränderte sich in den folgenden Jahren so gut wie nicht.[Anm. 4]
0.1.Auswärtige Grundbesitzer
Nicht nur Welkenbacher verfügten über Grundbesitz in der Welkenbacher Gemarkung. Als auswärtige Grundbesitzer und Rechteinhaber tauchen die Grafen von Sayn, der Hof Wahlrod, der St. Johann-Altar in der Altstädter Bartholomäuskirche und andere Herren und Institutionen auf.
0.1.1.Die Grafen von Sayn
Die Grafen von Sayn und später das Herzogtum Hessen waren Zehntherren in Welkenbach. Die Sayner verfügten 1579 über neun »Vogthöfe« in der Gemarkung, darunter Elgis Hof »uf dem Craenbergh«. Die Hofleute, die jeweils nur Anteile an den aufgeteilten Höfen besaßen, mussten insgesamt 13½ Achtel Hafer und 15 Albus an »Vogtgeld« entrichten. Zwei freie Höfe südlich vom Bach, der Tonges-Hof und der freieigene Kochhof, mussten 1579 jährlich 1 Malter Hafer in die Vogtei Roßbach bringen.[Anm. 5]
0.1.2.Hof Wahlrod
Aus dem Renthenbuch des Jahres 1579 geht hervor, dass die Wahlroder Hofleute in Welckenrertt jenseits der bach 10 Häuser und 4 Pferde in Ställen stehen hatten.[Anm. 6]
Spätestens seit dem 16. Jahrhundert waren die Welkenbacher auch verpflichtet, Hafer als Zehntabgabe nach Wahlrod zu liefern.[Anm. 7] Schließlich werden in einer Auflistung der Erträge des Hofes Wahlrod aus dem Jahr 1800 ein Mistwagen aus Welkemert und eine Lieferung von 12 Muth Hafer genannt, die nach Wahlrod geschafft werden mussten.[Anm. 8] Noch im 19. Jahrhundert wird das Haus Nr. 17 im Brandkataster als ein zum Hof Wahlrod gehöriges Haus bezeichnet.
0.1.3.St. Johann-Altar in der Bartholomäuskirche in Altstadt
Der Altar St. Johann zu Altstadt verfügte 1531 über nicht näher beschriebenen Grundbesitz in der Gemarkung.[Anm. 9]
0.2.Herschbach, Marienbuchen, Kirche Höchstenbach
Gewisse Renten und Zinsen bezogen 1589 die Familie Bertram (Herschbach) aus der Gemeinde,[Anm. 10] 1557 und 1567 die Kapelle Marienbuchen bei Borod[Anm. 11] sowie 1563 und 1585 die Kirche zu Höchstenbach.[Anm. 12]
0.3.Flurnamen
Seit ältesten Zeiten dienten die Flurnamen den Ortsbewohnern dazu, bestimmte Stellen der Gemarkung zu benennen und Besitzverhältnisse gegeneinander abzugrenzen. Sie waren allen Einheimischen bestens bekannt. Die Flurbezeichnungen wurden in Grundbüchern und Katastern benutzt und wurden auch in die Flurkarten des 19. Jahrhunderts übernommen. Mit sinkender Bedeutung der Landwirtschaft, im Verlauf von Flurbereinigungsmaßnahmen und durch Zuzug "fremder" Grundbesitzer in die Orte drohten die Flurnamen in Vergessenheit zu geraten.
Folgende Flurnamen sind für die Welkenbacher Gemarkung überliefert[Anm. 13]:
Auf den Äpfelbäumen
Auf der Au
In den Binsen
Ober der Bitz
Borngarten
Ober dem Borngarten
Unterer Borngarten
In der Bornwiese
Unter dem Dorf
Oberer Eichenbehang (Wald)
Unterer Eichenbehang (Wald)
Beim Eisenberg
Ober den Gärten (ober dem Garten)
Unten in der Gaubach
Auf der Girschprach
Die Hähne (Wald)
Auf dem Hahstück
Happenberg (Wald)
Im Heckelchen
Heggeberg (Wildschädenregister)
Im Heldegarten
Auf dem Hohenrain (Hohrain)
Jungenhahn (Wald)
Unter dem Jungenhahn
Auf den schwarzen Kirschbäumen
Klebenfeld (Wald)
Klimmesheeg (Wald)
Am Kreuz
Im Kümling
Ober dem Kümling
Unter dem Kümling
In den Leimkauten
Linden (Wald)
In der Ludwigsscheuer
Auf Marrstück
Marrstücksbitz
Nasserlen (Wald)
In der Ochsenwiese
In der Peitswiese
Ober der Peitswiese
Pfaffenstück (Wald)
Auf dem Plaethchen
Auf dem Rennstück
Auf der Rohassel
Im Röthchen
Auf dem Scheid
In der Schlad
In der Schlenk
Steinbuchenerlen (Wald)
Auf der Strüth
Wäldchen (Wald)
Am Wahlroder Weg (Wildschädenregister)
Wieschen
Vor den Wiescher
0.4.Güterkonsolidation
Trat in einer Welkenbacher Familie ein Erbfall ein, wurde der Besitz, insbesondere der Landbesitz, stets unter allen erbberechtigten Kindern aufgeteilt (Realteilung). Das führte dazu, dass mit jedem Erbgang das Ackerland in eine Vielzahl kleinerer Äcker zersplittert wurde. Kleine und schmale Parzellen waren nur noch schwer zu bewirtschaften. Darüber hinaus ging nutzbare Fläche durch Grenzstreifen und Zufahrtswege verloren.
Die sog. Güterkonsolidation wurde im Herzogtum Nassau zu Beginn des 19. Jahrhunderts durchgeführt, um die zersplitterten landwirtschaftlichen Betriebe wieder zu größeren Einheiten zusammenzufassen. Die Konsolidation erfolgte in der Gemarkung der Gemeinde Welkenbach seit 1823.[Anm. 14] Kleine und verstreute liegende Flächen einzelner Grundbesitzer wurden unter Berücksichtigung von Bodengüte und Ertragspotential durch Verkauf und Tausch zu größeren Einheiten zusammengefasst. Im Jahr 1854 waren diese Arbeiten in Welkenbach, wie in den anderen Orten der Umgebung auch, abgeschlossen.[Anm. 15]
0.5.Flurbereinigung
Seit Mitte der 1980-er Jahre machte man sich in der Landwirtschaft erneut Gedanken darüber, zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit größere zusammenhängende Flächen zu schaffen, um landwirtschaftliche Maschinen effizient einsetzen zu können. Die »Flurbereinigung« hatte zum Ziel, eine gewinnbringende Nutzung des Grund und Bodens zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern. Durch eine Zusammenlegung der Eigentumsgrundstücke und die Zusammenfassung der Pächtergrundstücke konnten größere Bewirtschaftungseinheiten geschaffen werden.
Zunächst wurden von den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Betriebe aus den Ortschaften der Umgebung Unterschriften gesammelt und das Flurbereinigungsverfahren mit einem Antrag beim Kulturamt in Westerburg in die Wege geleitet. Die Region Höchstenbach gehörte zu den Nachzüglern. In Hattert, Mündersbach, Roßbach und Wahlrod hatte man schon Jahre zuvor ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt. Jetzt wurden auch die Gemeinden Welkenbach, Höchstenbach, Merkelbach, Wied und Winkelbach aktiv.
Das offizielle Zusammenlegungsverfahren Welkenbach wurde durch Beschluss des Kulturamtes Westerburg vom 22. November 1993 als beschleunigtes Bodenordnungsverfahren angeordnet. Sodann wurden die betroffenen Grundstückseigentümer für den 8. März 1994 in das Dorfgemeinschaftshaus nach Welkenbach eingeladen. Der gewählte Vorstand bestand aus dem Vorsitzenden Walter Göbler, Gerhard Thiel, Claus Groß. Als stellvertretende Mitglieder wurden Horst Heckenhahn, Egon Müller und Rainer Hill gewählt. Stellvertreter des Vorsitzenden wurden Claus Groß und Horst Heckenhahn, als Kassenverwalter fungierte Berthold Köhler.
Das Welkenbacher Zusammenlegungsgebiet umfasste eine Fläche von 128 ha. Hiervon waren 29 ha Ackerland, 28 ha Grünland, 36 ha Ackergrünland, 13 ha Holzung, 2 ha Hutung, 9 ha bebaubare Fläche, 1,5 ha Unland sowie 0,5 ha Wasserfläche und 9 ha Straßen- und Wegeflächen betroffen. Die Restfläche der Gemarkung (102 ha) wurde vom Gemeindewald eingenommen.
Für eine einheitliche Wertermittlung der Flächen wurden in allen fünf Gemeinden Bodenproben entnommen. Nur so war ein Flächenaustausch innerhalb der fünf Gemeinden umzusetzen, da man allen Beteiligten nach Möglichkeit hofnahe Grundstücke zur Verfügung stellen wollte.
Der Vorstand legte in Welkenbach drei Wertzonen fest. Für den Ortsbering wurden 25 DM/qm, für ortsnahe Grundstücke, d.h. bis zum geplanten Rundwanderweg, wurde ein Wertausgleich von 6 DM/qm beschlossen. Alle übrigen Flächen wurden aufgrund der Bodenproben in 7 Wertklassen aufgeteilt. Für das Unland wurde eine gesonderte Wertklasse festgelegt. Als aktuellen Marktwert für die einzelnen Klassen einigte man sich auf einer Versammlung am 18. April 1994 in Höchstenbach (35 Teilnehmer) auf Beträge zwischen 0,56 DM/qm und 1,40 DM pro Quadratmeter.
Für den vorläufigen Besitzübergang der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren Welkenbach wurde als spätester Termin die Zeit nach der Aberntung und Räumung der Feldfrüchte, der 15. Oktober 1996, für Wiesen, Weiden, Gärten und Hofraum der 15. Dezember 1996 festgesetzt.
Vor dem Verfahren gab es 1255 Parzellen in der Welkenbacher Gemarkung, nach der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes blieben nur noch 325 Flurstücke übrig.
Bei den Grundstücken, für die keine Erbnachfolger mehr zu ermitteln waren, wurde vom Vormundschaftsgericht nach dem Flurbereinigungsgesetz ein Erbenvertreter bestimmt. Die Grundstücke sollten nach dem Willen des Ortsbürgermeisters Walter Göbler in das Verfahren einfließen. Der jeweilige Geldwert der Grundstücke sollte beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dort sollte er 30 Jahre lang bewahrt und danach von der Staatskasse vereinnahmt werden.
Nicht zu ermitteln waren die Erben von Helene Schildgen (geb. Eich), der Witwe von Hugo Schildgen, früher wohnhaft in Eitorf und Chicago (USA), deren beiden Grundstücke »Auf der Strüth« Nr. 810 mit 14,06 Ar und "Auf der Bitz" Nr. 145 mit 8,52 ein Wert von 2.629 DM zugewiesen wurde.
Neben den im Flurbereinigungsverfahren geschaffenen größeren Flächen, die eine Bewirtschaftung wesentlich effektiver machten, brachte das Zusammenlegungsverfahren weitere Vorteile. Die damals noch bestehenden zwei Vollerwerbs- und sechs Nebenerwerbslandwirte wurden mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, vor allem mit ihrem Viehtrieb, weitgehend aus der inneren Ortslage ferngehalten. Das Wegenetz in der Gemarkung wurde in Teilen neu ausgerichtet. Erst durch die Flurbereinigung wurden darüber hinaus Flächen für den geplanten Rundweg, für das Grillgelände, für den Bolzplatz, die Gewässerüberquerung und die Bepflanzung der Wege frei. Für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen wurden 8.000 DM zugusten der Ortsgemeinde überwiesen. Die Neueinmessung aller Gebäude wurde im Rahmen des Verfahrens für 50 DM allen zur Verfügung gestellt.
Im Finanzierungsplan waren Ausführungskosten in Höhe von 338.900 DM ausgewiesen, die mit einem Bewilligungssatz von 90 % als verlorener Zuschuss gewährt werden sollten.
Bei der Abschlussprüfung betrugen die Ausführungskosten 569.796,72 DM, die Summe der Einnahmen 572.333,11 DM. Für Acker und Grünland waren 455.557,59 DM und für das Dorf 114.239,13 DM aufgewendet worden. Der Überschuss von 2.536,39 wurde der Gemeindekasse überwiesen. Rund 34.500 DM waren von der Teilnehmergemeinschaft an Eigenleistung aufgebracht worden. Erinnerungsstein In Erinnerung an das »Bodenordnungsverfahren Dorf und Flur« wurde an der Straße nach Winkelbach ein Westerwälder Basaltstein mit der Aufschrift »Flurbereinigung Welkenbach 1996« und der Angabe der Höhenlage von 311,5 m über NN. aufgestellt.
Mit dem Erlass der Schlussfeststellung vom 22. August 2002 wurde das Zusammenlegungsverfahren Welkenbach auch rechtlich unanfechtbar.
Anmerkungen:
- HHStAW Abt. 1001 Nr. 446. Zurück
- LHAKo Best. 537, 55 Nr. 51. Zurück
- Angaben des Statistischen Landesamtes Bad Ems - Landesinformationssystem - vom 13.5.1992. Zurück
- 2000: 230 ha, 113 ha Wald, 106 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, Ortslage 6 ha, 5 ha Verkehrs-Grünflächen und Gewässer. 2004: Gemarkung 230 ha, 113 ha Wald, 102 landwirtschaftlich genutzt, Ortslage inkl. des Neubaugebiets 7 ha, 8 ha Verkehrs- und Grünflächen sowie Gewässer (Memoblätter der Gemeinde). Zurück
- HHStAW Abt. 151 Nr. 1393 und Abt. 340 Nr. 4959 fol. 58. Gensicke, Kirchspiel Höchstenbach S. 337. Zurück
- HHStAW Abt. 151 Nr. 1393 und Abt. 340 Nr. 4959 fol. 59. Zurück
- HHStAW Abt. 340 Nr. 4959 fol. 64. Zurück
- HHStAW Abt. 151 Nr. 1393. Zurück
- HHStAW Abt. 340 Nr. 1594, zit. nach Gensicke, Kirchspiel Höchstenbach S. 337. Zurück
- HHStAW Abt. 340 Nr. 1247. Zurück
- Die Kapelle zu Marienbuchen war eine Liebfrauen- oder Marienkapelle, eine kleine Feldkapelle, die 1569 als "Heusgen" bezeichnet wird und bald nach 1574 ohne Spur verschwand. Bei der Erneuerung ihrer Einkünfte zu Welkenbach, Höchstenbach, Wahlrod, Wied, Winkelbach, Mündersbach und in den Wercken war sie 1557 noch im Besitz eines Zinsregisters vom Jahr 1458 (HHStAW Abt. 340 Nr. 1597½). Zurück
- HHStAW Abt. 340 Nr. 1597b und Abt. 342 Nr. 179. Vgl. Gensicke, Kirchspiel Höchstenbach S. 337. Zurück
- Generalkarte über die Gemarkung Welkenbach im Amte Hachenburg. Gezeichnet im Sommer 1841 durch G. Helmer, Hadamar; Eintragungen in den Gemeindratsprotokollen der Gemeinde. Zurück
- Zurück
- Kreisblatt des Kreisamtsbezirks Hachenburg vom 7. Juli 1854. Zurück