Hachenburg im Westerwald

Das Manngericht (Mannengericht) der Grafen von Sayn auf Burg Hachenberg

Die inneren Angelegenheiten der Grafschaft, vor allem die dienst- und lehnsrechtlichen Streitigkeiten mit Mannen und Burgmannen wurden vor dem gräflichen Mannengericht ausgetragen. Dieses Gericht, dessen Verhandlungen protokolliert wurden, taucht in den Quellen nur selten auf.
Erstmals genannt wird das Gericht am 7. Januar 1416, als ein Verhandlungstermin in der Streitsache zwischen Abt Pilgrim von Marienstatt und Graf Gerhard von Sayn für den kommenden Dienstag, den 14. Januar, in Hachenburg anberaumt wurde.[Anm. 1]
1475/1476 wurde in einer Streitsache zwischen Graf Gerhard von Sayn und dem Ritter Heinrich von Nassau wegen eines aufgesagten Lehnseides verhandelt. Der erste Gerichtstermin (Manntag) fand am 26. Dezember 1475 statt. Unter dem Vorsitz des Grafen hielten 15 Mannen und Burgmannen des Grafen Gericht. Man verlas verschiedene alte Urkunden, um den Sachverhalt zu klären. Es wurden Zeugen vernommen und juristische Sachverhalte erörtert. Der 2. Verhandlungstag fand am 30. Januar 1476 statt. Im Anschluss an den 3. Manntag, der am 4. Februar 1476 im Haus des Schultheißen Johann von Collen abgehalten wurde, fällte man unter Leitung des Schultheißen das Urteil über den Lehnsmann.[Anm. 2]
Im Jahr 1479 fanden vor dem Manngericht zu Hachenburg Verhandlungen in der Streitsache zwischen Graf Gerhard II. einerseits und Johann von Walderdorff und Emmerich Wolfskehl andererseits statt. Gegenstand des Streites war eine Lehnsangelegenheit fernab der Stadt Hachenburg. Der erste Verhandlungstag fand am 10. Februar 1479 im Haus des Schultheißen Johann von Köln statt.[Anm. 3] Zwei weitere Tage vollzogen sich ebenfalls im Haus des Schultheißen, der eine am 2. März, der andere am 25. April. Der 4. Manntag der sog. ubirmantag beschloss am Montag dem 14. Juni das Verfahren. Aus der Anwesenheitsliste der Richter ist zu ersehen, dass es kein festgelegtes Richtergremium gab, sondern immer wieder andere Herren den Gerichtsausschuss bildeten.
Am 4. Juni 1527 berief Graf Johann in Angelegenheiten des Konrad von Wallmenroth gen. Beuinghausen, der mit Tys von Mühlental einen Rechtsstreit austrug, einen Manngerichtstag nach Hachenburg ein.[Anm. 4] Dieser Tag fand im Sommer offensichtlich unter Beteiligung vieler Richter und Zeugen auf der Burg statt. Am 27. November 1527 bekundete der Stadtschultheiß Joest Bunt, dass er die Richter auf Kosten der Stadt fürstlich verpflegt habe. Die Kosten für dieses "gesellschaftliche Ereignis" betrugen über 70 Gulden.[Anm. 5]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Wisplinghoff II, S. 75 Nr. 149. Zurück
  2. HHStAW Abt 340 Akten 4577. Zurück
  3. HHStAW Abt. 340 Akten 4580. Zurück
  4. HHStAW Abt. 340 Urkunden Nr. 12733a. Zurück
  5. HHStAW Abt. 340 Urkunden Nr. 12823a. Zurück