Eich in Rheinhessen

Zur Geschichte von Eich

von Karl Johann Brilmayer

Luftbild von Eich (Rheinhessen)[Bild: Alfons Rath]

Während der Baggerarbeiten in der Altrhein-Kiesgrube kamen außer unzähligen Kleinfunden auch zwei weitgehend unversehrte römische Helme des Typs Hagenau bzw. Weisenau zutage. Ihr Vorkommen an dieser Stelle sowie die große Zahl anderer Funde aus den ersten drei nachchristlichen Jahrhunderten deuten auf einen Rheinübergang hin, an dem es bei den Übersetzungsmanövern immer wieder zu Verlusten kam.

Evangelische Kirche in Eich - Außenansicht.[Bild: Harald Strube]

Das mittelalterliche Eich lag im ehemaligen Wormsgau. Zum erstenmal urkundlich genannt wird es in den Schenkungen an das Kloster Lorsch unter dem Namen Heichin im Jahr 782; später Heichim (783), Eichinen (784), Aichinum (793), Echina (906), Echena (1139), Eychen (1333), Eich (1413), Eych (1496).
Eich hat eine wechselvolle Geschichte. Schon im neunten Jahrhundert hatte König Ludwig IV. daselbst Güter, welche er 906 der Peterskirche zu Worms schenkte. Das mag der Anfang der Herrschaft des Domstifts Worms über Eich gewesen sein. Deshalb musste der Ort mit anderen nach der Verordnung des Bischofs Burchard I. zu dem Bau und Unterhalt der Wormser Stadtmauern beitragen. Schon von dem Domstift ist die eine Hälfte an das St. Paulsstift, die andere an die Grafen von Spanheim gekommen. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts verpfändete der Graf Walram von Spanheim seine Hälfte an Heinrich zum Jungen, dessen Witwe sich im Jahr 1406 durch einen Akt verpflichtete, dass, wenn Graf Simon von Spanheim seine Hälfte des Dorfes und Gerichts von Eich nicht ablösen werde, sie solches dem König Ruprecht unter Vorbehaltung des Wiedereinlösungsrechtes der Grafen von Spanheim verkaufen werde. Das St. Paulsstift zu Worms überließ dagegen seinen halben Teil am Dorf und Gericht zu Eich um des Schirmes willen dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, behielt sich aber das Hubengericht mit seinen Rechten, die Ernennung des Schultheißen und einige andere Gerechtigkeiten vor.
Die Wiedereinlösung der an Heinrich zum Jungen verpfändeten spanheimischen Hälfte muß wirklich erfolgt und darüber von den Grafen von Spanheim oder ihren Erben weiter verfügt worden sein, weil schon im Jahr 1418 Werner Füllschüssel von Nierstein, genannt Pfalzgraf, seinen Teil an der Pfandschaft des Gerichts und der Vogtei zu Eich und an dem Sandhof mit den Rechten, wie solche Heinrich zum Jungen besessen, an den Pfalzgrafen Ludwig verkaufte. Dasselbe tat zwei Jahre später Friedrich Jost von Bechtolsheim mit dem Backhaus zu Eich und ein Jahr später, 1421, übergab Herrmann von Udenheim seinen vierten Teil an dem Dorf und der Burg zu Eich ebenfalls dem genannten Kurfürsten. Von dieser Zeit an blieb Eich im Besitz der Pfalz bis zum Untergang derselben. Es gehörte zum Oberamt Alzey.

von Johann Goswin Widder

Ein groses Dorf am Rhein von dem vorigen [Gimbsheim] südwärts gelegen, heiset in den Lorscher Urkunden Eichinum, Eichinen, Aichinumm, auch Heichinen, und war unter denjenigen Orten des Wormsgauses, worin gedachtes Kloster gleich anfangs seiner Stiftung beträchtliche Güter erhalten hat c).
Es gehörte sonst samt der Vogtei dem Domstift Worms, indem es nach der Verordnung des Bischofs Buggo I an dem Bau und Unterhalt der Wormser Stadtmauern beitragen mußte, so wie bei Eimsheim schon Erwähnung geschehen. Von diesem ist die eine Hälfte an das St. Paulsstift, die andere an die Grafen von Spanheim gekommen. Um die Mitte des XIV Jahrhunderts verpfändete Walram Graf von Spanheim seinen Theil an Heinrich zum Jungen, dessen Wittib sich im J. 1406 verschrieb, daß im Falle Graf Simon von Spanheim das Dorf und Gericht zu Eich nicht lösen würde, sie es dem K. Ruprecht vorbehaltlich des Spanheimischen Lösungsrechtes, verkaufen wolle. Das Stift St. Paul in Worms übergab im J. 1413 dem Pfalzgrafen Ludwig III seinen andern halben Theil am Gericht und Dorfe zu Eich um Schirms willen, behielt sich aber die Annahm des Schultheisen, das Hubgericht mit Zugehörungen, und andere mindere Gerechtsamen vor. Endlich verkaufte auch Werner Füllschüssel von Nierstein im J. 1418 gedachtem Pfalzgrafen seinen Theil an der Pfandschaft, der Vogtei und des Gerichts zu Eich, und an dem Hofe zu Sand, mit Zugehörungen, wie solchen zuvor Heinrich zum Jungen gehabt, und zwei Jahre darnach that Friedrich Jost von Bechtolsheim ein gleiches mit dem Backhause zu Eich; ferner Hermann von Undenheim mit seinem vierten Teil am Dorfe und an der Burg daselbst, wie auch an den Höfen zu Sand und zu Muckenhausen um 975 fl. d)
Auf solche Weise kam also nicht nur dieses Dorf, sondern auch der in seiner Gemarkung gelegene Sandhof an die Pfalz. In dem Alzeier Saal- und Lagerbuche vom J. 1429 findet sich folgende Nachricht hievon: "Eyche off dem Ryne. Item myn Herre der Pfalzgraf hat Eyche kaufft um Heinrich zum Jungen, und sine Ganerben, mit allen Renten und Fällen nach Lude der Briefe darüber, und da inne hat myn Herre dry Buwe Höfe und das Umgelt, Bede und Zinnße, und den Santhoiffe darzu mit siner Zugehörde etc."
Dieser Sandhof liegt eine halbe Stunde südwärts vom Dorfe, und enthält 287 M. Aecker, 4. M. Wingert, und 56 M. Wiesen, samt dazu gehörigen Gebäuden. Auf diesem Sandhofe haben einige Lehen gehaftet, die erst im J. 1663 zur Kammer eingezogen worden e).
Der Rhein ströhmet eine halbe Stunde von dem Dorfe ostwärts vorbei, sodann fließt die von Osthofen kommende Seebach in den Sandwoog, betreibt zwo Mahlmühlen, und ergieset sich in den Altrhein, welcher eine Stunde Weges in der Länge betragen mag, und woraus die Gemeinde von dem beträchtlichen Fischfange einen grosen Theil ihrer Nahrung ziehet.
Sie bestehet dermalen aus 177 Familien, 813 Seelen, und hat an Gebäuden 2 Kirchen, 2 Schulen, 157 Häuser. In der Gemarkung zählet man 1836 Morgen Ackerfeld, 905 M. Wiesen, 50 M. Gärten, 70 M. Wald und 330 M. Weide.
Die Kurfürstl. Hofkammer besizet das grose Hofgut von 333 M. Ackerfeld, und 33 M. Wiesen, das eigentlich diejenigen drei Bauhöfe ausmachet, wovon oben in dem alzeier Saalbuche Meldung geschehen. Ferner ist die geistliche Verwaltung wegen des Klosters Liebenau, mit den beiden Stiftern St. Paul und St. Andreas in Worms ebenfalls daselbst begütert.
Den Zehnten beziehet gedachtes St. Paulsstift als ein Zubehör des ehemaligen Patronatsrechtes; ausgenommen die Wiesen und Neubrüche, wovon jene der geistlichen Verwaltung, diese der Kurf. Hofkammer zehntbar sind.
Die alte Kirche war dem heil. Lupus geweihet, und zum Landkapitel Guntersblum gehörig. Bischof Buggo zu Worms verliehe den Pfarrsaz im J. 1139 dem von ihm errichteten Kollegiatstift St. Paul f.). In der Kirchentheilung fiel diese Kirche in das Loos der Reformirten, die einen eigenen Prediger daselbst haben, der das Filial Hamme zugleich versiehet, und übrigens unter der Inspektion Osthofen stehet. Die Katholische Kirche ist aus Allmosen erbauet, und im J. 1736 zu einer Pfarrkirche erhoben, auch derselben das Dorf Hamme, nebst den Kameralhöfen Sand und Ibersheim eingepfarret worden.

Anmerkungen zum Text

c) Codex diplomaticus Laureshamensis Tom. II, num. 1450, 1860, 80, 1965 & Tim. I, num. 180.
d) Acta Comprom. in Causa Aurel. pag. 120 & 127.
e) Ebd. pag. 110.
f) Schannat histor. Episcopat. Wormat. pag. 20

Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff, Sarah Traub

Verwendete Literatur:

  • Karl Johann Brilmayer: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Gießen 1905.
  • Heinz Cüppers (Hrsg.): Die Römer in Rheinland-Pfalz. Stuttgart 1990.
  • Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständig geographisch-historischen Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz am Rheine. Frankfurt und Leipzig 1786-1788.

Bild: Harald Strube


Aktualisiert am: 07.04.2016