Mettenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Mettenheim bei Karl Johann Brilmayer

Mettenheim wird als im Wormsgau gelegen urkundlich zum erstenmal im 8. Jahrhundert in den Lorscher Schenkungen genannt. Aber wie zahlreiche römische Funde beweisen, war es bereits die Stätte einer römischen Niederlassng. Schon 765 heißt es Mettenheim, später Mattinheim (1141), Mathenheim (1141), Medersheim (1239), Metemenheim (ca. 1280), Meddersheim (1749). Mettenheim war ein alter Besitz der Grafen von Leiningen. Das Gericht besaßen im 13. Jahrhundert die Kämmerer von Worms. Die Grafen von Leiningen hatten in Mettenheim eine Burg, mit welcher sie, nach einer Urkunde vom Jahr 1403, ebenfalls die Kämmerer von Worms, die zugleich das Dorf zu Lehen trugen, belehnt hatten. Das Dorf blieb bei dem Leiningen'schen Haus bis es am Ende des 17. Jahrhunderts Graf Emich Christian an den Bankier Jakob Compoing in Frankfurt für 14000 Gulden verkaufte, der auch 1701 einen Schutzbrief seitens des Kaisers Leopold erhielt. Nach dessen Tod verkauften es seine Erben im Jahr 1709 dem Grafen Johann Kasimir von Wartenberg; dieser machte es zu seiner Residenz und sein Sohn erbaute (1726) ein großes Residenzschloss. Die Grafen von Wartenberg blieben im Besitz des Dorfes bis zur französischen Okkupation.