Sulzheim in Rheinhessen

Der Sulzheimer Markt in der Amtsvogtei Nieder-Olm. Die Marktordnung von 1782

von Peter Weisrock

Der Hof Rommersheim, nahe Eichloch, gehörte ursprünglich zum Stiftsgut des Klosters Altenmünster in Mainz. Er war mit Vogtei- und Marktgerechtigkeiten freies Eigentum des Klosters. Bereits sehr früh führte der Hof Rommersheim einen freien Markt durch, der alljährlich am 25. März stattfand, dem Maria Verkündungstag.

Mit Auflösung des Klosters im Jahr 1781 hörte die alte Gemeinde Rommersheim auf zu existieren. Das nahe liegende Dorf Eichloch übernahm den Gemeindenamen und nannte sich 1931 in Rommersheim um. Der früher in der alten Rommersheimer Marktgewann Sühnekreuz gehaltene kaiserliche und freie Markt übernahm die benachbarte Gemeinde Sulzheim, wo er noch bis zum Ende des 18. Jahrhundert stattfand. [Anm. 1]

Sulzheim, seit 1486 zum Olmer Amt gehörend, führte nun die Organisation des jährlichen großen Marktes auf dem Römersberg durch. [Anm. 2] Die Marktordnung der Amtsvogtei Nieder-Olm von 1782 hat sich noch im Stadtarchiv Nieder-Olm erhalten und wird wegen ihren interessanten detaillierten Festlegungen eines Marktgeschehens in unserer Region im 18. Jahrhundert nachstehend abgedruckt.

Im May 1782 wurden zunächst vier Marktschützen aus Sulzheim als Ordnungshüter von Oberschultheiß Georg Friedrich Schmitt vereidigt und ihre Pflichten festgelegt. Der Sulzheimer Gerichtsschreiber Schuhler protokollierte das Verfahren:

"Actum Sulzheim den 2ten May 1782 im Oberfeld.

Präsent: Herr Amtsschreiber und Oberschultheiß Schmitt et me M: Schuhler, Gerichtsschreiber.

In gehorsamsten Gefolge des unterm 20ten April von einer Hochgerichtlichen Verwaltung des Vermögens deren aufgehobenen Klöstern, Carthauß, Altmünster und St: Clara in Maynz gnädigst angestellten Commißion erhaltenen gnädigen Auftrag von Amtswegen nahmens der hohen Kur Maynz das dem ehemaligen Altmünster Closter zu Sulzheim auf dem Römersberg zugestandenem Marckt Recht und dahin selbst einfließenden Gerechtsamen pflichtschuldigst zu besorgen, und sich dieses Geschäftes Fleiß verwendlich zu unterziehen. Hat sich sich â latere benannter von Amtswegen commitieter ac locum Sulzheim begeben. Machten hand der erhaltenen Acten und Protocoll in heutiger Tagfahrt hat dem alten Gebrauch und Vorschrift nach seine Einkehr auf dem daßigen Rathauße genommen und 4 Mann aus dieser Gemeinde nahmens pflichtig: Ritzinger, Michael Eiler, Sebastian Santula und Joh. Michael Ohl als Markt Schützen angenommen und mit Handtreu statt Eides verpflichtet, forhin dieselbe dahin angewießen das sie solang der Markt andauere, Tag und Nachts in denen Wirtshäußern, wie auch auf dem Markt selbsten, um Streif Diebe wegen und sonstige Ungeziehmlichkeiten zu verhindern, wachsames Aug halten, die Verbrecher getreulich angeben, auf der Stelle activieren, und verbringen sollen.

Sodann,

1mo Demnächst wurde diesen ausgekießenen Männern das Eich Geschirr mit dem Auftrag zu gestellet aller und jeder Wein oder Bier Schenken, sowohl auf dem Marktplatz, als auch deren in loca zechenden Würthen ihre zu Ausschenkung benehmlichen Getränkes brauchende Geschirr zu Bier, welcher Gattung einer zechet, für ihre diesfalsige Bemühung dem alten Herkommen und Rechten noch sich abgeben zu lassen.

2do Hätten sie Markt Schützen nach vollendeter Beschüttung deren Wirths Gefäßen das Eich Geschirr auswieserum auf das Rathaus dem Commitierten aufzustecken.

3tio Nach eingeliefertem Eich Geschirr die Markt Fahne Ihnen Schützen übergeben, um solche auf dem Oberfeld in Gegenwart der Commitierten aufzustecken.

4tio Wurde dem Gericht Pedell Nicolaus Lumb das Ellen Eißen übergeben, um nach dieser Maaß so viel, als erforderlich, Ellen zu verfertigen und zu benennen, welche gefertigte Ellen auf dem Rathauß ihrer Tüchtigkeit wegen von den Commitierten geprüfet und dem Pedell zurückgegeben, um dieselbe den Krämern gegen Abgab von 4 fl. für seine Bemühung zu überlassen und fleißig nach zu sehen, daß diese Krämer mit keiner anderen, als dieser Ihme zugestellten Maaß ihre Feilschaften auszumeßen.

5to Wurde dem Pedell schärfstens anbefohlen sich jeder Zeit nichtern und bey Handen zu halten um in dem Fall, wo einer verbreche, solchen in den Orts Gehorsam verwahren zu können.

Diesen Vorgang vollbrachten die Schützen sowohl alle Pedelle die thune aufgetragene Schuldigkeit und referiont, daß er denen Krämern die Ellenmaaß zugestellet und seine Gebühr empfangen habe:

Die Schützen aber hinterbrachten, daß hier im Ort 4 Wirtzapfeten nemblich Johann Adam Schneider die Maaß ad 8 xr., Mathes Scherer die Maaß ad 8 xr., Ludwig König ebenfalls ad 8 xr., Conrath Bloch die Maaß ad 6 xr., zapfe. Das Geschirr hätten sie beschüttet und lieferten dieselbe das gewöhnliche Ohm Geld, wie jährlich ab und zu wahrt für dieses Jahr mit 30 xr. ein. Sofort wurde die Markt Fahne in Gegenwart des Commitirten durch die Schützen aufgesteckt.

Actum Sulzheim, den 3ten May 1782". [Anm. 3]

Aus dem Jahr 1780 ist auch das Sulzheimer Marktregister erhalten und gibt einen interessanten Einblick über die Vielzahl der Anbieter. Dies waren:

"Eisen Krämer, Gängler so keinen Stand haben, Gahrköche, Glasträger, Hosenstricker, Häfner, Huthmacher, Haubenkrämer, Kübelbender, Kuchen Becker, Kuhhändler, Leinwandhändler, Marktschreier, Pariser Krähmer, Pferds Händler, Fettschierstecher, Rotgerber, Samen Krämer, Seiler, Sattler, Säckler, Hippenträger, Schuhmacher, Schnier- und Kurtzwaarkrämer, Schnallenkrämer, Stecknadelkrämer, Schreiner, Taback Krahmer, Spengler, Weisgärber, Wollentuchkrämer, Würtz und Zucker Kramer, Wetzsteinkrämer, Zwiebel Krämer. Mit dabei waren auch Spieleuth und Drehspieler." [Anm. 4]

Nachweise

Verfasser: Peter Weisrock

Redaktionelle Bearbeitung: Jonathan Bugert

Erstellt am: 20.04.2023

Anmerkungen:

  1. Eichloch/Rommersheim https://www.rocker-familie.de/eichloch.html.  Zurück
  2. http://www.sulzheim-rhh.de/index.php/sulzheim/geschichte; Kneib, Amt Olm, S. 115-118.  Zurück
  3. StaNO XXIII., Marktordung für Sulzheim vom 2.4.1782.  Zurück
  4. StaNO XXIII., Marktregister Sulzheim vom 2.5.1780. Zurück