Wachenheim im Zellertal in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Wachenheim bei Karl Johann Brilmayer

Wachenheim wird schon im Jahr 764 in den Lorscher Urkunden unter dem Namen Wachanheim genannt. Spätere Bezeichnungen sind: Wacchenheim (769), Wackenheim (770), Waccanheim (782), Wachenheim (1141), Wachenheim off der Pryme (1398), Wachenheim uff der Prymmen (1420), Wachenheim auf der Priem (1496). Wachenheim spielte in der Geschichte der Gegend im Mittelalter eine Rolle als Sitz eines Grafengerichts, des Landgerichts auf dem Kaldenberg, einem Berg über dem Ort. Die Grafen von Leiningen trugen es von den Pfalzgrafen zu Lehen. Im Jahr 1398 stellte Graf Friedrich der Ältere von Leiningen an Kurfürst Ruprecht von der Pfalz über dieses Lehensverhältnis einen Revers aus und im Jahr 1437 folgte ein neuer Revers des Grafen Hesso von Leiningen an Kurfürst Ruprecht von der Pfalz über seine von ihm empfangene Lehen, darunter "das Land uf dem Kaldenberge by Wachenheimb of der Prymen". Nach der Entwicklung der Landeshoheit wurden die Grafen von Leiningen auch die Landesherren von Wachenheim. Zuletzt war die Linie Leiningen-Westerburg im Besitz. Mit der französischen Okkupation nahm auch dieser Besitz ein Ende.