Wahlheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Wahlheim bei Karl Johann Brilmayer

Wahlheim scheint das in den Lorscher Schenkungsurkunden genannte, im Wormsgau gelegene Walaheim zu sein. Das Dorf gehörte zur Burg Alzey und war ein Burgmannslehen. Im Jahr 1400 kaufte der Pfalzgraf Ruprecht III. von dem Burgmann Heinrich Bock von Lonsheim zwei Teile am Dorf und an der Gemarkung und den zehnten Teil Eigen- und Liegenschaft unter dem Vorbehalt, dass alles dieses Brendel und Ensel von Kiedenheim (Kettenheim) zum rechten Mannlehen von der Pfalz empfangen sollten. In dem Sal- und Lagerbuch der Stadt Alzey heißt es: "Item Wolf Lette hat zu Burglehen einen Molen, Hoffenstatt und dry Morgen Ackers zu Wahlheim". Das Kiedenheimer Lehen hat Kurfürst Karl Ludwig im Jahr 1663 zu seiner Kammer eingezogen. Seit dieser Zeit gehörte Wahlheim ganz zur Pfalz und blieb bis zu ihrem Untergang bei derselben. Es gehörte zum Oberamt Alzey.