Hachenburg im Westerwald

Hachenburg 1630: Schutzprivileg des Kaisers

Am 3. März 1630 nahm der Kaiser die Grafschaft Sayn, namentlich die Schlösser und Ämter Sayn, Hachenburg, Altenkirchen, Freusburg, Friedewald, den Bann Maxsain und die beiden in der Grafschaft gelegenen Klöster Sayn und Marienstatt mit allen ihren Untertanen in den Schutz und Schirm des Reiches. Hohe und niedere Kriegsoffiziere wie auch gemeine Reiter und Fußsoldaten sollten die Grafschaft samt ihren Orten, Schlössern, Ämtern, Städten, Flecken, Dörfern, Klöstern, Mühlen, Höfe, Gebäude, die darin wohnenden Menschen, das Vieh und die Ernte in keiner Weise beinträchtigen. Gleichzeitig sei Hachenburg von Einquartierungen, Kriegssteuern, Brand, Raub, Plünderung und anderen Gewaltakten und Belästigungen freizuhalten.[Anm. 1] Dem Aufruf des Königs schenkte niemand Beachtung. Es war wohl nur ein Randereignis, dass 1632 in Altstadt die Kirchenscheunen abbrannten, weil Soldaten fahrlässig mit Feuer hantiert hatten. Auch einige Häuser sanken in Schutt und Asche.[Anm. 2]

Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1403 fol. 76-77. Zurück
  2. Söhngen S. 76 und 82f. Zurück