Hachenburg im Westerwald

Die Schlossbrücke am Hachenburger Schloss

Nachdem die St. Nikolauskapelle 1654 zerstört worden war, war die Herrschaft gezwungen, den Gottesdienst in der Katharinenkirche zu besuchen. Deshalb wurde eine Brückenverbindung zur Kirche geschaffen. Als im Jahr 1664 Matheis Randeln das pflaster von der Cantzley bis gegen die Kirchbrucke verlegte,[Anm. 1] gab es diesen Übergang demnach bereits. Das bis heute immer wieder genannte Jahr 1751 als Entstehungsjahr der Brücke bezeichnet lediglich das Datum einer umfassenden Reparatur,[Anm. 2] während der Zimmermeister Anton Fischer den Übergang erneuerte.[Anm. 3] Ihre endgültige Gestalt dürfte die Brücke beim Neubau der Kirche in den Jahren nach 1774 erhalten haben, welcher die gesamten Außenmauern des Kirchenschiffs neu erstehen ließ.

Seit Mitte des 17. Jahrhunderts benutzte die gräfliche Familie die Brücke, um zu ihrem Platz in der Kirche, zum "herzoglichen Stuhl" auf der 1. Empore gegenüber der Kanzel, zu gelangen. Heute ist die Schlossbrücke auf der Kirchenseite vermauert und kann nicht mehr benutzt werden. Auch der "herzogliche Stuhl" ist seit 1901 verschwunden.

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 340 Nr. 1848a. Zurück
  2. Darauf haben schon Backes (Backes, Hachenburg S. 18) und Söhngen (Söhngen S. 265) hingewiesen. Backes legte die Entstehung des Kirchgangs, ohne die vorstehende Quelle zu zitieren, in die Zeit nach 1654 bzw. spätestens in die Zeit nach dem Neubau des Schlosses nach 1717, während Söhngen sich auf das Jahr 1666 festlegte. Vgl. Römheld, Kirchengemeinde S. 88; Struif, Zeitspuren S. 109. Zurück
  3. Auf der nebenstehenden Zeichnung heißt es "Vor dießen kirchen gang selbigen ney zu machen, wirt zu dem alten gehöltz erfordert zwey durch zig a – 22 fuß lang, undt ein stam schneit holtz, und zimer arbeits lohn auff das genante a – 18 rei(ch)st(aller). A: Fischer (,) zimerman, Hachenburg d. 2t(en) Mertz 1751" (HHStAW Abt. 342 Nr 549). Vgl. Söhngen S. 15. Zurück