Hachenburg im Westerwald

Spannungen zwischen evangelischer und katholischer Gemeinde in Hachenburg

Obwohl unter dem katholischen Grafen Salentin Ernst (reg. 1652-1705) für die Katholiken eine Zeit relativer Toleranz und Freiheit anbrach, kam es immer wieder zu Zwistigkeiten mit der evangelischen Mehrheit.
Man stritt sich um "Kleinigkeiten", wie das Taufrecht[Anm. 1], Begräbnisgewohnheiten, [Anm. 2] Feiertage,[Anm. 3] Glockenläuten, nächtliches Chorsingen und Trauungen.[Anm. 4] Es gab aber auch Abwerbungsversuche,[Anm. 5] Streit um die Schule und das Schulgeld sowie um die Besetzung der Schulmeisterstelle. 1669 stritt man sich auch um das Schulhaus.

Streit um Gottesdienstzeiten

Zur lutherischen Gemeinde in Hachenburg waren auch die Lutheraner in den benachbarten reformierten Kirchensprengeln Altstadt, Kirburg und Kroppach eingepfarrt.[Anm. 6] hatten sich darauf verständigt, Sonntag für Sonntag mit einem Früh- und einem Spätgottesdienst abzuwechseln. Der Frühgottesdienstes begann vormittags um 8 Uhr, die Nachmittagsandacht um 13 Uhr. Spätgottesdienst wurde vormittags um halb 10 und nachmittags um 14 Uhr gefeiert.[Anm. 7]
Es wurden auch weitere Bestimmungen getroffen. So sollte zu einer Predigt eine Viertelstunde vorher geläutet werden, zu einer Betstunde eine halbe Stunde vorher. Von Ostern bis Bartholomäus ist die Betstunde morgens um 6 Uhr und abends um 6 Uhr, für die andere zeit morgens um 8 Uhr und nachmittags um 4 Uhr. Während des Gesangs "muss die Orgel geschlagen werden". An ganzen Feiertagen mussten die Reformierten um 9 Uhr die Kirche geräumt haben.
Seit 1637 gab es in der Stadt keinen Kaplan, der reformierten Gottesdienst halten konnte. Dieser wurde von Inspektor Franz, der dafür in die Stadt kam. Eines Sonntags im Jahr 1652 kam Inspektor Franz wieder einmal nach Hachenburg. Ihm lief Herr Hoffmann, Herr Alberti Hoffmanns Vater, entgegen und sagte, die Lutherischen seien in der Kirche. Daraufhin kehrte Inspektor Franz unverrichteter Dinge wieder um. Erst 1664 verfügte Hachenburg wieder mit Friedrich Heyll über einen reformierten Stadtpfarrer, der neben dem lutherischen Hofprediger in der Stadtkirche amtierte

Streit um die Kircheneinkünfte

Da anlässlich der Osnabrückischen Okkupation im Jahr 1636 neben anderen Briefschaften auch das Stammbuch über die Kirchen-, Pfarr- und Schulrenten in Hachenburg mit weggekommen worden sind, einigten sich Evangelen, Lutheraner und Reformierte mit Zustimmung der Herrschaft im Jahr 1654 darauf, die Kirchen- und Schulrenten so zu teilen, dass jedem der beiden Pfarrer, sowohl die liquiden wie auch die illiquiden Renten je zur Hälfte zukommen sollten.[Anm. 8] Diesem Vergleich stimmten alle reformierten Kirchenvorsteher und ihre Pfarrer zu, sodass Inspektor Priester, der frisch ernannte Pfarrer Johann Ludwig Dumpf, Schultheiß Hans Urban Grün und Bürgermeister Mattheiß Müller die Abmachung unterschreiben konnten.[Anm. 9]

Streit mit den Calvinisten

Der Lehrer an der Lateinschule, Johann Balthasar Gerhard, galt 1650 als religiöser Eiferer. Einige lutherische Eltern warfen ihm vor, die Kinder zum Calvinismus zu erziehen. Der Streit eskalierte. Die Fenster in seinem Haus wurden eingeworfen. Auf der Hochzeit des Hofpredigers Dumpf wurde er von Kaspar Back beschimpft der drohte, ihm einen Teller an den Kopf zu werfen. Johannes Langenbach schlug ihn sogar mit einem Krug. Schließlich wurde Gerhard durch den gräflichen Sekretär von Musektieren verhaftet. Reformierte Bürger machten sich für seine Haftentlassung stark, doch vergebens. Gerhard wurde aufgefordert, binnen 8 Tagen Stadt und Land zu verlassen. Als er sich weigerte, wurde er zwangsweise aus dem Amt entfernt.

Glockenstreit 1655

Der Dissenz begann, als im Januar 1655 die Franziskaner auf Betreiben des Grafen in das sog. Doktorhaus einzogen. Da sie dort auch katholischen Gottesdienst feiern wollten, gaben sie mit Wissen des Grafen eine Glocke beim Glockengießer in Auftrag, um so die Gemeinde zum Gottesdienst rufen zu können. Die Stadt beschwerte sich darüber zuerst bei Gräfin Johanette in Altenkirchen,[Anm. 10] dann schrieb Bürgermeister Holtmigh am 2. Mai 1655 auch an Graf Salentin Ernst, die Stadt habe selbst erst drei neue Glocken in Auftrag gegeben, [siehe Glocken] es ging nicht an, dass die Patres mit ihrer Glocke einen "ungewöhnlichen Glockenschall" erklingen ließen.[Anm. 11] Der Graf, erbost darüber, dass seine Befehle von Untergebenen diskutiert wurden, gab der Stadt am 17. Juni 1657 unmissverständlich zu verstehen, dass allein er als Landesherrn Entscheidungen treffe.[Anm. 12] Als die Patres dann aber am gleichen Tag mit viel Aufsehen eine Prozession nach Marienstatt organisierten, war der Graf über ihr provokantes Verhalten erbost. Durch solch unbedachtes Verhalten zur falschen Zeit könne das Wenige, was er bisher in Sachen des Glaubensfriedens erreicht habe, mit einem Streich zerstört werden.

Söhngen S. 96f. und 278.

Streit um die Sitzordnung in der Stadtkirche 1682-1711, 1760

Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts benutzte die gräfliche Familie den "Kirchgang", die noch heute bestehende Brückenverbindung zwischen Schloss und Kirche, um zu ihren Plätzen auf der ersten Empore der Stadtkirche zu gelangen.
Auch die Hachenburger Bürger hatten zum großen Teil ihre festen Plätze. Früher wurden die Kirchensitze sogar in der lutherischen und reformierten Gemeinde verlost und bezahlt.[Anm. 13]
Da es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei Sitzverteilung in der Kirche kam, der schließlich in Handgreiflichkeiten zu eskalieren drohte, nahm die gräfliche Kanzlei 1688 eine feste Sitzordnung vor. Jedem Gemeindemitglied wurde ein bestimmter Platz zugewiesen, für den es (4 ½-5 Taler) "Pacht" zahlen musste. Wer wollte, konnte seinen Platz mit Nummer oder Namensschild versehen lassen. Reichte der Platz in der Kirche bei starkem Besucherandrang nicht aus, wurden an den Seiten des Mittelgangs eiserne Notstühle aufgestellt. Auch diese Plätze mussten gekauft werden, waren aber nicht erblich.[Anm. 14]
Natürlich waren die gräflichen Plätze frei, auch Landschultheiß Johann Wilhelm Grim [Grün???] und Rentmeister Samuel Ebhardt brauchten für ihre reservierten Stühle nicht zu bezahlen. Andere Stühle waren für Schöffen, gräfliche Bediente und Vertreter der Geistlichkeit reserviert und durften von anderen Leuten nicht benutzt werden.[Anm. 15]
1777 wurden die Kirchenstühle in einem Losverfahren vergeben. Die Plätze blieben dem Inhaber erhalten, so lange er lebte, danach wurden die Plätze neu vergeben. Seit dem Jahr 1790 konnten Familien, die aktiv an der Erhaltung von Kirche und Gemeinde mitarbeiteten, ihre Sitze an Kinder "vererben".[Anm. 16]
Nach der Vereinigung der beiden Gemeinden bei der Nassauischen Union 1817 verlor sich diese Sitte. Nur im Kirchenschiff an der Wand zum Schlossberg stand noch bis zur großen Renovierung des Jahres 1901 die "feinen Stühle"2, bis bis zuletzt von einigen Familien und vor allem von den Deutsch-Katholiken Hachenburgs genutzt wurden. Auch der "herzogliche Stuhl" gegenüber der Kanzel, damals schon lange verwaist, wurde 1901 zugunsten des Platzes des Kirchenchors abgebrochen.[Anm. 17]
Auch über den 1. Weltkrieg hinaus gab es eine feste Sitzordnung: die Frauen saßen unten im Kirchenschiff, während die Männer die Emporen nutzten.[Anm. 18] Die Schuljugend saß mit ihren Lehrern auf der 2. Empore (ab 1905 auch die Forstschüler), später auf der Orgelempore und seit 1919 auf den vorderen Bänken im Schiff. Der Kirchenvorstand saß links neben dem Altar im Angesicht der Gemeinde, der "Stuhl" für Pfarrer und Glöckner (die Hachenburger nannten ihn "das Häuschen") stand rechts vom Altar.[Anm. 19]

Schöffenstreit 1701

Seit 1652 waren sechs Schöffenamtsstellen in der Stadt zu gleichen Teilen  unter den drei Konfessionen geteilt. Dies wollte der lutherische Bürgermeister Hans Engel Hirt 1701 abschaffen lassen. Die katholischen Schöffen, so argumentierte er, würde den Handwerkern der Stadt wirtschaftlich schaden, zudem seien nur wenige Katholiken zur Ausübung eines Amtes befähigt. Als dies den Katholiken durch den gräflichen Sekretär Molitor bekannt gegeben wurde, kam es zum Eklat. Der Bürgermeister – so erklärten die Gescholtenen – sei Erfüllungsgehilfe der Reformierten, die das Stadtregiment ganz an sich reißen wollten. Fast alle Ämter, mit Ausnahme des Bürgermeisteramtes und des Baumeisters, seien doch schon in ihren Händen. Es sei unchristlich, dass der Bürgermeister sich für diese Manöver hergegeben hätte.

Nächtliches Chorsingen 1739

Streit gab es auch um den Kirchengesang. Am 25. Juli 1739 bat der Guardian Marcus Kern beim Grafen um die Erlaubnis, nachts zwischen 24 und 1 Uhr mit einem Chor Gott lobpreisen zu dürfen. Kanzleirat F.St.W. Loewe bat in einem Antwortschreiben um Auskunft darüber, wie viele Personen singen wollten und ob während des Gesangs die Kirchentür geöffnet sei und somit die ganze Stadt beschallt würde. Eine Erlaubnis könne nur erteilt werden, wenn die Kirchentür geschlossen und kein Besucher in die Kirche hingelassen würde. Als bekannt wurde, dass der Chor aus 4-12 Personen bestehen sollte, einigte man sich darauf, eine Kirchenglocke um 23:45 Uhr zum ersten, um 23: 52 Uhr zum zweiten und um 24 Uhr zum dritten Mal läuten zu lassen. Somit würde man die Menschen nicht erschrecken oder an eine Unglück denken lassen. Ganz pragmatisch sah man sogar einen Vorteil für die Stadt: Schließlich könne das Läuten für ausgesprochene Frühaufsteher, wie etwa die Bäcker, ein gutes Orientierungszeichen bedeuten.[Anm. 20]

Streit ums Schulgeld 1720

1720 weigerte sich die gräfliche Familie, dem Lehrer die Fruchtrenten auszuzahlen, die Graf Salentin Ernst einst bewilligt hatte. Auch die Getreidelieferungen, die die Herrschaft unter der Regentin Magdalena Christina (reg. 1705-1715), dem Lehrer Franz Kreit bewilligt hatte, blieben aus. Zwar war damals das Schulgeld eingeführt worden,[Anm. 21] doch die kamen beim Lehrer nicht an. Er bat deshalb die Kanzlei, die Eltern anzuhalten, von ihren schulpflichtigen Kindern, auch wenn sie die Kinder nicht in die Schule schicken, das Schulgeld zu erheben und sie im Weigerungsfall zu bestrafen.[Anm. 22] Später konnten die Lehrer auch auf Stiftungsgelder zurückgreifen.[Anm. 23]

Doch auch zwischen Franziskanerkonvent und katholischen Gemeinde gab es Unstimmigkeiten, im Jahr 1731 wegen der Bestellung des katholischen Schulmeisters. Der Guardian klagte, der ehemalige Schulmeister Franz Kreytz habe innerhalb der Gemeinde Unmut ausgelöst, gleichwohl habe die Gemeinde ihn erneut zum Schulmeister bestellt. Hintergrund des Streites war, dass Schulmeister Johan Peter Schneider sich in der Gemeinde unbeliebt gemacht hatte, und wie es hieß "merkwürdig" verhielt.[Anm. 24]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Nach Salentin Ernsts Tod 1705 mussten die Katholiken der Grafschaft ihre Kinder von reformierten Geistlichen taufen lassen. Doch waren nach 1750 die reformierten Geistlichen selbst nicht mehr sicher, ob eine solche Verfügung noch zu Recht bestand. Sie wandten sich deshalb an die Kanzlei, und diese fragte bei dem damaligen Hofprediger und Pfarrer Wredow an, wie es bisher gehalten worden sei. Wredow wusste keine genaue Antwort. Es scheint, dass diese Bestimmung stillschweigend eingeschlafen ist (Söhngen S. 284). Zurück
  2. Im Jahr 1655 beschwerten sich die Reformierten auch darüber, dass die Patres die Bartholomäuskirche benutzten. Früher hätten sie, wenn sie auf dem Altstädter Friedhof einen Katholiken beerdigt hätten, nicht in die Kirche kommen dürfen. Doch wären sie in die Kirche gegangen, hätten vor dem Altar gepredigt und schließlich sogar die Kanzel bestiegen (Söhngen S. 278). Zurück
  3. Man warf den Katholiken vor, während der monatlichen Bettage zu arbeiten, während die Reformierten gezwungen seien, Maria Himmelfahrt und Fronleichnamstag zu feiern. 1699 baten die Katholiken der Stadt darum, von der Feier der monatlichen Bettage befreit zu werden, da auch die Reformierten die katholischen Feiertage nicht respektieren würden. Zurück
  4. 1761 war Pater Silvester Gezner Guardian des Klosters. Der Pater Conzionatar, der als Geistlicher die Pfarrei versah, wurde damals angeklagt, den Tambour Kohlhaas mit der evangelischen Magd Lohmann ohne „Losschein“ getraut zu haben. Auf die Anzeige des Hofpredigers Wredow musste der Pater sich bei der Kanzlei verantworten (Söhngen S. 290). Zurück
  5. Der Guardian, Pater Ludwig Mercklein, beschwerte sich darüber, dass die Reformierten durch Geschenke versuchen würden, die Katholiken zum Glaubenswechsel zu verführen. Auch über die Abwerbungsversuche der Marienstatter Patres beschwerte er sich. Zurück
  6. Dahlhoff, Grafschaft Sayn S. S. 224). Zurück
  7. Vgl. zum Abschnitt: Fabricius, Erläuterungen 5, S.188f. zitiert: Dahlhoff, Geschichte der Grafschaft Sayn 64f. Zurück
  8. Die Lutheraner verlangten zunächst alle Kirchenrenten, die zuvor dem reformierten Kaplan zugeflossen waren. Zwei Jahre hindurch bezog der lutherische Hofprediger die gesamten Einkünfte der Kaplanei. Zurück
  9. Bei dieser Abmachung blieb es, bis der reformierte Pastor Schanbelio (Näheres ist zu ihm bisher nicht bekannt) Mitte des 18. Jahrhunderts (?) alles in Unruhe brachte, eine Klage vor dem Reichskammergericht anstrengte, um die Angelegenheit in seinem Sinne ändern zu lassen. Doch die Klage brachte keinen Erfolg. Zurück
  10. Diese antwortete am 9. Januar 1655, die Barfüßer Mönche seien im Unrecht. Das Anbringen der Glocke verstieße gegen die Bestimmungen des Westfälischen Friedens von 1648 und gegen die Freiheiten der Stadt Hachenburg (HHSTAW Abt. 31 Nr. 31.). Zurück
  11. HHStAW Abt. 31 fol. 3. Zurück
  12. HHStAW Abt. 31 Nr. 31; Haselbeck Franziskaner S. 134. So wurde die katholische Glocke am 8. Juni 1656 aufgehängt. Haselbeck Franziskaner S. 135; Söhngen, Geschichte S.278. Zurück
  13. Römheld, ev. Kirchengemeinde S.88. Zurück
  14. Beschluss vom 8./18.12.1688 durch die fürstlich-gräfliche gemeinschaftliche Kanzlei (HHSTAW Abt. 342 Nr. 57). Zurück
  15. Beschluss vom 8./18.12.1688 durch die fürstlich-gräfliche gemeinschaftliche Kanzlei (HHStAW Abt. 342 Nr. 57). Zurück
  16. HHSTAW Abt. 342 Nr. 752. Zurück
  17. HHSTAW Abt. 342 Nr. 752. Zurück
  18. Römheld, ev. Kirchengemeinde S.88. Zurück
  19. Römheld, ev. Kirchengemeinde S.89. Zurück
  20. HHStAW Abt. 31 Nr. 22 fol. 6 und 7ff.; Söhngen, Geschichte S.289. Zurück
  21. Jeder katholische Bürger der Stadt sollte dem Lehrer 1 Kopfstück und jeder katholische Bürger des Kirchspiels Altstadt jährlich 4 Batzen geben. So wären 24 Gulden zusammengekommen. Zurück
  22. 1728 befiehlt die Kanzlei derm Leyendecker von Oberhattert bei Strafe der Exekution, dem katholischen Lehrer von hachenburg 1 Kopfstück zu zahlen. Er weigerte sich, weil er dem Lehrer in Aaltstadt zahlen müsse, und im Winter seine Kinder in Oberhattert zu einem "gedingten" Schulmeister schicke, Die Strafe wurde ihm erlassen. Vgl. Söhngen, Geschichte S.285f. Zurück
  23. Zur katholischen Schule gehörten vor 1752 folgende Stiftungen: Paulus Eckhardt von Merkelbach hatte eine Wiese gegeben, 10 Reichstaler. Ein Legat und eine Wiese, 100 Reichstaler. Aus dem Testament des Georg Otterbach von Kirburg 36 Reichstaler. Von Dünschmanns Erben 30 Reichstaler. Von Johann Jakob Fischer zu Nister 2 Reichstaler 45 Kreuzer. Summa 178 Reichstaler 45 KreuzerZurück
  24. Zu den Einzelheiten des vielschichtigen Disputs s. HHStAW Abt. 31 Nr. 30. Zurück