Hachenburg im Westerwald

Wachtmeister

Als erster Wachtmeister ist 1674/75 Hans Peter Schott belegt.[Anm. 1] Der Stadtwachtmeister wird auch in den folgenden Jahren mehrfach erwähnt,[Anm. 2] ohne dass man näheres zu seiner Tätigkeit erfährt. Im Jahr 1773 wird lediglich mitgeteilt, Stadtwachtmeister Lutzbach habe auch das Amt des Stadtdieners mit übernommen.[Anm. 3] 1785 war Stadtwachtmeister Anton Bitzer Aufseher im städtischen Gefängnis. Da er den dort inhaftierten Kilian Seelbach fahrlässig aus dem Arrest hatte entweichen lassen, wurde er entlassen und durch Peter Schröder ersetzt.[Anm. 4]
Um 1800 war der Wachtmeister hauptsächlich für die Einteilung der Wachleute an den Toren zuständig. Mit den Nachtwächtern scheint er nichts zu tun gehabt zu haben. Er war, das erfährt man aus seinem Amtseid,[Anm. 5] dem Bürgermeister unterstellt, den er bei Verstößen gegen die Wachtordnung verständigen musste. Der Wachtmeister hatte täglich die Stadttore zu kontrollieren und durfte keinen zur Wacht zulassen, der dazu nicht in der Lage war. Er wachte auch über die „Stadtschlüsselgerechtigkeit“, den Stadtschlüssel verwahrte er 1694/95 an einem Riemen.[Anm. 6] Der Stadtwachtmeister wird 1796 zum letzen Mal erwähnt.[Anm. 7]

Auf einer alten Photographie aus dem Jahr 1902 sind u.a. Polizeidiener Heinrich Kern und der Gendarm Buchow zu sehen.

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Söhngen S. 104. Zurück
  2. So etwa 1683/84 (Söhngen S. 109), 1729/39 (Söhngen S. 128), 1748/49 (Söhngen S. 139), 1779 (Söhngen S. 167), 1783 (Söhngen S. 172) und 1787 (Söhngen S. 176). Zurück
  3. Söhngen S. 164. Zurück
  4. Söhngen S. 174. Zurück
  5. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag 43v. Zurück
  6. Söhngen S. 119. Zurück
  7. Söhngen S. 186. Zurück