Hachenburg im Westerwald

Die Brunnenmeister in Hachenburg

Brunnenmeister sind seit dem späten 15. Jahrhundert in der Stadt bekannt. Im Jahr 1488/89 ließ die Stadt einen fremden Meister in die Stadt rufen, der die Wasserleitung anlegen sollte. Doch dazu kam es, so Söhngen, vorerst nicht. Die Arbeiten am Brunnen erledigte Adam Syle. Die Familie Syle (Sylen) scheint, so Söhngen, während des ganzen 15. Jahrhunderts die Brunnenmeister der Stadt gestellt zu haben.[Anm. 1] Doch auch später war man immer wieder auf das Wissen auswärtiger Spezialisten angewiesen. 1558/59 kümmerte sich ein bornleyder aus Weilburg um den Stadtbrunnen. Er bekam Lohn, wurde in Privathäusern verköstigt und ließ sich den Wein zu seinen Mahlzeiten aus dem Haus des Groenhenne bringen.[Anm. 2]
Auch in den folgenden Jahrzehnten ließ die Stadt offenbar nur in Notfällen einen fremden Brunnenmeister kommen, ansonsten wurden wenn möglich alle anstehenden Arbeiten von Handwerkern aus der Stadt bzw. dem Umland erledigt.
Die seit 1703 nachweisbaren Brunnenmeister scheinen zwar auf der "Lohnliste" des Grafen gestanden zu haben, wurden aber auch gegen entsprechende Bezahlung für die Stadt tätig. Eine genaue Abgrenzung ist nur in einigen Fällen möglich. 
Seit Mitte des 18. Jahrhunderts ist man über den Pflichtenkatalog der Hachenburger Brunnenmeister besser informiert. Mit Brunnenmeister Anton Sturm hatte es in seiner ersten Amtszeit (1755-1758) Streit wegen falsch verlegter Rohre und durch seine Unachtsamkeit entstandene Frostschäden gegeben. Er musste seinen Dienst quittieren. Zehn Jahre später bekam Anton Sturm eine neue Chance. Am 26. Juni 1769 wird er als Brunnenmeister eingestellt. Sein Plichtenkatalog war umfangreich: Er hatte die Brunnenröhren zweimal jährlich zusammen mit einem Baumeister zu inspizieren und allgemein die Wasserversorgung der Stadt in Ordnung zu halten. Brunnenmeister Jakob Fischer (1779) hatte die Brunnen in "tüchtigem Zustand" zu halten und "genugsam Trinkwasser" in die Leitung einspeisen. Er musste den Brunnen fleißig "ziehen" [d.h. mit der Kette reinigen] und hatte alle erforderlichen Materialien mit Ausnahme der Röhren zu besorgen. Jegliches Aufgraben, wenn sich dies nicht über eine Rute Länge erstreckte, muss er im Rahmen seines Dienstes besorgen.[Anm. 3] Die Wasserbehälter hatte er in Ansehung des Zu- und Ablaufes wohl zu beachten. Für alle Schäden, die durch üble Aufsicht entstanden, wurde er haftbar gemacht. Für das erste Jahr erhielt er 90 Taler, für später sollten es 65 Taler jährlich sein.[Anm. 4]
Brunnenmeister Maurer drohte 1799 die Kündigung seines Arbeitsvertrages mit der Stadt (Akkord), wenn es ihm nicht gelingen sollte, die Ober- und Untergässer Brunnen binnen drei Tagen instand zu setzen.[Anm. 5]
Nach dem Ende der Grafschaft Sayn 1799 blieb das Amt des Brunnenmeisters erhalten. Sein Tätigkeitsbereich ist aus zwei Verträgen genauer bekannt. Der eine datiert vom 15. Februar 1800,[Anm. 6] der andere vom 10. Oktober 1843.[Anm. 7]
Der Brunnenmeister und Hofzimmermann Peter Jakob Fischer bekam im Jahr 1800 nicht wie gewünscht ein festes Gehalt, sondern er erledigte alle anfallenden Arbeiten am städtischen, wie am herrschaftlichen Brunnen in Taglohn. Um ein festes Gehalt zu bekommen, schlug er einen Leistungskatalog vor, den er gegen ein Festgehalt erfüllen wollte. Die notwendigen Tagelöhner und Fuhrunternehmer, sowie alle benötigten Materialien wie Röhren, Holz, Blei, Pech, Hanf, Leinwand, Brunnenruthen, Kohlen etc. sollten von der Herrschaft gestellt, Sonderleistungen einzeln vergütet werden. Er wollte jeden Abend nach 22 Uhr den Überlauf aus den Brunnen, in das Wasserreservoir leiten, und dies morgens um 5 Uhr wieder abstellen. Er sah sich grundsätzlich dafür verantwortlich, dass das Wasser bei den vier Brunnen im Schloss ankam. Er war bereit, einmal im Jahr den gesamten Brunnen mit der Rute durch alle Spuntlöcher (Spunten) auszuziehen und zu reinigen. Reparaturen bis zu einer Länge von einer Rute, einschließlich aufgraben und zudecken, wollte er ohne Mehrkosten übernehmen. Im Winter wollte er den Brunnen abdecken, die Leitungen mit Mist zudecken. Mist und Fuhrwerke sollten ihm gestellt werden, die Entfernung des Mistes wollte er im Frühling freiwillig übernehmen.
Auf Verlangen der Herrschaft wollte er die Überflüsse aus der Küche und dem Marstall in den unteren Hof leiten bzw. den fünften Brunnen im Husarenhof herrichten.
Als Zimmermann war er bereit, alle hölzernen Spundröhren unendgeldlich aus herrschaftlichem Holz herzustellen, die Kosten für neue Brunnentröge und Brunnenstöcke sollte die Herrschaft übernehmen. Auch die Unterhaltung der Brunnenhäuser sowie Schmiede- und Maurerarbeiten sollten von der Herrschaft gesondert vergütet werden.[Anm. 8] Es ist unbekannt, ob dieser Leistungskatolog von der Herrschaft akzeptiert wurde.[Anm. 9]
Als 1843 Franz Wilhelmi das Amt des Brunnenmeisters übernahm,[Anm. 10] war der Pflichtenkatalog noch der gleiche. Der Brunnenmeister hatte aber zusätzlich das Amt des 2. Spritzenmeisters inne, und war somit auch für die Feuerspritzen zuständig. Regelmäßig, mindestens einmal die Woche, musste er sämtliche Brunnengänge, Kammern und Röhren begutachten (visitieren), im Frühjahr und Herbst die Rohre mit der Kette durchziehen und von Schlamm und Wurzelwerk befreien. Im Winter hatte er alle empfindlichen Teile mit Pferdemist, Stroh oder Moos abzudecken. Hinzugekommen war auch die Pflicht zu verhindern, dass Brunnen- oder Regenwasser durch die Abzugsgräben in die Vorratskammern eindrang. In der Gemarkung war er dafür verantwortlich, dass keine Bäume in der Nähe der Wasserleitung wuchsen, damit das Wurzelwerk nicht in die Leitung eindringen konnte. Er hatte dafür zu sorgen, dass die Leitung genügend tief unter der Erde lag und nicht durch Regenwasser freigespült wurde. Im Fall eines Brandes hat der Brunnenmeister bei Schonung der Wasserleitung dafür zu sorgen, dass die gesamte Wassermenge dahin geführt wird, wo sie am nötigsten gebraucht wird.

Liste der bekannten Brunnenmeister in Hachenburg

BelegdatenNameQuellenstellen
1463/64Henne Syle (?)[Anm. 11]
1488/89Adam Syle (Sylle) [Anm. 12]
1558/59Auswärtiger Brunnenmeister[Anm. 13]
1565Auswärtiger Brunnenmeister[Anm. 14]
1624Anton Sturm[Anm. 15]
1691/92Weigandt Best[Anm. 16]
1702Philipp Fischer[?][Anm. 17]
1719; 5. Mai 1720Baumeister Philipp Fischer[Anm. 18]
1729/1730Konrad Schmidt[Anm. 19]
1734/35-1740Phillip Fischer[Anm. 20]
1755 – bis 19.6.1758Brunnenmeister Anton Sturm[Anm. 21][Anm. 22]
Seit 19.6.1758 Andreas Fischer[Anm. 23]
1765/66Brunnenmeister Fischer[Anm. 24]
26. Juni 1769Anton Sturm[Anm. 25]
1769/70Andreas Fischer[Anm. 26]
1776Anton Sturm[Anm. 27]
11.8.1779Jakob Fischer[Anm. 28]
1778Jakob Maurer, Waldzimmermeister[Anm. 29]
Seit 11. August 1779Jakob Fischer[Anm. 30]
1783 Brunnenmeister Fischer[Anm. 31]
1785 JuliJohan Peter Fischer, Zimmermeister[Anm. 32]
1789Brunnenmeister Fischer[Anm. 33]
1797Philipp Maurer[Anm. 34]
1799 August 9Brunnenmeister Maurer[Anm. 35]
1800Peter Jakob Fischer[Anm. 36]
1804Brunnenmeister und Hofzimmermann Peter Jakob Fischer[Anm. 37]
1807Herr Strobel[Anm. 38]
1828-1838Brunnenmeister Philipp Fischer[Anm. 39]
Bis kurz vor 30.09.1843Brunnen- und Spritzenmeisters Kimbel[Anm. 40]
Ab 1.10.1843 - 1851 Mai 17Brunnenmeister Maurermeister Franz Wilhelmi[Anm. 41][Anm. 42]
1867Brunnenmeister Baierer[Anm. 43]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Söhngen S. 41ff. Zurück
  2. Söhngen S. 52ff. Zurück
  3. In Tagen außerordentlicher Kälte musste die Stadt das notwendige Aufgraben besorgen. Bis zu 10 Ruten Länge musste der Brunnenmeister die Röhren ohne besondere Vergütung legen. Zurück
  4. Sein Anstellungsvertrag wurde von der Stadt und ihm unterschrieben. Amtmann Duncker prüfte die Rechnung (Söhngen, Geschichte S.167-169). Zurück
  5. Dies drohte ihm in Zukunft auch, wenn er einen Mangel an der Wasserleitung nicht binnen 24 Stunden abstellen oder die Unmöglichkeit, es in 24 Stunden zu schaffen, dem Bürgermeister glaubhaft machen konnte (HHStAW Abt. 342 Nr. 457 zum 9.8.1799). Zurück
  6. HHStAW Abt. 151 Nr.1399. Zurück
  7. HHStAW Abt 212 Nr. 18216. Zurück
  8. HHStAW Abt. 151 Nr. 1399. Zurück
  9. Zumindest zog sich die Angelegenheit hin, 1802 war über seinen Antrag immer noch nicht entschieden. Am 4.12.1811 geht aus einem Schreiben der Kammer in Weilburg hervor, dass der mittlerweile zum Bauaufseher aufgestiegene Fischer zwar ein Gehalt bekam, es ihm aber zu gering erschien und er sich um eine Gehaltszulage bemühte (HHStAW 151 Nr.1399). Zurück
  10. HHStAW Abt 212 Nr. 18216 vom 10.10.1843. Zurück
  11. Söhngen, S. 37 Zurück
  12. Söhngen S. 41ff.  Zurück
  13. Söhngen S. 53 Zurück
  14. Söhngen S. 53 Zurück
  15. Söhngen S. 166 Zurück
  16. Söhngen S. 166ff.  Zurück
  17. Söhngen S. 348ff.  Zurück
  18. HHStAW Abt 154. Nr. 403; HStAW Abt. 342 Nr. 458 Zurück
  19. Söhngen S. 125ff.  Zurück
  20. Söhngen S. 128ff. und 134 Zurück
  21. Anton Sturm war 1755 angestellt worden, hatte sich aber durch Ungehorsamkeit und Renitenz hervorgetan. Ihm wurde vorgeworfen zwischen 1755 und 1757 Brunnenröhren für die Stadt falsch verlegt und einen Schaden in Höhe von 1.445 Hachenburger Gulden verursachte hatte. Zudem habe er es versäumt, die Röhren bei Frost zuzudecken, sodass einige Röhren gesprungen waren. Sturm hatte die Eisenröhren herausgerissen und steinerne Röhren verlegt. Da die neuen Röhren falsch verlegt wurden, hielten sie dem Wasserdruck nicht stand und zersprangen. Sturm verlegte wieder die eisernen Röhren, legte diese aber unordentlich und zu hoch, man musste die Röhren dann tiefer legen (HHStAW Abt. 342 Nr. 458. Am 19. Juni 1758 wurde er entlassen, weil er zu jung und unerfahren war. Zurück
  22. HHStAW Abt. 342 Nr. 457 Zurück
  23. HHStAW Abt. 342 Nr. 457; Söhngen S.150 Zurück
  24. Söhngen S. 156 Zurück
  25. HHStAW Abt. 342 Nr. 458 Zurück
  26. Söhngen S. 158ff.  Zurück
  27. Söhngen S. 165f.  Zurück
  28. Söhngen S. 167ff. Zurück
  29. Söhngen S. 167 Zurück
  30. Söhngen S. 167 Zurück
  31. Söhngen S. 173f.  Zurück
  32. Söhngen S. 174f.  Zurück
  33. Söhngen S. 178f.  Zurück
  34. Söhngen S. 187f.  Zurück
  35. HHStAW Abt. 342 Nr. 457 Zurück
  36. HHStAW Abt. 151 Nr.1399 Zurück
  37. HHStAW Abt. 342 Nr. 459 Zurück
  38. HHStAW Abt 154. Nr. 403 Zurück
  39. HHStAW Abt. 224 Nr. 934 Zurück
  40. HHStAW Abt. 212 Nr. 18216 Zurück
  41. Brunnen- und Maurermeister Wilhelmi, dem die aufwändige Pfelge der Leitung oblag, wurde, 1851 als rechtschaffender Mann beschrieben. Er war zugleich Aufseher bei dem Hachenburger Domanialbauwesen. Der Limburger Brunnenmeister befürwortet die Weiterbeschäftigung dieses in Hachenburg unersetzlichen Mannes (HHStAW Abt. 212 Nr. 18216) Zurück
  42. HHStAW Abt. 212 Nr. 18216 Zurück
  43. HHStAW Abt. 224 Nr. 934 Zurück