Hachenburg im Westerwald

Weidestreitigkeiten

Die Archive sind gefüllt mit Akten, die sich mit strittigen Weidegrenzen befassen.

So versuchten beispielsweise 1572 die Altstädter vergeblich, im Gersthahn Hachenburger Weideland mit hegen, zäunen und rothen einzufrieden, um ihr vermeindliches Eigentum zu behaupten.[Anm. 1] 1576 fanden einige Hachenburger in der Mirre aufgeworfene Gräben vor, die sie am Abend der Altstädter Kirmes wieder einrissen. Leute aus Alpenrod hatten an der Straßen auff der hohe im Hachenburger Weidgang obigt der Mirr hohe Gräben aufgeworfen. Auch diese wurden von der Stadt wieder eingerissen, da die den Hachenburger Weid- und Eckerngang behinderten.[Anm. 2] Streit gab es 1605 mit der Gemeinde Gehlert,[Anm. 3] 1630 mit der Gemeinde Hattert,[Anm. 4] 1637 mit den Gemeinden Hattert und Müschenbach,[Anm. 5] 1672 mit der Gemeinde Nister im Bereich des Hofes Arfelden,[Anm. 6] 1722 mit Alpenrod um die Weiderecht in der Sammetshecke bei derGeiersfeder oder Geyershecke bzw. am Horhäuser Schlag.[Anm. 7] Häufigen Krach gab es auch mit der Abtei Marienstatt und den Grafen von Sayn, zum einen wegen Weidegerechtigkeiten,[Anm. 8] zum anderen um Lieferungen aus der herrschaftlichen Mühle[Anm. 9] und andere Dinge.[Anm. 10]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr.9 fol. 79 zum 2.7.1572. Zurück
  2. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr.9 fol. 70 Zurück
  3. "obigt Geylerodt in den Aschern" hatte Löppen Eidam einen Zaun auf der städtischen Trift errichtet. Er wurde von der Stadt niedergelegt (Söhngen, Geschichte S.68)./ANM> seit 1610 mit der Gemeinde Altstadt, Hier ging es in den Jahren 1610-1771 um strittige gemeinsame Weiderechte im Bereich des Kleeberger Hofes (HHSTAW Abt. 342 Nr. 277). Zurück
  4. Gödert Schefer von Hatterod bekennt am 24.4.1630, dass er mit den Hatteröder Schafen über den Eisenweg oder –graben nicht hüten darf (HHStAW Abt  360 Hachenburg Nr. 9 pag. 104.). Zurück
  5. Söhngen, Geschichte S.85 zu 1637 Frühjahr; HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 57-82. zu 1637. Zurück
  6. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 3416. Zurück
  7. HHSTAW Abt. 342 Nr. 279. Zurück
  8. 1765/66 kam es mit der Abtei sogar zu einem Prozess um die Hutgerechtigkeit am Genßberg (Söhngen S. 156). Vgl. zu weiteren Streitanlässen HHSTW Abt. 342 Nr. 1207. Zurück
  9. HHSTAW Abt. 1 Nr. 1082 von 1748/49. Zurück
  10. HHStAW Abt. 1088a und b von 1751-1765. Zurück