Dienheim in Rheinhessen

Zur Geschichte des ehemaligen Reichsortes Dienheim

Der Siliusbrunnen in Dienheim[Bild: Harald Strube]

Römische Zeit

Auf eine römische Besiedlung der späteren Gemarkung Dienheim weist der Grabstein des Silius hin, der 1834 zwischen Dienheim und dem heutigem Ort Ludwigshöhe im Gewann "Tafelstein" (östlich vom sog. Siliusbrunnen) gefunden wurde, sowie ein Gräberfeld in Ortslage entlang der ehemaligen römischen Rheinuferstraße (heutige K40). (...mehr)

Mittelalter und Neuzeit

Der Ort Dienheim wird erstmals im Jahr 754 in einer Schenkung von Wingerten an das Kloster Fulda genannt. Auch das Kloster Lorsch und die Abtei Prüm in der Eifel waren in der Gemarkung durch Schenkungen reich begütert. Dienheim war ursprünglich Reichsort, wurde aber 782 durch Karl den Großen dem Kloster Fulda geschenkt. Dadurch hatte Fulda die gesamte Hoheit über das Dorf, denn es ist kaum anzunehmen, dass Karl der Große sich die Ortsherrschaft mit anderen Herren niederen Standes teilte.

Geistlichen war aus kirchlich-theologischen Gründen die Gewaltausübung – und damit Kriegsführung und die Mitwirkung an Leib- und Todesstrafen – untersagt. Die Aufgabe, notfalls auch gewaltsamen Schutz zu gewähren, fiel daher dem Adel zu, dem Stand der „Krieger“. Diese Schutzherrschaft übertrug Fulda als sog. „Kirchenvogtei“ dem Grafen von Dietz. Der Vogt war ein Laie, der die weltlichen Interessen von geistlichen Herren bzw. Institutionen in Rechtsfragen zu Grundherrschaft und Kirchengut wahrnahm, sie vor Gericht vertrat und vor Gewalt schützte. Vom 11. Jh. an beanspruchten die Stifterfamilien die Vogtei in zunehmendem Maß als erbliches Recht.

Im Mittelalter gab es eine Besitzhoheit, eine Gerichtshoheit und eine Landeshoheit. Diese (herrschaftlichen) Rechte waren immer Gegenstand von Krieg, Tausch-, Pfand- und Kaufgeschäften, so dass sie immer wieder in andere Hände kamen. Im Idealfall war alles in einer Hand. Für Dienheim galt dieser Idealfall nur für eine kurze Zeitspanne, denn obwohl das Kloster Fulda in Dienheim größter Grundbesitzer war und die Dorfherrschaft hatte, unterhielt es in Dienheim keinen Hof. Weil Dienheim zu weit von Fulda entfernt lag, hat es alle ihre Rechte entweder vergeben, verpachtet, in wechselnde Lehen gegeben oder verkauft:

1. Die Kirchenvogtei von Dienheim wurde von Fulda an die Grafen von Dietz endgültig und unwiderruflich übertragen, denn bei späterer Lehenvergabe oder Verkauf der Vogtei war Fulda nicht beteiligt. 

2. Das Land in der Gemarkung von Dienheim gab Fulda für ein Kaufgeld an Pächter in Erbleihe für einen jährlichen Zins. Dieses Land (Dienheimer Lehendistrikt) war Grundlage für 2 Lehenverträge, die das Kloster Fulda mit unterschiedlichen Herren der Region abschloss.

2.1 Lehenvertrag über die jährlichen Pachtzinsen. Die Pachtzinsen für Fulda (vor 1423) waren an die Ritter von Buseck, zuletzt ab 1761 an die Herren von Schmittburg verliehen. 

2.2 Lehenvertrag über das Feldgericht aus der Grundherrschaft (Fuldisches Lehengericht), ab 1752 „Hochfürstlich Fuldisches Lehengericht zu Dienheim“. Da das Kloster Fulda, also die Kirche, ursprünglich zu 100 % Eigentümer der Grundstücke im „Fuldischen Lehendistrikt“ war, erklärt warum dort nur Pachtzins aber kein Zehnt erhoben wurde. Der Fuldische (zehntfreie) Lehendistrikt umfasste zuletzt 900 Morgen Äcker und Wingerte innerhalb der Gemarkung von Dienheim.

3. Den klösterlichen (großen) Zehnten von Dienheim und das Patronatsrecht über die Bonifatiuskirche verkaufte Fulda im Jahre 1471 an das Kloster Eberbach das durch ein Geschenk des Oppenheimer Ritters Walbrun in Dienheim seit 1204 einen Eigenhof betrieb. 

Die Aufteilung von Rechten über Dienheim durch Fulda führte in der Folge dazu, dass sich nur ganz selten alle Rechte (Vogtei, Gerichtshoheit, Zehnt und Patronatsrecht) in einer Hand befanden. Besonders die Trennung von Vogtei und Gerichtshoheit führte, ab dem Zeitpunkt als Kurpfalz die Vogtei gekauft hatte, zu schwierigen Verhältnissen in Dienheim, weil Kurpfalz die ursprüngliche Kirchenvogtei benutzte, um Fulda aus Dienheim zu verdrängen.

Im Jahre 1423 ging die Gerichtshoheit über die Feldgemarkung von Dienheim erneut an den Bürgermeister und Rat der Stadt Oppenheim als ewiges Mannlehen.  Als ab 1429 Oppenheim als Lehen der Grafen von Falkenstein die ursprüngliche Kirchenvogtei über Dienheim erhielt wurde sie Gerichts- und Ortsherr, nun waren die Dienheimer Untertanen der Stadt Oppenheim. Dieses Verhältnis bestand bis 1497, also 68 Jahre lang.

Im Jahre 1487 kaufte Ritter Wigand, aus einem Dienheim in der Wetterau (heute Wüstung), der Stadt Oppenheim nicht nur die Vogtei über Dienheim, sondern auch die über Dalheim mit dem Zehnten ab. Der Lehnsherr, der Graf von Falkenstein und der Oberlehnsherr, der Graf von Dietz, gaben dazu ihre Einwilligung. Fulda trat bei diesem Verkauf nicht in Erscheinung, Fuldas Rechte an der ursprünglichen Kirchenvogtei waren über die Jahrhunderte verloren gegangen. 

Während Wigand von Dienheim in Dalheim „sein“ Recht einführte, ließ er in Dienheim alles beim Alten. Dienheimer blieben weiterhin Untertanen der Stadt Oppenheim. Sein Kauf  war nur ein Zwischenspiel, denn 8 Jahre später, im Jahre 1495 verkauft er die Vogtei über Dienheim an den Pfalzgrafen. Wahrscheinlich war der Kauf der Vogtei Dienheim (Ritter Wigand stand in pfälzischen Diensten) ein von Anfang an geplantes Tauschgeschäft, denn im gleichen Jahr 1495 erhielt er vom Pfalzgrafen als Lehen die Herrschaft über Altenbaumburg.

Der Pfalzgraf versuchte sofort nach Kauf der Vogtei Oppenheim als Lehnsträger von Fulda aus Dienheim zu verdrängen. Deshalb kam es 1497 zwischen dem Pfalzgrafen und Oppenheim zu einem Vertrag in dem Oppenheim zwar als Gerichtsherr in Dienheim formal bestätigt wird aber die Oberherrschaft des Pfalzgrafen durch seinen Vertreter dem Fauth (Vogt) hinnehmen muss. Ein wichtiger Vertragsbestanteil für Dienheim war, dass ihr Untertanenverhältnis gegenüber der Stadt Oppenheim aufgehoben wurde. Der Vertrag bestimmte ferner die Betreibung eines pfälzischen Dorfgerichtes.

Gerichtssiegel von Dienheim, ursprünglich nur Fuldisches Lehengericht; es wurde nach 1497 auch vom pfälzischen Dorfgericht verwendet.[Bild: Wigbert Faber]

Es gab also nach 1497 zwei Gerichte in Dienheim. Ein pfälzisches Dorfgericht und das Fuldische Lehengericht. Wegen Zuständigkeitsüberschneidungen und weil Kurpfalz das Fuldische Lehengericht im Zuge der Eigenstaatsbildung ausschalten wollte war Streit vorprogrammiert den die „hohe Obrigkeit“ durch Dienheimer und Oppenheimer Bürger ausfechten ließ.

Das endgültigen Ende der Gerichtshandlungen des Fuldischen Lehengerichtes zu Dienheim war im Jahre 1782. Ab diesem Jahr hatte der Pfalzgraf das uneingeschränkte „Sagen“ in Dienheim. Beide Gerichte, das Fuldische Lehengericht und das Dorfgericht benutzten Gerichtssiegel auf denen der heilige Nikolaus abgebildet ist. 

Links: So könnte das Siegel ausgesehen haben, rechts: Dienh. Ortswappen seit 1926.[Bild: Wigbert Faber und Gemeinde Dienheim]

Das ältere kleine Nikolaussiegel ist das uralte vom Fuldischen Lehengericht. Das große Nikolaussiegel fand nach 1497 auch beim von Kurpfalz eingerichteten Dorfgericht Verwendung.

Im Verlauf des Streites wurde Oppenheim die Benutzung des Nikolaussiegels am Fuldischen Lehengericht verboten. Deshalb ließ im Jahre 1757 Oppenheim ein neues Siegel anfertigen. Es enthielt den kurpfälzischen Löwen und das Fuldische Kreuz mit der Umschrift: HOCHFÜRSTL. FULDISCHES LEHENGERICHT ZU DIENHEIM.

Die Wappendarstellung auf dem neuen Siegel des Fuldischen Lehengerichts zu Dienheim wurde 1926 offizielles Wappen der Gemeinde Dienheim.

Dienheim blieb bis zur Auflösung des Kurstaates Ende des 18. Jahrhunderts Bestandteil des pfälzischen Oberamtes Alzey. 1796 verlegte  der höchste Beamte des Oberamts Alzey, Landschreiber von Koch, seinen Amtssitz von Alzey nach Dienheim. Heute gehört Dienheim zur
Verbandsgemeinde Rhein-Selz.

 

Anmerkung von Wigbert Faber: Auf der Seite von wikipedia über Dienheim
liest man: "Im 14. Jahrhundert gelangte das ursprüngliche Reichsdorf
Dienheim als Reichspfand in den Besitz der Pfalzgrafen bei Rhein". Diese
Aussage ist eindeutig falsch".

Nachweise

Verfasser: Wigbert Faber

Verwendete Literatur:

  • Faber, Wigbert: Aus der Geschichte von Dienheim. Band 6: Dienheim und seine Herrscher: Kurpfalz und Fulda. Wer hatte das Sagen? Dienheim 9/2015.

Aktualisiert am: 11.01.2017