Laubenheim in Rheinhessen

0.Der Weinbauort Laubenheim am Rhein

Verfasser: Peter Riffel

Erstellt am: 11.06.2025

Der Weinort Laubenheim wurde durch seine Nähe zu Mainz auch wesentlich von der Stadt beeinflusst. Auf ihrer Homepage wird darauf hingewiesen, dass sie seit einigen Jahren Mitglied der „Great Wine Capitals“ (GCW) ist. Es heißt da: „Seit die Römer vor über 2000 Jahren die ersten Reben setzten, […] hat sich in Mainz die Liebe zu dem köstlichen Rebensaft entwickelt wie in keiner anderen deutschen Stadt.“ [Anm. 1] Bis der Weinbau zu den Römern und damit nach Mainz gelangte, hat die Weinkultur einen weiten Weg zurückgelegt.

Die Urheimat des Weinbaus dürfte in den Ländern des südlichen Kaukasus zu suchen sein. Als Zeitraum käme die Zeit zwischen 10000 bis 9000 v. Chr. in Frage. Der Weinbau nahm seinen Weg nach Ägypten im nördlichen Nildelta und von dort nach Palästina. Der weitere Weg führte nach Griechenland. Dort wurden Kerne von Edeltrauben (vitis vinifera sativa) gefunden, die um 1700 v. Chr. dort gewachsen sein dürften. [Anm. 2]Die Grundlage für den modernen Weinbau, wie auch für die heutige Kellerwirtschaft und Weinbehandlung haben die Römer gelegt:

„Und im Einzelnen wird der einsichtsvolle Weinkenner unserer Tage, der offen zugibt, dass wir in der allgemeinen Behandlung zumal feiner Weine seit ‚Noah‘ kaum einen entscheidenden Fortschritt gemacht haben, sich überzeugen, dass bereits unseren Lehrmeistern, den Römern, so ziemlich alles das bekannt war, was unsere heutige Weinbehandlung ausmacht.“ [Anm. 3]

Den Römern war die Klonenzüchtung bekannt. Dabei verwendeten sie zur Sortenreinzucht Abschnitte aus dem einjährigen Holz (Edelreis) und vermehrten dieses durch Stecklinge. Diese Reben pflanzten sie gezielt in verschiedenen Lagen an. Diese Art der Selektion führte sicher dazu, dass sich spezielle an den Anbauort angepasste Sorten entwickelten. [Anm. 4]

Eine starke Förderung des Weinbaus in Germanien fand unter Kaiser Probus (276–282 n. Chr.) statt. Er ist zwar nicht der Begründer des Weinbaus in Germanien, aber erlaubte den Rebenanbau nördlich der Alpen und förderte durch Heranziehung der Soldaten zum Landbau die Verbreitung der Weinkultur. [Anm. 5]

Somit ist auch die Überleitung zu Laubenheim hergestellt. Mainz war in der Römerzeit Standort einer großen Garnison. Die fruchtbaren Böden im Mainzer Hinterland dienten wahrscheinlich dem Anbau von Getreide und Hülsenfrüchten sowie der Gewinnung von Futter für die Viehhaltung, um die Soldaten der Garnison zu ernähren. [Anm. 6] Ob die steilen Abhänge auf der Ostseite des Rheingrabens (Rheinterrasse) von Mainz bis Worms weinbaulich genutzt wurden, ist nicht belegt. In der anschließenden karolingischen und fränkischen Zeit erfuhr der Weinbau in Deutschland eine große Förderung und Verbreitung durch Karl den Großen (813 n. Chr.) Im Capitulare de villis wurden Anordnungen bezüglich der Weinberge erlassen. Es war eine Dienstanweisung für die Verwalter der Krongüter des fränkischen Königs mit dem Ziel, die Versorgung des reisenden Hofes und Heeres durch zuverlässige Lieferungen an die Pfalzen sicherzustellen. [Anm. 7]

Das Hochmittelalter war die Zeit der größten Verbreitung des Weinbaus. Die Ausdehnung in den deutschen Provinzen betrug bis zur Renaissance ca. 300.000 ha gegenüber 100.000 ha heute. Der größte Weinbergsbesitz befand sich in den Händen von Kirchen und Klöstern. In einer Anordnung des Klosters St. Alban zu Mainz heißt es, dass die Bauern in Bodenheim, die Pächter der Weinberge waren, Abgaben in Form von Korn, Hafer, Vieh und Wein abzuliefern hatten. Die Weinqualität war fixiert: „Die Weine sollten nicht die Besten, aber auch nicht die Ärgsten, von durchschnittlicher Qualität und ungefährlich zu trinken sein." [Anm. 8] Dass die Ängste der Klosterbrüder vor gepanschtem Wein durchaus berechtigt waren, zeigt die Tatsache, dass in Deutschland im 15. Jahrhundert vor allem in den großen Städten zahlreiche Weinfälschungen bekannt wurden. Man versuchte die Weinqualität beim Weinausschank durch Verordnungen zu kontrollieren. So wurde in der Grafschaft Katzenelnbogen durch Graf Philipp 1457 für Darmstadt entsprechende Verordnungen erlassen. [Anm. 9] Die Definition eines guten Weines im Sinne dieser Verordnung lautet: „ganckheyl, nit weych, sundern uffrichtig“. Sie ist zu übertragen mit den Begriffen „sauber und ordentlich, säurehaltig, ehrlich“. [Anm. 10]

Für den Weinbau in Laubenheim war das 19. Jahrhundert der entscheidende Wendepunkt. Rheinhessen war in der vornapoleonischen Zeit ein Konglomerat von verschiedenen Herrschaften. Man zählte 222 Herrschaftsgebiete in der Summe. [Anm. 11] Seit Ende der 1790er Jahre wurden sie in den französischen Staatsverband integriert, rechtlich abgesichert durch den Frieden von Lunéville. Es entstand das Departement Mont Tonnerre (Donnersberg) mit der Hauptstadt Mainz. Die in französischer Zeit eingezogenen Adels- und Kirchengüter wurden als sogenannte Nationalgüter versteigert. Es gibt Hinweise darauf, dass die vorherigen Pächter nur zum Teil die Flächen ersteigern konnten. Es waren oft lokale Eliten oder städtische Käufer, die zum Zug kamen und für die der Erwerb der Nationalgüter den Grundstock für die Entstehung großer Güter lieferte. [Anm. 12] Jüdische Käuferinnen und Käufer waren mit einem Anteil von 18% der Käuferschaft überrepräsentiert. Das ist möglicherweise auf einen großen Nachholbedarf zurückzuführen, da Juden bis in die 1780er Jahre keinen Grundbesitz erwerben durften. [Anm. 13] Es gab in diesem Zusammenhang auch Spekulanten, die gezielt größere landwirtschaftliche Flächen erwarben und anschließend gestückelt weiterverkauften, sodass auf diese Weise auch weniger bemittelte Käufer zum Zuge kamen. [Anm. 14] Die später aufgeführten Weingüter in Laubenheim dürften überwiegend in dieser Zeit entstanden sein.

In der Feudalzeit beeinträchtigte die Abgabe von anteiligen Naturalabgaben das Aufkommen einer Qualitätskultur, da dadurch vermehrt auf Quantität geachtet wurde. Die Betriebe, die von diesen Abgaben befreit waren (in der Regel Klöster und die selbstbewirtschafteten Adelsgüter), konnten sich eher dem Qualitätsweinbau widmen. Mit den durch die Französische Revolution verschwundenen Landeshoheiten verschwanden nach und nach auch die Abgabenpflichten. Somit erlangte der Qualitätsweinbau zunehmend Bedeutung. [Anm. 15]

Abb. 1: Weinlese in Laubenheim im "Johannisberg", 1938; im Hintergrund Villa Glotzbach, zerstört 1945
Abb. 1: Weinlese in Laubenheim im "Johannisberg", 1938; im Hintergrund Villa Glotzbach, zerstört 1945[Bild: Petra Spies]

Anfang des 19. Jahrhunderts begann eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Weinbau. Die Veröffentlichungen des Wieslocher Apothekers Johann Philipp Bronner sind dafür ein gutes Beispiel. In der Zeit zwischen 1820 und 1840 bereiste Bronner das weinanbauende Deutschland und Mitteleuropa, um alle Techniken und Praktiken in den Weingärten und Weinkellern kennenzulernen und auf ihren praktischen Gehalt zu überprüfen. [Anm. 16]

Er führte auch in den Weinbaugemeinden Nierstein, Nackenheim, Bodenheim und Laubenheim eine umfangreiche Untersuchung der Produktionsverhältnisse durch:

„§ 321 Der Boden von Nackenheim besteht größtentheils aus der Fortsetzung des rothen sandigen Schieferthons von Nierstein. Gegen Bodenheim hin wird aber derselbe von Lößbänken überlagert, welche bis Mainz, wo der Weinbau ausgeht, den Baugrund der Weinberge bilden, die allenthalben in schwacher Abdachung ansteigen […].
§ 324 Der Rebsatz von Nackenheim und Bodenheim ist faßt durchgehend Oestreicher, selten daß man eine Rieslinganlage sieht; dagegen bei Laubenheim faßt mehr Rieslinge als Oestreicher anzutreffen sind, auch sind an letzterem Orte mehrere Burgunder-Anlagen.
§ 325 Die Erziehung ist der von Nierstein so ziemlich ähnlich, nur daß man in Nackenheim und Bodenheim keinen Kopf mehr zieht, sondern, wenn die Reben gerissen sind, so wird ein Stift von zwei Augen angeschnitten, wovon der Trieb des oberen Auges zur künftigen Bogrebe, und der des unteren Auges zu einem Stifte von zwei Augen angeschnitten werden. Es werden ebenfalls zwei Reben gesetzt, und zwei Halbbogen und zwei Pfähle gegeben. Die Erziehung von Laubenheim hat keinen selbstständigen Charakter, sie ist eine wahre Mußterkarte, wo man das Ortsgebräuchliche, mit verschiedenen Gebräuchen anderer Gegenden untermengt, findet. Die Sache hat aber ihren ganz natürlichen Grund. In Laubenheim, auch schon in Bodenheim haben sehr viele Privaten von Mainz – die man hier Forenßer nennt – Weinbergsbesitzungen. Diese Herren wenden, je nach ihrer Privatansicht, verschiedene Schnittmethoden an, gleichwie sie verschiedenen Rebsatz anlegen. Die Weinbergsleute, die diese Weinberge bauen, befreunden sich bald mit dieser, und bald mit jener Erziehungsmethode, sie wenden sie allmählig mit verschiedenen Modifikationen in ihren Weinbergen selbst an […].“ [Anm. 17]

Im Mainzer Umland waren in den 1830er Jahren ca. 6,5 % der Agrarfläche mit Weinreben bepflanzt. Der landwirtschaftliche Gemischtbetrieb mit Viehhaltung, Ackerbau und Weinbau war die Regel. [Anm. 18] Ausschließlich auf Weinbau spezialisierte Betriebe bildeten die Ausnahme, weil der Anbau von Reben alleine ein zu großes Risiko darstellte.

Dreißig Jahre später hatte Laubenheim 1.034 Einwohner und eine Eisenbahnstation der Hessischen Ludwigsbahn an der Strecke Mainz-Worms. Bei einer Gemarkungsgröße von ca. 740 ha waren zu dieser Zeit 125 ha (16,9 %) oder 500 Morgen mit Reben bepflanzt. Pro Jahr wuchsen dort durchschnittlich 290 bis 350 Stück Wein (1 Stück Wein entspricht 1.200 l). Das entsprach 300.000 bis 420.000 Litern, das heißt, der Ertrag lag bei 2.400 bis 3.360 l pro Hektar. Die Hauptrebsorten waren Österreicher, heute besser als Silvaner bekannt, und Riesling. Der Anbau im gemischten Satz (mehrere Rebsorten auf einer Fläche) spielte zu dieser Zeit in Laubenheim keine Rolle mehr. Die Weinnamen nach Lagen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: Steig 20 Stück, Steinerne Brück 50 Stück, Neuberg 15 Stück, Kalkofen 60 Stück, Hitz 15 Stück, Damsberg 12 Stück und Rettberg 60 Stück. Die vorgenannten Weinbergslagen waren die besten Lagen und machten ca. 77 % der in Laubenheim pro Jahr erzeugten Weinmenge aus. Die Durchschnittspreise für die Jahrgänge 1862 und 1865 lagen bei 400–500 Rheinischen Gulden (fl.), und für Ausleseweine bei 600 fl. Der Wochenlohn eines Arbeiters lag bei ca. 1,5 Gulden. [Anm. 19] Maße, Volumen und Währungen variierten je nach Region und Zeit stark. Bei den Währungen und Volumen handelte es sich um fiktive Recheneinheiten. Fässer waren beispielsweise individuell geeicht und ein Stückfass fasste immer etwas weniger oder etwas mehr als 1.200 Liter. Gezahlt wurde in dieser Zeit mit allen möglichen Münzen, nur die Buchführung war üblicherweise in Gulden. Der Wein wurde nicht nur in Stück (s.o.), sondern auch in Gebinden mit 160 Litern (das Ohm) oder 2 Litern (die Maß) verkauft. Die Hauptproduzenten waren um 1866 Astor, Aul’s Erben, Dr. Bellue (General-Staatsprokurator), P. Binger, Chary, Kappes, Dr. Klein (Notar: Schwiegervater von C.A. Kupferberg, damaliger Besitzer des Marienhofes), M. Klippel, M. Mohr, Dr. Schmitt (Obergerichtsrat), Franz Schott (Bürgermeister von Mainz), Nikolaus Usinger und Friedrich Umber. Alle waren wohnhaft in Mainz und sind, wie im obigen Bronner-Zitat erwähnt, den „Forenßern“ zuzuordnen. In Laubenheim wohnhaft waren zu jener Zeit Johann Möhn, Michael Spieß, Jacob Günter, Joseph Hoss, Anton Maringer (Bürgermeister), Nikolaus Spies, Mathias Spies, Martin Binger und Nikolaus Mohr. [Anm. 20]

Nach dieser Zeit (1884, 1886, 1889, 1890) wurden pro 100 Liter Fasswein für die Rheinweine aus Laubenheim, Bodenheim, Gau-Bischofsheim und Nackenheim 80–100 Mark, für Oppenheimer 90–150 Mark und für Niersteiner 90–170 Mark bezahlt. Im Rheingau wurden zum Beispiel Marcobrunner mit 180–330 Mark und als Spitzenlage Steinberger mit 370 – 420 Mark gehandelt. Im Vergleich dazu Bordeauxweine: St. Julien 150–175 Mark, Ponet Canet 160–190 Mark und als Spitzenlage Chateau Margaux mit 270 Mark. Die Flaschenweine (0,7 l) lagen für die Jahrgänge 1868, 1874, 1876, 1884, 1886 und 1890 zum Beispiel für Laubenheimer und Bodenheimer bei 1,00–1,50 Mark, Niersteiner 1,25–2,00 Mark. Im Rheingau wurden für 1874er Marcobrunner 3,00 Mark und 1868er Steinberger 7,00 Mark verlangt. Im Vergleich dazu die Bordeauxweine: St. Julien 1,50–1,80 Mark, Ponet Canet 1,70– 2,00 Mark, Chateau Margaux 1,80– 2,50 Mark. [Anm. 21]

Am Ende des 19. Jahrhunderts war die wirtschaftliche Situation des Weinbaus in der damaligen Rheinprovinz durch vielfältige Einflüsse wie klimatische Schwankungen, Rebkrankheiten, politische und fiskalische Einwirkungen und oft ungünstige Betriebsstrukturen sehr angespannt. Ein Beispiel für die fiskalischen Einwirkungen war das Gesetz betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken vom 20. April 1892. Es regelte das Weinrecht neu. In diesem wurde die Möglichkeit gegeben, bei entsprechender Deklaration „Kunstweine“ herzustellen. Dies führte zur Überschwemmung des Weinmarktes u.a. mit billigen Rosinenweinen. [Anm. 22]


Diese Krisen im Weinbau führten 1894 zur Gründung der Weinbauschule in Oppenheim und 1899 zum Bau der Provinzialweinbauschule in Bad Kreuznach. In beiden Lehranstalten wurden wichtige Pionierarbeiten im Pflanzenschutz, der Schädlingsbekämpfung und bei ersten Mechanisierungsmaßnamen geleistet. Um 1900 arbeitete man auf der Handarbeitsstufe mit dem Karst (unter Karst versteht man eine schwere, geschmiedete Hacke mit zwei Zinken, die 2,5 Zoll auseinander stehen und 14–15 Zoll lang sind). Dann begann die Umstellung auf Gespanngeräte (Pflugsysteme) und deren Transportsysteme sowie ab 1909 die Umstellung der Rebenerziehung von verschiedensten Holzkonstruktionen zur Drahtrahmenerziehung. Die Weinbaulehranstalten beschäftigten sich u.a. auch mit Geräteprüfungen für Spritzgeräte und Motorfüllpumpen. [Anm. 23] Am Anfang waren es zunächst handbetriebene Spritzgeräte und später mehr und mehr die Batteriespritzen. Dabei wurde die Spritzbrühe mit einer Handpumpe oder Motorfüllpumpe in einen auf dem Rücken des Weinbergsarbeiters zu tragenden Druckbehälter gefüllt und dann im Weinberg versprüht. Die bessere Verteilung erlaubte eine wesentliche Einsparung der Sprühmenge. Durch das Aufkommen von synthetischen Spritzmitteln konnte die Mittelmenge nochmals reduziert werden. So kamen Anfang der 1960er Jahre die ersten tragbaren mit Motor und Gebläse ausgestatteten Sprühgeräte zum Einsatz (Solo-Spritze). Somit konnten auch Kleinwinzer selbstständig die Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen. In den Weinbergen von Laubenheim waren in der Vegetationszeit die aufheulenden Geräte weithin zu hören.

Abb. 2: Winzerfest; Weinstand von Karl Möhn auf dem Marktplatz vor dem Röhrbrunnen, um 1935
Abb. 2: Winzerfest; Weinstand von Karl Möhn auf dem Marktplatz vor dem Röhrbrunnen, um 1935[Bild: Brigitte Winkler]

Abb. 3: Ehemaliges Spritzmittelmischhaus in der "Bildcheshohl" (Rothweg) 1990; wurde 1997 abgerissen
Abb. 3: Ehemaliges Spritzmittelmischhaus in der "Bildcheshohl" (Rothweg) 1990; wurde 1997 abgerissen[Bild: Kurt Wiedenmann]

Im Pflanzenschutz wurde 1909 eine amtliche Mittelprüfung eingeführt und innerhalb des Bereiches der beiden Weinbauschulen ein amtlicher Rebschutzdienst installiert. Ab 1930 gab es in jedem Weinbauort des Gebietes einen amtlichen Rebschutzwart, der die Entwicklung aller Schädlinge und Krankheiten vor Ort jederzeit im Auge hatte und regelmäßig seine Meldungen an die Lehranstalten abfasste. In den Orten gab es Aushänge, an denen die Rebschutzwarte Warnhinweise und Pflanzenschutzmaßnahmen öffentlich machten. [Anm. 24] In dieser Zeit war die Kupferkalksuspension, genannt Bordeauxbrühe, das einzige Spritzmittel gegen die Pilzkrankheit Peronospora. 1880 hatte Pierre-Marie Alexis Millardet, Botanikprofessor an der Universität Bordeaux per Zufall die Wirkung der Kupfersulfatbrühe entdeckt. Ein Winzer hatte die Trauben mit einer Mischung aus Kupfersulfat und Kalkmilch besprüht, um die Spaziergänger durch das unappetitliche Aussehen und den unangenehmen Geschmack vom Stehlen abzuhalten. Durch einen Vergleich fand Millardet heraus, dass die mit der Brühe behandelten Reben nicht von der Peronospora befallen wurden. Durch den später hinzugefügten Zusatz von Schwefel und Arsen war die Mischung auch zur Bekämpfung von Oidium und von tierischen Schädlingen geeignet. Die Herstellung der Mischung musste sehr sorgfältig erfolgen, da es sonst zu Verbrennungen der Rebblätter kam. Aus diesem Grunde wurde in Laubenheim 1938 eine Spritzbrühanlage in der Bildcheshohl (Rothweg) gebaut. Sie gehörte der Spar- und Darlehnskasse verbunden mit der Landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft und wurde gemeinschaftlich betrieben. Die Winzer konnten dort die Spritzbrühe abholen. In der Kriegs- und Nachkriegszeit war dort auch eine Anlage zur Gewinnung von Traubenkernen installiert. Diese wurden aus den von den Weinbauern angelieferten Trestern ausgesiebt und dann in Säcken zu den Ölmühlen transportiert. Mit dem Aufkommen der organischen Fungizide und der Kombination von mehreren Wirkstoffen ab den 50er Jahren wurde die Anlage nicht mehr gebraucht und Anfang der 60er Jahre geschlossen. Später wurde dort eine Sammel- und Umladestelle für Weintrauben installiert. [Anm. 25]

Abb. 4: Villa Glotzbach oberhalb der ehemaligen Glotzbachhohl (ehem. Gewann „Edelmann“), 1935
Abb. 4: Villa Glotzbach oberhalb der ehemaligen Glotzbachhohl (ehem. Gewann „Edelmann“), 1935[Bild: Adelbert Leiner]

Der Weinbau hatte 1927 einen Umfang von ca. 142 ha. Die Weinbergslagen waren Edelmann, Damsberg, Hitz, Daubhaus, Hayl, Burg, Steig, Kirchenstück, Silberglöckchen, Neuburg, Steinern Brück. Die Weingüter waren: Koch’sches Weingut, Weingut Finck-Haffner, Schiffmacher (Lindebner), Werner, I. B. Riffel, Schulte. Weinbau und Weinhandel betrieben: I. B. Möhn, Michael Betz Weinhandlung in der Pfarrgasse, Otto Dettweiler Weingut und Weinhandel, Martin Friedrich Walter Weinhandel und Weinbau, Anton Möhn (Heilburg), Peter Blank Weingutsbesitzer und Weinhandlung, Georg Spies Weinhaus und Weinbau in der Rheinstraße 18 (heute Oppenheimer Straße 21), Weinwirtschaft von M. Spreitzer in der Rheinstraße 21 (heute Oppenheimer Straße 20), Philipp Spreitzer Wagnermeister und Weinbau, Gebrüder Mohr (Inh. K. Spreitzer) Weinbergsbesitzer und Weinverkaufsgeschäft, Heinrich Schreiner Weinproduzent und Weinhandlung. [Anm. 26]

Nach der Reichsstatistik von 1925 betrieben fast 60 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz Rheinhessen auch Weinbau. Es dominierten weiterhin die Gemischtbetriebe mit einer großen Anzahl von Nebenerwerbs- und Kleinbetrieben. Die Situation in Laubenheim war ähnlich. Die wirtschaftlichen Folgen des Ersten Weltkriegs mit Zöllen, Weinsteuer und nachteiligen Handelsabkommen waren existenzbedrohend für den Weinbau. In Bodenheim kam es 1924 zu massiven Protesten der Weingutsbesitzer und Winzer.

Die wirtschaftliche Notlage ließ den Weinkonsum, der 1914 bei etwa 5,5 Liter pro Kopf und Jahr gelegen hatte, auf 3,5 Liter schrumpfen. [Anm. 27] Dem Niedergang der Erlöse standen steigende Fixkosten gegenüber, was die kleinen, oft in Nebenerwerb geführten Betriebe wirtschaftlich zu ruinieren drohte. Die Situation führte zur Gründung der Freien Rheinhessischen Bauernschaft im Februar 1921. [Anm. 28]

Die Weltagrarkrise 1929 verschärfte die Situation dramatisch. Dies, verbunden mit politischen Wirren, trug schlussendlich zur Stärkung der NSDAP bei. Ebenfalls im Jahr 1929 wurde die Laubenheimer Winzergenossenschaft gegründet. Es war für eine Vielzahl der Klein- und Kleinstbetriebe eine Möglichkeit, durch Steigerung der Qualität beim Ausbau der Weine höhere Erlöse zu erzielen. Die erste Betriebsstätte nach der Gründung befand sich im Dettweiler’schen Gut und blieb dort bis zur Nachkriegszeit. Mit der Machtübernahme durch die NSDAP 1933 begann die Zusammenfassung einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Organisationen, die gleichgeschaltet wurden, in einem ernährungswirtschaftlichen Kartell („Reichsnährstand“). Der nationalsozialistischen Ideologie folgend, erfolgte die „Arisierung“ von jüdischem Besitz. Die Juden wurden systematisch aus dem Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Jüdische Grundstücksbesitzer und Weinhändler verloren ihren Besitz. [Anm. 29] Dies war auch in Laubenheim der Fall. Noch 1938 hatte beispielsweise der jüdische Weingroßhändler Isidor Ganz aus Wiesbaden einen Weinberg von 800 qm gehabt und Otto Blum aus Bodenheim einen Weinberg von 700 qm. Diese Grundstücke verloren die jüdischen Besitzer ab 1938. [Anm. 30]

In der Kriegszeit blieben die Strukturen im Weinbau in Laubenheim weitgehend erhalten, wobei bei einigen Weingütern durch Bombenabwürfe zum Teil erhebliche Gebäudeschäden zu verzeichnen waren. So wurde zum Beispiel die „Glotzbach- Villa“ in den Weinbergen und Weingut und Gastwirtschaft „Zur Heilburg“ fast vollständig zerstört. Der in der Nachkriegszeit einsetzende Strukturwandel veränderte den Weinbau in Laubenheim grundlegend: In der Verteilung der Rebflächen hatten die größeren Betriebe den Hauptflächenanteil, während die kleinen, oft im Nebenerwerb geführten Betriebe, im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs vermehrt aufgaben. Der landwirtschaftliche Gemischtbetrieb war bis Ende der 70er Jahre vorherrschend. Die verbliebenen Weingüter hatten in der Regel keine eigenen Zugpferde. Die Zug- und Spannarbeiten (Arbeiten mit dem Weinbergspferd) wie Zupflügen, Abpflügen und zwei- bis dreimal Rissern (Pflügen) sowie der Transport der Spritzbrühe und der Trauben wurden an Landwirte vergeben. Bei den größeren Weingütern wurden ganzjährig Hilfskräfte (Wingertsmänner) beschäftigt. Es wurden alle anfallenden Weinbergsarbeiten wie Rebschneiden, Herausziehen der Reben, Aufrichten, Düngen, Biegen, Ausbrechen, Spritzen, Heften, Lauben und Bodenlockerung unter den Stöcken von einer Person ausgeführt. Die Traubenlese war immer, wegen des Zeitaufwandes, Gemeinschaftsarbeit. Manche Arbeiten mussten mehrmals durchgeführt werden. Daraus folgt ein Arbeitsaufwand, bezogen auf das Jahr 1960, von 830 Arbeitskraftstunden (Akh)/ha (ohne Traubenlese). [Anm. 31] Der Arbeitsaufwand reduzierte sich von 1998 Akh/ha im Jahre 1878 (100 %) auf 830 Akh/ha (41 %). Die Traubenlese ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Diese Entwicklung beruhte wesentlich auf den Modernisierungen im Weinbau, die u.a. durch die Arbeit der beiden Weinbaulehranstalten (Bad Kreuznach und Oppenheim) vorangetrieben wurden.

Abb. 5: Ehemaliges Winzerhaus in der Oppenheimer Straße, um 1965
Abb. 5: Ehemaliges Winzerhaus in der Oppenheimer Straße, um 1965[Bild: Bildarchiv Jupp Heck]

1951 wurde in der Oppenheimer Straße 1 (heute Obstbau Schmitt) anstelle eines kriegszerstörten Gebäudes ein modernes Kelterhaus mit darüberlegendem Festsaal, einer Gastwirtschaft, Nebenräumen und einer Wohnung gebaut. Im Jahr 1970 erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen eine Fusion mit der Winzergenossenschaft „Rheinfront“ in Nierstein. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Vereinigung 50 Mitglieder, die zum großen Teil aus Hechtsheim kamen. [Anm. 32]

Die Anzahl der Weingüter hat sich durch die Kriegsereignisse und die Schwierigkeiten der Nachkriegszeit verringert. Im Zeitraum von 1952 –1969 waren folgende Weingüter hier ansässig: Weinbau und Weinhandlung Hans Betz, Weingut Christian Blass (Inhaber Horst Hünerkopf), Weingut Gerd Dettweiler, Weingut Nikolaus Dorn, Gastwirtschaft und Weinbau „Goldene Ente“, Weingut Finck-Haffner (heute Weingut St. Urban), Weingut Karl Koch, Weingut Lindebner Erben (Hans Schiffer), Weingut Willi Möhn, Weinbau Robert Schomburg, Weinbau Scherffius, Weingut Anton Urban, Weingut Vallender, Winzergenossenschaft Laubenheim. Der technische Fortschritt erlaubte es im Weinbau, den Arbeitsaufwand erheblich zu reduzieren. Das Weinbergspferd hatte etwa Anfang der 1960er Jahre ausgedient. Durch eine Vergrößerung der Zeilenbreite von 1,30 m auf 2 m war der Einsatz von Weinbergschleppern möglich. Die Entwicklung verlief vom Einachsschlepper zum vierradgetriebenen Schlepper mit Knicklenkung und schließlich zu modernen allradgetriebenen Schmalspurschleppern mit entsprechender Antriebsleistung. Dadurch wird z. B. für die Bodenbearbeitung und besonders für die Sprühgeräte ausreichend Leistung zur Verfügung gestellt.

Die in der Mitte des 19. Jahrhunderts in Amerika entdeckte und 1874 in Deutschland nachgewiesene Reblaus entwickelte sich zum Rebfeind Nr. 1 und schädigte den Weinbau massiv. Um der Bedrohung Herr zu werden und den deutschen Weinbau zu schützen, wurde 1904 ein Reichsgesetz zur Bekämpfung der Reblaus erlassen. In der Folgezeit erwiesen sich direkte Maßnahmen wie Entseuchung des Bodens mit Schwefelkohlenstoff oder Kreuzungszüchtungen mit reblausresistenten Amerikanerreben als nicht zielführend. Allein die Pfropfung eines Edelreises (oberirdischer Teil einer Europäerrebe) auf eine reblausresistente Amerikanerrebe (unterirdischer Teil der Rebe) brachte das gewünschte Ergebnis Fortschritte in der Klonenzüchtung der Unterlagsrebe führten zu den unterschiedlichen den Böden angepassten Klonen (zum Beispiel der in der Lehranstalt in Oppenheim gezüchtete Klon SO4). Dieses Verfahren setzte sich ab 1925 mehr und mehr durch. Die Gesetzeslage folgte der Entwicklung, indem die Pflanzung von wurzelechten Reben in den reblausverseuchten Gebieten verboten wurde. Bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden keine weiteren Maßnahmen angeordnet. Mit dem Neuaufbau der Verwaltung ab 1947 konnte die Reblausbekämpfung von staatlicher Seite wieder in Angriff genommen werden. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen ebneten den Weg zu einer planmäßigen und flächendeckenden Bekämpfung. In diesem Zusammenhang wurde die Reblausbekämpfung an die Flurbereinigung gekoppelt. [Anm. 33]

Abb. 6: Blick über den Laubenheimer Hang von An der Hayl zu den Dorfgräben, um 1969
Abb. 6: Blick über den Laubenheimer Hang von An der Hayl zu den Dorfgräben, um 1969[Bild: Annedore Müller]

Die von 1940 bis 1949 in der Gemarkung Laubenheim durchgeführte Flurbereinigung sparte den mit Reben bepflanzten Teil des Hanges aus. Die oft in Kleinstparzellen zerstückelte Fläche machte einen wirtschaftlichen Weinbau nicht mehr möglich. Die Winzer setzten sich deshalb Mitte der 60er Jahre für eine erneute Flurbereinigung ein. Das Verfahren wurde im Dezember 1969 in Gang gesetzt. Der Umfang wurde am 1. Februar 1990 von dem für das Verfahren zuständigen Kulturamt veröffentlicht. Im Einzelnen betrug die Verfahrensfläche 71,4 ha. Für Ausgleichsflächen hatten die 150 Grundstückseigentümer ca. 15 % Flächenverlust zu tragen. [Anm. 34] Nach der öffentlichen Bekanntmachung folgte eine intensive Diskussion mit den Naturschutzverbänden und den Vertretern der Winzer. Auch unter den Grundstückseigentümern waren nicht alle von dem Verfahren begeistert. 72 Eigentümer legten bei der Bezirksregierung Rheinhessen Widerspruch ein. Durch intensive Diskussionen konnten die Widersprüche weitgehend aufgelöst werden. Die jetzige Situation zeigt, dass sich Flurbereinigung und Naturschutz durchaus vertragen. Die angelegten Wirtschaftswege dienen neben den Winzern zur Bearbeitung der Weinberge auch den Bürgern zu Naherholung.

Abb. 7: Weinflasche von Weinbau Wilhelm Siener, 1959er Silvaner, Laubenheimer Seckergrund
Abb. 7: Weinflasche von Weinbau Wilhelm Siener, 1959er Silvaner, Laubenheimer Seckergrund[Bild: Bernd Siener, Friedhelm Kärcher]

Die 1969 vollzogene Eingemeindung von Laubenheim zur Stadt Mainz löste einen starken Siedlungsdruck auf den neuen Stadtteil aus. Es wurde zwar bereits in den 1920er Jahren mit der Hangbebauung oberhalb des Oberen Dorfgrabens begonnen, aber die nun einsetzende massive Bautätigkeit führte zum Verlust der besten Weinbergslagen wie zum Beispiel Kalkofen, Kirchenstück, Hayl, Daubhaus, Hitz, Damsberg, Johannisberg. Insgesamt gingen von 1971 bis 2016 rund 30 % der Weinbergsfläche verloren. Das hatte Auswirkungen auf die Zahl der Laubenheimer Weingüter. Stand November 2022 sind noch zwei Weingüter und zwei aufstrebende Jungwinzer in der Gemeinde ansässig. Durch die Nachverdichtung im alten Ortsteil und die Bebauung der besten Weinbergslagen im westlichen und nordwestlichen Teil der Gemeinde hat sich der Wandel vom Weinort zum Stadtteil vollzogen.

Anmerkungen:

  1. Michael Matheus: Mainz und der Wein – Die Geschichte einer engen Beziehung. Herausgegeben von Hedwig Brüchert und Ute Engelen im Auftrag des Fördervereins Stadthistorisches Museum Mainz e. V. Mainz 2016, S. 13. Zurück
  2. Bassermann-Jordan, Friedrich: Geschich- te des Weinbaus, Bd. 1. Frankfurt 1923, S. 18–26. Zurück
  3. Ebd., S. 430. Zurück
  4. Ebd., S. 201–202. Zurück
  5. Ebd., S. 39–62. Zurück
  6. Müller-Witte, M.: Die wirtschaftliche Grundlage der villae rusticae. Germania Romana 3, S. 26–46, zit. nach Lauben- heimer Chronik, 1988, S. 31, Anm. 2 u. 3. Zurück
  7. Seeliger, Hans Reinhard: Karl der Große und die Straußwirtschaften – ein historisches Missverständnis. Zur Interpretation von Capitulare de villis cap. XXII (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 202). Wiesbaden 2021. Zurück
  8. Schmitt, Sigrid: Unter der Herrschaft von St. Alban – Bodenheim im späten Mittel- alter und in der frühen Neuzeit“. In: Mar- schall, Bernhard (Hg.), 1250 Jahre Albans- gemeinde Bodenheim. Alzey 2003. Zurück
  9. Rozumek-Fechtig, Ottraud: Die Grafen von Katzenelnbogen (Schriften zur Wein- geschichte, Nr. 106). Wiesbaden 1993. Zurück
  10. Demandt, Karl E. (Bearb.): Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, 3 Bde. und Registerband (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau). Wiesbaden 1953–1957. Zurück
  11. Gallé, Volker: Rheinhessen: Entdeckungs- reisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey. Köln 1992. Zurück
  12. Türk, Henning: Verwissenschaftlichung, Assoziierung, Verrechtlichung. Prozesse und Rahmenbedingungen des Weinbaus im deutschen Südwesten seit dem 19. Jahrhundert am Beispiel Rheinhessen. In: Wagner, Andreas (Hg.): Weinbau in Rheinhessen. Beiträge des Kulturseminars der Weinbruderschaft Rheinhessen zu St. Katharinen am 14. November 2015 (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 190). Wiesbaden 2016, S. 10–30. Zurück
  13. Mahlerwein, Gunter: Rheinhessen 1816–2016. Mainz 2015, S. 112–115. Zurück
  14. Türk 2016 (wie Anm. 12). Zurück
  15. Bassermann-Jordan (wie Anm. 2), S. 166–168. Zurück
  16. Lidy, Tanja; Suchy, Adolf: Weinwissenschaftler mit pharmazeutischen Wurzeln, Benedikt Kölges (1774–1850) und Johann Philip Bronner (1792–1864) (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 189). Wiesbaden 2016. Zurück
  17. Bronner, Johann Philipp: Der Weinbau in der Provinz Rheinhessen, im Nahetal und Moseltal. Heidelberg 1834. Zurück
  18. Mahlerwein, Gunter: Wein und Politik im 19. Jahrhundert. In: Schriften zur Weingeschichte, Nr. 190 (wie Anm. 14). Wiesbaden 2016, S. 31–43. Zurück
  19. Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 vereinbarte man, Gulden und Taler zu Gunsten der Markwährung aufzuge- ben. Der Gulden wurde bei der Wäh- rungsumstellung 1873 zu 1,73 Mark ge- rechnet. Meiler, Olaf: Geld- und Währungsverhältnisse im Wandel der Zeit, http://online-infos.de/sazg/juni99/ geld+waehrung.htm, Abruf 07.01.2023. Zurück
  20. Wirth, Johann Georg August: Die Wein- orte der Rheinlande. Nach offiziellen Mit- teilungen dargestellt zum Nutzen der Weinkultur und des Rheinischen Wein- handels. Mainz 1866. Zurück
  21. Haupt, Cornelius: Preis-Courant Firma F.C. Küchen Weinhandlung in Mainz. Zurück
  22. Christian Busse: Weinbau und Weinrecht im Reichsland Elsass-Lothringen. Betrachtungen zu einer Straßburger preisgekrönten Dissertation von 1911 (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 199). Wiesbaden 2020, S. 30. Zurück
  23. Bamberger, Udo: Die Preußische Provinzlehranstalt Bad-Kreuznach (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 191). Wiesbaden 2016. Zurück
  24. Bamberger 2016. Zurück
  25. Mitteilung Dr. Gebhard Kurz, November 2022. Zurück
  26. Festschrift des Männergesangvereins Laubenheim von 1925. Zurück
  27. 2007 belief sich der pro Kopfverbrauch pro Jahr auf etwas über 24 l. Zurück
  28. Nordblom, Pia: „Die Brücke von Flüssigem Gold“. Weinbau in Rheinhessen in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Schriften zur Weingeschichte, Nr. 190 (wie Anm. 12), S. 44–68; Kißener, Michael (Hg.): Rheinhessische Wege in den Nationalsozialismus. Studien zu rheinhessischen Landgemeinden von der Weimarer Republik bis zum Ende der NS-Diktatur. Worms 2010. Zurück
  29. Ebd. Zurück
  30. Listeneinträge zu Laubenheim vom 23.11.38, LASP, H 53 Nr. 2007. Zurück
  31. Jakob, Ludwig: Entwicklungen in der Önologie vom Altertum bis zur Neuzeit von Ludwig Jakob (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 184). Wiesbaden 2014, Anhang 1. Zurück
  32. Köhnlein, Klaus-Peter, Laubenheim im 19. und 20. Jahrhundert. Ein struktureller Überblick. In: Laubenheimer Chronik 1988, S. 101–124, hier S. 117. Zurück
  33. Diehl, Denis: Reblausbekämpfung und Flurbereinigung (Schriften zur Weinge- schichte, Nr. 190). Wiesbaden 2016, S. 69–82. Zurück
  34. Roth, Walter, Weingut St. Urban, Mitteilung zur Flurbereinigung. Zurück