Stadecken in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Stadecken bei Karl Johann Brilmayer

Stadecken hieß früher Hetdenesheim (1162), Heddesheim (1177), Hedenesheim (1197), Hedensheim (1325) und nahm später, nachdem dabei die Burg Stadteck erbaut worden war, von dieser Burg seinen heutigen Namen an. In einer Urkunde vom Jahr 1325 heißt es ausdrücklich "Stadecken oder Hedensheim". In den folgenden Jahren werden noch beide Namen nebeneinander gebraucht, während schon am Ende des 14. Jahrhunderts der Namen Hedesheim in Urkunden nicht mehr vorkommt.

Zum erstenmal genannt wurde das Dorf im 12. Jahrhundert. Papst Alxander III. nahm 1162 das Kloster Eberbach im Rheingau und dessen Güter in seinen Schutz, darunter auch einen Hof in Hedensheim. Papst Innozenz III. bestätigte von neuem im Jahr 1205 den Güterbesitz des Klosters in Hedesheim.

Im 13. Jahrhundert erscheint auch die Burg in der Geschichte. Im Besitz derselben waren mehrere Burgmänner, besonders die Grafen von Katzenelnbogen und die Grafen von Leiningen. Im Jahr 1292 hatte Graf Eberhard I. von Katzenelnbogen einen Teil davon dem Herzog zu Brabant für 200 Pfund Pfennig zu Lehen aufgetragen. König Albert I. verlieh im Jahr 1301 dem Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen für seinen Flecken Stadecken die Rechte der Stadt Oppenheim mit Marktgerechtigkeit und im Jahr 1310 trugen Siegfried und Emig von Löwenstein einige zu ihrer Burg Randeck gehörigen Güter dem genannten Grafen Eberhard als ein Stadeckisches Burglehen auf.

Im Jahr 1311 starb Eberhard. Die Grafschaft und sein Anteil an Stadecken wurden unter die beiden Söhne Eberhard und Berthold geteilt, die Söhne Eberhards, Eberhard II. und Johann II., erbten die eine Hälfte, die Söhne Bertholds, Johann I. und Eberhard III., die andere Hälfte. Dadurch bekamen von diesen vier jeder den vierten Teil an der Hälfte von Stadecken. Die eine Hälfte war aber den Herzögen von Brabant lehenspflichtig und Johann III. von Brabant gab dieselbe den Söhnen Bertholds im Jahr 1343 in Lehen. Diese aber verkauften im Jahr 1349 ihren Teil an den Grafen Walram von Spanheim und die Grafen von Spanheim blieben im Besitz desselben, bis im Jahr 1386 Graf Simon durch den Pfalzgrafen Ruprecht genötigt wurde, ihm sein Öffnungsrecht des Schlosses Stadeck abzutreten.

Die andere Hälfte blieb den Söhnen Gerhards, wovon aber Eberhard II. seinen vierten Teil schon 1325 dem Erzbischof Balduin von Trier durch das gestattete Öffnungsrecht übertragen hatte. Das andere Viertel blieb im Besitz der Nachkommen Johann II. von Katzenelnbogen, bis der letzte des Geschlechts, Graf Philipp der Ältere, die von seinem Sohn hinterlassene einzige Tochter Ottilia im Jahr 1468 an dne Markgrafen Christoph von Baden verheiratete und ihm seinen Teil an Stadecken zur Aussteuer abtrat. Am 22. März 1507 verkaufte genanner Markgraf Schloss und Flecken Stadecken an Stephan Quad und seine Hausfrau Agnes für 6000 Rthlr. Goldgulden, wozu Erzbischof Jakob von Trier am 10. September desselben Jahres seine Einwilligung gab, da ein Viertel am Schloss und Flecken Stadecken ihm und seinem Domkapitel zustand.

Einen anderen Teil von Stadecken besaßen, wie oben schon bemerkt, die Grafen von Leiningen, den die Herren von Hohenfels von ihnen zu Lehen trugen. Als es durch Aussterben der von Hohenfels wieder an Leiningen heimfiel, belehnte Graf Friedrich der Ältere von Leiningen im Jahr 1313 seinen Tochtermann, Georg Grafen von Veldenz und seinen jüngeren Sohn Jofried Grafen von Leiningen damit. 1368 war Leiningen noch im Besitz.

Im Jahr 1563 verkaufte Johann Quaden von Landskron, Herr von Weckerod, Herrschaft, Schloss und Flecken Stadecken an Pfalzgraf Wolfgang, welcher dasselbe dem Herzogtum Zweibrücken einverleibte. Dieses blieb sodann in dessen alleiningen Besitz, bis es im Jahr 1733 durch gütlichen Vergleich zugleich mit dem Dorf Essenheim an Kurpfalz abgetreten wurde, bei der es dann bis zum Untergang derselben verblieb. Es wurde dem Oberamt Oppenheim zugeteilt und bildete mit Essenheim eine eigene Kellerei.