Wöllstein in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Wöllstein bei Karl Johann Brilmayer

Wöllstein lag im oberen Nahegau und kommt zum erstenmal im Jahr 827 in einer Verkaufsurkunde des Bischofs Smuel von Worms unter dem Namen Wellhistein vor. In späteren Urkunden heißt es Wieldistein (962), Weldistein (1023), Weildistein (1066), Wildestein (1113), Wyldenstein (1140), Weldestein (1327), Wellestein (1384), Weldstein (1431) und seit dem 16. Jahrhundert Welstein und Wöllstein.
Schon in früher Zeit war Wöllstein im Besitz des Klosters St. Maximin bei Trier. In der Bestätigungsurkunde der Güter dieses Klosters durch Kaiser Otto I. vom Jahr 962 wird bereits die Kirche in Wöllstein genannt. Auch Kaiser Heinrich II. bestätigte der Abtei diese und andere Besitzungen im Jahr 1023 und verbietet zugleich dem Abt von St. Maximin und dessen Nachfolgern gewisse Dörfer, darunter auch Weldistein, in anderweites Lehen zu geben oder zu veräußern. Diese Bestätigung wurde erneuert durch Kaiser Konrad II. 1026, Papst Leo IX. 1051, Kaiser Heinrich III. 1051, Kaiser Heinrich IV. 1066, Kaiser Heinrich V. 1113, Papst Innozenz II. 1140 und Kaiser I. 1182.
Aber um dieselbe Zeit finden wir auch schon Werner II. von Bolanden im Besitz eines Teils von Wöllstein.
Auch die Wildgrafen waren dort begütert und besaßen besonders die Burg Wellstein oder gewisse Anteile an derselben.
Diese Burg wird zum erstenmal genannt in einer Urkunde vom Jahr 1313. Sie hieß Osterburg oder Ostenburg, kommt aber urkundlich meistens unter dem Namen das Haus, die Burg oder Festung Wöllstein vor. Sie lag etwa 300 Schritte südwestlich von Wöllstein an der Mündung des Appelbachtales und war mit Gräben umgeben, welche mit Wasser gefüllt werden konnten.
Im Jahr 1372 verpfändete Wildgraf Friedrich zu Kyrburg sein Viertteil an der Festung Welstein an den Grafen Heinrich von Spanheim für 1500 schwere Mainzer Gulden mit Bewilligung des Lehensherrn, des Erzbischofs Kuno von Trier.
Die Raugrafen hatten ebenfalls Anteile an Wöllstein und seiner Burg. Im Jahr 1326 bewitmete Heinrich der Ältere von Alt-Baumberg seine Stieftochter Elisabeth mit 70 Mark kölnisch auf das Dorf Weldestein mit Bewilligung seiner Mitgemeiner in Wellstein, nämlcih der Raugrafen Konrad, Heinrich und Georg. Die Einwilligung zu dieser Bewitmung hatte der Lehensherr, Abt Theodorich von St. Maximin in Trier vorher schon gegeben.
Im Jahr 1355 besaß Raugraf Wilhelm von der alten Baumburg die Burg in Wöllstein, auf welche auch seine Gemahlin Kunigunde von Spanheim von seinem Vater, Raugraf Georg, bewitmet worden war, wie aus einer Urkunde des Abtes Rorich von St. Maximin von 1375 erhellt.
Im selben Jahr, 1375, verpfändete Raugraf Heinrich von Alt-Baumburg dem Grafen Heinrich II. von Spanheim seinen Teil an Wöllstein, welcher vom Stift St. Maximin herrührte und gleichzeitig verkaufte Kunigunde von Spanheim, Witwe des Raugrafen Wilhelm von der alten Baumburg, ihren oben erwähnten Anteil von Wöllstein ihrem Bruder, Graf Heinrich II. von Spanheim. Abt Rorich von St. Maximin gibt als Lehensherr hierzu seine Genehmigung, ebenso genehmigt er in derselben Urkunde die Verpfändung, die obengedachter Raugraf Heinrich zum Vorteil des Grafen Heinrich II. von Spanheim eingegangen war.
Somit war der wildgräfliche Anteil von Wöllstein, ein Lehen vom Erzstift Trier, seit 1372 und der raugräfliche Anteil, ein Lehen von der Abtei St. Maximin in Trier seit 1375 an Graf Heinrich II. von Spanheim verpfändet.
Im Jahr 1379 bewittumt Graf Ludwig von Rieneck seine Gattin Kunigunde von Spanheim, Witwe des Raugrafen Wilhelm, mit Willen seiner Ganerben, der Grafen Gerhard und Gottfried von Rieneck, mit 3250 Gulden auf seinen Teil des Hauses in Wöllstein mit allen Rechten und Zugehörungen, wozu Pfalzgraf Ruprecht I. der Ältere als Lehensherr seine Einwilligung erteilte.
Den wildgräflichen Anteil von Wöllstein kaufte im Jahr 1417 Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg mit lehensherrlicher Einwiligung des Erzbischofs Wernher von Trier von Wildgraf Johann III. zu Dhaun und Kyrburg und Rheingrafen zum Stein und dessen Gattin Adelheid für 1000 Gulden.
Dieser Teil kam nach dem Ableben des Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg 1429 an dessen Tochter erster Ehe, Johanne, die seit 1422 mit dem Grafen Georg I. von Henneberg vermählt war. Sie veräußerte ihn am 7. Juni 1431 an ihre Stiefbrüder Philipp II. und Johann II., Grafen von Nassau-Saarbrücken. Bei der Teilung des nassauischen Lande im Jahr 1629 wurde dieser Teil von Wöllstein von der Herrschaft Kirchheim, dem er seither zugeteit war, abgetrennt und dem Saarbrück'schen Amt Jugenheim überwiesen. Im Jahr 1639 erfolgte die Belehnung von Nassau-Saarbrücken durch das Erzstift Trier. Eine Nachricht vom Jahr 1683 sagt, dass die bei Wöllstein liegende alte Ruine, welche seit einem Jahrhundert nicht mehr bewohnt wird, ein Lehen vom Erzstift Trier sei.
Im 18. Jahrhundert bekam auch Kurmainz Anteil am Besitz von Wöllstein. Johann von Nassau, Erzbischof von Mainz, verpfändete im Jahr 1401 dem Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken wegen der ihm gegen Landgraf Herrmann von Hessen geleisteten Dienste und deshalb schuldigen 6000 Gulden das Schloss Böcklnheim und die Stadt Sobernheim. Indessen blieb das Erzstift im Besitz der verpfändeten Gegenstände und es veräußerte sogar Erzbischof Adolf von Mainz beide Orte mit anderen an Ludwig den Schwarzen, Herzog von Zweibrücken, für die ihm wider den Gegenbischof Diether von Isenburg geleistete Kriegshilfe. Aber Kurfürst Friedrich der Siegreiche von der Pfalz eroberte 1471 die Orte und vereinigte sie mit der Pfalz. In der Folge versuchte Kurmainz vergeblich die Pfandschaft wieder auszulösen, bis endlich 1714 vereinbart wurde, dass Kurmainz seinen Ansprüchen auf das Amt Böckelnheim entsagte, dagegen durch Wöllstein, Gumbsheim, Pleitersheim und einige andere Orte entschädigt wurde.
Durch Vergleich vom 27. Mai 1733 zwischen Kurmainz und Nassau-Zweibrücken wurde bezüglich der Orte Wöllstein, Gumbsheim und Pleitersheim eine Gemeinschaft in der Weise hergestellt, dass Kurmainz drei Viertel und Nassau ein Viertel von diesen Dörfern besaß. Der Mainzische Anteil bildete die Amtsvogtei Wöllstein und stand unter dem Amt Neu-Bamberg, der Nassauische Anteil gehörte zum Amt Jugenheim. Der Kurmainzer Amtsvogt in Wöllstein war zugleich Oberschultheiß daselbst und mit Nassau-Saarbrücken gemeinschaftlich. Gericht und Schöffen wurden gemeinschaftlich bestellt. So blieb es bis zur französischen Revolution.