Hachenburg im Westerwald

Rückgabe Hachenburgs an Gräfin Loysa Juliana im Jahr 1649

Gräfin Loysa Juliana schrieb an den Kölner Erzbischof Ferdinand, der am 5. Februar 1649 seine Unterhändler ankündigte, die die Rückgabe von Amt, Stadt und Schloss Hachenburg an Gräfin Louise Juliane und ihre Töchter Johanette und Ernestine organisieren sollten.[Anm. 1] Am 11. Februar 1649 bedankte sich Gräfin Loysa Juliana beim Kölner Erzbischof Ferdinand für die Restitution der Herrschaft Hachenburg und versprach auch im Namen ihrer Töchter „getreueste Lehensträgerinnen“ zu sein.[Anm. 2] Am 14. Februar ließ sie einen Notar bestellen, der der bevorstehenden Rückgabe des Schlosses, der Stadt und des Amtes als Zeuge beiwohnen sollte. Er traf am 18. Februar 1649 in Hachenburg ein.[Anm. 3]
Am 15. Februar 1649 entsandte Erzbischof Ferdinand die Geheimen Räte Lizenziat Düssel und Dr. Haaß. Sie hatten das Schreiben des Kölner Kurfürsten vom 19. Februar 1649 im Gepäck, mit dem die Rückgabe von schloß, statt und ambt Hachenburgs offiziell vollzogen wurde.[Anm. 4] Die beiden Herren trafen am Abend des 20. Februar in Hachenburg ein.[Anm. 5]
Am Montag, dem 22. Februar vormittags um 9 Uhr trafen sich auf dem ersten Gang, vor dem gräflichen Gemach des Schlosses der kaiserliche, in Speyer approbierte und immatrikulierte Notar und der gräflich-saynsche Sekretär Valentin Gerlach, welcher dem Notar und den ebenfalls anwesenden Zeugen einen von Gräfin Louise Juliane eigenhändig unterschriebenen, versiegelten Requisitionszettel übergab. Der Notar verlas diesen Requisitionszettel, der folgenden Wortlaut hatte:

Ich Louise Juliane etc. gebe bekannt, dass nach dem Tod des Grafen Ernst zu Sayn und Wittgenstein im Jahr 1632, ich als Vormünder meines ehelichen Sohnes Ludwig die Regierung der gesamten Grafschaft Sayn angetreten habe. Nach dem Tod unseres Söhnleins im Jahr 1636, übte ich die Vormundschaft namens unserer Töchter aus. Ich habe die Besitzergreifung ordnungsgemäß vor Notar und Zeugen vollzogen. Doch dann hat der Kölner Kurfürst … das Schloss, die Stadt und das Amt Hachenburg okkupiert und anschließend den Bischof zu Osnabrück und die Grafen zu Wartenberg damit belehnt. Vom der Römisch-kaiserlichen Majestät ist durch verschiedene Urteilssprüche die Rückgabe verordnet worden, [die auch durch den Frieden von] Münster [bestätigt wurde], … meine Wiedereinsetzung als Vormünderin, [ist] ebenso aufgrund des jüngst ergangenen kaiserlichen Dekretes vom 12. Januar 1649 erneut bestätigt worden. Der Kölner Kurfürst, der Bischof zu Osnabrück und seine gräflichen Brüder zu Wartenberg haben in die Restitution und Abtretung eingewilligt. Zu deren Durchführung wurden seitens Köln die Herren Abgesandten und geheimen Räte Lizentiat Dußel und Dr. Haaß nach Hachenburg entsendet. Also fordere ich den Notar auf, dass er vor den Zeugen diesem Akt beiwohnt, alles ordentlich protokollieret und gegen eine Gebühr ein oder mehrere Notariatsinstrumente für die Nachwelt anfertigt. Dieses zu beurkunden folgt unsere eigenhändige Unterschrift mit dem vorgedruckten Siegel. Hachenburg den 12/22. Februar anno 1649.“[Anm. 6]

Noch am 22. Februar händigten die Räte Düssel und Dr. Haas dem gräflich-saynischen Sekretär Valentin Gerlach die Schlüssel der beiden Kanzleien aus, der sie namens der Gräfin und ihrer Töchter in Empfang nahm.[Anm. 7] Bei einer Ortsbegehung fand man die unterste Kanzlei „ganz baufällig und verwüstet“ vor. Der kurfürstlich-kölnische Sekretär Seilen führte die Wachmannschaft (soldateska) des Schlosses hinaus, deren Posten nun saynische Soldaten einnahmen. Der Schlosskommandant lieferte die Schlüssel des Schlosses und der Stadt aus. Der kurfürstlich-kölnische Sekretär entließ dann die kurfürstlich-kölnischen Räte, Bediensteten und Untertanen der Stadt und des Amtes Hachenburg aus ihren 1636 dem Kurfürsten und dann dem Bischof zu Osnabrück und dessen Brüdern, Grafen zu Wartenburg, geleisteten Eiden, und überließ der Gräfin offiziell das Lehen, vorbehaltlich der Rechtes des Kölner Erzbischofs als Lehnsherr.[Anm. 8]
Ebenfalls am 22. Februar 1649 sagte Sekretär Valentin Gerlach namens seiner Herrin sämtliche anwesenden Bürgern und Amtsuntertanen ihrer dem Bischof von Osnabrück geleisteten Eide los und erklärte, dass sie fortan wieder der Gräfin Louise Juliane verpflichtet seien. Danach nahm er die Huldigung der Stadt und der Kirchspiele im großen Saal des Schlosses entgegen, indem er ihnen den Eid vorlas:

„Ihr werdet geloben und schwören, dass ihr der durchlauchtigen, hochgeborenen Fürstin und Frau Johanette, Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Ysenburg und Büdingen, als einer geborenen Gräfin und Erbtochter zu Sayn, wie auch dem hochwohlgeborenen Fräulein, Frau Ernestine, Gräfin und Fräulein zu Sayn, unser respektive gnädigen Fürstin, Frau und Fräulein, und an deren Stelle der auch hochwohlgeborenen Gräfin und Frau, Frau Louise Juliane, Gräfin zu Sayn und Wittgenstein, geborene Gräfin zu Erbach etc., Witwe, als von der römisch-kaiserlichen Majestät bestätigte Vormünderin und Regentin, unserer gnädigen Gräfin und Graf, folgsam, gehorsam, treu, hold und untertänig sein, von ihrer fürstlichen und gräflichen Gnaden und ihrem Land und Leuten Schaden getreulich abzuwenden, und alles für deren Nutzen, Frommen und Schaffen, zu fordern helfen, dabei treu und unverbrüchlich zu bleiben, und Euch in keinster Weise und auf keinem Weg davon abbringen zu lassen, und auch sonst alles zu tun und entsprechend zu handeln, was ehrlichen, frommen und gehorsamen Untertanen wohl ansteht und zukommt, und ihr euer angeborenen Erb- und Landesobrigkeit schuldig und verpflichtig seit. Dies versprecht ihr getreulich und ohne Hintergedanken, so wahr Euch Gott helfe.“

Bürgermeister, Schöffen, Rat und gesamte Bürgerschaft erklärten sich zur Huldigung bereit, baten aber zuvor, sie in ihren alten Gerechtigkeiten und Privilegien zu bestätigen, was ihnen im Namen der Gräfin zugesagt und versprochen wurde. Danach huldigten Gerhard Altenburger aus Kroppach, Gerhardt Pych aus Altstadt, Heinrich Weißbrucher, Richter zu Hamm, Wienandt Schneider aus Kirburg, Peter Klöckner vom Kirchspiel Alpenrod, Richter Georg Alpach vom Kirchspiel Flammersfeld.
Der saynische Sekretär ließ die saynischen Wappen, die 1636 abgenommen worden waren uff die Schloß pforten, beede Kirchen undt Rathhauß thüren in Anwesenheit des Notars und der Zeugen wieder anbringen.[Anm. 9]
Am nächsten Tag, dem 23. Februar 1649, ließ der Keller Gerlach Reusch die Wappen auch an beiden Stadttoren und an der Kirchentür der Bartholomäuskirche in Altstadt anbringen. Am Nachmittag wurde die ganze Bürgerschaft vorgeladen und an die gestrige Huldigung erinnert. Jetzt durfte die Stadt auch ihren Beschwerdekatalog vorlegen, der dem Protokoll der Herrschaftsübergabe beigefügt werden und dann Teil der feierlichen Notariatsurkunde werden sollte. Erneut erklärte sich die Stadt mit dem Rechtsakt einverstanden und bekannte sich zu ihren Pflichten.[Anm. 10]
Am 24. Februar 1649 lieferte der ehemalige Rentmeister Andreas Scheuern die Schlüssel der „Anamunition“ aus, wohl eines Gebäudes, in dem die Vorräte des ehemaligen osnabrückisch-wartenbergischen Hofes (Rentei) gelagert waren.[Anm. 11]
Am 27. Februar stellte die Gräfin ihre erste Urkunde als erneut rechtmäßige Herrin in Hachenburg aus.[Anm. 12]

Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 196-197. Zurück
  2. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 205-206. Zurück
  3. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 der abschließende Bericht des Notars vom 19.2.1649 Zurück
  4. LHAKo Best. 620 Nr. 596 zit. nach Struif, Fürstbischof Franz Wilhelm S. 132. Dort auch ein Abdruck dieses Schreibens. Zurück
  5. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 186f. Zurück
  6. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 248-249v. Zurück
  7. LHAKo Best. 620 Nr. 521. Zurück
  8. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 249v-250. Zurück
  9. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 250v-251- Zurück
  10. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 251v-252v. Zurück
  11. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 251v. Zurück
  12. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 402 fol. 196. Zurück