Hachenburg im Westerwald

Schornsteinfeger

Im frühen 17. Jahrhundert erscheint das Amt des vereidigten[Anm. 1] Schornsteinfegers. Er war für das Fegen der Schornsteine zuständig. Die Überwachung der Herdstellen und Backöfen zur Abwendung der Feuergefahr und des Verbots, offenes Licht in den Ställen zu verwenden oder über die Gassen zu tragen, oblag den Bürgermeistern, den Baumeistern und den Nachtwächtern. Durch regelmäßiges Fegen konnte der Schornsteinfeger aber dabei helfen, gefährlichen Funkenflug zu reduzieren.
Da im Jahr 1623/24 ein neuer Schornsteinfeger angestellt wurde,[Anm. 2] hat es dieses Amt folglich schon früher gegeben.
Der Hachenburger Schornsteinfeger wird in Schriftquellen nur selten genannt, so etwa 1643/44 in einer Stadtrechnung.[Anm. 3] 1680/81 wurde als Schornsteinfeger ein Meister aus Dillenburg beschäftigt,[Anm. 4] er wurde auch 1668 noch für seine Dienste von Bürgermeister Anton Frantz entlohnt.[Anm. 5]
Anfang des 18. Jahrhunderts heißt es in der Stadtordnung:[Anm. 6] Jeder Bürger soll seine Schornsteine, Herde und Bußen in gutem Zustand halten, damit bei der nächsten Besichtigung nichts zu bemängeln sei und Strafe vermieden werde.[Anm. 7] Beim Brand am 16. August 1729, bei dem die Stadt nur um Haaresbreite einer Katastrophe entging, taten sich bei den Löscharbeiten besonders der Schornsteinfeger und der Laiendecker hervor.[Anm. 8]
Das Amt des Schornsteinfegers ist eines derjenigen Ämter, das sich - natürlich in weitgehend veränderter Struktur – als Beruf bis heute erhalten hat.[Anm. 9]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 45. Zurück
  2. Söhngen S. 75. Zurück
  3. Söhngen S. 88. Zurück
  4. Söhngen S. 108. Zurück
  5. HHStAW Abt 360 Hachenburg Nr. 2. Zurück
  6. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 24ff. Zurück
  7. Am 19. Juli 1782 wurden mehrere Bürger zu jeweils einem Gulden Strafe verurteilt, weil sie ihre Schornsteine nicht in Ordnung gehalten hatten (Söhngen S. 172). Zurück
  8. Söhngen S. 128. Zurück
  9. Im 18. Jahrhundert werden Schornsteinfeger immer wieder genannt, so 1759 (Söhngen S. 150 zum 1.5.1759), 1762/63 Schornsteinfeger Hahn (Söhngen S. 155). 1774 Kilian Kaiser (Söhngen S. 164) und ebenso 1796 (Söhngen S. 187). Zurück