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Sepulkralpolitik. Die Krönungsgrabsteine im Mainzer Dom und die Auseinandersetzung um die Führungsposition im Reich

von Verena Kessel

Der[Anm. 1] Mainzer Kurfürst, der „zweite Mann im Reich“ – diese Formulierung im Untertitel des Kolloqiums hätte die meisten mittelalterlichen Inhaber des Mainzer Erzbischofsamtes wohl zufrieden und vielleicht verschmitzt mit einem politischen Augenzwinkern nicken lassen, denn eben diese Rangfrage war alles andere als klar, sie war vielmehr ausgesprochen strittig, fast das gesamte Mittelalter hindurch. Ein Feld, auf dem diese Debatte ausgetragen wurde, war der Streit um das Recht der Königskrönung, und ich möchte im folgenden Mittel zeigen, zu denen die Mainzer Erzbischöfe in diesem Machtkampf gegriffen haben. Es handelt sich dabei um Kunstwerke, also bildliche, nicht schriftliche Quellen, in denen sich m.E. die Rollendefinition der Mainzer Erzbischöfe als Reichserzkanzler besonders spiegelt.
Im Mainzer Dom befindet sich die wohl bedeutendste Reihe von Erzbischofs-Grabmälern des Alten Reiches vom 13. bis zum 18. Jahrhundert. Dabei fällt auf, dass bis in das 17. Jahrhundert hinein fast ausnahmslos an einem Typus festgehalten wird, der den Erzbischof mit offenen Augen und stehend mit Buch und Pedum unter einer Rahmenarchitektur darstellt. Von diesem Typus weichen drei Grabdenkmäler ab, nämlich die für Siegfried von Eppstein (+1249) (Abb. 1), Gerhard von Eppstein (+1305) (Abb. 3) und Peter von Aspelt (+1320) (Abb. 9).[Anm. 2] Diese drei Erzbischöfe krönen jeweils Könige, eine singuläre Ikonographie, die sich nur bei diesen drei Grabdenkmälern im Mainzer Dom findet.
Die erste erhaltene figürliche Grabplatte im Mainzer Dom ist zugleich einer dieser "Krönungsgrabsteine" und zeigt Siegfried III. von Eppstein (+1249), den Königen Heinrich Raspe von Thüringen und Wilhelm von Holland die Krone auf das Haupt setzend (Abb. 1). Die Qualität des Grabsteins ist sehr gut, jedenfalls erheblich höher, als die dicke Übermalung des 19. Jahrhunderts vermuten lässt. Rechts vom Erzbischof steht der bereits ein Jahr nach seiner Wahl verstorbene Heinrich Raspe, durch Falten auf der Stirn und an der Augenpartie sowie das Doppelkinn als älterer Mann charakterisiert. Hingegen kennzeichnen das faltenlose Gesicht sowie die modische Kleidung mit Gürtel, Almosentäschchen und Messer den jüngeren Wilhelm von Holland. Die auf Podesten stehenden, kleineren Könige drehen sich mit dem Körper zur Seite, um neben dem sie weit überragenden Erzbischof noch Platz zu finden. Seine mächtige Gestalt, in faltenreiche Gewänder gekleidet, ist bildbeherrschend; mit leichter, zierlicher Geste setzt er den beiden Königen die Krone auf das Haupt.
Diese Darstellung Siegfrieds ist auf dem Hintergrund seiner "verfassungspolitischen" Rolle im Reich zu entschlüsseln. Nach dem König zählte der Mainzer Erzbischof zu den Großen des Alten Reiches.[Anm. 3] Seine Kirchenprovinz besaß bedeutsame und reiche Gebiete und ihm unterstanden bis zu fünfzehn Suffragane.[Anm. 4] Der Mainzer war Erzkanzler des Reiches, wozu u.a. das Recht auf die Leitung der Königswahl gehörte, zu der er die Kurfürsten lud[Anm. 5] und bei der ihm bis zur Goldenen Bulle von 1356 die "prima vox" zustand. Entscheidend für die Durchsetzung der Möglichkeiten, die das Amt bot, waren die jeweiligen politischen Bedingungen und die Persönlichkeit des Erzbischofs. Das Pontifikat Siegfried III. von Eppstein (1230 bis 1249) dokumentiert, dass er die Chancen des Amtes zu nutzen wusste.[Anm. 6] Bis 1241 auf der Seite Friedrichs II., wurde er Procurator imperii des bereits zum König gewählten, aber noch unmündigen Sohns des Kaisers. Ab 1241 bildete er mit dem Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden das führende Haupt der Opposition gegen den Staufer im Reich, und der Papst entlohnte es ihm mit der Ernennung zum päpstlichen Legaten 1243 und 1247. Beide Erzbischöfe erhoben die Gegenkönige Heinrich von Thüringen 1246 und Wilhelm von Holland 1247. Siegfried von Eppstein, unter dem die Weihe des heutigen Mainzer Doms stattgefunden hat, war neben dem Kölner Konrad von Hochstaden der mächtigste Kirchenfürst der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts.
Das Bewusstsein der hohen Bedeutung seiner Person und seines Amtes spiegelt der Grabstein des Erzbischofs, aber seine Botschaft geht darüber hinaus. Meist wurde die Darstellung auf der Grabplatte relativ allgemein als Dokumentation der Machtlosigkeit des Königtums und als Ausweis eines Selbstverständnisses angesehen, das den Mainzer Erzbischof als Königsmacher zeige.[Anm. 7] Diese Interpretationen greifen m.E. zu kurz. Demgegenüber soll im folgenden überlegt werden, inwieweit sich weitaus konkretere politische Ansprüche des Reichserzkanzlers in seinem Grabmal spiegeln, die auf dem Hintergrund der Geschichte des Krönungsrechts zu dechiffrieren sind.[Anm. 8]
Das Recht zur Königskrönung war von Beginn an ein Streitpunkt zwischen den geistlichen Erzbistümern Mainz, Köln und Trier, wobei letzteres keine entscheidende Rolle spielte. Willigis von Mainz bekam 975 zusammen mit dem Pallium vom Papst das Privileg der Konsekration des Königs zugesprochen.[Anm. 9] Der Papst verlieh dieses Recht jedoch nur ad personam und erneuerte es für die Nachfolger nicht. Vielmehr krönte der Kölner Erzbischof Pilgrim 1028 den König und 1052 gab der Papst das Krönungsrecht an den Kölner Erzbischof für dessen Diözese.[Anm. 10] Der Mainzer Erzbischof behielt das Recht zur Krönung, wenn der Akt nicht im Kölner Sprengel stattfand sowie bei Verhinderung seines Kölner Kollegen.[Anm. 11] Da die Krönung in Aachen zu einem Reichsgewohnheitsrecht wurde, war der Kölner Erzbischof in der Auseinandersetzung um das Krönungsrecht gegenüber seinem Mainzer Kollegen siegreich geblieben.
Mainz scheint aber weiterhin das Krönungsrecht beansprucht zu haben, und zwar mit Berufung auf seinen Primat vor allen Kirchenfürsten Germaniens und Galliens. Mainzer Schriften aus der Zeit Siegfried I. sprechen den Primat und damit das Krönungsrecht dem Mainzer Erzbischof zu.[Anm. 12] Die Wahrung bzw. Rückerlangung dieses Rechts für Mainz ist dabei durchaus politisch betrieben worden, sie dürfte beispielsweise das Hauptmotiv für die (plötzliche) Gegnerschaft Siegfrieds I. zu Heinrich IV. gewesen sein.[Anm. 13]
Hundert Jahre lang scheint dann eine relative Ruhe geherrscht zu haben, ehe der Kölner Erzbischof Adolf von Altena Ende des 12. Jahrhunderts mit Hilfe seiner Funktion als Koronator versuchte, dem Mainzer den ersten Rang unter den Reichsfürsten, der sich besonders bei den Königswahlen und hier noch einmal im Privileg der prima vox äußerte, streitig zu machen. Sein Bemühen gründete im territorialen Aufstieg und Machtzuwachs des Kölner Erzbischofs in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, im Rang Kölns als Wirtschafts- und Handelszentrum und damit der Finanzkraft des Erzstifts sowie der Bedeutung als Wallfahrtszentrum durch die Übertragung der Gebeine der Heiligen Drei Könige 1164.[Anm. 14] In einer für unser Thema wichtigen Studie über den Erzbischof von Köln und die deutsche Königswahl konnte Erkens nachweisen, dass Adolf von Altena 1198 Otto IV. weniger aus anti-staufischer Opposition heraus wählte, als vielmehr um mit der Erhebung Ottos unter Ausnutzung der Abwesenheit des Mainzer Erzbischofs seinen Anspruch auf den ersten Rang unter den Erzbischöfen und Kurfürsten zu verwirklichen.[Anm. 15] Dies gelang ihm 1205 noch einmal, indem er darauf bestand, dass Philipp von Schwaben vor der Krönung durch ihn noch einmal gewählt wurde. Da der Mainzer Erzbischofsstuhl zu dieser Zeit gespalten war, konnte Adolf wieder die Wahl leiten und das Recht der prima vox ausüben.[Anm. 16] Trotzdem erreichte der Kölner Erzbischof sein Ziel der Führungsposition nicht, weil er im Sommer 1205 abgesetzt wurde. Und da er sein Amt nicht wiedererlangte, krönte der Mainzer Erzbischof Siegfried II. von Eppstein 1212 in Mainz und 1215 noch einmal in Aachen Friedrich II. Damit blieb der Mainzer in der Abwehr der Kölner Ansprüche zur Zeit Adolfs von Altena erfolgreich.
Offensichtlich war in Mainz sehr genau wahrgenommen worden, dass Adolf von Altena mit dem Krönungsrecht versuchte, den Mainzer Erzbischof von seinem ersten Rang unter den Kurfürsten zu verdrängen. Ein Schachzug in dieser Auseinandersetzung war die intensive Bemühung Siegfried II. von Eppstein um das böhmische Krönungsrecht, das er 1228 auch erlangte, selbst wenn es von deutlich geringerem Wert als das deutsche war.[Anm. 17]
Mit Konrad von Hochstaden gelangte 1238 eine Persönlichkeit auf den Kölner Erzbischofsthron, die erneut versuchte, den Kölner Anspruch auf die Spitzenstellung innerhalb der Reichsfürsten durchzusetzen und damit den entscheidenden Einfluss auf die Königswahl zu gewinnen.[Anm. 18] Allerdings stand ihm – wie bereits geschildert – mit Siegfried III. von Eppstein bis zu dessen Tod 1249 eine nicht minder mächtige Persönlichkeit auf der Mainzer Seite gegenüber. Beide zusammen waren zugleich die führenden Köpfe der Opposition im Reich gegen Friedrich II.; an der Wahl des Gegenkönigs Heinrich von Thüringen 1246 hatte Siegfried entscheidenden Anteil, an der Wahl Wilhelms von Holland 1247 hingegen Konrad.[Anm. 19] Dieser war wohl auch politisch im Reich der etwas gewichtigere Erzbischof. Inwieweit er dies bei den Wahlen gegenüber dem Mainzer auch faktisch umsetzen konnte, ist unklar. Aus der unter Leitung Konrads von Hochstaden stattfindenden Wahl Richards von Cornwall 1257 habe Siegfried, folgert Erkens, 1246 und 1247 dem Hochstadener aufgrund seiner Persönlichkeit freiwillig "Platz gemacht". Genau dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein. Zum ersten war der Mainzer der entscheidende Mann für das Königtum Heinrichs von Thüringen, zum zweiten gelang Konrad von Hochstaden die Stärkung der Kölner Position erst nach dem Tod des Eppsteiners und zur Regierungszeit des schwachen Mainzer Nachfolgers Gerhard I. Wildgraf von Daun (1251-1259), der wegen seiner Gefangennahme durch Herzog Albrecht von Braunschweig seine Stimme auf den Kölner übertragen hatte. Zum dritten hat Siegfried die Ansprüche Konrads explizit zurückgewiesen, doch erfolgte seine Antwort nicht schriftlich, sondern in einem anderen Medium, nämlich bildlich. Dies war im Mittelalter eine durchaus übliche Form politischen Handelns, die augenblicklich in einer intensiven Forschung über die Rolle von Bildern in repräsentativer und memorialer Funktion in der mittelalterlichen Gesellschaft und die Bedeutung von Bildern im Kommunikationssystem dieser Zeit untersucht wird.[Anm. 20] Für diese Funktion von Bildern sei exemplarisch ein Dichter des 14. Jahrhunderts, Heinrich der Teichner, zitiert, der auf die Bedeutung des Sehens und damit auch der Visualisierung von Positionen verweist: „Was man siecht, da gedenkt man an“.[Anm. 21]
Mit seinem Grabstein, wohl vor seinem Tod 1249 konzipiert (s.o.), auf dem er beiden Königen die Krone auf das Haupt setzt, pocht Siegfried III. von Eppstein nachdrücklich auf seinen Rang, der erste unter den Reichsfürsten zu sein. Der Mainzer Erzbischof wehrte den Kölner Anspruch auf die erste Stelle unter den Reichsfürsten die sich auf die als Koronator gründet, ab, in dem er dieses seiner Meinung nach umstrittene Recht auf seinem Grabstein für Mainz in Anspruch nahm.[Anm. 22] Hier knüpfte Siegfried III. bildlich an seinen Vorgänger Siegfried I. an, der auch schon, allerdings „nur“ schriftlich, das Krönungsrecht für Mainz eingefordert hatte.
Das Grabdenkmal war aber nicht das einzige künstlerische Zeugnis, das Siegfried III. zur (optischen) Repräsentation seiner Interessen in Auftrag gab. Ein Fragment des 1682 zerstörten, wohl zur Domweihe 1239 fertiggestellten Westlettners im Mainzer Dom, der sog. Kopf mit der Binde (Mainz, Erzbischöfliches Dom- und Diözesanmuseum, Abb. 2), gehörte zu einer kreuzförmig am Gewölbe des mittleren Lettnerjochs ausgestreckten Figur. Sie lässt vermuten, dass hier auf die Königssalbung, bei der der König kreuzförmig am Boden mit dem Gesicht nach unten lag, und damit auf den Anspruch der Königskrönung durch den Mainzer Erzbischof angespielt wurde.[Anm. 23] Auch hier handelt es sich, wie bei dem Grabdenkmal Siegfrieds, um eine höchst seltene und exzeptionelle Ikonographie.
Vermutlich ist die Auseinandersetzung zwischen Köln und Mainz in der Mitte des 13. Jahrhunderts um die Stelle des "zweiten Mannes" im Reich auf Grund der gleichwertigen Persönlichkeiten Konrads von Hochstaden und Siegfrieds von Eppstein unentschieden ausgegangen. Dass dabei Kunstwerke als Mittel zur Verbreitung auch von der Gegenseite verstanden wurden, belegt m.E. die prompte Reaktion des Kölners auf den Mainzer Grabstein. 1252 postulierte Konrad von Hochstaden im Frankfurter Weistum die sog. Kölner Theorie, nach der „die Anerkennung eines neuen Königs binnen Jahr und Tag nach der Wahl, Konfirmation und Krönung für rechtsverbindlich“ erklärt wurde.[Anm. 24] Die Krönung wurde also in einem „die Bedeutung der Wahl mindernden Sinne als herrschaftsbegründender Akt“ interpretiert.[Anm. 25] Die Wahl Richards von Cornwall 1257 bewies, dass Konrad seine Position hier durchsetzen konnte.
Die folgenden Jahre zeigten, dass die Realisierung von Interessen in entscheidendem Maß von der Stärke eines Erzbischofs abhing. Erst Siegfried von Westerburg gelang wieder die Durchsetzung der Kölner Vorstellungen bei der Wahl Adolfs von Nassau 1292; sein Nachfolger Wikbold von Holte musste sich allerdings in der nächsten Wahl 1298 auf ganzer Linie dem Mainzer Erzbischof Gerhard II. von Eppstein geschlagen geben.[Anm. 26] Dieser ließ sich von Albrecht von Habsburg ausdrücklich seinen Vorrang bestätigen, dass dem Mainzer Erzbischof "in ordine et honore processionis, sessionis, nominationis et scripture ratione archicancellarie per Germaniam inter principes" der erste Rang gebühre.[Anm. 27] Gerhard II. von Eppstein (1289-1305) war nach Siegfried III. von Eppstein der erste Mainzer Erzbischof, der sich wieder erfolgreich den Kölner Bestrebungen widersetzte.[Anm. 28] Und auch er verlieh seinen Forderungen offensichtlich noch einmal besonderes Gewicht durch ein Grabdenkmal, mit dem das Krönungsrecht für Mainz beansprucht wurde (Abb. 3). Bei der Fundamentierung des Taufsteins 1804 im Ostchor des Mainzer Doms wurde ein Grabmal gefunden, bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um das für Gerhard II. handelt und von dem heute nur noch der äußerst qualitätvolle Kopf erhalten ist.[Anm. 29] Bodmann hat in einer Zeichnung den Zustand bei der Auffindung festgehalten: Danach standen rechts und links neben dem Erzbischof zwei kleinere gekrönte Gestalten, es handelt sich also um den gleichen Grabmalstyp wie bei Siegfried von Eppstein. Bei den Königen ist an Albrecht von Habsburg und Wenzel von Böhmen zu denken. Gerhard II. schloss also in seiner Politik und seinem Anspruch und ihrer bildlichen Umsetzung an seinen großen Vorgänger aus der Mitte des 13. Jahrhunderts an.[Anm. 30]
Ähnlich wie nach dem Tod Siegfrieds von Eppstein 1249 wurde auch dieses erneute Signal Mainzer Ansprüche in Form eines Bildgrabsteins in Köln verstanden und beantwortet. Mit Heinrich von Virneburg war Anfang des 14. Jahrhunderts einer der entschiedenen Verfechter der "Kölner Theorie" auf den dortigen Erzbischofsstuhl gelangt. Bei der Wahl Heinrich VII. 1308 forderte er, als Wahlleiter zu fungieren. Der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt verzichtete auf dieses Recht, um die Kölner Stimme für die Luxemburger Partei zu gewinnen. Dass Heinrich von Virneburg damit weitgehend die Verwirklichung der Kölner Ansprüche auf die erste Stelle unter den Reichsfürsten gelungen war, zeigt der Trierer Wahlbericht, der ihn vor dem Mainzer Erzbischof nennt. Verräterisch ist vice versa, dass der Mainzer auf einen Wahlbericht verzichtete, um den Verlust seiner Position nicht noch schriftlich dokumentieren zu müssen.[Anm. 31] Einen weiteren Beleg für den Gewinn der führenden Position durch den Kölner Erzbischofs stellt die von Erzbischof Balduin von Trier in Auftrag gegebene Handschrift der „Romfahrt Kaiser Heinrich VII.“ dar. Auf dem Bild, das die Kurfürsten bei der Wahl Heinrichs zeigt (Abb. 4), sitzt an erster Stelle der Kölner, dann der Mainzer und als letzter der Trierer Erzbischof, gefolgt von den vier weltlichen Kurfürsten.[Anm. 32]
Der Sieg Heinrichs von Virneburg im Machtkampf um die Führungsposition unter den Reichsfürsten bewog ihn bei der Doppelwahl von 1314, Richterfunktion über die beiden Gewählten, Ludwig den Bayern und Friedrich den Schönen, zu beanspruchen.[Anm. 33] Obwohl beide Kandidaten die Auffassung, dass das Herrscheramt erst mit der Krönung richtig begänne, vertraten und sie sich bis dahin nur electi nannten, war die Partei Ludwig des Bayern – und grundsätzlich auch alle anderen Wähler – nicht bereit, die vom Kölner postulierte Richterfunktion anzuerkennen.[Anm. 34] Gleichzeitig konnte sich Ludwigs Gegenkönig Friedrich der Schöne nicht durchsetzen, so dass der Kölner Erzbischof 1318 ein Bündnis mit dem Mainzer und Trierer zur Beilegung des politischen Zwistes schließen musste.[Anm. 35] Obwohl Heinrich von Virneburg seinem gewählten König treu blieb und bis zum Tod 1332 an der „Kölner Theorie“ festhielt, hat er politisch nicht mehr die herausragende Rolle spielen können wie 1308. Der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt und nach seinem Tod 1320 der Trierer Balduin von Luxemburg haben die führende Rolle im Episkopat übernommen.
Augenscheinlich war die Auseinandersetzung über die Auswirkung des Krönungsrechts auf die führende Position unter den beiden Reichsfürsten aber nicht beendet, sondern fand einmal mehr ihre Fortsetzung auf künstlerischem Gebiet. Eventuell noch unter Heinrich von Virneburg wurden um 1330 im Kölner Dom die Chorschrankenmalereien begonnen.[Anm. 36] Sie zeigen auf der Südseite (Abb. 5), der sog. Epistel- oder Kaiserseite, wo der Herrscher als Mitglied des Domkapitels seinen Platz hatte, das Leben Mariens bis zur Krönung sowie Szenen der Heiligen Drei Könige und der Heiligen Nabor, Felix und Gregor von Spoleto, auf der Nordseite (Abb. 6), der sog. Evangelien- oder Papstseite, wo der Papst als Mitglied des Domkapitels Platz nahm, das Leben Petri und des hl. Papstes Sylvester sowie Kaiser Konstantin und seine Mutter Helena. Nach den Untersuchungen Rodes handelt es sich dabei um eine Darstellung des sacrum imperium.[Anm. 37] Diese Deutung stützen die Darstellungen auf dem schmalen Sockelfries unterhalb der Gemälde, wo sich auf der Kaiserseite Bilder römischer Kaiser finden (Abb. 7), auf der Papstseite die Kölner Erzbischöfe (Abb. 6). Eigentlich hätte man hier Bildnisse der Päpste erwartet. Diese Kölner Besonderheit ist nicht nur eine Reverenz an den Oberhirten der Kathedrale, sondern vielmehr Ausdruck des Kölner Metropoliten, dass er den König ebenso kröne und in sein Amt berufe wie der Papst es mit der Salbung des Kaisers vollbringe – ein „Anspruch von allerhöchstem Rang“.[Anm. 38] Ein Detail stärkt diese Überlegung: Die Bischofsreihe endete ursprünglich mit Walram von Jülich, dem Nachfolger Heinrichs von Virneburg, unter dem die Chorschrankenmalereien in den 1340er Jahren vollendet wurden. Die restlichen Felder, die später übermalt wurden, heute aber zum großen Teil wieder sichtbar sind, zeigen Personen mit Reifenkrone und Zepter, also offensichtlich deutsche Könige (Abb. 8). Durch ihre Stellung im Anschluss an die Kölner Erzbischöfe wird deren königsetzende Gewalt vermutlich noch einmal zum Ausdruck gebracht.[Anm. 39]
Der Mainzer Erzbischof vertrat hingegen wieder mit einem Grabdenkmal seinen Anspruch. Es ist dasjenige für Peter von Aspelt, der als Steigerung drei Könige krönt: Heinrich von Luxemburg, Ludwig den Bayern und den böhmischen König Johann von Luxemburg (Abb. 9). Peter von Aspelt war 1320 gestorben, wobei sein Todesdatum nicht als Entstehungsdatum für das Grabdenkmal gelten kann. Wie bis vor kurzem übersehen wurde, ist Ludwig der Bayer mit der Kaiserkrone dargestellt; da aber diese Krönung erst 1328 erfolgte, muss der Grabstein nach diesem Datum gesetzt worden sein.[Anm. 40] Der Nachfolger Peters, Matthias von Bucheck, kommt als Auftraggeber nicht in Frage, da er 1328 starb. Das Domkapitel wählte wie schon 1320 den Trierer Erzbischof Balduin zum Nachfolger, der das Amt sofort annahm. Der Papst erklärte sich mit dieser Wahl allerdings nicht einverstanden, weil damit der Mainzer Stuhl durch einen Anhänger Ludwig des Bayern besetzt war, sondern providierte den Wittelsbacher Gegner Heinrich von Virneburg, einen Neffen des gleichnamigen Kölner Erzbischofs. Dieser konnte sich allerdings gegen Balduin von Trier nicht durchsetzen. Erst beim Verzicht des Trierer Erzbischofs 1337 auf das Mainzer Amt vermochte er den Mainzer Bischofsstuhl zu besteigen. Gleichzeitig vollzog Heinrich von Virneburg einen Gesinnungswechsel und stellte sich auf die Seite Ludwig des Bayern. Dies heißt für das Grabdenkmal Peters von Aspelt, dass bis 1337 Balduin von Trier, danach Heinrich von Virneburg als Auftraggeber in Frage kommen. Suckale, dem der Nachweis der Unhaltbarkeit einer Datierung des Aspelt-Grabsteins auf Peters Todesjahr 1320 zu verdanken ist, präferiert auf Grund stilistischer Vergleiche mit dem bisher auf 1352 datierten Frankfurter Chorgestühl (Abb. 10) eine späte Entstehung des Grabsteins in die zweite Hälfte der 1340er Jahre.[Anm. 41] Viele charakteristische Merkmale des Aspelt-Grabmals wie die geschwungene Körperhaltung, die eingegrabenen Parallelfalten, die stark gewellten Haare oder die scharfe, von der Nase weggehende Falte finden sich am Chorgestühl in übertriebener Form wieder. Inzwischen ist aber herausgearbeitet worden, dass das Chorgestühl früher, wohl um 1345 entstanden ist.[Anm. 42] Bisher ging man davon aus, dass die Stiftung des Gestühls durch Kuno von Falkenstein anlässlich seiner Wahl zum Frankfurter Propst 1352 erfolgte. Rauch wies nach, dass Kuno mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu diesem Datum Propst in Frankfurt wurde, sondern anscheinend bereits von 1345 bis 1353 Bevollmächtigter der Propstei war.[Anm. 43] Wahrscheinlicher ist demnach, dass er das Chorgestühl zu seinem Amtsantritt 1345 stiftete. Daraus folgt eine Datierung des Aspelt-Grabsteins auf die Mitte der dreißiger Jahre des 14. Jahrhunderts, für die es m.E. noch ein gewichtiges Indiz gibt.
Dazu muss ich eine weitere Grabplatte heranziehen, die des Mainzer Erzbischofs Matthias von Bucheck (1320-1328), der Nachfolger Peters von Aspelt (Abb. 11). Auch für sie trifft das Todesdatum des Erzbischofs 1328 als Entstehungsdatum nicht zu. Die Grabplatte besitzt größte Ähnlichkeit mit den beiden Chorstuhlwangen, die Balduin von Trier für seine Kartause in Trier stiftete und auf denen er sich und seinen Bruder Heinrich VII. abbilden ließ (Abb. 12). Ganz besonders die Physiognomien weisen Parallelen auf: das Oval des Antlitzes, die sanfte Lockung der Haare, der winzige Pony, die kleinen Augen, die weiche Gesichtsbehandlung und besonders das „eingedellte“ Kinn. Matthias von Bucheck besitzt den gleichen mild-freundlichen Gesichtsausdruck wie Heinrich VII. und Balduin auf den Chorstuhlwangen. Auch die Vorliebe für senkrechte, paralle Falten findet sich hier, allerdings bei Matthias zurückhaltender und in der üblichen Kombination mit Schüsselfalten. Details wie die Fransen an Pallium und Manipel stimmen überein, analog ist ebenfalls bei allen drei Stücken der rahmende Spitzbogen mit eingeschriebenem Dreipass und die Fialen, wobei alles beim Mainzer Grabmal reicher ausgeführt ist. Für das Holz der Chorstuhlwangen wurde dendrochronologisch ein Fällungsdatum zwischen 1323 und 1335 sowie eine rasche Verarbeitung nach der Fällung ermittelt,[Anm. 44] d.h. sie sind wohl spätestens kurz nach 1335 geschnitzt worden. Für die mit den Chorstuhlwangen größte Parallelität aufweisende Grabplatte Matthias' von Bucheck, die im Zweifelsfalle vom gleichen Künstler stammt, kommt ein vergleichbares Datum in Frage. Die frappante Ähnlichkeit zwischen Trierer Chorstuhlwangen und Mainzer Grabplatte spricht nicht nur für die gleiche Werkstatt, sondern aufgrund fehlender alternativer Auftraggeber in diesen Jahren gleichzeitig für denselben Auftraggeber, d.h. für Balduin von Trier. Dieser hätte am Ende seines Mainzer Episkopats (1337) das Grabdenkmal für seinen Vorgänger in Auftrag gegeben.[Anm. 45] Dies hat wiederum zur Folge, dass das Grabdenkmal für Peter von Aspelt zu diesem Zeitpunkt bestanden haben muss. Zum einen wäre es ungewöhnlich, eine Grabplatte für den zeitlich jüngeren Erzbischof vor der für den älteren zu errichten; zum anderen hat Balduin sicherlich nicht das Grabdenkmal für einen der Gegenpartei zuneigenden Erzbischof wie Matthias von Bucheck erstellt, ohne vorher das für den Luxemburger Parteigänger Peter von Aspelt, dem die Luxemburger ihr deutsches und böhmisches Königtum verdankten, errichtet zu haben. Am wahrscheinlichsten sind dafür die mittleren 1330er Jahre. Diese Datierung lassen auch die stilistisch verwandten Reliefs des eben wohl vor oder um 1345 anzusetzenden Frankfurter Chorgestühls zu: sie steigern den Stil der Aspelt-Grabplatte fast ins Karrikaturhafte, worin sich – neben anderen Details – der zeitliche Abstand von etwa zehn Jahren zwischen beiden Kunstwerken ausdrückt.
Daneben sind in Mainz wohl ebenfalls Mitte der 1330er Jahre die nicht datierten Kurfürstenreliefs des ehemaligen Kaufhauses entstanden,[Anm. 46] vom künstlerischen Stil her nahe Verwandte des Grabmals für Peter von Aspelt (Abb. 13). Die Stadt Mainz hatte sich im Bistumsstreit 1328 gegen Balduin von Trier gestellt, der sie aber 1332 besiegte.[Anm. 47] Entweder von Balduin als Friedensbedingung diktiert oder von der Stadt freiwillig als Ergebenheitsadresse intendiert, könnte diese den die sieben Kurfürsten und den deutschen König zeigende Reihe an ihrem Kaufhaus errichtet haben.[Anm. 48] Sie hätte sich damit einem von Balduin vertretenen Programm angeschlossen, das der von den sieben Kurfürsten gewählte deutsche Herrscher rechtmäßiger König sei und keiner Approbation durch den Papst bedürfe.[Anm. 49] Indirekt war dies auch eine Spitze gegen den Kölner Erzbischof, da seine spezielle Auffassung des Krönungsrechts natürlich keine Thematisierung gefunden hatte.
Ich kehre zur Grabplatte Peters von Aspelt und deren politischen Implikationen zurück, die ihn als Koronator von drei Königen zeigt. Sie formuliert noch einmal mit allem Nachdruck den Mainzer Anspruch auf die Krönung respektive auf das Recht, als Erzkanzler der „zweite Mann“ im Alten Reich zu sein. Balduin versuchte offensichtlich, mit diesem Grabstein die Niederlage des Mainzer Erzbischofs gegenüber dem Kölner bei der Wahl Heinrich VII. 1308 auszubügeln. Zum anderen entsprach das Grabmal den tatsächlichen politischen Machtverhältnissen der 1330er Jahre. Peter von Aspelt war der entscheidende Mann für das Königtum aller drei der ihn rahmenden Könige gewesen; der von ihm und Balduin von Trier gewählte König Ludwig der Bayer hatte sich durchgesetzt, der Kölner Erzbischof Heinrich von Virneburg war bis zu seinem Tod 1332 politisch isoliert und ohne Bedeutung, sein Nachfolger Walram von Jülich gab die „Kölner Theorie“ auf.[Anm. 50] Hingegen befand sich Balduin in den Jahren der Errichtung der Grabplatte auf dem Höhepunkt seiner Macht, sichtbar allein schon im Besitz der beiden Erzbistümer Trier und Mainz. Er hat die Mainzer Interessen bezüglich Königswahl und -krönung offensichtlich mit allem Nachdruck vertreten.[Anm. 51] Sie wären ja auch ihm bei der Wahl eines neuen Königs zugute gekommen.[Anm. 52] Da aber weder die Datierung der Kölner Chorschrankenmalerei noch die der Mainzer Grabplatte Peters von Aspelt definitiv gesichert sind, ist unklar, welches Kunstwerk Herausforderung, welches Antwort war. Klar ist hingegen meines Erachtens, dass sie als wirksames Mittel der politischen Auseinandersetzung fungierten und dass sie wahrscheinlich in Reaktion aufeinander entstanden sind. Beendet war die Auseinandersetzung in den Köpfen der beteiligten Parteien damit noch lange nicht. Nicolaus Serarius belegt 1604 die fortdauernden Nachwehen der hier vorgetragenen These der reichspolitischen Funktion von Grabdenkmälern: er behauptet das Krönungsrecht für Mainz mit dem Hinweis auf die Darstellung der Krönung auf dem Grabstein Siegfried III. von Eppstein.[Anm. 53]

Anmerkungen:

  1. Dieser Aufsatz, abgeschlossen im Januar 1996, setzt meine Forschungen über die Mainzer Grabdenkmäler fort, s. Verena Kessel: Memorialfunktionen Mainzer Erzbischofsgrabmäler von 1249 bis 1434. In: Kunst in Hessen und am Mittelrhein 34 (1994), S. 13-39. Einige Ergebnisse dieses 1992 abgeschlossenen Aufsatzes werden hier aufgrund neuer Forschungen modifiziert. Zurück
  2. Zu diesen Grabdenkmälern s. Kessel, Memorialfunktionen (wie Anm. 1); Gisela Kniffler: Die Grabdenkmäler der Mainzer Erzbischöfe vom 13. bis zum frühen 16. Jahrhundert. Untersuchungen zur Geschichte, zur Plastik und zur Ornamentik, Köln/Wien 1978; Fritz Viktor Arens: Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650 (Deutsche Inschriften, Bd II), Stuttgart 1958; Rudolf Kautzsch/Ernst Neeb: Der Dom zu Mainz (Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Kreises Mainz, Bd. II, T. 1), Darmstadt 1919. Vom Typus abweichende Ausnahmen späterer Zeit sind der Würzburger „Import“-Grabstein Konrads von Weinsberg (+1396), s. dazu Kessel, Memorialfunktionen (wie Anm. 1), S. 23/24 und der für Uriel von Gemmingen (+ 1514), s. dazu Wolf Goeltzer: Der „Fall Hans Backoffen“. Studien zur Bildnerei in Mainz und dem Mittelrhein am Ausgang des Spätmittelalters. Teil I. In: Mainzer Zeitschrift 84/85 (1989/90), S. 1-78 und Teil II. In: Mainzer Zeitschrift 86 (1991), S. 1-62.  Zurück
  3. Hans Patze: Erzbischof Gerhard II. von Mainz und König Adolf von Nassau, Territorialpolitik und Finanzen. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 13 (1963), S. 83-140, S. 84. Zurück
  4. Zum faktischen Reichtum, der aber im 13. und 14. Jahrhundert nicht unbedingt mit Reichskompetenzen gleichzusetzen ist, vgl. den Beitrag von Ernst Schubert in diesem Band. Zurück
  5. Dies durchaus nicht unbestritten, s. dazu Uta Reinhardt: Untersuchungen zur Stellung der Geistlichkeit bei den Königswahlen im Fränkischen und Deutschen Reich, Diss. Marburg 1975, S. 289. Vgl. auch Winfried Trusen: Kurmainz und das Einberufungsrecht zur deutschen Königswahl seit der Goldenen Bulle. In: Geschichtliche Landeskunde 3 (1967), Festschrift Johannes Bärmann, Bd. 2, S. 127-152. Zurück
  6. Vgl. Georg Wilhelm Sante: Siegfried III. von Eppstein, Erzbischof von Mainz, 1230 bis 1249. In: Nassauische Lebensbilder I, Wiesbaden 1940, S. 17-32; Erich Fink: Sigfried (sic!) III. von Eppenstein, Erzbischof von Mainz 1230 - 49, Berlin 1892. Zurück
  7. Kniffler, Grabdenkmäler (wie Anm. 2), S. 27. Zurück
  8. Der Nachweis, dass Siegfried III. mit allergrößter Wahrscheinlichkeit selbst den Grabstein in Auftrag gegeben hat, bei Kessel, Memorialfunktionen (wie Anm. 1), S. 15/16. Zurück
  9. Zum folgenden vgl. den Beitrag von Georg May in diesem Band; Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit (wie Anm. 5), S. 221; für meine Fragestellung besonders Franz-Reiner Erkens: Der Erzbischof von Köln und die deutsche Königswahl. Studien zur Kölner Kirchengeschichte, zum Krönungsrecht und zur Verfassung des Reiches (Mitte 12. Jahrhundert bis 1806), Siegburg 1987.  Zurück
  10. Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit (wie Anm. 5), S. 229; Adam Michael Reitzel: Das Mainzer Krönungsrecht und die politische Problematik, Mainz 1963, S. 30. Zurück
  11. Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit (wie Anm. 5), S. 229, 232 und 237. Zurück
  12. Heinz Thomas: Erzbischof Siegfried I. von Mainz und die Tradition seiner Kirche. In: Deutsches Archiv 26 (1970), S. 368-399, S. 395: „Wir können nun mit größerer Sicherheit ... konstatieren, dass dieses Streben nach der Wiedererringung des Krönungsrechts zur Zeit Erzbischof Siegfrieds zu den wesentlichen Motiven der Mainzer Politik gerechnet werden kann“; s.a. Egon Boshof: Köln, Mainz, Trier - Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit. In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 49 (1978), S. 19-48, S. 43.   Zurück
  13. Rainer Rudolph: Erzbischof Siegfried von Mainz (1060-1084). Ein Beitrag zur Geschichte der Mainzer Erzbischöfe im Investiturstreit, Diss. Frankfurt 1973, S. 112ff.; Albert Brackmann: Heinrich IV. und der Fürstentag zu Tribur. In: Historische Vierteljahresschrift 15 (1912), S. 175-180. Zurück
  14. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 34/35. Zurück
  15. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 37. Zurück
  16. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 37/38. Zurück
  17. Von daher ist Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 41, zu widersprechen, wenn er meint, der Mainzer hätte versucht, der „Kölner Prärogative ein gleichartiges Recht an die Seite zu stellen“. Welche Bedeutung der Mainzer Erzbischof dem böhmischen Krönungsrecht zumaß, zeigen die wiederholten Bestätigungen durch den Papst, so im Jahr 1261, Regesten zur Geschichte der Mainzer Erzbischöfe , hrsg. von J. Fr. Böhmer/Cornelius Will, Bd. 2, 1161-1288, Neudr. Aalen 1966, S. 356, Nr. 58 oder im Jahr 1291, Regesten der Erzbischöfe von Mainz, bearb. von Ernst Vogt, 1. Abt., 1. Bd., 1289-1328, Neudr. Berlin 1970, S. 401, Nr. 245. Zurück
  18. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 45. Zurück
  19. Hugo Stehkämper: Konrad von Hochstaden. In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 36/37 (1961), S. 95-116, S. 102; Erkens betont hingegen stärker die Rolle Konrads von Hochstaden, scheint aber hier zu köln-orientiert. Zurück
  20. Zuletzt dazu mit weiterer Literatur Horst Wenzel: Hören und Sehen, Schrift und Bild: Kultur und Gedächtnis im Mittelalter, München 1995, S. 292ff., bes. S. 316ff., wo er - m.E. nach aber nicht erschöpfend - über Bilder und Recht handelt. Zurück
  21. Zit. nach Wenzel, Hören und Sehen (wie Anm. 20), S. 32. Zurück
  22. M.E. steht der Grabstein auch nicht nur für den Anspruch des Mainzer Erzbischofs auf die Wahl des Königs, die man durchaus auch anders, z.B. durch Überreichung des Zepters hätte darstellen können, sondern formuliert darüber hinaus seinen Anspruch auf die Krönung.  Zurück
  23. Günter Bandmann: Zur Deutung des Mainzer Kopfes mit der Binde. In: Zeitschrift für Kunstwissenschaft 10 (1956), S. 153-174, bes. S. 173/74; s.a. Otto Schmitt: Der Mainzer Kopf mit der Binde. In: Oberrheinische Kunst 5 (1932), S. 3-16. Ähnlich wie auf dem Grabstein Siegfrieds trat auch die Figur mit dem Kopf mit der Binde auf Löwe und Basilisk. Hinter den Kunstwerken Siegfrieds III. von Eppstein steckt im Zweifelsfalle ein höchst ausgeklügeltes Programm. So ließ er ferner im Westchor Bischofsstatuen anbringen, von denen bei der Beseitigung 1682 noch sieben vorhanden waren, Arens, Inschriften (wie Anm. 2), S. 27. Ob auch mit ihnen auf den Anspruch des Mainzer Erzbischofs auf die Königskrönung angespielt wurde, ist nicht mehr zu rekonstruieren. Zurück
  24. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 46. Zurück
  25. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 49; Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit (wie Anm. 5), S. 233; s.a. Winfried Dotzauer: Die Entstehung der frühneuzeitlichen deutschen Thronerhebung: Säkularisation und Reformation. In: Heinz Duchardt (Hg.): Herrscherweihe und Königskrönung im frühneuzeitlichen Europa, Wiesbaden 1983, S. 6/7; Ulrich Stutz: Der Erzbischof von Mainz und die deutsche Königswahl, Weimar 1910, S. 106; Mario Krammer: Wahl und Einsetzung des deutschen Königs im Verhältnis zueinander, Weimar 1905, S. 18. Zurück
  26. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 55/56; zu Siegfried von Westerburg s. Franz-Reiner Erkens: Territorium und Reich in Politik und Vorstellung des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg. In: Nassauische Annalen 94 (1983), S. 25-46. Zurück
  27. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 56. Zurück
  28. Zu Gerhard von Eppstein s. Alois Gerlich: Gerhard II. von Eppstein. In: Lexikon des Mittelalters, IV, München/Zürich 1989, Sp. 1313; ders.: Königtum, rheinische Kurfürsten und Grafen in der Zeit Albrechts I. von Habsburg. In: Geschichtliche Landeskunde V,2 (1969), S. 25-88; Patze, Gerhard II. (wie Anm. 3).  Zurück
  29. Mainz, Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum; zum Kopf s. E.L. Fischel: Mittelrheinische Plastik des 14. Jahrhunderts, München 1923, S. 15-19. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (wie Anm. 2), S. 235-237; der Grabstein lag mit Brettern zugedeckt im Boden und zerbrach bei der Bergung. Nach einer Zeichnung Bodmanns hatte der Erzbischof mindestens eine, wahrscheinlich aber zwei gekrönte Figuren neben sich. Die reich geschmückte Mitra des noch erhaltenen Kopfes schmückt eine Taube, mit der der Erzbischof eventuell auf die Wahlmesse zum Heiligen Geist im Gegensatz zur Krönungsmesse zu den Heiligen Drei Königen anspielte, mit der einmal mehr die Rivalität Köln-Mainz ausgespielt wurde, vgl. Winfried Dotzauer: Anruf und Messe vom Heiligen Geist bei Königswahl und Reichstagen in Mittelalter und früher Neuzeit. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 34 (1982), S. 11-36, S. 30; für diesen Hinweis danke ich sehr Dr. habil. Hehl, Mainz.  Zurück
  30. Symptomatisch für den Anspruch Gerhards II. ist sein Schreiben an König Adolf 1298, demzufolge ihm "als dem Erzkanzler nach Recht und Gewohnheit die Befugnis zusteht, nicht nur die Kurfürsten, sondern auch den König vorzuladen", Patze, Gerhard II. (wie Anm. 3), S. 91.  Zurück
  31. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 60. Zurück
  32. Franz-Josef Heyen: Kaiser Heinrichs Romfahrt, Die Bilderchronik von Kaiser Heinrich VII. und Kurfürst Balduin von Luxemburg 1308-1313, Boppard a.Rh. 1965, München 2/1978, Bild 3, S. 56/57. Zurück
  33. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 67. Zurück
  34. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 67-68. Zurück
  35. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 70. Zurück
  36. Zu den Chorschrankenmalereien s. Gerhard Schmidt: Die Chorschrankenmalereien des Kölner Domes und die europäische Malerei. In: Kölner Domblatt 14/15 (1979/80), S. 293-340, der die Malereien eher gegen 1340 datiert, s. bes. S. 329; Reiner Haussherr: Die Chorschrankenmalereien des Kölner Doms. In: Vor Stefan Lochner, Resultatband (Beihefte zum Wallraf-Richartz-Jahrbuch, 1), Köln 1977, S. 28-59. Zurück
  37. Herbert Rode: Die Chorschrankenmalereien des Kölner Domes als Abbild des Sacrum Imperium In: Kölner Domblatt 6/7 (1952), S. 20-38. Zurück
  38. Ebd., S. 33; Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 73. Zurück
  39. Rode, Chorschrankenmalereien (wie Anm. 37), S. 33; Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 72, der konstatiert, dass es an einschlägigen kunsthistorischen Untersuchungen über diese Zusammenhänge mangelt. Zurück
  40. Robert Suckale: Die Hofkunst Kaiser Ludwigs des Bayern, München 1993, S. 171, Anm. 2. Zurück
  41. Ebd.; in Kessel, Memorialfunktionen (wie Anm. 1), S. 16-18, vertrete ich eine Datierung des Aspelt-Grabmals um 1340-50, die ich hier revidiere. Zum Frankfurter Chorgestühl s. Barbara Bott: Chorgestühl, Frankfurt a.M., St. Bartholomäus. In: Ausst.Kat. Die Parler und der Schöne Stil 1350-1400, Köln 1978, Bd. 1, S. 240-243, S. 242.  Zurück
  42. Hans-Joachim Jacobs: Das Bild Karls des Großen in der Stadt Frankfurt im 14. Jahrhundert. In: Liselotte E. Saurma-Jeltsch (Hg.): Karl der Große als vielberufener Vorfahr. Sein Bild in der Kunst der Fürsten, Kirchen und Städte, Sigmaringen 1994, S. 63-86, S. 67/68. Zurück
  43. Günther Rauch: Pröpste, Propstei und Stift von Sankt Bartholomäus in Frankfurt, 9. Jahrhundert bis 1802, Frankfurt 1975, S. 53ff., S. 326. Zurück
  44. Ernst Hollstein: Dendrochronologisch datierte Kunstwerke und Bauten aus der Zeit Balduins von Luxemburg. In: Franz-Josef Heyen unter Mitwirkung v. Johannes Mötsch (hg.): Balduin von Luxemburg, Erzbischof von Trier - Kurfürst des Reiches 1285-1354, Festschrift aus Anlass des 700. Geburtstages, Mainz 1985, S. 559-568, S. 560/61; Das neue Bischöfliche Dom- und Diözesanmuseum Trier, Bildband zur Wiedereröffnung, Trier 1988, S. 40/41. Zurück
  45. Denkbar wäre auch, dass sein Nachfolger Heinrich von Virneburg zu Beginn seiner Regierung die Grabplatte in Auftrag gegeben hat; allerdings spricht die große Ähnlichkeit der Kunstwerke in Trier und Mainz eher für Balduin von Trier. In Kessel, Memorialfunktionen (wie Anm. 1), S. 18/19 befürwortete ich aufgrund meiner hier revidierten Spätdatierung noch Heinrich von Virneburg als Auftraggeber. Zurück
  46. Zur Frühdatierung s. Horst Reber: Die hierarchische Spitze des Reiches auf den Mainzer Kaufhausreliefs. In: Peter Moraw: Von offener Verfassung zu gestalteter Verdichtung 1250-1490 (= Propyläen Geschichte Deutschlands 3), Berlin 1985, nach S. 161; Paul Hoffmann: Die bildlichen Darstellungen des Kurfürstenkollegiums von den Anfängen bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (13.- 18. Jahrhundert), Bonn 1982, S. 38-41, referiert die Forschung ohne eigene Stellungnahme, tendiert aber zu einer Frühdatierung um 1317. Ausst.Kat. Wittelsbach und Bayern, Landshut 1980, Bd. I/2, S. 202ff., Nr. 297 datiert „um 1330“. Zur überzeugenden Spätdatierung s. Alexander von Reitzenstein: Der Ritter im Heergewäte, Bemerkungen über einige Bildgrabsteine der Hochgotik. In: Festschrift für Theodor Müller, München 1965, S. 73-91, S. 85; Barbara Bott: Grabmal Günther von Schwarzburg. In: Ausst.Kat. Die Parler und der Schöne Stil 1350-1400, Köln 1978, Bd. 1, S. 245, die in den Kaufhausreliefs die nächsten Verwandten zur 1349/52 entstandenen Schwarzburg-Grabplatte sieht. Eine Datierung um 1340 wird von Gerhard Schmidt: Zur Datierung der Chorfenster von Königsfelden. In: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 40 (1986), S. 161-171, S. 166, aufgrund kostümgeschichtlicher Vergleiche vorgenommen. Eine Spätdatierung hält ebenfalls für sinnvoll Armin Wolf: Von den Königswählern zum Kurfürstenkolleg, Bilddenkmale als unerkannte Dokumente der Verfassungsgeschichte. In: Reinhard Schneider/Harald Zimmermann (Hg.): Wahlen und Wählen im Mittelalter, Sigmaringen 1990, S. 15-78, 46-49; er korrigiert damit seine Meinung, die er in Die bildlichen Darstellungen des Kurfürstenkollegiums. In: Rheinische Vierteljahresblätter 50 (1986), S. 316-326, vertreten hat. Eine Datierung nach 1345 schlägt Suckale, Hofkunst (wie Anm. 40), S. 198, Anm. 60, vor. Ausführlicher zu den Kurfürstenreliefs Kessel, Memorialfunktionen (wie Anm. 1), S. 17/18, wo ich noch eine Datierung um 1340 befürwortete. Zurück
  47. Dieter Demandt: Stadtherrschaft und Stadtfreiheit im Spannungsfeld zwischen Geistlichkeit und Bürgerschaft in Mainz (11. - 15. Jahrhundert), Wiesbaden 1977. Zurück
  48. Vgl. die ähnlichen Überlegungen bei Heinz Thomas: Ludwig der Bayer (1282-1347). Kaiser und Ketzer, Regensburg 1993, S. 252.  Zurück
  49. Schriftlich festgelegt wurde diese Position 1338 in Rhens, noch immer grundlegend Edmund E. Stengel: Avignon und Rhens. Forschungen zur Geschichte des Kampfes um das Recht im Reich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, Weimar 1930. Zurück
  50. Erkens, Erzbischof von Köln (wie Anm. 9), S. 73ff. Zurück
  51. Dafür spricht auch das von Balduins Weihbischof Daniel von Wichterich vor 1342, wahrscheinlich in den 1330er Jahren verfaßte Pontifikale, s. Marc Dykmans: Le Pontifical Romain révisé au XVe siècle, Città del Vaticano 1985, S. 46ff., S. 94, der die Entstehung des Pontifikale von Daniel von Wichterich "peut-être sous le pape Benoît XII, vers 1336" ansetzt. Es enthält "im Abschnitt zur Liturgie der Königskrönung dezidierte Aussagen zur Stellung des deutschen Königs im Verhältnis zum Papsttum und zu den Kurfürsten"; so Hans-Joachim Schmidt: Politisches Handeln und politische Programmatik im Dienst der Luxemburger: Daniel von Wichterich, Bischof von Verden (+1364). In: Zeitschrift für historische Forschung 16 (1989), S. 129-150, S. 135. Nach dem nach Salbung und Krönung abzulegenden Eid vermerkt das Wichterichsche Pontifikale noch einmal die Grundlage der Kurfürstenwahl für das Königtum (ebd., S. 137). Das Pontifikale stärkt darüber hinaus die Rolle der Mainzer und Trierer Erzbischöfe bei der Königswahl (ebd., S. 139). Zurück
  52. Balduin hat die Hoffnung auf ein erneutes luxemburgisches Königtum auch während der einvernehmlichen Zeit mit Ludwig dem Bayern nie aufgegeben. Gerade in der ersten Hälfte der 1330er Jahre bestanden für Balduin berechtigte Hoffnungen, eventuell Johann von Böhmen als deutschen König durchzusetzen, vgl. Alois Schütz: Ludwig der Bayer. König und Kaiser. In: Balduin von Luxemburg (wie Anm. 44), S. 55-88, S. 74 sowie meine eigenen, noch nicht veröffentlichten Forschungen zu Balduin von Trier.  Zurück
  53. Nicolaus Serarius: Moguntiacarum Rerum ab Initio usque ad Reverendissimum et Illustrissimum Hodierum Archiepiscopum ac Electorum, Mainz 1604, S. 838. Zurück