Ockenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Ockenheim bei Karl Johann Brilmayer

Ockenheim, in älteren Urkunden Okesheim (1182), Ockinheim (1322), Uckenheim (1325) genannt, lag im unteren Nahegau und kommt urkundlich zum erstenmal im Jahr 1182 bei einer Güterbestätigung des Klosters St. Maximin in Trier durch Kaiser Friedrich I. vor. Es war ein alter Besitz des Erzbistums Mainz. Wann es an dasselbe kam, lässt sich nicht bestimmen, doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass es in der Schenkung des Kaisers Otto II. vom Jahr 983 an Erzbischof Wiligis enthalten war. Es blieb bei dem Erzstift während der folgenden Jahre, bis es Erzbischof Adolf von Mainz mit Dromersheim und Kempten am 21. Januar 1462 an den Maerkgraf Karl von Baden verpfändete, welcher diese Verpfändung im Jahr 1466 an den Grafen Philipp von Katzenelnbogen übertrug. Erzbischof Diether von Isenburg löste es im Jahr 1480 wieder ein, es blieb dann dauernd mit dem Erzstift verbunden bis zu dessen Auflösung. Es war der Amtskellerei Algesheim zugeteilt. Im Jahr 1552 gehörte Ockenheim zu den Orten, welche versprachen, Bingen in Kriegsnöten Beistand zu leisten. Es verpflichtete sich zugleich die Dräußpforte zu bauen und mit 4 Mann zu bewachen.