Hachenburg im Westerwald

Belagerung der Stadt Hachenburg 1352

Mitte des 14. Jahrhunderts spielte Reinhard von Westerburg, ein überaus streitlustiger Herr, eine gewichtige Rolle in der Geschichte des Westerwaldes. Reinhard unterhielt beste Beziehungen zum Sayner Grafen, beide Familien war miteinander verwandt. Im Rahmen seiner vielfältigen Aktivitäten hatte er sich 1351 gegenüber Erzbischof Balduin von Trier verpflichtet, 1.000 Florentiner Goldgulden zu einem bestimmten Termin zahlen. Wie damals üblich hatte er zur Sicherheit der fristgerechten Zahlung sich zusammen mit seinem Onkel Johann II. von Sayn als Geiseln erklärt. Pflicht ein solchen Geisel war es, sich bei Nichtzahlung der Schuld, umgehend in eine vorher vereinbarte Stadt zu begeben, und sich dort so lange "im Einlager" aufzuhalten, bis das Geld bezahlt war. Doch der Westerburger zahlte weder das Geld zurück, noch begaben sich die beiden Geiseln ins Einlager. Das wollte Erzbischof Balduin so nicht hinnehmen wollte. Im Rahmen einer militärischen Unternehmung, die sich u.a. gegen Elkerhausen, Sassenroth und Hohenseelbach richtete, kamen Balduins Truppen auch nach Hachenburg.
Am 31. Juli 1352 hatte der Reichslandvogt Johann zu der Schleiden, der den Landfrieden zwischen Rhein und Maas beaufsichtigte, Erzbischof Balduin freie Hand gegeben, sich in seinem Rechtsstreit mit Reinhard von Westerburg militärisch zu einigen, nachdem das vorangehende Rechtsverfahren vor dem Landgericht zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hatte. Im Rahmen des Fehdewesens war dies das übliche Verfahren. Nachdem der Gerichtsweg erschöpft war, holte sich der Erzbischof vom Vertreter der Reichsgewalt die Erlaubnis, sich sein Recht mit dem Schwert zu besorgen. Damit befand er sich ganz im Einklang mit der damaligen Rechtsauffassung.
Doch Erzbischof Balduin war zunächst zur Burg Elkerhausen an der Lahn gezogen, die er wohl Ende Juli/Anfang August 1352 eroberte. Von dort aus zog er vor die Stadt Hachenburg, umzingelte sie, legte im Vorfeld der Stadt Schanzen an. Reinhard von Westerburg befand sich auf der Burg bei seinen saynischen Verbündeten Johann III. [Anm. 1] Wo sich Graf Johann II. in diesen Tagen aufhielt, ist ungewiss, offensichtlich war er nicht in der Stadt. Der wegen seiner militärischen Erfahrung und Durchsetzungskraft gefürchtete Erzbischof, ein wahrer Fachmann des Krieges, hatte leichtes Spiel und scheint die Stadt kampflos eingenommen zu haben.[Anm. 2]
Er zwang Reinhard von Westerburg, den gefangenen Heinrich von Grafschaft freizulassen. Mit Sicherheit setzte der Trierer auch eine befriedigende Lösung bezüglich des geschuldeten Geldes durch, denn schon bald wurde die Belagerung wieder abgebrochen. Am 5. August war Balduin schon wieder in Montabaur.
Streit hat nicht nur zwischen Westerburg und Trier sondern wohl auch im Hause Sayn bestanden zu haben. Im Oktober 1354 herrschte jedenfalls Fehde zwischen Johann von Westerburg und dem jungen Grafen Johann III. von Sayn einerseits und dem regierenden Grafen Johann II. in Hachenburg. Am 18. Oktober 1354 musste die Gemeinde Hachenburg dem jungen Grafen und dem Westerburger versprechen, niemanden in die Stadt und Burg einzulassen, er habe denn die Macht und das Recht dazu [Anm. 3]
Die Fehde wurde erst im Jahr 1362 beigelegt. Am 22. Juli 1362 einigten sich Graf Johann II., sein Sohn Johann III sowie Graf Reinhard von Westerburg bezüglich der "Hachenburger Geschichte2[Anm. 4]
Im selben Jahr 1362 versprechen Reinhard von Westerburg und Graf Johann III. von Sayn den Hachenburger Burgmannen, mit Grafen Johan II. von Sayn "wegen der Geschichte", als die Herren vor Hachenburg gewesen waren, keinen Frieden ohne deren Zustimmung zu schließen. Die beiden versicherten den Burgmannen, dass keiner von ihnen "wegen dieser Geschichte" weder vom regierenden Grafen noch von sonst Jemandem in eine Fehde hineingezogen werden sollten, sondern vielmehr im Besitz ihrer Rechte und Freiheiten bleiben würden.[Anm. 5]

Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 1032 Nr. 6a Zurück
  2. Söhngen S.10f.; Gensicke S. 13 stellt den Sachverhalt etwas anders dar. Nach ihm wollten Reinhard von Westerburg und Johann III. von Sayn, sich vor Balduin in die Stadt zurückziehen, die Bürger wollten sie aber nicht hineinlassen. Zurück
  3. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag.26. Zurück
  4. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 25. Nach Menzel, Regesten Nr. 21 hat sich dieser Vorfall am 19. Juli 1352 abgespielt. Dem sind Dominicus (S. 570) und später auch Gensicke (Gensicke, Reinhard Herr zu Westerburg S. 167) gefolgt, mit der Schlussfolgerung gefolgt, dass Balduin bereits im Juni des Jahres vor Hachenburg gewesen sei. Zurück
  5. Gensicke, Reinhard Herr zu Westerburg S. 140, 166-168;; Gesta Treverorum II, S.267; Vogel, Historische Topographie des Großherzogthums Nassau S.133; Spielmann, Geschichtliches S. 10; gensicke, Landesgeschichte S. 311ff.; vgl. Gensicke, Landesgeschichte S. 311ff. Zurück