Hachenburg im Westerwald

Gericht der Hohen Feste vor der Stadt Hachenburg

Wichtiges Gremium der Amtsverwaltung war ein zweites Gericht, das neben dem Stadtgericht in Hachenburg existierte. Vor diesem Gericht wurden Streitsachen verhandelt, deren Gerichtsstand sich außerhalb der Stadt im Amtsbereich befand.[Anm. 1]
Als sog. "Feste" oder "Hohe Feste" versammelte sich das Gericht vor dem Niedertor, zwischen Hachenburg und Altstadt, wohl im Bereich der heutigen Flur bzw. der Straße "Auf den Stühlen". Gelegentlich wird der alte Gerichtsplatz mit den Flurnamen undicht dem Gericht an der Lant-Straßen (1587) und uff den Stolen (1616) näher bezeichnet.[Anm. 2]
Das Hachenburger Landgericht hat seinen Ursprung in der "Hohen Feste" von Birnbach. Zumindest wurde im Jahr 1262 ein Besitzwechsels in Gehlert vor der "Hohen Feste" in Birnbach verhandelt.[Anm. 3] Dies hatte sich Jahre später geändert. Für den 2. Februar 1332 ist der Verkauf des Hofes Kudelbach bei Marienrachdorf an den Hachenburger Stadtschultheißen Gerhard Nayl überliefert. Mit der Nennung des herrschaftlichen Schultheißen Petrus scheint es sich bei diesem Gericht um eine erste Nennung des späteren Hachenburger Landgerichts zu handeln. Der Akt wurde vor Bruno, dem Sohn des Bruno, dem Schultheißen Petrus, dem Hachenburger Schöffen Heinrich gen. Crambach, dem Hachenburger Richter Bruno von Kudelbach und Heinrich gen. Menjir vollzogen.[Anm. 4]

Besetzung des Landgerichtes

Im Jahr 1343 wird das "Gericht vor der hohen Pforte" dann ausdrücklich erwähnt.[Anm. 5] 1359 wird als Richter Godart Clochener genannt, der damals eine Urkunde der Abtei Marienstatt mit bezeugte.[Anm. 6]
Das Gericht war 1394 mit je einem Richter aus den drei ursprünglich beteiligten Kirchspielen besetzt und demnach auch nur für diese zuständig. Richter waren damals Henne von Alpenrod, Godert Klockennirs Sohn von Kroppach und Henne Kochs Sohn von Hattert.[Anm. 7] Mit der Erweiterung der Zuständigkeit auf die anderen Amtsorte war das Gericht dann mit bis zu acht Schöffen besetzt.[Anm. 8]
Waren bei einem Grundstücksgeschäft sowohl Güter in der Stadt Hachenburg als auch außerhalb der Stadt betroffen, waren das Stadtgericht und das Gericht der "Hohen Feste" jeder für seinen Teil zuständig.[Anm. 9]
Die "Hohe Feste" wird im 15. Jahrhundert häufig genannt. Das Gericht war im Jahr 1443 mit drei Richtern und fünf Schöffen besetzt.[Anm. 10] 1448/50,[Anm. 11] 1449 dann mit sieben Richtern,[Anm. 12] 1460 mit sieben Schöffen,[Anm. 13] 1479 mit acht Schöffen,[Anm. 14] ebenso 1484,[Anm. 15] 1487 dann wieder mit sieben Schöffen[Anm. 16] und ebenso 1490.[Anm. 17]

Kompetenzstreitigkeiten

Zwischen dem Gericht "binnen" Hachenburg und dem Gericht "vor der hohen Feste" kam es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten. Ein erster Dissens wird 1495 bekannt, als sich die beiden Gerichte um die Zuständigkeit im Rahmen von Gütertransaktionen stritten. Graf Gerhard ordnete an, das von jetzt an alle Güter, die im Besitz der Bürger standen, ausschließlich vorm gericht und Schultheiß und Schöffen binnen der stadt Hachenburg veräußert oder verpfändet werden durften. Die Rechte des Grafen an Schatzungen, Dienstleistungen, Steuern (Wetten), die auf solchen Gütern hafteten, sollten davon unberührt bleiben.[Anm. 18]
Anfang des 16. Jahrhunderts war die Abgrenzung der beiderseitigen Interessenssphären immer noch nicht befriedigend gelöst. Der ehemalige Graf Gerhard III. von Sayn (gest. 1506) hatte seinerzeit der Stadt Hachenburg zum wiederholten Male das Recht zugestanden, alle Erbgüter und Güter Hachenburger Bürger, die innerhalb und außerhalb Hachenburgs lagen, sowie Geldtransaktionen, Verkäufe und Verpfändungen ausschließlich vor dem Stadtgericht verhandeln zu dürfen. Diese Zusage wiederholte Graf Johann V. von Sayn (1506-1529) im Jahr 1507 [Anm. 19] Selbst wenn Bürgergüter eigentlich im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts lagen, war demnach das Stadtgericht zuständig. Selbstbewusst stellte die Stadt fest, dass das Gericht bynnen der Stadt ober alle burghgude solle richten.[Anm. 20] Als Folge dieses Streites, den Graf Johann V. zugunsten des Stadtgerichts entschieden hatte, wurde 1508 ein Auffdrachs Buch angelegt, in das die Stadt alle Gütertransaktionen eintragen ließ.[Anm. 21]

Das Gericht im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts

Auch im 16. Jahrhunderts wird das Gericht der "Hohen Feste" mit wechselnder Schöffenzahl mehrfach genannt, so etwa 1520,[Anm. 22] 1523,[Anm. 23], 1543,[Anm. 24] 1559/60, 1559-1560,[Anm. 25] 1565,[Anm. 26] sowie 1568,[Anm. 27] Teilweise urkundeten die Richter der "Feste" zusammen mit dem Stadtgericht, so etwa 1554,[Anm. 28] und 1564.[Anm. 29] Die einzelnen Fälle wurden in spezielle Gerichtsbücher eingetragen.[Anm. 30]

Siegel des Gericht der Hohen Feste

Im Jahr 1394 verfügte das Gericht der "Hohen Feste" noch über kein Siegel und musste das Siegel des Hachenburger Stadtgerichts benutzen.[Anm. 31] Nachdem auch 1442,[Anm. 32] 1444,[Anm. 33] und 1449[Anm. 34] andere Siegel verwendet werden mussten, wird 1484 das Siegel des Gerichts unsers gnedigen lieben herren graven zo Seyne genannt.[Anm. 35] Am 14. Mai 1489 werden in einer Lehensangelegenheit der Herren von Steinebach in der Stadt Hachenburg bzw. in Alpenrod/Irlebach die Siegel beider Gericht erwähnt, zum einen das "binnen der Stadt" unter dem Vorsitz des Schultheißen Johan von Köln und der sieben Schöffen, sowie dasjenige "vor der Stadt" unter Landschultheiß Goddert Koch aus Atzelgift und der sechs Schöffen dieses Gerichts.[Anm. 36] Das Gerichtssiegel des Landgerichts wird bis ins späte 16. Jahrhundert benutzt, so etwa 1520,[Anm. 37] 1523,[Anm. 38] 1543,[Anm. 39] 1554,[Anm. 40] 1559,[Anm. 41] 1564,[Anm. 42]In seiner "Spätzeit" führte das Landgericht in seinem Siegel einen Heiligen mit Buch und Palmzweig, womit wohl der heilige Bartholomäus angesprochen gewesen sein dürfte.[Anm. 43] Im Jahr 1576 [Anm. 44] und 1577 wird das Siegel des Landgerichts zum letzen Mal erwähnt.[Anm. 45]

Das Landgericht

Am 22. Juni 1573 wird das Gericht der "Hohen Feste" erstmals als Landgericht des Grafen Hermann von Sayn in Hachenburg bezeichnet.[Anm. 46] In den folgenden Jahren wird es mal als Gericht der "Hohen Feste", mal als Landgericht bezeichnet.[Anm. 47]
In einem seit 1576 anhängigen Weidestreit in der Flur Marr (Mirr) führte die gräfliche Kanzlei am 5. Oktober 1616 die Entscheidung selbst herbei. Wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit ließ sie den Entscheid aber mit dem Siegel des Landgerichts bekräftigen.[Anm. 48] Die Nähe zwischen der Stadt und dem Landgericht sowie den Oberhoheitsanspruch des Grafen zeigt allein die Tatsache, dass gelegentlich Vorsitzende des Landgerichts herrschaftliche Schultheißen in der Stadt wurden.[Anm. 49]
Im 17. Jahrhundert war in Gemarkungsangelegenheiten ein gemeinsames Vorgehen von Stadt- und Landgericht selbstverständlich, so etwa 1630,[Anm. 50] 1637[Anm. 51] und 1690.[Anm. 52] Nach noch gelegentlichen Nennungen[Anm. 53] ging das Landgericht im 17. Jahrhundert unter dem Landschultheißen, dem noch 1675 der seit 1610 genannte Landschreiber zur Seite stand, im Landamt Hachenburg auf.[Anm. 54]

Umbruch in Nassauischer Zeit

Die beiden alten Gerichte, das Gericht in der Stadt und das Gericht der Hohe Feste vor der Stadt, gingen nach dem Ende der selbständigen Grafschaft Sayn auf die entsprechenden nassauischen Behörden über.
Die alten Gerichtsämter, wie Gerichtsschreiber[Anm. 55], Gerichtsdiener,[Anm. 56] und Gerichtsschöffen[Anm. 57] tauchen in Schriftquellen gelegentlich noch auf. Am 10. Februar 1786 trat das Stadtgericht noch einmal in Erscheinung, als es galt die Preise für Schweine- und Kalbfleisch festzusetzen.[Anm. 58] 
Auch das Amt des Stadtschultheißen verschwand. An seine Stelle trat ein Amtmann, der einem kollegialen Amtskollegium angehörte. Dieses Amtskollegium wurde am 30. August 1809 aufgehoben und die Geschäfte des Stadt- und Landamtes einem Beamten übertragen. Nach der nassauische Amtsordnung vom 1. Juli 1816 gab es einen Direktor der Amtsverwaltung (Amtmann), dem ein Amtsassessor bzw. Sekretär in allen Angelegenheiten der Verwaltung und Rechtsprechung zur Seite standen. Der Landoberschultheiß verantwortete die freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Amt Hachenburg blieb in seinem bisherigen Umfang bestehen, erhielt jedoch 1818 die vorher nassauischen Ortsteile von Lochum und Korb.[Anm. 59]

Königliches Amtsgericht in Hachenburg

Nach der Übernahme der nassauischen Lande durch das Königreich Preußen in Hachenburg wurde 1867 im unteren Schlossflügel des Schloss am Schlossberg ein Preußisches Amtsgericht geschaffen, das mit zwei Amtsrichtern besetzt war. Dem Amtsgerichtsbezirk wurden 1879 die Orte Dreifelden, Linden, Schmidthahn und Steinebach aus dem Amt Selters zugeordnet.[Anm. 60] 1867-1885 nahm das Amtsgericht sieben Räume in Anspruch, wobei sich die Amtsverwaltung im rechten Flügel des Schossgebäudes befand. [Anm. 61]
Das AMtsgericht wurde 1867 dem Kreisgericht Dillenburg, zum 1. Oktober 1879 dem Landgericht Neuwied und im Jahr 1933 dem Landgericht Limburg unterstellt. Seit 1945 gehört es zum Landgerichtsbezirk Koblenz (Amtsgericht Westerburg).
Die Amtsräume blieben auch nach dem 2. Weltkrieg im Schloss. Im Jahr 1966 wurden erste Pläne laut, die vier Amtsgerichte im Hachenburger Schloss aufzuheben und im Amtsgericht Westerburg zusammenzufassen. [Anm. 62]
Im Jahr 1973 schloss das Amtsgericht in Hachenburg für immer seine Pforten.

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Später war es für sämtliche Amtsorte des Amtes Hachenburg zuständig: Altstadt, Gehlert, Steinebach, Wied, Merkelbach, Hütte ("uff der Hütten"), Ober-, Mittel- und Niederhattert, "in der Brunenbach", Müschenbach, Nister sowie für die Kirchspiele Kroppach und Höchstenbach (Fabricius, Karte von 1789, S. 356). Zurück
  2. StAH. Nach Vogel, Topographie S.133 (HHStAW Abt. 1032 Nr. 6a): "daz gerichte der hoigen Veste zu Hachenberg vur der portzen". Zurück
  3. Vgl. HHSTAW Abt. 74 Nr. 44. Jäger, Einblicke S. 70. Zurück
  4. HHStAW Abt. 74 Nr. 299 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 369. Zurück
  5. Söhngen S. 318. Zurück
  6. HHStAW Abt. 74 Nr. 423a = Struck, Cistercienserkloster Nr. 525. Zurück
  7. Brommer, Inventar S. 5 Nr 14; Söhngen S. 223f. und S. 345 [ungenaue Angabe]). Zurück
  8. Am 25. April 1413 tauchen die Richter Konrad gen. Struyße, Henne von Hattert und Kunz ("Contze") von Alpenrod als Richter der "Feste" in Sachen eines Kaufgeschäftes in Kudelbach auf. Graf Gerhard von Sayn besiegelte das Schriftstück, da das Gut in seinem Herrschaftsbereich lag.(Struck, Cistercienserkloster Nr. 805) Als Vorsitzender des Gerichts der "Hohen Feste" wird am 6. Dezember 1433 Schultheiß Hengin von Wingert genannt (Struck, Cistercienserkloster Nr. 876). Zurück
  9. Für den Part des Gerichts der "Hohen Feste" unterzeichneten 1442 etwa Schultheiß Heinrich von Nister sowie seine Richter Peter von Alpenrod und Rorich von Wahlrod samt fünf Schöffen, die u.a. aus Atzelgift, Giesenhausen und Alpenrod kamen (Struck, Cistercienserkloster Nr. 993 zu 1442). Zurück
  10. Am 9.1.1443 standen dem Landgericht Schultheiß Heinrich von Nister, die beiden Richter Peter von Alpenrod und Rorich von Wahlrod sowie 5 Schöffen vor (HHStAW Abt. 74 Nr. 729 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 934). Schultheiß am Gericht der Feste vor der Stadt Hachenburg war am 4.3.1444 Heinrich von Nister (HHStAW Abt. 74 Nr. 735 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 939). Zurück
  11. "gericht an der vesten zu Hachenburch" (HHStAW Abt. 74 IV b 71 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 993). Zurück
  12. Schultheiß Rorich von Kroppach und sieben Richter und Schöffen "an dem vollen gehegten Gericht der Feste vor der Stadt Hachenburg" bezeugen am 14.10.1449 eine Grundstücksübertragung (HHStAW Abt. 74 Nr. 1383 Bl. 4v = Struck, Cistercienserkloster Nr. 980). Zurück
  13. Schultheiß am Gericht der Feste vor der Stadt Hachenburg war am 12.11.1460 Rorich von Kroppach (HHStAW Abt. 74 Nr. 804 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 1068). Zurück
  14. Grenzbegehung bei Marienstatt am11.10.1479: Schultheiß "an der festen zo Hachenburg" war Hen Rychter (HHStAW Abt. 74, IV b 54a.= Struck, Cistercienserkloster Nr. 1228 und 1232). Zurück
  15. Schultheiß Henne von Breitscheidt (HHStAW Abt. 74 Nr. 888 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 1261 vom 3.10.1484). Zurück
  16. Schultheiß des Gerichts "des hoer vesten" vor Hachenburg war am 5.2.1487Gudart Koch (HHStAW Abt. 340 Urkunden Nr. 11955a). Zurück
  17. Schultheiß Godart Koch vom Gericht "an der feste" und dem Gericht vor der Stadt Hachenburg (HHStAW Abt. 74 Nr. 922 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 1322 zum 26.6.1490). Zurück
  18. LHAKo Best. 620 Nr. 227 vom 10.8.1495. Zurück
  19. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 31-32. Zurück
  20. Söhngen S. 44f. 234 und 237. [ungenaue Angabe] Zurück
  21. Söhngen S. 27. Dieses "Auftragsbuch" der Stadt Hachenburg ist in einem Exemplar, beginnend mit dem Jahr 1574 erhalten. Es enthält Einträge über gerichtliche Auflassungen bis zum Jahr 1578 (HHStAW Abt. 1098 Nr. IV,9). Zurück
  22. 7.3.1520: Schultheiß Heyngen von Kroppach und sieben Schöffen des Gerichts der "Hohen Feste vor der Stadt Hachenburg" (Brommer, Inventar S. 27 Nr. 79). Zurück
  23. 3.12.1523: Schultheiß Wynant von Atzelgift (HHStAW Abt. 340 Urkunden zum 3.12.1523). Zurück
  24. 11.11.1543: Schultheiß Johannes Sauerdeich (Sawrdeich) sowie 5 Schöffen des Gerichts der "Hohen Feste vor der Stadt" mit ihrem Gerichtssiegel (Brommer, Inventar S. 32 Nr. 95). Zurück
  25. Schultheiß Heinrich Brender (Brommer, Inventar S. 39ff. Nr. 109-113). Zurück
  26. 1565: Landschultheiß Johann Sauerdeich von Kroppach mit 3 Schöffen des Gerichts der Hohen Feste vor der Stadt Hachenburg (Brommer, Inventar S. 45 Nr. 120). Zurück
  27. 11.11.1568: Schultheiß Heinrich Brender und vier Schöffen des Landgerichts von Kroppach mit ihrem Gerichtssiegel (Brommer, Inventar S. 48 Nr. 127). Zurück
  28. 12.8.1554: Schultheiß Jakob Brender und die Schöffen der Stadt werden zusammen mit dem Schultheiß Johann Brender sowie sieben Schöffen des Gerichts der "Hohen Feste vor Hachenburg" tätig (Brommer, Inventar S. 36 Nr. 104). Zurück
  29. 22.3.1564: Schultheiß Jakob Brender und 9 Schöffen des Gerichts der Stadt Hachenburg  urkunden zusammen mit Schultheiß Heinrich Brender und drei Schöffen des Gerichts der "Hohen Feste vor der Stadt" (Brommer, Inventar S. 43f. Nr. 118. Zurück
  30. Für die Jahre 1550 – 1657 sind die Verhörprotokolle des Landgerichts (mit Lücken) erhalten. In den Protokollen sind auch Klagen zu finden, die Hachenburger Bürger gegen Kontrahenten in den Orten führten, für die das Landgericht zuständig war (HHStAW Abt 340 Akten 3858). Zurück
  31. Söhngen S. 223f und 345. Zurück
  32. 1442 siegelte Junker Gilbrecht von Seelbach, Drost von Hachenburg, für das Gericht der Feste vor der Stadt Hachenburg, mit dem Hachenburger Stadtsiegel (Struck, Cistercienserkloster Nr. 933 vom 29.11.1442). Zurück
  33. Struck, Cistercienserkloster Nr. 939 vom 4.3.1444. Zurück
  34. Struck, Cistercienserkloster Nr. 980 zum 14.10.1449. Zurück
  35. Struck, Cistercienserkloster Nr. 1261 vom 3.10.1484. Zurück
  36. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 5046 fol. 4. Zurück
  37. Brommer, Inventar S. 27 Nr. 79 zum 7.3.1520. Zurück
  38. HHStAW Abt. 340 Urkunden zum 3.12.1523. Zurück
  39. Brommer, Inventar S. 32 Nr. 95) zum 11.11.1543. Zurück
  40. Siegel des Gerichts der Hohen Feste vor Hachenburg (Brommer, Inventar S. 36 Nr. 104 zum 12.8.1554). Zurück
  41. LHA Koblenz 620 Nr. 2533 und 2534 = Brommer, Inventar S. 39 Nr. 109 und 110. Zurück
  42. Gerichtssiegel der Gerichts der Hohen Feste vor der Stadt Hachenburg (LHA Koblenz 620 Nr. 2612 = Brommer, Inventar S, 43f. Nr. 118 zum 22.3.1564). Zurück
  43. Söhngen S. 220; Gensicke S. 42). Zurück
  44. Siegel des Landgerichts der Hohen Feste (Brommer, Inventar S. 55 Nr. 142 zum 11.11.1576. Zurück
  45. Brommer, Inventar S. 57 Nr. 147 zum 11.11.1577. Zurück
  46. LHAKo Best. 620 Nr. 2549 = Brommer, Inventar S. 53 Nr. 136. Zurück
  47. 11.11.1576: Das Gericht erscheint als  "Landgericht der Hohen Feste vor der Stadt Hachenburg" (Brommer, Inventar S. 55 Nr. 142); 11.11.1577: Schultheiß Johann Bermbach sowie 5 Schöffen des Gerichts "der Hohen Feste" vor der Stadt Hachenburg (Brommer, Inventar S. 57 Nr. 147). Zurück
  48. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr.9 fol. 70. Zurück
  49. 1576 wird der ehemalige Schultheiß des Gerichts vor der "Hohen Feste", Henrich Brender, Stadtschultheiß in Hachenburg (Söhngen S. 29). 1582 ist Landschultheiß Johann Birmbach gleichzeitig Schultheiß der Stadt (Söhngen S. 58). Zurück
  50. Martin Nister war am 24.4.1630 Landschultheiß. Er urkundete zusammen mit Bürgermeister Gerhard Löhr Stadtschreiber Johann Henrich Helt und einigen Stadtschöffen. Inhaltlich geht es aber um Gödert Schefer aus Hattert, der mit seinen Schafen auf Hachenburger Grund und Boden jenseits des Eisenwegs die Weidegerechtigkeit verletzt haben sollte (HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 104). Zurück
  51. 20. Mai 1637: Landschultheiß Martin Nister (Wißer?) bezeugt eine Gemarkungsbegehung gemeinsam mit den Repräsentanten des Hachenburger Stadtgerichts (HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 57-82 zu 1637). Zurück
  52. Am 10.5.1690 war Landschultheiß Johann Wilhelm Grün an einer Gemarkungsbegehung beteiligt, bei der auch Oberjäger Thomas Schmidt anwesend war. Bei einem anderen Begang sind Kanzleidirektor Hoffmann und Oberforstmeister Knoch als Teilnehmer bezeugt (HHStAW Abt.340 Nr. 1183 b fol. 2 und 18v). Zurück
  53. 30.3.1628: Die Stadt protestiert gegen die Anleihen der Stadt bei raffgierigen Geldverleihern. Dabei werden auch Landschultheiß Martin Nister und Landschreiber Johannes Brewer genannt (Söhngen S. 80). 1648 wird Landschultheiß Hans Adam Kornzweig erwähnt, der bei der damals grassierenden Kinderkrankheit ein Kind verlor (Söhngen S. 91f.). Zurück
  54. Gensicke, Westerwald S. 438. Zurück
  55. Im 18. Jahrhundert wird als Gerichtsschreiber J. Ad. Wagener genannt (HHStAW Abt. 74 IV b 27 = Struck, Cistercienserkloster Nr. 1295 und 1296 Anm.). Zurück
  56. Ein von der Stadt bezahlter Gerichtsdiener wird 1783 genannt (Söhngen S. 172f.). 1785 war Peter Schröder, im bürgerlichen Beruf Wagenmeister, Gerichtsdiener und gleichzeitig auch Stadtwachtmeister (Söhngen S. 174f.). Zurück
  57. 1795 erscheint als Gerichtsschöffe Häuser (Söhngen S. 184f.), 1796 wird der Gerichtsschöffe erwähnt (Söhngen S. 185ff.). [ungenaue Angabe] Zurück
  58. Söhngen S. 175; Gensicke S. 42f. Zurück
  59. Gensicke, Hachenburg S. 40. Zurück
  60. Gensicke S. 41. Zurück
  61. Im Oberen Schloss in dem Gebäude an der rechten innere Ecke wenn man im Hof steht, hatte der Ingenieur Paulsen seine Wohnung (HHStAW Abt. 469/7 Nr. 14). Ein Grundriss des Schlosses mit den Amtsgerichtsräumen bei HHStAW Abt. 458b Nr. 77. Zurück
  62. WWZ vom 17.5.1966; Seide, Bemühungen S. 9; Hachenburg und seine nähere Umgebung 1908. Zurück