Hachenburg im Westerwald

Das Alleegärtchen beim Schloss Hachenburg

[Bild: StA Hachenburg]

Aus einem Bericht des Schlossverwalters Schneider an den herzoglich-nassauischen Hofmarschallstab vom 19. Juni 1827 ist zu erfahren, dass sich der Abbruch der Oberpforte (oberen Tores) und der benachbarten Mauer bis zum Frühjahr 1827 verzögert habe, die Tore und Türme (Thoren und Thürnen) vor einigen Wochen aber abgebrochen worden seien. Den Abbruch der Mauer bei der Oberpforte habe der Stadtvorstand auf Veranlassung des Schlossverwalters Schneider aber stoppen lassen, da diese Mauer zur Einfriedung des zum Schloss gehörigen Alleegärtchens diente, den die Hofdame Fräulein von Nauendorf gerade erworben hatte. Der Stadtvorsteher Engelhard, dessen Grundstück ebenfalls zur Hälfte an dieses Mauer grenze, brauche diese ebenfalls als Einfriedung seines Hofes. Er habe dieses Mauerstück der Stadt abgekauft. Da das besagte Mauerstück, damals noch über 9 Ruthen lang, inzwischen vom Einsturz bedroht sei, sei es notwendig es wiederherzustellen. Da der Stadtvorstand auf Abriss der Mauer dringe, bat der Schlossverwalter den Hofmarschallstab, ihm schnell Verhaltensrichtlinie vorzugeben. Die Stadt sei gewillt, die Mauer an die Herrschaft zu verkaufen.[Anm. 1]
Bis zum 15. Oktober 1828 wurde der Mauerteil, der das außerhalb der Stadt und des Schlossberings liegende herrschaftliche Alleegärtchen von dem Hofe des von Nauendorfischen Hauses trennte, von der Herrschaft vermessen („geometrisch aufgenommen“).[Anm. 2]. Das Mauerstück konnte nicht abgebrochen werden, da die nauendorfische Holzremise mit einem Pultdach an sie angebaut war. Die Mauer wurde damals als verfallen bezeichnet, die aber durchaus noch einige Jahre stehen bleiben könne, wenn der obere verwitterte Teil und der besonders baufällige Torbogen eines Nottores abgetragen bzw. zugemauert würden.[Anm. 3]
Am 23. Oktober 1829 verkauften die Vorsteher der Stadt Hachenburg, namentlich Christian Hermanni, Friedrich Maurer, Wilhelm Pickel und Peter Adolph das betreffende Mauerstück der Landesherrschaft für 38 Gulden und 20 Kreuzer. Bedingung war u.a., dass das zwischen der Mauer und dem Eingang aus dem Alleegärtchen in die Hofraite der Hofdame Fräulein von Nauendorf befindliche Nottor Eigentum der Stadt bleiben würde.[Anm. 4]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Bericht des Schlossverwalters Schneider vom 16.7.1828 (HHStAW Abt. 200/2 Nr. 19). Zurück
  2. HHStAW Abt. 200/2 Nr. 19, der Grundriss ist leider nicht erhalten. Zurück
  3. Biebrich, den 15. Oktober 1828 Schrumpf [Landesbaudirektor]. (HHStAW Abt. 200/2 Nr. 19. Zurück
  4. HHStAW Abt. 200/2 Nr. 19 Zurück