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Die Entwicklung der konfessionellen Landschaft im Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach zwischen Augsburger Religionsfrieden und kurpfälzischer Religionsdeklaration (1555-1705)

von Andreas Metzing

Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 wird mit Recht als eine der zentralen Zäsuren in der konfessionsgeschichtlichen Entwicklung Deutschlands im 16. Jahrhundert betrachtet. [Anm. 1] Auch wenn in der Forschung kein Konsens darüber besteht, ob mit dem Religionsfrieden der Prozess der Konfessionalisierung überhaupt erst seinen Ausgang nahm [Anm. 2] oder ob man den Beginn der Konfessionalisierung bereits mit dem Speyerer Reichstag 1526 ansetzen müsse und mit dem Augsburger Religionsfrieden lediglich eine Beschleunigung dieses Prozesses erfolgt sei [Anm. 3] – unstrittig ist, dass die reichsrechtliche Anerkennung des lutherischen Bekenntnisses durch den Augsburger Reichstag 1555 die entscheidende Weichenstellung des 16. Jahrhunderts für die Ausbildung der konfessionellen Landschaft in Deutschland war. Die im Zusammenhang mit dem Augsburger Religionsfrieden gerne gebrauchte Formel Cuius regio eius religio (die in Wirklichkeit einem Juristenhandbuch des Jahres 1599 entstammt) [Anm. 4]; verdeutlicht prägnant, dass es von nun an die Landesherren waren, die die weitere konfessionelle Entwicklung im Reich bestimmten. Dennoch wäre es trügerisch, für die Zeit ab 1555 generell von konfessionell geschlossenen Territorien auszugehen, die sich erst im Zuge des Toleranzgedankens der Aufklärung im späten 18. Jahrhundert einer gewissen religiösen Vielfalt öffneten. Eine solche Sicht der Dinge greift vor allem für die territorial zersplitterten Gebieten im Westen des Reichs zu kurz, in denen einerseits die regio häufig auf mehrere Gemeinherren teilweise unterschiedlicher religiones verteilt war, und die andererseits durch die französische Hegemonialpolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts konfessionspolitischen Einflüssen ausgesetzt waren, die jenseits des Reichsrechts lagen.

In besonderem Maße gilt dies für die Gebiete auf dem Hunsrück und an der Mosel, die heute den Evangelischen Kirchenkreis Simmern-Trarbach bilden. Es lohnt sich daher, sich die durch den Augsburger Religionsfrieden angestoßene Entwicklung der konfessionellen Landschaft auf dem Gebiet dieses Kirchenkreises genauer anzuschauen. Bei dieser Entwicklung handelt es sich um einen Prozess, der mit dem Westfälischen Frieden – in der Reichsgeschichte gemeinhin als nach 1555 zweite epochale konfessionsgeschichtliche Zäsur der Frühen Neuzeit angesehen – noch längst nicht abgeschlossen war, sondern insgesamt etwa 150 Jahre dauerte und erst im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts zu seinem Abschluss kam. Als markantes Datum für das stark durch kurpfälzischen Einfluss geprägte Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach ist die pfälzische Religionsdeklaration von 1705 anzusehen, die noch einmal das Prinzip der Gewissens- und Kultfreiheit für alle drei christlichen Bekenntnis unterstrich [Anm. 5] und deshalb neben dem Augsburger Religionsfrieden ebenfalls zu den kirchengeschichtlichen Jubiläumsereignissen des Jahres 2005 gehörte – wenn auch eher vom Fachpublikum [Anm. 6] als von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. In den folgenden Ausführungen soll die Entwicklung dieser konfessionellen Landschaft im vorderen und mittleren Hunsrück und an der Mittelmosel zwischen 1555 und 1705 in ihren wesentlichen Zügen nachgezeichnet werden.

Wie stellte sich die Situation im Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach um die Mitte des 16. Jahrhunderts dar? Zunächst einmal muss man – unter Rückgriff auf die eingangs erwähnte Forschungskontroverse, ob der Konfessionalisierungsprozess erst 1555 begann oder schon in den 1520er Jahren einsetzte – die Feststellung treffen, dass die Ausbildung einer konfessionellen Landschaft auf dem Hunsrück und an der Mosel tatsächlich erst nach dem Augsburger Religionsfrieden ihren Anfang nahm. Die hier regierenden Landesherren gehörten demnach nicht zu den Vorreitern, die sich bereits zum Protestantismus bekannten, als dieser reichsrechtlich noch gar nicht anerkannt war, als es also nicht ungefährlich war, sich als Anhänger der Lehre Luthers zu offenbaren. Erst ab 1556 beginnt hier die systematische Einführung der lutherischen Lehre. Anders gesagt: Der Augsburger Religionsfriede bildete erst die Voraussetzung dafür, dass sich in diesem Gebiet ab der Mitte des 16. Jahrhunderts so etwas wie eine konfessionelle Landschaft überhaupt entwickelte.

Diese Feststellung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts reformatorische Bestrebungen gab. Anzeichen einer nicht obrigkeitlichen reformatorischen Bewegung lassen sich seit 1517 – gefördert nicht zuletzt durch in Wittenberg ausgebildete Theologen – in der Erzdiözese Trier feststellen [Anm. 7] Sie fanden ihren Höhepunkt im Reformationsversuch Caspar Olevians 1559/60. [Anm. 8] Auch in der Erzdiözese Mainz, zu der der südliche Teil des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach gehörte, gab es in den frühen 1520er Jahren bis hin zum Erzbischof selbst Sympathien für die lutherischen Ideen. [Anm. 9] Die ersten Versuche einer Einführung der lutherischen Lehre in der Kurpfalz 1546 [Anm. 10] dürften ebenfalls nicht ohne Auswirkung auf den Hunsrück geblieben sein.

Aber so sehr diese frühreformatorischen Tendenzen der späteren Verwurzelung des evangelischen Bekenntnisses auch das Feld bereiteten – die entscheidenden Anstöße, die im Ergebnis zur Ausbildung einer differenzierten konfessionellen Landschaft führten, kamen  hier nicht von unten, sondern von oben. Die entscheidenden Instanzen für die weitere konfessionelle Entwicklung nach 1555 waren die Landesherren. Das bedeutet: Wenn man sich mit der Konfessionsgeschichte im 16. und 17. Jahrhundert befasst, muss man sich als erstes die Frage stellen, wie die politisch-territorialgeschichtliche Struktur aussah. Diese Struktur soll für das Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach hier in groben Zügen skizziert werden. Die heute in anderen Kirchenkreisen gelegenen Gebiete der erwähnten Territorien – die vordersponheimischen Ämter Kreuznach und Naumburg, die hintersponheimischen Ämter Birkenfeld, Allenbach, Herrstein, Winterburg und Winningen sowie die wild- und rheingräflichen Gebiete – bleiben dabei außer Acht.

Es gab um die Mitte des 16. Jahrhunderts im wesentlichen vier Territorien, die für die weitere konfessionelle Entwicklung bestimmend waren. Hier ist zunächst das von einer kurpfälzischen Nebenlinie regierte Herzogtum Pfalz-Simmern zu nennen, dessen Gebiet etwa von einer Linie abgegrenzt wurde, die von Bubach aus in Richtung Biebern nach Südwesten verlief, dann nach Süden bis Mengerschied abbog und anschließend wieder nach Nordosten auf den Soonwaldhöhen bis in die Gegend von Rheinböllen verlief. Zwei weitere wichtige Territorien im heutigen Kirchenkreisgebiet waren die Vordere und die Hintere Grafschaft Sponheim. Es handelte sich dabei um das zersplitterte Territorium der im 15. Jahrhundert ausgestorbenen Grafen von Sponheim, das in Form von Kondominaten in die Hände verschiedener Gemeinschaftserben gelangt war. So war die Vordere Grafschaft Sponheim, zu der die Gegend zwischen Kappel und Kellenbach sowie zwischen Kirchberg und Büchenbeuren gehörte, in der Reformationszeit zu einem Fünftel in kurpfälzischem, zu zwei Fünfteln in badischem und zu weiteren zwei Fünfteln in simmerischem Besitz. Auch die Hintere Grafschaft Sponheim bildete eine Gemeinherrschaft; sie war zu Hälfte badisch und zur Hälfte simmerisch. Zu ihr gehörte zum einen das zwischen Leideneck, Alterkülz und Heyweiler gelegene Amt Kastellaun, zum zweiten das Amt Trarbach, das an der Mosel von Wolf bis Enkirch reichte und außerdem im Hunsrück die Dörfer um Lötzbeuren und Irmenach umfasste, zum dritten das kleine Amt Dill. Neben diesen drei weltlichen Territorien – dem Herzogtum Pfalz-Simmern, der Vorderen und der Hinteren Grafschaft Sponheim – ist als viertes bedeutsames Territorium das Erzstift Trier zu nennen, zu dem im Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach das Moseltal im Raum Zell und die sich daran anschließenden Hunsrück- und Eifelhänge gehörten. Man könnte als fünftes Territorium schließlich noch die Wild- und Rheingrafschaft nennen, deren Schwerpunkt aber im südlichen Hunsrück sowie jenseits der Nahe lag und die nur mit dem Dorf Laufersweiler in das Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach hineinragte. Neben den genannten Territorialherren, die für die weitere konfessionelle Entwicklung von entscheidender Bedeutung waren, gab es noch verschiedene kleinere Adelsfamilien, wie etwa die Schenken von Schmidtburg in Gemünden oder die Herren von Kellenbach, die zwar auf lokaler Ebene durchaus von Bedeutung waren, deren Einfluss aber nicht so groß war, dass sie die konfessionelle Entwicklung hätten mitprägen können.

Die soeben skizzierte territoriale Gliederung des 16. Jahrhunderts hat die Grundstruktur der konfessionellen Landschaft des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach entscheidend geprägt. Entscheidend deshalb, weil alle der genannten vier weltlichen Territorien in den Jahren nach 1555 zum Luthertum übergingen und nur das Erzstift Trier katholisch blieb. Die Einführung der Reformation muss man freilich als einen sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Prozess begreifen. Am frühesten begann er in der von kurpfälzischem Einfluss geprägten Vorderen Grafschaft Sponheim, also im Raum Kirchberg. Die Kurpfalz besaß zwar nur ein Fünftel dieses Territoriums, dehnte aber dennoch die auf Initiative des Kurfürsten Ottheinrich in den kurpfälzischen Stammlanden 1556 durchgeführte Visitation auch auf das vordersponheimische Gebiet aus. Das Ergebnis war ernüchternd. In dem Bericht heißt es: Zu Kirchberg außgenommen den prediger, der ein Eeweib hat, sint die andern alle ungeschickte ungelerte papisten, die noch teglich meß halten, haben geringe unnd claine Competenz, das sich zuverwundern, wie sy sich dabei erhalten mögen. Aus den Schulthaißen und der Kirchen Juraten ansagen war sovil wol abzenemen, daß das volckh des orts schir gar erwildet, wenig nach der Religion fragen und kainen underschied zwischen der Papistischen und der Evangelischen Leer waiß zumachen [Anm. 11] Was diesen letzten Punkt angeht, über den wir uns heute gerne amüsieren, so muss man sich klar machen, dass sich in den 1550er Jahren in der konfessionellen Realität an der Basis Luthertum und Katholizismus noch keineswegs so klar und eindeutig voneinander abgrenzen ließen, wie das ab dem späteren 16. Jahrhundert der Fall war, als auf katholischer Seite mit den Beschlüssen des Konzils von Trient und auf evangelischer Seite mit den landesherrlichen Kirchenordnungen das konfessionelle Leben sehr viel deutlichere Konturen gewann. Um die Jahrhundertmitte waren die Dinge dagegen noch sehr im Fluss. So ist aus dieser Zeit von dem Laufersweilerer Kaplan Franz Laufersweiler überliefert, dass er zwischen 1557 und 1559 in der ebenfalls von ihm zu betreuenden Krummenauer Kirche evangelisch predigte, in Laufersweiler selbst, wo das katholische Kurtrier die Mitherrschaft hatte, hingegen die Messe las. [Anm. 12] Wenn also bei der vordersponheimischen Visitation 1556 die erwähnte Feststellung gemacht wurde, dass dem gemeinen Volk die Unterschiede zwischen den Konfessionen nicht recht klar seien, so war das für die damalige Zeit eigentlich nichts Ungewöhnliches. [Anm. 13]

In der Hinteren Grafschaft Sponheim – in den Gebieten um Kastellaun, Dill und Traben-Trarbach – sowie im Herzogtum Pfalz-Simmern fand eine vergleichbare Visitation ein knappes Jahr später statt, im Sommer 1557. In diesem Jahr nämlich gab es im Haus Simmern einen Herrscherwechsel. Herzog Johann II. starb nach 48-jähriger Regierungszeit und wurde von seinem Sohn Friedrich II. beerbt. Während Johann trotz gewisser Sympathien für die Lehre Luthers stets beim alten Glauben geblieben war, nahm Friedrich sofort energische Maßnahmen in Angriff, um die Reformation einzuführen, und zwar sowohl im Herzogtum Pfalz-Simmern wie auch in der Hinteren Grafschaft Sponheim, an der Simmern ja zu 50 % beteiligt war. Am 16. Juli 1557 beauftragte er den Trarbacher Oberamtmann Friedrich von Schönburg, gelerte, gotsfurchtige unnd fromme Lerer unnd predicanten uffzustellen und den Gottesdienst christlicher Lheer unnd dem wort gottes gemeß einzurichten. [Anm. 14] Diese Anweisung war der bedeutsamste Schritt zur Einführung der Reformation auf dem Hunsrück und an der Mosel. Zwei Jahre später wurde der energische Friedrich auch für die Vordere Grafschaft Sponheim zuständig. 1559 nämlich starb mit Kurfürst Ottheinrich die kurpfälzische Hauptlinie aus und wurde von der Simmerner Nebenlinie beerbt. Als nunmehriger Kurfürst Friedrich III. verlegte der bisherige Simmerner Herzog seine Residenz in die pfälzische Hauptstadt Heidelberg und vereinigte zugleich das bisherige kurpfälzische Fünftel an der Vorderen Grafschaft Sponheim mit den zwei Fünfteln, die die Linie Pfalz-Simmern bisher innegehabt hatte, in einer Hand. Von nun an besaß die Kurpfalz drei Fünftel an der Vorderen Grafschaft Sponheim – gegenüber zwei Fünfteln, die Baden gehörten – und wurde zur bestimmenden politischen und damit auch konfessionellen Macht in der Gegend um Kirchberg und Simmern. Für die weitere konfessionelle Entwicklung im 16. und 17. Jahrhundert wird das noch von zentraler Bedeutung sein. Für seinen Aufstieg zur pfälzischen Kurfürstenwürde musste Herzog Friedrich von Simmern allerdings einen Preis bezahlen. Er bestand einerseits darin, dass Friedrich die Herrschaft im Herzogtum Pfalz-Simmern selbst an seinen Bruder Georg abtrat, zum anderen darin, dass die bisher im Besitz von Pfalz-Simmern befindliche Hälfte der Hinteren Grafschaft Sponheim an eine weitere pfälzische Nebenlinie, nämlich an Pfalz-Zweibrücken, abgetreten werden musste. Für die von Friedrich 1557 mit großem Engagement eingeleitete Einführung der Reformation in der Hinteren Grafschaft Sponheim war dies jedoch keineswegs ein Rückschritt, ganz im Gegenteil. In Zweibrücken regierte seit 1532 ein entfernter Vetter, der nicht minder dynamische Herzog Wolfgang, der zu denjenigen deutschen Fürsten gehört hatte, die in ihren Stammlanden die Reformation schon zu einem Zeitpunkt eingeführt hatten, als das vom Reichsrecht noch gar nicht abgedeckt war, nämlich bereits Mitte der 1530er Jahre. 1557 hatte Herzog Wolfgang eine Kirchenordnung abfassen lassen, die weit über Pfalz-Zweibrücken hinaus für viele lutherische Territorien des Reichs vorbildlich wurde. [Anm. 15] Nachdem nun 1559 auch die Hintere Grafschaft Sponheim mit den Ämtern Kastellaun, Dill und Trarbach in seine Einflussssphäre gefallen war – die badischen Mitbesitzer haben bis ins 18. Jahrhundert weder in der Vorderen noch in der Hinteren Grafschaft Sponheim eine nennenswerte Rolle gespielt [Anm. 16] – führte er dort 1560 eine erneute Visitation durch, deren besondere Bedeutung darin liegt, dass – im Gegensatz zur Visitation von 1557 – ihre Protokolle komplett erhalten sind [Anm. 17] und wir hier einen guten Einblick in die kirchlichen Verhältnisse dieser Zeit haben.

Zusammenfassend kann man die politisch-konfessionelle Situation in den 1556/57 lutherisch gewordenen Ämtern Simmern, Kirchberg, Kastellaun, Dill und Trarbach um 1560 so skizzieren: Das alte Herzogtum Pfalz-Simmern war zum kurpfälzischen Oberamt geworden, das allerdings nicht direkt vom Kurfürsten, sondern von seinem jüngeren Bruder regiert wurde. Die Kurpfalz war auch die bestimmende Macht im vordersponheimischen Amt Kirchberg, während die hintersponheimischen Ämter Kastellaun, Dill und Trarbach unter Pfalz-Zweibrückischem Einfluss standen. Die Markgrafschaft Baden, der die Hintere Grafschaft Sponheim zur Hälfte und die Vordere Grafschaft Sponheim zu zwei Fünfteln gehörte, hatte über eine Beteiligung an den finanziellen Einnahmen dieser Gebiete hinaus nur einen geringen konfessionspolitischen Einfluss.

Die herausgehobene Rolle der Kurpfalz in Simmern und Kirchberg und Pfalz-Zweibrückens in Kastellaun, Dill und Trarbach war für die weitere konfessionelle Entwicklung entscheidend. Kurfürst Friedrich III., der ehemalige Simmerner Herzog, geriet in Heidelberg zunehmend mit der Lehre Calvins in Berührung, führte im Jahr 1563 in der Kurpfalz und auch in der Vorderen Grafschaft Sponheim das reformierte Bekenntnis ein und erließ kurz darauf eine neue, reformiert geprägte Kirchenordnung. [Anm. 18] In dieser Entwicklung ist die Ursache dafür zu sehen, dass die Gemeinden Kirchberg (wo aus noch zu erläuternden Gründen das reformierte Bekenntnis jedoch erst 1598 eingeführt wurde), Dickenschied, Gemünden, Kellenbach, Büchenbeuren-Sohren, Ober Kostenz, Würrich und Kappel eine reformierte Tradition haben, die nur zwischen 1576 und 1583 durch ein kurzes lutherisches Zwischenspiel unter Kurfürst Ludwig VI. unterbrochen wurde. Die unter Pfalz-Zweibrückischem Einfluss stehende Hintere Grafschaft Sponheim mit den Gemeinden Kastellaun, Gödenroth, Bell, Alterkülz und Dill sowie Traben, Trarbach, Enkirch, Wolf, Lötzbeuren und Irmenach blieb hingegen lutherisch. Sie blieb es auch, als im Jahr 1588 das Zweibrücker Herzoghaus ebenfalls calvinistisch wurde, denn die Hintere Grafschaft Sponheim wurde schon seit 1584 nicht mehr von der Zweibrücker Hauptlinie regiert, sondern von der Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld – und diese blieb bis ins 18. Jahrhundert lutherisch. Auch die Wild- und Rheingrafschaft, zu der im Gebiet des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach die Pfarrei Laufersweiler gehörte, hielt am lutherischen Bekenntnis fest. Im Oberamt Simmern schließlich gab es eine gewisse Sonderentwicklung. Es gehörte zwar zur seit 1563 reformierten Kurpfalz, doch blieben die beiden Brüder des Kurfürsten Friedrich, die ihm nach seinem Wechsel nach Heidelberg als Regenten in Simmern nachgefolgt waren – Georg (reg. 1559-1569) und Reichard (reg. 1569-1598) – lutherisch. Erst nach Herzog Reichards Tod 1598 wurde Simmern direkt von Heidelberg aus regiert und erst dann wurde in den Pfarreien des Oberamts Simmern auch der Übergang vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis vollzogen. Für das Dorf Neuerkirch, das durch den Külzbach in eine simmerische und eine hintersponheimische Hälfte geteilt war, [Anm. 19] hatte dieser Konfessionswechsel zur Konsequenz, dass ein Teil seiner Bewohner nun reformiert wurde, während der Rest lutherisch blieb. Der Konfessionswechsel in Simmern hatte zudem auch Auswirkungen auf die vordersponheimische Stadt Kirchberg: Da Herzog Reichard de jure auch der Inhaber der Kirchberger Pfarrstelle gewesen war, [Anm. 20] wurde auch dort der Konfessionswechsel erst 1598 durchgeführt, obwohl alle anderen vordersponheimischen Pfarreien schon seit 1563 dem reformierten Bekenntnis angehörten.

Damit war um 1600 – zumindest was das Verhältnis zwischen Lutheranern und Reformierten betraf – die konfessionelle Landkarte für die nächsten gut 200 Jahre, also bis zur preußischen Union 1817, festgeschrieben: Das Amt Simmern und das vordersponheimische Amt Kirchberg standen unter kurpfälzischem Einfluss und waren daher reformiert; die hintersponheimischen Ämter Kastellaun, Dill und Trarbach waren lutherisch; die kurtrierischen Gebiete um Zell waren und blieben katholisch.

Es wäre aber falsch, anzunehmen, dass sich die konfessionelle Landschaft seit 1600 nicht mehr verändert hätte. Das 17. Jahrhundert entfaltete nämlich eine eigene konfessionelle Dynamik, die eine Wiedererstarkung der katholischen Konfession in denjenigen Territorien mit sich brachte, die in den 1550er Jahren die Reformation eingeführt hatten. Die Ursache hierfür ist vor allem in zwei Faktoren zu suchen, nämlich im Dreißigjährigen Krieg, der ja nicht zuletzt auch ein konfessioneller Konflikt war, und in der Expansion Frankreichs unter König Ludwig XIV., die mit einer gezielten Förderung des Katholizismus verbunden war.

Zunächst zum Dreißigjährigen Krieg. Hier waren die kurpfälzischen Gebiete um Simmern und Kirchberg besonders betroffen, denn der damalige pfälzische Kurfürst Friedrich V. – ein Urenkel des Herzogs und späteren Kurfürsten Friedrich, der 1557 die Reformation im Hunsrück eingeführt und 1563 den Übergang zum Calvinismus vollzogen hatte,  – war eine Schlüsselfigur in der ersten Phase des Dreißigjährigen Krieges. Nach dem Prager Fenstersturz wurde er im Jahr 1619 von den böhmischen Ständen zum König von Böhmen gewählt und ging als Winterkönig in die Geschichte ein, weil er nur wenige Monate auf dem böhmischen Thron saß und bereits in der ersten Jahreshälfte 1620 in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag eine vernichtende Niederlage erlitt. Sie war der Auftakt zu einer massiven Rekatholisierung nicht nur Böhmens, sondern auch der pfälzischen Gebiete im Westen Deutschlands. Von 1620 bis 1632 war der Hunsrück von spanischen Truppen überflutet. Von ihren ab der Mitte der 1620er Jahre durchgeführten gegenreformatorischen Aktivitäten waren vor allem die Pfarreien betroffen, die dem im Augsburger Religionsfrieden nicht anerkannten reformierten Bekenntnis angehörten. Praktisch alle reformierten Pfarrer in den Ämtern Simmern und Kirchberg wurden 1626 aus ihren Gemeinden vertrieben und durch Katholiken ersetzt. [Anm. 21] Teilweise wurden ganze Dörfer komplett katholisch, wie z.B. Schnorbach bei Argenthal, das bis zum Dreißigjährigen Krieg eine eigene evangelische Pfarrstelle besessen hatte. [Anm. 22] In vielen anderen Orten wurde zumindest ein Teil der Bevölkerung katholisch und blieb es auch, als sich nach 1631 durch das Auftreten Gustav Adolfs von Schweden, dessen Reitergeneral Rheingraf Otto Ludwig die Spanier schlug, das Blatt zugunsten der Evangelischen wendete. Nach der protestantischen Niederlage bei Nördlingen 1634 bekamen dann wieder die Katholiken die Oberhand. Der Rückzug des evangelischen Generals Bernhard von Weimar vom Rhein an die Saar setzte im Jahr 1635 den Hunsrück erneut schwersten Kriegsleiden aus, die auch wieder mit konfessionellen Wirren verbunden waren. Man kann sagen, dass die für viele Hunsrückdörfer so typische konfessionelle Durchmischung ihren Ursprung in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges mit seiner gezielten Rekatholisierung hatte. Nach dem Ende des Krieges wurde im Westfälischen Frieden 1648 nicht nur das reformierte Bekenntnis reichsrechtlich anerkannt, sondern zugleich auch der Konfessionsstand des Jahres 1624 zur Norm erhoben und den damals bestehenden konfessionellen Minderheiten ein Anspruch auf Religionsausübung eingeräumt. In vielen Hunsrückorten hatte die planmäßige Gegenreformation zwar erst nach 1624 begonnen, aber dennoch blieben die katholischen Bevölkerungsanteile in den vor dem Dreißigjährigen Krieg rein evangelischen Orten bestehen. Das katholische Bekenntnis hatte allerdings zunächst keine sonderlich starke Position. Für die Vordere Grafschaft Sponheim war festgelegt, dass im Amt Kirchberg katholische Gottesdienste nur im Haus des badischen Truchsessen in Kirchberg möglich waren. [Anm. 23] Der katholische Kaplan durfte aber nicht im Amt Kirchberg wohnen, sondern musste von auswärts kommen.

Einen festeren Stand gewann der Katholizismus im Hunsrück erst ab den 1680er Jahren. 1685 starb mit Kurfürst Karl II., einem Enkel des Winterkönigs, die Simmerner Linie des kurpfälzischen Herrscherhauses aus. Beerbt wurde sie von der Linie Pfalz-Neuburg, einer seit 1613 katholischen Nebenlinie des Hauses Pfalz-Zweibrücken, die die katholischen Gemeinden in den kurpfälzischen Gebieten nach Kräften unterstützte. Die wirklich entscheidende Förderung der Katholiken kam aber von den französischen Truppen, die bereits seit den 1670er Jahre auf dem Hunsrück und an der Mosel präsent waren. Die Unterstützung bestand vor allem darin, dass die Franzosen während des Pfälzischen Erbfolgekrieges ab 1688 viele bis dahin rein evangelische Kirchen zu Simultankirchen erklärten und diesen Zustand im Frieden von Rijswijk, der 1697 eigentlich ihren Rückzug aus Deutschland besiegelte, völkerrechtlich absegnen ließen. [Anm. 24] Die Bedeutung dieser Klausel für die konfessionelle Landschaft im Hunsrück und an der Mosel muss sehr hoch eingeschätzt werden, weil hierdurch die Katholiken in den seit dem 16. Jahrhundert rein evangelischen Gebieten nun das Recht auf freie Religionsausübung erhielten. Die nunmehr katholischen kurpfälzischen Landesherren – insbesondere der seit 1690 regierende Johann Wilhelm – förderten zudem durch eine gezielte Einwanderungspolitik den Aufbau katholischer Gemeinden, was im Falle des Dorfs Metzenhausen schließlich dazu führte, dass die reformierten Einwohner nach und nach in das benachbarte Todenroth abwanderten und Metzenhausen rein katholisch wurde. [Anm. 25] Aber auch in Orten, in denen die Katholiken die Minderheit bildeten, kam es zu Simultaneen. Ein Extrembeispiel ist Ober Kostenz, wo es im Jahr 1691 dem einzigen katholischen Einwohner des Dorfs gelang, in der dortigen Kirche einen katholischen Altar aufstellen zu lassen.[Anm. 26]

Die vor allem in den kurpfälzisch geprägten Gebieten um Simmern und Kirchberg mit ihrem militant katholischen Landesherrn Johann Wilhelm virulenten Spannungen zwischen Katholiken und Reformierten kamen mit der kurpfälzischen Religionsdeklaration vom 21. November 1705 [Anm. 27] und der Kauber Teilung von 1706 zu einem gewissen Abschluss. Die Religionsdeklaration – die die gleichberechtigte Religionsausübung aller drei christlichen Konfessionen in der Kurpfalz garantierte und damit von dem Grundsatz cuius regio eius religio abwich! –  legte fest, dass in allen pfälzischen Orten mit zwei Kirchen die eine den Protestanten, die andere den Katholiken zufallen sollte. In den Orten, wo nur eine Kirche bestand, sollte der Chor den Katholiken eingeräumt und vom den Reformierten zugesprochenen Langhaus durch eine Mauer getrennt werden. Alle übrigen Kirchengüter sollten zu zwei Siebteln den Katholiken und zu fünf Siebteln den Reformierten zufallen. Auf Grund dieser Bestimmung wurde von einer besonderen Kommission im Jahr 1706 in Kaub am Rhein die Kirchenteilung für das Oberamt Simmern vorgenommen.

Die für das Verhältnis zwischen den Konfessionen im Oberamt Simmern wichtigste Folge der Kauber Teilung war, dass die ab 1688 eingeführten Simultaneen überall dort wieder aufgehoben wurden, wo es in einem Kirchspiel mehrere Kirchen gab, die nun teils an die Reformierten, teils an die Katholiken fielen. Den Reformierten wurden die Kirchen in Horn, Bubach, Sargenroth (Nunkirche), Mengerschied, Argenthal, Riesweiler, Neuerkirch, Rheinböllen, Holzbach, Pleizenhausen, Altweidelbach, Mörschbach, Wahlbach, Ohlweiler, Denzen, Klosterkumbd, Kisselbach und Dichtelbach zugesprochen. Die jahrzehntelang verwaiste Pfarrei Kisselbach hörte auf zu bestehen und kam als Schwestergemeinde zur Pfarrei Pleizenhausen. Die Katholiken erhielten die Kirchen in Biebern, Laubach, Ravengiersburg, Schöneberg bei Riegenroth, Ellern, Schnorbach und Rayerschied. Nur in Simmern selbst blieb das Simultaneum erhalten und wurde erst im Jahr 1842 abgelöst. Vergleichbares galt für die Simultaneen in den hintersponheimischen, vordersponheimischen und wild- und rheingräflichen Gebieten, die bis ins 19., teilweise sogar bis ins frühe 20. Jahrhundert, bestanden. Es handelte sich hierbei um die Kirchen in Dickenschied und seinem Filial Womrath, Gemünden, Kappel, Kastellaun, Kellenbach, Kirchberg, Laufersweiler, Ober Kostenz und Metzenhausen, Simmern, Büchenbeuren und Sohren, Traben, Trarbach, Würrich, Altlay und Hahn. Die Kirche in Hahn wird bis heute simultan genutzt.

Mit der Kauber Teilung kam im Jahr 1706 die Entwicklung der konfessionellen Landschaft auf dem Hunsrück, die 150 Jahre zuvor mit der Einführung der Reformation in der Vorderen Grafschaft Sponheim im Jahr 1556 ihren Ausgang genommen hatte, zum Abschluss. Die späteren politischen und kirchengeschichtlichen Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts – die Teilung der Vorderen Grafschaft Sponheim zwischen den bisherigen Gemeinherren Kurpfalz und Baden 1707/08, die Teilung der Hinteren Grafschaft Sponheim zwischen den bisherigen Gemeinherren Pfalz-Zweibrücken und Baden 1776 sowie die Einführung der preußischen Union 1817 – bewirkten hier (außer der Gründung einer kleinen, nicht mit eigener Pfarrstelle versehenen lutherischen Gemeinde in Kirchberg nach dem Übergang Badens an die lutherische Line Baden-Durlach 1771) [Anm. 28] keine grundsätzlichen Veränderungen mehr, so dass die Konfessionsverhältnisse des frühen 18. Jahrhunderts – auch die innerevangelischen – bis heute spürbar sind.

In den 150 Jahren zwischen 1556 und 1706 entwickelte sich auf dem Hunsrück und an der Mosel eine komplexe konfessionelle Landschaft, die sich deutlich von den konfessionell einheitlichen Territorialstaaten, wie es sie in anderen Teilen des Reichs gab, unterschied. Die Ursachen für diese Sonderentwicklung sind vor allem in drei Bereichen zu suchen. Zum einen handelte es sich bei den Gebieten des heutigen Kirchenkreises Simmern-Trarbach nur um Nebenländer der jeweiligen Landesherren, die oft nicht einmal von der Hauptlinie selbst regiert wurden und bei denen es sich im Falle der Sponheimer Grafschaften um gemeinsam mit konfessionell z. T. anders orientierten Herrschern regierte Kondominate handelte. Hierdurch waren der einheitlichen konfessionellen Durchdringung dieser Gebiete, wie sie ansonsten für den frühneuzeitlichen Territorialstaat als typisch gilt, von vornherein gewisse Grenzen gesetzt. Man wird diesen Aspekt zwar nicht zu hoch veranschlagen dürfen, da bis zum Dreißigjährigen Krieg im Herzogtum Simmern und in den Sponheimer Grafschaften tatsächlich konfessionell relativ einheitliche reformierte bzw. lutherische Gebiete entstanden waren. Aber die Tatsache, dass nach dem Westfälischen Frieden trotz Normaljahr 1624 die katholischen Bevölkerungsanteile in den vor dem Dreißigjährigen Krieg rein evangelischen Orten bestehen bleiben konnten, ist, wie man besonders gut am Fall Kirchberg erkennen kann, auf den Einfluss der katholischen Markgrafschaft Baden-Baden als Gemeinherr in den Sponheimischen Grafschaften zurückzuführen. Die beiden entscheidenden Faktoren zur Ausbildung der für den Hunsrück so typischen konfessionellen Durchmischung lagen aber im Zusammenwirken der in der Rijswijker Klausel gipfelnden Rekatholisierungspolitik der französischen Besatzung seit den 1680er Jahren mit der gezielten gegenreformatorischen Politik der kurpfälzischen Herrscher aus dem katholischen Haus Pfalz-Neuburg, insbesondere nach 1690. Erst sie sorgte dafür, dass sich in den bis zum Dreißigjährigen Krieg rein evangelischen Territorien auf den Hunsrück und an der Mosel ein katholischer Bevölkerungsanteil fest und dauerhaft halten konnte. So entstand auf dem Gebiet des Kirchenkreises Simmern-Trarbach bereits vor 300 Jahren eine trikonfessionelle Landschaft, die zwar bis weit ins 19. Jahrhundert – und teilweise darüber hinaus – auch von interkonfessionellen Konflikten geprägt war [Anm. 29], in der aber – im Unterschied zu vielen anderen Territorien im Gebiet der heutigen Evangelischen Kirche im Rheinland – das für die Zukunft richtungweisende Prinzip der Gewissens- und Kultfreiheit aller drei christlichen Bekenntnisse schon mehr als ein Jahrhundert vor dem Übergang des Rheinlandes an Preußen festgeschrieben war.

Anmerkungen:

  1. Leicht überarbeitete Fassung eines am 11. Mai 2005 vor dem Pfarrkonvent des Kirchenkreises Simmern-Trarbach in Kastellaun gehaltenen Referats  Zurück
  2. So etwa Heinz Schilling, der die Zeit zwischen den späten 1540er und den 1560er Jahren erst als Phase der "Anbahnung der Konfessionalisierung" interpretiert. Vgl. ders., Die Konfessionalisierung im Reich. Religiöser und gesellschaftlicher Wandel in Deutschland zwischen 1555 und 1620. In: HZ 246 (1988, S. 1-46); ders., Die „Zweite Reformation“ als Kategorie der Geschichtswissenschaft. In: Ders. (Hg.), Die reformierte Konfessionalisierung in Deutschland. Das Problem der „Zweiten Reformation“. Wissenschaftliches Symposion des Vereins für Reformationsgeschichte 1985. Gütersloh 1986. S. 387-437 Zurück
  3. So Ernst Walter Zeeden, Die Entstehung der Konfessionen. Grundlagen und Formen der Konfessionsbildung im Zeitalter der Glaubenskämpfe. München/Wien 1965. Zurück
  4. TRE 4, Art. Augsburger Religionsfriede, S. 644. Zurück
  5. Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz. Bd. 2. Stuttgart 1992. S. 157. Zurück
  6. So stand die Religionsdeklaration im Zentrum der Jahrestagung des Vereins für Pfälzische Kirchengeschichte am 22. und 23. April 2005.  Zurück
  7. Vgl. hierzu Günther Engelbert, Die reformatorischen und gegenreformatorischen Kräfte auf dem Hunsrück. Forschungsbericht und Forschungsaufgaben. In: Rheinische Vierteljahresblätter 28 (1963), S. 231-249, hier S. 232-235..  Zurück
  8. Richard Laufner, Der Trierer Reformationsversuch vor 400 Jahren. In: Trierisches Jahrbuch 11 (1960), S. 8-41. Johann Friedrich Gerhard Goeters, Der Trierer Reformationsversuch von 1559 im Rahmen der deutschen Reformationsgeschichte. In: MEKGR 37/38 (1988/89), S. 272-274.  Zurück
  9. Engelbert (wie Anm. 6), S. 236.  Zurück
  10. Vgl. Johann Friedrich Gerhard Goeters, Die Entstehung des rheinischen Protestantismus in seiner Eigenart. In: Rheinische Vierteljahresblätter 58 (1994), S. 149-201. Hier S. 171.  Zurück
  11. Zit. n. Willi Wagner: Die Durchführung der Reformation in den sponheimischen und pfälzischen Gebieten an der Nahe, der Mosel und auf dem Hunsrück. In: Gustav Schellack/Willi Wagner: Festschrift zum 425jährigen Reformationsjubiläum 1557-1982 (Mosel-Hunsrück-Nahe). Simmern 1982, S. 11-25, hier S. 14.  Zurück
  12. Friedrich Back, Die evangelische Kirche im Lande zwischen Rhein, Mosel, Nahe und Glan bis zum Beginn des dreißigjährigen Krieges. Band II. Bonn 1873. S. 157.  Zurück
  13. Vgl. hierzu auch Engelbert (wie Anm. 6), S. 231-232.  Zurück
  14. Zit. n. Schellack/Wagner (wie Anm. 10), S. 17.  Zurück
  15. Goeters, Die Entstehung (wie Anm. 9), S. 182.  Zurück
  16. Zur badischen Konfessionspolitik vgl. Horst Bartmann: Die Kirchenpolitik der Markgrafen von Baden im Zeitalter der Glaubensspaltung. Freiburg 1961 (Freiburger Diözesan Archiv Bd. 81), S. 76-82. Zurück
  17. LHA Koblenz, 33/4942. Edition der Visitationsakten in: Heinrich Engelbert/Günther Engelbert: Die Visitation in der Hinteren Grafschaft Sponheim von 1560. Düsseldorf 1969 (SVRKG 33). Zurück
  18. Anton Schindling/Walter Ziegler: Kurpfalz, Rheinische Pfalz und Oberpfalz. In: Dies. (Hg.): Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. Bd. 5: Der Südwesten (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 53). S. 8-49. Hier S. 24-26.  Zurück
  19. Gustav Schellack/Willi Wagner, Neuerkirch. Ein Dorf im Hunsrück. Vergangenheit und Gegenwart. Neuerkirch 1986 (Schriftenreihe des Hunsrücker Geschichtsvereins 17). S. 74.  Zurück
  20. Albert Rosenkranz: Kirchberg, eine kurze Geschichte der evangelischen Gemeinde dieser vordersponheimischen Oberamtsstadt. Simmern 1959. S. 9, 11-12.  Zurück
  21. Vgl. Ernst Gillmann (Hg.), Unsere Kirche im rheinischen Oberland. Simmern 1954. S. 175-176.  Zurück
  22. Albert Rosenkranz, Das Evangelische Rheinland. Ein rheinisches Gemeinde- und Pfarrerbuch. Band 1: Die Gemeinden. Düsseldorf 1956. S. 534.  Zurück
  23. Ist die Simultankirche zu Kirchberg nach dem ursprünglichen Recht ein ausschließliches Eigenthum der dortigen Katholiken? Und wenn nicht, sind diese dann wenigstens als der principale Theil zu betrachten? Aus den Urkunden beantwortet und im Auftrage des Presbyteriums der evangel. Gemeinde zum Besten der Armen herausgegeben. Koblenz 1856, S. 8-10.  Zurück
  24. Vgl. zu dieser Thematik Dietrich Beck, Simultankirchen in der Rheinprovinz. Weimar 1934. Christoph Schäfer, Das Simultaneum. Ein staatskirchenrechtliches, politisches und theologisches Problem des Alten Reiches. Frankfurt/M 1995.  Zurück
  25. Uwe Distler, Metzenhausen. Aus der Geschichte einer Hunsrück-Gemeinde. Metzenhausen o. D. [2002]. S. 138-141.  Zurück
  26. Rosenkranz, Die Gemeinden (wie Anm. 21), S. 549.   Zurück
  27. Alfred Hans, Die kurpfälzische Religionsdeklaration von 1705. Ihre Entstehung und Bedeutung für das Zusammenleben der drei im Reich tolerierten Konfessionen. Trier 1973. (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 18).  Zurück
  28. Vgl. Albert Rosenkranz, Lutheraner in der Hunsrückgemeinde Kirchberg. In: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 10 (1961). S. 187-191.  Zurück
  29. Vgl. hierzu Paul Warmbrunn, Von der Vorherrschaft der reformierten Konfession zum Nebeneinander dreier Bekenntnisse. Reformierte, Lutheraner und Katholiken in Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken zwischen dem Westfälischen Frieden und dem Ende des alten Reichs. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte 134 (1998), S. 195-122.  Für das interkonfessionelle Verhältnis im 19. Jahrhundert vgl. die mikrohistorische Vergleichsstudie von Tobias Dietrich, Konfession im Dorf. Westeuropäische Erfahrungen im 19. Jahrhundert. Köln/Weimar/Wien 2004. (Industrielle Welten 65), die u. a. die konfessionellen Verhältnisse in Kastellaun und Gemünden zwischen 1802 und 1914 analysiert.  Zurück