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In dem von HD Dr. Helmut Schmahl geleiteten Projekt "Digitalisierung von Johann Goswin Widders Historisch-Geographischer Beschreibung der kurfürstlichen Pfalz am Rheine" ist auch der Artikel zu Blödesheim im Internet veröffentlicht worden.

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Ortsbürgermeister

Herwarth MankelLanggasse 10 Tel 06735/399Fax 06735/9407821

Zur Geschichte von Hochborn, dem ehemaligen Blödesheim

Der Ort Hochborn, ungefähr 290 m über dem Meere auf einer sich an den Kloppberg anlehnenden Hochebene gelegen, zählt zu den höchst gelegenen Dörfern Rheinhessens. Der ursprüngliche Name des Dorfes war Blödesheim. Er wurde 1972 in Hochborn geändert.
Erstmals erwähnt wird Blödesheim im Jahr 782 in der schriftlichen Überlieferung des Klosters Lorsch. Der Ortsname mag sich auf den Namen der Sippe eines Franken names Blatmar oder Blitter herleiten, der den Ort als Wohnsitz erwählte und ihm so seinen Namen gab.
Der Ortsname erlebte viele Veränderungen. So hieß er 782 Blatmarsheim, 788 Blatmarisheim, 789 Blittersheim, 1070 Blettenesheim, 1261 Bleidinsheim, 1341 Bledinsheim, 1348 Bledensheim, 1427 Plödesheim, 1497 Bledesheim, 1602 Blödeßheim, 1613 Blödesheim und seit 1971 Hochborn.
Aus der politischen Geschichte des Dorfes ist sehr wenig bekannt. Es scheint schon früh an dem Pfalzgrafen bei Rhein in Heidelberg gehört zu haben. 1401 übertrug der Pfalzgraf und gleichzeitige König Ruprecht den Ort Blödesheim dem Hans von Rossheim. Im Weistum des Ortes, das in der Rgeierungszeit des Pfalzgrafen Friedrichs IV. (1574-1610) entstand heißt es: "Der Durchleuchtigst Hochgebohren Fürst vnd Herr, Herr Friedrich IV., Pfaltzgraf Bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz Truchseß vnd Churfürst, Herzog in Bayern, vnd ihrer Churfürstlichen gn. Erben vnd Nach Kommen sind vnd bleiben dieses Dorffs Bezirckt vnd gantzer gemarken rechter natturlicher erblicher Grundherr, wie es danen auch ihrer Churfürstlichen g. vnd derren Erben einenthumblich angehörig vnd zuständig ist." Ferner wird dem Kurfürsten das Gericht über "Hals vnd Bain, Gebott vnd Verbott, gericht vnd Gerechtigkeit" zugesprochen, Auch stehe ihm das Recht zu, "alle Hoch vnd niedere frevell.setzen, abzusetzen vnd zu begnädigen"; ebenso "alles Jagens gerichtigkeit, Zug vnd Flug, Mann vnd Bann".
Blödesheim gehörte zum Oberamt Alzey und blieb bis zur französischen Okkupation Ende des 18. Jahrhunderts bei der Kurpfalz. Im Frieden von Campo Formeo 1797 wurde das ganze linke Rheinufer an Frankreich abgetreten. Blödesheim/Hochborn wurde der Mairie (Bürgermeisterei) Monzernheim zugeteilt. Seit 1816 gehörte Blödesheim/Hochborn zum Großherzogtum Hessen.
Im Jahr 1972 wurde der Ortsname in Hochborn abgeändert (siehe unter "Blödesheim"). Der neue Ortsname Hochborn wurde aus der Höhenlage (280 m) der Gemeinde abgeleitet.

Quelle: Brilmayer; redakt. Bearb. S.G.