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Ein in Vergessenheit geratener Supplikenroutulus der Stadt Zürich aus der Frühzeit Clemens' VII. Nachträge zum Repertorium Germanicum

von Brigitte Hotz

Der Beitrag versteht sich als süddeutsche Hommage an die Jubilarin, die durch aus ihrer Arbeit am Repertorium Germanicum erwachsene, häufi g dem norddeutschen Raum gewidmete Einzelstudien nachwachsende Wissenschaftler auch zum eigenen Durchforsten der vatikanischen Registerserien ermuntert hat.

I.

Das Jahr 1378 markiert den Beginn des Abendländischen Schismas: [Anm. 1] Am 8. April wurde in Rom der Neapolitaner Bartolomeo Prignano zum Papst gewählt und zehn Tage später als Urban VI. gekrönt. Der Pontifex überwarf sich alsbald mit den Kardinälen. Deren Mehrheit fi el von ihm ab und zog sich nach Anagnizurück. Dort erklärte sie zwischen dem 20. Juli und 9. August die unter Druck einer Volksmenge erfolgte Wahl für ungültig und Urban VI. für abgesetzt. Am 20. September erhob sie in Fondi Robert von Genf zum Papst, der am 31. Oktober als Clemens VII. gekrönt wurde. Er ließ sich am 20. Juni 1379 in Avignon nieder. Mithin standen sich fortan ein römischer und ein avignonesischer Schismapapst gegenüber.

Noch im Jahr 1379 erklärten sich König Wenzel und die rheinischen Kurfürsten auf Reichstagen zugunsten der römischen Obödienz: Im Februar schlossen sie sich zum Urbansbund zusammen, im September suchten sie mit einigem Erfolg, Städte und Bischöfe zu einem Anschluß zu gewinnen. [Anm. 2] Dagegen schlug sich Herzog Leopold III., der seit einem mit seinem Urban VI. anhängenden Bruder Albrecht III. im September 1379 geschlossenen Teilungsvertrag Alleinherrscher in den westlichen Territorien Österreichs war, auf die Seite des avignonesischen Schismapapsts: Vgl. C. LACKNER, Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365–1406) (MIÖG Ergänzungsbd. 41), München 2002, S. 21, 27. Dieser Habsburger ließ Clemens VII. im Winter 1379/1380 durch eine offizielle Delegation versichern, in seinem eigenen Einflußbereich beharrlich um die Durchsetzung der avignonesischen Obödienz zu ringen, wofür er umgekehrt päpstliche Finanz- und Militärhilfe zugesichert erhielt. [Anm. 3] Leopold III. blieb bis zu seinem Tod im Juli 1386 in der gegen die Eidgenossen ausgetragenen und zugleich kirchengeschichtlich bedeutsamen Schlacht bei Sempach ein konsequenter Parteigänger Clemens' VII., der seine Exsequien im August 1386 in Avignon feiern ließ; vorausgegangen waren bis 1385 zahlreiche Petitionen des Herzogs und seiner Funktionsträger. [Anm. 4]

Aufgrund dieser bipolaren Konstellation bedeutete folglich für die nachgeordnete Laien- oder auch Kirchenwelt im heutigen deutsch-schweizerisch-österreichischen Grenzraum die Festlegung auf einen der beiden rivalisierenden Päpste zugleich, entweder der Vorgabe der Reichsspitze oder der Option des im Südwesten mächtigsten Landesfürsten zu folgen. Allerdings blieb es bei der Wahl der Obödienz nicht immer bei der einmal getroffenen Entscheidung. Auch die in der Diözese Konstanz gelegene Reichsstadt Zürich zeigte sich in den ersten Schismajahren wankelmütig. An ihr obödienzpolitisches Schwanken scheinen sich die kommunalen Leitungsorgane aber nicht mehr erinnert haben zu wollen, nachdem sie schließlich endgültig Partei für den römischen Schismapapst ergriffen hatten.

II.

Magister civium et consules dicti opidi Thuricensis machten in einem Schreiben, das nur kopial und ohne Datumsangaben vor Ort überkommen, außerdem unediert ist, an einen nicht mit Namen angeführten Kardinal ihre fidelitas geltend, die sie pridem ab exordio electionis domini nostri pape versus sedem apostolicam et eundem dominum nostrum gezeigt hatten und in Zukunft dauerhaft fortsetzen wollten. [Anm. 5] Auch in einer in derselben Form überlieferten und unedierten Supplik, die das Tagesdatum 20. Januar, aber keine Jahresangabe enthält, behauptete das Züricher Stadtregiment gegenüber dem darin angesprochenen, jedoch gleichfalls nicht namentlich genannten Kirchenoberhaupt, dieses von Regierungsbeginn an öffentlich als verus in terris vicarius Iesu Christi et papa ac pontifex summus anerkannt zu haben und an dieser Position unbeirrt festhalten zu wollen. ANM>GLA 67/1491, fol. 12r–v. Als Beweis seiner ungebrochenen Treue führte es in beiden Stücken die tatkräftige Unterstützung an, die Zürich dem Konstanzer Bischof Nikolaus bei der Einnahme des Hochstifts geleistet hatte. [Anm. 6]

Aus dieser Angabe ergibt sich zweifelsfrei, daß der angeschriebene Papst Urban VI. gewesen sein muß. Denn er hatte dem von 1384 bis 1387 amtierenden Nikolaus von Riesenburg – ein von einem einheimischen Kandidaten angefeindeter Vertrauter König Wenzels – den Konstanzer Stuhl übertragen. [Anm. 7] Und als der Riesenburger im Oktober 1385 mit Zürich einen Burgrechtsvertrag unter gemeinsamem Vorbehalt zugunsten Urbans VI. schloß, wurde die Zuführung noch ungehorsamer Hochstiftsorte vereinbart. [Anm. 8] Daher dürften beide Schreiben im Januar des Jahrs 1386[Anm. 9] verfaßt worden sein. [Anm. 10] Als deren Überbringer wurde ein Mitbürger namens Konrad förmlich angekündigt.

Bei diesem Beauftragten dürfte es sich um den zwischen 1371 und 1407 tätigen Züricher Stadtschreiber Konrad Kienast gehandelt haben. [Anm. 11] Und mit den Ratsherren dürften die Mitglieder des Kleinen Rats gemeint gewesen sein. Dieses kommunale Gremium setzte sich seit 1336 aus 13 von Ritteradeligen, Kaufleuten und nichtzünftigen Handwerkern gebildeten Konstafflern – denen eigentlich allein die Bezeichnung consules zustand – sowie 13 Zunftmeistern zusammen; und da Natal- und Baptistalrat halbjährlich wechselten, gab es pro Jahr zwei alternierende Ratsrotten. Vgl. W. SCHNYDER (Bearb.), Die Zürcher Ratslisten 1225 bis 1798, Zürich 1962 (künftig: ZRL), S. XII; Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 1: Frühzeit bis Spätmittelalter, Zürich 1995, S. 363, 366 f.

Nachdem somit Adressaten und mutmaßlicher Zeitpunkt beider Dokumente bestimmt sind, stellt sich die Frage nach dem Wahrheitsgehalt der darin vom Züricher Bürgermeister und Stadtrat gelieferten obödienzpolitischen Selbstdarstellung. Sie lässt sich durch einen lokalgeschichtlichen Rückblick beantworten. Dieser wird zeigen, dass die dargelegte Eigenverortung im Schisma zwar durchaus Fakten wiedergab, selbige aber zugleich durch Auslassungen "geschönt" wurden. Denn von einer ununterbrochenen Gefolgschaft gegenüber dem römischen Schismapapst, wie sie die stadtzüricher Obrigkeit glauben machen wollte, kann keine Rede sein. [Anm. 12]

III.

Außer Zweifel dürfte stehen, daß Urban VI. in seinen ersten Regierungsmonaten in Zürich allgemeine Anerkennung fand – gab es doch damals noch keine historische Alternative. Und selbst als zumindest in Italien untrügliche Zeichen einer Separierung des Kardinalskollegs wahrzunehmen gewesen sein dürften, scheint man in der Reichsstadt Vorbereitungen für ein dem Papst zu unterbreitendes Gesuch getroffen zu haben. Denn am 16. August 1378 ordnete Urban VI. durch ein Mandat an den Konstanzer Bischof die Inkorporation der Pfarrkirche St. Peter in das Züricher Spital an, worum er von dessen Pflegern gebeten worden war. [Anm. 13]

Wie zwei von dem am Konstanzer Bischofshof vereidigten öffentlichen Notar Konrad Sachs von Sulgen (I.) ausgefertigte Notariatsinstrumente zeigen, kam der von 1357 bis 1383 amtierende Konstanzer Oberhirte Heinrich von Brandis dem päpstlichen Auftrag auch nach.[Anm. 14]7 Am 18. Oktober 1378, also etwa einen Monat nach der als allgemein bekannt vorauszusetzenden Wahl Clemens' VII., bestellte der Bischof wegen eigener Verhinderung den Kappeler Abt zum Subexekutor, und zwar unter Angabe des Pontifikatsjahrs Urbans VI. [Anm. 15] Nach der Verzichtserklärung des vormaligen Kirchherrn von St. Peter investierte er am 5. März 1379 Rudolf von Gundeltshofen als ständigen Vikar und beauftragte mit dessen Einweisung den Thesaurar des Züricher Großmünsters. [Anm. 16] Gleichentags verpflichtete sich der Vikar in einem weiteren Notariatsinstrument Konrad Sachs' (I.), sein Amt nach bestem Gewissen zu erfüllen. [Anm. 17] Er war dem Bischof von den zwei Spitalspflegern Johannes Früh und Jakob Glenter präsentiert worden. Beide gehörten 1378 und 1379 zugleich dem Natalrat als Konstaffler bzw. Zunftmeister an. [Anm. 18] Als Zeuge fungierte in dem Subexekutorium der Chorherr des Züricher Fraumünsters Johannes von Stettfurt, der auch als Anwalt das Spital bei der Investitur bzw. Verpflichtung des Vikars vertrat, die unter anderem von dem bereits genannten Züricher Stadtschreiber Konrad Kienast bezeugt wurden.

Wie verschiedene Urkunden des Kappeler Abts zeigen, war die Unierung jedoch nicht ganz reibungslos verlaufen. Am 13. November 1378, also rund eineinhalb Monate nach Amtsantritt Clemens' VII., belangte der Subexekutor im Kreuzgang des Züricher Fraumünsters erstmals den damals noch amtierenden Kirchherrn wegen Nichtbefolgens einer Vorladung über ein erneut nach dem Pontifikat Urbans VI. datiertes Notariatsinstrument. [Anm. 19] Bis zur Anordnung der Inkorporation im Februar 1379 ließ er nochmals sieben Urkunden ausstellen, zumeist weitere an der Peterskirche wie auch dem Konstanzer Münster anzuschlagende Zitationen in das Züricher Großmünster betreffend. [Anm. 20] Abgesehen von einer Ausnahme, bediente sich der Abt gleichfalls Konrad Sachs' (I.) zur notariellen Ausfertigung. Und als Zeuge zog auch er regelmäßig den Züricher Kanoniker Johannes von Stettfurt, zugleich Kirchherr von Maur (Kanton Zürich), heran, nicht ganz so häufi g Rudolf von Gundeltshofen, damals noch Leutpriester von St. Peter, sowie den Stadtschreiber Konrad Kienast. Gelegentlich testierten auch Johannes Hert, Johannes Arzat und Rudolf Ruiwin als Kirchherren von Rüti (Kanton Zürich), Eich (Kanton Luzern) bzw. Hägglingen (Kanton Aargau), daneben der Priester Johannes von Rued, Jodok Landolt sowie die Züricher Bürger Konrad Holzach und Johannes Seyler.

Auf alle herausgegriffenen Zeugen wie auch den tüchtigen Notar wird im Zusammenhang der späteren Obödienzentwicklung in Zürich noch zurückzukommen sein. Dort erhielt jedoch zunächst das Großmünster etwa parallel zum Unierungsvollzug am 1. März 1379 von Urban VI. ein Konservatorium. [Anm. 21]

Nach diesen durch die lokale Überlieferung bereitgestellten Nachrichten scheint also vor dem Frühjahr 1379 weder vom Großmünster noch vom Spital als dem Stadtrat unterstehender, [Anm. 22] karitativer Einrichtung oder durch bestimmte Züricher Kleriker und Bürger die Rechtmäßigkeit der Regierung Urbans VI. angezweifelt worden zu sein. Für dessen Legitimität sprachen sich sodann beide raet in einem anticlementistischen Erlaß aus: Züricher Bürger mußten bullen umb gotz gaben des avignonesischen Schismapapsts dem städtischen Regiment aushändigen. Wurden die Urkunden zurückgefordert, mussten sich ihre Besitzer eidlich verpflichten, Zürich und seine Gerichte bis zur Überwindung der Kirchenspaltung zu meiden. Dieser bereits edierte Ratsbeschluß ist undatiert und wurde von seinem Herausgeber vermutungshalber dem Jahr 1379 zugeordnet, [Anm. 23] während ihn die Lokal- oder Regionalforschung zumeist dem Jahr 1380 zurechnete. [Anm. 24] Er wurde entweder zusammen von der abgetretenen und amtierenden Ratsrotte oder von dem Kleinen und Großen Rat gefaßt. Letzterer wurde bei wichtigen Entscheidungen hinzugezogen und dürfte sich bereits damals aus 200 zünftisch dominierten Mitgliedern zusammengesetzt haben. [Anm. 25]

Unabhängig von seiner genauen Datierung dokumentiert der Ratserlaß zunächst einmal eine tatsächlich öffentliche Parteinahme der stadtzürichen Leitung zugunsten Urbans VI. Er gibt damit der eingangs zitierten Selbstdarstellung Recht, die gleichwohl nur die Halbwahrheit darstellt. Denn es existiert auch ein unzweifelhafter, aber Mitte der 1380er Jahre gegenüber Urban VI. bzw. einem Kardinal verschwiegener Beleg proclementistischer Neigungen in Form eines in den vatikanischen Supplikenregistern überlieferten Rotulus. Dieses unterschlagene Faktum sollte aber nicht nur damals seitens Zürichs bewußt in Vergessenheit geraten. Vielmehr lief der Clemens VII. unterbreitete Rotulus zugleich Gefahr, sich auch der Kenntnis der späteren Forschung zu entziehen. Findet er sich doch in der Sekundärliteratur nur sporadisch erwähnt. Und diese verschwindend geringe Beachtung stellt ihrerseits eine unmittelbare Folge seines fast vollständigen Übergehens im 1916 erschienenen ersten Band des Repertorium Germanicum dar.

IV.

Zwar führte Emil Göller in der einleitenden Beschreibung der Supplikenregister Clemens' VII. den Titel eines von den Ratsherren und der Gemeinde Zürichs präsentierten, in einem Band des ersten Regierungsjahrs verzeichneten Rotulus an; dessen genaues Signaturdatum ließ er jedoch unerwähnt. [Anm. 26] Vor allem aber versäumte er es, die einzelnen Suppliken im Personenstatus und die Sammelpetition im Ortsstatus als Betreffe zu erfassen – was nunmehr im zweiten Anhang dieses Beitrags in der heute üblichen Regestform nachgeholt wird.

Das abermalige, freilich völlig unbeabsichtigte Vergessen seitens des verdienten Bearbeiters bedeutet aber nicht, daß sämtliche in dem Rotulus genannten Petenten im Personenstatus des Repertorium Germanicum fehlen würden. Denn folgte auf eine der Suppliken auch eine Urkunde, wurde selbige von Göller durchaus unter dem Namen des Begünstigten vermerkt. Und sofern einer der auf dem Rotulus vertretenen Petenten bei Clemens VII. noch ein weiteres Gesuch einreichte oder eine andere Ausfertigung erwirkte, taucht der Betreffende gleichfalls im Personenstatus auf. Insofern beinhalten die im besagten Anhang gelieferten Nachträge zu den Viten im Repertorium Germancium entweder neue Namen oder aber ein zusätzliches Gesuch zu einer bereits darin erfassten Person. Überdies sind in den Regesten auch in Nonobstantien enthaltene Benefizien oder Benefizialgratien vermerkt, die Göller im Personenstatus prinzipiell nicht notierte. Ferner finden sich im Sachapparat bei auf den Rotulus zurückgehenden Urkunden auch deren Exekutoren und Arengenbeginn ergänzt, außerdem bei sonstigen Suppliken das gegebenenfalls fehlende Datum, auf dessen Angabe Göller bei nicht vorliegender Ausfertigung ebenfalls grundsätzlich verzichtete. [Anm. 27]

Bereits ein Jahrzehnt nach Erscheinen des Repertorium Germanicum vermerkte Karl Schönenberger angesichts der nur beiläufi gen Erwähnung des Züricher Rotulus, daß „dessen Inhalt leider nicht bekannt ist“ [Anm. 28]. Daran hat sich bis heute im Grunde nichts geändert. Wohl kann in lokal- und regionalgeschichtlichen Standardwerken das Schwanken der Züricher Obrigkeit im frühen Streit der Obödienzen in Kurzform mehr oder minder zutreffend nachgelesen werden. [Anm. 29] Aber darin verliert sich jeglicher Bezug zu dem besagten Rotulus. Und auch als diesen Roger-Charles Logoz gewissermaßen wiederentdeckte, beschränkte er sich auf die Angabe von Titel und Signaturjahr, galt doch sein Hauptaugenmerk der heute zur französischsprachigen Schweiz gehörenden Herkunftsregion Clemens' VII. [Anm. 30]

Aus der nur flüchtigen Berücksichtigung durch Göller erklärt sich sodann, dass der fragliche Rotulus keinen Eingang in moderne Monographien zu davon berührten Kollegiatstiften der deutschsprachigen Schweiz fand, obgleich die Verfasser die Originalregister des Vatikanischen Archivs durchaus benutzt hatten. So blieb die Eingabe in einer grundlegenden Dissertation über das Züricher Großmünster und Fraumünster – deren Kanonikate einen Interessenschwerpunkt der in dem Rotulus aufgelisteten Kleriker bildeten – unberücksichtigt. [Anm. 31] Auch zwei nachfolgende Promotionsarbeiten zu den Chorherrenstiften Zofi ngen und Embrach werteten den Rotulus nicht aus. [Anm. 32] An dieser Stelle versagte eben das Repertorium Germanicum weitgehend seine Funktion als Findbuch, das beim systematischen Sammeln von Betreffen in den verschiedenen Registerserien gleichermaßen wertvoll wie unverzichtbar, aber eben nicht immer zuverlässig ist.

Nahezu zwingend war der noch mehrere andere Stifte tangierende Rotulus bereits in Untersuchungen, die von einer älteren Forschergeneration hervorgebracht wurden und sich allein auf die Aufbereitung der vatikanischen Quellen im Repertorium Germanicum stützten, zum Konstanzer Stephansstift sowie den Nachbarstiften Beromünster und Schönenwerd außer Acht geblieben. [Anm. 33] Und selbstredend wurde er auch nicht in einer schon einige Jahre vor Göllers Registerpublikation erschienenen Monographie zum Konstanzer Johannisstift herangezogen. [Anm. 34]

Aufgrund dieser Auslassungen in der von der regionalen Stiftskirchenforschung hervorgebrachten Sekundärliteratur ist folglich auf der rezeptiven Ebene eine weitere Stufe des Vergessens des Züricher Rotulus festzuhalten. Daher liefert der vorliegende Beitrag zugleich auch Nachträge zu verschiedenen Kollegiatstiften in Stadt und Bistum Konstanz.

Zwar führte Emil Göller in der einleitenden Beschreibung der Supplikenregister Clemens' VII. den Titel eines von den Ratsherren und der Gemeinde Zürichs präsentierten, in einem Band des ersten Regierungsjahrs verzeichneten Rotulus an; dessen genaues Signaturdatum ließ er jedoch unerwähnt. [Anm. 35] Vor allem aber versäumte er es, die einzelnen Suppliken im Personenstatus und die Sammelpetition im Ortsstatus als Betreffe zu erfassen – was nunmehr im zweiten Anhang dieses Beitrags in der heute üblichen Regestform nachgeholt wird.

Das abermalige, freilich völlig unbeabsichtigte Vergessen seitens des verdienten Bearbeiters bedeutet aber nicht, daß sämtliche in dem Rotulus genannten Petenten im Personenstatus des Repertorium Germanicum fehlen würden. Denn folgte auf eine der Suppliken auch eine Urkunde, wurde selbige von Göller durchaus unter dem Namen des Begünstigten vermerkt. Und sofern einer der auf dem Rotulus vertretenen Petenten bei Clemens VII. noch ein weiteres Gesuch einreichte oder eine andere Ausfertigung erwirkte, taucht der Betreffende gleichfalls im Personenstatus auf. Insofern beinhalten die im besagten Anhang gelieferten Nachträge zu den Viten im Repertorium Germancium entweder neue Namen oder aber ein zusätzliches Gesuch zu einer bereits darin erfassten Person. Überdies sind in den Regesten auch in Nonobstantien enthaltene Benefizien oder Benefizialgratien vermerkt, die Göller im Personenstatus prinzipiell nicht notierte. Ferner finden sich im Sachapparat bei auf den Rotulus zurückgehenden Urkunden auch deren Exekutoren und Arengenbeginn ergänzt, außerdem bei sonstigen Suppliken das gegebenenfalls fehlende Datum, auf dessen Angabe Göller bei nicht vorliegender Ausfertigung ebenfalls grundsätzlich verzichtete. [Anm. 36]

Bereits ein Jahrzehnt nach Erscheinen des Repertorium Germanicum vermerkte Karl Schönenberger angesichts der nur beiläufi gen Erwähnung des Züricher Rotulus, daß "dessen Inhalt leider nicht bekannt ist" [Anm. 37]. Daran hat sich bis heute im Grunde nichts geändert. Wohl kann in lokal- und regionalgeschichtlichen Standardwerken das Schwanken der Züricher Obrigkeit im frühen Streit der Obödienzen in Kurzform mehr oder minder zutreffend nachgelesen werden. [Anm. 38] Aber darin verliert sich jeglicher Bezug zu dem besagten Rotulus. Und auch als diesen Roger-Charles Logoz gewissermaßen wiederentdeckte, beschränkte er sich auf die Angabe von Titel und Signaturjahr, galt doch sein Hauptaugenmerk der heute zur französischsprachigen Schweiz gehörenden Herkunftsregion Clemens' VII. [Anm. 39]

Aus der nur flüchtigen Berücksichtigung durch Göller erklärt sich sodann, dass der fragliche Rotulus keinen Eingang in moderne Monographien zu davon berührten Kollegiatstiften der deutschsprachigen Schweiz fand, obgleich die Verfasser die Originalregister des Vatikanischen Archivs durchaus benutzt hatten. So blieb die Eingabe in einer grundlegenden Dissertation über das Züricher Großmünster und Fraumünster – deren Kanonikate einen Interessenschwerpunkt der in dem Rotulus aufgelisteten Kleriker bildeten – unberücksichtigt. [Anm. 40] Auch zwei nachfolgende Promotionsarbeiten zu den Chorherrenstiften Zofi ngen und Embrach werteten den Rotulus nicht aus. [Anm. 41] An dieser Stelle versagte eben das Repertorium Germanicum weitgehend seine Funktion als Findbuch, das beim systematischen Sammeln von Betreffen in den verschiedenen Registerserien gleichermaßen wertvoll wie unverzichtbar, aber eben nicht immer zuverlässig ist.

Nahezu zwingend war der noch mehrere andere Stifte tangierende Rotulus bereits in Untersuchungen, die von einer älteren Forschergeneration hervorgebracht wurden und sich allein auf die Aufbereitung der vatikanischen Quellen im Repertorium Germanicum stützten, zum Konstanzer Stephansstift sowie den Nachbarstiften Beromünster und Schönenwerd außer Acht geblieben. [Anm. 42] Und selbstredend wurde er auch nicht in einer schon einige Jahre vor Göllers Registerpublikation erschienenen Monographie zum Konstanzer Johannisstift herangezogen. [Anm. 43]

Aufgrund dieser Auslassungen in der von der regionalen Stiftskirchenforschung hervorgebrachten Sekundärliteratur ist folglich auf der rezeptiven Ebene eine weitere Stufe des Vergessens des Züricher Rotulus festzuhalten. Daher liefert der vorliegende Beitrag zugleich auch Nachträge zu verschiedenen Kollegiatstiften in Stadt und Bistum Konstanz.

V.

Die Clemens VII. vorgelegte Sammelgesuchsliste trägt den Titel Rotulus consulum et universitatis opidi Thuricensis Constantiensis diocesis und das Datum 22. November 1378. Diese Zeitangabe aus dem ersten Regierungsmonat ist angesichts gängiger Rückdatierung benefizialsachlicher Petitionen mit äußerster Vorsicht zu gebrauchen, worauf noch ausführlicher einzugehen ist.

Zunächst einmalinteressieren Aufbau und Inhalt der Kollektiveingabe, die insgesamt 34 Einzelgesuche umfaßte. Genau genommen setzte sich der Gesamtrotulus aus zwei Teilrotulizusammen: Die ersten 21 Suppliken wurden im Namen der einleitend um den Bürgermeister erweiterten Ratsherren und Bürgerschaft Zürichs eingereicht, die nachfolgenden 13 Bittschriften von dem als fidelis famulus des Papsts bezeichneten Konrad Sachs (II.). Vor einer näheren Beschäftigung mit diesem Namensvetter des bereits mehrfach erwähnten Notars seien erst einmal die Züricher Obrigkeit und die übrigen Petenten des ersten Teilrotulus mit ihren Einzelwünschen genauer in Blick gefaßt.

In einer der ersten Suppliken findet sich Rüdiger Manesse als Bürgermeister bezeichnet, außerdem auch Eberhard Müller als Schultheiß (Nr. 2). Die Familien beider Funktionsträger gehörten schon im frühen 14. Jh. dem traditionellim Rat vertretenen Züricher Stadtadel an. [Anm. 44] Ab 1361 bis zu seinem Tod im November 1383 hielt der Ritter Rüdiger Manesse das Bürgermeisteramt ganzjährig; zugleich zählten ein bis drei Angehörige zu den Konstafflern jeder Ratsrotte oder zumindest des Baptistalrats. [Anm. 45] Kontinuierlich in letzterem oder im Natalrat saß bis 1382 unter den Konstafflern auch der Ritter Eberhard Müller, der zeitweilig gleichfalls durch ein Familienmitglied unterstützt wurde. [Anm. 46] Ab den 1350er Jahren auch als Schultheiß tätig, [Anm. 47] tauchte er als solcher noch im Juli 1381 auf; Nachfolger wurde spätestens im November 1382 ein Sohn des Bürgermeisters Rüdiger Manesse. [Anm. 48] Dessen Ehefrau Anna war als Tochter Götz Müllers wie dieser selbst zugleich mit dem Schultheißen verwandt. [Anm. 49] Götz Müller seinerseits war zum einen in den 1340/1350er Jahren Ratsmitglied und in den 1360/1370er Jahren Reichsvogt von Zürich, als welcher er dort auch im März 1382 begegnete. [Anm. 50] Seit etwa 1360 in enger Beziehung mit den Herzögen von Österreich stehend, war er zum anderen von 1377 bis mindestens Februar 1379 deren Landvogt im Aargau, Thurgau und Schwarzwald; noch im Jahr 1379 stieg er zum Hofmeister Leopolds III. auf, von dem er als Ratgeber bei allen zentralen politischen Ereignissen herangezogen wurde, bevor er Ende November 1383 starb. [Anm. 51] Sein gleichnamiger Sohn blieb dem Habsburger treu ergeben, an dessen Seite er 1386 in der Schlacht bei Sempach sein Leben ließ. [Anm. 52] Folglich kennzeichnete unter den beiden verschwägerten Vertretern der stadtzüricher Obrigkeit insbesondere die Familie des Schultheißen eine enge Anlehnung an den Clementisten Leopold III.

Ansonsten ist kein einziger Züricher Ratsherr in der besagten Einzelsupplik namentlich genannt (Nr. 2). Selbige hatte aber ursprünglich im Originalrotulus laut einer in der Registerabschrift angebrachten Marginalie multa alia nomina umfaßt, que non sunt hic scripta. Unter die nicht in das Supplikenregister übernommenen Namen dürften zahlreiche Züricher consules gefallen sein, und zwar sowohl Konstaffler als auch Zunftmeister. Denn unter den übrigen Petenten des ersten Teilrotulus waren insgesamt acht Namen von Familien vertreten, die zwischen 1360 und 1390 ratssitzend waren, teilweise sogar mit mehreren Mitgliedern gleichzeitig. Im einzelnen handelte es sich um die zur Konstaffel zählenden bzw. überwechselnden Holzach (Nr. 3), Seyler (Nr. 4), Arzat (Nr. 5) und Ussermann (Nr. 8) sowie um die zu den Zunftmeistern gehörenden von Überlingen (Nr. 7), Ölhafen (Nr. 11), Stainmur (Nr. 18) und Trechsel (Nr. 21). [Anm. 53]

Der weitere Text der Randnotiz liefert sogleich auch die Begründung für das Auslassen von Petentennamen in der Abschrift der Kollektivbitte (Nr. 2), die Ablässe zum Inhalt hatte, während die übrigen Gesuche benefizialsachlicher Natur waren: quia non conceditur, ut apparet in signatione domini nostri pape, que ad expectationes tantum extenditur. Tatsächlich beschränkte die am Ende des Doppelrotulus stehende päpstliche Signatur fiat de expectationibus die Gesuchsbilligung auf Anwartschaften. Folglich blieben auch die Ablaßbitten von Bürgermeister und Schultheiß unbewilligt, deren Namen offenbar mit Rücksicht auf die Repräsentanzfunktion stehen gelassen wurden. [Anm. 54] Beide Amtsträger fungierten ihrerseits in dem ersten Teilrotulus sowohl als Petenten in eigener Sache als auch als Mitfürsprecher der Anwartschaftsanliegen von Weltgeistlichen, um die es sich bei allen übrigen Einzelbittstellern (Nr. 1, 3–21) handelte.

Von diesen 20 Geistlichen wurden allein 14 (Nr. 3–4, 7–16, 18, 21) über die Herkunftsbezeichnung de Thurego als aus Zürich stammend charakterisiert; einer davon war zugleich Kaplan am Fraumünster (Nr. 21). Ein weiterer Kleriker war Pleban am Großmünster (Nr. 19). Ferner war am Fraumünster der den Züricher Teilrotulus anführende Gesuchssteller Johannes von Stettfurt bereits Chorherr (Nr. 1), mithin der in allen Urkunden auftretende Zeuge bzw. Spitalsanwalt, die im Zusammenhang der von Urban VI. bewilligten Inkorporation der Peterskirche erwähnt wurden. Und mit dem häufi geren Mitzeugen Rudolf von Gundeltshofen tat sich der ständige Vikar der besagten Pfarrei selbst als Petent hervor (Nr. 20). Dazu gesellte sich mit Johannes Hert als Pfarrektor von Rüti ein dritter gelegentlicher Zeuge der Unierungsvorgänge (Nr. 6). Als Bittsteller ohne Herkunftsbezeichnung führte er denselben Familiennamen wie einer der aus Zürich kommenden Geistlichen (Nr. 14), zu denen daher auch er gerechnet werden kann.

Schließlich lassen sich noch zwischen mehreren Petenten mit Züricher Herkunftsangabe Beziehungslinien zur behandelten Inkorporation ziehen: Konrad Holzach (Nr. 3) und Johannes Seyler (Nr. 4) sind wohl als Namensvetter bzw. Sohn der mitzeugenden gleichnamigen Bürger anzusehen. Und Hartmann Kienast (Nr. 9) ist als Verwandter des Stadtschreibers Konrad Kienast anzusprechen, der bislang nicht nur als Zeuge in Erscheinung trat, sondern eben vermutlich 1386 von der Züricher Obrigkeit mit einer Reise zu Urban VI. betraut wurde.

Somit sind anhand der Angaben des ersten Teilrotulus allein 18 Geistliche zu erschließen, die offensichtlich in Zürich beheimatet waren bzw. dort bereits ein Benefizium hielten. Wie gezeigt wurde, waren unter den Konstafflern auch die Arzat als Herkunftsfamilie des Eicher Pfarrektors Johannes Arzat (Nr. 5) tätig, der folglich gleichfalls Zürich zugewiesen werden kann. Und auch er war bei der Unierung der Peterskirche mit dem Spital als Zeuge aufgetreten. Lediglich ein einziger Petent (Nr. 17) bildete aufgrund seiner Abstammung aus der Diözese Basel eine Ausnahme.

Summarisch betrachtet läßt sich also der erste Teilrotulus als aus der Züricher Obrigkeit und Gemeinde hervorgegangene Sammeleingabe durchaus auf den genannten Gesamtrotulustitel verkürzen. Zugleich wird aus der dargelegten Vorgeschichte ersichtlich, daß außer städtischen Leitungsorganen auch Geistliche, die maßgeblich oder partiell am Vollzug der über Urban VI. betriebenen Unierung der Peterskirche mit dem Spital beteiligt gewesen waren, plötzlich Sympathien für Clemens VII. aufbrachten.

Angesichts der Dominanz von Klerikern stadtzüricher Provenienz bzw. Pertinenz überrascht es kaum, daß die größte Einzelgruppe der angestrebten Benefizien in der Reichsstadt selbst lag. Am Großmünster interessierten allein vier Kanonikate samt einer Dignität (Nr. 1, 3, 15, 19), am Fraumünster zwei Chorherrenstellen (Nr. 6, 21), was insgesamt sechs Anwartschaften ergibt. Halb so oft wurden mit drei Expektanzenbitten Stiftskanonikate in Schönenwerd (Kanton Solothurn) nachgefragt (Nr. 8, 10, 14). Mit jeweils zwei gleichartigen Gesuchen folgten Embrach (Kanton Zürich) (Nr. 7, 13) und Zofi ngen (Kanton Aargau) (Nr. 4, 11). Auf Bischofszell (Kanton Thurgau) (Nr. 20), Zurzach (Kanton Aargau) (Nr. 12) und Beromünster (Kanton Luzern) (Nr. 9) entfi elen je eine Supplik für ein Kanonikat. Abgesehen von diesen insgesamt 16 Expektanzen für Chorherren- oder auch Ehrenstellen an Kollegiatstiften der Konstanzer Diözese wurde auch je eine Anwartschaft für ein Benefizium der Kollatur des Schwarzwaldklosters St. Blasien (Nr. 16) und des Reichenauer Inselklosters (Nr. 18) erbeten, die als Benediktiner niederlassungen gleichfalls zum Bistum Konstanz gehörten.

Das Konstanzer Domstift selbst weckte im Unterschied zum Baseler Domkapitel, wo aber lediglich ein Kleriker mittels einer Kanonikatsanwartschaft unterzukommen hoffte (Nr. 5), keine Begehrlichkeiten. Der einzige Petent aus dem Bistum Basel strebte mit einer Expektanz für das Baseler Kollegiatstift St. Peter ein Kanonikat in seiner eigenen Heimatdiözese an (Nr. 17). Damit bezogen sich insgesamt nur zwei Stellenwünsche des Züricher Teilrotulus auf das Konstanzer Nachbarbistum Basel.

Wenden wir uns nun dem zweiten, von Konrad Sachs (II.) beförderten Teilrotulus zu. Die genaue Funktion dieses weltlichen Dieners Clemens' VII. wurde darin nicht näher spezifiziert. Aber als dieser Fürsprecher nochmals im August 1385 bei Clemens VII. vorstellig wurde, fungierte er als serviens armorum des Papsts. [Anm. 55] Sein protegierter Verwandter Ital Sachs wiederum wurde als Konstanzer Kleriker bezeichnet (Nr. 23). Tatsächlich war die Familie Sachs in Konstanz nicht nur beheimatet, sondern dort auch in den politisch-sozialen Führungsschichten verankert: Im Stadtrat war sie erstmals 1372, ab 1376 regelmäßig über den zeitweiligen Zunftmeister Heinrich Sachs vertreten, der 1382/1383 sowie 1387/1388 auch Bürgermeister war. [Anm. 56] Als solcher zählte er 1388 zugleich zu den rund 100 reichsten Einwohnern der Stadt. [Anm. 57]

Auf den ersten Blick in keiner unmittelbar erkennbaren Verbindung zu den Beförderern des ersten Teilrotulus stehend, verfügte Konrad Sachs (II.) zumindest indirekt über Beziehungen nach Zürich. War doch sein Namensvetter im Zusammenhang der Inkorporation der Peterskirche kontinuierlich als Notar herangezogen worden und dabei auch am Fraumünster tätig gewesen. Und selbst Konrad Sachs (I.) wandte sich Clemens VII. zu: Als bonus scriptor supplizierte er unter dem gleichfalls unzuverlässigen Datum 20. November 1378 um eine Schreiberstelle in der Pönitentiarie. [Anm. 58] Innerhalb der Familie Sachs zog die Umorientierung auf den avignonesischen Schismapapst sogar noch weitere Kreise.

Die größte Teilgruppe der Bittsteller des zweiten Teilrotulus wurde nämlich von Verwandten von Konrad Sachs (II.) gebildet, der Clemens VII. kein eigenes persönliches Anliegen vorbrachte, mithin ausschließlich als Intervenient auftrat. Bei seiner Parentel handelte es sich um die für ein Nonnendasein bestimmte Anna Sächsinen (Nr. 22) sowie Ital Sachs (Nr. 23) und den weiteren Namensvetter Konrad Sachs (III.) (Nr. 24). Hinzu trat noch Ulrich Gingelli aus Petershausen vor den Mauern Konstanz' (28), der im August 1385 als consanguineus von Konrad Sachs (II.) begegnete.

Bei fast allen übrigen Bittstellern lassen die Gesuchsangaben erkennen, daß sie Kleriker in Stadt oder Bistum Konstanz waren und dort teilweise auch bereits ein Benefizium hielten. Offensichtliche Verbindungen zu Zürich taten sich insofern auf, als am Großmünster Ital Sachs als Expektant eine Chorherrenstelle erlangen wollte (Nr. 23) und Johannes von Rued dort bereits als Kaplan tätig war (Nr. 27). Letzterer dürfte mit dem als Zeuge an den Inkorporationsvorgängen beteiligten Priester identisch gewesen sein, bei denen der weitere Petent und Hägglingener Pfarrektor Rudolf Ruiwin (Nr. 29) mittestiert hatte. Ein anderer Zeuge scheint Jodok Landolt (Nr. 32) gewesen zu sein. Er dürfte der Züricher Familie Landolt zuzurechnen sein, die ab 1381 regelmäßig unter den Konstafflern im Natalrat vertreten war. [Anm. 59] Somit wiederholen sich gerade hinsichtlich der Unierung aus dem ersten Teilrotulus bekannte Erscheinungen.

Ein einziger Kleriker des zweiten Teilrotulus bildete hinsichtlich der Bistumsprovenienz eine Ausnahme: Er war im Besitz einer Pfarrei in der Diözese Besançon und wollte dort auch ein weiteres Benefizium erlangen (Nr. 33). Ansonsten richteten alle übrigen Petenten ihre Anwartschaftswünsche auf ihre Heimatdiözese Konstanz. Der andersartigen geographischen Feinrekrutierung der Bittsteller entsprechend, zeigten sich gegenüber dem Züricher Teilrotulus einige Interessen verschiebungen, zuvorderst zugunsten kirchlicher Einrichtungen der Stadt Konstanz. Die weibliche Verwandte des Intervenienten und seine beiden männlichen Familienangehörigen hofften auf Versorgung über das Zisterzienserinnen kloster Günterstal (Nr. 22) bzw. auf eine Konstanzer Domherrenstelle (Nr. 23) und eine Dignität am Konstanzer Johannis stift, wo Konrad Sachs (III.) bereits Chorherr war (Nr. 24). Ulrich Gingelli wünschte sich eine Anwartschaft für ein Benefizium der Kollatur seines Heimatklosters Petershausen (Nr. 28). Auf das Konstanzer Stephansstift entfielen mit zwei Gesuchen für Kanonikatsexpektanzen inklusive einer Dignität die meisten Einzelwünsche (Nr. 26, 31). Hinzu kam eine Anwartschaft für eine Sinekurstelle am Domstift (Nr. 29). Somit konzentrierten sich fünf Bittschriften auf drei stadtkonstanzer Stifte – die im ersten Teilrotulus überhaupt nicht aufgetaucht waren. Bei Mitberücksichtigung der dem Peterhausener Kloster als Vergabeinstanz geltenden Supplik war außerdem noch ein in einem Konstanzer Vorort befi ndliches Benediktinerkloster berührt.

Aufgrund je eines Gesuchs für eine Kanonikatsanwartschaft in Schönenwerd (Nr. 34), Zofingen (Nr. 27) und Zurzach (Nr. 25) begegneten aber auch drei Kollegiatstifte, die schon auf dem Züricher Teilrotulus vertreten waren. Außerdem wurde über den zweiten Teilrotulus gleichfalls eine Anwartschaft für ein Benefizium des Vergabebereichs des Klosters St. Blasien erbeten (Nr. 32). Ein anderes Gesuch richtete sich auf die Kollatur des Benediktinerinnenklosters Buchau (Nr. 30). Insgesamt betrafen also elf Suppliken von Säkularklerikern erneut kirchliche Institutionen von Stadt und Diözese Konstanz und nur eine einzige das Bistum Besançon.

In der Summe zielten folglich 32 der 34 Clemens VII. über den Gesamtrotulus vorgebrachten Einzelgesuche auf Expektanzen für Weltgeistliche ab. Übersichten im ersten Anhang des Beitrags fassen nochmals die von Klerikern über Anwartschaften auf beiden Teilrotuli angestrebten Kirchenstellen nach Benefizienarten zusammen und notieren auch in den Registra Avenionensia des vatikanischen Archivs feststellbare zugehörige Papsturkunden.

VI.

Wie bereits angedeutet, ist das Rotulusdatum 22. November 1378 nicht verläßlich: Es handelt sich um ein fiktives krönungsnahes Vorzugsdatum, das die Verwirklichungschancen rückdatierter Expektanzen erhöhen sollte. [Anm. 60] Folglich muß es erst noch verifiziert werden, [Anm. 61] um chronologischen Aussagewert zu erlangen. [Anm. 62] Analog handelt es sich auch bei der Ortsangabe Fondi um eine Fiktion. [Anm. 63] Wann bzw. wo wurde dann aber der von Zürich bzw. Konrad Sachs (II.) mediierte Doppelrotulus wirklich unterbreitet?

Ein erster Anhaltspunkt für seine zeitliche Einordnung ergibt sich aus der Bezeichnung Rudolfs von Gundeltshofen als ständiger Vikar der Peterskirche (Nr. 20), als der er ja erst am 5. März 1379 investiert worden war: Daraus resultiert ein eindeutiger terminus post quem für die Rotulusvorlage. Und entsprechende termini ante quos liefert das bereits erwähnte Ende der Amtszeiten der beiden namentlich genannten stadtzüricher Repräsentanten: Der Bürgermeister Rüdiger Manesse schied mit seinem Tod im November 1383 aus, während Eberhard Müller als Schultheiß spätestens im November 1382 abgelöst wurde.

Noch enger läßt sich der tatsächliche Präsentationszeitpunkt eingrenzen, indem spätere Suppliken von Petenten des Gesamtrotulus berücksichtigt werden: Da in Gesuchen mit realem Datum über den Doppelrotulus erbetene Anwartschaften als Nonobstantien erwähnt wurden, ergeben sich daraus weitere zuverlässige termini ante quos. Dabei rücken zwei Rotuli vom 10. Februar 1380 die Zeitgrenze am weitesten zurück. Der eine enthielt eine Kanonikatsanwartschaft für das Züricher Großmünster (Nr. 3) als Nonobstantie, außerdem eine unspezifizierte Benefizialgratie, mit der eine Schönenwerder Expektanz (Nr. 8) gemeint gewesen sein dürfte. Der andere benannte eine Bischofszeller Kanonikatsexpektanz (Nr. 20) als Nonobstantie.

Somit ist der 10. Februar 1380 als sicheres Datum gewonnen, vor dem der Doppelrotulus vorgelegt worden sein muß. Dieses Ergebnis wird durch einen anderen registerinternen Befund unterstützt: Die Anlagezeit des den Gesamtrotulus verzeichnenden Supplikenregisterbands ist nicht vor Mitte Januar 1380 anzusetzen, womit sie in das zweite Pontifikatsjahr Clemens' VII. fällt. [Anm. 64]

In demselben Band wurde auch ein rund 100 Einzelgesuche umfassender Rotulus Leopolds III. registriert. Diese Petition trug mit dem 26. November 1378 ebenfalls ein fiktives krönungsnahes Vorzugsdatum. [Anm. 65] Faktisch wurde dieser Massenrotulus nach dem 7. Januar 1380 und vor dem 10. Februar 1380 vorgelegt. [Anm. 66] Folglich ergibt sich für den Herzogsrotulus und den Doppelrotulus derselbe terminus ante quem. Zugleich finden sich vier über den Doppelrotulus erbetene Expektanzen (Nr. 16, 28, 31, 34) als Nonobstantien im Herzogsrotulus wieder, auf dem außerdem drei Anwartschaftswünsche wiederholt wurden (Nr. 1, 19, 33). Da überdies noch zwei weitere Bittsteller den Herzogsrotulus für sonstige Stellenpläne nutzten (Nr. 4, 23), waren darauf insgesamt neun Petenten des Doppelrotulus vertreten. Dazu gehörte Ital Sachs, der außerdem sein auf dem zweiten Teilrotulus vorgetragenes Gesuch (Nr. 23) nochmals auf einem Rotulus des leopoldinischen Kammermeisters Heinrich Gessler wiederholte. Diese andere Eingabe war auf den 27. November 1378 rückdatiert und ebenfalls in demselben Supplikenregisterband verzeichnet. [Anm. 67] Ebendort wurde auch eine gleichdatierte Petition des leopoldinischen Hofmeisters Götz Müller registriert. [Anm. 68] Sie beinhaltete eine Supplik des bereits mehrfach genannten Johannes Hert und führte als Nonobstantie dessen Züricher Anwartschaft (Nr. 6) an. Außerdem wurde ein von Ulrich von Rinach als Familiar des genannten Kammermeisters beförderter Rotulus vom 10. Februar 1380 durch einen Petenten genutzt (Nr. 20).

Folglich waren elf Petenten des Doppelrotulus zugleich auf Petitionen des österreichischen Herzogs oder dessen Umfelds vertreten. Johannes Ölhafen von Zürich (Nr. 11) zählte nicht dazu. Aber aus dessen Familie stammte mit Rüdiger Ölhafen von Zürich einer der wichtigsten Notare Leopolds III. [Anm. 69] Und diese führende Kanzleikraft wurde sogar auf drei Clemens VII. unterbreiteten herzoglichen oder herzogsnahen Rotuli mit Anwartschaftsgesuchen berücksichtigt, darunter eines für ein Großmünsterkanonikat. [Anm. 70]

Aus der Umgebung Leopolds III. ging im Zusammenhang der einleitend erwähnten diplomatischen Kontakte vom Winter 1379/1380 auch ein Rotulus hervor, der von vier herzoglichen Räten, darunter erneut der Hofmeister Götz Müller sowie der Kammermeister Heinrich Gessler, vorgelegt wurde und das Datum 15. Dezember 1379 erhielt. [Anm. 71] Wie die genannte rückdatierte Petition des Hofmeisters ist diese Kollektiveingabe mit dem Doppelrotulus dadurch verbunden, daß über Götz Müller und Eberhard Müller zwei Vertreter einer zur politischen Führungsschicht Zürichs zählenden Adelsfamilie an Clemens VII. herantraten.

Das Zustandekommen des Doppelrotulus dürfte aber nicht allein durch verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem leopoldinischen Hofmeister und dem Züricher Schultheißen oder etwa dem herzoglichen Notar Rüdiger Ölhafen und dem Züricher Kleriker Johannes Ölhafen befördert worden sein, sondern auch durch die wiederholte persönliche Anwesenheit Götz Müllers in Zürich. So fungierte der Hofmeister dort auch Ende Juli 1379 im Beisein eines Bruders sowie eines Manesses als Schiedsrichter zwischen Bürgern. [Anm. 72] Dabei traten als Zeugen Konrad Holzach und Konrad Kienast auf, also wohl die bereits bekannten Verwandten zweier Petenten des Doppelrotulus (Nr. 3, 9). Und tagsdrauf traf Götz Müller in einer Familienangelegenheit mit Bürgermeister und Kleinem Rat von Zürich direkt zusammen. [Anm. 73] Aus derartigen Kontakten ergaben sich zusätzliche Berührungspunkte mit der habsburgischen Landesherrschaft, die besonders für Mehrfachpetenten mit Suppliken auf herzogsnahen Rotuli interessant gewesen sein dürften. Verschiedenartige Affi nitäten gegenüber Leopold III. oder dessen Funktionsträgern scheinen also die Obrigkeit und Kommune von Zürich dazu bewegt zu haben, im Winter 1379/1380 Clemens VII. einen eigenen Rotulus vorzulegen. [Anm. 74] Damit ergibt sich natürlich auch Avignon als dessen Präsentationsort. Anders als es das Rotulusdatum nahelegt, zählte folglich Zürich im ersten Regierungsmonat noch keineswegs zu den Anhängern oder Sympathisanten des avignonesischen Schismapapsts.

VII.

Der aus den Supplikenregistern abgeleitete ungefähre zeitliche Befund fi ndet auch in den Urkundenregistern eine gewisse Bestätigung: Die erste Urkunde für eine über den Doppelrotulus betriebene Benefizialgratie scheint mit der Anwartschaft für ein Benefizium am Konstanzer Domstift (Nr. 29) vor dem Frühjahr, vielleicht sogar noch im Januar 1380 ausgefertigt worden zu sein. Etwa im Frühling 1380 folgte als nächste eine Expektanz für ein Zofinger Kanonikat (Nr. 27). Diese beiden frühesten Urkunden fanden ungefähr um die Jahresmitte 1380 eine Fortsetzung in zehn Ausfertigungen. Im einzelnen handelte es sich dabei um Anwartschaften für je zwei Kanonikate in Embrach (Nr. 7, 13) und Schönenwerd (Nr. 8, 10) sowie je eines in Beromünster (Nr. 9), in Zofingen (Nr. 11), am Konstanzer Stephansstift (Nr. 31) und am Baseler Domstift (Nr. 5), außerdem für ein Benefizium der Kollatur des Peterhausener Klosters (Nr. 28). Diese neun Urkunden ergingen für nicht am Papsthof anwesende Kleriker. Davon besorgte sich der eine Embracher Expektant aus Vorteilsgründen angesichts gegebener Konkurrenz als kurienpräsenter Geistlicher nochmals eine Zweitausfertigung (13). [Anm. 75] Indem sie den kurialen Geschäftsgang mit einer Urkunde beschlossen, zeigten also insgesamt elf Weltgeistliche 1380 eine recht konsequente Annäherung an Clemens VII. [Anm. 76]

Für das Großmünster und das Fraumünster, deren gesamtheitliche Kanonikate auf dem Züricher Teilrotulus am häufigsten gefragt gewesen waren, war keine der 12 erfaßten Urkunden ergangen. Darin trat aber dennoch das Großmünster mehrfach in Erscheinung. Denn sein Thesaurar, der ja im März 1379 den ständigen Vikar der Peterskirche hatte einweisen sollen, wurde mit insgesamt fünf Mandaten am häufi gsten als Exekutor[Anm. 77] vorgesehen (Nr. 5, 8, 10, 13, 27). [Anm. 78] Ihm folgte der Konstanzer Offizial mit vier Exekutionsaufträgen (Nr. 7, 28, 29, 31). [Anm. 79] Der Propst des Konstanzer Johannisstifts wurde zweimal zum Exekutor bestellt (Nr. 9, 11). [Anm. 80] Folglich wurden drei höherstehende Konstanzer oder Züricher Geistliche mit der Ausführung fast aller Anwartschaftsurkunden betraut. Lediglich die erwähnte Zweitausfertigung benannte mit dem Baseler und dem Breslauer Domdekan sowie dem Dekan von St. Agricolin Avignon ausschließlich Exekutoren außerhalb des Bistums Konstanz (Nr. 13). Im ersten Anhang des Beitrags sind in Übersichten die an die einzelnen Exekutoren gerichteten Mandate nochmals gesondert ausgeworfen.

VIII

Da nun sieben Petenten Züricher Herkunft und ein Züricher Kaplan sich ihre über den Doppelrotulus betriebenen Anwartschaften bis etwa zur Jahresmitte 1380 auch verbriefen ließen, fi elen sie über kurz oder lang unter den oben zitierten Ratsbeschluß zur Auslieferung von Urkunden Clemens' VII. Die Brisanz dieses Erlasses wird zusätzlich noch dadurch verdeutlicht, daß auch der aus Zürich stammende leopoldinische Notar Rüdiger Ölhafen zwei seiner anderweitig vorgebrachten Suppliken Ausfertigungen folgen ließ: Seine Kanonikatsanwartschaft für das Großmünster wurde gleichfalls etwa zur Jahresmitte 1380 expediert, ungefähr im ersten Quartal 1381 eine andere Expektanz, wobei einmal der Propst des Konstanzer Johannisstifts abermals als Exekutor fungierte. [Anm. 81] Und sollte sich der Thesaurar des Großmünsters tatsächlich an die Ausführung der an ihn adressierten Exekutorien gemacht haben, dürfte dies sein Stift höchst ungern gesehen haben. Denn ohne Beteiligung des Thesaurars hatten Propst und Kapitelim April 1380 erlassene Statuten nach dem Pontifikat Urbans VI. datiert. [Anm. 82] In diesen Akt waren dagegen mit den Zeugen Johannes von Stettfurt und Nikolaus Bleicher zwei Petenten des Züricher Teilrotulus eingebunden (Nr. 1, 19), woraus sich das Fehlen von Urkunden für die von ihnen am Großmünster erbetenen Anwartschaften erklären dürfte.

Fraglich erscheint allerdings, ob die Umkehr der stadtzüricher Obrigkeit zu Urban VI. tatsächlich noch bereits 1380 erfolgte, mithin unter der Leitung des ganzjährigen Bürgermeisters und Intervenienten bzw. Petenten Rüdiger Manesse. Selbst in den nächsten drei Jahren scheint in Zürich noch keine die Sympathisanten Clemens' VII. strikt ausgrenzende Stimmung vorgeherrscht zu haben, sondern eher ein Klima friedlicher Koexistenz. Beispielsweise zeigte der Großmünsterpropst Werner von Rinach – offenbar ein Verwandter des erwähnten, im Februar 1380 bei Clemens VII. vorstelligen Fürsprechers – im Januar 1381 keinerlei Berührungsängste gegenüber den Clementisten Götz Müller und Konrad Sachs (I.), als er auf Bitten des leopoldinischen Hofmeisters durch den Konstanzer Notar beglaubigte Urkundenabschriften anfertigen ließ, wobei mit dem Laien Nikolaus von Überlingen ein Namensvetter eines Petenten mit verbriefter Expektanz (Nr. 7) als Zeuge auftrat. [Anm. 83] Und als der Hofmeister Ende November 1383 starb, nahm ihn das Großmünster ebenso in sein Anniversar auf wie den kurz zuvor verstorbenen Bürgermeister Rüdiger Manesse. [Anm. 84] Darin wurde natürlich auch der bereits im April 1383 verstorbene Propst Werner von Rinach eingetragen. [Anm. 85] Da ja auch Eberhard Müller letztmals im Baptistalrat 1382 vertreten gewesen war, zeitigten die Jahre 1382/1383 folglich personelle Umbrüche für die Propstei des Großmünsters sowie die Ämter des Bürgermeisters, Schultheißen und Reichsvogts. Überdies kam es 1383 auch zu verfassungsrechtlich-außenpolitischen Veränderungen: Nachdem sich Spannungen mit Leopold III. wegen Gerichtszuständigkeiten ergeben hatten, wurde der Tod Rüdiger Manesses zum Anlaß genommen, auch für das Bürgermeisteramt einen halbjährigen Wechsel einzuführen. [Anm. 86] Damit könnte vielleicht auch der offensiv anticlementistische, zugleich herzogsfeindliche Ratsbeschluß einhergegangen sein. [Anm. 87] Zweifelsohne standen Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft von Zürich jedenfalls im Juni 1384 neben dem Großmünsterpropst wieder unverrückbar auf der Seite Urbans VI. [Anm. 88]

IX.

Resümierend bleibt festzuhalten: Als sich nach Ausbruch des Abendländischen Schismas im Herbst 1378 auch Laienkreise vor die Wahl der Obödienz gestellt sahen, lieb äugelte im Reichssüden die Stadt Zürich kurzzeitig mit Clemens VII.: Leitungsorgane und Kommune unterbreiteten dem avignonesischen Schismapapst einen recht umfangreichen Supplikenrotulus. Diese Petition geriet jedoch danach gewissermaßen auf drei Ebenen in Vergessenheit. Denn erstens unterschlug das Züricher Stadtregiment Mitte der 1380er Jahre, als es gegenüber dem römischen Schismapapst Urban VI. eine ungebrochene Gefolgschaft geltend machte, die proavignonesische Episode seiner Kirchen politik. Zweitens wurde in der kirchengeschichtlichen Grundlagenforschung der Rotulus insoweit übersehen, als Petentennamen oder Supplikeninhalte nicht im Personen status des Repertorium Germanicum erfaßt wurden. Drittens entgingen daher nahezu zwangsläufi g über die Sammeleingabe vorgebrachte Stellenwünsche weitestgehend der süddeutsch-nordschweizerischen Stiftskirchenforschung. Schlußendlich datierte der fragliche Rotulus keineswegs, wie es sein fiktives November-1378-Datum suggeriert, aus dem ersten Regierungsmonat Clemens' VII. Vielmehr wurde er erst etwa im Winter 1379/1380 präsentiert; zugehörige Expektanzenurkunden wurden bis etwa zur Jahresmitte 1380 für interessierte Geistliche ausgefertigt. In diesem Jahr, vielleicht aber auch erst 1383, faßte der Züricher Stadtrat sodann bezüglich Papsturkunden einen offensiv anticlementistischen Beschluß.

Anhang I: Erbetene Expektanzen und ausgefertigte Urkunden

Abkürzungen: Benef. = Benefizium, BS = Basel, D. = Diözese, Dign. = Dignität, Kan. = Kanonikat, KN = Konstanz, Petersh. = Petershausen, Urk. = Urkunde, ZH = Zürich
Die hochgestellten Zahlen vermerken, wie viele auf die Anwartschaftssuppliken folgende Papsturkunden sich in den Registra Avenionensia feststellen lassen.  

1. Anwartschaftssuppliken

a. Kanonikate an Domstiften

Teilrotulus ZHTeilrotulus SachsGesamtrotulus
BS1 1Urk.-1 1Urk.
KN-11
Totum1 1Urk,12 1Urk.

b. Kanonikate an Kollegiatstiften

Teilrotulus ZHTeilrotulus SachsGesamtrotulus
Großmünster ZH/D. KN4+1 Dign.-4+1 Dign.
Fraumünster ZH/D. KN2.-2
Schönenwerd/D. KN3 2Urk.14 2Urk.
Zofingen/D. KN2 1Urk.1 1Urk.3 2Urk.
Stephansstift KN/D. KN-2 1Urk. Dign.2 1Urk.+1 Dign.
Johannisstift KN/D. KN-1 Dign.1 Dign.
Zurzach/D. KN112
Embrach/D. KN2 3Urk.-2 3Urk.
Beromünster/D. KN1 1Urk.-1 1Urk.
Bischofszell/D. KN1-1
Petersstift BS/D. BS1-1
Totum17 7Urk.+1 Dign.6 2Urk.+2 Dign.23 9Urk.+3 Dign.

c. Kollaturbenefizien

Teilrotulus ZHTeilrotulus SachsGesamtrotulus
St. Blasien (OSB)/D. KN112
Petersh. (OSB)/D. KN1 1Urk.1 1Urk.
Buchau (OSB)/D. KN11
Domstift KN1 1Urk.1 1Urk.
Château-Chalon/D. Besançon11
Totum25 2Urk.7 2Urk.

2. Urkundenexekutoren

a. Thesaurar des Züricher Großmünsters

PetentTeilrotulusAnwartschaftAusfertigungszeit (ca.)
1. Johannes v. RuedSachsKan. ZofingenFrühjahr 1380
2. Jakob Ussermann/ZHZHKan. SchönenwerdJahresmitte 1380
3. Bertold Zerlinden/ZHZHKan. EmbrachJahresmitte 1380
4. Hermann Habersetzer/ZHZH Kan. SchönenwerdJahresmitte 1380
5. Johannes Arzat (ZH)ZHDomkan. BSJahresmitte 1380

b. Offizial von Konstanz

Petent TeilrotulusAnwartschaftAusfertigungszeit (ca.)
1. Rudolf RuiwinSachsBenef. Domstift KNvor Frühjahr 1380
2. Ulrich Gingelli/Petersh.SachsPetersh. Benef.Jahresmitte 1380
3. Walter FabriSachsKan. St. Stephan/KNJahresmitte 1380
4. Nikolaus v. Überlingen/ZHZHKan. EmbrachJahresmitte 1380

c. Propst des Konstanzer Johannisstifts

PetentTeilrotulusAnwartschaftAusfertigungszeit (ca.)
1. Hartmann Kienast/ZHZHKan. BeromünsterJahresmitte 1380
2. Johannes Ölhafen/ZHZHKan. ZofingenJahresmitte 1380

d. Domdekane von Basel und Breslau sowie Dekan von St. Agricolin Avignon

PetentTeilrotulusAnwartschaftAusfertigungszeit (ca.)
1. Bertold Zerlinden/ZHZHKan. EmbrachJahresmitte 1380

Anhang II: Supplikenregesten des Doppelrotulus

Rotulus consulum et universitatis op. Thuricen. Constant. dioc. S 56 191v. Supplic. m a g i s t e r c i v i u m, c o n s u l e s e t u n i v e r s i t a s o p. Thuricen. Constant. dioc.: Bürgermeister, Ratsherren, Gemeinde und Stadt sind in RG I, S. 249 nachzutragen. <1> Johannes de Stettfurt can. eccl. mon. SS. Felicis et Regule Thuricen. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb., dign., pers. vel off. eccl. SS. Felicis et Regule prepos. Thuricen. d. dioc. (etiam si dign. elect., cur. et maior), n. o. eccl. par. in Mure d. dioc. (parat. dim. dum dign. cur. adeptus). Die Supplik ist in RG I, S. 98 nachzutragen, ebenso bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 414, Nr. 723, wo jeweils ein Gesuch gleichen Inhalts erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß letzteres zu einem von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 gehörte: S 56, fol. 176v. Von MEYER, ebd., S. 533 ist Johannes von Stettfurt von 1366 bzw. 1378 bis 1400 als Chorherr des Züricher Fraumünsters und Rektor der Pfarrkirche Maur (Kanton Zürich) belegt.
<2> Ruedgerus Maness magister civium, Eberhardus Muiller scultetus: de plena rem. omnium peccat. (Marginalie Multa alia nomina erant, que non sunt hic scripta, quia non conceditur, ut apparet in signatione domini nostri pape, que ad expectationes tantum extenditur.) Die Namen des Bürgermeisters und Schultheißen sind in RG I im Personenstatus nachzu tragen.
<3> Conradus Holczach de Thurego rect. par. eccl. in Buillach Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. SS. Felicis et Regule prepos. Thuricen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 18 nachzutragen, ebenso bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 223, Nr. 130, der Konrad Holzach erst ab 1381 als Rektor in Bülach (Kanton Zürich) belegen konnte. Bei dessen in RG I, ebd. erfaßtem, aber MEYER, ebd. entgangenem Anwartschaftsgesuch für ein Eichstätter Domkanonikat ist zu ergänzen, daß es zu einem "Rotulus quorundam Alamannorum" von 1380 II 10 gehörte und die Züricher Kanonikatsexpektanz als Nonobstantie benannte: S 57, fol. 97v.
<4> Johannes Seyler fi lius Johannis Seyler de Thurego, cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Mauritii Zovingen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 96 nachzutragen, wo ein Anwartschaftsgesuch für ein Benefizium der Kollatur des Zisterzienserklosters Salem erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 gehörte: S 56, fol. 175v. HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) ist dieser Zofingener Interessent entgangen.
<5> Johannes Arczat rect. par. eccl. in Eych Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Basilien. Die Supplik ist in RG I, S. 69 f. nachzutragen, wo die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 417v–418r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Thesaurar Großmünster/Zürich). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Die Pfarrei Eich (Kanton Luzern) scheint nach HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) S. 357 dem Patronat der Herzöge von Österreich unterstanden zu haben.
<6> Johannes Herten rect. par. eccl. in Ruit Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. mon. SS. Felicis et Regule Thuricen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 81 nachzutragen, ebenso bei MAURER, Stift (wie Anm. 36) S. 324 und MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 376, Nr. 602, wo jeweils ein Expektanzengesuch für ein Kanonikat des Konstanzer Stephansstifts erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem Rotulus Götz Müllers, Hofmeister des österreichischen Herzogs Leopold III., mit dem fiktiven Datum 1378 XI 27 gehörte: S 56, fol. 170r. Sie benannte die Züricher Kanonikatsexpektanz als Nonobstantie. Von MEYER, ebd. ist Johannes Hert von 1378 bis 1381 als Rektor der Pfarrkirche Rüti (Kanton Zürich) belegt.
<7> Nicolaus de Uiberlingen de Thurego cler. Constant. dioc: de can. s. expect. preb. eccl. Ymbriacen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 117 f. nachzutragen, ebenso bei WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 522, Nr. 192, wo jeweils die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 395r–v (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Konstanzer Offizial). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Bei WIGGENHAUSER, ebd., S. 221 ist ferner in der Tabelle zu Supplikenrotuli mit Embracher Interessenten der Züricher Teilrotulus einzufügen.
<8> Jacobus Usserman de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Werden. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 66 nachzutragen, ebenso bei HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) S. 368, Nr. 253, wo jeweils die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 398v–399v (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Thesaurar Großmünster/ Zürich). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Ferner ist in RG I, ebd., teilweise auch bei HESSE, ebd. bei den beiden angeführten Anwartschaftssuppliken für Benefizien der Kollatur des Benediktinerklosters Reichenau und des Zofi nger Kollegiatstifts nachzutragen, daß die eine zu einem Rotulus quorundam Alamannorum von 1380 II 10 gehörte und als Nonobstantie eine unspezifi erte gratia benannte, die mit der Schönenwerder Kanonikatsexpektanz gleichzusetzen sein dürfte; letztere wurde als Nonobstantie in dem anderen Gesuch explizit erwähnt, das 1380 VII 14 über einen Rotulus quorundam Alamannorum Constantiensium vorgelegt wurde: S 57, fol. 97r, S 59, fol. 7v. Gestützt auf die unvollständigen Angaben in RG I, streifte SCHENKER, Geschichte (wie Anm. 36) S. 39 f. diesen Schönenwerder Interessenten flüchtig.
<9> Hartmannus Kienast de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Michaelis Beronen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 42 nachzutragen, wo die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 413r–v (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Propst Johannisstift/Konstanz). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Gestützt auf die unvollständigen Angaben in RG I, erfaßte BÜCHLER-MATTMANN, Stift (wie Anm. 36) S. 322, Nr. 166 diesen Beromünsterer Interessenten. S 56 191v s.
<10> Hermannus Haberseczer de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Werden. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 58 nachzutragen, wo die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 406v–407r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Thesaurar Großmünster/Zürich). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Gestützt auf die unvollständigen Angaben in RG I, streifte SCHENKER, Geschichte (wie Anm. 36) S. 39 f. diesen Schönenwerder Interessenten flüchtig. S 56 192r.
<11> Johannes Oelhafen de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Mauritii Zovingen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 91 nachzutragen, ebenso bei HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) S. 87, 410, Nr. 353, wo jeweils die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 427v–428v (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Propst Johannisstift/Konstanz). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175.
<12> Ruedinus Gamlicon de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Verene Zurcziacen. d. dioc. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen.
<13> Bertoldus Zerlinden de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Ymbri acen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 13 nachzutragen, ebenso bei WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 145, 280, Nr. 10, wo jeweils zweizugehörige Urkunden angeführt sind: A 206, fol. 401v–402r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor: Thesaurar Großmünster/Zürich), A 219, fol. 1v–2v (Expektant anwesend: Incipit Vite ac morum; Exekutoren: Domdekan Basel, Domdekan Breslau, Dekan St. Agricol/Avignon). Zu ergänzen ist, daß beide Ausfertigungen etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurden; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175 f.
<14> Ruedinus Herten de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Werden. d. dioc. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen. Als Schönenwerder Interessent ist er auch SCHENKER, Geschichte (wie Anm. 36) entgangen.
<15> Henricus Huiseli de Thurego cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. SS. Felicis et Regule Thuricen. d. dioc. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen. Als Züricher Interessent ist er auch MEYER, Zürich (wie Anm. 27) entgangen.
<16> Johannes Spirli de Thurego subdiac. Constant. dioc.: de benef. c. c. ad coll. abb. etc. mon. S. Blasii in Nigrasilva o. S. Ben. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 98 nachzutragen, wo ein Anwartschaftsgesuch für eine Benefizium der Kollatur des Benediktinerklosters St. Gallen erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 gehörte und die Anwartschaft für ein Benefizium aus dem Vergabebereich des Schwarzwaldklosters St. Blasien als Nonobstantie benannte: S 56, fol. 176v.
<17> Petrus Hager de Biel cler. Basilien. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Petri Basilien. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen.
<18> Johannes Stainmur de Thurego cler. Constant. dioc.: de benef. c. c. ad coll. abb. etc. mon. Augie Maioris o. S. Ben. d. dioc. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen. Ein Johannes Steinmar ist von 1387 bis 1395 als Kaplan des im Züricher Fraumünster von seinen Eltern gestifteten Dreifaltigkeitsaltars von MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 413, Nr. 722 und S. 527 f. belegt.
<19> Nicolaus pleb. eccl. SS. Felicis et Regule prepos. Thuricen. Constant. dioc.: Als Großmünsterpleban ist Nikolaus Bleicher von 1378 bis 1385 von MEYER, ebd., S. 443, Nr. 808 belegt. de can. s. expect. preb. eccl. SS. Felicis et Regule Thuricen. predicte. Die Supplik ist in RG I, S. 111 nachzutragen, ebenso bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 443, Nr. 808, wo jeweils ein Gesuch gleichen Inhalts erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 gehörte: S 56, fol. 177r. S 56 192r s.
<20> Rudolfus de Gundolczhoven vic. perp. eccl. par. S. Petri Thuricen. d. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Episcopalis Celle d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 130 nachzutragen, wo ein Anwartschaftsgesuch für ein Benefizium der Kollatur des Benediktinerklosters St. Trudpert erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem von Ulrich von Rinach, Familiar des österreichischen Kammermeisters Heinrich Gessler, eingereichten Rotulus von 1380 II 10 gehörte und die Bischofszeller Kanonikatsexpektanz als Nonobstantie benannte: S 57, fol. 93v. Da die Liste der Inhaber der Züricher Peterskirche bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 534 f. nur bis 1364 reicht, ist Rudolf von Gundeltshofen nicht darin erfaßt. S 56 192v.
<21> Henricus Trechsel de Thurego cap. alt. b. Katherine virginis in eccl. mon. SS. Felicis et Regule Thuricen. d. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. mon. SS. Felicis et Regule Thuricen. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen, die Supplik bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 280, Nr. 307. Von MEYER, ebd., S. 529 ist Heinrich Trechsel von 1367 bis 1409 als Kaplan der Jakobskapelle des Siechenhauses an der Sihl belegt, zu der der Katharinenaltar des Züricher Fraumünsters gehörte.
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'B'>>Supplic. Conradus Sachs vester humilis et fi delis famulus: Für zwei auf diesem Teilrotulus stehende Kleriker fungierte Konrad Sachs (II.) 1385 VIII 19 als "serviens armorum" Clemens' VII. nochmals als Fürsprecher, nämlich für seinen patruus Konrad Sachs (III.) und seinen "consanguineus" Ulrich Gingelli: S 68, fol. 178v–179r. Dies geht jedoch nicht aus RG I, S. 123*, 20 f. hervor, wo sich nur Angaben zu stellensuchenden Namensvettern des Intervenienten finden. Dazu gehörte der ebd. nicht von Konrad Sachs (III.) unterschiedene Konrad Sachs (I.), der sich über einen von Konrad von Reischach eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 20 als bonus scriptor um das Amt eines Pönitentarieschreibers bewarb sowie 1385 VII 24 als discretus vir und Prokurator des Konstanzer Bischofs Mangold für diesen das Servitienversprechen abgab: S 56, fol. 143v, A 279, fol. 175r.
<22> Anna Sechsinen consang., puella litterata Constant. dioc.: de preb. seu portione monial. ad coll. abba. etc. mon. in Guinterstal o. Cist. d. dioc. Das schriftkundige Mädchen ist in RG I im Personenstatus nachzutragen.
<23> Ital Sachs cler. Constant.: de can. s. expect. preb. eccl. Constant., n. o. gratia de can. s. expect. preb. eccl. SS. Felicis et Regule prepos. Thuricen. Constant. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 104 nachzutragen, ebenso bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 425 f., Nr. 756, HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) S. 368 f., Nr. 255 und WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 497 f., Nr. 175, wo jeweils ein Gesuch gleichen Inhalts erfaßt ist. Zu ergänzen ist, daß letzteres zu einem von Heinrich Gessler, Kammermeister Herzog Leopolds III. von Österreich, eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 27 gehörte: S 56, fol. 171v. Auch diese andere Supplik benannte die Kanonikatsexpektanz für das Züricher Großmünster als Nonobstantie, außerdem eine Zofinger Kanonikatsanwartschaft. Der Züricher Expektanz entspricht eine gemeinhin bekannte Urkunde mit dem fiktiven Datum 1378 XI 16: A 218, fol. 407r–408r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Konstanzer Offizial). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um den Jahreswechsel 1379/1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 176. Die in RG I, ebd. fehlende, aber in der Sekundärliteratur erfaßte Bittschrift für eine Zofinger Kanonikatsanwartschaft benannte gleichfalls die Züricher Expektanz als Nonobstantie. Zu ergänzen ist, daß sie zu einem von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 gehörte: S 56, fol. 177v. Bei der allgemein bekannten Supplik um Provision mit einem bereits vakanten Embracher Stiftskanonikat von 1380 VII 14 ist schließlich zu ergänzen, daß sie zu einem "Rotulus quorundam Alamannorum Constantiensium" gehörte: S 59, fol. 7v. Darin wurde neben der Züricher Anwartschaft auch die Konstanzer Expektanz als Nonobstantie benannt, wobei damit die über Konrad Sachs (II.) beförderte Supplik oder das durch Heinrich Gessler unterstützte Gesuch gemeint gewesen sein könnte.
<24> Conradus Sachs can. eccl. S. Johannis Constant. prebendato: de dign., pers. vel off. eccl. S. Johannis predicte (etiam si dign. elect. et cur.), n. o. gratia de can. s. expect. preb. eccl. S. Michaelis Beronen. Constant. dioc. Die Supplik fehlt in RG I, S. 20 f., wo wie auf S. 123* Konrad Sachs (III.) teilweise mit Konrad Sachs (I.) verwechselt wurde. Bei weiteren ebd. benannten Betreffen sind verschiedene Ergänzungen vorzunehmen. Die Anwartschaftsurkunde für ein Beromünsterer Kanonikat mit dem fiktiven Datum 1378 XI 16 ist in der Konstanzer Dignitätsanwartschaft als Nonobstantie benannt: A 218, fol. 421v–422r (Expektant abwesend: Incipit "Dignum arbitramur"; Exekutor = Konstanzer Offizial). Die Ausfertigung wurde etwa um den Jahreswechsel 1379/1380 expediert; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 176. Eine weitere diesbezügliche Urkunde von 1380 VI 16 beinhaltete eine Exekutorenerneuerung, weil der Konstanzer Offizial dem Ausführungsmandat nicht nachgekommen war: A 221, fol. 310v–311r. Eine Supplik für die Provision mit der vakanten Pfarrei Gratwein in der Diözese Salzburg gehörte zu einem "Rotulus quorundam Constantiensium" von 1380 X 20 und benannte eine Anwartschaft für ein Benefizium der Kollatur von Bischof und Domkapitel Trient als Nonobstantie, außerdem einen Rotaprozeß um ein Beromünsterer Kanonikat: S 60, fol. 149r. Eine Anwartschaftssupplik, die Konrad Sachs (III.) als Rektor der Pfarrei Regentsweiler für ein Kanonikat samt Dignität, Personat oder Offizium des Verenenstifts in Zurzach vorlegte, stand auf einer von Konrad Sachs (II.) 1385 VIII 19 vorgebrachten Eingabe und benannte den Rotaprozeß um ein Beromünsterer Kanonikat ebenfalls als Nonobstantie: S 68, fol. 178v. Schließlich handelte es sich bei den in RG I, S. 125*, 85, 144 erwähnten Suppliken um Provision mit der Margaretenkapelle des Konstanzer Münsters bzw. der Vikarie des Straßburger Thomasstifts, deren Inhaber wegen urbanistischer Anhängerschaft zugleich priviert werden sollten, um nonobstantienfreie Motuproprio-Gesuche von 1380 VI 12 und 1380 VII 6: S 60 fol. 88r, S 60, fol. 105r. Die Konstanzer Dignitätsexpektanz war BEYERLE, Geschichte (wie Anm. 37) S. 424, Nr. 59 unbekannt, von dem Konrad Sachs (III.) von 1375 bis 1407 als Chorherr des Johannisstifts belegt ist. Gestützt auf die unvollständigen Angaben in RG I, aber ohne Verwertung aller dort zu Konrad Sachs (III.) gebotenen Informationen, erfaßte BÜCHLER-MATTMANN, Stift (wie Anm. 36) S. 364, Nr. 280 diesen Beromünsterer Interessenten, der auch von ihr teilweise mit dem Notar Konrad Sachs (I.) in eins gesetzt wurde.
<25> Conradus Struibel cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Verene Zurcziacen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 21 nachzutragen, ebenso bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 231, Nr. 161, wo jeweils ein Provisionsgesuch für ein vakantes Kanonikat des Züricher Fraumünsters angeführt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem "Rotulus quorundam Constantiensium" von 1380 X 20 gehörte: S 60, fol. 149r.
<26> Johannes Verwer presb. Constant.: de can. s. expect. preb., dign., pers. vel off. c. c. vel s. c. eccl. S. Stephani Constant. (etiam si dign. elect. et cur.). Die Supplik ist in RG I, S. 101 nachzutragen, wo ein Anwartschaftsgesuch für ein Benefizium in der Konstanzer Domkirche angeführt ist. Zu ergänzen ist, daß diese andere Supplik zu einem "Rotulus quorundam Constantiensium" mit dem fiktiven Datum 1378 XI 27 gehörte und die Doppelexpektanz für das Konstanzer Stephansstift als Nonobstantie benannte: S 56, fol. 160r. MAURER, Stift (wie Anm. 36) ist dieser Konstanzer Interessent entgangen.
<27> Johannes de Ruoda cap. alt. b. Katherine virginis in eccl. SS. Felicis et Regule Thuricen. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Mauritii Zovingen. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 95 nachzutragen, ebenso bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 398, Nr. 672 und HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) S. 87, 412, Nr. 357, wo jeweils die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 377r–v (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Thesaurar Großmünster/Zürich). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa im Frühjahr 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Von MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 553 ist Johannes von Rued von 1357 bis 1386 als Kaplan des Katharinenaltars des Züricher Großmünsters belegt.
<28> Uolricus Gingelli de Petridomo cler. Constant. dioc.: de benef. c. c. ad coll. abb. etc. mon. in Petridomo o. S. Ben. d. dioc., n. o. gratia in communi pauperum forma ad coll. abb. etc. mon. in Wettingen o. Cist. d. dioc. Die Supplik ist in RG I, S. 143 nachzutragen, wo die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 208, fol. 533v–534r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Konstanzer Offizial). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa im Juni 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 179. Bei den in RG I, ebd. erfaßten Anwartschaftssuppliken für ein Benefizium aus dem Vergabebereich von Bischof und Domkapitel von Konstanz bzw. ein Kanonikat in Radolfzellist anzufügen, daß erstere über einen von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus und einen Rotulus quorundam Constantiensium mit den fiktiven Daten 1378 XI 26 und 1378 XI 27 zweifach vorgetragen wurde, letztere über eine von Konrad Sachs (II.) vorgebrachte Eingabe von 1385 VIII 19: S 56, fol. 160r, S 56, fol. 177r, S 68, fol. 178v–179r. In allen drei Bittschriften wurde die Anwartschaft für ein Benefizium aus dem Vergabebereich des Klosters Petershausen als Nonobstantie genannt. Bei der in RG I, S. 20 erwähnten Supplik um Provision mit einer Chorherrenstelle des Michaelisstifts in Beromünster, deren Inhaber wegen urbanistischer Anhängerschaft zugleich priviert werden sollte, handelte es sich um ein nonobstantienfreies "Motu proprio"-Gesuch von 1380 II 10: S 60, fol. 30v. BÜCHLERMATTMANN, Stift (wie Anm. 36) ist dieser Beromünsterer Interessent entgangen. S 56 192v s.
<29> Rudolfus Ruiwin rect. par. eccl. in Hegglingen Constant. dioc.: de benef. s. c. in eccl. Constant. (canonicalibus preb. exceptis). Die Supplik ist in RG I, S. 130 nachzutragen, wo die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 208, fol. 273v–274r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Konstanzer Offizial). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung wohl vor dem Frühjahr, vielleicht noch im Januar 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 179. S 56 193r.
<30> Petrus Wegenli pleb. eccl. Constant.: de benef. c. c. ad coll. abba. etc. mon. Buochau gien. o. S. Ben. Constant. dioc. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatuts nachzutragen.
<31> Waltherus Fabri cler. Constant.: de can. s. expect. preb. eccl. S. Stephani Constant. Die Supplik ist in RG I, S. 144 nachzutragen, wo die zugehörige Urkunde angeführt ist: A 206, fol. 386v–387r (Expektant abwesend: Incipit Dignum arbitramur; Exekutor = Konstanzer Offizial). Zu ergänzen ist, daß die Ausfertigung etwa um die Jahresmitte 1380 expediert wurde; vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 175. Bei dem in RG I, ebd. erfaßten Anwartschaftsgesuch für ein Benefizium der Kollatur von Bischof und Domkapitel von Straßburg ist zu ergänzen, daß diese andere Supplik über einen von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 vorgebracht wurde und die Kanonikatsexpektanz für das Stephansstift als Nonobstantie benannte: S 56, fol. 175v. Gestützt auf die unvollständigen Angaben in RG I, erfaßte MAURER, Stift (wie Anm. 36) S. 324 den Konstanzer Interessenten.
<32> Jodocus Landolt subdiac. Constant.: de benef. c. c. ad coll. abb. etc. mon. S. Blasii in Nigrasilva o. S. Ben. d. dioc., n. o. gratia in communi pauperum forma de can. s. expect. preb. eccl. S. Johannis Constant. Der Kleriker ist in RG I im Personenstatus nachzutragen. Die Kommungratie war BEYERLE, Geschichte (wie Anm. 37) S. 425 unbekannt, der nur einen Jakob Landolt als Chorherrn des Konstanzer Johannisstifts im 14. Jh. kannte.
<33> Johannes Garnerii presb., rect. eccl. par. de la Boyssera Bisuntinen. dioc.: de benef. c. c. vel s. c. ad coll. abba. etc. mon. S. Marie Castri Karoli d. dioc. Da die Pfarrei La Bussière und das Kloster Château-Chalon zur Diözese Besançon gehörten, ist der Kleriker nicht in RG I zu erwarten; vgl. ebd., S. 177*. Er hatte eine Supplik gleichen Inhalts über einen von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 vorgebracht: S 56, fol. 175r.
<34> Fridericus Koelli cler. Constant. dioc.: de can. s. expect. preb. eccl. Werden. d. dioc. In RG I, S. 31 ist der Inhalt der Supplik irrtümlich einem anderen Gesuch zugeordnet. Zu ergänzen ist, daß letzteres zu einem von Herzog Leopold III. von Österreich eingereichten Rotulus mit dem fiktiven Datum 1378 XI 26 gehörte, eine Anwartschaft für ein Benefizium der Kollatur des Klosters Reichenau zum Gegenstand hatte und die Schönenwerder Kanonikatsexpektanz als Nonobstantie benannte: S 56, fol. 174v. Gestützt auf die unvollständigen Angaben in RG I, streifte SCHENKER, Geschichte (wie Anm. 36) S. 39 f. diesen Schönenwerder Interessenten flüchtig.

Anmerkungen:

  1. Zum folgenden vgl. H. MÜLLER, Abendländisches Schisma, in: LThK, Bd. 1, Freiburg/Br. 31993, Sp. 24–30, hier Sp. 25; R.-C. LOGOZ, Clément VII, in: Dictionnaire historique de la papauté, Paris 1994, S. 372–378, hier S. 373 f.; G. KREUZER, Urban VI., in: LexMA Bd. 8, München 1997, Sp. 1285 f. Zurück
  2. Vgl. D. JANK, Das Erzbistum Trier während des Großen Abendländischen Schismas (1378–1417/1418) (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 47), Mainz 1983, S. 22 f., 27 f.; E. HOLTZ, Reichsstädte und Zentralgewalt unter König Wenzel 1376–1400 (Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit 4), Warendorf 1993, S. 60–62, 65 f.  Zurück
  3. Dies geht aus einem Schreiben Clemens' VII. von 1380 II 6 an Leopold III. hervor, der unter anderem den weltlichen Gesandten Heinrich Gessler zum Papst abgeordnet hatte: F. KURZ, Oesterreich unter H[erzog] Albrecht dem Dritten, Tl. 1, Linz 1827, Beilage Nr. 38; vgl. K. SCHÖNENBERGER, Das Bistum Basel während des großen Schismas 1378–1415, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 26 (1927) S. 73–143, hier S. 77, 79 f.  Zurück
  4. Vgl. RG I: Clemens VII. (1378–1394), bearb. von E. GÖLLER, Berlin 1916, S. 103*, 107*; SCHÖNENBERGER, Bistum Basel (wie Anm. 4) S. 83; B. WIDMER, Die Schlacht bei Sempach in der Kirchengeschichte, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 16 (1966) S. 180–205, hier S. 200–202, 205.  Zurück
  5. Das Schreiben findet sich in einem Formelbuch des um 1400 tätigen Konstanzer Stadtschreibers Nikolaus Schultheiß: Generallandesarchiv in Karlsruhe (künftig: GLA) 67/1491, fol. 11v–12r; zu ihm vgl. P.-J. SCHULER, Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1520 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, 90), Textbd., Stuttgart 1987, S. 407 f.  Zurück
  6. Zu beiden Schreiben vgl. A. LARGIADÈR, Zum Grossen Abendländischen Schisma von 1378 bis 1415, in: Mélanges offerts à Paul-E. Martin (Mémoires et documents 40), Genève 1961, S. 199–212, hier S. 203 f.  Zurück
  7. Vgl. B. DEGLER-SPENGLER (Red.), Das Bistum Konstanz. Das Erzbistum Mainz. Das Bistum St. Gallen (Helvetia Sacra, Abt. I, 2), Basel 1993 (künftig: HS I/2), S. 323–325; künftig auch das Kapitel „Der Konstanzer Stuhlstreit 1384/1385“ in B. HOTZ, Päpstliche Stellen vergabe am Konstanzer Domkapitel. Die avignonesische Periode (1316–1378) und die Domherrengemeinschaft beim Übergang zum Schisma (1378) (Vorträge und Forschungen Sonderbd. 49), im Druck.  Zurück
  8. E. LEISI (Bearb.), Thurgauisches Urkundenbuch, Bd. 7: 1375–1390, Frauenfeld 1961, Nr. 3839.  Zurück
  9. Für das Jahr 1386 spricht auch, daß der in den Schreiben als tot erwähnte Wettinger Abt Johannes Paradiser im Juni 1385 verstorben war; vgl. LARGIADÈR, Schisma (wie Anm. 8) S. 203. Insofern sind die Zeitangaben in den Regesten K. RIEDER (Bearb.), Regesta episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Constanz 517–1496, Bd. 3: 1384–1436, Innsbruck 1913, Nr. 7004 = M. SALZMANN, Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abteilung I: Konstanz-Reichenau, 2: Bücher, Zürich 1981, Nr. 1717 = U. AMACHER/M. LASSNER (Bearb.), Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich, Bd. 3: 1385–1400, Zürich 1996, Nr. 3070 korrekturbedürftig.  Zurück
  10. Da die Suppliken- und Urkundenregister Urbans VI. bis auf ein Fragment verloren sind, scheiden sie zu einer Abgleichung mit dem regional überlieferten Text des Gesuchs an den Papst aus; zu den Registerverlusten vgl. RG II: Urban VI., Bonifaz IX., Innocenz VII. und Gregor XII. (1378–1415), bearb. von G. TELLENBACH, Berlin 1933–1938 (ND Berlin 1961), S. 5*–7*. Zurück
  11. Vgl. G. BURGER, Die südwestdeutschen Stadtschreiber im Mittelalter (Beiträge zur schwäbischen Geschichte 1–5), Böblingen 1960, S. 349; LARGIADÈR, Schisma (wie Anm. 8) S. 203.  Zurück
  12. Mehr intuitiv als investigativ stellte bereits Anton Largiadèr die Glaubwürdigkeit des obödienzpolitischen Selbstbildnisses in Frage: „Fast könnte man versucht sein, bei diesen Beteuerungen für Urban VI. zu vermuten, dass es vor 1386 in Zürich Schwankungen und vielleicht auch Klementisten gegeben habe. Die österreich-freundliche Partei in der Stadt, die Leute von Rang und Einfluss zählte, könnte aus Anhänglichkeit zu Leopold III. dessen Richtung gefolgt sein.“ LARGIADÈR, Schisma (wie Anm. 8) S. 203 f.  Zurück
  13. DERS., Die Papsturkunden des Staatsarchivs Zürich von Innozenz III. bis Martin V. Ein Beitrag zum "Censimentum Helveticum", Zürich 1963 (künftig: PUZ), Nr. 133; vgl. DERS., Schisma (wie Anm. 8) S. 201 f.  Zurück
  14. Zu diesem Bischof vgl. HS I/2, S. 316–321.  Zurück
  15. A. CARTELLIERI (Bearb.), Regesta episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Constanz 517–1496, Bd. 2: 1293–1383, Innsbruck 1905 (künftig: REC II), Nr. 6497 = M. LASSNER (Bearb.), Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich, Bd. 2: 1370–1384, Zürich 1991 (künftig: USKZ II), Nr. 2600.  Zurück
  16. REC II, Nr. 6523 = USKZ II, Nr. 2638. Aus den Regesten geht nicht hervor, inwieweit auch dieses Stück nach Urban VI. datiert wurde.  Zurück
  17. USKZ II, Nr. 2639.  Zurück
  18. ZRL, S. 135 f. Die Ernennung der Spitalspfleger erfolgte durch den Kleinen Rat, der zumeist eigene Mitglieder berief; vgl. E. WYDER-LEEMANN, Rechtsgeschichte des alten Spitals in Zürich, seiner Organisation und Entwicklung, Zürich 1952, S. 45–47.  Zurück
  19. REC II, Nr. 6502 = USKZ II, Nr. 2605.  Zurück
  20. USKZ II, Nr. 2608, 2611, 2617–2618, 2621–2622, 2624–2625. Auch diese Regesten lassen offen, ob Datierungen nach Urban VI. vorgenommen wurden.  Zurück
  21. PUZ, Nr. 134.  Zurück
  22. Zur Aufsichtsfunktion des Stadtrats über das Spital vgl. WYDER-LEEMANN, Rechtsgeschichte (wie Anm. 21) S. 35–38, 42; Geschichte Kantons (wie Anm. 14) S. 348.  Zurück
  23. H. ZELLER-WERDMÜLLER, Die Zürcher Stadtbücher des XIV. und XV. Jahrhunderts, Bd. 1, Leipzig 1899, S. 264, Nr. 64.  Zurück
  24. Vgl. H. HAUPT, Das Schisma des ausgehenden 14. Jahrhunderts in seiner Einwirkung auf die oberrheinischen Landschaften, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 44 (1890) S. 29–74, 273–319, hier S. 286; K. SCHÖNENBERGER, Das Bistum Konstanz während des großen Schismas 1378–1415, in: Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte 20 (1926) S. 1–31, 81–110, 185–222, 241–281, hier S. 242; LARGIADÈR, Schisma (wie Anm. 8) S. 202; WIDMER, Schlacht (wie Anm. 5) S. 191; A. MEYER, Zürich und Rom. Ordentliche Kollatur und päpstliche Provisionen am Frau- und Grossmünster 1316–1523 (BiblDHIR 64), Tübingen 1986, S. 9.  Zurück
  25. Vgl. P. BLICKLE, Friede und Verfassung. Voraussetzungen und Folgen der Eidgenossenschaft von 1291, in: Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft. Jubiläumsschrift 700 Jahre Eidgenossen schaft, Bd. 1: Verfassung – Kirche – Kunst, Olten 1990, S. 13–202, hier S. 124, 126; Geschichte Kantons (wie Anm. 14) S. 369.  Zurück
  26. Vgl. RG I, S. 4* f. Die dort angegebene Band- und Folienzählung ist veraltet; vgl. die Konkordanz der alten und neuen Signaturen der Supplikenregister Clemens' VII. bei B. KATTERBACH, Inventario dei registri delle suppliche (Inventari dell'Archivio Segreto Vaticano), Città del Vaticano 1932, S. 7–9.  Zurück
  27. Außerdem unterließ es Göller, der selbst seine extrem kurze Quellenaufbereitung zur Diskussion stellte, in den Viten etwaige Fürsprecher oder auch Urkundenexpeditionsdaten anzugeben; vgl. RG I, S. 174*–177*. Aufgrund der Dürftigkeit der Einträge kann dieser Band des Repertorium Germanicum eigentlich nur als Findmittel benutzt werden, das den Rückgriff auf die Originalregister bis zu einer etwaigen Neubearbeitung unentbehrlich macht; vgl. R. GRAMSCH, Der Bestand Repertorium Germanicum im Archiv des Deutschen Historischen Instituts in Rom. Archivalien zu einem über hunderjährigen Editionswerk, in: QFIAB 81 (2001) S. 562–569, hier S. 565 f.  Zurück
  28. SCHÖNENBERGER, Bistum Konstanz (wie Anm. 27) S. 241.  Zurück
  29. Vgl. A. LARGIADÈR, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 1, Erlenbach u. Zürich 1945, S. 170; Geschichte Kantons (wie Anm. 14) S. 452.  Zurück
  30. Vgl. R.-C. LOGOZ, Clément VII (Robert de Genève). Sa chancellerie et le clergé romand au début du Grand Schisme (1378–1394) (Mémoires et documents, 3e série, 10), Lausanne 1974, S. 101.  Zurück
  31. MEYER, Zürich (wie Anm. 27).  Zurück
  32. C. HESSE, St. Mauritius in Zofingen. Verfassungs- und sozialgeschichtliche Aspekte eines mittelalterlichen Chorherrenstiftes (Veröffentlichungen zur Zofi nger Geschichte 2), Aarau, Frankfurt a. M. u. Salzburg 1992; B. WIGGENHAUSER, Klerikale Karrieren. Das ländliche Chor herrenstift Embrach und seine Mitglieder im Mittelalter, Zürich 1997.  Zurück
  33. J. SCHENKER, Geschichte des Chorherrenstiftes Schönenwerd von 1458 bis 1600. Mit einem bio graphischen Abriss der Chorherren und Kapläne dieser Zeit, in: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 45 (1972) S. 5–286; H. BÜCHLER-MATTMANN, Das Stift Beromünster im Spät mittelalter 1313–1500. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte, Beromünster 1976; H. MAURER, Das Stift St. Stephan in Konstanz (Germania Sacra, NF 15: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Konstanz 1) Berlin u. New York 1981.  Zurück
  34. K. BEYERLE, Die Geschichte des Chorstifts und der Pfarrei St. Johann zu Konstanz, Freiburg/Br. 1908.  Zurück
  35. Vgl. RG I, S. 4* f. Die dort angegebene Band- und Folienzählung ist veraltet; vgl. die Konkordanz der alten und neuen Signaturen der Supplikenregister Clemens' VII. bei B. KATTERBACH, Inventario dei registri delle suppliche (Inventari dell'Archivio Segreto Vaticano), Città del Vaticano 1932, S. 7–9.  Zurück
  36. Außerdem unterließ es Göller, der selbst seine extrem kurze Quellenaufbereitung zur Diskussion stellte, in den Viten etwaige Fürsprecher oder auch Urkundenexpeditionsdaten anzugeben; vgl. RG I, S. 174*–177*. Aufgrund der Dürftigkeit der Einträge kann dieser Band des Repertorium Germanicum eigentlich nur als Findmittel benutzt werden, das den Rückgriff auf die Originalregister bis zu einer etwaigen Neubearbeitung unentbehrlich macht; vgl. R. GRAMSCH, Der Bestand Repertorium Germanicum im Archiv des Deutschen Historischen Instituts in Rom. Archivalien zu einem über hunderjährigen Editionswerk, in: QFIAB 81 (2001) S. 562–569, hier S. 565 f.  Zurück
  37. SCHÖNENBERGER, Bistum Konstanz (wie Anm. 27) S. 241.  Zurück
  38. Vgl. A. LARGIADÈR, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 1, Erlenbach u. Zürich 1945, S. 170; Geschichte Kantons (wie Anm. 14) S. 452.  Zurück
  39. Vgl. R.-C. LOGOZ, Clément VII (Robert de Genève). Sa chancellerie et le clergé romand au début du Grand Schisme (1378–1394) (Mémoires et documents, 3e série, 10), Lausanne 1974, S. 101.  Zurück
  40. MEYER, Zürich (wie Anm. 27).  Zurück
  41. C. HESSE, St. Mauritius in Zofingen. Verfassungs- und sozialgeschichtliche Aspekte eines mittelalterlichen Chorherrenstiftes (Veröffentlichungen zur Zofi nger Geschichte 2), Aarau, Frankfurt a. M. u. Salzburg 1992; B. WIGGENHAUSER, Klerikale Karrieren. Das ländliche Chor herrenstift Embrach und seine Mitglieder im Mittelalter, Zürich 1997.  Zurück
  42. J. SCHENKER, Geschichte des Chorherrenstiftes Schönenwerd von 1458 bis 1600. Mit einem bio graphischen Abriss der Chorherren und Kapläne dieser Zeit, in: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte 45 (1972) S. 5–286; H. BÜCHLER-MATTMANN, Das Stift Beromünster im Spät mittelalter 1313–1500. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte, Beromünster 1976; H. MAURER, Das Stift St. Stephan in Konstanz (Germania Sacra, NF 15: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Konstanz 1) Berlin u. New York 1981.  Zurück
  43. K. BEYERLE, Die Geschichte des Chorstifts und der Pfarrei St. Johann zu Konstanz, Freiburg/Br. 1908.  Zurück
  44. Vgl. P. ETTER, Die Ritter Mülner von Zürich und ihre Beziehungen zu Küsnacht, in: Küsnachter Jahresblätter 8 (1968) S. 7–19, hier S. 14; R. SABLONIER, Adelim Wandel. Eine Untersuchung zur sozialen Situation des ostschweizerischen Adels um 1300, Zürich 22000, S. 124 f.  Zurück
  45. ZRL, S. 118–140.  Zurück
  46. Ebd.; vgl. ETTER, Ritter (wie Anm. 38) S. 11.  Zurück
  47. Die Züricher Schultheißen wurden von der Äbtissin des Fraumünsters als ursprünglicher Stadtherrin ernannt und waren praktisch ständig auch im Stadtrat vertreten; vgl. B. KOCH, Neubürger in Zürich. Migration und Integration im Spätmittelalter (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte 40), Weimar 2002, S. 57.  Zurück
  48. USKZ II, Nr. 2794, 2853; vgl. A. BAUHOFER, Geschichte des Stadtgerichtes von Zürich, Zürich 1943, S. 201 f.  Zurück
  49. Vgl. ETTER, Ritter (wie Anm. 38) S. 10, 13 f.  Zurück
  50. USKZ II, Nr. 2829; vgl. ETTER, Ritter (wie Anm. 38) S. 12.  Zurück
  51. Vgl. ebd., S. 12 f.; LACKNER, Hof (wie Anm. 3) S. 74–76.  Zurück
  52. Vgl. ETTER, Ritter (wie Anm. 38) S. 10, 13 f.  Zurück
  53. ZRL, S. 117–147.  Zurück
  54. Auf Expektanzenrotuli stehende Ablaßbitten oder sonstige Suppliken spirituellen Inhalts galten laut einer Kanzleiregel vom Februar 1379 grundsätzlich als nicht genehmigt und sollten Clemens VII. nochmals separat vorgelegt werden: E. VON OTTENTHAL (Hg.), Regulae Cancellariae Apostolicae. Die päpstlichen Kanzleiregeln von Johannes XXII. bis Nikolaus V., Innsbruck 1888 (ND Aalen 1968), S. 105, Nr. 61.  Zurück
  55. In dieser Funktion gehörte er dem vorwiegend aus Laien, aber nur selten aus Deutschen gebildeten kurialen Wachpersonal an; vgl. C. SCHUCHARD, Die Deutschen an der päpstlichen Kurie im späten Mittelalter (1378–1447) (BiblDHIR 65), Tübingen 1987, S. 136–138.  Zurück
  56. Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters, bearb. von K. BEYERLE, Heidelberg 1898, S. 92–112, 246.  Zurück
  57. A. NUGLISCH, Die Entwicklung des Reichtums in Konstanz von 1388–1550, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, III. Folge 32 (1906), S. 363–371, hier S. 364.  Zurück
  58. Konrad Sachs (I.) hing Clemens VII. noch im Juli 1385 an, als er als Prokurator für den Konstanzer Bischof Mangold von Brandis das Servitienversprechen leistete; zur proclementistischen Hinwendung dieses Gegenspielers von Bischof Nikolaus von Riesenburg vgl. HS I/2, S. 328 f. Der Notar stand aber spätestens 1388, als er auf Betreiben des Bürgermeisters Heinrich Sachs ein Privileg Urbans VI. für die Stadt Konstanz unter entsprechender Pontifikatsangabe transumierte, wieder im römischen Lager: GLA 67/506, fol. 1r–v. Im selben Jahr begegnete er auch erstmals als Konstanzer Stadtschreiber; vgl. SCHULER, Notare (wie Anm. 6) S. 373 f.  Zurück
  59. ZRL, S. 138–147.  Zurück
  60. Zur Rückdatierungspraxis und ihrem kirchenrechtlichen Hintergrund vgl. B. HOTZ, Krönungsnahe Vorzugsdaten unter Clemens VII. (1378–1394). Hinweise zur Erkennung und chronologischen Einordnung rückdatierter Expektanzen, in: QFIAB 82 (2002) S. 122–192, hier S. 124–126.  Zurück
  61. Zur quellenkritischen Notwendigkeit der Datenverifizierung im Hinblick auf die Ausbildung proclementistischer Strömungen oder Lager vgl. ebd., S. 128–131.  Zurück
  62. Karl Schönenberger und Roger-Charles Logoz nahmen dagegen das Rotulusdatum als reale Zeitgröße: Sie gingen davon aus, daß sich Zürich in den ersten Pontifikatsmonaten bzw. 1378 mit seinem Rotulus an Clemens VII. wandte; vgl. SCHÖNENBERGER, Bistum Konstanz (wie Anm. 27) S. 241; LOGOZ, Clément VII (Robert) (wie Anm. 33) S. 101.  Zurück
  63. Zur Anpassung der Ortsangabe Fondi als wirklichem Aufenthaltsort Clemens' VII. im November 1378 an das künstliche Rotulusdatum vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 128.  Zurück
  64. Vgl. H. DIENER, Rubrizellen zu Supplikenregistern Papst Clemens' VII. (1378/79), in: QFIAB 51 (1971) S. 591–605, hier S. 599.  Zurück
  65. ASV, Registra Supplicationum (künftig: S) 56, fol. 172v–177v. In RG I, S. 103 f*, wo aus dem Rotulusdatum unzulässigerweise schon für Ende 1378 ein Anschluß Leopolds III. an Clemens VII. abgeleitet wurde, und WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 221 f. fehlen Hinweise auf den fiktiven Charakter des Signaturdatums.  Zurück
  66. Dies ergibt sich aus Nonobstantienbezügen zu einem auf 1378 XI 27 rückdatierten Rotulus eines leopoldinischen Landvogts sowie einem Rotulus eines herzoglichen Notars und Provisionssuppliken der angegebenen realen Daten: S 56, fol. 170v–171r, S 57, fol. 52r, S 60, fol. 18r.  Zurück
  67. S 56, fol. 171v–172r. Die Rückdatierung geht aus RG I, S. 103* und WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 222 nicht hervor. Wie erwähnt gehörte Heinrich Gessler im Winter 1379/1380 der offiziellen Gesandtschaft Leopolds III. zu Clemens VII. an.  Zurück
  68. S 56, fol. 170r. Da in RG I, S. 103* nicht auf den irrealen Charakter des Datums hingewiesen wurde, hielt es LACKNER, Hof (wie Anm. 3) S. 73 irrtümlich für den ersten Beleg für Götz Müllers Tätigkeit als Hofmeister.  Zurück
  69. Rüdiger Ölhafen trat erstmals 1376 als Notar auf, war zwischen 1378 und 1382 der meistbeschäftigte Schreiber und teilte sich danach bis 1386 mit einem Kollegen die Hauptlast der Urkundenproduktion. Ihm gelang als einzigem Notar Leopolds III. nach dessen Tod der Wechselin die Kanzlei Albrechts III. Späterhin als Anhänger der römischen Obödienz faßbar, fand er auch noch bei nachfolgenden Habsburgern als Notar Verwendung; vgl. ebd., S. 273–275, 317–321.  Zurück
  70. Über einen auf 1378 XI 16 rückdatierten Rotulus Leopolds III. erbat Rüdiger Ölhafen die Züricher Kanonikatsexpektanz, die in einer Supplik auf dem Massenrotulus des Habsburgers mit dem um zehn Tage späteren Datum als Nonobstantie auftauchte, ebenso in einem Gesuch von 1380 I 7, das über einen Rotulus eines anderen herzoglichen Notars befördert wurde: S 51, fol. 51r, S 56, fol. 173v, S 57, fol. 52r. In RG I, S. 103* sowie bei MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 485, Nr. 934, WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 221 und LACKNER, Hof (wie Anm. 3) S. 317 fehlt jeweils ein Hinweis auf die Datenfiktion des ersten Herzogsrotulus.  Zurück
  71. S 57, fol. 5r–6r; vgl. RG I, S. 103*; WIGGENHAUSER, Karrieren (wie Anm. 35) S. 222.  Zurück
  72. USKZ II, Nr. 2671.  Zurück
  73. Vgl. F. WÖBER, Die Miller von und zu Aichholz. Eine genealogische Studie, Tl. I, Bd. 2A, Wien 1898, S. 577 f.  Zurück
  74. Damals waren insgesamt sieben Petentenfamilien im Kleinen Rat vertreten, nämlich im Baptistalrat 1379 die Manesse (Nr. 2), Müller (Nr. 2), Arzat (Nr. 5), Trechsel (Nr. 21) und im Natalrat 1380 die Holzach (Nr. 3), Seyler (Nr. 4), Usserman (Nr. 8): ZRL, S. 136 f.  Zurück
  75. Kurienpräsenz bildete ursprünglich beikonkurrierenden Expektanzen desselben Datums eine für die Präbendierung ausschlaggebende kanonische Prärogative. Sie wurde aber von Clemens VII. nach und nach durch andere Vorrechtsskriterien abgeschwächt; vgl. B. HOTZ, Von der Dekretale zur Kanzleiregel. Prärogativen beim Benefizienerwerb im 14. Jahrhundert, in: M. BERTRAM (Hg.), Stagnation oder Fortbildung. Das allgemeine Kirchenrecht im 14. und 15. Jahrhundert (BiblDHIR 108), Tübingen 2005, S. 197–219, hier S. 198 f., 206–211.  Zurück
  76. In kritisch-wegweisender Auseinandersetzung mit der vorwiegend quantitativen Methodik, die Emil Göller in der Einleitung zum Repertorium Germanicum angewandt hatte, entwickelte Hermann Diener qualitative Kriterien, um Unterschiede in der Ausprägung proclementistischer Neigungen im Reich zu erfassen. Zurecht sah er im mehrheitlich begegnenden einmaligen Erbeten einer Anwartschaft kein wirklich tragfähiges Fundament zur Charakterisierung eines Petenten als Clementisten; vgl. H. DIENER, Die Anhänger Clemens' VII. in Deutschland, in: Genèse et débuts du Grand Schisme d'occident, Avignon 25–28 septembre 1978 (Colloques Internationaux du Centre National de la Recherche Scientifi que 586), Paris 1980, S. 521–531, hier S. 522 f., 528. Zu ergänzen wäre, daß eine Differenzierung proclementistischer Sympathien über die Gesamtzahl eingereichter Gesuche hinaus auch daraufhin erwirkte Urkunden berücksichtigen sollte.  Zurück
  77. Im Vergleich mit ordentlichen Kollatoren bewertete Diener die Benennung von – in der Forschung noch zu wenig beachteten – Exekutoren als qualitativ aussagekräftiger hinsichtlich proclementistischer Neigungen; vgl. ebd., S. 529.  Zurück
  78. Der Dignitär ist mit Heinrich Stapflizu identifizieren, der von 1373 bis 1393 Großmünsterthesaurar war; vgl. MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 100, 309, 536, wo die fraglichen Exekutorien unberücksichtigt blieben.  Zurück
  79. Als Konstanzer Offizialist von 1373 bis 1382 der Domherr Johannes Molhardi belegt; vgl. HS I/2, S. 587, wo die genannten Exektutorien unbeachtet blieben. Insgesamt ergingen bis 1381 mehr als 20 derartige Ausführungsmandate an den geistlichen Richter, der Clemens VII. auch zwei eigene Suppliken vorlegte; vgl. künftig die Biographie „Johannes Molhardi“ in HOTZ, Stellenvergabe (wie Anm. 9).  Zurück
  80. Als Johannisstiftspropst ist von 1371 bis 1381 Heinrich Livi belegt, der auch in Zofi ngen bepfründet und kurzzeitig Konstanzer Offizial war. Er präsentierte 1380 Clemens VII. einen eigenen Rotulus; vgl. RG I, S. 123* f.; HESSE, St. Mauritius (wie Anm. 35) S. 346 f.; HS I/2, S. 587, wo die fraglichen Exekutorien jeweils unberücksichtigt blieben.  Zurück
  81. ASV, Registra Avenionensia (künftig: A) 213, fol. 353r–v, A 219, fol. 18v–19r; zur zeitlichen Einordnung vgl. HOTZ, Vorzugsdaten (wie Anm. 54) S. 176, 186. Expeditionszeitpunkt und Exekutor sind in RG I, S. 129 und MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 485, Nr. 934 zu ergänzen.  Zurück
  82. D. SCHWARZ (Hg.), Die Statutenbücher der Propstei St. Felix und Regula (Grossmünster) zu Zürich, Zürich 1952, S. 128–136.  Zurück
  83. USKZ II, Nr. 2759.  Zurück
  84. MGH, Necrol. I, S. 583 f.  Zurück
  85. Ebd., S. 563; vgl. MEYER, Zürich (wie Anm. 27) S. 517, Nr. 1043.  Zurück
  86. Vgl. WÖBER, Miller (wie Anm. 67) S. 582–584.  Zurück
  87. Eine Verfassungsänderung im Rahmen einer außenpolitischen Umorientierung wäre nicht neu: Als 1393 auf Druck der Züricher Gemeinde ein gegen die Eidgenossen gerichtetes Bündnis, das mit Österreich vom danach abgesetzten Bürgermeister geschlossen worden war, rückgängig gemacht wurde, wurden die bürgermeisterlichen Befugnisse abgeschwächt; vgl. ZRL, S. XV; Geschichte Kantons (wie Anm. 14) S. 368.  Zurück
  88. Damals fand Mangold von Brandis bei den Genannten wie auch der Äbtissin des Fraumünsters Unterstützung in seinem Vorhaben, im Konstanzer Stuhlstreit zunächst einmal an Urban VI. appellieren zu wollen: USKZ II, Nr. 2969.  Zurück