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Abakus

Seit der Antike verwendetes Rechenbrett, mit dem durch Verschieben frei beweglicher Rechensteine addiert und subtrahiert wurde.

1.) ursprünglich jede viereckige Platte, speziell die quadratische Säulendeckplatte, die den Übergang vom Kapitell zum Architrav bildet. Bei der dorischen Säulenordnung verlaufen die Seitenkanten des Abakus senkrecht zur Bodenfläche, bei der ionischen und korinthischen leicht geschweift.

2.) Seit der Antike verwendetes Rechenbrett, mit dem durch Verschieben frei beweglicher Rechensteine addiert und subtrahiert wurde. Im Mittelalter dienten die Rechenbretter vor allem zum Umrechnen unterschiedlicher Maß- und Münzsysteme. Europäer berichteten im 20. Jahrhundert, dass Händler in ostasiatischen Ländern mit dem Abakus rascher Währungen umrechneten, als ihnen dies mit dem Taschenrechner möglich war.

abgegangene Burg

Eine verschwundene, nicht mehr bestehende Burg.

Unter eine "abgegangenen Burg" versteht man eine nicht mehr existente Burg, von der nur noch eine schriftliche oder mündliche Überlieferung kündet. Auch wenn noch geringe Geländespuren von der ehemaligen Burg zeugen, kann man durchaus von "abgegangen" sprechen.

Ablass

Erlass von Sündenstrafen.

Seit dem 6. Jahrhundert handelt es sich dabei um den Nachlass öffentlicher Kirchenbußen in der katholischen Kirche.
Diese Bußpraxis erweiterte sich im 11. Jahrhundert, sodass die Gläubigen unter gewissen Voraussetzungen die Vergebung ihrer begangenen Sünden, bei vorangehender Bußgesinnung, erlangen konnten. Dabei musste der bereuende Sünder ein Bußwerk ableisten, bei welchem es sich zu dieser Zeit meist um eine gemeinnützige Tätigkeit (z.B. Beitrag zum Bau einer Kirche, Teilnahme an einem Kreuzzug) handelte, die zur Tilgung zeitlicher Sündenstrafen diente.
Vor allem im Spätmittelalter wurde der Ablass allerdings in Form von Geld und Almosenspenden erlangt. Hieraus entstand ein reger Missbrauch von kirchlicher Seite aus, da der Ablass nun als Geldquelle zweckentfremdet und auch theologisch missdeutet wurde. Es entwickelte sich ein regelrechter Ablasshandel.
Dieser wurde zu einem Hauptkritikpunkt an der katholischen Kirche während der Reformation im 15. Jahrhundert, welche den Ablass generell ablehnte.

Aborterker

Toilette einer mittelalterlichen Befestigung.

In den Quellen auch als "Haymlichkeit" oder "haymlich gemach" bezeichnet. Abort(erker) sind typisch für die mittelalterliche Burg oder Wohntürme, meist in Form eines Erkers auf Konsolen über dem Graben oder einer abgelegenen Stelle der Burgmauer.

Absage (Fehdewesen)

Begriff aus dem Fehdewesen.

Die Fehde musste durch eine förmliche Kriegserklärung, die sog. Absage oder Auf- bzw. Widersage, eröffnet werden.

Abschließung des Ritterstandes

Die Ritterschaft als Geburtsstand.

Um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert wurde die Ritterschaft zu einem Geburtsstand. Nun konnte nur noch Ritter werden, wer von einem Ritter abstammte, also ritterbürtig war. Dieser Vorgang wird als "Abschließung des Ritterstandes" bezeichnet.

Abschnittsbefestigung

Burganlage mit mehreren unabhängig voneinander zu verteidigenden Abschnitten oder Verteidigungslinien.

Abschnittsbefestigungen waren wegen des großen Geländebedarfes und des enormen Bauaufwandes im mittelalterlichen deutschen Burgenbau nicht allzu häufig zu finden.

Absolutismus

Staatsform, die einem Monarchen den absoluten Führungs- und Machtanspruch zugesteht.

Der absolutistische Herrscher verfügte theoretisch über eine unumschränkte Machtfülle in Gesetzgebung und Verwaltung. Er ist bei der Ausübung seiner Herrschaft nicht durch Mitwirkungs- oder Kontrollbefugnisse anderer Organe beschränkt und somit den bestehenden Gesetzen nicht unterworfen. Die Entstehung einer absoluten Herrschaft setzt die Anschauung voraus, dass der Herrscher eine göttliche Weihe besitzt. Im engeren Sinne wird unter Absolutismus die bestimmende europäische Staatsform des 17. und 18. Jahrhunderts verstanden.

Abt (Klostervorsteher)

Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft.

Der Abt (von aramäisch ,Abba' = Vater. lat. Abbas) ist der Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft (Abtei). Ihren klassischen Ausdruck findet die monstische Vorstellung von Abt in den Texten der Regel Benedikts. Der Abt ist Vater seiner geistlichen Söhne, der Hirt seiner Herde, der Lehrer in der Schule der geistlichen Kunst. Die Regeln gestehen ihm weitgehende Führungs- und Leitungsvollmachten zu, binden ihn in wichtigen Entscheidungen aber an den Rat der Brüder und bürden ihm die volle Verantwortung für das Wohl und Heil seiner Gemeinschaft auf. Der von der Klostergemeinschaft gewählte Abt erhält durch den Bischof die Abtsweihe. Einem Nonnenkloster steht entsprechend eine Äbtissin vor. 

(Text: Stefan Grathoff)

Abtei

Klöster, die von einem Abt geleitet wurden, werden seit dem 11. Jahrhundert Abteien genannt.

Benediktiner- und Zisterzienserklöster, deren Gemeinschaften mehr als zwölf Mönche hatten, wurden traditionellerweise zu Abteien erhoben. Durch das Gelübde der Beständigkeit (stabilitas) sind die Mönche an die Abtei gebunden. Die Mönche ihrerseits wählen den Abt, ihren Vorsteher. Eine Abtei ist "exemt", d. h. in sich selbstständig, sie untersteht also nicht dem Bischof. Der Begriff bezeichnet gleichermaßen die Personengemeinschaft, die Wohneinheit und den Besitz.

Abzugsgeld

Abgabe an den Herrn bei Wegzug.

Abgabe (Zehnter Pfennig) eines Hörigen, Erbuntertanen und dergleichen an den Grundherren, der ihm im Gegenzug dann den Umzug in den Herrschaftsbereich eines anderen Herrn erlaubte (Gewährung des Zugrechts). Daraufhin erhielt er einen Abzugsschein. (Vgl. auch Anzugsgeld).
Vgl. dazu Anzugsgeld.

Acht (Strafe)

Strafe bei schweren Missetaten.

Die Acht wurde nach germanischem Recht bei schweren Missetaten und im Ungehorsamsfall verhängt, wodurch der Geächtete friedlos und rechtlos wurde, als wolfsfrei, vogelfrei, unheilig galt und von jedermann bußlos getötet werden konnte. Wer ihn aufnahm oder verpflegte, verfiel selbst der Acht. Sein Hab und Gut wurde beschlagnahmt. Die Acht war ursprünglich unsühnbar, doch wurde schon früh zwischen einer sühnbaren und einer unsühnbaren Acht unterschieden. Doch auch die letztere, die bei schweren Friedensbrüchen verhängt wurde, konnte später durch eine Buße abgelöst werden. In der Regel galt die Acht nur in einem bestimmten Bezirk, konnte aber auf das ganze Land ausgedehnt werden (Landesacht). Die Reichsacht wurde für das gesamte Reichsgebiet verhängt, Blieb jemand "Jahr und Tag" in der Reichsacht, so verfiel er der eigentlichen Acht, jetzt Oberacht (Aberacht) genannt. Sie musste durch besondere Sentenz verhängt werden und war wie die Reichsacht ein Reservatrecht des Königs. Seit 1495 konnte auch das Reichskammergericht die Reichsacht verhängen.

Adel

Aufgrund ihrer Abstammung und ihres Ansehens bevorrechtete Bevölkerungsschicht.

Der größte Teil des mittelalterlichen Adels entstammt jener Schicht vornehmer Lehns- und Dienstleute, die im 9. und 10. Jahrhundert im unmittelbaren Umfeld des fränkischen Königtums lebten.

Im Hoch- und Spätmittelalter (ca. 1000 - 1500) gliederte sich die (feudale) Adelsgesellschaft in Fürsten, Grafen, (Frei-)Herren, Ritter und (Edel)Knechte. An der Spitze der Adelshierarchie stand der König. Unter ihm bildeten die Fürsten, Grafen und Freiherren den freien Altadel. Unterhalb des Altadels standen die Ritter und Edelknechte (Ritterbürtigen) sowie die unfreien Dienstleute (Ministerialen). Diese schlossen sich um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert zum Stand der Niederadligen zusammen. Später unter König Karl IV. (1346-1378) war es auch Nicht-Adligen möglich, ihren gesellschaftlichen Rang zu verbessern, denn der König machte häufig Gebrauch von seinem Recht, verdiente Männer in den Adelsstand zu erheben. Er verbriefte ihnen die neue Stellung, indem er ihnen eine entsprechende Urkunde ausstellte, weshalb man diese Neuadligen als Briefadel bezeichnet.

Die sog. Heerschildordnung legte im Kern den Rang der einzelnen Adelsgruppen (Heerschild) fest und regelte vor allem, wer von wem Lehen annehmen durfte.

Die Heerschildordnung teilte den Adel in sieben Heerschilde: Den ersten bildete der König, den zweiten die geistlichen Reichsfürsten ( Erzbischöfe , Bischöfe, Äbte), den dritten die weltlichen Fürsten (Herzöge, Mark-, Land- und Pfalzgrafen) und den vierten die Grafen und (Frei-)Herren. Die unteren Heerschilde (5.-7.) bildeten, hier sind sich die Quellen in der Klassifizierung uneins, die Ministerialen, Schöffenbarfreien und übrigen Ritterbürtigen. Alle anderen Freien (etwa Geistliche und Frauen) waren heerschildlos.

Generell galt, wer ein Lehen von einem rangtieferen Herrn akzeptierte, verlor seine Standeszugehörigkeit. Wenn beispielsweise ein Mitglied des 3. Schildes ein Lehen von einem Herrn des 4. Schildes erhielt, wurde er sofort diesem niedrigeren Schild zugeordnet.

Siehe auch: Kaiser, König, Fürst, Herzog, Pfalzgraf, Markgraf, Landgraf, Erzbischof, Graf, Abt, Freiherr, Herren, Ritter, Ministerialen

(Text: Stefan Grathoff)

Ädikula

kleines, antikes oder antikisierendes Bauteil.

Diminutiv von lat. Aedicula = Tempel; also "Tempelchen". Oft handelt es sich nicht um antike Schreine, sondern um spätere Nachbildungen von kleinen Tempeln, die häufig in größere Bauwerke integriert sind. Eine typische Form sind Figurennische oder Portal mit zwei umrahmenden Säulen und einem kleinen Giebel.

Adjunkt

Von der Regierung ernannter Gehilfe und Vertreter.

In Frankreich seit 1800 dem Maire (Bürgermeister) beigegebener, von der Regierung ernannter Gehilfe und Vertreter. 1807 und in den folgenden Jahren wurden mit dem Maire auch die Adjunkten in einem Teil Deutschlands eingeführt und blieben teilweise auch nach 1814 mit wesentlich gleichen Befugnissen bestehen. Der Ausdruck Adjunkt hat sich nur in der Pfalz für den (seit 1869 gewählten) Beigeordneten erhalten.

Aes

Römische Münze (auch As).

Das Aes (auch As) gehörte zu den ersten Münzen im alten Rom. Die Kupfermünze wurde z.T. mit Blei und Zinn legiert. Sie wurde vom Staat herausgegeben.
Das Aes grave (lateinisch, »Schwerbronze«) ist die Bezeichnung für gegossene große italienische und frühe runde römische Bronzemünzen, deren Einheit der As (römisches Pfund = 273 g) war. Das As zählte 12 unciae. 2 Ass ergaben 1 dupondius.
Die erste Ausgabe erfolgte wahrscheinlich 269 v. Chr. A. weist bereits eine Wertbezeichnung auf und ersetzt die italischen Kupferwährungen Aes rude und Aes signatum. Die Wertbezeichnung »I« bedeutet 1 As.

Afterlehen

Vom Lehnsmann an einen Aftervasallen weitergegebenes Lehen.

Von einem Lehensmann an einen Dritten ausgegebenes Lehen. Letzterer wurde dann Unter(lehns-)herr, Afterlehnsherr oder Zwischen(lehns-)herr genannt. Lehen durften im Allgemeinen ohne Einwilligung des Oberlehensherrn afterverlehnt werden.

Agnaten

Männliche Verwandten.

Auch Schwertmagen, Speermagen und Magen genannt. Nach germanischem Recht die männlichen Verwandten des Mannesstammes. Nach langobardischem Lehensrecht waren die Agnaten Seitenverwandte.

Ahnenprobe

Urkundlich belegter Abstammungsnachweis.

Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Vorfahren (Ritterprobe) und der Rechtmäßigkeit der betroffenen Ehen (Filiationsprobe).
Ahnenproben lassen sich in Deutschland seit dem 12./13. Jahrhundert nachweisen. So legte z. B. der "Sachsenspiegel" fest, dass die Zugehörigkeit zu einem Stand den Nachweis von vier Ahnen erfordere. Ahnenproben waren Voraussetzung eines Adelsbeweises, für die Fähigkeit zum gerichtlichen Zweikampf, zur Aufnahme in Orden, Stifte oder Domkapitel, für die Zulassung zu Turnieren, sowie für die Landtagsfähigkeit und zur Erlangung bestimmter Hofämter. Die Zahl der geforderten Ahnen war örtlich verschieden und hatte bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts eher steigende Tendenz. Sie schwankte zwischen 4 und 32. Als Ahnenprobe diente zumeist eine Ahnentafel, in welcher sämtliche zu beweisenden Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem Wappen aufgeführt und die Filiation aus einer rechtmäßigen Ehe urkundlich nachgewiesen sein musste. Mit der Säkularisation der Kirchengüter zu Beginn des 19. Jahrhunderts verloren die Ahnenproben ihre rechtliche Bedeutung.

Akanthus

Bauplastisches Motiv besonders am Kapitell.

Akanthus, oft irrtümlich mit Diestel oder Bärenklau übersetzter Name einer Pflanze, deren schöne Blattform in der Bauplastik, bes. beim korinthischen Kapitell seit etwa 420 v. Christi und bei dessen römischen Abwandlungen (z.B. Kompositkapitell) verwendet wird. Die Romanik stilisiert den Akanthus oft stark um, Renaissance und Barock nehmen ihn in seiner antiken Form wieder auf.

Akroterion

(in der antiken Architektur) bekrönende Verzierung auf dem First und an den Ecken des Giebels repräsentativer Bauten

Das Akroterion (vom Altgriechischen τὸ ἀκρωτήριον akrotérion „oberste Ecke, Spitze“) dient als Architekturelement der Bekrönung des Giebelfirstes und der Verzierung der auslaufenden Dachschrägen an den Giebelecken. Das Akroterion kommt häufig in der antiken griechischen, etruskischen und römischen Tempelarchitektur sowie bei Grabstelen vor.

Akzise

Bezeichnung für eine mittelalterliche Steuer.

Seit dem 13. Jahrhundert Bezeichnung für Steuern und Zölle aller Art, vor allem für städtische Verbrauchssteuern, die meist als Ungeld bezeichnet wurden.

Alant

Heilpflanze und Würzmittel.

 

Alant (Inula), auch unter den Bezeichnungen Darmkraut, Edelwurz, Altkraut, Helenenkraut und Odinskopf bekannt, war eine wild wachsende oder in Gärten kultivierte Heilpflanze, deren Wurzel seit der Antike bei Atemwegs- und Stoffwechselerkrankungen, Verdauungsbeschwerden sowie Harn- und Hautleiden verabreicht wurde. Ebenso lange diente Alant als Würzmittel für Speisen und Wein (Alantwein). Die in Urin gebeizte und zerstoßene Alantwurzel soll nach Mattuschka mit Potasche und Heidelbeeren vermengt einen blauen Farbstoff ergeben haben.

Quellen: Hassler, Flora s.v. alant; Zimmermann, Natur-Lexikon s.v.alant; Steffens, Wörterbuch S. 37; Schubert, Essen S. 204; Mattuschka, Flora 2, S. 266; P. Dilg: Art. Alant. In: LexMA I, Sp. 267; Marzell, Geschichte. S. 262; Hildegard von Bingen, Physica, Liber Primus. De plantis, Capitulum XCV s.v. Alant.

 

Albus

Mittelalterliche Münzeinheit.

Der Albus war eine seit Mitte des 14. Jahrhunderts im Rheinland gängige Münze. Die Pfennigmünze hatte einen höheren Silbergehalt als andere minderwertige Münzen. Ihren Namen leitete die helle Münze vom denarus albus (Weißpfennig) ab. Auf dem Avers des Albus sind meist Heilige oder Christusdarstellungen und auf dem Revers Wappenschilde in Pass-Formen zu sehen. Obwohl der Albus seit den Münzverträgen der rheinischen Kurfürsten ab 1357 als für alle geltende Vertragsmünze eingeführt wurde, fand der Albus im Mainzer Kaufhaus ebenso wie der Gulden nur selten Verwendung.

Quelle: Niemann, Handbuch S. 235; Noback, Taschenbuch 1, S 212; P. Berghaus: Art. Albus. In: LexMA I, Sp. 137.

Alkoven

Bettnische.

Von arab. al kubba, "Höhlung", "Nische". In der maurischen Architektur eine als Bettstatt dienende überwölbte Mauernische. Davon abgeleitet, im Abendland ein fensterloser Nebenraum, der zumeist als Schlafgemach Verwendung findet.

Allianzwappen

Verbindung zweier Wappenschilde.

Ehewappen, Heiratswappen. Verbindung zweier Wappenschilde, z. B. von Ehepaaren, bei denen beide Partner über ein Familienwappen verfügen. Die Bezeichnung Allianzwappen erfährt heute eine Neubelebung durch die Gepflogenheit, Partnerstädte zu suchen und die Wappen beider Städte gemeinsam wiederzugeben.

Allmende

Gemeisnchaftlicher Besitz einer Siedlungsgeminschaft.

Nach älterer umstrittener Auffassung bei den Germanen das Gesamtvermögen eines Dorfes bzw. in späterer Zeit auch der Stadt, soweit es nach der Verteilung zu Sondereigentum übrig blieb und das von der Markgenossenschaft gemeinsam genutzte Land, die gemeine Mark bildete. Gehörte das Land einem Grundherrn, so blieb die Allmende entweder in seinem Besitz und die Bauern waren nur nutzungsberechtigt oder er war Glied er Markgenossenschaft.

Im Laufe der Zeit verengerte sich der Begriff Allmende teils auf das Weideland oder auch auf die aus der Weide entstandenen Äcker, teils erweiterte er sich auf alles, was in gemeiner Nutzung steht (z.B. Wege). Als zur Allmende gehörig (Markgut) wurden manchmal auch Sachen betrachtet, die sich auf privatem Grund und Boden befanden (z.B. Eichen und Buchen). Da die Allmende schon frühzeitig meist nur noch aus Wald bestand, so wurden häufig Ausdrücke, die an sich nur diesen bezeichneten (z.B. gemeiner Wald, Markholz, Waldmark) für die Allmende überhaupt gebraucht. Von diesen Waldungen wurden seit dem 13. Jahrhundert große Teile in Forste verwandelt.

Heute bedeutet Allmende die im Eigentum von Gemeinden oder ähnlichen Korporationen befindlichen Liegenschaften, soweit sie von den Mitgliedern genutzt werden.

Allod

Eigengut (im Gegensatz besonders zum Lehen).

Im Gebiet fränkischen Rechts ursprünglich die Erbschaft, dann das Erbgut im Gegensatz zum Kaufgut, schließlich das Eigentum im Gegensatz besonders zum Lehen.

Almanach

Kalender(tafel) mit Informationen über Feiertage, Feste und Markttage.

Ursprünglich Bezeichnung für kalenderähnliche Tafeln mehrerer Jahre, mit astronomischen oder astrologischen Angaben, wie sie schon von den Römern verwendet wurden. Seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts gedruckte astronomische Kalender, mit Informationen über Feiertage, Feste und Markttage, manchmal auch mit Horoskopen. Seit dem 18. Jahrhundert meist mit Abbildungen versehenes kalendarisch angelegtes Jahrbuch.

Alraune

Rübenähnliche Wurzel mit symbolisch-magischer Kraft.

Von althochdt. alb, "Geistwesen", und althochdt. runen, "flüstern", "raunen". Bezeichnung für eine rübenähnliche Wurzel, deren Wuchs der Gestalt eines kleinen Menschen ähnelt. Im 16./17. Jahrhundert vermutete man, dass solche Wurzeln von Pflanzen stammten, die unter dem Galgen wuchsen und mit dem Urin oder dem Sperma eines Gehenkten in Berührung gekommen seien. Die Wurzeln hießen daher im Volksmund auch "Galgenmännlein", und man sagte ihnen eine glücksbringende und aphrodisische Wirkung nach. Die begehrten Alraunen sind die Wurzeln des im Mittelmeerraum heimischen Nachtschattengewächses. Die Alraune ist das Symbol der Zauberin Kirke

Altan

Balkonartige Anbau (auch Söller).

siehe Söller.

Altar

Aufsatz auf dem Opfertisch.

Von lat. altaria, "Aufsatz auf dem Opfertisch", später abgeleitet von lat. altus, "hochragend", "erhaben", "geheim". 
Die erste christliche Ausführung des Altars war tischförmig, später auch block-, kasten- oder sarkophagförmig. Der Altar besteht gewöhnlich aus dem Altarblock (Stipes = fester Pfahl, Holzblock), auf der die Altarplatte (Mensa = Tisch) aufliegt. Die Verkleidung des Stipes wird als Antependium bezeichnet, die Rückseite oft auch als Dorsale. In weiterer Folge ging der rückwärtige Altarabschluss meist in einen Aufbau (Retabel) über. Diese sich nach oben fortsetzenden Altarabschlüsse waren seit dem 4. Jahrhundert oft als Reliquienschreine ausgebildet und wurden im oberen Teil ab dem Mittelalter mit Tafelbildern geschmückt. In der Spätgotik fanden mehrteilige Ausführungen Verwendung, und es entstanden die so genannten Flügel- oder Wandelaltäre, die vom 14. bis zum 16. Jahrhundert vorkommen. Bei diesem mit geschnitzten oder gemalten Bildern geschmücktem Altaraufsatz sind an den mittleren, feststehenden Altarschrein bewegliche Seitenflügel angesetzt. Frühe Altare wurden bisweilen von Baldachinen überdacht (Ziborium).

(Text: Stefan Grathoff)

Altarnische (Burg)

Zimmernische besonders im "Großen Saal" im Palas.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgkapelle.

Altdeutscher Stil

Sammelname für einen in der 2. Hälfte 19. Jahrhundert üblichen historisierenden Möbelstil.

In der Romantik in Deutschland übliche Bezeichnung für Werke der Bildenden Kunst, die aus dem Mittelalter oder der Renaissance stammen, vornehmlich aus dem 15. und frühen 16. Jahrhundert. Besonders die Theoretiker des Klassizismus verwendeten den Ausdruck statt der Bezeichnung "gotisch", da dieses Wort ursprünglich mit "barbarisch" und "geschmacklos" gleichgesetzt wurde.
Sammelname für einen in der 2. Hälfte 19. Jahrhundert üblichen historisierenden Möbelstil. Die so genannten altdeutschen Möbel sind eine Mischung aus Elementen der Spätgotik, der Renaissance und des Barock. Altdeutsche Kästen weisen vielfach einen Architekturdekor auf und haben häufig in einfachem Wund gedrechselte Säulen sowie vollplastische, kreiselförmig gedrechselte Zierstücke, die an erhöhten Teilen als Bekrönung fungieren. Typisch sind auch die als Relief gestalteten aufgesetzten Dekorstücke in neobarocker Manier.

Althochdeutsch

Älteste Sprachstufe des Deutschen von 750 bis 1050.

Das Althochdeutsche entwickelte sich vom 5./6. – 9./10. Jhd. durch die sog. zweite Lautverschiebung aus dem Germanischen. Dadurch trennte sich das Hochdeutsche von allen anderen germanischen Sprachen, d. h. auch dem Niederdeutschen.

 

Amethyst

Schmuckstein.

Von griech. amethystos, "dem Rausche widerstehend". Der Schmuckstein ist eine Abart des Quarzes. Der Amethyst galt von der Antike bis zum Mittelalter als Mittel gegen Gift und gegen die Trunkenheit. Da der Stein die Farbe des "bescheidenen" Veilchens hat, stellt er in der christlichen Symbolsprache ein Sinnbild der Demut dar und wurde bereits im Mittelalter in Bischofsringen gefasst.

Amtsverweser

Stellvertretender Verwalter

Anachoret

Zurückgezogen lebender Geistlicher.

Ähnlich dem Einsiedler (Eremit, Klausner) zog sich der Anachoret von der Gesellschaft zurück um ohne die Störung weltlicher Einflüsse die Nähe zu Gott zu erfahren.

Ancien régime

Zeit der Bourbonenherrschaft vor 1789.

Französisch: "alte Regierungsform". Der Terminus wird meist für die Zeit der Bourbonenherrschaft vor der Französischen Revolution (1789) verwendet, manchmal auch allgemein für die europäische Gesellschaftsordnung von der Mitte des 17. bis zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert.

Anerbenrecht

Form des bäuerlichen Erbrechtes.

Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere Anerbenrecht (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung.

Angelstein

Besonders geformter Stein zur Aufnahme der Torangel.

Aus der Mauer vorkragender oder in der Laibung des Tores eingefügter Stein mit einem Loch oder einer Pfanne zur Aufnahme der Torangel.

Anglikanische Kirche

Offizielle Kirche Englands.

Die Anglikanische Kirche (v. lat.: anglicanus = englisch), offiziell Episcopal Church of England, entstand unter König Heinrich VIII. Sie vereinigt in ihrer Tradition evangelische und römisch-katholische Glaubenselemente, wobei die römisch-katholische Tradition im Ritual etwas dominanter ist, aber die evangelische in der Theologie. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Reformation.

Angstloch

Deckenöffnung im Untergeschoss des Bergfrieds.

Kreisförmige oder quadratische Öffnung, die als senkrechter Einstieg in die unteren Turmräume diente. Oft als Burggefängnis angesehen diente der Raum eher als Vorratslager. Mangels Treppen oder Leitern mussten die Gefangenen abgeseilt werden.

Ankerbalken

Holzbalken zur Versteifung bzw. "Verankerung" des Mauerwerks.

In Längsrichtung einer Mauer eingemauerter starker Holzbalken zur Versteifung bzw. "Verankerung" des Mauerwerks. Ankerbalken fanden vor allem im Hochmittelalter Verwendung.

Ansage

Ansage einer Fehde.

Ansage bedeutet im Allgemeinen Ansage einer Fehde, im besonderen das Recht des Lehensherrn sowie des Lehnsmannes, das Treueverhältnis einseitig zu kündigen. Die Folgen waren dieselben wie bei der Felonie.

Antependium

Altarvorsatz.

Antealtare, Antemensale, Frontale. Bezeichnung für den Altarvorsatz, von lat. ante, "vor", und pendere, "hängen", mit der Bedeutung "Vorhang", ursprünglich aus Stoff bestehende Verkleidung der Vorderseite des Stipes, des Trägers der Mensa (Altarplatte).
Das Antependium war in der Ostkirche seit dem 4. Jahrhundert, im Westen seit dem 5. Jahrhundert gebräuchlich. Gewöhnlich wurde die Vorderseite, manchmal aber auch die beiden Schmalseiten und die Rückseite des Altartisches mit Stoff bespannt. Seit dem 8. Jahrhundert sind feste Verkleidungen des Altarunterbaus üblich. Meist aus Holz bestehend, wurden aber auch Metallverkleidungen samt Emailverzierimg üblich. Die Rückwand des Altarunterbaus heißt Dorsale bzw. Dossierung. Seit 1570 war das Antependium, im Gegensatz zu den protestantischen Kirchen, in katholischen Gotteshäusern zwingend vorgeschrieben.

Antichambre

Vorzimmer.

Vorzimmer, von lat. ante = vor, davor; frz. chambre = Zimmer; davon: "antichambrieren".

Antoniter

Christlicher Orden.

Der Antoniusorden, die Antoniter oder Antonianer, wurde 1059 in St. Didier-de-la-Motte in der Dauphiné in Südfrankreich gegründet. Das Stammkloster befindet sich in St. Antoine zwischen Grenoble und Valence. Der französische Edelmann Gaston soll ihn als Dank für die Heilung seines Sohnes vom "Antoniusfeuer", einer im Mittelalter in Europa verbreiteten ansteckenden Seuche, gestiftet haben. Der Name erinnert an Antonius den Großen, den Vater des Möchtums. Papst Urban II. bestätigte 1095 den Orden als Laienbruderschaft, Papst Bonifatius VIII. wandelte ihn 1298 in einen Chorherrenorden um. Von 1217 an widmeten sich die Antoniterchorherrenstifte besonders der Krankenpflege, 365 Spitäler wurden in den drei folgenden Jahrhunderten gezählt.
Antoniter tragen über schwarzem Chorkleid einen schwarzen Mantel mit hellblauem T-Kreuz.

Antoniusfeuer

Im Mittelalter auftretende tödliche Krankheit.

Auch "heiliges Feuer" oder ignis infernalis, "Höllenfeuer", genannt. Vor allem im Mittelalter aufgetretene tödliche Krankheit. Wer davon befallen war, meinte, von einem inneren Feuer aufgezehrt zu werden. Die Menschen schrieen und krümmten sich vor Schmerzen. Um das Jahr 1100 sollen allein in Limoges/Frankreich 40.000 Menschen am Antoniusfeuer gestorben sein. Nach dem Volksglauben sollte die Krankheit durch Gebete zum hl. Antonius Eremita geheilt werden. Heute weiß man, dass die Krankheit durch den Genuss von Mutterkorn, einem auf Getreideähren schmarotzenden Pilz, ausgelöst wird. Durch moderne Getreidereinigungsverfahren ist die Gefahr des Antoniusfeuer gebannt. Die letzte bekannte Massenerkrankung ereignete sich 1951 in Frankreich. Damals wurden mehr als 200 Menschen mit Mutterkorn vergiftet, vier davon starben. In der christlichen Kunst sind bisweilen vom Antoniusfeuer Befallene wiedergegeben, aus deren Leib kleine Flammen züngeln.

Antwerk

Begriff aus de mittelalterlichen Belagerungstechnik.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Anzugsgeld

Abgabe an den Herrn beim Herzug.

Im Mittelalter eine übliche Abgabe für das Recht, sich an einem bestimmten Ort wohnlich niederlassen zu dürfen. Dem Anzugsgeld entsprach das Abzugsgeld beim Verlassen des Ortes.

Appelation

Anrufung einer höheren gerichtlichen Instanz.

Die Kurfürsten und die meisten großen Fürsten des Reiches erwarben sog. "Appellationsprivilegien" ("privilegia de non appellando"), d.h. der Kaiser verlieh ihnen das Recht, ihren Untertanen die Appellation an ein kaiserliches Gericht zu versagen. Darüber hinaus verlieh er "privilegia de non evocando", d.h. der Kaiser selbst durfte keine Prozesse vom Gericht des betreffenden Landesherrn mehr vor sein eigenes Gericht ziehen. Das machte die landesherrlichen Gerichte zu den höchsten Gerichtsinstanzen in dem betreffenden Land und war ein wesentlicher Schritt zur einheitlichen fürstlichen Territorialherrschaft.

(Text: Uni Münster)

Apsis

Halbrunder Abschluss des Kirchenchors.

Von griech.: "hapsís", "hapsidos" ("Verknüpfung", "Bogen", "Wölbung").

Die Ostseite einer Kirche oder Basilika ist hinter dem Chor mit einem halbrunden Anbau abgeschlossen, der Apsis. Sie ist meist von einem ebenfalls halbrunden Überbau, der Apsiskalotte bzw. Konche (später wurde der Begriff Konche auf die Apsis übertragen), bedeckt. Bei den römischen Basiliken konnte es auch vorkommen, dass am Querschiff oder an den Nebenchören kleinere Apsiden anschlossen. Dadurch entsteht z.B. ein Dreiapsidenchor. Auch war es möglich, dass bei einigen einschiffigen römischen Kirchen, seltener bei Basiliken, keine Apsis vorhanden war. Hierbei handelte es sich dann um einen sogenannten "platten Chorschluss".

Im Westen Europas wurde die Apsis - infolge des Übergangs in die Gotik - von Glasmalereien und Skulpuren abgelöst, während im italienischen und byzantinisch-ostchristlichen Kirchenbau die Apsis erhalten blieb.

Aquädukt

Steinbauwerk (Wasserleitung) auf Pfeiler- und Bogenkonstruktionen.

Römisch antike, brückenartige Steinbauwerke aus Pfeiler- und Bogenkonstruktionen, die das Wasser in einem offenen oder überdeckten Rinne (Kanal) im natürlichen Gefälle über Flüsse und Täler vom Land in die Siedlung leiteten. Der Aquädukt bezeichnet auch das gesamte Wasserführungssystem, zu dem die Quellenfassung, die mit Überlauf- und Schiebertechnik ausgestattete Verteilungskammer, das Divisorium (lat. divisio = Verteilung) und die Verbrauchsstelle (Thermen, Brunnen, Paläste) gehören. Der Wasserkanal, im Querschnitt ca. 0,80 x 1,60 m war mit hydraulischem, gut abdichtenden Kalkmörtel (Mörtel) ausgekleidet, mit großen Steinplatten gegen Verschmutzung (und ,Wasserdiebstahl' durch die Bauern) abgedeckt. Die bedeutendsten Aquädukte für die Wasserversorgung Roms wurden in der Campagna gebaut, der erste 312 v. Chr. von Appius Claudius. In der spätrömischen Kaiserzeit gab es ein Anlagen mit z. T. fast hundert Kilometern langen Kanalsystem. Aquädukte wurden noch im 19. Jahrhundert bis zur allgemeinen Einführung des Druckwasserleitungsystems (Wasserwerke, Wassertürme u. Dampfdruckausgleichstürme) gebaut.

Ar

Flächenmaß (100 m²).

Das Flächenmaß entspricht 100 m² oder 1/100 Hektar. Das in England und USA gebräuchliche Acre besteht aus 40,5 Ar.

Architrav

Tragender Hauptbalken in der Architektur.

von griech. archi-, "ober-", "erster", und lat. trabs, "Balken", (gleichbedeutend griech. Epistylion). Bezeichnung für den waagrechten tragenden Hauptbalken (Bindebalken), der Säulen, Pfeiler oder Bogen überspannt. Architrave sind oft friesförmig verziert und dienen als Auflage, als Träger des Gebälks.

Arcuballista

Mittelalterliche ballistische Waffe.

Arcuballista bezeichnet eine Bogenschleuder, ähnlich einer großen Armbrust, die als Handwaffe getragen oder auf Rädern fortbewegt werden konnte.

Argentum

Begriff aus dem Münzwesen.

Seit der Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr. gab es in Rom Silbergeld, das im Tempel der Iuno Moneta (=»Mahnerin« »Münze«) geprägt wurde. 1 Sesterz (sestertius) bestand aus 2 dupondii (ursprünglich 2,5 asses), der Denar (denarius) hatte 4 sestertii (ursprünglich 10 asses).

Arisierung

Verdrängung jüdischer Bürger aus dem Wirtschaftsleben im Dritten Reich

Zwischen 1933 und 1945 wurden große Teile des Eigentums der von den Nationalsozialisten verfolgten Juden „arisiert“.[Anm. 1]  Der Besitz der jüdischen Bürger wurde teilweise auf „legalem“ Weg, im Sinne der damaligen nationalsozialistischen Gesetzgebung, an sogenannte „Arier“ oder direkt in Staatsbesitz übertragen. Der Begriff „Arier“ bezeichnet dabei in der Rassenideologie des Nationalsozialismus eine als „höherwertig“ und „überlegen“ klassifizierte Menschengruppe.

Unzählige Menschen und Organisationen bereicherten sich durch die „Arisierung“ im Rahmen eines riesigen „Enteignungs- und Umverteilungsprozesses“ an jüdischem Eigentum. Beteiligt waren neben Parteistellen, Kommunen und Behörden auch viele Geschäfts- und Privatleute.[Anm. 2] Die „Arisierung“ reichte von der Übertragung jüdischen Eigentums in „arischen“ Besitz bis hin zur wirtschaftlichen Verdrängung und Existenzvernichtung der Juden.[Anm. 3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte durch die alliierten und bundesrepublikanischen Restitutions- und Entschädungsgesetze vor der „Rückerstattungskammer“ der Versuch, erlittenes Unrecht zumindest teilweise wiedergutzumachen.Vgl. ebd., S. 14.

(Text: Marion Nöldeke)

Arisierung

"Arisierung", systematische Benachteiligung von Juden auf Basis rassistischer und antisemitischer Haltungen.

Arisierung“ beschreibt Prozesse, bei denen aufgrund rassistischer und antisemitischer Haltungen Menschen, die nicht dem „arischen“ Ideal entsprechen, benachteiligt oder von der Gesellschaft isoliert werden. Ein Beispiel waren die Nürnberger Rassengesetze, welche vehemente Einschnitte in die Rechte der jüdischen Bevölkerung nach sich zogen (u.a. Berufsverbote, Eheverbot mit deutschstämmigen Menschen usw.).  Dies hatte Konsequenzen für die Wohnsituation, die Arbeitssituation sowie den sozialen und rechtlichen Status.

Arkade

In der Architektur ein(e) auf Pfeilern oder Säulen ruhende(r) Bogenreihe.

(lateinische arcus = Bogen). Ein auf Pfeilern oder Säulen ruhender Bogen bzw. eine Reihe von Bögen (Arkatur) in der Front von Fassaden, in Innenhöfen oder in Verbindung mit einem offenen Gang als Bogengang, Wandelgang oder Laubengang, Galerie oder Loggia.

Blendarkade
Die Blendarkade öffnet die Wand nicht, sie gliedert sie nur dekorativ. Die Blendarkade ist ein vorgebauter Bogen, der keine Maueröffnung umschließt. Die Bögen sind oft zu einer Blendarkade gereiht.

Zwergarkade
Zwergarkaden (auf zierlichen Säulchen) bilden unter dem Hauptgesims romanischer Choranlagen einen nach außen geöffneten Laufgang, die Zwerggalerie.

Arkadenfenster

Fensterform mit einer oder mehreren Mittelsäulen.

Besonders aufwendig und repräsentativ gestaltetes Fenster mit einer, zwei, drei oder mehr Mittelsäulen, die vorwiegend an repräsentativen Palasbauten Verwendung fanden.

Solche Arkadenfenster mit mehrfach gekuppelter Arkadenöffnung sind etwa in der Pfalz Gelnhausen, auf Burg Münzenberg und der Burg in Büdingen zu bewundern. Auch die Burgen Salzburg und Wimpfen in Bayern, die Wartburg und Rothenburg in Thüringen sowie die Albrechtsburg in Sachsen verfügten über einen besonders dekorativen Fensterschmuck.

 

Armarium

Im Kloster Aufbewahrungsort der hl. Bücher.

Das Armarium (lat. Waffenschrank) war der Raum, in dem man im Kloster die (heiligen) Büchern aufbewahrte. Bücher wurden in diesem Zusammenhang als "Waffen' des Geistes" betrachtet.

Armbrust

Handwaffe des Mittelalters.

Eine Armbrust ist eine bogenähnliche Waffe, die Pfeile oder Bolzen aus Metall verschießt; in seltenen Fällen auch Kugeln oder Steine (bspw. zur Vogeljagd).

Arrondierung

Abrundung von Streubesitz durch Kauf und Tausch.

Abrundung von Streubesitz durch Kauf und Tausch. Ziel war es, Herrschaft über ein möglichst geschlossenes Gebiet zu erlangen.

Artes liberales

Die sieben "freien Künste".

Seit dem Altertum üblicher Terminus für die "Sieben freien Künste" (lat. septem artes liberales), d. h. die Bildungsziele der freien Bürger. Der Terminus war auch im Mittelalter für die Ausbildung des freien Mannes üblich, der nicht auf materiellen Broterwerb angewiesen war. Die von Martianus Capella stammenden Schrift "De nuptiis Mercurii et Philologiae" (Von der Hochzeit Merkurs mit der Philologie) aus dem 5. Jahrhundert n. Chr. überliefert die Disziplinen des Bildungswesens der Antike. Das Mittelalter übernahm die Artes liberales An den Universitäten wurden sie in die drei unteren Fächer, das Trivium, zu dt. "Dreiweg" (Grammatik, Dialektik, Rhetorik), und in die vier höheren Fächer, das sogen. Quadrivium, zu dt. "Vierweg" (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie), unterteilt. Als Symbol für die Artes liberales diente oft eine siebensprossige Leiter. Während die septem Artes liberales, die "sieben freien Künste", im Alterum den Freigeborenen vorbehalten waren, durften die mit körperlicher Arbeit verbundenen mechanischen bzw. schmutzigen Künste auch Unfreie ausüben. Im Mittelalter zählten zu den Artes mechanicae auch die Bildende Kunst mit der Baukunst sowie die Angewandte Kunst.

Artikulation

Produktion von Lauten beim Sprechen.

Unter der Artikulation versteht man die Produktion von Lauten beim Sprechen. Bei der Bildung der Laute (Vokale und Konsonanten) arbeiten verschiedene Bereiche in Mund und Rachen zusammen, z.B. die Atmung, der Kehlkopf und Bewegungen der Zunge.

artikulatorisch

die Artikulation betreffend

die Artikulation betreffend

Arx

Lateinische Bezeichnung für eine befestigte Anhöhe, Schutzwehr oder ein Bollwerk.

Arx war ursprünglich die lateinische Bezeichnung für eine befestigte Anhöhe, Schutzwehr oder ein Bollwerk. Die "arx" konnte Teil eines "oppidum" oder einer befestigten "urbs" sein. In karolingischer Zeit (751-814) wurden sogar Herrenhöfe und befestigte Gutshöfe "arx" genannt.

Aschkenasisch

Glaubensrichtung im Judentum.

Die Weltjudenheit teilt sich heute hauptsächlich in aschkenasische und sefardische Juden. "Aschkenas" ist seit der talmudischen Zeit die hebräische Bezeichnung für Deutschland. Die aschkenasischen Juden stammen aus Mittel- und Osteuropa. Das aschkenasische Judentum stellt weltweit über drei Viertel, in Israel etwa die Hälfte der jüdischen Gesamtbevölkerung.

Assimilation

Form kombinatorischen Lautwandels, bei dem sich Laute aneinander anpassen

d.h. es werden artikulatorische Merkmale von dem einen auf den anderen Laut übertragen. Weitere Erklärungen s. hier.

Atlant

Stütze in Form einer männlichen Figur.

Gewölbe- oder Gebälkstütze in Form einer männlichen Steinfigur; benannt nach dem Titan Atlas, der nach der griechischen Mythologie das Himmelsgewölbe stützt.

Attische Basis

Basis einer Säule.

Bezeichnung für die attisch-ionische Form der Säulenbasis, bestehend aus zwei horizontal verlaufenden halbrunden Wülsten, mit einer Hohlkehle in der Mitte.

Auditorium

Versammlungsraum im Kloster.

Das Auditorium (lat. audire = hören, anhören) war ein Versammlungsraum im Kloster.

Aufgehendes Mauerwerk

Noch sichtbares Mauerwerk eines Kulturdenkmals.

Sammelbegriff in der Archäologie und zur Baubeschreibung für alle flächenhaft aufsteigenden, vertikal oder auch leicht geböschten, konstruktiven Mauerwerke aus Ziegel oder Naturstein, insbesondere die sichtbaren Partien oberhalb der Fundamente.

Aufklärung

Hauptsächlich Bezeichnung einer Epoche.

Der Begriff Aufklärung bezeichnet die im 18. Jahrhundert vorherrschende geistige Bewegung der europäischen Intelligenz. Ihr Kennzeichen ist das Vertrauen in die Vernunft als entscheidende Quelle aller Erkenntnis, als Richtschnur menschlichen Handelns und als Maßstab aller Werte. Kant definierte 1784 in seiner Schrift "Was ist Aufklärung?" die Aufklärung als "Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit". Im vernünftigen Denken und in einem durch die Vernunft bestimmten Handeln sahen die Aufklärer die Garantie für ein ständiges Fortschreiten der Menschheit in der Beherrschung der Naturkräfte ebenso wie in der Herbeiführung einer gerechten sozialen Ordnung.Der sozialgeschichtliche Hintergrund der Aufklärung ist der wirtschaftliche und soziale Aufstieg des Bürgertums, dessen Emanzipationsbestrebungen von der Aufklärung wiederum wichtige Impulse erhielten. Die Aufklärung war die geistige Wegbereiterin der Französischen Revolution. Die ideengeschichtlichen Wurzeln der Aufklärung liegen im Humanismus, in der Reformation und in den rationalistischen philosophischen Systemen des 16. und 17. Jahrhunderts (Spinoza, Descartes).Die Aufklärung war eine gesamteuropäische Erscheinung, die bis nach Nordamerika griff. Sie erfuhr ihre erste Ausprägung in den Niederlanden und England, wo Philosophen und Staatsrechtslehrer wie H. Grotius, T. Hobbes und J. Locke die Idee des dem Menschen eingeborenen Naturrechts (siehe Themenkomplex Menschenrechte: Vertiefungsthema Naturrecht), der natürlichen Religion, des Gesellschaftsvertrags und der angeborenen Menschenrechte entwickelten. Sie stellten damit die Position des Königtums "von Gottes Gnaden" ebenso in Frage wie den Anspruch der Kirchen, höchste Entscheidungsinstanz in Fragen der Moral, im Bereich der Wissenschaft, der Literatur, der Kunst und des Erziehungswesens zu sein.Die Aufklärung entfaltete ihre größte intellektuelle, gesellschaftliche und politische Wirksamkeit in Frankreich. Ihre bedeutendsten Vertreter waren Voltaire, Montesquieu, Rousseau, Diderot, Holbach, d'Alembert. Im Bereich der Staats- und Gesellschaftstheorien entwickelte Montesquieu aus englischen Vorbildern die Theorie der Gewaltenteilung von Exekutive, Gesetzgebung und Justiz unter dem Dach einer konstitutionellen Monarchie. Auch Voltaire hielt am Ideal des aufgeklärten Monarchen fest und forderte politische Rechte nur für die Besitzenden. Dagegen vertrat Rousseau die Idee der Volkssouveränität und der Gleichheit aller Bürger. Daraus ergab sich für ihn die Forderung nach der Republik.Die staats- und bürgerrechtlichen Vorstellungen der französischen Aufklärung und ihre Forderung nach den Menschenrechten hatten über Frankreich hinaus zunächst großen Einfluss auf die Führer der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung (T. Jefferson, T. Paine). Sie fanden Eingang in die Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Kolonien, die "Virginia Bill of Rights" und die amerikanische Verfassung. Von dort wirkten sie zurück auf die Französische Revolution (siehe Themenkomplex Menschenrechte: Dokumente).

(Text: Stefan Grathoff)

Auflassung

Rechtsform der Überlassung eines Grundstücks o.a.

Rechtsakt, durch den die Übertragung eines Grundstücks (Lehen) aufgrund eines Gerichtsurteils erfolgte, zuerst nur vor den Königsgerichten, dann auch vor den Volksgerichten. Durch das Urteil erlangte der Erwerber unmittelbar die Sachherrschaft (Gewere), auch wenn die Besitzeinweisung erst später erfolgte. Seit dem 14. Jahrhundert wurde die gerichtliche Auflassung teils durch die Siegelurkunde bzw. das Notariatsinstrument, teils durch die Eintragung in die Stadtbücher usw. verdrängt. Zum Schluss trat die Eintragung ins Grundbuch an die Stelle der Auflassung.

Augustiner

Sammelbegriff für zwei Gemeinschaften: die Augustiner-Chorherren und die Augustiner-Eremiten.

Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Augustiner-Eremiten.

Augustiner-Chorherren bzw. Chorfrauen gibt es seit dem 11./12. Jahrhundert. Chorherren nennt man Priester, die mit anderen zusammen in einer "Vita communis", in "gemeinschaftlichem Leben" zusammen leben, zusammen beten, gemeinsam glauben und arbeiten. Auf den römischen Synoden von 1059 und 1063 wurde die Geistlichkeit ermahnt, eine einheitliche Regel einzuführen, die den Mönchstatus mit dem aktiven Leben in der Laiengemeinschaft vereinen sollte. Das Armutsgebot, die Keuschheit und der Gehorsam sollte weiterhin befolgt werden, jedoch ohne die Abkehr von der Welt zu bedingen.

Auf diese Weise wollte man auch Weltpriestern die Vorteile mönchisch-klösterlichen Lebens eröffnen. Solche priesterlichen Gemeinschaften entstanden zunächst an Bischofskirchen; später wurden daraus "normale" Klöster. Bis Mitte des 12. Jahrhunderts hatten fast alle Gemeinschaften die Regel des Augustinus eingeführt. Offiziell bestätigt wurde diese Regel durch das 4. Laterankonzil im Jahr 1215.

Die regulierten Augustiner-Chorherren sind ein Orden der kath. Kirche, der durch lange Entwicklung, ohne einen Gründer, entstanden ist. Die in Südgallien im 6. Jahrhundert auftauchenden kanonischen Kleriker waren ortsstabile Geistliche. Die Chrodegangregel (um 755 niedergelegt) bewirkte eine strenge Trennung vom Mönchtum. Die bis ins 11. Jahrhundert gesetzlich geltende Aachener "Institutio" von 816 verlangte von den Kanonikern weder Armut noch Gelübde. Wolfgang führte als Kanoniker im Domstift Trier 956/964 die klösterliche Strenge ein. Zu Beginn des 11. Jahrhunderts waren die Kathedralstifte Hildesheim und Bamberg sowie das Zürcher Grossmünster Vorbilder der Reichskanonikerreform.

Die Tendenzen der Reformatoren des 11. Jahrhunderts, die auch Gemeinschaften von Stiftsinsassen erfassten, indem sie durch die Verpflichtung zu Armut und die Annahme einer besonderen asketischen Disziplin eine Annäherung der "Vita canonica" an die "Vita monastica" herbeizuführen suchten, fielen zusammen mit der Wiederentdeckung des Ideals eines Lebens in der Gemeinschaft, das der hl. Augustinus (354-430) in seinen Schriften aufgezeigt hatte. Die "Regula Augustini" erscheint erstmals Mitte des 11. Jahrhunderts.

In den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts erscheint die strenge Richtung der Reformbewegung der Regularkanoniker (Der Orden spaltete sich 1117/19 in eine mildere Praxis (ordo antiquus) und eine härtere Lebensweise (ordo novus) mit Handarbeit und strengem Fasten.), besonders unter dem Einfluss der kanonischen Gemeinschaften eremitischen Ursprungs und der raschen Ausbreitung der Prämonstratenser. Die ideale Lebensführung bedeutete für diese Gemeinschaften Streben nach Armut und starke Betonung der manuellen Arbeit als asketische Übung und materielle Existenzgrundlage. Der äußere Eindruck für diese Haltung war das Tragen einfacher Kleidung aus billigem Stoff, Besonderer Wert wurde auf ein vertieftes geistliches Leben gelegt.

Augustiner-Chorfrauen

Regulierte Kanonissen seit dem 11. Jahrhundert, zuerst oft Konversen in Doppelklöstern der Augustiner-Chorherren (Regularkanoniker), seit 1123/27 in fast unabhängigen Stiften. Kennzeichen: kanonikale Liturgie und Kleidung, Besitzverzicht. Nach der Blüte im Hochmittelalter zerfielen v.a. die unabhängigen Stifte.

(Text: Stefan Grathoff)

Aula regia

"Königshalle" als Versammlungsort.

Die Aula Regia ersetzte ab dem 7. Jh. den germanischen Senatus als politische Versammlung. Den Mittelpunkt der Aula Regia bildeten das Palatinum und der Königshof. In Strafsachen sowie bei Prozessen waren die Mitglieder dieser Versammlung uund ihre Familien privilegiert.

Aureus (Münze)

Alte Münzeinheit.

Seit Sulla und Caesar wurden verstärkt auch Goldmünzen verwendet, bis zu Beginn der Kaiserzeit Silber und Gold als Zahlungsmittel nebeneinander Verwendung fanden. Das Aureus bestand aus 25 Denar (denarii), der Solidus (solidus, "Sold", "Söldner") war ½ Aureus wert. In der Kaiserzeit war das gegenseitige Wertverhältnmis der Münzen so: 1 aureus = 25 denarii = 100 sestertii = 200 dupondii = 400 asses.

Ausgleichdialekt

Mischung aus verschiedenen Dialekten.

Ein Ausgleichsdialekt ist ein neuer Dialekt, der entsteht, wenn Sprecher unterschiedlicher Dialekte aufeinandertreffen und sich ihr Sprachmaterial verändert und vermischt, z.B. das Pennsylvania Dutch oder das Hunsrückische in Brasilien.

Auskragung

Vorspringen eines Bauteils aus der Wandflucht.

Das Vorspringen ("Vorkragen") eines Kragsteins, eines Gesimses oder Erkers aus der Bauflucht bzw. das Vorspringen eines Fachwerkgeschosses, mit dem Ziel, den Wohnraum zu erweitern oder/und ein Gegengewicht (Konterlast) für Zwischendecken-Belastungen zu bilden.

Auslaut

Der letzte Laut einer Silbe oder eines Wortes.

Z.B. bildet der Laut [l] den Auslaut des Wortes Stall.  

Avers (Münze)

Vorderseite der Münze.

Von lat. adversus, »zugekehrt«. Der Avers ist die Bezeichnung für die Kopf- Bild-, Vorder- oder Hauptseite einer Münze oder Medaille. Ein weniger gebräuchlicher Ausdruck für die Vorderseite einer Münze ist der lat. Terminus Effigies. Die Rückseite der Münze heißt → Revers.

Baccalaureus

Akademische Würde.

Gelehrter, der die unterste der akademischen Würden erlangt hat.

Backsteinbau

Aus gebrannte Ziegelsteinen errichteter Bau.

In den steinarmen Gebieten griff man häufig auf gebrannte Ziegelsteine aus Ton oder Lehm wetterfest gehärtet (gebrannt) als Baumaterial zurück. Im Abendland zuerst von den Römern angewendet, wird der Backstein von den Byzantinern übernommen und teils im Wechsel mit Naturstein verwendet, teils zu reinen Backsteinbauten aufgeführt. Das Vorbild der lombardischen Backsteinbauten des 10. und 11. Jahrhunderts wird für die bedeutende mittelalterliche Backsteinkunst in der norddeutschen Tiefebene und in den Niederlanden auch für Burgen maßgebend. Die Außenseite der Backsteinbauten blieb oft unverputzt und unverkleidet.

In den anderen Teilen Deutschlands wurden Backsteine meist nur zur Ausmauerung des Fachwerkes verwendet. Manchmal setzten norddeutsche Burgbauer Back- und Natursteine gleichzeitig ein, doch meist entstanden reine Backsteinbauten, wie beispielsweise viele Burgen des Deutschen Ordens. Die kleinen und regelmäßigen Steine waren besonders gut dazu geeignet, die Mauern der Burgen künstlerisch zu gestalten. Die reich gegliederten Fassaden der norddeutschen Burgen machen ihren besonderen Reiz aus.

Dabei werden die zerbrechlichen gotischen Zierformen meist vermieden oder vereinfacht und die gekrümmten Profile des Maßwerks, der Fenster- und Portallaibungen aus Formsteinen (in besonderen Formen gebacken) zusammengesetzt. Der herb-gewaltige Eindruck dieser Bauten rührt von den glatten Riesenflächen her, die großlinig von Blendspitzbögen, Zier- und Quergiebeln (Zwerchgiebel, Zwerchhaus) aufgelockert werden. Dunkle Glasursteine zeichnen architektonisch wichtige Stellen aus und beleben den sonst einfarbig roten Bau.

Backsteingotik

In der Zeit der Gotik in Norddeutschland bevorzugte Baumode.

Backsteinbauten bestehen aus unverputzten, ausgefugten, gebrannten Ziegelsteinen, oft auch durch glasierte, verschiedenfarbige Ziegel oder Klinker belebt. Zierglieder sind aus so genannten Formsteinen zusammengefügt. Schon im 4. Jahrtausend v. Chr. wurden Backsteine in Mesopotamien verwendet. Im deutschen Bereich wurden sie erst in der Zeit der Gotik im norddeutschen Raum zur architektonischen Mode. Viele Städte Norddeutschlands sind von der so genannten norddeutschen Backsteingotik geprägt (u. a. Lübeck, Wismar, Neubrandenburg). Die Wrangel-Kapelle ist das südlichste Zeugnis der norddeutschen Backsteingotik.

Baie

Fenster (-nische).

Alter Ausdruck für Fensternische oder Fenster auf Burgen.

Baldachin

Prunkhimmel aus Stoff über dem Thron.

Ursp. kostbarer Seidenstoff aus Baldacco = ital. Bezeichnung für Bagdad, dann Prunkhimmel aus Stoff über dem Thron, Bischofsstuhl, Altar, Bett oder, an Stangen tragbar, über dem Allerheiligsten bei Prozessionen. Baldachin wird auch das kleine steinerne, schirmartige Schutz- und Prunkdach über (gotischen) Statuen und über Kanzeln genannt.

Balkenlöcher

Löcher im Mauerwerk .

Löcher im Mauerwerk sind häufig Spuren des Baugerüstes, sie können aber auch von Deckenbalkenlagen stammen.

Balkenriegel

Verbindungshölzer im Fachwerkbau.

Als Riegel werden horizontale Hölzer im Balkenverbund einer Fachwerkwand bezeichnet. Sie werden mit Zapfen oder Überblattungen an die senkrechten Ständer angeschlossen. Überblattung nennt man das Verfahren, die Dicke der Werkstücke zu halbieren und die zu verbindenden Enden passförmig wie zwei Blätter aufeinander zu legen.

Ballei (Burghof)

Burghof (eigentlich umpfählter Ort).

Spätmittelalterliche Bezeichnung für Burghof (eigentlich umpfählter Ort).

Ballei (Deutscher Orden)

Provinz des Deutschen Ordens.

Bezeichnung für eine Provinz des Deutschen Ordens. Dieser Begriff wird seit dem 13. Jahrhundert gelegentlich und seit dem 14. Jahrhundert regelmäßig verwendet. Er ist wahrscheinlich romanischen Vorbildern, insbesondere der Verwaltungsorganisation Siziliens, nachgebildet. Die Verwaltung einer Ballei leitete der Landkomtur. Insgesamt gab es im Deutschen Orden 12 Balleien.

Ballisten

Mittelalterliche Belagerungsmaschinen (Torsionsgeschütze).

Die großen Torsionsgeschütze der Griechen und Römer funktionierten aufgrund eines gegen die Schussrichtung gedrehten und damit gespannten Sehnenbündels. Die großen Pfeil- und Kugelballisten, die auf diesem Prinzip der Drehung (Torsion) beruhten, gehörten zu den Standardwaffen der griechischen, römischen und byzantinischen Heere.

Der Militärhistoriker Schmidtchen beschreibt den komplizierten Mechanimus der griechisch-römischen Torsionsgeschütze folgendermaßen: "Kernstück der Konstruktion dieser schweren Fernwaffen war ein senkrechter hölzerner Rahmen, der durch zwei Balkenstücke in drei kleinere Rahmen unterteilt wurde. In den beiden äußeren befanden sich oben wie unten bronzene Spannbuchsen eingelassen, über welche mehrere, dicht nebeneinander liegende Stränge aus Sehnen eingezogen waren. Man bevorzugte hierbei Nacken- und Sprunggelenksehnen von Stieren und Hirschen. Zwischen die beiden, über die Buchsen verlaufenden Hauptstränge, wurden in ihrer Mitte starre hölzerne Arme eingeschoben, deren äußere Enden mit einer verstärkten Bogensehne verbunden waren. Eine gegen die Schußrichtung erfolgende Drehung der senkrechten Sehnenbündel über die oberen und unteren Buchsen bewirkte eine starke, durch diese Torsion hervorgerufene Spannung. Zum Schuß zog man nun die Bogensehne mit einer Windenkonstruktion auf der durch den mittleren Rahmenteil reichenden Läuferschiene des Schaftes, der mitsamt dem Rahmen über einen Scharnierhebel in der Höhe verstellbar war, bis zum Einrasten durch eine Sperrklinke zurück und erhöhte damit die Spannung noch beträchtlich. Bei der Freigabe der Bogensehne durch die Entriegelung der Sperrklinke schnellten die beiden Arme nach vorn und brachten den eingelegten Pfeilbolzen oder die Steinkugel mit hoher Geschwindigkeit in die Schussbahn." Die verwendeten Pfeilbolzen hatten ungefähr eine Länge von 60 cm. Die Reichweite betrug je nach Größe des Geschützes bis zu 500 Metern. Bis zu dieser Entfernung durchschlug der Pfeilbolzen jede in der Antike bekannte Körperpanzerung. (Schmidtchen, Kriegsmaschinen S.114f.)

Von den Griechen gelangte das Wissen über die Ballisten an die Römer. Bis ins dritte Jahrhundert vor Christus hinein war die Balliste das einzige Wurfgeschütz der Römer und kam in den Punischen Kriegen (264-146 v.Chr.) vielfach zur Anwendung. Sie wurde von 10 Mann und einem Geschützführer bedient. Die vierräderigen carroballista tauchen erst in der späteren Kaiserzeit auf. Die mächtigsten von ihnen warfen 2-6 Zentner schwere Geschosse (Steine, Kugeln) in stark gekrümmten Bogen 1.000 Schritt (ca. 350 Meter) weit.

Nur Spezialisten mit großer Sachkenntnis und Erfahrung konnten die Sehnenbündel exakt und gleichförmig vorspannen, weil Kälte und Feuchtigkeit das Verhalten der Natursehnen relativ stark beeinflußten. Man stellte die optimale Vorspannung anhand des Tones fest, den die Sehnenbündel bei kurzem Anreißen von sich gaben.

 

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Bankarmbrust

Mittelalterliche Belagerungsmaschine.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Bankert

Uneheliches Kind (auch Bastard).

siehe Bastard.

Bann

Recht der Obrigkeit, zu gebieten und zu verbieten.

Unter Bann versteht man zunächst das Recht der Obrigkeit, insbesondere des Königs (Königsbann), zu gebieten und zu verbieten (Banngewalt). Dann bezeichnet Bann auch die Strafe, die bei Verletzung des Bannes eintritt (Bannbrüche, Bannbuße), Schließlich beschreibt Bann das Gebiet der geltenden Banngewalt (Bannbezirk). Je nach dem Tätigkeitsgebiet unterscheidet man verschiedene Einzelbänne, meistens den Friedensbann, den Verwaltungsbann und den Verordnungsbann. Der Bann kann übertragen werden (Bannleihe), wobei sich der Bann entweder auf einen geschlossenen Bezirk (Stadtfriede) bezieht oder Zubehör eines Gutes ist. Ein solches Bannrecht kann sich auch nur auf besondere Gerechtsame beziehen und die dazu nötige zwingende Gewalt (z.B. Burgbann (Aufbietung zum Burgdienst), Forstbann, Gewerbebann u.ä..

Baptisterium

Taufbereich im Kirchengebäude.

Das Baptisterium (lat. Taufgebäude) ist ein Taufort, der im Frühmittelalter vom eigentlichen Kirchenbau abgetrennt war, sich aber stets in unmittelbarer Nähe befand. Das Baptisterium war ein abgeteilter Raum oder Anbau bzw. ein selbständiger, häufig achteckiger Zentralbau, der in einer Distanz von maximal 25 Meter zur Kirche stand . In altchristlicher und mittelalterlicher Zeit (4.-15 Jahrhundert) wurde er meist westlich von einer Bischofskirche errichtet. Im Taufbecken (Piscina), das in der Mitte des Raumes stand, wurden die Täuflinge untergetaucht. Mit dem Verschwinden dieses Brauches setzte sich der Taufstein in der Kirche durch.

Barbakane

Dem Tor gegenüberliegendes Verteidigungswerk bei Burg- und Stadtbefestigungen.

Während der Kreuzzüge lernten die Kreuzfahrer im Nahen Osten eine besondere Form der Außentorsicherung kennen: die Barbakane. Eine Barbarkane war ein dem Tor gegenüberliegendes Verteidigungswerk und sollte das Tor bzw. die zum Tor führende Brücke zusätzlich schützen. Barbakanen waren mit einem Hof, Wehrgängen und einem Zugang zum Tor ausgestattet. Zur Burg hin waren Barbakanen offen, damit sie im Fall ihrer Eroberung dem Feind keinen Schutz bieten konnten. In der näheren Umgebung finden sich solche Vorbefestigung etwa auf Burg Windstein und Burg Alzey. Häufiger fanden Barbakanen bei Stadttoren Verwendung.

Barock

(Kunst)Epoche zwischen etwa 1570/1600 und 1750.

Abgeleitet vom portugiesischen "barroco" (sonderbar geformte Perle) und vom französischen "baroque" (sonderbar). Das Barock wurde von den Zeitgenossen des 17. Jahrhunderts tatsächlich auch gegenüber der vorangegangenen Renaissance als sehr sonderbar empfunden. Der Stil ist eine Übersteigerung, der italienischen Hochrenaissance, kam im deutschen Bereich aber erst nach dem Dreißigjährigen Krieg zur Blüte. Die Endphase des Barock wird Rokoko genannt. Es ist die Kunst des Absolutismus und des aufkommenden Manufakturbürgertums. Die Barockkunst ist prunkvoll und grandios, lebensfroh, aber auch melancholisch; heiter und verspielt; voller Schnörkel und Verzierungen. In der Architektur des Barock gibt es Rundungen, Kuppelbauten, glockenförmige Turm-Dachhauben (wie das kleine Türmchen zwischen den beiden Türmen der Stephani-Kirche), dazu viele Plastiken und Bilder.
Der Epochen- und Stilbegriff leitet sich vom portugiesischen Wort "barroco" mit der Bedeutung "unregelmäßig" her, ursprünglich bezogen auf die Oberfläche einer Perle.
Die Barockzeit ist vielgestaltig und spiegelt hierdurch die konfessionellen und politischen Gegensätze in Europa wider: Die protestantische Republik Holland und die katholische absolutistische Monarchie Frankreich, das päpstliche Rom und das kaiserliche Wien oder das kursächsische Dresden sind Schauplätze der barocken Kultur, die allenfalls auf einem sehr allgemeinen Nenner Gemeinsamkeiten aufweisen. Hierzu gehört insbesondere das Bewusstsein, dass die Welt und das Leben von unversöhnlichen Gegensätzen bestimmt sind.
Die statische Harmonie der Renaissance wird in eine dynamische verwandelt. Die Bewegung ist ein Grundelement des Barock. Dies wird besonders bei den vielen Heiligenfiguren deutlich, die in voller weiblicher Schönheit oder männlich muskelbepackt, mit wehenden und wallenden Gewändern, mitten in großen Gebärden dargestellt werden. Kreisende Formen, die Kurve, die Ellipse werden zu Hauptformen architektonischer Gestaltung. Der Raum in seiner Gesamtheit ist das Ziel. Er wird durch verschiedenste Perspektiven, ein ausgeklügeltes System von Licht und Schatten, durch Unterbrechungen und überraschende Durchblicke zu einem Erlebnis, das einen Einblick in das Unendliche, in den Himmel geben soll. Es gibt keine Mauern mehr zwischen drinnen und draußen und das oben und unten erwischt sich. Pausbäckige Engel und nackte Putten besorgen das Geschäft zwischen Erde und Himme. Die Stukkateure gewinnen im Barock eine große Bedeutung. Ihr Bandelwerk (vielleicht mit Girlanden zu übersetzen) aus floralen oder auch geometrischen Motiven macht aus den Räumen Festsäle.
In Süddeutschland hat der barocke Stil seine ganz eigene, herausragende Ausformung erfahren. Seine besondere Bedeutung wird natürlich auch durch die Vielzahl barocker oder zumindest barockisierter Kirchen- und Klosterbauten unterstrichen. Überall in Allgäu/Bayerisch-Schwaben, auch in den kleinsten Dörfern, ragen die Zwiebeltürme, die ´welschen´ Hauben, wie sie wegen ihrer Herkunft aus Italien auch genannt werden. Die Epoche des Barock war die Zeit der Glaubenskriege, des Dreißigjährigen Krieges, der Gegenreformation, des fürstlichen Absolutismus.

Basilika

Kirchenbau, bei der das Mittelschiff höher (und oft breiter) ist als die Seitenschiffe.

Kennzeichen dieses altchristlichen Kirchenbaus ist, dass das Mittelschiff einer drei-, fünf- oder mehrschiffige Kirche höher (und oft breiter) ist als die Seitenschiffe. Das Mittelschiff wird zudem dabei durch eigene Fenster beleuchtet (durchfensterter Obergaden, Lichtgaden). Wenn über den Seitenschiffen Emporen zu finden sind, nennt man das Ensemble Emporenbasilika. Sind keine Fenster im Mittelschiff vorhanden spricht man von einer Pseudobasilika.
Man unterscheidet daneben die Säulenbasilika (Säulen als Stützen) und die Pfeilerbasilika (Pfeiler als Stützen). In der Spätgotik verliert die Basilika durch die Hallenkirche, in Renaissance und Barock durch Zentralbau und Saalkirche an Bedeutung. Ursprünglich war die Basilika das Amtsgebäude des Archon Basileus auf dem Markt von Athen. Im alten Rom nannte man die Markt- oder Gerichtshalle Basilika. Sie war gewöhnlich von Seitenschiffen flankiert und endete zuweilen in einer halbrunden Tribuna (Apsis).

Basilisk

Sagenhafte Schlange mit tödlichem Blick.

Im Altertum geflügelte Schlange mit tödlichem Blick; Im Mittelalter auch Bezeichnung für ein schweres Feldgeschütz.

Basisdialekt

Tiefste Schicht des Dialekts.

Der Basisdialekt wird repräsentiert durch die ältesten, bodenständigsten Personen eines Ortes.

Bastard

Uneheliches Kind.

Uneheliches Kind, "auf der Bank geboren", im Gegensatz zum im Ehebett geboren. Andere Ausdrücke waren Winkelkind, Kegelsohn ("Kind und Kegel"), Stichling, Krebskind, Hübsch- oder Liebeskind, Bastard.

Bastei

Halbrunder Wehrbau an der äußeren Mauer.

Halbrunder Wehrbau an der äußeren Mauer, der eine bessere Verteidigung gegen Wurfmaschinen und Mineure erlaubte.

Bastion

Mauervorbau zum Aufstellen von Geschützen.

Mauervorbau zum Aufstellen von Geschützen. Dann seit ca. 1450 rundliches, zur Flankenverteidigung vorgeschobenes Werk aus Balken, Flechtwerk und Erde (Bollwerk). Später meist fünfeckiger Mauerbau, seit dem 16. Jahrhundert auch Bastei genannt.

Batzen

Mittelalterliches Zahlungsmittel.

Schweizerische, süddeutsche und oberitalienische Silbermünzen zu 4 Kreuzern, die Ende des 15. Jahrhunderts eingeführt wurden, als die Groschen in der Schweiz und Süddeutschland knapp geworden waren. Die Herleitung der Benennung »Batzen« oder »Rollbatzen«, wie die frühe zeitgenössische Bezeichnung lautete, ist bis heute umstritten. Früher wurde der Münzname meist aus der Bezeichnung für das Berner Wappentier »Bätz« (Bär) abgeleitet, denn in Bern wurden 1492 zum erstenmal Batzen geprägt. In neuerer Zeit gewinnt die pejorative (abwertende) Deutung im Sinne von »Dreckklumpen« an Bedeutung.

Schon bald wurden die Batzen in großen Mengen, aber auch in unterschiedlichen Münzfüßen geprägt, zudem verschlechterte sich der Feingehalt zunehmend. Dies führte in süddeutschen Städten mehrfach dazu, dass die Münzsorte mit Verboten abgewehrt wurde. Obwohl sich auch die Esslinger Reichsmünzordnung 1524 gegen den Batzen aussprach, verbreitete sich dieser bis nach Preußen, wohl wegen seines praktischen Nutzens im Handel. Er wurde auch in Mehrfachnominalen ausgebracht, vor allem als Drei- und Sechsbätzner. Nach der Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 wurden in Süddeutschland Halbbatzen im Wert eines rheinischen Albus in großen Mengen bis ins 17. Jahrhundert geprägt. In der Schweiz wurde der Batzen als Währungsnominal bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts beibehalten. Dort war er meist mit einem Lilienkreuz auf der Vs. und dem Kantonsschild auf der Rs. versehen. In Süddeutschland herrschte die Darstellung des Landesschilds und des (einköpfigen) Adlers als Münzbild des Batzens vor.

 

Baufuge

Sichtbare Stelle eines Bauwerks, an der zwei Mauerzüge unverzahnt aufeinandertreffen.

Oft deutlich sichtbare Stelle eines Bauwerks, an der zwei unterschiedliche, meist zeitlich verschiedene Mauern unverzahnt aufeinandertreffen.

Baugerüst

Arbeitsplattform aus Holzböcken und Bohlen.

Waren die Fundamente gesetzt, begann man zunächst auf dem Boden stehend zu mauern. Ab einer gewissen Höhe baute man eine Arbeitsplattform aus Holzböcken und Bohlen. Wuchs die Mauer in die Höhe, musste ein Baugerüst gezimmert werden. Dazu benutzte man meist sog. Auslegergerüste, später auch Stangen- oder Standgerüste.
Auslegergerüste wurden in die Mauer integriert. Beim Hochmauern wurden Rund- oder Kanthölzer (Rüsthölzer) in bestimmten Abständen waagerecht so eingemauert, dass ihr längeres Ende nach außen hervorragte. Waren die Balken fest verankert, legte man darauf Bohlen und konnte auf diesem Laufsteg weiterarbeiten. Nach unten wurde die Konstruktion zusätzlich mit Pfosten gegen die Mauer abgestützt. Nach Beendigung der Maurerarbeiten wurden die Bohlen entfernt und die Rüsthölzer aus der Mauer gezogen. Die so entstandenen Löcher wurden nicht zugemauert, sondern blieben offen und sind noch heute an vielen Burgmauern zu sehen. Stangen- oder Standgerüste ähneln unseren heutigen Baugerüsten. Man trieb lange Stangen in den Boden, von denen jeweils zwei in Arbeitshöhe mit waagerecht angebrachten Streichstangen verbunden wurden. Über diese mit Stricken verzurrten Querhölzer legte man die Bohlen.
Bei der Errichtung von Gebäuden, vor allem Bergfried und Türmen, scheint man anders vorgegangen zu sein. Diese wurden wohl von innen heraus hochgemauer und dabei die eingezogenen Decken und Treppen als Arbeitsplattform genutzt. Ein Baugerüst war in diesem Fall nicht unbedingt erforderlich.
Arbeiten wie Verputzen, Anstreichen und Ausbessern konnten von Hängegerüsten aus erledigt werden, die man von den Mauerkronen herabließ.

Bauhütte

Werkstatt, später die Gemeinschaft der Bauleute und Steinmetzen.

Ursprünglich die Werkstatt, später die Gemeinschaft der Bauleute und Steinmetzen an einem mittelalterlichen Kirchenbau (in Deutschland, Frankreich, England seit dem 13.Jh). Aus dem Zusammenwirken von Architekt, Maurer und Bildhauer erklärt sich der einheitliche Eindruck mittelalterlicher Kathedralen. Aus den deutschen Haupthütten in Straßburg, Köln, Wien, Regensburg und Bern und ihren zahlreichen unterstellten kleineren Bauhütten gehen die Anfänge der "Freimaurer" (Zunftfreiheit!) hervor. Mit dem Rückgang des Kathedralbaus im 15. Jahrhundert wird die Bauhütte von den Zünften verdrängt. (siehe auch Baumeister)

Baukran

Hebevorrichtung auf Baustellen.

Auf zeitgenössischen Bildern sieht man häufig, dass Lasten mit Hilfe von verschiedenen Kränen gehoben wurden.
Der einfache Kran bestand aus einer Balkenkonstruktion unterschiedlicher Bauart, an deren Spitze stets eine Seilrolle befestigt war. Mit einem Handseil konnten die Bauarbeiter Steine und andere Baumaterialien leicht hochziehen. Bei schweren Lasten erleichterte man sich die Arbeit, indem man das Seil über Umlenkrollen zu einem am Boden verankerten und drehbaren Haspel führte, auf dem sich das Seil aufwickelte. Die langen Griffhebel an dem Haspel wurden von mehreren Männern bedient.
Tiere konnte man auf hohen und engen Gebäuden zu diesen Arbeiten kaum einsetzen, weil sie bei einer Zughöhe von 30 Metern einen Laufweg von 50 Metern benötigten und dieser Platz nicht vorhanden war.

Verschiedene Arten von Baukränen sind der Tretrad-Kran, die Steinzange und der Wolf (Baukran)

(Text: Stefan Grathoff)

Baumeister

Verantwortlicher auf der Baustelle.

Die Anforderungen beim Bau kleinerer Burgen lassen sich mit denen vergleichen, die an einen Häuslebauer unserer Zeit gestellt werden. Im Holz-Burgenbau, der im 11. und 12. Jahrhundert noch weit verbreitet war, wurden vor allem geschickte Zimmerleute benötigt. Dagegen war bei einer Steinburg eine gewisse Sachkenntnis in Bezug auf Statik und Baumaterial erforderlich. Darüber hinaus waren die Bauarbeiten so umfangreich, dass ein vielbeschäftigter Adliger sich nicht ständig darum kümmern konnte und einen Baumeister (Bauverwalter) mit der Leitung der Baustelle betraute.

Im Kirchenbau des 11. und 12. Jahrhunderts waren die Bauverwalter meist Geistliche, doch schon im 12. Jahrhundert übten Weltliche (Laien oder baukundige Zisterzienserkonversen) diese Tätigkeit aus. Diese Bauverwalter leiteten die Baustelle, beaufsichtigten die Handwerker, organisierten Transportmittel und Baustoffe und stellten die Arbeitsgeräte bereit.

Wandernde Baumeister wurden meist von einer Reihe von Bauwerkleuten begleitet, die man ebenfalls für den Bau verpflichtete. Die restlichen Bauwerkleute und Handlanger wurden aus den umliegenden Dörfern und Städten angeworben.

Der Baumeister (magister, magister operis) hatte als Leiter der Baustelle ein vielfältiges Aufgabengebiet und wurde entsprechend gut bezahlt. Er entwarf die Gebäude, berechnete die Statik und überwachte die Bauarbeiten. Deshalb musste er in den Bereichen Holz- und Steinbau bestens Bescheid wissen. Allerdings waren die Anforderungen im Burgenbau geringer als im Kirchenbau. Während in den Gotteshäusern komplizierte Formen und kunstvolle Verzierungen überwogen, war der Burgenbau einfach und geradlinig, Kuppeln und Gewölbe eher selten. Zu den Aufgaben des Baumeisters gehörte es auch, die Baukosten zu überwachen, das Baupersonal anzustellen, die Arbeitszeiten zu regeln und die Werkleute gegenüber dem Bauherrn zu vertreten.

Anders als in England und Frankreich, wo zahlreiche Burgen-Baumeister bekannt waren, werden in Deutschland nur vereinzelt Baumeister namentlich genannt.

In der Burg Wildenberg/Amorbach hat sich im Untergeschoß des Palas (um 1180-1200) eine Inschrift erhalten, mit der sich ein damals vielleicht bekannter Baumeister Bertold und ein Steinmetz Ulrich verewigten: Bertold murte [mauerte] mich Ulrich hiwe [haute] mich. Da sich die Bauherren Ruprecht und Burkhard als Burgherren im Torturm (um 1210-20) mit der Inschrift Diese burhc mahte verewigten, waren anscheinend die Verben "machen" und "bauen" dem Bauherrn vorbehalten.

Im 14. und 15. Jahrhundert wurden Burgen- bzw- Festungsbaumeister schon häufiger erwähnt. Einer der bekanntesten Festungsbaumeister war Jacob von Ettlingen, der in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts im hessischen und süddeutschen Raum viele Um- und Neubauten von Burgen und befestigten Schlössern durchführte.

Beckenhaube

Ursprünglich eine eiserne Kappe unter dem Topfhelm, später eigenständige Helmform.

Die Beckenhaube, ursprünglich eine eiserne Kappe unter dem Topfhelm, entwickelte sich seit der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zu einer eigenständigen Helmform, die unabhängig vom Topfhelm getragen wurde.  

Der mit dem Topfhelm und der Beckenhaube verwandte Kübelhelm wurde durch die Beckenhaube von den Schlachtfeldern verdrängt und nur noch im Turnier verwendet.  

Die Beckenhaube hatte ein eiförmiges Aussehen und schützte die Schädeldecke sowie die Ohren und den Nackenbereich. An ihren unteren Rändern war meistens die sog. Helmbrünne mit Lederbändern befestigt. Sie bestand aus Kettengeflecht, schützte vor allem den gesamten Hals und ließ das Gesicht frei. Ein an der Helmbrünne befestigtes Naseneisen konnte über die Nase hochgeklappt und in der Stirnmitte der Beckenhaube eingehakt werden. Da das durchlässige Kettengeflecht der Helmbrünne dem Hals keinen optimalen Schutz bot, wurde sie zu Beginn des 15. Jahrhunderts von einem eisernen Kragen verdrängt. Kragen und Helm ergaben zusammen die sog. Große Beckenhaube. Als man dann dazu überging, die große Beckenhaube mit verschiedenen aufklappbaren Visieren zu versehen, war der Visierhelm geboren.   Erste Visiere als Gesichtsschutz kamen bereits Anfang des 14. Jahrhunderts auf. Sie waren entweder an Bolzen im Schläfenbereich drehbar oder wurden mittels eines Scharniers in Stirnmitte hochgeklappt. Während in Deutschland das Rundvisier Mode wurde, bevorzugten italienische Ritter das Kantenvisier. In einem Vollvisier befanden sich kleine Sehschlitze. Das Halbvisier bedeckte das untere Gesicht nur bis zur Augenhöhe.  

Gegen Ende des 14. Jahrhunderts, um 1360/70, bekam die Beckenhaube ein Visier in Form einer Hundeschnauze (Hundsgugel).  

 

Bede

Steuer des Landesherrn.

Bede ist die etwa seit dem 12. Jahrhundert in allen deutschen Territorien eingeführte Steuer, vom Landesherrn (s. Landeshoheit) erhoben, ursprünglich freiwillige Leistung und wahrscheinlich zurückgehend auf den Grafenschatz (von allen Freien, außer Rittern, dem Grafen erbrachte Abgabe), aber schon in der ersten Zeit regelmäßige, jährlich ein- bis dreimal gezahlte Abgabe. Vermögenssteuer, aber tatsächlich nur auf dem Grundbesitz lastend, wobei die Güter der Ritter ganz, die der Geistlichen zum Teil bedefrei waren. Seit dem 15. Jahrhundert wurden aber auch die Güter des Adels mehr und mehr mit der Bede belastet; auch bäuerliche Lehnsleute waren in älterer Zeit frei, außerdem kamen andere Befreiungen vor.
Bedepflichtig waren die einzelnen Bürger und Bauern, erhoben wurde die Bede jedoch von der Gemeinde, die sie ihrerseits repartierte. Im Allgemeinen zählten die Städte weniger als das Land. Die Reichsstädte zahlten die Bede an den Kaiser. Bede nennt man auch die von den Grundherren von ihren abhängigen Bauern erhobene Abgabe, für die z.T. auch andere Bezeichnungen üblich waren. Namen wie Bedehafer, Kuhbede oder Pflichtkorn rühren von der Art des Dienstes, Namen wie Herbstbede, Pfingstkuh von der Fälligkeit der Bede her.

Beginen

Frauen, die ohne Klostergelübde ein kontemplatives Leben führen.

Beginen sind Frauen, die unter einer frei gewählten Vorsteherin ohne Klostergelübde in "Beginenhöfen" ein andächtiges Leben führen, ohne einem Orden im eigentlichen Sinne anzugehören. Ihre Blütezeit war das 13. und 14. Jahrhundert in Westeuropa, einzelne Beginenhäuser bestehen heute noch in Belgien und Holland.

Belagerungsmaschinen

Schweres Kriegsgerät.

Mit einfachen Mitteln war einer gut befestigten Burg nicht beizukommen. Dies änderte sich, wenn die Angreifer schweres Belagerungsgerät in Stellung bringen konnten. Die Burgbewohner hatten große Schwierigkeiten, sich gegen diese Ungetüme zu wehren. Umstritten ist allerdings, ob in Deutschland der Einsatz schweren Belagerungsgerätes nur eine Ausnahme oder die Regel war. Um näheren Aufschluss darüber zu erhalten, muss man sich fragen, ob
1. die zumeist aus der römischen Tradition herrührenden Maschinen (Antwerk) im Mittelalter überall bekannt waren (Probleme der Überlieferung)
2. deutsche Burgbelagerer in der Lage waren, komplizierte und teure Belagerungsmaschinen zu bauen und
3. die Geländeverhältnisse bestimmter Regionen schweres Gerät überhaupt zuließen.

Die ausgefeilte Belagerungstechnik der Antike war nach dem Untergang des Römischen Reiches Ende des 5. Jahrhunderts (476) weitgehend in Vergessenheit geraten.

Während nach dem Untergang des Römischen Imperiums das "Gewußt-Wie" der antiken Technologie im byzantinischen Reich fortbestand und sogar noch weiter entwickelt wurde, verhinderten die Wirren der Völkerwanderung in Mitteleuropa eine vergleichbare Weitergabe dieser Kenntnisse. Die Entwicklung stagnierte, d.h. die germanischen Völker übernahmen nur die einfachen Waffenformen, da sie eine andere Kampfweise hatten. Die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Herstellung der römischen Belagerungswaffen wurden nicht benötigt und waren bis ins deutsche Hochmittelalter weitgehend vergessen.

Vegetius, Vitruvius u.a.

Die Kenntnisse gingen jedoch nicht gänzlich verloren. Im französischen Raum, wo der römische Einfluss groß war, griffen die Burgbelagerer im 9. und 10.Jahrhundert noch auf die Lehrbücher eines Vegetius und Vitruvius zurück und bauten das darin beschriebene Kriegsgerät nach.

Das Hauptwerk des Flavus Vegetius Renatus, die "Epitoma rei militaris" (Auszug aus dem Kriegswesen) entstand zur Zeit des Römischen Kaisers Theodosius d. Gr. (379-395). Das Werk wurde vielfach abgeschrieben und im Jahr 450 von Flavius Eutropius aus Konstantinopel ergänzt. Karl der Große ließ die "Epitoma rei militaris" übersetzen, doch machte man im fränkischen Heer keinen Gebrauch von den dort beschriebenen Kriegsgeräten.

M. Vitruvius Pollo lebte zur Zeit Caesars (100 - 44 v.Chr.) und Augustus' (63 v.Chr. - 14 n.Chr.). Berühmt geworden ist das 10. Buch seines Hauptwerks "De architectura libri X ad Caesarem Augustum" (10 Bücher zur Architektur in der Zeit Kaiser Augustus'). Vitruv war schon unter Caesar Kriegsingenieur und leitete die Werkstätten zur Herstellung von Kriegsgerät. Sein Buch enthält Beschreibungen aller entsprechenden Maschinen und Werkzeuge. Eine deutsche Übersetzung seines Werkes wurde 1548 von Rivius (Ryff) in Würzburg herausgegeben.

Die Schriften der antiken Kriegsautoren wurden in Mitteleuropa bis ins Hochmittelalter allenfalls von einigen Mönchen gelesen, in deren Bibliotheken sie die Zeiten überdauert haben.

Gemeint sind etwa Philon von Byzanz (3. Jh. v. Chr.), Heron von Alexandria (1. Jh. n. Chr.), Apollodorus von Damaskus (1.-2. Jh. n. Chr.), Biton, Archimedes (um 285-212 v.Chr.), Aeneas Tycitus, Aelian, Athenaeus, Apollodrus von Damaskus und Ammianus Marcellinus, der sog. Anonymus.

Die Kreuzzüge (1096-1291) brachten für die Kunst von Angriff und Verteidigung eine Wende. Die abendländischen Kreuzfahrer hatten bei den häufigen und langen Belagerungen hinlänglich Gelegenheit, die orientalischen, byzantinischen, venezianischen, genuesischen und vor allem armenischen Kriegsgewohnheiten zu studieren. Am erfolgreichsten nutzten die "Profis" des mittelalterlichen Kriegswesens, die Ritterorden der Templer, Johanniter und Deutschherren, die gewonnenen Kenntnisse. Seit dem 11. Jahrhundert taucht in zahlreichen schriftlichen Quellen eine Vielzahl verschiedener Kriegsmaschinen auf: Sturmleitern, Katzen, Rammböcke, Belagerungstürme, Ballisten und Wurfmaschinen.

Kyeser und Mittelalterliches Hausbuch

Die in den antiken Werken aufgezeichneten Anweisungen und Beschreibungen zur erfolgreichen Kriegführung wurden wieder entdeckt und in einer Reihe von Bilderhandschriften für breitere Kreise zugänglich gemacht. Zu den bemerkenswerten Handschriften gehören etwa Konrad Kyesers "Bellifortis" und das "Mittelalterliche Hausbuch" des Grafenhauses Waldburg-Wolfegg.

Konrad "Kyeser, wohl ein studierter Mediziner, bewährte sich in Kriegs- und diplomatischen Diensten als Gefolgsmann Herzog Stephans III., des Kneissel, von Bayern-Ingolstadt in Italien. Die Teilnahme an der Schlacht von Nikopolis am 28. September 1396, in der das Christenheer von den Türken vernichtend geschlagen wurde, geriet ihm zum traurigen Schicksal. Unter dem Vorwurf feiger Flucht - die er stets bestritt - wurde er nach Böhmen verbannt. Diesen Zwangsaufenthalt benutzte er, um von 1402 bis 1405 sein Werk "Bellifortis" abzufassen und mit Illustrationen versehen zu lassen. Diese Handschrift ist nicht nur der mitgeteilten kriegstechnischen Anweisungen und Mittel wegen von Bedeutung, sondern vor allem deshalb, weil der Text in einer Mischung von Wissenschaft, technischer Präzision, von Aberglauben, Zauberei und Mystizismus als Spiegel des Geistes und Ungeistes jener Zeit gelten kann. Das Inhaltsverzeichnis erfasst u.a. folgende Kapitel: Planetenbilder, Angriffswaffen für den Festungskrieg, Wassertechnik, Steiggeräte, Werfkunst - Armbrüste - Wurfmaschinen, friedliche Verwendung des Feuers - Zauberrezepte, kriegerische Verwendung des Feuers - Raketen - fliegende Drachen - Pulvergeschütze - chemische Rezepte, Bäder, Hausmittel usw." (Aus: Werner Meyer, Deutsche Burgen S.204)

"Das "Mittelalterliche Hausbuch", ein im 19. Jahrhundert eingeführter Name für ein erweitertes Büchsenmeisterbuch, ist nur bedingt mittelalterlich und kann kaum als Hausbuch gelten. Zunächst wohl als Sammlung von zwischen 1460 und 1480 entstandenen Einzelblättern im Besitz des Meisters, kam das Buch im 16. Jahrhundert an die Familie Hof; im 17. Jahrhundert erwarb es der Reichserztruchseß Maximilian von Waldburg für seine Bibliothek. Inhaltlich hat das Buch mit "Bellifortis" viel gemein, so die Planetenbilder, die medizinischen und alchimistischen Rezepte, Badesitten und vor allem auch die Darstellung der Kriegsmaschinen und Geschütze. Das Bild des höfischen Lebens im 15. Jahrhundert, das hier vor dem Leser entrollt wird, ist nicht bestimmt vom heldischen Geist, vom Wesen der hohen Minne oder asketischem Ritterdienst. Es stellt vielmehr das schillernde, erotische, auch unbekümmert grausame Treiben der sich vom finsteren Mittelalter befreienden Renaissance dar." (Aus: Werner Meyer, Deutsche Burgen S.204)

Als Johannes Gutenberg (um 1390 - 1468) den Buchdruck mit gegossenen beweglichen Lettern erfand, konnte man die antiken Handschriften in Übersetzungen vervielfältigen und verbreiten.

"Die erste deutsche Übersetzung des Vegez durch Ludwig Hohenwang von Thal Elchingen, dem Grafen von Laufen gewidmet, erschien 1475 unter dem Titel "Des durchleichtigen, wolgebornen Grauen Flavii Vegecii Renati kurcze red von der Ritterschafft zu dem großmechtigsten Kaiser Theodosio, seiner biecher vierer" in Ulm im Druck. 36 Jahre später erfolgte eine Neubearbeitung durch Hans Knappen, Kaiser Maximilian gewidmet. Ein Nachdruck 1529 von Stamer, Augsburg, erhielt einen Zusatz "von Büchsen geschoß, Pulver, Fewrwerk. Wie man sich darmit aus einer Stadt, Feste oder Schloß so von Feynden belägert wär, erretten, auch sich der Feind damit erwören möchte."(Aus: Werner Meyer, Deutsche Burgen S.204)

Wurf- und Schussmaschinen in Deutschland

Kenntnisse darüber, welche Belagerungsmaschinen in Deutschland benutzt wurden, vermitteln zum einen die zeitgenössischen bildlichen Darstellungen, zum anderen die schriftlichen Schilderungen der verschiedenen Chroniken. Aus den Bildern lassen sich die grundlegende Form und Funktionsweise der meisten Maschinen erkennen, während die Schriftquellen nur grob auf Aussehen und Verwendung dieser Waffen eingehen.

In den mittelalterlichen Quellen kursieren eine Vielzahl von Bezeichnungen für Kriegsmaschinen. Von einigen weiß man noch nicht einmal, wie sie ausgesehen haben. Andere, aus der Antike bekannte Maschinen haben ihr Aussehen im Mittelalter verändert. Verwirrung entsteht auch, weil gleich aussehende Apparate verschiedene Namen tragen oder umgekehrt dieselbe Bezeichnung verschiedenen Maschinen zugeordnet wird.

Aus den Quellen lassen sich grundsätzlich vier Arten von Schuß und Wurfmaschinen erkennen, die innerhalb derselben Gruppe aufgrund verschiedener Entstehungszeiten und -orte nicht immer genau baugleich waren:

 

  • Wurfmaschinen mit Gegengewicht
  • Wurfmaschinen mit Knebelkraft
  • Wurfmaschinen mit Sehnenantrieb
  • Wurfmaschinen mit Federantrieb

Aegidius Romanus liefert im 18. Kapitel seines Buches De regimine principum libri tres von 1280 eine Beschreibung der Wurfgeschütze. Ihm zufolge gibt es vier Arten von Wurfmaschinen mit Gegengewicht, die als Steinschleuder fungierten: "Ersteres, wenn ein Kasten mit Sand, Steinen, Blei oder anderen schweren Körpern unverrückbar mit dem kurzen Arm des Hebels verbunden ist. Diese Maschine, von den Alten trabucium (Tribok)genannt, wirft am genauesten, weil das Gegengewicht stets gleichförmig wirkt. Die zweite, von den Römern biffa (Blide) genannte Maschine mit einem beweglich an dem Hebel hängenden Gewicht, wirft stärker und weiter, aber nicht so genau und gleichmäßig. Eine dritte Maschine, tripantium geheißen, hat beide Arten des Gegengewichtes zugleich und wirft deshalb sowohl genau als weit. Eine vierte Gattung hat kein Gegengewicht, sondern wird durch Menschen an Stricken gezogen. Dieselbe wirft nicht so große Steine als die anderen, aber man kann sie in kürzerer Zeit schießbar machen und deshalb oft mit ihr werfen (Petraria)".

In den Urkunden und Chroniken tauchen einige Wurfmaschinen auf, von denen keine näheren Einzelheiten bekannt sind. So soll König Heinrich VII. (1308-1313) in Italien sog. Schlinger benutzt haben. Bei der Belagerung von Akkon 1189 setzten die Kreuzfahrer u.a. auch eine "Kocke" und eine sog. Ribolde, wohl eine Karrenarmbrust [Ballisten mit Bogenspannung - Standarmbrüste] ein. Andere Maschinen, von denen man so gut wie nichts weiß, trugen Namen wie Tummler, Swengel, Biblia, Troja, Schneller (=Rutte?), Matafunden usw.

Wurfmaschinen mit Gegengewicht

Seit Anfang des 13. Jahrhunderts sind mehrere Arten von Wurfmaschinen mit Gegengewicht nachgewiesen, die nach einem ähnlichen Prinzip funktionierten.

Eine lange Rute war durch eine Drehachse in zwei unterschiedlich lange Stücke geteilt.

Der Hauptbalken der Wurfgeschütze war ein bis zu 25 Meter langer Baumstamm, der mit eisernen Bolzen und Klammern zusammengehalten wurde. Eine Vorschrift vom Anfang des 14. Jahrhunderts fordert für die Rute eine Länge von 30 Fuß, wovon 25 Fuß auf den langen Hebelarm fallen sollten. Um die Spannkraft des Holzes zu steigern und angesichts der Beanspruchung einen Bruch des Holzes zu vermeiden, wurde die Rute in ihrer gesamten Länge mit einem mittelstarken Tau umwickelt. Die Durchbohrung für die eiserne Drehachse war ebenso wie die Achslager im Geschützgestell mit Eisen gefüttert.

Am längeren Rutenteil war das Geschoss befestigt, am kürzeren Ende der Rute setzte auf unterschiedliche Weise der Antrieb zum Wurf an. Die bekanntesten Maschinen, die nach diesem Prinzip funktionierten, waren der Tribok und die Blide.

Wurfweite

Mit einem 12 m hohen Tribok konnte man Steine bis zu einem Gewicht von 75 kg oder in Töpfen gegossene Bleimassen bis zu 500 Meter weit ins feindliche Lager katapultieren. Bei der Belagerung der Stadt Köln 1257 richtete eine jenseits des Rheins aufgestellte Blide noch über eine Entfernung von 450 Metern großen Schaden an. Die Burg Thurandt an der Mosel wurde 1248 vom ca. 500 Meter entfernten Berg ("Bleidenberg") mit zwei Bliden beschossen. Eine ähnliche Distanz, fast 500 Meter, überbrückte jene Blide, die auf der Burg Trutzeltz gegenüber der berühmten Burg Eltz aufgestellt wurde. Mit ihrer Hilfe hatte der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg 1331-1336 vergeblich versucht, die ihn störende Ganerbenburg einzunehmen.

Versuche im 19. Jahrhundert haben ergeben, dass ein Gewerf mit 8 Meter langem Hebel, der durch die Drehachse in Stücke von 2 und 6 Meter geteilt war, bei einem Gegengewicht von 3.000 kg eine 100 kg schwere Steinkugel 76 Meter weit schleudern konnte. 1849 wurde mit einem Tribok mit 10,30 Meter langem Hebel bei einem Gegengewicht von 4.500 kg eine 24pfündige Kugel 175 Meter katapultiert. Zur Zeit Napoleon III. (1848-1870) gelang es, mit einem 16,5 Meter langem Hebel bei einem Gegengewicht von 16.400 kg einen 1.400 kg schweren Stein 70 Meter weit zu werfen.

Treffsicherheit der Maschinen und ihre Wirkung

Das feste gleichmäßige Gegengewicht des Triboks ermöglichte eine für den hohen Bogenwurf erstaunliche Treffsicherheit. Fehlschüsse, die von der ungefügen Größe der Steingeschosse herrühren mochten, wurden durch die Veränderung des Gegengewichtes oder eine Standortverlegung des ganzen Triboks ausgeglichen. Erfahrene Tribokmeister verwendeten je nach Erfordernis schwere oder leichte Geschosse. Mit einer kleinen Schleudermaschine konnte ein geübter Geschützmeister faustgroße Steine sogar direkt durch ein Kemenatenfenster katapultieren. Bei der Blide erlaubte das bewegliche Gegengewicht zwar größere Wurfweiten, doch nahm die Zielgenauigkeit gleichzeitig ab.

Die Durchschlagskraft der von den Wurfmaschinen verschossenen Kugeln und Steine war aufgrund ihrer bogenförmigen Flugbahn und relativ geringen Geschwindigkeit nicht allzu groß. Besaßen sie aber ein hohes Gewicht, konnte bei einem Volltreffer eine verheerende Wirkung erzielt werden.

Von Tribok und Blide geworfene Steine wogen bis zu 30 Zentnern. Bei der Belagerung von Zara sollen sogar Steine von 3.000 Pfund geschleudert worden sein.

Die großen Wurfgeschosse wirkten weniger durch ihre Zerstörungskraft als durch ständigen und wahllosen Beschuß von Bauten und Menschen. Die ununterbrochene Präsenz und Bedrohung durch die verschiedenen [Geschoßarten] übten eine demoralisierende Wirkung auf die Burgbewohner aus. Während einer längeren Belagerung konnten Tausende von Steinen geworfen werden. Die fünf Triböke, mit denen die Berner im Jahr 1388 die Stadt Niedau unaufhörlich beschossen, waren theoretisch in der Lage, täglich 100 Steine zu verschießen. Bei der Belagerung der Burg Falkenburg in Thüringen 1458 sollen 372 Wagen voller Steine herangeschafft und insgesamt 7.800 Steine in die Burg geschleudert worden sein. Hierfür müssen zahlreiche Wurfmaschinen zur Verfügung gestanden haben.

Geschossarten

Mit den großen Wurfmaschinen verschoss man teilweise große Steinmengen, die mühsam zum Einsatzort geschafft werden mussten. Darüber hinaus schleuderten die Belagerer mit Nägeln beschlagene Balken und Eisenkugeln über die Mauern. Manchmal warf man auch Bienenkörbe hinüber. Die gereizten Bienen stachen solange auf die Belagerten ein, bis diese in keine Rüstungen mehr passten. Zuweilen sammelten die Angreifer auch Urin und Fäkalien, um diese Exkremente über die Burgmauer zu befördern. Auch Tierkadaver und Leichen warf man in die belagerten Plätze, um die Burgbewohner durch den Gestank zu zermürben und Epidemien auszulösen [Vergiften]. Obwohl im Mittelalter zahlreiche Giftstoffe bekannt waren, wurden wahrscheinlich niemals vergiftete Pfeile oder Armbrustbolzen verwendet. Der Einsatz des im Mittelalter gefürchteten Griechischen Feuers ist in Deutschland ebenfalls nicht belegt.

Siehe auch: Tribok, Blide, Tripantium, Petraria, Ballisten, Onager, Mange, Standarmbrust, Rutte, Stoßzeug, Widder (Belagerungsgerät), Rammbock, Sturmhaken, Mauerbohrer, Katze (Belagerungsgerät), Steigzeug, Belagerungsturm

 

Belagerungsturm

Angriffswaffe bei Belagerungen.

 

Die gewaltigste und für die Burgbewohner gefährlichste Angriffswaffe war der Belagerungsturm (machina, castellum ), in deutschen Quellen auch Ebenhoch oder Wandelturm genannt. Er wurde schon im Altertum bekannt und wurde auch im Frühmittelalter eingesetzt. Bei der Belagerung Verduns im Jahr 984 ließ der französische König Lothar (954-986) einen 40 Fuß hohen Belagerungsturm errichten und an die Mauer schieben. Während der Kreuzzüge wurden Belagerungstürme von Christen und Moslems gleichermaßen benutzt und hatten gelegentlich sogar kriegsentscheidende Bedeutung. Nachweislich wurden Belagerungstürme bei den Kämpfen vor Antiochia (1097/98), Marra (1098), Jerusalem (1099), Tripolis (1109), Aleppo (1127/28), Damaskus (1139), Edessa (1144), Damaskus (1154), Akkon (1191), Konstantinopel (1204) und Damiette (1219, 1225) eingesetzt.

 

Welche erbitterten Kämpfe sich im Umfeld eines Belagerungsturms zutrugen, zeigte sich, als Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) im Jahr 1159 die italienische Stadt Crema angriff und einen mächtigen Belagerungsturm von 500 Mann an die Stadtmauer schieben ließ. "Die Cremasken (die Bewohner von Crema) erkannten natürlich die auf sie zukommende Gefahr und versuchten mit Feuer, Steinen und Pfeilen das Näherrücken des Turmes an ihre Mauer zu verhindern. Da ließ der Kaiser an der Vorderfront und an den Seiten des Turmes Körbe anbringen, in die Geiseln und Gefangene gestellt wurden. So sollten die Belagerten davon abgehalten werden, gegen den Turm etwas zu unternehmen, denn mit jedem Steinwurf und mit jedem Pfeilschuß brachten sie ihre eigenen Leute in Gefahr. Nachts mußten die Männer in den Körben brennende Kerzen und Fackeln halten, damit sie von den Schützen auf den Stadtmauern erkannt werden konnten. Aber die Cremasken schätzten das Risiko der Vernichtung ihrer Stadt höher ein als den Verlust einzelner ihrer Angehörigen. Sie schossen deshalb so lange auf den Turm, bis er unbrauchbar war. Nun übten die Cremasken für ihre auf dem Turm getöteten Angehörigen Vergeltung und ließen eine Reihe gefangener Deutscher, Cremonesen (Bewohner von Cremona) und Lodesanen (Bewohner von Lodi, beide Städte waren Verbündete Friedrich Barbarossas) auf dem Wall der Stadt hinrichten. Die gegenseitige Rachgier steigerte sich immer mehr, und als unter den Augen der Städter zwei gefangene Cremasken zum Tode verurteilt wurden, drohten die Belagerten mit Vergeltung, falls das Urteil vollstreckt würde. Da sich der Kaiser nicht beirren ließ, hingen bald unten vor der Stadt wie auch oben auf der Mauer je zwei Männer an den Galgen. Darüber ergrimmte wiederum Barbarossa, ließ alle noch in der Nähe befindlichen Geiseln und Gefangenen zusammenholen und eine lange Reihe von Galgen aufstellen. Nur dem Einspruch der Bischöfe war es zu verdanken, daß dieses grauenvolle Vorhaben nicht ausgeführt wurde. Aber neun Männer mußten doch an die aufgestellten Galgen. Rahewin (ein Biograph Friedrich Barbarossas) berichtet, daß den Toten sogar die Köpfe abgeschlagen wurden und die Belagerer damit Ball spielten. Die Cremasken brachten zur Rache einige gefangene Deutsche auf die Mauer und zerstückelten sie Glied für Glied." (Aus: Helmut Hiller, Friedrich Barbarossa, München 1979, S. 128/129)

 

Der Bau eines hohen und großen Belagerungsturmes erforderte Zeit und den Einsatz besonders geschulter Zimmerleute und war somit äußerst kostspielig. Zudem bedurfte es einer großen Anzahl von Menschen und Tieren, um ihn an die Mauer der belagerten Burg heranzubringen. Bei Hang- und Höhenburgen konnte er aufgrund des unwegsamen Geländes selten eingesetzt werden. Belagerungstürme wurden in Deutschland wohl nur bei groß angelegten Stadtbelagerungen in der Ebene verwendet.

 

In ihrem um 1409 geschriebenen Livre des faits d'armes et de chevalerie gibt Christine de Pisan (1365-1430?) eine anschauliche Beschreibung eines Belagerungsturms:

"Es ist ein aus starken Brettern und Balken errichtetes Gebäude von mehreren Stockwerken und damit solches Bauwerk gegen Feuer gut geschützt ist, muß es mit Eisenplatten oder wenigstens ungegerbten frischen Fellen bedeckt sein. Einige dieser Maschinen sind 30, 40 auch 50 Fuß hoch, ja manche so hoch, daß sie die höchsten Türme überragen. Die Maschine wird auf Rädern so nahe als möglich an die Mauer gebracht. Es gibt daran Zugbrücken, die man auf die Mauer werfen kann. Sie enthält in allen Stockwerken Haufen von Kriegern, von denen die obersten die auf der Mauer befindlichen bekämpfen, die in den anderen Stockwerken durchbrechen die Mauer. Und so ist die Festung derart angegriffen, daß sie leicht genommen wird."

Bevor man den Turm an die Mauer schieben konnte, mussten Gräben mit Erde, Steinen, Faschinen (Reisiggeflecht) und Holzscheiten zugeschüttet und Wälle u.ä. abgetragen werden. Dies war eine langwierige Arbeit: Bei der Belagerung von Jerusalem im Jahr 1099 brauchten die Kreuzfahrer zwei Tage, um den Graben vor der Stadt aufzufüllen. Erst am dritten Tag konnten sie den Belagerungsturm an die Mauer schieben. Bis zu 500 Mann waren notwendig, um den schweren Koloß an Seilen über eine Bohlenrampe vorwärts zu ziehen bzw. mit Hilfe von Umlenkrollen direkt an die Mauern zu schieben. Pferde und Ochsen waren zwar stärker, doch Menschen waren beweglicher und besser zu schützen als die schwerfälligen Tiere.

Über die Zugbrücke stürzten die im Innern des Turms wartenden Sturmtruppen auf die Mauerkrone. Konnte dort ein Brückenkopf gebildet werden, folgten weitere Krieger über die Leiter an der Rückseite des Turms nach

Um den Türmen eine größere Standfestigkeit zu geben, waren sie in Stockwerke unterteilt. Schon bei der Annäherung beschoss man von der obersten Plattform aus den Wehrgang. Dort stand manchmal sogar eine kleine Wurfmaschine. Berichte, dass sich mehrere hundert Personen im Turm verschanzten, sind wohl übertrieben. In England sollen im Jahr 1266 einmal 200 Bogenschützen und 11 Katapulte von einem Turm aus gekämpft haben. Elf Katapulte auf einem Turm sind schwer vorstellbar; die große Anzahl von Menschen hat den Turm wohl erst nach dem Heranrollen an die Mauer erklommen.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Benediktiner

Vom hl. Benedikt 529 gestifteter Orden.

Der Ordensgründer St. Benedikt wurde um das Jahr 480 in Nursia in Mittelitalien geboren. Als junger Mann brach er sein Studium in Rom ab und lebte einige Zeit in einer Asketengemeinschaft in Effide und dann drei Jahre als Einsiedler in der Höhle von Subiaco. Dort sammelten sich später Schüler um ihn, die unter seiner Leitung in zwölf kleinen Klöstern lebten. Um 529 siedelte er mit seinen Mönchen nach Montecassino über. Hier vollendete er seine berühmte Mönchsregel, von der Papst Gregor der Große bestätigt, dass sie sich durch weise Mäßigung auszeichne. St. Benedikt starb am 21. März 547 und wurde in Montecassino bestattet. Benediktiner (lat. Ordo Sancti Benedicti, OSB),) sind Mönche und Nonnen, die die Regel des Benedikt von Nursai befolgen.
Die ersten zwölf Benediktinerklöster wurden im frühen 6. Jahrhundert in Subiaco bei Rom gegründet. Benedikt stiftete 529 das berühmte Kloster von Montecassino, wo er die Mönchsregel verfasste, durch die das gesamte abendländische Klosterleben organisiert und wiederbelebt wurde. Gemessen an den Normen der Zeit forderte die Benediktinerregel keine besonders ausgeprägte Strenge und Askese. Der Jahreszeit sowie den begangenen Feierlichkeiten entsprechend wurde den Benediktinern eine Periode von vier bis acht Stunden täglich für Gebete und von sieben bis acht Stunden für den Schlaf eingeräumt. Die restliche Zeit wurde zu gleichen Teilen auf die Arbeit - gewöhnlich Gartenarbeit - und auf religiöse Lektüre und Studien verwendet. Dem Abt wurden patriarchische Vollmachten über die Gemeinschaft übertragen, wobei er selbst der Regel unterstand und wichtige Entscheidungen mit den Mitgliedern der Gemeinschaft beraten musste.
Zu Lebzeiten Benedikts verbreiteten seine Schüler seine Lehre in den Ländern Mittel- und Westeuropas. Der Orden wurde schon bald zum wichtigsten der katholischen Kirche. Diese Vorrangstellung verlor er erst mit der Durchsetzung des augustinischen Kanons im 11. Jahrhundert und der Gründung der Bettelorden im 13. Jahrhundert. Gregor I. war der fünfte von 50 Benediktinern, die den Papststuhl bestiegen. Die bedeutendsten unter diesen waren Leo IV., Gregor VII., Pius VII. und Gregor XVI. Im 14. Jahrhundert gehörten dem Orden 37.000 Mitglieder an, im 15. Jahrhundert nur noch knapp die Hälfte, zur Reformationszeit zählte der Orden gerade noch 5.000 Mitglieder.
Benediktiner tragen schwarze, gegürtete Tunika, schwarzes Skapulier mit Kapuze und schwarze Flocke. Die Mitgliedszahlen stiegen wieder an, der Orden umfasst inzwischen etwa 11.000 Männer und 25.000 Frauen. In Deutschland stehen die Benediktiner weiter an erster Stelle: in 37 Niederlassungen von 28 rechtlich selbständigen Abteien und Prioraten lebten 1998 insgesamt 957 Mitglieder.

Bergfried

Hauptturm einer Burg.

Die frühen Burgen besaßen keinen zentralen Turm. Schon im frühen 11. Jahrhundert verfügten die Burgen im sächsisch-thüringischen Raum über einen Bergfried, während er in West- und südwestdeutschen Raum erst im 12. Jahrhundert aufkam. Die Bergfriede des 11. und frühen 12.Jahrhunderts, die noch sowohl Wehr- als auch Wohnfunktionen hatten, wurden aus mächtigen Quadern errichtet und bildeten den alles überragenden wehrhaften Mittelpunkt der Burganlage...mehr

Bergrecht

Juristische Satzungen, die den Bergbau regeln.

Auf Bergregal, Bergbaufreiheit und Berkwerkseigentum als Formen des Unternehmensrechts aufbauende Satzungen, die die Gewinnung und Aufbereitung bestimmter Minerale juristisch regelten. Das Bergregal stand ursprünglich dem König, seit dem 13. Jh. dem Landesherren (in der "Goldenen Bulle" 1356 dem Kurfürsten zugesprochen) zu. Es trennte die Bodenschätze vom Grundeigentum und wurde gegen Abgaben als Recht zum Abbau der Bodenschätze verliehen. Die Grundherren konnten, soweit sie nicht selber abbauten, zur Vergabe dieses Rechtes gezwungen werden. Das führte zur Bergbaufreiheit, aus der sich das Erstfinderrecht als unentziehbares Aneignungsrecht entwickelte (Muter). Das Herrschaftsrecht an Unternehmen, die ein Aneignungsrecht an bestimmten Materialien und ein Nutzungsrecht am Grundstück besaßen, war als Bergwerkseigentum in das Berggrundbuch eingetragen. Als Betriebsform bildete sich im 13. Jh. die Gewerkschaft heraus. Die Arbeiter wurden zu Lehnhäuern; die Kapitalisten bildeten zunehmend allein die Gewerken. Ihr ideeller Anteil am Bergwerk (Kuxe) wurde ins Berggegenbuch (Gegenschreiber) eingetragen.

Bering

Ummauerung einer Burg (oder Stadt)

siehe Mantelmauer.

Berme

Horizontale Fläche zwischen Mauer und Graben bzw. zwischen Graben und Wall.

Horizontale Fläche zwischen Mauer und Graben bzw. zwischen Graben und Wall zur Verbreiterung der Verteidigungszone bei Burgen und Stadtmauern.

Beschlagwerk

Von der Spätrenaissance bis zum Frühbarock verbreitetes Ziermotiv.

 

Ein Beschalgwerk besteht aus symmetrisch angeordneten Bändern, Leisten oder Rosetten. Ähnlich den Metallbeschlägen weist das Beschlagwerk oft kleine runde Erhöhungen oder Vertiefungen auf, die Nietspuren vortäuschen sollen. Die Bezeichnung Beschlagwerk geht auf das 1565 erschienene Architekturbuch des niederländischen Architekten, Malers und Ornamentstechers Hans Vredeman de Vries zurück. Neben dem Kunsthandwerk verwendete man das Beschlagwerk auch in der Architektur, wo es in der Spätrenaissance in Deutschland und in den Niederlanden zu einem beliebten Dekorelement wurde.

Quelle: H. WICHMANN, Die Ornamentfibel, München 1977.

 

Beständer

Pächter.

Unter Bestand versteht man ein Pachtverhältnis. Der Pächter wird folglich auch Beständer genannt.

Besthaupt

Abgabe an den Herrn im Todesfall.

Abgabe an den Herrn im Todesfall. Der Herr konnt von seinem Eigenmann das beste Stück (Vieh, Gewand, Acker, Weide) beanspruchen.

Bestimmungswort

Erster Bestandteil einer Wortzusammensetzung (s. Kompositum), der das Grundwort näher bestimmt.

Beispiele: Garten (Bestimmungswort) + Tor (Grundwort) > Garten-tor; Kind (BW) + Wagen (GW) > Kind-er-wagen; Milch (BW) + Glas (GW) > Milch-glas

Beunde

Besonderes Grundstück in Dorfnähe.

Grundstück, das in der Regel in der Nähe des Dorfes liegt, stets eingehegt ist und nicht dem Flurzwang unterworfen ist bzw. war. Es dient meist nicht dem Ackerbau, sondern Spezialkulturen, auch dem Weinbau. Gehörte die Beunde zu einem Fronhof, so bildete sie einen Teil des Sallandes und trug daher auch z.T. die Bezeichnungen für dasselbe, während andererseits das Salland auch Bunde genannt wurde. Da die Beunde infolge ihrer Einhegung von dem ebenfalls eingehegten Bifang sich in neuerer Zeit kaum unterscheidet, werden die Bezeichnungen für beide vielfach wechselseitig verwendet.

Bidenhänder

Schwert mit langer Klinge, das beidhändig geführt werden musste.

Bidenhänder oder auch Zweihänder genannt, sind Schwerter mit außergewöhnlich langer Klinge (140-200 cm).

Biedermeier

Das Biedermeier ist die Bezeichnung für den Lebens- und Wohnstil im deutschen "Vormärz" (1815-1848).

Das Wort "Biedermeier" ist eine scherzhafte Verbindung von V. v. Scheffels "Biedermann" und "Bummelmaier", zwei deutsche Philistertypen (1848 in den "Fliegenden Blättern").
Das Biedermeier ist die Bezeichnung für den Lebens- und Wohnstil im deutschen "Vormärz" (1815-1848). Das Biedermeier entwickelt zwar keine eigene Architektur oder Großplastik, wohl aber eigene Möbelkunst und Malerei. Das klassizistische Empire-Möbel wird zweckmäßig vereinfacht, vorzügliche Verarbeitung gemaserter Hölzer (Kirsche, Mahagoni, hell getönt) und gestreifter oder geblümter Bezugsstoffe sowie ein weicher Schwung der Linien geben ihm das bis heute beliebte Gepräge. In der Malerei vertreten Spitzwegs gütiger Kleinstadt-Humor, Waldmüllers unpathetische Naturbilder und Oldachs Bildnisse gediegener Bürgertypen den Biedermeierstil.

Bifang

Besonderes eingehegtes und vom Flurzwang befreites Grundstück.

Von einem irgendwie dazu Berechtigten, z.B. einem Markgenossen gerodetes Grundstück, das durch Einhegung zu einem Sondereigentum wurde und den wirtschaftlichen Beschränkungen wie etwa dem Flurzwang nicht unterlag. Im Allgemeinen sind die Bifänge z.T. erheblich jünger als die Beunden, doch gehen, da beide eingehegt sind, Bifang und Beunde sowohl sachlich als auch in ihren Bezeichnungen ineinander über.

Biforenfenster

Ein durch eine Säule zweigeteiltes Fenster mit je einem rundbogigen Abschluss.

Auch Zwillingsfenster genannt, ein durch eine Säule zweigeteiltes Fenster mit je einem rundbogigen Abschluss. Diese Fensterform war in der Romanik und der Frühgotik üblich.

Biforium

Von zwei Säulen getragener Bogen.

 

Von Hans-Jürgen Kotzur

Lat. = Zwillingsbogen. Fensteröffnung mit zwei von einer Säule getragenen Bögen.

 

Binnendifferenzierung

Aufschlüsselung vom Großen ins Kleine

Nimmt man z.B. eine Binnendifferenzierung des bairischen Dialekts vor, so lässt sich dieser in Nord-, Mittel- und Südbairisch trennen.

Bischof (kirchlicher Amtsträger)

"Aufseher" seiner Kirchenprovinz.

Der Begriff "Bischof" ist vom griechischen "episkopos" abgeleitet und heißt wörtlich "Aufseher". In der Zeit der ersten christlichen Gemeinden wachsen den Gemeindeleitern Aufgaben zu, die zuvor Propheten und Lehrern zugeordnet waren. Die "neuen" Bischöfe werden zu "Hirten", denen die umfassende Sorge und Verantwortung für ihre "Herde" zukommt. Ursprünglich Vorsteher in der Gemeinde, stand der Bischof seit dem 4. Jahrhundert an der Spitze einer Diözese. Mehrere Bischöfe unterstehen einem Erzbischof.

Heute sind die Bischöfe leitende Amtsträger der Kirche und stehen in der Regel einem territorial umgrenzten Bereich der Kirche vor, das Bistum oder Diözese genannt wird. Zusammen mit dem Papst, der Bischof von Rom ist, bilden sie die obersten Schicht der kirchlichen Hierarchie. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist die Apostolische Sukession, das Stehen in der "direkten Nachfolge der Apostel", das sich formal an der Handauflegung mehrerer Bischöfe bei der Weihe eines neuen Bischofs festmacht.

Rechte des Bischofs: Verwaltung der Sakramente; Wahrnehmung der Predigt und Katechese und der Lehre der Theologie, womit der Bischof andere beauftragen kann. Seine weltliche Regierungsgewalt umfasst ursprünglich Gesetzgebung, Straf- und Disziplinargewalt sowie Steuergewalt über den Klerus. Diese Rechte wurden erst durch das Domkapitel, im Laufe der Zeit stark durch Papst bzw. Erzbischof beschnitten.

Anfangs wurden die Bischöfe von allen Christen gewählt, von Priester, Diakonen und vom Volk. Doch bald wurde die Besetzung der Bischofsstühle ein "Politikum", bei der weltliche Fürsten, Könige und Kaiser mitbestimmen wollten (Investiturstreit). Heute steht die Bischofswahl meist dem Domkapitel zu, dem obersten Leitungsgremium eines Bistums. In welcher Form das Domkapitel des Bistums, der Papst in Rom und die Landesregierung des betroffenen Bundeslandes in Wahl und Bestätigung eingebunden sind, legen verschiedene in Deutschland geltende Konkordate (Staatsvertrag zwischen der Kirche und der Regierung eines Landes) fest. Zur Amtstracht gehören das Brustkreuz sowie Bischofsring, Bischofsstab und Bischofsmütze (Mitra).

Bistum

Amtsbereich eines Bischofs.

Die Bezeichnungen »Bistum« und »Diözese« werden synonym gebraucht. Siehe s. v. → Diözese

Bleikugeln

Munition der Feuerwaffen.

Munition von Feuerwaffen. Die ersten Bleikugeln sollen der Düringschen Chronik zufolge im Jahr 1365 vom Herzog von Braunschweig benutzt worden sein.

Blendarkade

Besondere Form der Arkade.

(lateinische arcus = Bogen). Ein auf Pfeilern oder Säulen ruhender Bogen bzw. eine Reihe von Bögen (Arkatur) in der Front von Fassaden, in Innenhöfen oder in Verbindung mit einem offenen Gang als Bogengang, Wandelgang oder Laubengang, Galerie oder Loggia.

Blendarkade
Die Blendarkade öffnet die Wand nicht, sie gliedert sie nur dekorativ. Die Blendarkade ist ein vorgebauter Bogen, der keine Maueröffnung umschließt. Die Bögen sind oft zu einer Blendarkade gereiht.

Zwergarkade
Zwergarkaden (auf zierlichen Säulchen) bilden unter dem Hauptgesims romanischer Choranlagen einen nach außen geöffneten Laufgang, die Zwerggalerie.

Blende (Mauer)

Leicht zurückversetztes Feld in einer Mauer.

In der Oberfläche leicht zurückversetzte Felder zur unverrückbaren Aufnahme von Torflügeln und Läden, oder als Zierde und zur Architekturgliederung; meist farbig abgesetzter Flächenteil einer Fassade als Reliefform sonst vollplastischer Teile.

Blendfassade

Fassade, die einem Bau dekorativ vorgeblendet ist.

Fassade, die einem unbefriedigend proportionierten Bau dekorativ vorgeblendet ist. Sie überragt diesen oft seitlich oder in der Höhe.

Blendmaßwerk

Blendmaßwerk ist einer geschlossenen Wand vorgeblendet.

Ornamentales, meist aus geometrischen Figuren entwickeltes Schmuckwerk, vor allem in gotischen Fenstern und Portalen, auf Silhouettenwirkung berechnet, in Blenden als Relief verwendet.
Bauornament aus geometrischen Grundformen, besonders aus Kreis, Paß, Blatt, Schneuß, Wabe und in deren Öffnungen ein- springende Nasen. Ursprünglich als Lochformen im steinernen Bogenfeld über zwei, von einem gemeinsamen Bogen überfangenen Fenstern ("negatives" Maßwerk) oder als Radfenster schon seit der Spätromanik. Seit der Hochgotik aus gebogenen, bes. in der (engl.) Spätgotik auch geraden Profilsteinen. Diese sind gleichdick oder dünner als das Stabwerk ( Fenster) im unteren Fensterteil. Maßwerk dient auch der Gliederung von Rundfenstern, Giebeln, Wimpergen, Brüstungen, Turmhelmen.
Blendmaßwerk ist einer geschlossenen Wand vorgeblendet.
Schleierwerk nennt man freistehendes, offenes Maßwerk vor einer Wand oder Nische.

Blide

Belagerungsgerät (Wurfmaschine).

 

Die Blide (Biffa, Buffa, Bidda), im Mittelmeerraum entstanden und vom beginnenden 13. Jahrhundert bis ins 16. Jahrhundert hinein in ganz Europa nachweisbar, unterscheidet sich vom Tribok vor allem dadurch, dass anstatt des festen ein bewegliches Gegengewicht am kurzen Hebelarm angebracht war. Im späteren Mittelalter gab es auch bewegliche fahrbare Bliden, deren Schussweite mit wenigen Handgriffen zu verändern war.

Eine solche mit einem vierräderigen Wagen verbundene Blide ist aus dem Münchener Codex (Germ. Nr.356) bekannt und gehört wohl in die 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Die Maschine wird auch als Feuerwagen bezeichnet. Auf dem Wagen sind die eisernen Gegengewichte abgebildet, die an drei verschiedenen Haken des kurzen Armes angehängt wurden, während der Brandsatz in einer Löffelschale am Ende des langen Arms bereitlag.

Bliden wurden noch im 16. Jahrhundert eingesetzt, denn von Herzog Albrecht von Sachsen wurde berichtet, dass er 1585 bei der Belagerung der Burg Rieklingen durch einen Blidenwurf umkam.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie unter dem Begriff Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Blutgericht

Hohe Gerichtsbarkeit im Mittelalter.

Vor dem Blutgericht (Hochgericht) wurden Schwerverbrechen verhandelt. Todeswürdige Vergehen waren etwa heimtückischer Mord, Falschmünzerei, Inzest, Notzucht, schwerer Raub, Verrat und Spionage. Auch Gotteslästerung, Meineid, Schadenzauber und Hexerei, Homosexualität sowie Sodomie, Ehebruch und Bigamie wurden streng bestraft. Vor dem Hohen Gericht konnten darüber hinaus größere Eigentumsdelikte und bedeutende Streitigkeiten um Grund und Boden verhandelt werden. Gelegentlich war dieses Gericht auch für die urkundliche Bestätigung bedeutender Güterübertragungen zuständig.

Ursprünglich stand die hohe Gerichtsbarkeit dem König zu. Er übertrug dieses Amt aber den von ihm eingesetzten Grafen in ihren Grafschaften. Auf diese Weise wurden die Grafen Blutgerichtsherren. Der hohe Klerus, Erzbischöfe , Bischöfe und Klosteräbte, stand zwar auf derselben gesellschaftlichen Stufe wie die Grafen, durfte aber aus kirchenrechtlichen Gründen die Blutgerichtsbarkeit nicht persönlich ausüben. Die Geistlichen mussten dafür einen Stellvertreter bestimmen: den Vogt. Der Vorsitz im Blutgericht wurde die Hauptaufgabe des Kirchenvogtes.

(Text: Stefan Grathoff)

Blutrache

Vorgerichtliche Form des Streites.

Prinzip aus dem Fehdewesen zur Sühnung von Verbrechen zwischen Familien. Die Familie des Opfers versucht dabei die Ehre der Familie durch Tötung des Beschuldigten wiederherzustellen.

Bogen (Waffe)

Eine der ältesten Schusswaffen der Menschheit.

Pfeil und Bogen gehören zu den ältesten Schusswaffen der Menschheit und wurden sowohl für die Jagd als auch die Kriegsführung verwendet.

Bogenfenster

Fensterform.

Romanischer Rundbogen, gotischer Spitzbogen, gemauert oder aus Werksteinen, gelegentlich zu zweit oder dritt gekuppelt mit Säulchen und Pfeilern.

Bollwerk

Verteidigungswerk der Festung.

Seit Aufkommen der Pulvergeschütze entwickeltes, meist rundes, aus der Mauer vortretendes Werk aus Balken, Flechtwerk und Erde, zur Flankenverteidigung der Mauern. (Vgl. auch Bastion)

Bombarde

Feuerwaffe.

Die Bombarde (Donnerbüchse) war aus geschmiedetem Eisen. Sie war eigentlich ein Mörser, hatte aber an beiden Enden eine Öffnung. Die Pulverladung wurde am untere Ende, am sog. Bodenstück, eingefüllt. Diese Öffnung wurde durch Metall- und Holzkeile verschlossen. Die Kugel wurde am oberen Rohrende eingeführt. Großkalibrige Bombarden konnte man erst bauen, als man eine wichtige Neuerung einführte. Da man den Rohrdurchmesser nicht einfach radikal vergrößern konnte, weil das Pulver nicht hermetisch abgeriegelt werden konnte (dies war für die Zündung und Explosivität des Pulvers absolut notwendig), fügte man an das Rohr (Vorhaus oder Flug) eine Kammer mit kleinem Durchmesser an. Die kleine Kammer, die das Pulver aufnahm, konnte mit einem Klotz aus weichem Holz verkeilt und verschlossen werden. In den Flug legte man die teilweise riesigen Steinkugeln. Die Bombarde war, in verbesserter Ausführung, in Deutschland noch im 16. Jahrhundert in Gebrauch.

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

 

Bossen

"Kissen" eines Buckelquaders.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Buckelquader

Brechscheibe

Teil der Turnierrüstung.

Im 14. Jahrhundert begann man Schritt für Schritt damit, die Ausrüstung der Turnierreiter zu verbessern, um Verletzungen vorzubeugen. Für die handschuhlose rechte Hand, mit der ein Ritter seine Lanze hielt, wurde ein tellerförmiger Handschutz, die sog. Brechscheibe, an der Lanze angebracht.

Erste Brechscheiben tauchen um 1300 auf. Sie waren zunächst als flache Scheiben gearbeitet, nahmen aber bereits um 1330 eine trichterartige Form an. Sie blieben bis ins 16. Jahrhundert nahezu unverändert.

Bresche legen

Zerstörung eines Teils der Ringmauer durch Einsatz von Kriegsmaschinen.

Zerstörung eines Teils der Ringmauer durch Einsatz von Kriegsmaschinen. Durch die Bresche konnte dann der Sturmangriff vorgetragen werden.

Bretesche

Pechnase, Pfefferbüchse.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Pechnase

Briefadel

Adel, der durch förmliche Urkunde verliehen werden kann.

Adel, der seit Kaiser Karl IV. (1346-1378) durch förmliche Urkunde ("Adelsbrief") verliehen werden kann (Erhebung in den Adelsstand, Nobilitierung). Der älteste erhaltene Adelsbrief ist der für den Mainzer Scholaster Wicker Frosch vom 30. September 1360. Die Nobilitierung ist Privatrecht des Kaisers, sie kann auch durch kaiserliche Hofpfalzgrafen erfolgen. Siehe auch unter dem Stichwort Adel

Bruchsteinmauer

Mauer, die aus nicht bzw. wenig behauenen Steinen besteht.

Viele Burgenbauer des 11. und 12. Jahrhunderts verwendeten Findlinge, Feld- oder Bruchsteine für die Mauern. Fast alle harten Steinsorten, vor allem Schiefer, Basalt und Muschelkalk, kamen dafür in Frage. Die Bruchsteine wurden zu einfachen Trockenmauern oder mit Hilfe von Mörtel geschichtet. Aufgrund der unterschiedlichen Form der Steine ergaben sich beim Hochmauern Niveauunterschiede, die in gewissen Abständen durch sorgfältig ausgesuchte Steinreihen oder verschieden dicke Mörtelschichten ausgeglichen wurden. Bei aufwendigeren Bruchsteinmauern bearbeiteten die Steinmetzen die Flächen der Bruchsteine, um möglichst einheitlich durchlaufende horizontale Schichten zu erhalten (Hammerrechtes Schichtmauerwerk). Besonders leicht bearbeiten ließen sich weiche Natursteine, die darüber hinaus nur sehr wenig Fugenmörtel benötigten.

Weiche Natursteine kommen häufig im Wasgau, Schwarz- und Odenwald vor. Hier sind ganze Burganlagen aus solchen behauenen Bruchsteinen entstanden.

Die höchste Qualitätsstufe bildeten die meist großen Bruchsteine, deren Flächen und Kanten so behauen wurden, dass man sie gut schichten und einpassen konnte. Bei diesen Hausteinmauern wurden an den Ecken häufig große Quadersteine eingelassen, um die gesamte Konstruktion zu verstärken.

Die Rahmen der Fenster, Lichtschlitze, Türen und Scharten bestanden überwiegend aus genau bearbeiteten Sandsteinen, die passgerecht in die Bruchsteinwände eingefügt wurden. Eine Besonderheit der Bruchsteinmauern des 11. und 12. Jahrhunderts stellen die sog. Fischgrätmuster dar, die zwar wie Entlastungsbögen aussehen, aber in der Regel als besondere Verzierung gedacht waren.

Bruchsteinmauern waren in der Regel verputzt und mit einem Farbanstrich versehen.

 

Bruderschaft

Vereinigung von Gläubigen.

Bruderschaften (lat. confraternitates) sind kirchlich anerkannte Vereinigungen von Gläubigen zur Pflege von freiwilligen Werken der Frömmigkeit und sozial karitativer Tätigkeit.

Brünne

Schuppenpanzer des Früh- und Hochmittelalters.

Neben dem Kettenhemd wurde im Früh- und Hochmittelalter (bis 1250) auch die sog. Brünne als Körperschutz getragen.  

Die Brünne entwickelte sich in der keltischen Spät-Latènezeit. Das Wort ist anscheinend vom keltischen Begriff bruin ("Leib") abgeleitet. In der mittelalterlichen Literatur waren dafür auch die Wörter Halsberge (halsberc) und Haubert gebräuchlich.   

Sie bestand aus einem Leder- oder Stoffwams, auf den dicht an dicht runde oder eckige Eisenplättchen gesetzt wurden.

Manchmal wurden die Plättchen auch dachziegelartig überlappend angeordnet. Dadurch wurde der Panzer zwar fester, aber auch viel schwerer und teurer.   

Die Brünne reichte anfangs nur bis zur Hüfte, wurde aber im Laufe der Zeit immer länger und bedeckte später sogar die Knie. Ärmel hatte die Brünne in keltischer Zeit nicht, erst im 9. Jahrhundert sind auf zeitgenössischen Bildern kurze Ärmel zu entdecken. Manchmal lässt sich auch eine lose oder angehängte Kapuze als Kopfbedeckung erkennen. Die Brünne wurde allmählich vom Kettenhemd verdrängt und war im 14. Jahrhundert völlig verschwunden.  

(Text: Stefan Grathoff)

Brunnenhaus (Kloster)

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Das Brunnenhaus - gelegentlich fälschlich als "Brunnenkapelle" bezeichnet - stand im Kreuzhof des Klosters und bot Gelegenheit zur Reinigung der Hände. Der Brunnen stand stets gegenüber dem Refektorium.

Brunnenturm

Verteidigungsanlage für außerhalb der Ringmauer gelegene Brunnen.

Der Brunnen war eines der wichtigsten Anlagen in der Burg. Man achtete darauf, dass er möglichst an geschützter Stelle innerhalb des engeren Burgberings lag. Wenn er sich außerhalb von Gebäuden befand, war er überdacht oder sogar von einem massiven Brunnenhaus umgeben, um Verunreinigungen im Fall einer Belagerung zu vermeiden. Zwangen aber die Boden- und Geländeverhältnisse den Burgherrn dazu, den Brunnen außerhalb der schützenden Ringmauer anzulegen, musste er mit einer besonderen Verteidigungsanlage versehen werden. Am besten sicherte dann ein eigener Brunnenturm diese Anlage. Ein bekannter Brunnenturm ist etwa auf dem Trifels erhalten.

Brustwehr

Schutzwand auf der Ringmauer oder an der Wehrplatte.

Etwa brusthohe Schutzwand auf der Ringmauer oder an der Wehrplatte eines Turmes bei Burgen und Stadtmauern, hinter der die Verteidiger Schutz vor Geschossen finden konnten. Gegen Ende des Mittelalters oft in Blockbau aus Balken hergestellt, da bei Beschuss die Splitterwirkung in Holz geringer war als am Stein.

Buckelquader

Besonderer Quaderbaustein.

Im mittelalterlichen Kirchenbau kamen Buckelquader nicht vor, in einigen Fällen sind sie aber bei Stadtmauern verwendet worden. Buckelquader waren zunächst von den staufischen Ministerialen und von den mit Staufern befreundeten Adligen verwendet worden (Büdingen, Münzenberg, Dagsburg/Hochegisheim und Wildenberg), sind aber auch auf den staufischen Königspfalzen und Reichsburgen zu finden (Gelnhausen, Hagenau und Rothenburg o.d.T.). Bevorzugt wurden Buckelquader im Südwesten Deutschlands,vor allem am Oberrhein, im Elsaß und in der Schweiz, sie kamen aber vereinzelt auch in Hessen und Mitteldeutschland vor. Während es in Italien und Frankreich Burgen mit Buckelquadern gibt, sind diese in England und Spanien unbekannt.

Die Besonderheit dieser Quadersteine ist eine buckelartige Verdickung, die geschickte Steinmetzen an der Frontseite stehenließen.

Von roh geformten mächtigen Buckeln (bruchrauhe Bossen), über sanft gerundete Erhebungen bis hin zu ausgeprägten glatten Kissen sind eigentlich alle Formen zu finden. Ähnelte die Bosse einem geschliffenen Diamant, so spricht man von Diamantquadern, bei polsterähnlicher Oberfläche von Polsterquadern. Als besonders anspruchsvoll galten Quader, um deren Buckel herum ein schmaler glatter Rand stehengelassen wurde. Man hat den Eindruck, als liege auf dem glatten Stein ein Kissen (Buckelquader mit geradem Randkantenschlag).Den Abschluß der Entwicklung der Bossenbearbeitung bilden die prismenförmigen Buckel.

Je nach Form gaben die Buckel den Mauern ein wehrhaftes, repräsentatives oder gar imperial-römisches Aussehen.

Buckelquader/Zyklop

Bei vielen römischen (und griechischen) Bauten sind riesige Buckelquader verwendet worden. Ein bekanntes Beispiel ist die Porta Nigra in Trier, die ca. 180 n. Chr. von den Römern errichtet wurde. Der größte dort verbaute Sandsteinquader wiegt sechs Tonnen.

Eine Zyklopenmauer war eine meist zweischalige Mauer, die aus besonders großen, ohne Mörtel zusammengefügten Steinquadern bestand. Zyklopenmauern waren u. a. bei den Mykenern gebräuchlich. Der Name Zyklop geht auf das sagenhafte Geschlecht der Zyklopen zurück, das als Hersteller von Zyklopenmauern galt.

Dies ist auch der Grund, warum sie fast ausschließlich an den Außenmauern der Burgen und hier vor allem an der Angriffsseite verwendet wurden, innerhalb der Burg sind sie meist nur an Turm- und Palasmauern zu finden. Ein Grund für die sparsame Verwendung des Buckelquaders wird auch seine aufwendige und damit teure Herstellung gewesen sein. Buckelquadermauern waren ein Luxus, den sich nur reiche Burgherren leisten konnten.

Buckelquadermauern wurden grundsätzlich in der sog. Zweischalentechnik errichtet, d.h. die Buckelsteine bilden nur die äußere Verkleidung einer in der Regel aus Bruchstein bestehenden Mauer. Die Buckelquader wurden entweder trocken oder mit einer dünnen Mörtelschicht verlegt.

Bei besonders dicken Mauern wurde die Dreischalentechnik angewandt, d.h. zwei Quaderwände wurden in einem gewissen Abstand zueinander hochgemauert. In den Zwischenraum füllte man Kalkmörtel, der mit Bruchsteinen, Geröllschutt und Grobkies vermengt war; so entstand ein regelrechtes Gußmauerwerk. Solche Mauern waren der beste Schutz gegen die Rammböcke der Belagerer, weil sie besonders elastisch waren und nicht so schnell barsten.

(Text: Stefan Grathoff)

Bug (Urkunde)

Begriff aus der Urkundensprache.

Bei Urkunden wurde häufig der untere Rand des Pergamentes zur Schriftseite hin herumgebogen. Der vom Bug bedeckte Teil blieb frei, der Urkundentext endete über dieser Faltung. Durch die so gewonnene doppelte Pergamentlage konnten Löcher gestochen und Schnitte gemacht werden, durch die die Riemen, Schnüre oder Fäden der Siegel gezogen werden konnten. Auf dem Burg wurden zuweilen die Namen der Siegler oder andere kurze Mitteilungen festgehalten. Die Rückseite des Bugs bezeichnet man als »Umbug«.

Buhurt

Form des Turniers mit größeren Gruppen.

Der Buhurt war weniger Kampf als vielmehr Geschicklichkeitswettbewerb zu Pferd und erfreute sich besonders in Deutschland großer Beliebtheit. Der Name Buhurt erscheint im deutschen Sprachbereich um 1150. Er setzte sich aus dem Wort "bu" (Haus, Bau, Gebäude aber auch Bestellen des Feldes) und dem Wort "hurte" (Losrennen, Stoß, Anprall) zusammen. Im Französischen wird der Buhurt als "melée" = Handgemenge bezeichnet. Mit der Entwicklung von friedlichen Formen des Turnierkampfes verwischt sich der Bedeutungsunterschied zwischen "turnei" und "buhurt", so dass das Wort "buhurt" im 14. und 15. Jahrhundert immer seltener auftritt und schließlich ganz verschwindet.

Beim Buhurt formierten sich zwei Parteien, die jeweils von einem Hauptmann kommandiert wurden. Auf ein Zeichen ritten beide Gruppen aufeinander zu, prallten spielerisch zusammen, und der Gruppenverband löste sich auf. Jetzt "kämpfte" man in Zweigruppen gegeneinander, um zu zeigen, wie man sein Pferd beherrschte, wie geschickt man es wenden, drehen und parieren konnte. Da es nicht darum ging, einen Sieg zu erringen, trugen die Reiter nur eine leichte Rüstung. In seltenen Fällen scheinen Schilde und leichte Speere erlaubt gewesen zu sein. Mit ihrer Hilfe versuchte man, den Gegner abzudrängen bzw. vom Pferd zu stoßen.

Der Buhurt, oft anlässlich eines Festes oder zu Ehren eines Gastes veranstaltet, wird in der höfischen Dichtung als Ausdruck der kriegerischen Freude geschildert. Behändes Wenden der Pferde auf engstem Raum und das laute Dröhnen von aufeinander prallenden Schilden und Speeren, dazu der Kampfruf der Beteiligten Hurta, Hurta (drauf, drauf) sollen den Reiz des Kampfspiels ausgemacht haben. Obwohl der Buhurt relativ harmlos verlief, blieben Verletzungen beim Sturz vom Pferd nicht aus. Auch Tote waren zuweilen zu beklagen.

Bundestafeln

Die beiden Moses am Berg Sinai von Gott übergebenen Gesetzestafeln.

(Hebr. "Luchot Habrit") Die beiden Moses im Anschluss an die Offenbarung am Berg Sinai von Gott übergebenen Gesetzestafeln (Ex. 34,1;28-29) mit den zehn Geboten (Ex. 20,2-14). Es handelt sich hierbei um die zweiten Gesetzestafeln, da die ersten von ihm nach der Sünde des goldenen Kalbes zerschmettert wurden (Ex. 32,19). Die B. wurden nach Zeugnis der Bibel bis zur Zerstörung des 1. Tempels in der Bundeslade, die sich im Allerheiligsten befand, aufbewahrt. Danach verlieren sich ihre Spuren. Nach talmudischer Tradition wurde die Bundeslade mit den B. vor der Zerstörung des ersten Tempels in den Boden des Tempelberges versenkt (Joma 53b). Im zweiten *Tempel stand das Allerheiligste bereits leer.

Bundschuh

Kennzeichen der aufständischen Bauernbünde.

Kennzeichen, Feldzeichen und Name der aufständischen Bauernbünde in Südwestdeutschland, besonders am Oberrhein, von 1501 - 1517. Die Bundschuh- Aufstände 1501, 1513 und 1517 wurden meist verraten oder blutig unterdrückt.

Burg(lehns)gericht

Schlichtungsinstanz für Burgbewohner.

Burgen waren im allgemeinen kein Gerichtsort, sondern nur Sitz eines Lehnsgerichts, das zuständig war für alle Streitigkeiten zwischen dem Lehnsherrn und seinen Mannen, aber auch für Differenzen der Lehnsleute untereinander. Häufig entstand Streit wegen der Vernachlässigung des Lehnsgutes durch den Vasallen oder der verweigerten Rückgabe des Lehens durch den Nachkommen eines verstorbenen Lehnsmannes (Mutungspflicht). Der Vasall mußte sich in Lehnsangelegenheiten der Entscheidung des Lehnsgerichts beugen. Als Richter fungierte entweder der Lehnsherr selbst oder sein Burggraf.
Auch innerburgliche Streitigkeiten konnten auf der Burg von einem Schlichtungsgericht verhandelt werden. Gegen solche Delikte, wie Untreue gegenüber dem Burgherrn, widerrechtliches Verlassen der Burg (Residenzpflicht), Vernachlässigung der Verteidigungspflicht (Burghut), Beleidigung, Körperverletzung oder gar Totschlag, durfte der Burgherr in seiner Eigenschaft als Gerichtsherr selbst vorgehen und mußte kein anderes Gericht bemühen. Die Verhandlungen des Burggerichts fanden entweder vor dem Burgtor oder im Burghof statt. Tagte das Gericht in der Burg mußte das Burgtor geöffnet bleiben, weil die Burg als privates Haus galt und Gerichtsverhandlungen öffentlich sein mußten.

Burgbaurecht

Das Recht, Burgen zu erbauen.

Schon die merowingischen Herrscher (482-639/751) nahmen ihr Burgbauregal wahr: Sie vergaben Land an ihre Gefolgsleute und erlaubten ihnen, darauf befestigte Wohnsitze zu errichten.

Während das englische Königtum diesen Anspruch behaupten konnte, war der deutsche König von Anfang an nicht in der Lage, diesem Recht genügend Geltung zu verschaffen und den adligen Burgenbau unter seiner Kontrolle zu halten.

Im westfränkischen Reich bestand der König auf dem Befestigungsrecht. Im sog. Edictum Pistense von 864 schrieb Karl II. der Kahle (840-877) fest, dass nur der Herrscher einen Burgenbau genehmigen dürfe, weil von den vielen nicht genehmigten Burgen häufig Raubzüge unternommen und die Menschen belästigt würden.

Der (gesamt-)fränkische König Karl III. der Dicke (876-888) musste auf den zunehmend eigenmächtigen Burgenbau des Adels reagieren und ihm offensichtlich Zugeständnisse machen: Er verlieh Anfang 884 auf einem Hoftag in Colmar allen Grafen das Recht, die Verteidigung ihrer Machtsphäre selbst in die Hand zu nehmen. Die Erlaubnis galt auch für Bischöfe und Äbte, die ständisch auf der gleichen Stufe wie die Grafen standen.

Als die Normannen und Ungarn im 9. und 10. Jahrhundert in Deutschland einfielen, war die Bedrohung so akut, dass zum Schutz der Bevölkerung rasch Befestigungen ohne viel zu fragen errichtet wurden.

Damit wurde der Bau von Burgen nicht mehr nur einzelnen Personen gestattet, sondern die Kontrolle über den Burgenbau war jetzt Sache der Grafen, die als Statthalter des Königs in ihren Grafschaften den Burgbau regelten. Obwohl seit dem Hoftag von Colmar eigentlich nur Grafen einen Burgenbau genehmigen konnten, nahmen spätestens seit dem 11. Jahrhundert alle Mitglieder des hohen Adels das Recht in Anspruch, innerhalb ihrer Machtsphäre eine Burg zu errichten. Dies führte zu einem regelrechten Burgenbauboom, auf den das Königtum kaum mehr Einfluss hatte. Ihm blieb eigentlich nur übrig, den Missbrauch von Burgen (Raub, Überfälle) im Rahmen seiner Landfriedenspolitik zu bestrafen.

In der Zeit des sog. Investiturstreites (Kernzeit zwischen 1075-1122), in der Kaiser und Papst vorwiegend damit beschäftigt waren, sich über Kirchen- und Reichsrecht zu streiten, nutzten zahlreiche Herren die Gunst der Stunde, um eigene Burgen zu errichten bzw. sich fremde anzueignen. Das Königtum konnte dieser Entwicklung wenig entgegensetzen. Im Reichslandfrieden (1103) und im Schwäbischen Landfrieden (1104) wurden Maßnahmen gegen solche Burgen getroffen, von denen "landschädliche" Unternehmungen ausgingen.

Trotz fürstlicher Vorbehalte nahmen sich seit dem 1. Viertel des 13. Jahrhunderts auch der nichtgräfliche freie Adel, die Ritter und die zu Wohlstand und Ansehen gelangten Dienstmannen (Ministerialen) das Recht heraus, eigene Burgen zu bauen.

Den Ministerialen, zuständig für die Bewirtschaftung der Güter ihrer Herren, wurden für ihre Dienste Grundstücke übertragen. Einige Ministeriale wurden von ihren Herren beauftragt, auf diesen Grundstücken (Lehns-)Burgen zu bauen. Für ihren Einsatz wurden sie dadurch belohnt, dass sie die Burgen verwalten und dort wie Ritter leben durften. Als neben ihren Ämtern und auch ihre (Lehns-)Güter für vererbbar erklärt wurden, dauerte es nicht lange, bis die ersten Ministerialen eigene (allodiale) Burgen errichteten.

Baubestimmungen im Sachsen- und Schwabenspiegel

Die Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, der 1215 zusammengestellte Sachsenspiegel und der 1282 geschriebene Schwabenspiegel, gehen in verschiedenen Paragraphen auf das Befestigungsrecht ein:

Niemand durfte ohne Erlaubnis des gräflichen Landrichters weder eine Burg errichten, noch eine Stadt, ein Dorf, einen Berg oder eine Insel mit Palisaden oder Mauern befestigen. Auch die Errichtung eines Turmes innerhalb einer Befestigung war untersagt.

Zwar war es erlaubt, Gräben um sein Haus ziehen, allerdings durften diese nur mannstief sein.

Mauern und Palisaden, die höher waren als ein Ritter zu Pferde mit ausgestreckter Schwerthand, mussten genehmigt werden. Die Umfriedung eines Hofes mit niedrigem Zaun, Palisade oder Mauer war gestattet, wenn man keine Zinnen, Schießscharten und Wehrgänge anbrachte.

Häuser mit mehr als zwei Geschossen und/oder hoch liegenden Eingängen waren genehmigungspflichtig. Es war dagegen erlaubt, Wohngebäude aus Holz oder Stein mit bis zu zwei Obergeschossen und Unterkellerung zu errichten. Die Schwelle der Eingangstür musste ebenerdig sein und durfte sich maximal in Kniehöhe über dem Erdboden befinden.

Burgen, die während einer rechten Fehde zerstört worden waren oder aus Geldmangel ihres Besitzers verfielen, durften später wieder vom Besitzer aufgebaut werden. Auf dem einmal als legal anerkannten Burgplatz konnte demnach ohne erneute Erlaubnis eine Burg instandgesetzt bzw. neu erbaut werden.

(Text: Stefan Grathoff)

Burgdach

Das Dach einer Burg.

Das Dach besteht aus dem Dachstuhl zur Aufnahme der auf das Dach wirkenden Kräfte (Eigengewicht, Wind, Schnee usw.) und der Dachdeckung, man unterscheidet im Wesentlichen folgende Typen:

Auf den Burgen wurden die gleichen hölzernen Dachkonstruktionen verwendet wie auf anderen mittelalterlichen Gebäuden. Man kannte man das Pfetten- bzw. das Rofendach sowie das Sparrendach. Beim Pfettendach liegen die meist eher flach geneigten Sparren frei auf längslaufenden Pfetten auf und tragen die Kraft senkrecht nach unten ab. Pfettendächer stellen vor allem bei kleineren Gebäuden die konstruktiv einfachste Dachform dar. Sie werden im Laufe des Spätmittelalters (1250-1500) weitgehend von den Sparrendächern abgelöst. Beim meist steiler geneigten Sparrendach sind die Sparren sowohl untereinander als auch mit der Dachbalkenlage fest verbunden. Es entsteht eine Dreieckskonstruktion, in der die Sparren ihre Last zum Großteil parallel zur Dachneigung auf den als Zugglied dienenden Dachbalken abtragen. Eine in das Mittelalter zurückreichende, d.h. seitdem nicht mehr erneuerte Dachdeckung ist auf deutschen Burgen nicht erhalten. Von Ausgrabungen her weiß man aber, daß im frühen Mittelalter Strohdächer bei den Häusern weit verbreitet waren. Schon bald verwendete man Holzschindeln, Steinplatten oder Dachziegel. Wohl nur sehr selten gab es dagegen aus Metallplatten bestehende Abdeckungen. Die Dachformen entsprechen im wesentlichen denjenigen, die wir auch heute noch kennen.

Folgende Dachdeckungen waren im Mittelalter üblich:

Strohdächer

In älterer Zeit wurde zum Decken der Häuser häufig Stroh verwendet, weil dieses Baumaterial am billigsten war. Wegen der Brandgefahr waren Strohdächer für Burgen aber äußerst ungeeignet. Das gleiche galt für in anderen Teilen Deutschlands gängige Dachdeckungen mit Ried, Schilf, Heidekraut und Farngestrüpp.

 

Holzschindeln

Holzschindeln waren gewöhnlich dünne, viereckige Schindeln aus gespaltenen Eichenkloben und dienten als billige und leichte Dachziegel. Holzschindeldächer mußten aber ständig ausgebessert werden, weil das Holz faulte und die Nägel rosteten. Teilweise wurden auch Schwartenstücke verwendet. (Unter Schwarten versteht man die wegen der Rundung nicht zu Brettern geeigneten äußeren Teile eines Baumstammes, die beim Sägen übrigbleiben). Auf Burgen bedeuteten Strohdächer und Holzdächer im Fall einer Belagerung höchste Brandgefahr.

 

Steinplatten

Gegen Brandpfeile gefeit waren Dächer aus Steinplatten. In Mitteldeutschland, auf den Burgen an der Saale etwa, kommen auch Dächer aus behauenen Natursteinen vor. In südlichen Gegenden, vor allem im Gebirge, wurden auch häufig rohe, unregelmäßig übereinander gelegte, flache Steinplatten als Dachabdeckung gebraucht. Steinplatten hatten jedoch den Nachteil, dass sie äußerst schwer waren und die Dachkonstrukteure vor statische Probleme stellten.

 

Dachziegel

Steindächer bestanden in der Regel aus Schiefertafeln oder Dachziegeln, denn diese Materialien waren leichter als die [Steinplatten]. Bevorzugt wurden von den Bauherren schmale Hohlziegel verwendet. Man verlegte die Ziegel, indem man die Stoßfugen der mit der Höhlung nach oben liegenden Ziegelplatte durch umgekehrt aufgelegte bedeckte. Diese Dächer nannte man Priependächer oder bildhaft "Mönch und Nonne". Die ältesten Priependächer stammen aus dem 11. Jahrhundert und sind seit dem 12. Jahrhundert fast ebenso häufig, wie die Fittich- oder Passziegel mit beiderseits umgebogenem Rand. Seit dem 14. Jahrhundert kommen die weniger gekrümmten Dachpfannen oder Breitziegel auf, im späteren Mittelalter und in der Renaissancezeit (16. Jahrhundert) finden sich die eckigen Krämpziegel, in Süddeutschland auch die römischen Dachpfannen und Bortziegel.

 

Metallplatten

In alten Chroniken ist des Öfteren von Bleiplatten die Rede, die bestimmte Burggebäude bedeckt haben sollen. Da Bleiplatten ein hohes Gewicht hatten und äußerst teuer waren, werden sie nur sehr selten verbaut worden sein. Sollte es sie tatsächlich irgendwo gegeben haben, wurden sie in späterer Zeit wahrscheinlich von den Dächern geholt und zu Bleikugeln für die Handfeuerwaffen umgegossen. Der Palas der Wartburg soll mit Bleiplatten gedeckt gewesen sein, die aber beim Brand von 1317 alle schmolzen. Auch Blech und Kupferblech sollen für die Dachabdeckung verwendet worden sein.

 

(Text: Stefan Grathoff)

Burgenflucht

Aufgeben von Burgen, Phänomen des 14. und 15. Jahrhunderts.

Zwischen Alpen und Rhein dürften im Verlauf des 14. und 15. Jahrhunderts rund 75 % der noch um 1300 bewohnten Burgen verlassen und dem Verfall preisgegeben worden sein. Diese "Burgenflucht" hatte wirtschaftliche und gesellschaftliche Ursachen.
Die bedeutenden Landesherren schufen im unmittelbaren Umfeld ihrer Residenz einen beamtenähnlichen Verwaltungsapparat, der zum großen Teil von den Ministerialen getragen wurde. Die neuen Aufgaben erforderten, dass sie nicht mehr nur zeitweise ihrem Herrn zu Diensten sein mussten, sondern sich als 'Beamte' ständig in seiner Umgebung aufzuhalten hatten. Dies bedeutete in der Regel den Umzug von der Ministerialenburg auf dem Lande an den Residenzort des Herrn.
Auch Burgen des hohen Adels wurden aufgeben. Auslöser dieser Entwicklung war der einschneidende Bevölkerungsrückgang aufgrund der schweren Hungersnöte und großen Pestepidemien. Von diesen Plagen, die zwischen 1340 und 1440 mehr als ein Drittel der europäischen Bevölkerung dahinrafften, blieb der Adel nicht verschont. Zum einen wurde er selbst Opfer der Seuchen. Zum anderen sanken seine Einnahmen dramatisch, da er aufgrund der dezimierten Bauernschaft auf einen Großteil der Abgaben aus der Landwirtschaft verzichten musste. Eine Ertragssteigerung durch intensivere Nutzung der Landwirtschaft war zudem mit den damaligen Anbaumethoden nicht möglich. Gleichzeitig stiegen die Kosten für Waffen, Kleidung und Pferde. Wollte der standesbewusste Adlige weiterhin als Ritter leben, war er auf neue Erwerbsquellen angewiesen. Die Veränderungen im geistigen und gesellschaftlichen Bereich, die Abkehr von den alten Ritteridealen manifestiert sich in der Person Kaiser Maximilians (1486-1519), der als "der letzte Ritter" bezeichnet wird. Er war das Bindeglied zwischen dem alten und dem neuen Weltbild, dem man sich aufgrund der wirtschaftlicher Notwendigkeiten, der sich wandelnden Lebensumstände und des sich wandelnden Lebensgefühls anpassen musste, wenn man nicht scheitern wollte.
Daher verließen viele Herren ihre Burg und traten in den Hof- und Kriegsdienst eines mächtigen und reichen Fürsten ein. Andere beschritten ganz neue Wege und nahmen ein Studium an einer der in dieser Zeit in Deutschland entstehenden Universitäten (Heidelberg, Prag, Krakau) auf, um dann in den Fürstenstädten und -residenzen eine Stellung anzutreten.
Doch nicht wenige Adlige blieben burgsässig. Weder der schwindende Verteidigungswert der Burgen noch ihre Unbequemlichkeit konnten manchen traditionsbewussten und sippenstolzen Adeligen dazu bewegen, die Wohnstatt seiner Väter zu verlassen. Wer von den Adligen auf dem Land blieb, war gezwungen, sich intensiv um die Bewirtschaftung seiner Acker-, Wiesen- und Waldflächen zu kümmern, um einen Ernteüberschuss zu erzielen, den er auf den städtischen Märkten zu Geld machen konnte. Zusätzliche Erwerbsquellen boten die Pferdezucht und die Beteiligung an Montanunternehmungen wie Silberbergwerke und Eisenverarbeitung. Wem es nicht gelang, sich den neuen Anforderungen anzupassen, wählte den gefährlichen Weg des Raubrittertums.

Bürgertum

Stadtbewohner als eigenständiger Stand.

Vom Bürger als eigenständigem Stand spricht man ab dem 11. Jahrhundert. Zeitgleich löste das Wort "stat" das ältere Wort "burg" ab. Als Bürger bezeichnete man einen Stadtbewohner. Man differenzierte zwischen den "burgaere", welcher alle politischen Rechte besaß, und dem "medewoner" (Einwohner), welcher keine politischen Rechte besaß. Alle Stadtbewohner waren aber im Gegensatz zur der Landbevölkerung frei.

Löste sich eine Person aus der Landbevölkerung von seinem Grundherrn und wanderte ab in die Stadt, so konnte er das Bürgerrecht erlangen, vorausgesetzt sein Grundherrschaft machte keine Ansprüche geltend. Um seine persönliche Freiheit zu erlangen musste er im allgemeinen ein Jahr und einen Tag in der Stadt leben. Das volle Bürgerrecht erlangte er jedoch erst, wenn er den Bürgereid leistete und sich verpflichtete seine bürgerlichen Pflichten zu beachten. In der Neuzeit änderte sich die Bedeutung des Wortes "Bürger". Einmal bedeutet es "Staatsbürger", dann auch Angehöriger der Mittelschicht, der "bürgerlichen" Klasse.

Burgfrieden

Befriedeter Bezirk in einer und um eine Burg.

Befriedeter Bezirk in einer und um eine Burg, in welchem Friede und Sicherheit von der Herrschaft garantiert und bei Bruch bestraft wurde. Bei mehrherrigen Burgen war der Burgfrieden die Grundlage des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens. Die einzelnen Bestimmungen wurden entweder mündlich bewahrt oder in einer Urkunde schriftlich niedergelegt.

Burghut

Kommando über eine Burg.

Militärisches und verwaltungstechnisches Kommando über eine Burg im Auftrag des Burginhabers. Das zeitlich befristete Amt, anfangs häufig Ministerialen verliehen, ging oft in ein erbliches Lehen über.

Burgkapelle

Andachtsraum auf der mittelalterlichen Burg.

In dem in sich geschlossenen Wohnbezirk der Burg verlangte die mittelalterliche Auffassung von Religiosität einen Raum für den Gottesdienst. Zwar verfügte längst nicht jede Burg über eine Kapelle, doch ein Raum oder Erker, in dem ein Gottesdienstes gefeiert werden konnte, war wohl auf jeder Burg vorhanden. In bescheidenen Bauten war nur Platz für eine einfache Altarnische (Nideggen, Nordrhein-Westfalen)oder einen Erker in einem Wohngemach des Palas (Burg Eltz). Der Kapellenchor ragte meistens aus der Hauswand heraus. Nach mittelalterlicher Anschauung durfte sich über dem Altar Gottes kein anderer Wohnraum des Menschen mehr befinden.

Die altchristliche Sitte und die spätere ausdrückliche Vorschrift, nach der Gotteshäuser von Westen nach Osten orientiert sein mussten ("Heilige Linie"), ließ sich bei den Burgkapellen nicht immer durchführen. Zahlreiche Burgkapellen folgten einer Nord-Süd-Linie. Vornehmere Burgen besaßen einen eigenen Nebenraum, in dem ein einfacher Altar stand und ein paar Wandmalereien die Heiligkeit des Ortes unterstrichen. So war beispielsweise im Palas der Wartburg ein Kapellenraum vorhanden. In den Wohntrakt einbezogen waren auch die Kapellen auf Burg Kriebstein und Gnandstein in Sachsen, auf der Cadolzburg in Bayern und Hohenbaden in Baden-Württemberg. Auch bei den Deutschordensburgen waren entsprechende Räumlichkeiten für den Gottesdienst reserviert. Größere Burgen verfügten dagegen oft über eine prächtig eingerichtete und ausgestattete Kapellen im Palas. Sie konnte auch an den Palas angebaut sein, oder frei im Hofe stehen. Gelegentlich befinden sich Kapellen im Bergfried oder auch in einem Mauerturm. Häufiger trifft man bei uns dagegen auf Kapellen, die in der Vorburg untergebracht waren oder sogar außerhalb der Ringmauer lagen. Ursache für diesen Standort mochten Platzgründe gewesen sein. Zumeist waren die außerhalb der Kernburg gelegenen Kapellen aber gleichzeitig Pfarrkirche für die Bevölkerung der Umgebung. In diesem Fall war es zweckmäßig, dass die Menschen die Kapelle besuchen konnten, ohne den engeren Burgfrieden der Burg betreten zu müssen.

Seltener als gemeinhin angenommen, befanden sich Kapellen im Torbau. Die Verbindung von Burgtor und Kapelle wurde angeblich besonders gerne gewählt, um den Burgen einen zusätzlichen Schutz durch den Heiligen zu geben, dem die Kapelle geweiht war. Doch die wohl plausiblere Erklärung ist, dass diese Torkapellen zugleich Pfarrkirche waren und für die Menschen außerhalb der Burg zugänglich sein sollten.

Das Innere von Kapellen war meist recht einfach gehalten. Sie bestand oft nur aus einem rechteckigen Raum mit einer flachen Holzdecke. Es gab aber auch großzügig ausgebaute Kapellen mit schmuckvollen Portalen, reich gegliederten Fenstern, kunstvollen Gewölben, mit anspruchsvollen Kapitellen und prächtigen Wandbemalungen.

Doppelkapellen

Eine Besonderheit der staufischen Burgen sind die zweigeschossigen Doppelkapellen.

Solche übereinanderliegenden Doppelkapellen kann man heute noch auf Burg Eger, Schwarzrheindorf bei Bonn, Burg Katzenstein in Württemberg, Burg Nürnberg und Burg Kronsegg in Niederösterreich sehen.

Doppelkapellen in Burgen bestehen aus zwei übereinanderliegenden Sakralräumen, die durch eine Öffnung im Fußboden der Oberkapelle miteinander verbunden sind. Im unteren Geschoss (capella publica), wo der Gottesdienst stattfand, nahmen die Ritter, Gefolgsleute und das Gesinde am Gottesdienst teil, während das Obergeschoß (capella privata) der Herrschaft vorbehalten war. Vom oberen Stockwerk, das gelegentlich einen eigenen Altar hatte, konnte man durch die Bodenöffnung auf den Altar des Untergeschosses blicken. Beim Schlossbau setzt sich dieser Typus als zweigeschossige, offene Schlosskapelle fort.

(Text: Stefan Grathoff)

Burglehen

Einkunftsquelle des Burgmanns.

Der Burginhaber gab seinem Burgmann ein Grundstück oder eine Einkunftsquelle zu Lehen, damit der Burgmann ein wirtschaftliches Auskommen hatte. Im Gegenzug war der Burgmann verpflichtet, Dienst auf der Burg zu tun (Residenzpflicht) und sich an der militärischen Verteidigung der Burg zu beteiligen (Burgmannen).

Burgmannen

Bewachungsmannschaft einer Burg.

Seit dem 13. Jahrhundert bestellten die Burgherren adlige Burgmannen, die für die Bewachung (Burghut) und Verteidigung verpflichtet wurden. Im 12. Jahrhundert wurden die ersten Burgmannen wohl noch "per Handschlag" verpflichtet, denn schriftliche Burgmannenverträge sind erst seit dem 13. Jahrhundert bekannt. In den Verträgen wurde vor allem festgelegt: der Einsatzort, die Zeiten ihrer Anwesenheit (Residenzpflicht), zuweilen auch die erforderliche Bewaffnung und Ausrüstung. In manchen Verträgen wurde vereinbart, daß sie im Verteidigungsfall noch weitere gut gerüstete Helfer mitbringen mußten.Für die Burgmannen galt Lehnsrecht. Alle Rechtsstreitigkeiten auf der Burg wurden vom Burggrafen als Vorsitzendem des herrschaftlichen Lehnsgericht verhandelt. Der Pflichtenkatalog der Burgmannen führte dazu, dass sie sich im Laufe der Zeit zu einer Burgmannschaft zusammenschlossen, die ein Siegel führte und nach Burgmannenrecht lebten. Dieses Burgmannenrecht war nicht einheitlich, sondern von Burg zu Burg verschieden.

Die speziellen Wachdienste am Tor, auf dem Bergfried und den Burgmauern übernahm überwiegend das nichtadlige Burgpersonal. Der Herr konnte von seinen Burgmannen auch verlangen, ihn bei seinen militärischen Unternehmungen außerhalb der Burg zu begleiten. Sie unterstanden dem Befehl des Burgherrn oder des herrschaftlichen Burgkommandanten, eines Burggrafen oder Amtmannes. Burgmannen hatten in der Regel auf der Burg bzw. in ihrer Nähe zu wohnen (Residenzpflicht). Burgmannen wurden für ihre Dienste mit einem Burglehen bezahlt, das ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen sollte.

Ursprünglich wurden die Burgmannen mit Naturalien entlohnt. Im Laufe des Mittelalters gingen die Burgherren dazu über, ihnen Grundstücke in der Nähe der Burg als Lehen zu überlassen, die sie selbst bebauen und von deren Erträgen und Einkünften sie leben konnten.

Schon seit dem späten 13. Jahrhundert zahlte man den Burgmannen auch Bargeld (Renten). Die Geldrenten ebneten den Weg vom Lehnsmann zum Söldner. Der Burgmannendienst war in erster Linie nicht aus finanziellen Gründen begehrt. Wichtig für den Burgmannen war vor allem der Rechtsschutz durch den Herrn sowie die Möglichkeit auf einer Burg zu wohnen und wie ein Adliger zu leben. Manche Burgherren nutzten die Gelegenheit, um mit der Bestallung eines Burgmannen ihren Lehensbesitz zu vergrößern, denn der neue Burgmann musste häufig seinem Herrn ein Stück Eigengut in der unmittelbaren Nähe der Burg schenken, das er als Burglehen zurückbekam (Belegpflicht). Der Statusgewinn als Burgmann wurde wohl höher eingeschätzt als das Eigentum eines Grundstücks.

Mit der Einführung nichtadliger Burgbesatzungen und der Wandlung der Burgen zur Festung kam das Burgmannensystem zum Erliegen. Die Burghut wurde jetzt von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen.

(Text: Stefan Grathoff)

Burgstall

Ort einer abgegangenen Burg.

Bezeichnung für einen Platz, an der einmal eine (abgegangene) Burg stand, von der sich aber keine Mauerreste mehr erhalten haben. Meist kann man nur mehr an Geländeunebenheiten seine einstige Funktion erkennen. In Urkunden wird der Begriff aber zuweilen auch für eine noch bestehende Burg verwendet.

Burgus

Bewohnter Wachtturm.

Die Römer führten die wichtigste Bauform ihres traditionellen Befestigungswesens, den Turm, in Germanien ein. Sie kannten zwei Arten von Türmen: den einfachen Wacht- und Wehrturm (turris speculatoria) und den bewohnten Wachtturm (burgus). Der turris speculatoria hatte im Allgemeinen einen quadratischen Grundriß (ca. 5 x 5 Meter). Er diente als Beobachtungsposten und in Germanien besonders zum Schutz des Limes. Mit burgus bezeichneten die Römer ursprünglich einen festen Turm, aber auch einen befestigten Palast oder ein militärisches Lager. Seit dem 2. Jahrhundert n.Chr. verengte sich der Begriff und bezog sich vorwiegend auf den steinernen Wehr- und Wohnturm (kleines Kastell). Dieser war ein quadratischer, anfangs nur aus Holz errichteter, bewohnbarer Turm mit einer Grundfläche von ca. 10 x 10 Metern. Er konnte aus mehreren Etagen bestehen und besaß weder Wälle noch Gräben. Die an strategisch wichtigen Punkten erbauten burgi gewährleisteten den Schutz der Imperiumsgrenzen sowie der Handels- und Verkehrswege.

Während es in den Provinzen Afrika und Arabia teilweise hoch entwickelte Wohntürme gab, entstanden die burgi in Germanien in größerer Zahl wohl erst, als die Alemannen im Jahr 260 n. Chr. den Limes überrannten und die Römer sich auf die Rheingrenze zurückzogen. Beispiele hierfür sind der burgus Eisenberg bei Grünstadt/Pfalz aus dem 4. Jahrhundert und der Turm von Stielings (römische Illerstraße). Von den burgi sagt man, daß sie den germanischen Wehrbau beeinflusst hätten. Der Begriff machte aber einen Bedeutungswandel durch. Seit dem 9. Jahrhundert meinte er die unbefestigte Vorstadt bei einer Siedlung. Vom 12. Jahrhundert an kann im deutschen Sprachraum vereinzelt auch der Markt mit burgus bezeichnet werden

(Text: Stefan Grathoff)

Burgwall

Äußerer Schutzring einer Burg.

Das Aussehen der Burgwälle ist je nach Entstehungszeit und Landschaft verschieden. Die Anlagen waren unterschiedlich groß und konnten rechteckige, ovale, trapezförmige oder kreisförmige Grundrisse haben.

Karolingische Großburgen konnten eine Fläche von bis zu 80.000 qm bedecken. Sie lagen nicht in der Talsohle, sondern in Höhen zwischen 15 und 150 Metern. Die Wälle der Fluchtburgen umschlossen eine Freifläche, die so bemessen war, dass die gesamte Bevölkerung dort Zuflucht finden konnte.

Gewöhnlich waren die Anlagen von Wällen, Palisadenzäunen und Grabensystemen (Sohl- selten Spitzgräben) umgeben. Die Wälle, meist mörtellos geschichtete Bruchsteine (Trockenmauer), wurden durch Holzbalken und -verankerungen sowie durch Erdaufschüttungen an der Innenseite stabilisiert. Hin und wieder verwendete man auch Lehm- oder Kalkmörtel.

Bestand der Wall aus einem Gerüst von Zweigen und Baumstämmen, wurden die Zwischenräume mit kleineren Steinen und Erde ausgefüllt (Holz-Erde-Konstruktion) und auf diese Weise verstärkt. Wälle und Steinmauern hatten etwa eine Höhe von 4-5 Metern und waren 1,5 - 3 Meter dick; auf ihrer Krone verlief meist ein Holzwehrgang.Die Palisaden bestanden aus einem möglichst starren Geflecht von Ästen und Holzpfosten, die senkrecht in den Boden gerammt wurden. Querbalken und andere Verstrebungen erhöhten die Festigkeit. Form und Aufbau der Palisaden waren äußerst vielgestaltig und hingen ganz vom Standort und den örtlichen Gegebenheiten ab. Gräben spielten im frühmittelalterlichen Burgenbau eine besondere Rolle, waren sie doch bei der damaligen Belagerungstechnik und den dafür zur Verfügung stehenden Waffen ein schwer zu überwindendes Hindernis. Zwischen Wall und Außengraben wurde meist ein flacher Erdstreifen belassen, die sog. Berme, um das Abrutschen des Walles in den Graben zu verhindern. Über den äußeren Graben hinweg, konnte man die Anlage meist von mehreren Seiten durch verschiedene Tore betreten. An der Innenseite des Walls befand sich ein weiterer Graben, über den mehrere Erdbrücken in den Burgbereich führten und den Verteidigern einen schnellen Zugang zu allen Stellen des Walls ermöglichen sollten. Im Innenraum standen einige, meist kleine (3x5 Meter), eingeschossige Holzhäuser, in denen die Menschen für die Dauer der Bedrohung wohnen und ihr Hab und Gut unterbringen konnten.

Form und Anzahl der Tore variierte je nach Bedarf und örtlichen Gegebenheiten. Sie waren überwiegend von einfachster Bauart, meist in Form von Flügeltüren. Die Ausgrabungen zeigen, dass viele Anlagen über sog. Zangentore bzw. Trichtertore verfügten. Bei diesen Torarten wurde die Wallmauer durchbrochen und auf beiden Seiten so in den Innenraum hinein verlängert, dass eine Torgasse entstand. Diese Gasse sicherte man durch ein Holztor. Vereinzelt wurden die Wälle bzw. die Tore bereits im 8. Jahrhundert von Türmen flankiert (Büraberg/Fritzlar, Christenberg/Marburg und Rennenburg/Siegburg). Besonders dann, wenn Tortürme über der Torgasse erbaut wurden, kam es zur Ausbildung von sog. Kammertoranlagen. Zwei hintereinander liegende Tore bedeuteten einen wirksamen Schutz auf engstem Raum. Neben dem in die Mauer integrierten Torturm sind in der späten Merowinger- und frühen Karolingerzeit (im 8. Jahrhundert) auch die Anfänge eines frei stehenden Turms in der Burg zu finden.

(Text: Stefan Grathoff)

Buße

Leistung eines Missetäters an den Kläger.

Buße bedeutet in den germanischen Rechten im weitesten Sinne jede Leistung des Missetäters an den Kläger bzw. dessen Sippe, besonders auch das Wergeld; im engeren Sinne ist Buße die Leistung für geringere Vergehen, wobei die Buße hauptsächlich Kränkungsbuße war, doch auch Schadenersatz sein konnte. Da die Buße auch die Fehde ablöste, hieß sie auch Fehdegeld. Im Laufe des Mittelalters verlor die Buße allmählich die Form einer Geldleistung und an deren Stelle trat Stiftungen, Seelmessen, Errichtung von Kreuzen und dergleichen.

Butterfassturm

Besondere Form des Bergfrieds.

Bergfriedform, Rundturm, dessen Obergeschosse einen erheblich geringeren Durchmesser haben als das Untergeschoss, meist mit einer Galerie am Rücksprung. Butterfasstürme sind relativ häufig. Beispiele sind etwa die Marksburg am Rhein, Freudenberg am Main, die Osterburg in Thüringen (Sorbenwarte),  Büdingen, Falkenstein am Harz, Felsberg in Hessen sowie die Taunusburgen Idstein, Kronberg und Homburg. (vgl. auch Bergfried)

Butzenscheiben

Kleine, dicke Glasscheibe.

Die im Durchmesser etwa sechs Zentimeter messenden, meist grün oder wasserfarben, in Blei gefassten runden Glasscheiben, kamen im deutschsprachigen Raum im 14. Jahrhundert auf und waren im 16. Jahrhundert sehr verbreitet. Sie haben in der Mitte eine Verdickung, den "Butzen". Butzenscheibenfenster gestatten einen milden Lichteinfluss in den Raum, aber keinerlei Ein- oder Ausblicke. Im Historismus wurden sie im bürgerlichen Hausbau wieder beliebt, wo sie manchem gründerzeitlichen Mietshaus ein altdeutsches Gepräge gaben.

Die Butze wurde in einer Größe bis zu 12 cm gefertigt und als ganzes Scheibchen verarbeitet, während das größere Mondglas (40 bis 100 cm) in einzelne Segmente zerteilt wurde.

 

Calefaktorium

Wärmstube eines Klosters.

Das Calefaktorium (lat. calidus = warm; facere = machen) war die Wärmstube des Klosters, oft der einzige heizbare Raum (außer der Küche). Unter dem Raum befand sich meist die Heizkammer.

Calvinismus

Reformierte Glaubensrichtung.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Reformation

Camera

Arbeitsraum des Klosters.

Als Camera (lat.. camera, deutsches Lehnwort = Kammer) wird der Arbeitsraum eines Klosters bezeichnet.

Castrum

Lateinische Bezeichnung für Burg.

Als castrum wurde das mit Wall und Gräben befestigte Heerlager der Römer bezeichnet. Es handelte sich ursprünglich um eine meist rechteckige Anlage, die von Graben und Wall umgeben und durch Palisaden geschützt war. Die beiden Haupttore waren durch die Via principalis verbunden. Rechtwinkelig dazu verlief eine zweite Straße, die die beiden anderen Tore verband. Aus zahlreichen dieser castra haben sich in Deutschland in späterer Zeit Städte entwickelt.
Auf römische Garnisonen gehen beispielsweise zurück: die Städte Mainz, Bingen Boppard, Koblenz, Bonn, Köln, Kreuznach, Alzey, Augsburg und Regensburg. Die Bezeichnung castrum hat sich im Mittelalter in lateinischen Texten und Urkunden auf die mittelalterliche Burg übertragen. Auch die befestigte Pfalz taucht in den Quellen gelegentlich als castrum auf. In der Spätzeit wurden sogar Schlösser und Festungen castra genannt.

Chartular

Sammlung von Urkundenabschriften in Buchform.

Sammlung von Urkundenabschriften in Buchform.

Chateau-fort

frz. Burg.

Französische Bezeichnung für Burg.

Chevauxlegers

Gattung der leichten Kavallerie.

 

Von frz. Chevaux = Pferde und léger = leicht.

Ursprünglich wurde der Begriff für leichte Kavallerieeinheiten in Frankreich und Österreich-Ungarn verwendet, ab 1790 wurden auch in Bayern Chevauxlegers-Regimenter aufgestellt. Fortan galten sie als typisch bayerische Waffengattung, die bis zum Ende des Ersten Weltkriegs Bestand hatte.

 

Chor

Teil des Kirchenschiffs.

Chor nannte man ursprünglich den Platz für Tanz und Sänger im antiken Griechenland. In der christlichen Kirche ist es der Ort für den Chor der Geistlichen. Seit der karolingischen Zeit bezeichnet Chor die die Verlängerung des Mittelschiffs über die Vierung hinaus (Chorhaus). Schließt sich eine Apsis als Chorschluss an, heißt der gesamte Komplex Chor. Im Chor befinden sich Hauptaltar, Sakramentshaus, Piscina, Chorgestühl, Dreisitz, eventuell auch der Bischofsstuhl (Kathedra). Der Chor ist meist um einige Stufen, bei darunter liegender Krypta sogar erheblich über das Niveau der Kirche erhöht.
Seit der Romanik führt oft ein Deambulatorium um den Chor herum. Diesem Chorumgang sind oft als halbrunder Kappellenkranz angeordnete Chorkapellen angeschlossen, die sich gegen den Chorumgang als Altarräume öffnen und meist auch am Außenbau erkennbar sind. Chorumgang und Chorkapellen zusammen heißen auch Kapellenkranz. Gegen den Chorumgang oder Nebenchöre ist der innere Chor im Mittelalter häufig durch Chorschranken gegen das Mittelschiff durch einen Lettner abgegrenzt, der im Barock durch ein kunstvoll geschmiedetes Chorgitter ersetzt wird.
Der Chor besteht aus dem Chorhaus und dem Chorschluss. Dieser wird nach der Geometrie des östlichen Abschlusses genannt. Aus der Romanik ist der runde Chorschluss (Apsis) bekannt, in Zisterzienserkirchen und der englischen Gotik ist der gerade Chorschluss bevorzugt worden. Der Gotik lassen sich die eckigen (polygonalen) Chorschlüsse zuordnen. Sie werden nach der Anzahl der Segmentteil benannt (z. B. 5/8-Schluss).

Chorherren

Kleriker.

Chorherr ist die ab 535 belegte Bezeichnung für Kleriker, die unter einem Bischof oder Erzpriester Gottesdienste abhalten und in der Regel gemeinschaftlich zusammenleben. Mitte des 8. Jahrhunderts verfasste der Metzer Bischof Chrodegang eine für die Chorherren bestimmte Regel. Das Verschwinden des Gemeinschaftslebens und die Aufteilung der Kirchengüter im 10. Jahrhundert entfachte heftige Kontroversen, was dazu führte, dass sich ab dem 11. Jahrhundert viele Chorherren den Regeln des hl. Augustinus (Augustiner-Chorherren) unterwarfen und der Orden der Prämonstratenser entstand (Regularkanoniker). Der Begriff Chorherren bezeichnet zudem die Säkularkanoniker der Kathedralen (Domkapitel) und Kollegiatkirchen (Kollegiatsstifte), die sich den Reformen nicht anschlossen. Siehe auch Kanoniker.

Chronogramm

Inschrift mit Jahresangabe.

In einer Inschrift durch Hervorhebung einzelner Buchstaben verschlüsselte römische Jahreszahl.

Chronologie

Lehre von der Zeitrechnung.

 

Chronologie ist die Wissenschaft von der Zeit, ihrer Einteilung "in möglichst gleichmäßige endliche Abschnitte und der damit gegebenen Möglichkeit, Zeit zu "messen", bzw. mit ihr zu rechnen

 Die Chronologie gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften".

 

Ciborium

Überdachung eines Altars, später auch Hostienbehälter.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Ziborium

Cluniazenser

Geistlicher Orden, der in der Abtei Cluny entstanden ist.

Der hochmittelalterliche benediktinische Reformorden ist nach der Abtei Cluny (Saône-et-Loire in Frankreich) benannt. Dort hat er seinen Ursprung und sein Zentrum. Cluny genoss von seiner Gründung (909/910) an eine weitgehende rechtliche Unabhängigkeit. Dieser Umstand begünstigte die Entwicklung der Cluniazenser zu einem einflussreichen Orden. Beherrschendes Element der cluniazensischen Reform war die feierlich ausgestaltete Liturgie. Den Mönchen blieb wenig Zeit zum Studium und zur geistlichen Lesung, auch die körperliche Arbeit trat völlig zurück. Die Pflege des Totengedächtnisses, u.a. die Einführung des Allerseelentages im 11. Jahrhundert, veranlasste den Adel zu reichen Schenkungen an die Cluniazenser. Neugründungen und im Geiste Clunys reformierte Klöster führten zur Entstehung eines von der burgundischen Mutterabtei abhängigen monasterischen Verbands. Seine Grundlage bildeten Priorate, deren Prioren durch den Abt von Cluny frei bestellt wurden. Der Klosterverband der Cluniazenser verbreitete sich über ganz Westeuropa, mit Schwerpunkt im französischen Sprachgebiet.
Bis Mitte des 12. Jahrhunderts übten die Cluniazenser-Priorate einen beträchtlichen Einfluss auf Adel, Gesellschaft und Politik aus. Dieser gründete auf der geographischen Lage der Klöster, der führenden Rolle der Cluniazenser in der Kirchenreform und der Vermittlerrolle, die Cluny selbst während des Investiturstreites zwischen dem Papst und dem Kaiser übernahm. So wurden einige der Kontakte, die schließlich zum Wormser Konkordat von 1122 führten, in Genf und Basel geknüpft. Obwohl viele Schriften und Bauten der Cluniazenser verloren gingen, lässt sich dennoch ermessen, wie groß ihre künstlerische und kulturelle Bedeutung vom Ende des 10. bis Mitte des 12. Jahrhunderts war. ( Quelle: http://www.heiligenlexikon.de)

Contrescarpe (Kontrescarpe)

Grabenwand.

Äußere, vielfach nur geböschte, aber auch oft mit Mauerwerk verkleidete Grabenwand.

Dacherker

Erker auf einem Dach.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Erker.

Dachreiter

Türmchen auf dem Dachfirst.

Schlankes (meist hölzernes) Türmchen auf dem Dachfirst. Von den Zisterziensern im 13. Jahrhundert eingeführt, dann auf Predigerkirchen, ersetzt bei den gotischen Kathedralen manchmal den Vierungsturm, weil der Turmbau auf die Westfassade konzentriert wird.

Dansker (Danziger)

Toilettenanlage an Burgen.

Aborterker (Abortturm) der Burgen des Deutschen Ordens. Der Dansker befand sich aus hygienischen Gründen außerhalb der eigentlichen Burganlage über einem fließenden Gewässer und war durch einen gesicherten Gang mit der Burg verbunden.

Deambulatorium

Chorumgang.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Chor

Dekan

Vorsteher einer Gruppe von Mönchen.

In der katholischen Kirche war der Dekan ursprünglich der Vorsteher von zehn (lat. decem) Mönchen. Seit dem 9. Jahrhundert steht er an der Spitze des Dekanats. Aus dessen Pfarren wurde er vom Bischof (oft auch vom Domkapitel, im Mittelalter auch vom Archidiakn) ernannt. Er war die Instanz zwischen Bischof und der Pfarrgeistlichkeit, mit der gesamten geistlichen und administrativen Aufsicht betraut, insbesondere Vorsitzender des Landkapitels. Seit Anfang des 14. Jahrhunderts wurde die Stellung des Dekans durch den Offizial mehr und mehr eingeschränkt. Von der protestantischen Kirche wurden die Dekane in einigen Ländern übernommen, entsprechen in ihren Befugnissen aber nicht immer den katholischen.

Denar (mittelalterlich)

Mittelalterliche Münze.

Silberne Pfennigmünze im Mittelalter, die nach den zentralistischen Münzreformen der Frankenkönige Pippin (751-768) und seines Sohnes Karls des Großen (768-814) im ausgehenden 8. Jh. zur Hauptmünze des Früh- und Hochmittelalters wurde. Aus einem Karlspfund zu etwa 408 oder 409 g wurden 240 Stück sog. karolingischen Denare geschlagen. Da die Münzen aber al marco ausgebracht wurden, schwankte das Gewicht der einzelnen Stücke erheblich um das Durchschnittsgewicht von 1,7 g. Innerhalb der autarken dörflichen Gemeinschaften benötigte man in dieser Zeit nur wenig Geld für den Umlauf, sogar Abgaben wurden in Naturalien geleistet. Deshalb wurde der Denar vorwiegend als Fernhandelsmünze gebraucht. Dies belegen die hohen Fundzahlen von Denaren in Skandinavien, im Gegensatz zu den geringen Fundzahlen in Mitteleuropa. Der Denar blieb, außer einem selten geprägten Halbstück (Obol), praktisch das einzige Münznominal im riesigen Frankenreich und darüber hinaus. Daher ist die lat. Bezeichnung Denarius gelegentlich in der allgemeinen Bedeutung für Geld (lat. eigentlich: moneta) auf mittelalterlichen Dokumenten anzutreffen.

Mit zunehmender Verleihung des Münzrechts an Äbte, Bischöfe, Grafen, Herzöge usw. vom 11. Jh. an begann die Zersplitterung des deutschen Münzwesens. Diese Entwicklung führte, in Verbindung mit der zeitgleichen Städtegründungsperiode, zur Ausprägung der kunstgeschichtlich bedeutenden Brakteaten. Die Unmöglichkeit einer ausreichenden Kontrolle der vielen Münzstätten und die häufigen Münzverrufungen bahnten eine ungünstige Entwicklung an. Die verschiedenen Pfennige verschlechterten sich so sehr, dass das Raugewicht im ausgehenden 13. Jh. an manchen Orten nur noch 0,3 bis 0,5 g erreichte. Die meisten Pfennige hatten nur noch regionale oder lokale Bedeutung, von wenigen Ausnahmen (z. B. den Kölner Denaren) abgesehen.

Seit dem 13. Jh. wurden Pfennigvielfache geprägt, die je nach Region verschiedene Wertigkeit hatten. Schließlich drängte die Groschenwährung den Denar allmählich zurück. Die Entwicklung des deutschen Denars siehe unter Pfennig, des englischen unter Penny, des französischen unter Denier, des italienischen unter Denaro.

Denar (römisch)

Römische Münze.

Eigentlich Denarius war für ca. 400 Jahre die Hauptsilbermünze Roms. Die Einführung des Denars wird nach neueren Erkenntnissen in die Zeit des Zweiten Punischen Kriegs datiert. Man nimmt an, dass im Rahmen einer Münzreform um 211 v.Chr. mit dem Denar auch der silberne Quinar und der Sesterz eingeführt wurden. Der Name Denar oder Denarius leitet sich aus dem lateinischen deni (je zehn) ab, zu ergänzen wäre Asses. Denn der Denar wurde mit 10 Assen bewertet, die zu dieser Zeit als AE-Münzen im Sextantarfuß geprägt wurden. Die ersten Denare zeigen auf den Vs.n das behelmte Kopfbild der Roma mit dem römischen Zahlbuchstaben X (10) dahinter, auf den Rs.n die Dioskuren auf galoppierenden Pferden, darunter die Schrift ROMA. Als die Asse schließlich im Unzialfuß (27,3 g) ausgegeben wurden, stieg unter Tribun G. Gracchus (123-122 v.Chr.) der Wert des römischen Denars auf 16 Asse, bei einem Gewicht von 3,89 g. Zwar wurden seitdem auch Denare mit der Wertbezeichnung XVI geprägt, aber nicht konsequent. Kurzzeitig könnte also eine Art Doppelbewertung existiert haben. Mit dem unter Caesar in größeren Mengen geprägten Aureus gewann die Goldwährung immer mehr an Bedeutung, die Silberwährung verschlechterte sich. Unter Nero wurde der Denar auf 1/96 röm. Pfund, also auf 3,41 g abgesenkt. Die drastische Verschlechterung des Denars unter Kaiser Septimius Severus (193-211 n.Chr.) führte schließlich 214 n.Chr. zur Einführung eines Doppeldenars (Antoninian) unter Kaiser Caracalla. Nach dem Verfall der Silberwährung taucht der Denar seit dem späten 3. Jh. n.Chr. nur noch als Rechnungseinheit auf.

Dendrochronologie

Verfahren der Altersbestimmung anhand von Holz.

Die Dendrochronologie (vom griechischen dendros = Baum, chronos = Zeit und logos = Kunde) ist ein zu Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA entwickeltes Verfahren zur Datierung von Holz unbekannten Alters durch Vergleich seiner Jahresringmuster mit einem "Baumringkalender". Dieser wurde durch Korrelation teilweise gleichzeitiger Jahrringfolgen im Laufe jahrzehntelanger Forschung erstellt.

Entdeckt wurde sie von dem jungen Astronomen Andrew Eliott Douglass aus Flagstaff, Arizona. Eigentlich suchte dieser nach einem Zusammenhang zwischen Sonnenaktivität und Klima. Dafür vermaß er die Dicke der Jahresringe an alten Kiefern und trug diese Dicke in ein Diagramm ein. Dadurch erstellte er eine Datensammlung für die letzten 585 Jahre, indem er die extrem schmalen und breiten Jahrringe auf einer Zeitskala zur Deckung brachte. 1929 gelang ihm der Durchbruch, als er die Jahrringmuster archäologischer Fundhölzer in den älteren Abschnitt seines Kalenders einhängen konnte. Somit war der Aufbau einer längeren Jahrringchronologie geschafft.

Das Zellbildungsgewebe (Kambium) im Holzkörper der Bäume beginnt im Frühjahr zunächst mit der Anlage verhältnismäßig weiter Gefäßbündel (Frühholz) und beendet seine Tätigkeit im Sommer mit der Ausbildung enger Leitstränge (Spätholz). in Querschnitten ist dieser jährliche Radialzuwachs als Jahresring sichtbar. Anhand der Jahresringe kann man das Lebensalter eines Baumes bestimmen sowie Informationen über seine Wuchsbedingungen erhalten. Für die Archäologie und Baugeschichtsforschung ist die Dendrochronologie von besonderer Bedeutung, weil sich historische Hölzer mit Hilfe dieser Methode exakt datieren lassen. Sobald Splintholz, die äußeren, heller gefärbten Zuwachsschichten eines Baumes, erhalten ist, kann der Fällungszeitraum bis auf wenige Jahre eingegrenzt werden.

Die Waldkante, der definitiv letzte Jahresring, den der Baum vor der Fällung angelegt hat, datiert exakt das Jahr der Fällung. Während man heute beim Bau mit Motorsägen, -fräsen und -bohrern auch älteres, hart gewordenes Holz bequem bearbeiten kann, war das früher sehr viel schwieriger und deshalb nicht üblich. Bauholz wurde im Mittelalter grundsätzlich während der Vegetationsruhe geschlagen und frisch verarbeitet. Daher entsprechen die dendrochronologischen Daten der Hölzer in der Regel auch dem Zeitpunkt ihrer Verwendung am Bau.

Wie erstellt man eine Dendrochronologie?

  • Schritt 1: Nach Präparierung der Holzoberfläche werden die Jahresringbreiten mit einem speziellen Gerät vermessen, einem Auflichtmikroskop, und zwar mit einer Genauigkeit von 0.01 mm.
  • Schritt 2: Durch graphische Umsetzung der Ringbreiten entsteht ein Kurvenmuster. Die Kurvenmuster verschiedener Bäume werden verglichen.
  • Schritt 3: Ist eine passende Position gefunden, wird rechnerisch eine Mittelkurve gebildet.
  • Schritt 4: Die Mittelkurve wird zur Deckung mit dem Jahrringkalender gebracht. Dies geschieht heutzutage mit statistischen Computerprogrammen. Für einen besseren Vergleich werden die Kurven geglättet.
  • Schritt 5: Die Datierung wird von der Endposition der Jahrringkurve im Kalender abgeleitet. Damit die Zeitangabe jahrgenau ist, muß der letzte Wuchsring vorhanden sein, die Waldkante.

 

Eine Dendrochronologie kann immer nur für eine bestimmte Baumart erstellt werden. Man nimmt solche Baumarten, die auf Klimaveränderungen sehr stark reagieren. Außerdem müssen auch beim Standort einige Dinge beachten werden: Man verwendet nur Bäume, die an Standorten gewachsen sind, an denen keine menschlichen Einflüsse vorhanden sind, wie z. B. Abgase, Müll oder Spritz- und Düngemittel.

 

Quelle: Sybille Bauer (aus: Lebendiges Rheinland-Pfalz III-IV (2003), S.13); redakt. Bearb.: S.G.

 

Weitere Informationen: http://www.archaeologie-online.de/links/85/93/320/index.php

 

Deutscher Orden

Geistlicher Ritterorden.

Der Deutscher Orden, auch "Deutschritterorden", "Deutschherrenorden" oder "Kreuzritterorden", lateinisch "Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum", ist ein 1190 während der Belagerung von Akko im Rahmen des 3. Kreuzzuges von Bremer und Lübecker Kaufleuten gegründeter Krankenpflegeorden, der 1199 in einen geistlichen Ritterorden mit Sitz in Akko umgewandelt wurde. Ordenszeichen war das schwarze Kreuz auf weißem Mantel.

Neben den Templern und den Johannitern war der Deutsche Orden der dritte der großen mittelalterlichen Ritterorden, die während der Kreuzzüge gegründet wurden. Das Zentrum der Aktivitäten des Ordens verlagerte sich bereits im frühen 13. Jahrhundert vom Heiligen Land ins Baltikum: 1226 bat Herzog Konrad von Masowien den Deutschen Orden unter seinem Hochmeister Hermann von Salza um Hilfe gegen die heidnischen Pruzzen (Preußen) und überließ ihm dafür das Culmer Land (nach Kulm, heute Chelmno) in Ostpreußen. Kaiser Friedrich II. ermächtigte den Orden 1226 in der Goldbulle von Rimini, das heidnische Gebiet im Norden zu erobern, die Bewohner zu bekehren und selbst die Herrschaft in dem eroberten Gebiet auszuüben. Damit war die Grundlage für den Deutschordensstaat geschaffen.

Bis 1280 hatte der Orden die Pruzzen besiegt; daneben konnte er sich dank seiner Vereinigung mit dem Schwertbrüderorden 1237 in Livland festsetzen, 1308 erwarb er Pomerellen mit Danzig, 1346 Estland, 1398 Gotland, und mit dem Erwerb der Neumark 1402 hatte das Territorium des Ordens seine größte Ausdehnung erreicht. 1309 verlegte der Orden den Sitz seines Hochmeisters von Venedig, wo er seit 1291 residierte, nach Marienburg in Westpreußen.

Der Ordensstaat entwickelte sich zu einer bedeutenden Wirtschaftsmacht im Ostseeraum, und seine wichtigsten Städte, u.a. Danzig, Thorn, Königsberg, gehörten der Hanse an. Als die Christianisierung des Baltikums abgeschlossen und die Missionsaufgabe des Deutschen Ordens erfüllt war, geriet der Orden zunehmend in Gegensatz zu Polen, das in Personalunion mit Litauen, wo der Deutsche Orden nie hatte Fuß fassen können, verbunden war. 1410 unterlag das Ordensheer bei Tannenberg einem polnisch-litauischen Heer, und der Orden musste im 1. Thorner Frieden von 1411 Gebietsverluste hinnehmen. Nach einer langwierigen Auseinandersetzung mit den preußischen Ständen, die von Polen unterstützt wurden, musste der Orden im 2. Thorner Frieden von 1466 die Pomerellen mit Danzig, Marienburg, das Culmer Land und das Ermland an Polen abtreten und die Oberhoheit des polnischen Königs über das restliche ostpreußische Ordensland anerkennen; der Sitz des Hochmeisters wurde nach Königsberg verlegt.

1525 wandelte der letzte Hochmeister des Ordens, Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, das preußische Ordensland in ein erbliches, säkularisiertes Herzogtum unter polnischer Lehenshoheit um, was von Kaiser, Papst und Deutschmeister jedoch nicht anerkannt wurde.

Im Heiligen Römischen Reich bestand der Orden weiter bis zu seiner Auflösung durch Napoleon 1809. In Österreich wurde er 1834 als "Hoch- und Deutschmeister" wiedergegründet und konzentrierte sich in erster Linie auf Wohltätigkeitsarbeit. 1929 wurden die Hoch- und Deutschmeister in einen rein geistlichen Orden umgewandelt, von 1938 bis 1945 war der Orden verboten, 1945 wurde er in Österreich und der Bundesrepublik wieder belebt.

An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde; ihm zur Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde; den Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und aus Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern.

 

Quelle: www.heiligenlexikon.de

 

Diakon

Seelsorger.

Nach der Reformation in den protestantischen Kirchen vor allem Armen- und Krankenpfleger, dann überhaupt Organ der inneren Mission, teils Geistlicher zur Hilfe des Pfarrers, teils Laie. Neben den männlichen Diakonen gibt es auch weibliche Diakonissen.
Heute ist der Diakon ein Seelsorger, der zu bestimmten liturgischen Diensten befugt ist. Die Weihe des Diakons erfolgt durch den Bischof. Diakone gibt es als Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe und als eigenständiges Amt, das auch verheirateten Männern ab 35 offensteht, die dieses Amt haupt- oder nebenamtlich ausführen können.

Dialektgeographie

Teildisziplin der Sprachwissenschaft, die die räumliche Verteilung von Dialekten und von dialektalen Ausdrücken erforscht.

s. Sprachgeographie

Dialektologie

Teildisziplin der Sprachwissenschaft, die sich mit Dialekten beschäftigt.

Die Dialektologie (auch: Regionalsprachenforschung) untersucht den Ursprung, die sprachlichen Merkmale und geographische Verbreitung verschiedener Dialekte (also wo spricht man wie und warum ist das so?).

Dialektscheide

Sprachgrenze zwischen Dialekten

s. Isoglosse

Diminutiv

Verkleinerungsform.

Ein Diminutiv wird in der Standardsprache mit den Endungen -chen oder -lein gebildet, z. B. Bettchen, Bettlein.

Diözese

Sprengel eines Bischofs (auch Bistum).

Der Ausdruck Bistum bzw. das mittelhochdeutsche bischoftuom kam im Laufe des Mittelalters als Synonym zu dem Begriff Diözese auf, der im lateinischen Westen ab dem 5. Jahrhundert zur Bezeichnung eines Bischofssprengels verwendet wurde, ursprünglich aus dessen Stadt und dem umgebenden Land bestehend. Mehrere Diözesen sind einer Erzdiözese zugeordnet. Das Gebiet der Diözese wiederum ist in Pfarreien und Dekanate aufgegliedert.
In der protestantischen Kirche ist Diözese der Bezirk eines Dekans oder Superindenten, neben dem ein Diözesanausschuss aus Geistlichen und Laien steht.

Diphthong

Zwei aufeinanderfolgende verschiedene Monophthonge innerhalb einer Silbe.

au, ei, eu/äu, z. B. Haus, Bein, heute/Häute

 

Diphthongierung

Entwicklung eines Monophthongs zu einem Diphthong.

Bei der neuhochdeutschen Diphtongierung wurden die mittelhochdeutschen langen Vokale î, û, iu zu neuhochdeutsch ei, eu, au, z. B. mittelhochdeutsch mîn niuwes hûs neuhochdeutsch mein neues Haus.

Diplomatik

Lehre von der schriftlichen Überlieferung.

Diplomatik - Aktenkunde - Archivkunde

Die Diplomatik wie auch die Aktenkunde beschäftigen sich mit der auf uns gekommenen schriftlichen Überlieferung aus rechtlichen, politischen oder auch wirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten. Zumeist spricht man für das Mittelalter von Urkunden und Diplomen (daher Diplomatik), für die Neuzeit von Akten (daher Aktenkunde). Der Übergang zwischen beiden Bereichen ist fließend.

Rheinhessische Kanzleien wie etwa die erzbischöfliche Kanzlei in Mainz haben unvorstellbare Mengen an Urkunden und Akten produziert. Am Institut für geschichtliche Landeskunde in Mainz, an dem auch regioNet beheimatet ist, läuft ein großes Projekt zur Erschließung der Urkunden und Akten der Mainzer Erzbischöfe . Im Hauptstaatsarchiv Würzburg und im Archiv des Instituts werden die sog. Ingrossatürbücher der Mainzer Erzbischöfe aufbewahrt, Abschriften von Briefen und Urkunden, die die Mainzer Kanzlei während des Mittelalters und er frühen Neuzeit verlassen haben. Für den an rheinhessischer Geschichte Interessierten sind diese Folianten von unschätzbaren Wert, da bisher nur wenige Forscher Einblick in diese kostbare Quelle genommen haben.

Die Diplomatik gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften"

(Text: Stefan Grathoff)

Dirnitz

Saal einer Burg.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Dürnitz

Dolium

Römischer Tongefäßtyp.

 

Ein Dolium (pl. Dolia) ist ein römischer Tongefäßtyp, der – ähnlich wie Amphoren – im gesamten ehemaligen Reichsgebiet des Imperium Romanum zu finden ist. Dolia besitzen einen kugeligen/bauchigen Gefäßkörper, der Boden wurde meist als Standplatte geformt und sie konnten mit großen Deckeln aus Holz oder Ton verschlossen werden. Sie besaßen ein deutlich größeres Fassungsvermögen als Amphoren und konnten je nach Größe bis zu 2500 Litern von beispielsweise Wein fassen. Aufgrund der Gefäßgröße dienten Dolia in erster Linie der Lagerung von Waren und weniger dem Transport. Die Innenseite und der Rand der Gefäße waren meist mit Pech ausgestrichen um die Haltbarkeit der eingelagerten Waren zu erhöhen. In der Regel wurde in den Dolia Wein gelagert und auch gegärt. Sie wurden aber auch als Lagergefäß für andere Waren, wie beispielsweise Wasser, Lehm, Kalk oder Farbe, verwendet. Dolia werden häufig in villae rusticae gefunden. Dort sind sie meist zur Kühlung der Ware in der Erde eingegraben. Hergestellt wurden die Dolia hauptsächlich im Mittelmeergebiet, in der römischen Kaiserzeit gab es aber wohl auch eigene Produktionsstätten in den Nordwestprovinzen des Imperiums.

Andere archäologisch nachgewiesene Verwendungszwecke der Dolia waren zum einen als Baumaterial zur Entlastung von Kuppeln und Gewölben. Die Fragmente der Gefäße wurden auch in Öfen, Herdstellen oder als Füllmaterial von Mauern und bei Ausgleichs- oder Planierschichten verbaut. Auch zur Trockenlegung und -haltung von Wohnräumen, also als Bodenunterfütterung wurden sie verbaut. Zum anderen wurden die Dolia auch als Urinale in Siedlungen und Militärlagern und als Bestattungsbehältnisse für Brandbestattungen sowie selten auch für Körperbestattungen verwendet.

 

Verfasser: Lutz Luckhaupt

Literatur:

  • Hanel, Norbert: Schwerkeramik. In: Thomas Fischer (Hrsg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie. Stuttgart 2001, S. 300-302.

 

Dom

Bischofskirche.

(lat. domus Dei = Haus Gottes), Bischofskirche, in Deutschland auch Hauptkirche einer Stadt ohne Bischof. In Süddeutschland auch Münster genannt.

Domäne

Staatsgut.

Eine Domäne ist im Besitz des Staates befindliches Gut. Darunter zählen heute noch zahlreiche Forsten oder auch Weinbaubetriebe. In der Zeit der Säkularisation bestanden die Domänen im Rheinland aus den enteigneten und eingezogenen Gütern der Geistlichkeit, der aufgehobenen und feindlichen Staaten und der Flüchtlinge. Dabei fasste in dieser Zeit die Ordentliche Krondomäne die Besitzungen des Staates zusammen, während die Außerordentliche Krondomäne diejenigen umfasste, über die Kaiser Napoleon I. allein und uneingeschränkt verfügen konnte. (Quelle: nrw2000.de)

Domdekan

Domdechant.

Der Domdechant, meist ein Weihbischof, ist im Domkapitel mit der Seelsorge beauftragt.

Domherr

Mitglied eines Domkapitels.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Domkapitel

Dominikaner

Geistlicher Orden.

Gründer des Dominikanerordens (lat. Ordo fratrum Praedicatorum, OP) war 1214 der Spanier Dominikus Guzman aus Caleruega (1170-1221). In Südfrankreich wirkte er zusammen mit anderen Predigern gegen die Irrlehre der Katharer und entdeckte dabei seine fulminante Predigtbegabung. Gleichzeitig wurde ihm deutlich, dass nur ein glaubwürdiges Leben der Predigt Durchschlagskraft verleiht.

Dominikus verpflichtete sich daher der radikalen Armut. Zusammen mit seinen Predigergenossen ließ er sich später in Toulouse nieder. Die Gemeinschaft umfasste außer Dominikus selbst zunächst 16 Schüler. 1216 bestätigte Papst Honorius III. den Orden. Diese offizielle Anerkennung schloss gewisse Privilegien ein wie z. B. die Befugnis zur Verkündigung der Lehre und zum Abnehmen der Beichte. 1217 sandte Dominikus von Toulouse aus seine Mitbrüder nach ganz Frankreich und nach Spanien. Innerhalb von nur sechs Jahren gelangte der Orden auch nach England, wo sich in Oxford die erste Gemeinschaft bildete. Hier nannte man die Dominikaner "Black Friars", "Schwarze Brüder", weil sie auf ihren Wanderungen schwarze Kutten und Kapuzen über einer weißen, wollenen Tunika trugen. Ende des 13. Jahrhunderts gab es in England bereits 50 Häuser. Auch in Schottland, Irland, Italien, Böhmen, Russland, Griechenland und Grönland verbreitete sich der Orden schnell.

Zentrum der missionarischen Aktivitäten standen die Predigt und die Bekämpfung der "Ketzer". Die Kurie beauftragte die Dominikaner 1231 mit der Leitung der Inquisition, die sich während des ausgehenden Mittelalters mehr und mehr zum Instrument der politischen Machtentfaltung der katholischen Kirche entwickelte. Als sich die Inquisition in Spanien als eigenständiger Bereich der staatlichen Regierung etablierte, stand weiterhin ein Dominikaner an ihrer Spitze. Das Amt des päpstlichen Theologen, das der Papst 1218 eigens für Dominikus geschaffen hatte, blieb stets in den Händen eines Ordensmitglieds. Ab 1620 durfte der "Meister des Heiligen Palastes" u. a. die Druckerlaubnis oder das Verbot für sämtliche kirchlichen Bücher erteilen. Wegen ihrer Tätigkeit während der Inquisition wurden die Dominikaner auch in einem Wortspiel "Domini canes", "Spürhunde des Herrn", genannt.

Erst nach Dominikus Tod bildeten sich die Zielsetzungen des Ordens heraus: Zum einen das Leben in Armut und Gehorsam nach den monastischen Regeln, in der Nachfolge Jesu unterwegs als Wanderprediger. Zum andern Schulung und Volksbildung, speziell für die sich herausbildenden städischen Zentren und neuen Bildungsschichten. Die Dominikaner gelobten absolute Armut und verzichteten auch auf jede Form des Gemeinschaftsbesitzes. Viele Dominikaner bekleideten hohe kirchliche Funktionen; vier Päpste, Innozenz V., Benedikt XI., Pius V. und Benedikt XIII., sowie über 60 Kardinäle gehörten dem Orden an. Darüber hinaus brachten die Dominikaner bedeutende Maler hervor. Auch im Bereich der religiösen und philosophischen Literatur leisteten die Dominikaner Bedeutendes, nicht zuletzt durch Theologen wie Thomas von Aquin und Albertus Magnus.

Im ausgehenden Mittelalter verfügten nur die Franziskaner über einen ähnlich starken Einfluss, die beiden Orden teilten sich viele Machtbereiche innerhalb der Kirche und in den katholischen Ländern. Häufig erregten sie damit den Zorn von Pfarrern in den Gemeinden, die sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Großen Anteil hatten die Dominikaner auch an der Missionierung der Neuen Welt. Die erste amerikanische Heilige, Rosa von Lima, gehörte dem Dritten Orden an. 1205, noch bevor der männliche Teil des Ordens gegründet worden war, stiftete Dominikus den weiblichen Zweig, der sich selbst jedoch als Zweiten Orden bezeichnete. 1220 gründete er die Soldaten Jesu Christi, eine Laienbewegung, die kirchliche Besitztümer mit Waffengewalt vor Angriffen der Albigenser und anderer religiöser Neuerer schützen sollte. Im späten 13. Jahrhundert vereinigten sich die Mitglieder dieser Abteilung mit einer anderen Gruppe von Laien zum Dritten Orden, den Tertiariern.

Dominikaner tragen eine weiße, gegürtete Tunika mit weißem Skapulier und schwarzem Mantel mit Kapuzenkragen.

Quelle: www.heiligenlexikon.de

 

Domkapitel

An der Bischofskirche wirkender Klerus.

Unter einem Domkapitel versteht man die korporativ verfasste Gemeinschaft des an einer Bischofskirche (Kathedrale) wirkenden Klerus.

Wesentliche Funktionen der Domkapitel waren die feierliche Gestaltung des Gottesdienstes in der Domkirche, die Wahl des Bischofs (oft in Konkurrenz zum Papst oder weltlichen Gewalten), die Beratung des Bischofs sowie die Teilnahme an der geistlichen und weltlichen Bistumsverwaltung. Diese Rechte wurden später oft durch Wahlkapitulationen abgesichert und verschafften den Domherren wichtige Ämter. Seit dem 6. Jahrhundert schlossen sich die Mitglieder dieser Gemeinschaften nach mönchischem Vorbild zu einem "collegium canonicorum" mit einer "vita canonica" zusammenschlossen. Das Aachener Konzil von 816 unterstellte alle Kleriker einer Kathedrale bzw. Kollegiatkirche dieser Norm. Die Mitglieder (Domherren, Domkapitulare) behielten ihr Privateigentum und lebten nach festen Regeln. Nachdem im 9. Jahrhundert die vita canonica mehr und mehr verfallen war, galten die Domherren als Säkularkanoniker, im Gegensatz dazu die um 1100 reformierten als Regularkanoniker. Seit dem 13. Jahrhundert gibt es die Domherren (Vollkanoniker) mit dem Recht auf einen bestimmten Sitz im Chor, auf Unterhalt aus der "mensa" und auf Präsenzgelder auf Stiftungen. Die Zahl der Domherren betrug zwischen 20-30 Personen. Ihre gelebte "vita communis" endete bereits im 12. Jahrhundert. Die Korporation ergänzte sich damals selbst. Im Spätmittelalter wurden mehr und mehr Domherren auch durch päpstliche Provision, teils auch von weltlichen Mächten bestimmt. Eine herausgehobene Stellung hatten die Dignitäre und v.a. der Vorsteher des Domkapitels, der Propst.

Dompropst

Vorsteher des Domkapitels.

lat. praepositus = Vorgesetzter. Zusammen mit dem Domdechanten (Domdekan) einer der Dignitäre (Würdenträger) des Domkapitels, welchem er vorsteht.

Donjon

Eine besondere Bauform des Wohnturmes.

Die Bauform des Wohnturmes entstand in Spanien und im normannisch geprägten Süditalien und wurde Ende des 12. Jahrhunderts nördlich der Alpen übernommen. Anders als in Deutschland residierten in Frankreich viele Adelige in einem Wohnturm, Donjon genannt.

Der ursprünglich viereckige Donjon war mehrgeschossig. Seine Außenwände waren nicht glatt, sondern meist mit aufgesetzten Bauteilen verziert, häufig mit pfeilerartigen Mauerstreifen, sog. Lisenen. In späterer Zeit wurden teilweise kleine Türme auf die Ecken des Gebäudes gesetzt. Die dicken Mauern waren oft von Treppen, Kammern und Laufgängen durchzogen. Der Donjon stand meist frei im Zentrum einer Kernburg. Typisch für die Bauweise war, daß sich der Wohnbereich von der Vorburg mit dem Wirtschaftshof abgrenzte. Im 12. Jahrhundert ging man dazu über, runde Donjons zu errichten. Da man mehr Wert auf wehrtechnische Gesichtspunkte legte, wurden der Innenraum und die Fensteröffnungen verkleinert. Somit wurde der Donjon dem deutschen Bergfried immer ähnlicher. Am Ende der Entwicklung stand ein Turmbau, der gekennzeichnet war durch einen runden Grundriß, die Wölbung der einzelnen Geschosse und Wendeltreppen in der nur noch von Lichtschlitzen durchbrochenen Außenmauer.

Gleichzeitig wurde der Befestigungsgürtel um die Kernburg verstärkt. In der Zeit König Philipp II. August (1179-1223) bildete sich die typische kastellartige Anlage. Der Donjon stand nicht mehr in der Mitte, sondern aufgrund seiner wehrhaften Bauweise aus strategischen Gründen in einer Ecke der Anlage.

Siehe auch die Artikel "Patrizierturm", "Wohnturm" und "Geschlechtertürme".

Doppeladler

Ornament.

Ornament in Form eines Adlers mit zwei voneinander abgewendeten Köpfen. Die älteste bekannte Darstellung eines Doppeladlers befindet sich auf einem babylonischen Rollsiegel (um 2300 v. Chr.). Bei den Hethitern war der Doppeladler gleichfalls üblich, wie Siegelabdrücke erkennen lassen (1250 v. Chr.). Später war der Doppeladler vor allem das Zeichen von Byzanz und kam, etwa durch die Heirat byzantinischen Prinzessinnen, u. a. zu den Seldschuken. Zu finden sind Doppeladler heute noch z. B. in seldschukischen Moscheen (Divrigi/Türkei). Die doppelköpfigen Adler sollten vermutlich eine symbolische Schutz- und Wächterfunktion ausüben und Unbefugte abschrecken. Aus dem Orient gelangte das Motiv durch die Kreuzfahrer nach Europa. Die früheste europäische Darstellung aus der Zeit um 1180 n. Chr. stammt aus dem Kloster St. Emmeram in Regensburg. Die Habsburger verwendeten den Doppeladler erstmals am 16. März 1365 als Siegel. Seit 1433 war das Wappentier Bestandteil des deutschen Reichswappens. Im 15. Jahrhundert übernahm auch der Zarenhof den Doppeladler als Herrschaftssymbol. In weiterer Folge sind mehr oder weniger stilisierte Doppeladler auf vielen Wappen zu finden; der Doppeladler war auch Symbol des römisch-deutschen Kaiserreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie.

Doppelhaken

Geschütztyp.

Der Doppelhaken war doppelt so groß wie die einfache Hakenbüchse. Außerdem hatte er nicht nur einen, sondern zwei Hähne, die in entgegengesetzter Richtung niederschlugen. Dieses Geschütz musste wegen seines enormen Gewichtes und seines gefährlichen Rückstoßes auf einen Bock montiert werden, der zusätzlich am Boden verankert wurde. Der Doppelhaken wurde vor allem zur Verteidigung der Burgwälle genutzt und hatte eine Länge von bis zu zwei Metern. Mit seinem Rohr konnten bis zu 15 kg schwere Stein-, Blei- oder Eisenkugeln abgeschossen werden.

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

(Text: Stefan Grathoff)

Doppelkapelle

Kapelle auf der Burg.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgkapelle

Dorische Säulenordnung

Form von Säule und Kapitell.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.

Dormitorium

Schlafsaal im Kloster.

Das Dormitorium (lat. dormire = schlafen) ist der Schlafsaal eines Klosters. Bis zum späten Mittelalter schliefen alle Angehörigen eines Klosters in einem Gemeinschaftsschlafsaal, nur Abt bzw. Äbtissin hatten eigene Schlafräume. Später wurden in Dormitorien auch einzelne Zellen für die Mönche/Nonnen eingerichtet.

Dorsale

Teil des Chorgestühls.

Dorsale kann zum einen die Rückwand des Chorgestühls sein (Chor), die architektonisch gegliedert und oft mit Baldachinen versehen ist. Sie war meist aus Holz, aber, vor allem in Frankreich auch aus Stein. Das früheste Beispiel hierfür findet man im Dom von Trier, das großartigste im Naumburger Westchor.
Zum anderen wird auch der textile Behang des Chorgestühls als Dorsale bezeichnet. Ein Dorsale konnte dann gewirkt, gestickt oder auf Leinen gemalt sein.

Dotation

Finanzielle Ausstattung für verdiente Personen oder Einrichtungen.

Dotationen sind finanzielle Ausstattungen für bestimmte Personen oder Einrichtungen. Diese Ausstattungen bestanden in der Zeit Napoleons etwa für die Ehrenlegion, verdiente Persönlichkeiten, wie den Fürsten von Wagram, oder auch das Pariser Waisenhaus sowie Einrichtungen für Soldaten und Veteranen. Dabei haben die bedachten Einrichtungen und Personen lediglich das Nutzungsrecht an den Dotationsgütern oder deren Einkünften, während das Eigentumsrecht beim Staat blieb.
(Quelle: nrw2000.de)

Dreifelderwirtschaft

Bodennutzungssystem.

System der Felderwirtschaft, bei dem im regelmäßigen Wechsel ein Drittel des Ackerareals mit Wintergetreide und ein Drittel mit Sommergetreide bestellt wurde; das letzte Drittel blieb als Brachfeld liegen. Im weiteren Sinne bezieht sich die Dreifelderwirtschaft auf die Fruchtfolge und nicht auf die Aufgliederung des Feldes. Im engeren Sinne bezeichnte sie eine mit Zelgen verbundene Dreifelderwirtschaft. Hierbei war die Ackerfläche einer Dorfgemarkung in drei Felder unterteilt und wurde in einem dreijährigen Rythmus von den Bauern des Dorfes bebaut.

Dupondius

Römische Münze.

Münze im alten Rom. 1 Dupondius entsprach 2 Assen.

Dürnitz

Saal einer Burg (auch Dirnitz).

Im ausgehenden Mittelalter wurde aus slawisch dorniza ("beheizte Stube") die Bezeichnung "Dirnitz", "Dürnitz" oder "Türnitz" für einen beheizbaren Erdgeschoßsaal entlehnt und schließlich damit bisweilen ein ganzer Saalbau (Speisesaal, Aufenthaltsraum für Gäste, Versammlungsraum) bezeichnet. Der Ausdruck wird gelegentlich auch für Kemenate gebraucht.

Echaugettes

frz. Scharwachttürmchen bzw. "Pfefferbüchse".

Seltene Bezeichnung für Scharwachttürmchen, vorkragende Ecktürmchen (bei den Burgen).

Echinus

Wulstiger Kragen des dorischen Kapitells.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.

Eckquader

Teil der Mauer zur Kantensetzung.

Sorgfältig gehauene Eckquader sorgten für eine gleichmäßige Kantensetzung bei Bruchsteinmauerwerk, es wurde auch Bruchstein ornamental im Quaderbau (Eckzangen) verwendet.

Edelknappe

Knappen adliger Abstammung.

Mit dem Begriff Knappe bezeichnet man sowohl die nicht adligen Diener (Knechte) der Ritter als auch solche jungen adligen Männer, die von einem Ritter im Rahmen ihrer Erziehung ausgebildet wurden und ihn auch zu den Turnieren begleiteten. Diese Edelknappen nutzten solche Gelegenheiten, um sich mit Edelknappen anderer Ritter im Bogenschießen, Axt- und Spießwerfen zu messen. Beliebt war auch die Einübung des Lanzengebrauchs. Dieses Stechen wurde mit Hilfe einer Puppe trainiert, die in der einen seitlich ausgestreckten Hand einen Schild und in der anderen ebenfalls ausgestreckten Hand einen Streitkolben hielt. Diese Puppe war drehbar auf einem Holzklotz montiert. Indem der Reiter den Schild der Puppe mit seinem Lanzenstoß traf, drehte sich die Stechpuppe und drohte, dem Knappen den Streitkolben in den Rücken zu schlagen. Der Reiter musste schnell und geschickt sein, um diesem Schlag zu entgehen. Die Knappen und die Edelknappen spielten bei dem Turnei genannten Massenkampf eine wichtige Rolle.

Edelknecht

Der Sohn eines Ritters wurde, sobald er erwachsen war als Edelknecht (armiger) bezeichnet.

Wenn er sich in der Schlacht ausgezeichnet oder sonstige Verdienste erworben hatte, konnte er zum Ritter erhoben werden.

Edictum Pistense

Edikt Karls des Kahlen 864, das den Münzumlauf und den Burgbau regulieren sollte.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgbaurecht

Effe

Ulmenart.

Flatterulme. Ein anspruchsloser, raschwüchsiger Alleebaum, der bis 80 Meter hoch werden kann.

Eigenkirche

Im Mittelalter "private" Kirche eines Herrn.

Eine Eigenkirche ist ein Vermögensobjekt desjenigen, auf dessen Grund sie errichtet war. Die an einer solchen Kirche tätigen Geistlichen unterstanden wirtschaftlich und rechtlich dem Grundherrn. Objekte waren Oratorien, Pfarrkirchen, Stifte, Klöster und teilweise sogar Bistümer. Eigentümer waren Laien, Kleriker, Klöster und Bischöfe. Im frühen Mittelalter war das Eigenkirchenwesen in ganz Europa verbreitet.

Eimer (Maßeinheit)

Altes Hohl- bzw. Flüssigkeitsmaß.

Altes, regional sehr unterschiedliches Hohlmaß für Wein und andere Flüssigkeiten. Im alten Österreich und Bayern bestand es aus 60 Maß, im späteren Österreich-Ungarn aus vier Seideln. Die Mengen schwankten beträchtlich, oft auch innerhalb eines Landes, und veränderten sich im Verlaufe der Geschichte. Die Bandbreiten liegen zumeist zwischen 52 und 60 Litern, aber es gab auch weitaus höhere Werte (Sachsen 75,8 Liter und Württemberg sogar 293,9 Liter).

Für Rheinhessen

Der sich auf Weinmaße beziehende Begriff Eimer, lat. situla, war im Rheinhessischen unüblich. Er begegnet jedoch im Lorscher Reichsurbar, Abt. Worms-Mörstadt. Es handelte sich um die auch als Modius bezeichnete karolingische Situla zu rd. 87 l. Das Königsmaß konnte am nördlichen Oberrhein keinen festen Fuß fassen. Für weitere Informationen siehe: Frank Wagner, Der karolingische modius publicus, Blätter f. dt. Landesgeschichte 143, 2007 (erschienen 2009), S. 153-222.

Einfelderwirtschaft

Bodennutzungssystem.

System der Felderwirtschaft. Die Einfelderwirtschaft zeichnet sich aus durch die Bebauung des Ackerlandes in einem Schlag mit derselben Frucht, ohne Brache. Dieses System ist nur noch in extremen Lagen möglich.

Eisenhut

Helmtypus.

Nach dem 2. Kreuzzug (1147-1149) tauchte der Eisenhut im Abendland auf. Sein kennzeichnendes Merkmal war eine breite Krempe. Der Eisenhut war der typische Kopfschutz der Fußsoldaten, der vor allem von den Schanzarbeitern getragen wurde, die sich gegen Beschuss von der Mauer schützen mussten. Der Eisenhut wurde im 13. Jahrhundert auch von Rittern getragen, die ihn über die Ringelkapuze (Hersenier) stülpten. Einige Eisenhüte verfügten über ein Naseneisen. Diese wurden im Laufe der Zeit zu einer maskenförmigen Visierplatte (Barbiere) mit zwei Sehschlitzen und Atemlöchern verbreitert, die an den Helm genietet wurde. Indem man schrittweise die Ohren und Seitenpartien des Kopfes bedeckte, entwickelte sich gegen Ende des 12. Jahrhunderts ein vollständiger Eisenschutz für den Kopf, der dann als Topfhelm bezeichnet wurde.

Elle

Altes Längenmaß.

Die Elle ist als Abstand zwischen Ellenbogen und Mittelfingerspitze definiert. Sie wird bereits in der Bibel als Normmaß erwähnt. Bei den Ägyptern und Hebräern war sie bereits 4000 v. Chr. in Gebrauch. In Ägypten unterschied man zwischen der königlichen Elle (Meh nesut) mit ungefähr 52 cm und der geringen Elle (Meh scherer) mit ungefähr 45 cm Länge. Im alttestamentlichen Palästina betrug die Elle 495 mm.
Auf einem ca. 2000 v. Chr. im Zweistromland hergestellten Kupferstab ("Elle von Nippur") ist die Elle mit 517,2 mm angegeben. In den deutschen Städten war die Länge der Elle sehr verschieden. Die kleinste war die kleine Elle von Erfurt mit einer Länge von 403,8 mm und die größte die von Regensburg mit einer Länge von 811,0 mm.
Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts maß 1 Elle = 0,6 Meter.

 

Empire

Stilrichtung im frühen 19. Jahrhundert.

Schlussphase des Klassizismus, verbreitet sich zwischen 1800 und 1830 von Paris aus über Europa. Charakteristisch sind die Wandeinteilung in streng begrenzte Felder, die flächenhafte Form der Möbel, gerade Tür- und Wandspiegelrahmen und die Dekoration nach römisch-ägyptisch-pompejanischen Vorbildern (Sphinx, Lyra, Mäander, Fackel usw.)

Empore

Erhöhte Galerie oder Tribüne.

Empore bezeichnet einen Raumteil, der sich zu einem Innenraum öffnet, an die Außenmauer anlehnt und über eine Treppe erreichbar ist. In Festsälen und in allen Arten von Kirchen sind Emporen zu finden.

Emporenbasilika

.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort → Basilika

Englischer Gruß

Gebet.

Das Angelus ist ein Gebet, benannt nach seinen ersten Worten: Angelus Domini nuntiavit Mariae (Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft...). Dieser Gruß des Engels wird in mittelalterlichen Quellen zuweilen auch als »Englischer Gruß« bezeichnet.

Entlastungsbogen

Mauerkonstruktion zur Gewichtsverteilung.

Werkstein- oder Ziegelbogen zur Entlastung eines geraden Fenster- oder Türsturzes.

Entlehnung

Übernahme eines fremdsprachlichen Lexems.

Es wird unterschieden in

a.) Lexikalische Entlehnung: Wird sowohl Inhalts- als auch Ausdrucksseite eines fremdsprachlichen Lexems (z. B. das englische Computer oder Baby) genau so in die Nehmersprache übernommen, spricht die Sprachwissenschaft von einem Fremdwort. Wenn ein solches Fremdwort allerdings integriert wird (d. h. phonologisch, morphologisch und graphisch an die Nehmersprache angepasst), bekommt es die Bezeichnung Lehnwort. Beispiele für eine solche Anpassung sind: cakes > Keks, bureau > Büro, [sp]aghetti > [​ʃp]aghetti. (​ʃ = Lautzeichen für sch).

b.) Semantische Entlehnung: Beschreibt den inhaltlichen Wandel eines bereits existierenden Ausdrucks durch Beeinflussung eines fremdsprachlichen. Dabei kann der Inhalt komplett umgewandelt werden (Bsp. ahd. toufen „tief machen“ > nhd. taufen, Bedeutung übernommen von griechisch baptízein). Es können aber auch neue Wörter nach fremdsprachlichem Vorbild gebildet werden. Es wird hier in Lehnschöpfung (fr.  cognac  >  dt. Weinbrand, freie Übersetzung), Lehnformung (engl. skyscraper  >  dt.  Wolkenkratzer, Teilübersetzung) und Lehnübersetzung (Orthographie – Rechtschreibung, Wort-für-Wort-Übersetzung) unterschieden.

Episkopat

Bischofswürde.

Als Episkopat bezeichnet man die Gesamtheit der Bischöfe eines Landes bzw. das Amt und die Würde eines einzelnen Bischofs.

Epithaph

Grabinschrift, Gedächtnismal.

Als Epitaph (griech. Grabinschrift) bezeichnet man ein, seit dem 14. Jahrhundert vorkommendes, Gedächtnismal für einen Verstorbenen in Form einer Platte. Diese kann an der inneren oder äußeren Kirchenwand oder an einem Pfeiler oder im Kreuzgang senkrecht aufgestellt sein. Das Epitaph ist kein Grabmal, weil sich weder dahinter noch darunter ein Grab befindet. Man unterscheidet zwei Hauptformen:

 

  • Die Platte trägt eine Inschrift oder die Gestalt des Verstorbenen wie ein aufrecht gestellter Grabstein.
  • Später wird eine Szene um das Stifterbild aufgebaut: Der Verstorbene kniet z.B. als Adorant (Anbetender), oft mit seiner Familie, bittend zu Füßen des Kreuzes Christi.

In Renaissance und Barock wächst das Epitaph oft zu mehrstöckigen, prunkvollen Aufbauten mit geistreichen symbolischen Bedeutungen an. Gelegentlich wird der Verstorbene als 33jähriger ("Jesusalter") dargestellt.

Erblehen

Begriff aus dem Lehnswesen.

In Deutschland ursprünglich nur das vom Vater auf den Sohn vererbte Lehen, das keiner Besitzeinweisung bedurfte, für das aber auch kein Ausschlagrecht bestand.

Erbpacht

Form des Grundbesitzes (auch Erbbestand).

Form des Grundbesitzes, bei welchem der Eigentümer einem anderen (Erbbeständer) ein Gut erblich gegen jährlichen Zins überlässt. Der Pächter besitzt lediglich das Nutzungsrecht und ist zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet, z.B. dem Erb(be)stands(eintritts)geld (Anzahlung beim Abschluss des Pachtvertrages) u.ä.

Erdwall

Befestigung aus aufgeschütteter Erde.

Als Erdwall bezeichnet man zunächst eine prähistorische Schutzanlage. Erdwälle wurden jedoch auch bei mittelalterlichen Burgen verwendet, vorwiegend für Außenwerke und Vorbefestigungen.

Erker

Vorkragender Bauteil einer Gebäudewand.

Vorkragende Bauteile, vom Boden aufgehend oder an Obergeschossen auf Konsolen (Turm-, Dach-, Fenster-, Kapellenerker), meist ein geschlossener Ausbau an der Fassade oder Hausecke. Er ist meist ohne Verbindung mit dem Erdboden, kann aber über mehrere Stockwerke reichen. Eingeschossig ist das der Altarraum der Burgkapelle. Ein Kirchengebot verbietet Wohnräume über dem Altar. In Spätgotik, Renaissance und Neubarock (19. Jahrhundert) ist der Erker als Schmuckstück des Hauses besonders beliebt. (Vgl. auch Aborterker).

Erste Lautverschiebung

Die erste Lautverschiebung trennt die germanischen von den indogermanischen Sprachen.

Datiert wird sie für das 1. Jahrtausend v. Chr. Es werden drei Teilverschiebungen unterschieden:

Tenuesverschiebung: stimmlose Plosive p, t, k > stimmlose Frikative f, þ, x (lat. piscis, lat.  trēs und idg. *peku- > got.  fisks, got. þreis und germ.*fexu)

Medienverschiebung: stimmhafte Plosive b, d, g > stimmlose Plosive p, t, k (Bsp: idg. *dheubos,* edonom und *geusonom > germ.* đeupas,* etan(an) und *keusan(an))

Verschiebung der aspirierten Medien: stimmhafte, behauchte Plosive bh, dh, gh > stimmhafte Frikative ƀ, đ, ǥ (Bsp. idg. * bhrātēr,* dhol- und *steighonom > germ. * ƀroþar, * đal- und *stiǥan(an)).

Eine Ausnahme der 1. Lautverschiebung bildet das Vernersche Gesetz, das besagt, dass die Tenues p, t, k und der Frikativ s sich nicht zu den stimmlosen, sondern zu den stimmhaften Frikativen ƀ, đ, ǥ und z entwickeln, wenn der Wortakzent nicht direkt vorausgeht und sie in stimmhafter Umgebung stehen (Bsp. mater > mođer).

Erzämter

Hofämter.

Im alten Deutschen Reich die Hofämter, die in nachkarolingischer Zeit in die Hände zuerst der Stammesherzöge, dann anderer Reichsfürsten gelangten, erblich wurden; seit Beginn des 13. Jahrhunderts dauernd derart mit bestimmten Territorien verbunden wurden, dass der Pfalzgraf bei Rhein Erztruchsess, der Kurfürst von Sachsen Erzmarschall, der von Brandenburg Erzkämmerer, der von Böhmen Erz(mund)schenk war. Zu diesen vier Reichserzbeamten traten die drei geistlichen Kurfürsten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Ausgeübt wurden die vier alten Reichserzämter nur bei Krönungen; die neuen waren überhaupt nur Titel. Den regelmäßigen Dienst versahen die Inhaber der Reichserbämter, die Grafen oder Freiherren waren. Einige Bedeutung hatte der Erzkanzler.

Erzbischof

Hohes kirchliches Amt.

(Archiepiscopus, Metropolitanus, Metropolit[a]) Ursprünglich der in der Hauptstadt einer röm. Provinz residierende Bischof. Er berief die Provinzialsynode und saß ihr vor (er präsidierte). Hieraus entwickelte sich ein Oberaufsichtsrecht über die Bischöfe der Provinz. Der Titel Archiepiscopus erscheint erst seit karolingischer Zeit. Er wurde aber zuerst auch von angesehenen Bischöfen geführt. Voraussetzung für die Ausübung der Befugnisse des Erzbischofs ist der Empfang des Palliums (weiße Binde, muß von Papst/ Patriarch erbeten werden). Formell gilt dies seit dem 8. Jahrhundert, tatsächlich aber erst seit späterer Zeit.

Der Erzbischof steht an der Spitze einer Kirchenprovinz, deren Bischöfe er ursprünglich bestätigte und weihte. Seit dem 11. Jahrhundert leisteten sie ihm nur noch einen Obödienzeid (Eid für geschuldeten Gehorsam). Seit dem 15. Jahrhundert geriet der Eid außer Übung. Seine Rechte sind: Gerichtsbarkeit über die Suffragane (Sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines geistl. Kollegiums), Berufung und Vorsitz des Provinzialkonzils, Visitationsrecht über die Provinz , Indulgenzen über 100 Tage zu erteilen, das Recht der Pontificalia in jeder Kirche, Ehrenrechte, insbesondere das Recht des Palliums. Der Erzbischof ist Bischof der Erzdiözese (Erzbistum) und als solcher den anderen Bischöfen gleichgeordnet.

Erzdiözese

Kirchenprovinz, aus mehreren Diözesen bestehend.

Die Erzdiözese, geleitet durch den Erzbischof, ist Mittelpunkt einer Kirchenprovinz, der mehrere Diözesen (Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Diese stehen unter der Aufsicht des Erzbischofs.
Nach der Neuordnung der Bistumsgrenzen infolge der Wiedervereinigung gibt es heute sieben Erzdiözesen in Deutschland, nämlich Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn.

Erzkanzler

Die Hofämter der geistlichen Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich.

Die Ämter der Erzkanzler gehörten zu den sogenannten Erzämtern, den obersten Hofämtern im Heiligen Römischen Reich, und lagen seit dem Späten Mittelalter dauerhaft in den Händen der drei geistlichen Kurfürsten. Der Erzbischof von Mainz war als Erzkanzler für „Germanien“ (lat. Archicancellarius per Germaniam) für die deutschen Gebiete zuständig, der Erzbischof von Köln bekleidete das Amt des Erzkanzlers für Italien (per Italiam) und der Erzbischof von Trier war Erzkanzler für Burgund (per Galliam). [Anm. 4] Während die beiden letztgenannten Ämter rein zeremonieller Natur waren, verfügte der Mainzer Erzbischof als (formaler) Leiter der Reichshofkanzlei zeitweise über erheblichen Einfluss auf das reichspolitische Geschehen und galt bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches verfassungsrechtlich als der zweite Mann nach dem Kaiser. [Anm. 5]

Erzpriester

Übergeordneter Priester.

Der von den Priestern eines Dekanats gewählte und dann vom Bischof ernannte Priester, der eine zu einem Dekanat zusammengefasste Gruppe von Pfarreien einer Diözese beaufsichtigt und leitet.

Erzstift

Weltlicher Herrschaftsbereich des Erzbischofs.

Im Unterschied zum geistlichen Bereich des Erzbistums wählt man die Bezeichnung Erzstift, wenn es sich um den weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe handelt.

Eselsweg

Eselspfad.

Schmaler Pfad für Esel zum Transport von Frischwasser vom Bach/See auf die Burg. Das Frischwasser wurde in Zisternen gefüllt.

Eskarpe

Teil des Grabensystems.

Geböschte oder senkrechte Wand aus Fels, Naturstein- oder Ziegelmauerwerk an der Innenseite des Grabens.

Etymologie

Herkunft, Grundbedeutung und Entwicklung der Wörter bzw. die Wissenschaft davon.

Ein Beispiel aus Georg Drenda (2014): Wortatlas für Rheinhessen Pfalz und Saarpfalz, Karte 78. Weihnachtsgebäck, S. 301:

„Die Heimat der Pfefferpflanze ist Indien. Den Weg des Gewürzes nach Mitteleuropa spiegelt die Wortgeschichte wider. Am Anfang steht altindisch pippalī ‘Beere, Pfefferkorn’, das ins Griechische als pēperi entlehnt wird. Von dort gelangt das Wort ins Lateinische. Aus lateinisch piper ‘Pfeffer’ wird durch Entlehnung althochdeutsch pfeffar mit gleicher Bedeutung.“

etymologisch

s. Etymologie

 

Ewiger Pfennig

Versuch, Münzverschlechterung zu stoppen.

Die seit dem 12. Jh. ausgeübte Münzverrufung führte in einigen Städten zum Widerstand, da die Münzverschlechterung und der Wechsel oft zu einer starken finanziellen Belastung führten. Durch die Zahlung einer bestimmten Summe an den Münzherren erreichten die Bürger von Konstanz 1295, dass der Bischof für die nächsten Jahre auf eine Münzverrufung verzichtete und nur noch einen "Ewigen Pfennig" prägte.

Exemtion

Befreiung von der (ordentlichen) Gerichtsbarkeit.

Exemtion bedeutet eigentlich die völlige Loslösung aus einem Gerichtsverband und die Zuerkennung der eigenen Gerichtsbarkeit. Im weiteren Sinne bedeutet Exemtion aber jede Befreiung von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes (vgl. Immunität). Die Exemtion war im alten deutschen Reich ein Reservatrecht des Kaisers. Im Mittelalter waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert.

Fachwerk

Skelett-Bauweise, bei der die tragenden Rahmenwerkteile der Wände aus Holzbalken gebildet werden.

Skelett-Bauweise, bei der die tragenden Rahmenwerkteile der Wände aus Holzbalken gebildet, die Fächer dazwischen mit Lehm oder Ziegelsteinen gefüllt werden. Besonders in Deutschland, Frankreich und England verbreitet. Fachwerkbauten sind seit der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts bezeugt, seine Blüte fand der Fachwerkbau im 16. und einem Teil des 17. Jahrhunderts.

Entwicklung des Fachwerkbaus 

Die Vorläufer unserer heutigen Fachwerkbauten waren einfache Hütten und Pfostenbauten. Beim Pfostenbau wurden die senkrechten Holzstützen des Hauses in den Erdboden eingegraben. Starke Dachlasten oder gar belastbare Dachböden konnten diese Pfosten nicht tragen. Die Nachteile des Pfostenbaus mit der schnellen Fäulnisbildung an den im Erdreich eingegrabenen Pfosten führen zur Entwicklung des Ständerbaus. Die Pfosten werden nicht mehr in das Erdreich eingegraben, sondern auf Steine oder andere Unterlagen gesetzt. Das führt dazu, dass die Wände nun stärker gesichert werden müssen, um sie vor dem Umkippen zu bewahren.

An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte des Fachwerkbaus. Denn jetzt werden mehrfach gesicherte Konstruktionen nötig. Innerhalb der Wandbereiche werden Hölzer schräg gestellt (Streben) und Riegel eingefügt. Allein mit diesen zwei Konstruktionselementen können die seitlich einwirkenden Kräfte abgefangen und die Wand statisch gesichert werden. Lange Zeit bleibt die Sicherung der Ständer zum Erdboden hin noch ein Problem. Erst im 15. Jahrhundert wird es allgemein üblich, die Ständer auf durchgehende Schwellen zu setzen und diese durch ein Fundament gegen Feuchtigkeit zu schützen. Mit dieser Konstruktion war die Entwicklung des Fachwerks weitgehend abgeschlossen. Änderungen sind nun eher in den gestalterischen und dekorativen Elementen zu finden.

Zwischen 1450 und 1550, als die Gotik von der Renaissance abgelöst wurde, erfolgt noch einmal eine Weiterentwicklung und Ausgestaltung der konstruktiven Möglichkeiten des Fachwerkbaus. Neben seiner technischen Vollendung erlebte das Fachwerk vom 16. bis ins 17. Jahrhundert in der Schnitzkunst der Hausgiebel seine höchste Blüte.

(Text: Stefan Grathoff)

Faden

Altes Längenmaß.

Der Faden war ursprünglich der Abstand der beiden ausgespannten Arme, zwischen den Fingerspitzen der Mittelfinger gemessen. In der Seefahrt wurde das Längenmaß als Einheit für die Tiefenmessung und bei der Bestimmung der Länge des Tauwerks benutzt.

 

Fallbaum

Teil des Burgtors.

In einem Mauerschlitz an der Innenseite senkrecht laufender Balken in der Mitte des Burgtors, der durch einen Riegel gehalten und im Notfall zum raschen Verschluss abgeworfen werden konnte.

Fallgatter

Teil des Stadt- bzw- Burgtors.

An spätmittelalterlichen Burg- oder Stadttoren angebrachte starke rostartige Gatter aus Holz oder Eisen (mit Eisenspitzen) , die in seitlichen Schienen an Ketten oder Seilen hängend in die Höhe gezogen waren, bei Gefahr aber rasch gesenkt werden konnten. Dadurch wurde die Toreinfahrt verschlossen.

Familia

Personenverband.

Im Früh- und Hochmittelalter bezeichnete der Begriff den Verband der Angehörigen einer Grundherrschaft, die dem Hofrecht unterstanden. In der Antike konnte der Begriff "familia" auch für eine Einzelfamilie stehen.

Fehde

Eine Form der außergerichtlichen Auseinandersetzung.

Wer im Mittelalter vor Gericht Recht zugesprochen kam, konnte sich auf keine "Staatsanwaltschaft" oder "Polizei" stützen, die seinem Rechtsanspruch Geltung verschaffte. Weigerte sich der adlige Verurteilte, dem Recht Folge zu leisten, lief er unter bestimmten Bedingungen Gefahr, in eine Fehde verwickelt zu werden.

Felderwirtschaft

Bodennutzungssystem.

Bodennutzungssystem, bei dem das Grasland (Brache) von dem (mit Getreide bebauten) Ackerland dauernd getrennt ist. Man unterscheidet dabei Einfelderwirtschaft, Zweifelderwirtschaft, Dreifelderwirtschaft und Mehrfelderwirtschaft.

Felonie

Treuebruch des Lehnsmannes.

Als Felonie bezeichnet man den Bruch der Lehnstreue des Vasallen gegenüber seinem Herrn, in Deutschland etwa die Verweigerung des Eides und der Lehnsdienste (Hoffahrt, Heerfahrt, Ehrerbietung), böswillige Veräußerung des Lehens, Versäumung der Mutungspflicht, Bündnis mit Feinden, Verrat gegenüber dem Lehnsherrn, Handlungen gegen Ehre und Leben des Herrn sowie seiner Familie. Felonie des Vasallen hatte den Verlust des Lehens zur Folge, bei Felonie des Herrn (grundlose Entziehung des Lehens, Rechtsverweigerung, Verweigerung der Leihe) behielt der Vasall sein Lehen, der Herr verlor (unter Wahrung bestimmter Vorgehensweisen) sein Lehen.

Felsenburg

Burganlage, bei der natürliche Felsformationen mit einbezogen werden.

Felsenburgen kommen nur in ganz bestimmten Landschaften vor, etwa in den Vogesen und im Pfälzer Wald, einige auch auf der Schwäbischen Alb und in der bayerischen Oberpfalz. Zu den berühmten Felsenburgen zählen etwa die Burg Fleckenstein, die benachbarte Burg Löwenstein, die Dahner Burgen, Wegelnburg, Burg Falkenstein und Altwindstein im Wasgau sowie Burg Landstuhl in der Pfalz. Im Siebengebirge ist der Drachenfels hervorzuheben. Einzelne aus dem Fels gehauene Räume finden sich noch auf Burg Regenstein im Harz, auf Neuscharfeneck/Rheinpfalz, dem Trifels sowie den benachbarten Burgen Anebos und Scharffenberg. Die Räume, Kammern, Gänge und Treppen der Felsenburgen wurden in mühsamer und langwieriger Arbeit mit Hammer und Meißel aus dem Felsen herausgehauen, -gekratzt und -gebrochen. Die teilweise abenteuerlichen Zugänge zu den Felsenburgen, die oft nur aus Leitern oder wegnehmbaren Treppen bestanden, waren zwar bei Gefahr leicht zu verteidigen, aber für den täglichen Gebrauch mehr als umständlich.

Der Aufstieg auf den Felsen in Hohbarr war nur mittels hoher Leitern möglich. Die Burg Berwartstein konnte nur durch einen fast senkrecht nach oben führenden Höhlenschacht betreten werden. Ähnlich bemerkenswerte Zugänge hatten auch die Burgen Lützelhardt/Lahr, Anebos und Scharfenberg vor Trifels, Drachenfels und Fleckenstein im Wasgau.

In Friedenszeiten wurde der Zugang auch nur selten gebraucht, denn der Alltag spielte sich am Fuß des Burgfelsens in der Vorburg ab. Hier befanden sich die Wohnhäuser und Stallungen sowie der Brunnen, während der steile enge Felsen mit seinen Zisternenanlagen nur als Rückzugsort bei Gefahr diente. Auch die Vorburg konnte besonders befestigt sein.

Die Vorburgen von Landstuhl, Neudahn und Sickingen-Hohenburg waren gut befestigt, die Burgen Hohenfels, Altwindstein, Gräfendahn verfügten über nur leicht befestigte Vorburgen.

(Text: Stefan Grathoff)

Feudalismus

Bezeichnung für die hoch- und spätmittelalterliche Gesellschaftsordnung.

Die Gesellschaft des Mittelalters fründete auf dem Lehnswesen gründete und zeichnete sich dadurch aus, dass der König eine adelige Oberschicht über das Lehnsrecht mit Grundherrschaften und verschiedenen Hoheitsrechten ausstattete. Die lehnsrechtlich bestimmte Gesellschaft war streng hierarchisch gegliedert und wurde durch gegenseitige Treuebeziehungen zusammengehalten. Der Begriff Feudalismus entstand im 17. Jahrhundert in Frankreich und kommt vom mittellateinischen Wort feudum (Lehen)
(Text: Horst Nickolai)

Filterzisterne

Wasserauffangbehälter mit Senkgrube zum Filtern.

In dem Zisternenbecken ließ sich Wasser reinigen und trinkbar machen. Die Wände und der Boden des in den Felsen gehauenen Hohlraumes wurden durch eine Tonschicht wasserdicht abgeschottet. In der Mitte des Beckens schichtete man einen kreisrunden Zylinder (Senkgrube) aus Sandsteinquadern ohne Mörtel auf. Der Zylinder hatte einen Innendurchmesser von ca. 50 bis 100 cm. In der Form, der Bauweise und der Größe gibt es erhebliche Unterschiede. Durchmesser zwischen 3 und 8 Metern, die Tiefe 2,5 bis 7 Meter. Das Wasser wurde durch die Filter in die Becken geführt und so von Blättern, Insekten etc. gereinigt.

Die Senkgrube umgab eine Mischung aus Sand und Sandsteinfragmenten als Filtermasse. Das von Hausdächern und Hofflächen über Röhren und Rinnen in das Filtrierbecken geleitete Regenwasser floss langsam durch die Filtermasse und wurde dabei von Blättern, Insekten und anderen Feststoffen gereinigt. Nach und nach sickerte es durch die wasserdurchlässige Zylinderwand und füllte allmählich die Senkgrube, aus der man es dann schöpfen konnte.

Firstpfette

Oberster waagerechter Balken eines Dachs.

Oberster Horizontalbalken eines Dachstuhls, von Dachbindern getragen als Auflage der Dachsparren.

Flankierungsturm

Aus Mauer hervortretender Turm.

Halbrunder oder eckiger, aus der Ringmauer oder Zwingermauer vortretender Turm, von dem aus die Ringmauer und die benachbarten Türme seitlich mit Geschossen bestrichen werden konnten. Flankierungstürme sind seit den Kreuzzügen in Deutschland üblich.

flavische Zeit

Die Epoche der flavischen Kaiser im römischen Reich (69-96 n. Chr.).

 

Unter der flavischen Zeit versteht man den Zeitraum, in dem die Dynastie der Flavier den römischen Kaiser stellten. Das Haus der Flavier stellte in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr. drei römische Kaiser. Titus Flavius Vespasianus (kurz Vespasian) 69-79 n. Chr., seine älterer Sohn Titus Flavius Vespasian (kurz Titus) 79-81 n. Chr. und der jüngere Sohn des Vespasian Titus Flavius Domitianus (kurz Domitian) 81-96 n. Chr. Nach der Ermordung des Domitian stellte die flavische Familie keinen römischen Kaiser mehr, unter der flavischen Zeit versteht man also den Zeitraum zwischen 69 und 96 n. Chr.

Verfasser: Lutz Luckhaupt

 

Flecken

Kleinerer Ort, der jedoch lokal bedeutsam ist und für umliegende Dörfer ein Zentrum bildet. Wird z.T. auch als offizielle Bezeichnung zum Ortsnamen hinzugefügt.

Flexion

Abwandlung von Wörtern je nach ihrer Funktion im Satz.

Abwandlung von Wörtern (Verben, Substantive, Adjektive, Zahlwörter, Artikel und Pronomen) je nach ihrer Funktion im Satz, z. B. ich sage, du sagst, er/sie/es sagt usw.; das Bein, des Beins, die Beine usw.; ein kleiner Mann, eine kleine Frau, ein kleines Kind usw.

Fluchtburg

Befestigte Anlage zum Schutz der Bevölkerung.

Als Fluchtburg bezeichnet man befestigte Anlagen, die von einer Siedlungsgemeinschaft an schwer zugänglicher Stelle, z.B. auf einer natürlichen oder künstlich aufgeschütteten Anhöhe, errichtet wurden. Bei drohender Gefahr konnten sich sämtliche Familien, bewegliche Habe und Vieh eingeschlossen, hinter den Wall in Sicherheit bringen.

Fluchtburgen hat es in Mitteleuropa schon in der jüngeren Steinzeit und um die Zeitenwende gegeben, überwiegend entstanden sie jedoch in der Karolingerzeit (751-814) und in der Ottonenzeit (919-1024).

Bei den Fluchtburgen der jüngeren Steinzeit wurde ein Rundwall auf beiden Seiten von einem Sohlgraben und Palisadenzaun geschützt. Während der äußere Graben nur von den Eingangstoren durchbrochen war, weist der innere Graben mehrere Erdbrücken auf, die den Verteidigern einen schnellen Zugang zu allen Wallabschnitten ermöglichten. Die Außentore wurden bei Gefahr mit Holzwerk verrammelt. Beispiele dieses Bautyps: Uferburg Urmitz, Mayen/Eifel, Michelsberg bei Untergrombach, Ringwall auf dem Hezzenberg bei Obereisesheim, Altheim bei Landshut und Goldberg bei Nördlingen.

Frühe Burgwälle sind seit 1000 v.Chr. vor allem in Norddeutschland nachzuweisen. Beispiele für diesen Bautyp sind die Römerschanze bei Potsdam; der Baalshebbel bei Starzedel; der Burgwall bei Schlieben, die Burg Lossow sowie andere Anlagen im sächsischen Raum. Der römische Geschichtsschreiber Tacitus (ca. 55-116) berichtete in einem seiner Hauptwerke, den Annales (Tacitus, Annalen I, 56 und 57) von Zufluchtsstätten, in die sich die Chatten, Cherusker und Marser im Krieg gegen die Römer zurückgezogen hatten.

Unmittelbarer Anlass zu einer verstärkten Bautätigkeit waren die Einfälle der Normannen und Ungarn im 9. und 10. Jahrhundert. In diesen Zeiten der allgemeinen Bedrohung stellten Fluchtburgen den einzigen Schutz für die Landbevölkerung dar. Viele der ursprünglich zur Verteidigung gegen die Normannen und Ungarn erbauten Burgen wurden jedoch offensichtlich nie zu diesem Zweck benötigt, da bestimmte Gebiete von Überfällen verschont blieben. Deshalb finden sich in vielen Fluchtburgen auch keinerlei Hinweise auf menschliche Besiedlung.

Die Fluchtburgen der Frühzeit wurden in der Regel unter der Führung eines fränkischen Stammes- oder Adelsherrn erbaut. Bauwerkleute waren die Bewohner der umliegenden Weiler und Gehöfte. Der Herr konnte ihre Dienste zum Bau und zur Instandhaltung, aber auch zur Verteidigung der Befestigung in Anspruch nehmen, weil die Fluchtburg nicht nur ihm samt Familie und Gefolge, sondern auch der Bevölkerung in Not- und Kriegszeiten Schutz bot. Aus diesem Abhängigkeitsverhältnis entwickelte sich der Rechtsbegriff des Burgbanns, der besagt, dass ein Herr die Leute eines bestimmten Gebietes zum Burgbau (Burgwerk) heranziehen konnte. Innerhalb einiger Fluchtburgen (Alteburg/Hunsrück) lassen gesonderte Bereiche (Vorburg und Hauptburg) und unterschiedliche Bauwerke (kleine Häuser, großes Herrenhaus) auf eine Trennung gemäß dem gesellschaftlichen Rang schließen. Die Vorburg war als Fluchtburg für die Bevölkerung, die kleinere Kernburg als Wohnort für den Herrn vorgesehen.

(Text: Stefan Grathoff)

Flügelaltar

Alter mit beweglichen Seitenflügeln.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Altar.

Flurschütze

Aufsichtsperson in der Gemarkung.

Für die Aufsicht in der Gemarkung sind aber wohl bereits im Mittelalter besondere Personen bestellt, auf den Landesherrn vereidigt und von den Ortseinwohnern bzw. der Gemeinde bezahlt werden. Gewöhnlich waren es die Flurschützen, die für die Ordnung in der Gemarkung zuständig waren. Sie gingen die Gemarkung ab und achteten darauf, dass keine falschen Wege benutzt, fremde Felder mit dem Fuhrwerk überfahren oder sonstige Vergehen begangen wurden. Wer sich etwa zu Schulden kommen ließ, wurde "angezeigt" und musste ein Bußgeld zahlen. Diese Frevelgelder waren eine Haupteinnahme der Gemeinde. Wenn keine besonderen Steinsetzer ernannt worden waren, kontrollierten die Flurschützen den ordnungsgemäßen Zustand der Flur- und Grenzsteine in der Gemarkung und an der Grenze.

Flurzwang

Anbauvorschrift in der Dreifelderwirtschaft.

Für das Bearbeiten der einzelnen Flurstücke innerhalb der Dreifelder-Wirtschaft bestand Flurzwang, das heißt, es mussten die gleichen Früchte angebaut werden und alle anfallenden Arbeiten hatten zur selben Zeit zu erfolgen: das Pflügen, das Säen und das Ernten. Dieser Ordnung konnte sich niemand widersetzen. Flurzwang konnte auf Vereinbarung der Besitzer beruhen oder von einem Grundherrn erzwungen sein. Dieser Flurzwang war damit begründet, dass sich niemand einen Vorteil verschaffen sollte. Zudem wollte man Flurschäden Überfahren der Äcker und Eigentumsdelikte (Diebstahl von Feldfrüchten) verhindern. Der Flurzwang galt auch damals schon für Wingerte. Wein war eine Sonderkultur. Die Arbeiten in den Weinbergen, so auch die Weinlese, durften nur zu einer bestimmten Zeit erfolgen. Wer Sonderkulturen anlegte, musste diese einzäunen und sie damit von der Feldflur ausnehmen. Damit entzog er sie der allgemeinen Nutzung (z. B. als Weide) und musste dafür der Gemeinde ein geringes Entgelt bezahlen.

folio

lat. Blatt

(lat. in folio, "in einem Blatt"). Allgemein altes Buchformat, bei dem der Papierbogen nur einmal gefalzt ist, also zwei Blätter bzw. vier Druckseiten enthält. Folio (Abk. fol.) bezeichnet in der alten Verwaltungssprache auch das nummerierte Blatt in Kirchen- und Gerichtsbüchern sowie Akten u.ä. Bei doppelt beschriebenen Seiten wird die Vorderseite mit a (bzw. r = recto), die Rückseite mit b (bzw. v = verso) bezeichnet.

Franken (Volksstamm)

Westgermanischer Stammesverband.

Westgermanischer Stammesverband, der seit dem 3. Jahrhundert n. Chr. in den römischen Quellen bezeugt ist. Aus ihrem ursprünglichen Siedlungsgebiet am Niederrhein stießen sie immer wieder in das römische Reich vor, bis sie sich schließlich an vielen Orten festsetzen konnten. Gleichzeitig gingen sie Verträge mit den Römern ein. So sicherten sie, unter dem Befehl ihrer eigenen Anführer (Kleinkönige) stehend, die dann zu regelrechten Offizieren des römischen Heeres ernannt wurden, die Reichsgrenzen. Mit dem Ende des weströmischen Reiches übernehmen die Franken die Vorherrschaft im kontinentalen Nordwesteuropa.

Franziskaner

Geistlicher Orden.

Der Orden, lateinisch "Ordo Fratrum Minorum", "Orden der Minderen Brüder", entwickelte sich aus der Bruderschaft um Franziskus von Assisi in den Jahren zwischen 1210 und 1220. 1223 erfolgte die Anerkennung der Gemeinschafts-Regel durch Papst Honorius III.

Im Mittelpunkt franziskanischer Geistigkeit steht die Armut und eine einfache, natürliche Lebensweise. Franziskus von Assisi lebte in Armut und widmete sein Leben dem Gebet und der Predigt, für die er durch das Land reiste, um viele Menschen als Zuhörer zu gewinnen. Nachdem sich ihm 11 Gefährten angeschlossen hatten, führte er sie von Assisi nach Rom, um den Segen des Papstes zu erwirken. Papst Innozenz III. gab ihnen 1208 seinen Segen unter der Bedingung, dass sie Geistliche (Kleriker) würden und ein Oberhaupt wählten. Franz wurde zum Oberhaupt gewählt, die Gruppe kehrte nach Assisi zurück. Hier wurde ihnen die Nutzung der kleinen Kapelle von Santa Maria degli Angeli aus dem Besitz des Benediktinerklosters vom Berg Subasio zugesagt. Von dort aus zogen die Brüder der rasant wachsenden Gemeinschaft in alle Himmelsrichtungen, um das Evangelium zu verkünden. Schon bald kamen die ersten Brüder auch nach Deutschland.

Nach dem Tod von Franziskus wurde in seiner Heimatstadt über seinem Grab ein Kloster mit Basilika errichtet. Einige der Anhänger störte die Pracht des Baus, da dies sich nicht mit den Armutsidealen des Ordens vereinbaren ließ. Zur Beendigung des daraufhin entbrennenden Streites verfügte Papst Gregor IX., dass eine gewählte Ordensverwaltung Gelder besitzen dürfe und der Bau von Klöstern den Absichten des Ordensgründers nicht widerspräche. Dies führte zur Spaltung des Franziskanerordens. Im Jahr 1517 wurde diese von Papst Leo X. anerkannt. Er teilte den Orden in die Konventualen (Minoriten), denen ein gemeinschaftlicher Besitz erlaubt wurde, und die Observanten (Franziskaner), die eine möglichst enge Befolgung der Regel des Franziskus anstrebten. Sie bilden bis heute die größere Gruppe; von ihnen spalteten sich wenig später die Kapuziner ab, um sich als unabhängiger Orden zu organisieren. Um Franziskus enge Gefährtin Klara von Assisi bildete sich der Orden der Klarissen, der "Zweite Orden".

Mehr als bei anderen Orden sammelten sich um die Franziskaner auch Laiengemeinschaften, die den sogenannten "Dritten Orden" bilden. Ihre Mitglieder nennen sich "Tertiare". Im 19. Jahrhundert entwickelten sich aus dem Dritten Orden eine Vielzahl von Kongregationen (Franziskanerinnen, Franziskusbrüder u. a.), deren Mitglieder sich karitativen Tätigkeiten wie der Krankenpflege und der Erziehung widmen.

Neben ihrer Predigertätigkeit und den karitativen Werken wirkten die Franziskaner im Erziehungsbereich. Vor der englischen Reformation lehrten viele Franziskaner an englischen Universitäten. Berühmtheit erlangten die Franziskaner-Professoren Johannes Duns Scotus = Wilhelm von Ockham und Roger Bacon. Die franziskanischen Orden haben vier Päpste hervorgebracht: Sixtus IV., Julius II., Sixtus V. und Clemens XIV., dazu den Gegenpapst Alexander V.

Auf seiner ersten Fahrt nach Amerika wurde Christoph Kolumbus von einer Gruppe von Franziskanern begleitet. Die ersten Klöster in Amerika wurden von Franziskanern in Santo Domingo und La Vega, der heutigen Dominikanischen Republik, errichtet. Während die spanischen Franziskaner immer weiter in den Süden von Amerika und bis zum Pazifik vordrangen, missionierten die französischen Franziskaner, die 1615 in Kanada gelandet waren, den Norden Amerikas. Im 20. Jahrhundert wurden von verschiedenen anglikanischen Kirchen eine Reihe von Franziskanergemeinschaften sowohl für Männer wie auch für Frauen gegründet. Die bedeutendste darunter ist Saint Francis in Cerne Abbas in der Grafschaft Dorset in England mit Niederlassungen auf den Britischen Inseln sowie in Neuguinea. Das höchste Leitungsamt des Ordens wird vom "Generalminister" bekleidet, der für sechs Jahre gewählt wird. Der Name "Minister", lateinisch "Diener", geht auf Franziskus selbst zurück, der nicht wollte, dass die Oberen seines Ordens "Äbte" - "Väter" oder "Prioren" - "Erste" genannt würden. Als Mutterkirche des Ordens gilt die kleine Portiunkula-Kapelle bei Assisi, das Generalatshaus des Ordens befindet sich heute in Rom. Der Orden ist in Provinzen unterteilt, denen jeweils ein Provinzialminister vorsteht, der allen Brüdern einer Ordensprovinz vorsteht. Die Franziskanertracht erkennt man an den graubraunen - in warmen Gegenden auch weißen - Kutten mit Schulterkragen und Kapuze. Die Minoriten tragen eine schwarze Kutte mit großem Schulterkragen. Die Ordenstracht der Kapuziner ist rotbraun; an ihm ist die lange Kapuze fest angenäht. Anstelle eines Gürtels tragen alle franziskanischen Ordensleute einen weißen Strick mit drei Knoten.

Quelle: www.heiligenlexikon.de

Freiherr

Adeliger.

 

Freiherren standen seit dem 11. Jahrhundert in der Adelshierarchie unter den Grafen: Sie waren teils die freien Lehnsmannen, teils die Reste der selbstständigen freien Grundbesitzer (daher die Freiherren auch 'Freie' genannt), die als Ritter leben konnten. Im wesentlichen bilden sie den Stand der älteren, freien Ritter. Nach dem Sachsenspiegel gehören die Freiherren teils dem vierten, teils dem fünften Heerschild an. Seit dem 14. Jahrhundert, nach dem Eintritt der Ministerialen in den Stand der Freien, wurde der Titel Freiherr mehr und mehr von den Ministerialen, denen sich ein großer Teil der Freiherren anschloss, angenommen und so ein Teil des niederen Adels, während die alten, nunmehr zum hohen Adel gehörenden Freiherren meist den Grafentitel annahmen.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Freitreppe

Treppenform.

Vorzugsweise am romanischen Profanbau verwendete Treppenform (vgl. Grede), meist Steintreppe auf Sockelmauer, Bögen und Konsolen an der Außenwand.

Fries

.

Schmückender, plastischer oder gemalter Wandstreifen zur Gliederung bzw. zum Abschluss von Fassaden und Innenraumwänden.

Frondienst

Unentgeltliche Dienste für einen Herrn.

Frondienst (auch: "Fronde") bedeutet im weitesten Sinne alle Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestehen und unentgeltlich (oder doch nur gegen unverhältnismäßiges Entgelt) zu leisten sind. Sie haften entweder an der Person oder ruhen auf dem Grundstück. Sie sind entweder öffentliche (Gemeindefronden) oder Landesfronden (z.B. Wegeunterhaltungspflicht) oder private. Der Herr, dem die Fronden zu leisten sind, braucht nicht identisch zu sein mit dem Grundherrn. Auch lasteten und lasten Fronden durchaus nicht nur auf Bauerngütern; auch grundherrlicher Besitz konnte zu Fronden (an den Landesherrn) verpflichtet sein. Je nach Art, Umfang und Zeit unterscheidet man:

Hand- und Spanndienste: hauptsächlich zur Feldarbeit; zur Arbeit im Wald; zu allerhand Fuhren usw. Da der Pflichtige dazu sein eigenes Gespann und Geschirr stellen muss, können Spanndienste (z.B. Angerfahrten, Pflugfronden) nur von so genannten spannfähigen Bauern verlangt werden, während Handdienste (Handfronden) auch von ärmsten Bauern geleistet werden können.

Ursprünglich waren die Dienste der Hörigen usw. ungemessen, wurden aber schon früh auf eine Anzahl Tage (Frontage) im Jahr bzw. im Monat oder in der Woche beschränkt, wobei dieser Zahl im Allgemeinen im Laufe der Zeit abnahm, in Deutschland bis auf zwölf Tage im Jahr. Daneben wird noch zwischen ordentlichen (Feldarbeit) und außerordentlichen Diensten (Bau- und Jagdfronden) sowie zwischen sässigen und walzenden Dienste unterschieden. Schon in Mittelalter wurden die Fronden vielfach durch Abgaben (Angerpfennig, Bede, Dienstgeld usw.) abgelöst.

(Text: Stefan Grathoff)

Fronhof

Der Fronhof war der Mittelpunkt einer Grundherrschaft.

Der Fronhof bestand aus einem Wohnhaus (Herrenhaus, Salhaus) des Grundherrn und Wirtschaftsgebäuden (Ställe, Scheunen usw.). Zum Fronhof gehörte eine mehr oder weniger große Weide- und Ackerfläche (Beunde, Fronacker, Fronde, Salland u.ä.), die dem Grundherrn eigentümlich gehörte und zumeist aus Streubesitz in Gemengelage bestand. Das Gut war nicht verlehnt oder verpachtet sondern wurde in Eigenwirtschaft von Angestellten (Tagelöhnern, Fronarbeiter) des Grundherren kultiviert. Größere Grundherrschaften verfügten über mehrere Fronhöfe, von denen unter Umständen jeweils eine Anzahl als Unterhöfe (Nebenhöfe) zu größere Einheiten (Fronhofsverbände, Propsteien, Urbarämter) zusammengefasst waren, die von einem Oberhof aus durch einen Propst (praepositus, procurator) verwaltet wurden.

Frontlader

Mittelalterliches/frühneuzeitliches Geschütz.

Frontlader sind frühere Geschütze, die von vorne mit Hilfe eines Stückladers aus Kupfer bestückt wurden.

Fruchtwechselwirtschaft

Bodennutzungssystem.

Bodennutzungssystem, bei dem im Gegensatz zur Felderwirtschaft keine Brache eingeschoben wurde, sondern die Erholung des Bodens durch zweckmäßigen Wechsel der Bebauung erreicht wird.

Frühneuhochdeutsch

Phase des Hochdeutschen von ca. 1350-1650.

Das Frühneuhochdeutsche ist die auf das Mittelhochdeutsche (1050-1350) folgende Sprachstufe des Deutschen, die ca. 1650 vom noch heute aktuellen Neuhochdeutschen abgelöst wurde.

Fuchs (Belagerungsgerät)

Mauerbohrer.

Siehe unter Mauerbohrer.

Fuder

Altes Hohlmaß.

Altes Flüssigkeits-Hohlmaß (ursprünglich soviel wie Fuhre oder Ladung eines zweispännigen Wagens) vorwiegend für Wein. Dies wurde aber auch für Heu, Erz, Kohle oder als Wiesenmaß (Fläche, die ein Fuder Heu lieferte) verwendet. Als Hohlmaß für Wein gab es große regionale Unterschiede zwischen rund 800 bis 1.800 Litern. Heute ist dies eine noch in Deutschland verwendete Fass-Art mit 900 Liter (Franken), 960 Liter (Mosel, Saar, Ruwer), 1.000 Liter (Rheinpfalz) oder 1.500 Liter (Baden). Das im französischen Elsass verwendete Foudre entspricht sinngemäß dem Fuder.

Für Rheinhessen
Unter Fuder (lat. carrata) verstand man im Rheinhessischen Karreneinheiten von 800 bis 1000 l. Sie zählten 6 → Ohm.

Fünf-Achtel-Schluss (5/8-Schluss)

Besondere Form des Chorschlusses.

Mehr dazu finden sie im Artikel Chor.

Fürbug

Pferdepanzerung.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Fürst

Adelsmitglied.

Als Fürsten (princeps) wurden im 10. Jahrhundert nur die Herzöge bezeichnet, d.h. jene Führer an der Spitze der alten Stämme wie Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern usw. Später zählten zu den Fürsten auch die Landgrafen, Markgrafen und hochgestellten Grafen sowie die "geistlichen Fürsten", d.h. die Erzbischöfe , die einflußreichen Bischöfe und die Äbte bedeutender Klöster.

Im Lauf des 12.Jahrhunderts schloß sich die Gruppe der Fürsten zum Stand der Reichsfürsten zusammen. Diesem exklusiven Kreis gehörten jedoch nur solche Adlige an, die direkt vom König belehnt waren (Reichslehen) bzw. deren großer Grundbesitz und umfangreiche Herrschaftsrechte zur Ausbildung einer Gebietsherrschaft (Territorium) geführt hatten. Wer jetzt noch in den erlauchten Fürstenstand aufsteigen wollte, mußte sich an den König halten. Seit dem späten 12. Jahrhundert sind königliche Diplome erhalten, mit denen der Herrscher verdienstvolle Familien in den Fürstenstand erhob.

Zu den gefürsteten Familien gehören etwa die Markgrafen von Mähren (1182), die Grafen von Hennegau, die zu Markgrafen von Namur ernannt wurden (1184/88), die Welfen in Braunschweig-Lüneburg (1235), die Landgrafen von Hessen (1292), die Grafen von Henneberg (1310) und die Burggrafen von Nürnberg (1363). Daneben gab es auch gefürstete Grafschaften, wie z.B. Anhalt und Tirol. Letztere wurde später mit dem Haus Bayern bzw. mit Österreich verbunden. Als besonders einflußreiche Gruppe trat seit Mitte des 13. Jahrhunderts das Kurfürstenkollegium hervor, jene sieben Fürsten also, die den deutschen König wählten.

Fuß/Schuh

Altes Längenmaß (auch Schuh).

Der Fuß ist eines der ältesten Längenmaße. Ein Fuß ist die durchschnittliche Länge eines Männerfußes, gemessen von der Ferse bis zur Zehenspitze. Das sind ungefähr 30 cm. An der Statue des Fürsten Gudea beträgt die Länge des Fußes 264,5 mm und ist in 16 Fingerbreiten unterteilt. Auf der "Nippur Elle" ist der Fuß 275,8 mm lang und ebenfalls in 16 Fingerbreiten unterteilt. Im antiken Griechenland war er 308,8 mm und im Römischen Reich 295,7 mm lang.
Im Deutschen Reich war die Länge des Fußes regional verschieden. Sie variierte zwischen 235,1 mm in Wesel und 408,3 mm in Trier. Weitere Beispiele: Augsburg: 296.2 mm; Frankfurt/Main: 284.6 mm; Köln: 287.4 mm und Nürnberg: 303.9 mm.
Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts maß 1 Fuß = 0,25 Meter. 1 Fuß = 10 Zoll = 100 LinienDurch dezimale oder duodezimale Teilung liefert der Fuß ein kleineres Maß, das Zoll.

Fußangel

Annäherungshindernis bei der Belagerung.

Stolpergerät aus scharfen Eisenspitzen im Vorfeld der Burg- oder Stadtmauer. Angreifer, die hineintraten, zogen sich schmerzhafte und eventuell ernste Verletzungen zu.

Fußscharte

Form der Schießscharte.

Schräg nach unten durch die Mauer geführte Schießscharte, die am Fuß des Schützen beginnt.

Futtermauer

Unterstützende Mauer.

Mauerwerk zum Ausgleich von Unebenheiten an Felswänden, als Untermauerung einer Ringmauer.

Gaden

Bauwerk zur Verwahrung von Vorräten.

(auch "Gadem") Landwirtschaftliches, einräumiges Bauwerk zur Verwahrung von Vorräten, im engeren Sinne Schatz- und Vorratshaus einer Bauernfamilie in einer Kirchenburg (in Franken). Der Ausdruck steht eigentlich für Stockwerk, Geschoss, dann auch für Zone, z.B. Fensterzone. Gelegentlich meint Gaden auch eine Kemenate.

Galerie

.

Der Begriff Galerie kommt in mehreren Zusammenhängen vor. Er kann bedeuten:

  • Vorhalle oder offener Gang an oberen Stockwerken eines Wohnhauses
  • Langgestreckter Repräsentationsraum im Barockschloss
  • Empore oder offener Laufgang an Kirchen (Zwerggalerie bzw. Arkade)
  • Heute bedeutet Galerie eine größere Kunstansammlung (das Kabinett ist eine kleinere Sammlung) oder einen oberen Theaterrang.

Ganerben

Erbengemeinschaft.

Von einer Erbengemeinschaft (Ganerben = Anerben, Miterben) bewohnte Burg mit eigenen Wohneinheiten. Sie entwickelte sich durch Vererbung an mehrere Erben, so dass ständig neue Gebäudeteile für die verschiedenen Familien angebaut werden mussten, dadurch wurden Ganerbenburgen meist recht verwinkelte Anlagen (Burg Eltz an der Mosel).

Gaupe

Kleiner Ausbau mit senkrechter Fensterfläche auf einer Dachschräge.

Gaupe (Gaube): Kleiner Ausbau mit senkrechter Fensterfläche auf einer Dachschräge (Dachgaupe).

Gebück

Wehrhecke, Befestigungswerk.

Wenn man Weiden- und Dornenhecken oder andere hartblättrige und stachelbewehrte Sträucher eng beieinander anpflanzte und ihre Triebe und Zweige immer wieder mit einander verpflocht und verwob, wuchsen diese in wenigen Jahren zu einer "grünen" Mauer zusammen. In Verbindung mit einem künstlichen Erdwall, einem Graben oder einer Palisade wurden diese Gebücke (Wehrhecke) zu einem nur mühsam zu überwindenden Hindernis. Berühmtheit erlangte das Rheingauer Gebück, das den gesamten Herrschaftsbereich der Mainzer Erzbischof im Rheingau mit seinen zahlreichen kurmainzischen Burgen nach Norden gegen die Einflußnahme der Grafen von Katzenelnbogen und anderer Herren lange Jahre erfolgreich absicherte.
Auch im Vorfeld von Städten dienten Gebücke im Mittelalter als strategisch wichtiges Annäherungshindernis.

Gegenreformation

Gegenbewegung des Katholizismus gegen die Reformation.

Die durch das Konzil von Trient (1545 - 1563) ausgelöste kämpferische Gegenbewegung des Katholizismus gegen die Reformation vor allem in Mitteleuropa, die zum Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) führte.

Geleitseinnehmer

Amtmann, der das Geleitsgeld einzog.

Amtmann bzw. Beamter, der an einem Geleitshaus einer Fernverkehrsstraße (oft in Handelsstädten oder an Kreuzungspunkten) seit dem 15. Jh. von der Fuhrleuten eine Gebühr einzog (darum auch Geleitszolleinnehmer genannt). Der Geleitsschreiber stellte darüber eine Quittung aus und vermerkte in den Geleitsrechnungen Datum, Art des Transportes, Name des Fuhrmannes, die Höhe der eingezogenen Gebühren und manchmal auch Herkunft und Ziel des Fuhrmannes. In kleinen Städten und auf Nebenstraßen besorgte das der Chausseegeldeinnehmer.

Gemeinderechner

Gemeindlicher "Finanzbeamter"

Neben dem Heimbürgen war das Amt des Gemeinderechners das wichtigste Amt in der Gemeinde. Der Rechner führte die Namenslisten, wenn Abgaben an die Herrschaft oder an Kriegsherren (Fouragen) zu entrichten waren, er protokollierte alle Einnahmen (Frevelgelder, Bürgersteuern, Erträge aus Pachtgütern etc.) und Ausgaben der Gemeinde und führte die Gemeinderechnungsbücher.

Gemeiner Pfennig

Auf dem Reichstag in Worms 1495 beschlossene allgemeine Steuer im Rahmen der dort verabschiedeten Reformen.

Die Steuer war zunächst auf vier Jahre bewilligt und sollte zur Finanzierung der Türkenabwehr und vor allem zum Unterhalt des Reichskammergerichts dienen. Sie folgte nach einem sehr modernen Konzept: Gedacht war der "(all)gemeine" Pfennig als eine von jedem Einwohner des Reichs über 16 Jahren erhobene Kopfsteuer, nach Vermögen gestaffelt; einzuziehen über die einzelnen Pfarreien, d.h. über die Köpfe aller territorialen und anderen Herrschaftsträger hinweg. Das scheiterte naheliegenderweise; die Finanzierung von Reichssteuern lief stattdessen die ganze Frühe Neuzeit hindurch über die Reichsstände nach der 1521 aufgestellten "Wormser Matrikel", nach der die Reichsstände ihre Beiträge aufbrachten, indem sie sie ihrerseits von ihren Untertanen erhoben. Es kam im Reich nie zu einer allgemeinen Steuer auf alle Untertanen; es gab in diesem Sinne nie einen Reichsuntertanenverband.
(Text: Uni Münster)

Gemengelage

Streubesitz.

Verteilung einer Hufe auf die einzelnen Gewanne, so dass der Besitz bzw. das Eigentum eines Grundbesitzes über die ganze Dorfflur zerstreut ist und die nötigen Feldarbeiten gleichzeitig vorgenommen werden müssen.

Genealogie

Abstammungslehre.

 

Genealogie (gr. "genealogein": eine Abstammung aufstellen) untersucht die zwischen Menschen bestehenden Abstammungs- bzw. Verwandtschaftsverhältnisse, sowohl von Individuen als auch von Familien. Welche Regeln für genealogisches Geschehen (die Entstehung von Familien oder Sippen) gibt es? Wie lassen sich diese Beziehungen darstellen? Wo und zu welcher Zeit waren Familien und Individuen ansässig (demographische Genealogie)? Wie lässt sich etwas über ein Individuum oder eine Familie und deren Abstammungsverhältnisse herausfinden? Dies sind Fragen, die in dieser Rubrik Beachtung finden werden.

Die Genealogie als Hilfswissenschaft beschäftigt sich mit den biologischen Zusammenhängen und den verwandtschaftlichen Verflechtungen der Menschen. A. von Brandt unterteilt diese Wissenschaft in Theoretische Genealogie (Erforschung der Regeln des genealogischen Geschehens) und die Darstellende Genealogie, die die Abstammungsverhältnisse und verwandtschaftliche Gruppierungen einzelner Individuen oder Reihen von Individuen erfasst.

Des Weiteren sind zwei Verfahrensweisen der Genealogie zu unterscheiden: zum einen die zeitlich zurückschreitende Erforschung der Vorfahrenschaft, zum anderen, zeitlich vorwärts schreitend, die Untersuchung der Nachfahrenschaft. 

Ahnenforschung ("Aszendenz")

Die Aszendenz besteht aus den natürlichen Eltern, Großeltern und weiteren Vorfahren eines Probanden. Die Anzahl der Personen ist in jeder Generation die doppelte der zeitlich nachfolgenden Generation. Die Darstellung der Aszendenz erfolgt in Form einer Vorfahren- bzw. Ahnentafel oder -liste. Der Begriff der Aszendenz spielte in Gestalt der "Vier Ahnen" schon im Mittelalter eine ausschlaggebende Rolle. Bereits der "Sachsenspiegel" fordert in bestimmten Fällen den Nachweis der vier Ahnen, d.h. der vollblütigen Abstammung von vier Großeltern.  Nach der starken Einbuße ihrer Stellung im 19. Jahrhundert erlangte die Ahnentafel durch die nationalsozialistische Rassegesetzgebung, insbesondere durch die "Nürnberger Gesetze" eine ausschlaggebende Bedeutung für alle Volksgeschichten des Deutschen Reiches.

Die Ahnentafel ist die tabellarische Darstellung der Vorfahren eines Probanden. Sie beginnt unten mit dem Probanden. Nach oben folgt dann jede weitere Generation in einer geschlossenen waagrechten Reihe. Bei jedem Ehepaar steht links der Mann, unmittelbar anschließend rechts die Frau. Die Generationen werden, beginnend mit den Eltern des Probanden, mit römischen Ziffern bezeichnet. Zu umfangreiche Ahnentafeln werden unhandlich. Daher ist die Listenform der Tafelform vorzuziehen. Die "Ahnenreihen aus allen deutschen Gauen" haben dafür eine Kompromisslösung gefunden, indem den Grundahnentafeln jeweils Ahnenlisten für die weiteren Ahnengenerationen folgen. In diesem Werk ist der Begriff "Ahnenreihe" im Sinne von "Ahnentafel" und "Ahnenliste" gebraucht.

Nachkommenforschung ("Deszendenz")

Als Deszendenz wird die gesamte Nachkommenschaft einer Person oder eines Ehepaares, der "Stammeltern" bezeichnet. Ihre Darstellung erfolgt in Form der "Nachfahrentafel" oder "-liste". Sie umfasst auch die Töchternachkommen anderen Namens. Dagegen erfolgt die Darstellung einer auf den Mannesstamm beschränkten Nachkommenschaft, eines "Geschlechts" , in Form einer "Stammtafel" oder "-liste". Sie umfasst nur die Träger eines Stammesnamens mit deren Ehegatten, wobei sich vom Prinzip der Namenseinheit natürlich Ausnahmen (Namensänderungen, Adoption, ausländisches Namensrecht u.a.) ergeben können.

Der Begriff des "Geschlechts", dessen Angehörige ihre Abstammung in männlicher Linie auf denselben Stammvater zurückführen, geht auf die germanische Sippe zurück. Aufzeichnung über die führenden Geschlechter sind uns seit dem Ende der Völkerwanderungszeit überliefert.

Auch für die Darstellung der Deszendenz kann entweder die Tafelform oder die Listenform gewählt werden. Die Tafel hat den Vorteil der größeren Übersichtlichkeit, wird allerdings bei stärkerer Ausbreitung der Deszendenz unhandlich.

Die Form und Anordnung der "Stammtafel" ist abhängig von der Zahl der in den einzelnen Generationen unterzubringenden Personen. Häufig wird aus Platzgründen lediglich ein Zahlenschema ohne genealogischen Text möglich sein. Von Laien wird die Stammtafel noch heute oft als "Stammbaum" bezeichnet, jedoch sind beide Darstellungsformen klar zu unterscheiden. Der Stammbaum ist die bildliche (baumförmige) Darstellung einer Stammtafel. Auf dem Stammbaum werden die Personen eines Stammes anders angeordnet als auf der Stammtafel. Da der Baum von unten nach oben wächst, erscheint hier der Stammvater am untersten Teil des Baumstammes, und die nächsten Generationen folgen aufwärts, werden als Äste und Zweige seitwärts ausgestreckt, bis die jüngsten Sprossen als Blätter erscheinen.

Die "fortlaufende Liste" schließt jeder Person sofort ihre gesamte Nachkommenschaft an, wobei jede Generation der Gesamtliste um das gleiche Stück nach rechts eingerückt wird. Die "unterbrechende Liste" besteht dagegen aus einzelnen Kleinfamilien (Eltern und Kindern). Dabei werden Kinder, deren Nachkommenschaft dargestellt werden soll, nur kurz mit Hinweisen auf die folgenden Kleinfamilien erwähnt und dort ausführlich mit ihren Kindern genannt, während die nächsten Generationen in weiteren Kleinfamilien erscheinen. Die Form der unterbrechenden Liste findet sich bei den Artikeln im "Deutschen Geschlechterbuch",

Hilfsmittel des Genealogen - Bibliothekarische Hilfsmittel

Die bibliothekarischen Hilfsmittel für die genealogische Forschung umfassen das gesamte für diese Disziplin relevante Material, soweit es von Bibliotheken gesammelt wird, sowie die zur Erschließung dieses Materials geschaffenen Einrichtungen. In den wissenschaftlichen Bibliotheken werden vervielfältigte und publizierte Quellen und Forschungsergebnisse der Genealogie, ihrer Hilfs- und Nachbarwissenschaften gesammelt, erschlossen und aufbewahrt. Es handelt sich hierbei um Handschriften, Inkunabeln, Monographien, Fortsetzungs- und Sammelwerke, um Periodika wie Kalender, Almanache, Jahrbücher, Zeitungen, Zeitschriften usw.

Verzeichnis der Familienforscher und Familienverbände, Familienstiftungen und familienkundlichen Vereinigungen, Archive und Bibliotheken, bearbeitet von Erich Wasmansdorff, Glücksburg 1956.

Hilfsmittel des Genealogen - Archivische Hilfsmittel

Die genealogische Forschung kann sich weder auf ein einzelnes Archiv konzentrieren, noch auf die speziell genealogisch aussagekräftigen Bestände, wie etwa Kirchenbücher. Grundlage für die Aufbewahrung und Ordnung der Archivalien ist das "Provenienzprinzip", d.h. die Bestandsbildung nach den Behörden bzw. physischen oder juristischen Personen, wo das Material erwachsen ist. die gezielte Ausschöpfung der vorhandenen Archivalien setzt daher beim Benutzer genaue Kenntnis der jeweiligen Territorial- und Behördengeschichte voraus, um beurteilen zu können, welches Archiv und welcher Archivbestand möglicherweise geeignete Unterlagen enthalten.

(Redakt. Bearb. Torsten Schrade, Stefan Grathoff)

 

 

Geometer

Fachmann im Vermessungswesen

Der Ausdruck "Geometer" stammt aus dem Griechischen und bedeutet "jemand, der die Erde vermisst" bzw. "einteilt".

Georgstaler

Mittelalterliche Münze.

Allgemeine Bezeichnung für Silbermünzen und Medaillen mit der Darstellung des hl. Georg hoch zu Ross, im Kampf mit dem Drachen. Georgitaler wurden oft geringelt als Anhänger an Uhrketten getragen, da jede Art der Darstellung des Heiligen als unheilabwendend galt. Auf der Rückseite ist bei stürmischer See ein Schiff dargestellt, in dem der schlafende Jesus von den ängstlichen Jüngern geweckt wird; die darauf Bezug nehmende Umschrift lautet "in tempestate securitas" (im Sturm Sicherheit).

Gerechtsame

Nutzungsrechte.

Anderer Ausdruck für: Recht, Vorrecht, Nutzungsrecht an Grundstücken.

Germanen

Volkschaften des nördlichen und mittleren Europas.

Als Germanen werden die Volkschaften bezeichnet, die seit dem 2. Jahrtausend vor Christus bis nach der Zeitenwende in Nord- und Mitteleuropa lebten. Die germanischen Völker hatten zwar eine ähnliche Kultur und Sprache, sie bezeichneten aber selbst weder als Germanen noch hatten sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das sie als "Nation" im weitesten Sinne ausgewiesen hätte. Im Gefolge der Völkerwanderung entwickelten sich aus den germanischen Stämmen verschiedene skandinavische,  englische, friesische und deutsche Völker, auch die späteren niederländischen, schweizerischen, (anglo-)kanadischen, (anglo-)amerikanischen, australischen und die (burisch-)südafrikanischen Nationen haben germanische Wurzeln.

Germanisch (Linguistik)

Historische Vorstufe des Deutschen/Sprachfamilie.

1. Historische Vorstufe des Deutschen.

2. Zusammenfassende Bezeichnung für eine Sprachfamilie (germanische Sprachen) auf Grund sprachlicher Verwandtschaft. Germanische Sprachen sind u. a. Deutsch, Niederländisch, Englisch, Schwedisch, Isländisch.

Geschlechtertürme

Patrizische Wohn- und Repräsentationsbauten.

Der Geschlechterturm ist eine ursprünglich in Italien entstandene Bauweise, nach der Bürgerfamilien abhängig von ihrem Status unterschiedlich hohe Türme errichteten. In Italien ist die Stadt San Gimignano in der Toscana bekannt für ihre Geschlechtertürme, in Deutschland sind Geschlechtertürme vor allem in Regensburg anzutreffen. Hier fungieren sie als Wohnturm eines Patriziergeschlechts bzw. als wehrhaftes Repräsentations- und Speicherhaus.

Siehe auch die Artikel "Patrizierturm", "Wohnturm" und "Donjon".

Geschütze

Mittelalterliche Feuerwaffe.

Grundsätzlich lassen sich mittelalterliche Feuerwaffen in zwei Gruppen einteilen: Geschütze und Handfeuerwaffen.

Bei den Geschützen gab es Arten, die auf einem Balkengestell befestigt waren oder auf die Erde legte und mit dem hinteren Teil in die Erde eingraben wurden. Alle frühen Geschütze (Büchsen) waren Frontlader, d.h. sie wurden von vorne mit Hilfe eines Stückladers aus Kupfer bestückt. Zunächst füllte man Pulver hinein, dann führte man einen hölzernen Pfropfen und zum Schluss die Kugel ein. Das Feuer am Zündloch wurde mit einer brennenden Kohle oder einem glühenden Eisen (Lunte) entfacht. Im 15. Jahrhundert gab es auch Treibladungen, die entweder am Ende des Rohres eingesetzt oder daran angefügt wurden. Anfänglich gab es eher große Geschütze, doch strategische Überlegungen und vor allem Transportprobleme führten dazu, dass man bald auch kleinere Geschütze entwickelte.   Bereits im 15. Jahrhundert gab es ein reiches Waffenarsenal. Die Namen der verschiedenen Büchsen bezogen sich entweder auf die Art des Geschosses, des Kalibers oder die Art der Lafettierung.

Die Lotbüchse des 14./15. Jahrhunderts war beispielsweise eine kleinkalibrige Feuerwaffe, die Kugeln aus Lot ( =Blei) verschoss. Wagen-und Karrenbüchsen besaßen ein Räderuntergestell, die Bock- oder Klotzbüchse stand auf einem festen Holzgestell. Ähnlich verhielt es sich wohl auch mit den sog. Terras-, Haupt-, Zentner- und Ringelbüchsen.

Genaueres über Aussehen und Beschaffenheit zahlreicher in den Quellen genannter Waffen lässt sich oft nicht ermitteln. Dies trifft etwa auf folgende Waffen zu: (Scharf)Metzen, Karthaunen und Quarten (Quartane = Viertelsbüchse), Nachtigallen, Falken, Sperber, Singerin, Vögler, Falkonetten, Falkonen, Haufnitzen, Wurfkessel, Roller und Tümmler.

Wirkung der Geschütze

Das Bahnbrechende an den neuen schweren Feuerwaffen war, dass im Gegensatz zum Bogenschuss der alten Belagerungsmaschinen nun ein horizontaler mauerbrechender Flachschuss möglich war. Richtig angewendet konnten Feuergeschütze schon früh großen Schaden anrichten und zuweilen sogar Kämpfe entscheiden, wie z.B. die Belagerungen der Burgen Tannenberg (1399) und Harzburg (1412) zeigen.

Die mehr als 300 Meter über der Rheinebene gelegene Burg Tannenberg wurde 21 Tage lang von fünf großen Kanonen aus etwa 200 bis 250 Meter Entfernung beschossen. Die große Frankfurter Büchse gab am ersten Tag ein Schuß ab, der im Turm stecken blieb, ein anderer riss ein großes Loch hinein. Die Steinkugeln hatten einen Durchmesser von 1 bis 2 ½ Fuß (ca. 30-75 cm). Auch Blei- und Eisenkugeln wurden abgeschossen. Nach sieben Tagen war eine breite Bresche in die Mauer gebrochen, die den Angreifern den Weg in die Burg frei gab. Die Verluste bei den Verteidigern waren verheerend; nur fünf von anfänglich 68 Mann blieben am Leben.

Doch zunächst konnten die Verteidiger auf die Unbezwingbarkeit ihrer mittelalterlichen Burgmauern selbst dann noch bauen, wenn Feuerwaffen im Spiel waren.

Im Bayerisch-Pfälzischen Krieg (1504/1505) ließ König Maximilian I. (1486-1519) im Jahr 1504 Burg Kufstein belagern. Die Verteidiger unter Hauptmann Hans von Pienzenau ließen zum Spott die von Maximilians berühmter "artolerey" heraufgeschossenen Kugeln "von den Mauern fegen" (Kufsteiner Kugelkehren). In seiner Ehre gekränkt ließ der König "stärkeres Geschütz" auffahren. Die in Stellung gebrachten großen Bombarden führten die Wende herbei. Bevor die Angreifer durch die schnell geschossenen Breschen stürmen konnten, kapitulierten die Burginsassen. Der Burghauptmann und elf seiner Kriegsleute wurden hingerichtet.

Im Lauf des 15. Jahrhunderts wurden die Feuerwaffen immer weiter verbessert und entwickelten vollends ihre mauerbrechende Kraft. Doch nicht nur ihr gewaltiges Zerstörungspotential, sondern auch psychologische Elemente spielten eine große Rolle bei der Burgeroberung. Der laute Geschützdonner, das grelle Mündungsfeuer, das die Nacht zum Tag machte, sowie der stechende Pulverdampf schüchterten die Burginsassen ein und trieben sie zur Aufgabe.

Nachteil der Feuergeschütze war, dass sie wegen ihres enormen Gewichtes nur mühsam zum Einsatzort, vor allem zu Gipfelburgen, transportiert werden konnten. Zudem benötigten sie komplizierte Untergestelle und Lager. Ihre Bedienung war umständlich und zum Laden brauchte man mindestens eine Viertelstunde. Bis das Rohr nach einem Schuss so weit abgekühlt war, daß es nachgeladen werden durfte, konnten Stunden vergehen. Deshalb blieb den Belagerten meist ausreichend Zeit, Schäden an den Mauern zu reparieren, Breschen mit Mauern, Palisaden und Gräben wieder zu schließen. Auch die Geschützmeister selbst lebten in der Frühzeit der Feuergeschütze gefährlich. Häufig kam es vor, dass Geschützrohre platzten, weil die Materialwahl und Gusstechnik einzelner Schmiede und Gießereien noch nicht ausgereift war.

Im Jahr 1437 zersprangen beispielsweise den Zürichern zwei Geschütze bei der Belagerung von Burg Freudenberg bei Ragaz und 1504 ging die viel gerühmte große Büchse der Haller Bürger vor Burg Weinsberg zu Bruch.

Starker Regen konnte die Kriegführung mit Feuerwaffen erschweren, da das Pulver durch die Nässe leicht unbrauchbar wurde.

Siehe auch: SteinbüchseMörserBombardeLegstückSchlange (Geschütz)Vogler und Doppelhaken.

(Text: Stefan Grathoff)

Gesims

Architektonisches Element.

Meist profilierter, auch in der Fläche ornamental verzierter plastischer Streifen zur horizontalen Gliederung von Gebäuden und Wandteilen.

Gesinde

Dienstleute eines Herrn.

Durch Gesetz oder Vertrag zu persönlichen Dienstleistungen verpflichtete und in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren. Sie unterschieden sich von anderen Landarbeitern dadurch, dass sie auch als Verheiratete unselbständig blieben und über keinen eigenen Haushalt verfügten. Das unverheiratete Gesinde erhielt neben der Verpflegung nur einen geringen Lohn und war zumeist auf dem Hof in der Gesindekammer untergebracht; das verheiratete Gesinde erhielt neben Lohn und Naturalien (Deputat-Gesinde) gelegentlich auch eine Wohnung. Das Gesinde, unterteilt in Hausgesinde und in Hofgesinde, unterstand zumeist einem Gutsvogt oder Hofmeister, auf kleineren Gütern dem Großknecht, das weibliche Gesinde zumeist der sogen. Käsemutter (oft die Frau des Vogts). Der Lohn war sehr unterschiedlich, auch das Verhältnis von Lohn und Deputat. Auf einem adligen Vorwerk in Sachsen erhielt z.B. im 16. Jahrhundert das 12 Personen umfassende Gesinde jährlich 85 Scheffel Korn als Deputat, als Lohn bekam u.a. der Vogt 15 Gulden, die Käsemutter 8 sowie die Kuh- bzw. Ochsenhirten 4 Gulden Jahreslohn. Das Gesinde war zu vielfältigen Arbeiten verpflichtet. So hatten z.B. die Pferdeknechte nach der sächsischen Gesindeordnung des 16. Jahrhunderts im Winter auch zu dreschen.

Gewände

architektonisches Element an Fenstern oder Toren.

Schräg geführte Mauerfläche (Laibung) um eine Fenster- oder Türöffnung; oft profiliert und mit eingestellten Säulen, Figuren oder Ornamentstreifen geschmückt.

Gewann

Landwirtschaftliche Anbaufläche.

Unterabteilung eines Schlags, in Ackerstreifen gleicher Breite geteilt und zwar in der Regel in so viele, als in der Dorfmark Hufen vorhanden waren. Die Gewanne, die nur das Ackerland, nicht Wiesen und Gärten umfassten, sind möglichst gleichgroß, vor allem aber von möglichst gleicher Bodengüte, in der Form meist Parallelogramme.

Gewere

Rechtsbeziehung zu einer Sache.

Die Bedeutung de "Gewere"  ist - vor allem des Umfangs ihres Geltungsanspruches -  umstritten. Nach allgemeiner Ansicht meint Gewere zunächst die Nutzung einer Sache, über die man tatsächliche Sachherrschaft ausübt, doch setzt diese Sachherrschaft eine besondere Intensität der dinglichen Beziehung zu Sache voraus. Nur der Gewereinhaber kann Angriffe auf die Sache abwehren, die aus dem Recht an ihr fließenden Berechtigungen durchsetzen oder das das hinter der Gewere stehende Recht übertragen (siehe Auflassung)

Gladius

Römisches Kurzschwert.

Der Gladius ist ein römisches Kurzschwert, das ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. aus einem spanischen Typ entwickelt und in verschiedenen Variationen bis in das 3. Jahrhundert n. Chr. als Standardwaffe der römischen Infanterie genutzt wurde.

Goldene Bulle

Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches.

Der Name "Goldene Bulle" wurde nach der goldenen Kapsel des Siegels gewählt, das das Schriftstück verschloss. Die Goldene Bulle ist das wichtigste Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Kaiser Karls IV. Sie kodifiziert in lateinischer Sprache das Recht der Königswahl, sichert die exponierte Stellung der Kurfürsten (Kurfürstenverfassung: Primogenitur, Privilegia de non evocanda, Berg-, Juden- und Zollregal, Münzrecht, Recht zum Ländererwerb) und regelt das Zeremoniell für die feierliche Repräsentation des Reiches. Ferner enthält sie das Verbot aller Bündnisse, mit Ausnahme der Landfriedenseinungen. Die Goldene Bulle blieb - zumindest theoretisch - bis zum Ende des Alten Reiches in Kraft.

Gotik

Stilepoche des Mittelalters.

Die zweite große Stilepoche des Mittelalters - von ca. 1250 bis 1500 - bezeichnet man als Gotik. Ihre Ursprünge finden wir bereits im 12. Jahrhundert in Frankreich. Italien, England und Spanien besitzen ebenfalls zahlreiche gotische Baudenkmäler. Mit der Gotik verlässt die mittelalterliche Kunst endgültig die römische Überlieferung; sie erweist sich als eine von antiken Einflüssen befreite Neuschöpfung des Nordens. Man teilt die Epoche in:

  • Frühgotik 1235-1250 
  • Hochgotik 1250-1350 
  • Spätgotik 1350-1520 

Ursprünglich war der Terminus 'Gotik' die abwertende Bezeichnung für die Kunst des Hoch- und Spätmittelalters. Zugrunde liegt der von Giorgio Vasari Mitte des 16. Jahrhunderts geprägte Begriff des "stile gotico". Bis ins 18. Jahrhundert blieb diese Wertung verbreitet. Als Epoche der Kunst- und Kulturgeschichte umfasst die Gotik eine Fülle von Erscheinungsformen. Das äußere Merkmal gotischer Architektur, der Spitzbogen, ist Bestandteil der grundsätzlich neuen Bautechnik des Skelettbaus. Dieser ermöglichte die Errichtung immer größerer, durch großflächige Maßwerkfenster erhellter Kirchen, die allerdings vielfach in städtischem Auftrag erbaut oder vollendet wurden. Zu den neuen Architekturteile neben Spitzbogen und Maßwerkfenster treten das Kreuzrippengewölbe und Strebewerk. Sie ermöglichen eine starke Höhenentfaltung, neue Grundrissformen, die nicht mehr an das Quadrat gebunden sind, sowie eine weitgehende Auflösung der Mauer in Fenster, Tore und steinernes Schmuckwerk. Innen und außen weicht die massige Materie des romanischen Bauwerks einer Kunst der Schwerelosigkeit und Entkörperlichung des Raumes. Die Gotik endet im 16. Jahrhundert.
Den gotische Baustil findet man ursprünglich nur in Kirchen, später aber auch bei einfacheren Bauten. Die besonderen Merkmale des gotischen Baustils sind: 

  • Ablösung der romanischen Rundbögen durch Spitzbögen
  • große farbige Fenster 
  • zahlreiche Verzierungen an den Wänden 
  • Höhensteigerung des Innenraums und der Türme (steile Dächer mit hohen Türmen) 
  • Das Gewicht des Daches lastet auf wenigen Säulen 
  • 3-5 schiffige Bauweise

Quelle: Lexikon des Mittelalters

Gottesfrieden

Früher Versuch, eine einheitliche Friedensordnung herzustellen.

Der so genannte Gottesfrieden (Pax Dei) entstand Ende des 10. Jahrhunderts zuerst in Südfrankreich. Er sah den Schutz bestimmter Personengruppen, von Geistlichen, Landleuten, Frauen, Kaufleuten sowie bestimmter Örtlichkeiten, Kirchen, Mühlen usw. auf unbeschränkte Zeit vor. Verstöße gegen das Friedensgebot sollten mit Kirchenstrafen geahndet werden. Diese sollte ein seit Ende des 11. Jahrhunderts bekanntes Sondergericht in jeder Diözese verhängen und durch eine Sondertruppe (militia pacis) vollstrecken lassen. Mit dem Gottesfrieden verband sich im 11. Jahrhundert die Einrichtung des Gottes-Landfriedens (treuga Dei), ein allgemeiner Waffenstillstand für alle Personen und Orte, jedoch nur für bestimmte Friedetage, zuerst von Samstag bis Montag, dann von Mittwochabend bis Montagmorgen.

Gottesgnadentum

Sakraler Anspruch der Königswürde.

Anspruch der Könige, ihre Herrschaft sei von Gottes Gnaden erhalten und sie seien von Gott auserwählt.

Gottesurteil

Juristische Konfliktlösung ohne Schuldbeweis.

Mit Hilfe des Gottesurteils glaubte man auch ohne Schuldbeweise herausfinden zu können, wer die Wahrheit sprach bzw. log. Es beruhte auf der Überzeugung, daß die göttliche Gerechtigkeit den Schuldigen kennzeichnen und dem Unschuldigen beistehen würde. Mittel dazu waren der einfache Losentscheid, ein gerichtlicher Zweikampf zwischen Kläger und Beklagtem (später auch durch bezahlte Kämpfer) oder die Feuerprobe (der Prüfling musste über glühende Kohlen oder Eisenstücke gehen, blieb er unversehrt, war er schuldlos). Besonders "gerecht" war das Verfahren der Wasserprobe. Der Beschuldigte wurde gefesselt ins Wasser geworfen. Behielt ihn das "reine Wasser", d.h. ging er unter, so war er unschuldig, kam er wieder hoch, war er schuldig. Im "Bahrgericht" wurde der mutmaßliche Mörder an die Bahre des Erschlagenen geführt. Begannen dessen Wunden zu bluten, war er schuldig. Nicht weniger seltsam mutet das Verfahren des "Kesselfangs" an: der Beschuldigte musste aus einem Kessel siedenden Wassers einen Ring oder dergleichen fischen ohne seine Hand zu verletzen.

Jeder Ritter hatte das Recht, Verleumdungen und schwere Beschuldigungen durch Anrufung des Gottesgerichtes zurückzuweisen. In feierlicher Form wurden dann vor Zeugen die Bedingungen des Kampfes festgelegt. Kranke und kampfuntüchtige Ritter konnten ebenso wie adlige Frauen einen Vertreter bestimmen. Am Kampftag, meist ein Dienstag, besuchte man am frühen Morgen die Messe und stellte sich bei Anbruch des Tages zum Kampf. Bei schweren Verbrechen war der Scheiterhaufen schon errichtet. Auch angeklagte Frauen mußten damit rechnen, sofort hingerichtet zu werden, wenn ihr Kämpfer unterlag. Vor dem Kampf schworen beide Kämpfer auf ein Kreuz oder eine Reliquie, daß ihre Aussage der Richtigkeit entsprach. Zuerst sprengten die Reiter mit eingelegter Lanze aufeinander zu. Brachte dieser Tjost keinen Sieger hervor, setzte man den Kampf zu Fuß mit dem Schwert so lange fort, bis einer von beiden kampfunfähig war. Wurde die Klägerpartei besiegt, galt die Unschuld der anderen als erwiesen. Den Kläger traf nun die gleiche Strafe, die dem Beschuldigten im Falle seiner Niederlage gedroht hatte. Wer sich als Ritter in den Zweikampf einmischte und einer Partei half, riskierte, Hand oder Fuß zu verlieren. Nichtadeligen Störenfrieden drohte sogar der Tod. Erschien eine der Parteien nicht zum Kampf, wartete man bis 3 Uhr am Nachmittag auf ihr Erscheinen. Dann bekam der Anwesende vom Richter das Recht zugesprochen und der Streit war entschieden, ohne dass Blut floss. Die Gottesurteile wurden seit etwa 1200 von der Kirche kritisiert, da sie als "Versuchung Gottes" interpretiert wurden.

In allen Fällen, wo ein Gericht kein Urteil finden wollte oder konnte bzw. ein Verurteilter keine Anstalten machte, dem Urteilsspruch Folge zu leisten, blieb dem Kläger nichts anderes übrig, als zur Selbsthilfe zu greifen. Wer sein Recht nicht selbst suchte, verspielte und verlor es, da es keine "staatliche" Instanz und keine öffentliche Gewalt (Polizei) gab, welche die Vollstreckung eines Urteils übernahm.

Erst in der frühen Neuzeit wurden mit dem Ausbau des Strafrechtes und der Vollendung der Landesherrschaft die Verfolgung, Anklage und Bestrafung der Täter zur Aufgabe "frühstaatlicher" Organe gemacht.

Der Weg der Selbsthilfe im Bereich der Rechtsordnung war die wesentliche Grundlage des mittelalterlichen Fehdewesens.

(Text: Stefan Grathoff)

Graf (Titel)

Adelsmitglied.

 

Die merowingischen (vor 751) und vor allem die karolingischen Könige (751-814) setzten Grafen (comes) als Leiter der einzelnen Verwaltungsbezirke des Reiches, der Grafschaften (comitatus), ein. Die Macht dieser Königsbeamten beruhte vor allem auf ihrer Stellung als Vorsitzende im Grafengericht, das für nahezu alle Belange in der Grafschaft zuständig war. Seit Mitte des 10. Jahrhunderts übertrugen die sächsischen Könige (919-1024) Grafschaften auch an Bischöfe und Klostervorsteher. Diese konnten das Grafenamt aber nicht persönlich ausüben, da sie als Männer Gottes nicht im Blutgericht (Hochgericht) über Leben und Tod entscheiden durften. Deshalb setzten sie weltliche Herren, die Vögte, an die Spitze der Gerichte, die in ihrem Auftrag Leib- und Todesstrafen aussprechen konnten.

Als sich die weltlichen Fürsten in der Stauferzeit zum erlauchten Kreis der Reichsfürsten zusammenschlossen, wurden von den Grafen nur bedeutende Vertreter einbezogen. Die Masse der "einfachen" Grafen blieb ausgeschlossen und bildete zusammen mit Freiherren eine eigene Adelsschicht, die zwar unterhalb der Fürsten, aber immer noch über dem Niederadel (Ritter und Ministerialen) stand. Zahlreiche Grafen wurden im Laufe des späten Mittelalters landsässig. Die deutschen Grafen gehören daher teils zum hohen, teils zum niederen Adel (zum letzteren besonders auch die Grafen, die ihren Titel einer Verleihung verdanken).

 

Grede

Treppenform.

Vorzugsweise am romanischen Profanbau verwendete Treppenform, meist Steintreppe auf Sockelmauer, Bögen und Konsolen an der Außenwand.

Gregorianischer Kalender

Seit Kalenderreform von 1582 geltender Kalender.

Die gregorianische Kalender löste den julianischen, im Jahr 45 v. Chr. von Julius Caesar eingeführten Kalender ab. Siehe dazu s. v. → Kalenderreform.

Griechisches Feuer

Brandwaffe.

Brandsatz aus der Spätantike, von Kreuzfahrern verwendet, im mittelalterlichen Deutschland nicht nachgewiesen. Bestandteile des an das spätere Phosphor erinnernden Brandsatzes waren Schwefel, Weinstein, Baumharz, Pech, Kochsalz, Erd- und Baumöl u.a.

Groschen

Mittelalterliche Münze.

Dickpfennig, von lateinisch grossus denarius, "dicker Denar". Bezeichnung für altrömische Silbermünzen, deren Wert ein Mehrfaches eines → Denars betrug. Als Vorbild für spätere Groschen gilt der 1266 vom französischen König Ludwig IX. d. Hl. geprägte grossus denarius turnosus, mit dem ursprünglichen Gewicht von 4,22 g. Die Nachprägungen im deutschen Raum wurden Groschen genannt (Prager Groschen, nach 1300, der Meißner Groschen, seit 1307 und der so genannte Horngroschen 1465-69 etc.). Der Groschen war neben dem Taler die gebräuchlichste europäische Silbermünze der Neuzeit und diente als Vorbild für den ab 1296 in Florenz auch als Silbermünze geprägten Fiorino (fiorino d'argento). In England nannte man den Groschen Groat, in Italien Grosso und in Polen Grosz. In Österreich war bis 2001 der Groschen die geringwertigste kurante Münze.

 

Grundherrschaft

Landwirtschaftlicher Grundbesitz der an Bauern ausgegeben wurde, die den Boden bewirtschaften und Abgaben leisteten.

Als Grundherrschaft bezeichnet man diejenige Form des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes, bei der das Land (Herrschaftsland) vollständig oder zum größten Teil nicht vom Besitzer selbst bewirtschaftet, sondern an Bauern ausgegeben wurde, die dafür dem Herrn Gegenleistungen(Naturalien, Geld, Dienste) erbrachten. Die Grundherrschaft war im Reich eine grundlegende Organisationsform von Herrschaft. Sie setzte sich aus einem Konglomerat ökonomischer, sozialer, rechtlicher und politischer Elemente zusammen und war eng mit der Leib-, Gerichts- und Vogteiherrschaft verbunden.

Grundsprache

Sprache, die anderen existierenden Sprachen zugrunde liegt, d. h. aus der sich alle Sprachen einer Sprachfamilie entwickelt haben (auch Ursprache oder Protosprache).

Es ist wissenschaftlich umstritten, ob die Sprachen einen einzigen Ursprung haben (Monogenese) oder ob sie sich unabhängig voneinander an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten entwickelt haben (Polygenese).

„Die sprachliche Vielfalt und Verschiedenheit ist kein stichhaltiges Argument für die Polygenese. Vertreter der monogenetischen Auffassung erklären die Entstehung der Einzelsprachen aus einer einzigen Ursprache mit Wanderungsbewegungen von Völkern und Abspaltung von Teil-Populationen.“ (Drenda, Georg (2008): Kleiner linksrheinischer Dialektatlas.)

Grundwort

Letzter Bestandteil einer Wortzusammensetzung (s. Kompositum), der durch das Bestimmungswort näher bestimmt wird.

Beispiele: Garten (Bestimmungswort) + Tor (Grundwort) > Garten-tor; Kind (BW) + Wagen (GW) > Kind-er-wagen; Milch (BW) + Glas (GW) > Milch-glas

Grundwortschatz

Basis an Vokabular zum Verstehen von Text und Gesprächen im Alltag

Als Grundwortschatz bezeichnet man eine gewisse Basis an Wortschatz (auch: Lexik/Lexikon, Vokabular) anhand derer Texte und Gespräche im Alltag größtenteils verstanden/rezipiert werden können.

Gulden

Mittelalterliche Münze.

Früher auch Guldiner und mundartlich Gülden. Der Name der alten Goldmünze bedeutet "aus Gold". Die Prägung des Guldens erfolgte Anfang des 14. Jahruhunderts in Deutschland als Gegenstück zum Florentiner (Floren).

Zunächst behielten die Nachprägungen aus 3,537 g Feingold noch den Florentiner Typus bei. Vor allem die rheinischen Kurfürsten ließen Goldgulden herstellen, wovon 8 auf eine Unze bzw. 64 auf eine Mark entfielen. Der "rheinische Gulden" entwickelte sich zur Haupthandelsmünze im westlichen Deutschland. Später wurde in Deutschland der Feingoldgehalt des Guldens mehrmals reduziert und auch die Aufprägung geändert. Am längsten prägte man Goldgulden in Hannover, und zwar seit 1749 zu 18 Karat 10 Grän Feingehalt oder 91 7/10 Stück aus der Mark fein. Die gewohnte Bezeichnung Floren war aber weiterhin üblich, ebenso die Abk. "fl.". Der Gulden repräsentierte einen Wert von 240 Pfennigen, mittelhochdeutsch "guldin pfennig" (goldener Pfennig). Er wurde auch Gold-Gulden genannt und unterschied sich so im Namen von seinem seit 1559 durch die Augsburger Reichsmünzordnung geschaffenen Äquivalent in Silber, dem Reichsguldiner.

Die silbernen Guldenmünzen wurden auch Gulden-Groschen oder Gulden-Taler genannt und entsprachen dem Wert von 60 Kreuzern Kreuzern (Abk. kr.). Durch den Widerstand der Länder mit Talerwährung wurden Gulden und Kreuzer nie zur alleinigen Reichswährung. Das Reichsgesetz von 1871 verfügte die Abschaffung von Gulden und Kreuzern. Durch den Wiener Münzvertrag von 1857 wurde der neue österreichische Gulden im Wert von 100 Kreuzern geschaffen, abgelöst 1892 durch die Kronenwährung.

 

Gurtbogen

Architektonisches Element.

Bogen, der zwei Gewölbe trennt und so das Schiff einer Kirche in Joche unterteilt.

Gusserker

Anderer Begriff für Pechnase.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Pechnase.

Habsburger

Nach der Habsburg (Schweizer Kanton Aarau) benanntes deutsches Fürstengeschlecht,.

Nach der Habsburg (Schweizer Kanton Aarau) benanntes deutsches Fürstengeschlecht, ursprünglich im Elsass und in der Schweiz, dann auch in Schwaben begütert. Die Habsburger erlangten 1273 mit Rudolf I. (1273-1291) zum ersten Mal die deutsche Königswürde. Rudolf gewann im Kampf gegen den Böhmenkönig Ottokar Österreich, Krain und Steiermark. Seit Albrecht II. (gest. 1439) blieb die deutsche Königskrone ununterbrochen bei den Habsburgern. Maximilian I. (gest. 1519) erheiratete Burgund, sein Sohn Philipp der Schöne (gest. 1506) den gesamten spanischen Besitz in Europa und Amerika, dessen Sohn Ferdinand I. (gest. 1564) Böhmen und Ungarn. Größte Machtentfaltung unter Karl V. (gest. 1558), in dessen Reich "die Sonne nicht unterging". 1521 und 1522 Teilung in eine spanische und eine österreichische Linie. Jene starb 1700 aus, diese 1740 im Mannesstamme.

 

Die Heirat Maria Theresias, der Erbin Karls VI. mit Franz Stephan von Lothringen (1736) begründete das Haus Habsburg-Lothringen, dem auch die bis 1858 regierenden Sekundogenituren in Modena und Toskana entstammten. 1806 legte Franz II. (gest. 1835), der schon 1804 den Titel Kaiser von Österreich angenommen hatte, die deutsche Kaiserkrone nieder. Mit Karl I. (gest. 1922) verloren die Habsburger 1918 den österreichischen Kaiserthron.

 

Hallenkirche

Kirchentypus.

In der Spätgotik seit der Mitte des 15.Jahrhunderts häufig verwendete Form, bei der im Unterschied zur älteren Basilika alle Kirchenschiffe zumindest annähernd die gleiche Höhe haben, sodass meist ein gemeinsames Dach den Bau überdeckt. Die Beleuchtung erfolgt durch die Seitenschiffe.

Halsgraben

Bauelement bei Höhenburgen.

Tiefer breiter künstlicher Sohlgraben, gelegentlich mit gemauerten Wänden (Skarpen), der den Burgzugang auf einer Bergzunge vom Felsmassiv abtrennt. Burgen die am Ende eines langen Bergsporns lagen, waren auf drei Seiten von den meist steil abfallenden Berghängen gut geschützt. Ein wirkungsvoller Angriff war nur von der Bergseite her möglich. Da der ansteigende Bergrücken meist höher als die Burgmauern war, legten die Bauherren an dieser Stelle einen besonders tiefen Graben vor die Burg. Dieser Halsgraben hielt die Angreifer und ihr Wurfzeug auf Distanz und schützte die Burg in Verbindung mit einer Schildmauer wirkungsvoll vor Beschuß. Die Bezeichnung "Halsgraben" rührt daher, daß der Graben aus praktischen Gründen meist an der engsten Stelle des Bergsporns, dem "Flaschenhals", durchbrochen wurde. Auf kaum einer Höhenburg fehlt der Halsgraben. Er wurde üblicherweise mittels einer Zugbrücke überwunden, aber auch feste, leicht zu demontierende Holzbrücken waren üblich. Nur bei Burgen, die auf schroffem Fels oder hoher Bergkuppe lagen, konnte man auf Halsgräben verzichten. Diese fungierten vornehmlich als Abschnittsgraben oder Torgraben und waren dann auf beiden Seiten offen. Deshalb konnten sie auch kein Wasser führen.

Harnisch

Bestandteil der Turnierrrüstung des Ritters.

von altfranzösisch harnais, "kriegerische Ausrüstung". Der Begriff bezeichnet:

1) die Panzerung des Oberkörpers (Brustharnisch), im Altertum bestehend aus festem, mit Metallplatten verstärktem Leder, später meist in Form eines Brust- und eines Rückenstückes zur Gänze aus Metall gefertigt und bedeutet.

2) Synonym für die von Plattern geschmiedete Rüstung.

Bis ins 13. Jahrhundert unterschied sich die Rüstung im Turnier nicht von der, die im Feldkampf getragen wurde: Sie bestand aus Topfhelm, Kettenhemd, einer metallenen Brustplatte, dem Waffenrock und einem dreieckigen Schild.

Die mit voller Wucht geführte Lanze sowie die scharfen Schwerter durchbohrten das Kettenhemd allzu leicht und verursachten schwere Verletzungen, bisweilen sogar den Tod des Getroffenen. Deshalb begann man im 14. Jahrhundert Schritt für Schritt damit, die Ausrüstung des Turnierreiters zu verbessern. Stärkere Helme, Plattenbauweise für den Harnisch, angepasste Schilde (Tartsche) und eine spezielle Panzerung für das Pferd sollten die Verletzungsgefahr der Turnierteilnehmer mindern.

Am Harnisch änderten sich zunächst nur eher unscheinbare Details. Für die handschuhlose rechte Hand, mit der ein Ritter seine Lanze hielt, wurde ein tellerförmiger Handschutz, die sog. Brechscheibe, an der Lanze angebracht.

Erste Brechscheiben tauchen um 1300 auf. Sie waren zunächst als flache Scheiben gearbeitet, nahmen aber bereits um 1330 eine trichterartige Form an. Sie blieben bis ins 16. Jahrhundert nahezu unverändert.

Das Material für die einzelnen Rüstungsteile wurde immer dicker und schwerer.

Seit dem 15. Jahrhundert kam es zur Herausbildung der überschweren Turnierrüstungen, die noch heute auf vielen Burgen als Dekoration dienen. Diese auch als Stechzeug bezeichneten Rüstungen sind an einem angeschraubten Stechhelm, einer besonders starken Brustplatte und dem charakteristischen Rüst- bzw. Rasthaken zu erkennen

Die linke Hand, die gewöhnlich den Zügel hielt, war besonders gefährdet. Der Handschuh wurde verstärkt und zu einer starren Armhülse, dem sog. Stecharm weiterentwickelt. Den Unterleib schützte das sog. Magenblech, die Oberschenkel waren unter Beintaschen oder sog. Schößen verborgen. Schultern und Achseln wurden von vorgelegten Schwebescheiben geschützt.

Schwebescheiben sind seit Anfang des 14. Jahrhunderts bekannt und hielten sich bis in das 16. Jahrhundert.

Zu den berühmtesten Turnierrüstungen gehörten die Arbeiten der Plattner in Augsburg, Innsbruck, Landshut und Nürnberg.

Besonders berühmt ist der Turnierharnisch Erzherzogs Sigismund von Tirol, der um 1480 in Augsburg bei dem Plattner Lorenz Helmschmied hergestellt wurde. Auch das prachtvolle Stechzeug Kaiser Maximilians I. (1486-1519) entstand in dieser weit gerühmten Werkstatt.

Plattner

Die Plattner schmiedeten aus den in Hammerwerken hergestellten Eisenplatten Harnischteile und setzten sie durch Nietung sowie Riemenverbindungen zusammen. Das Material für den Harnisch wurde zuerst im Schmiedeofen glühend gemacht und vorgeformt, um danach in kaltem Zustand getrieben zu werden. Die Auspolsterung der Innenteile des Harnisches besorgte der Aufbereiter. Die Blütezeit der Plattner reichte vom 13. bis zum 16. Jh. Die Plattenharnische wurden durch Bläuen, Tauschierung, Niello, Teilvergoldung und Eisenätzung oft kunstvoll verziert. Besonders prunkvoll ausgeführte Exemplare werden Prunkharnische genannt. Die von den Plattnern hergestellten Harnische mussten einem Beschaumeister vorgelegt werden und erhielten nach bestandener Qualitätskontrolle eine Punze eingeschlagen. Aufgrund der Beschauzeichen lässt sich meist die Herkunft der Plattnerarbeiten bestimmen. Bekannte Zentren der Plattnerkunst waren neben Augsburg vor allem Dresden-Annaberg, Graz, Innsbruck, Landshut, Mailand, Nürnberg, Paris und Wien.

(Text: Stefan Grathoff)

Hausberge

Burgtypus.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Motte.

Hausmeier

Hofbeamter.

Truchseß (Merowinger) bzw. Seneschall, der bei den Franken seit ca. 600 n.Chr. Anführer der Anstrustionen war und so das wichtigste Hofamt bekleidete. Auf Grund seiner Stellung drängte er den König zur Seite und übte seit dem Sturz Brunhildes tatsächlich die königliche Gewalt aus (Anfang 7. Jahrhundert). Ursprünglich gab es mehrere Hausmeier nebeneinander, bis es den Arnulfingern gelang, das Majordomat erblich für das ganze Reich an sich zu bringen. Der Hausmeier nannte sich nun dux et princeps francorum, und seine hofamtliche Tätigkeit wurde einem besonderen Seneschall übertragen. Als 751 der bisherige Hausmeier Pippin König wurde, hob er das Amt des Hausmeiers auf.

Hebdomadar

In einer klösterlichen Gemeinschaft derjenige, der für eine Woche das Gebet leitet.

Der Hebdomadar, Wöchner oder Septimanar ist das in einem Kloster vom Oberen bestimmte Mitglied des Konventes, das für die jeweilige Woche im Chorgebet die von einem Einzelnen vorzutragenden Teile - etwa das Tagesgebet, den ersten Vers eines Versikels, die Fürbitten oder das Martyrologium des Tages - vorträgt bzw. anstimmt. Der Hebdomadar ist im Stundengebet zugleich auch Lektor. (Quelle: Karl Suso Frank: Art. Hebdomadar(in). In: LThK. 3. Auflage. Band 4, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 1225).

Heerbann

Militärisches Aufgebot.

Im früheren Mittelalter wurde das Aufgebot (Bann) des Königs bzw. des Herzogs zur Heerfahrt "Heerbann" genannt. Später wurde die Heerfahrt selbst als Heerbann bezeichnet, schließlich auch die Strafe (Buße), die für Nichtbeachtung der Pflicht zur Heerfahrt zu entrichten war. Seit dem 13. Jahrhundert wird auch das Heer selbst zuweilen als Heerbann tituliert. Heerbann kann endlich auch die Ablösung in Geld für die ursprünglich in natura zu leistende Heersteuer meinen.

Heerfahrt

eine der Lehnspflichten des Mannes.

Die Heerfahrt gehörte neben der Hoffahrt und der Ehrbezeugung zu wichtigsten Lehnsdienstpflichten des Lehensmannes.

Heerpauke

Eine Form der Pluderhose.

Begriff aus dem Landsknechtswesen. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Landsknecht.

Heerschildordnung

Gesellschaftliches Ordnungssystem des Mittelalters.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Adel.

Heilige Lanze

Reichskleinod.

Die Heilige Lanze ist das älteste Stück der Reichskleinodien der römisch-deutschen Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und war zeitweise das bedeutendste Stück der Insignien (Reichskrone, Reichsapfel, Reichsschwert). Die Reichskleinodien werden heute in der Schatzkammer der Wiener Hofburg aufbewahrt (Kopie auf dem Trifels).

Heilige Linie

Die Ausrichtung der Kirchen von Westen nach Osten.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgkapelle.

Heiliges Römisches Reich

Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser (vom Mittelalter bis 1806).

Sacrum Romanorum Imperium = Heiliges Römisches Reich war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich des abendländischen Römischen Kaisers und der mit ihm verbundenen Reichsterritorien vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches (1806). Es entstand in Nachfolge des antiken Römischen Reichs mit der Krönung des Frankenkönigs Karl dem Großen durch Papst Leo III. 800. Nach dem Zerfall des Frankenreichs wurde es durch den im deutschen Regnum gewählten König Otto I. 962 wieder begründet und blieb in dieser Struktur erhalten. Dem Reichstitel wurde 1157 das Beiwort "Sacrum" vorgesetzt und 1254 erstmals der Titel "Sacrum Romanum Imperium" gebraucht.

Im 15./16. Jahrhundert wurde die deutsche Form Heiliges Römisches Reich mit dem auf das deutsche Reichsvolk bezogenen Zusatz "Deutscher Nation" versehen, zumal es seit dieser Zeit bereits auf Deutschland beschränkt war und die beiden anderen Regna (langobardisch-italienisches und burgundisches) nur noch mit kleinen Teilen dazugehörten. Diese Bezeichnung kam erstmals im Kölner Reichsabschied von 1512 vor (Vorstufen 1409 und 1442). Das Heilige Römische Reich entwickelte sich durch seinen vornationalen Charakter nicht zum Staat, sondern blieb ein monarchisch geführtes ständisch-dualistisches Gebilde aus Kaiser und Reichsständen, versehen mit einigen Reichsinstitutionen (Reichskammergericht, Reichshofrat, Reichshofkanzlei). Es hatte keine Reichsregierung, eine nur teilweise funktionierende Reichsgesetzgebung, eine Reichsarmee und Reichssteuern. Mit dem Westfälischen Frieden, der den Kaiser auf Reservatrechte und die Bestätigung der reichsständischen Rechte beschränkte, setzte die Desintegration ein, die zum Zerbrechen des Heiligen Römischen Reichs während der Napoleonischen Kriege führte.

(Text: Stefan Grathoff)

Heimatfront

Durch Krieg beeinflusster Alltag abseits der Kriegsfront

Der Begriff „Heimatfront“ bezeichnet die Beteiligung der zivilen Bevölkerung am Krieg trotz räumlicher Entfernung zur eigentlichen Kriegsfront. Alle Bereiche des zivilen Lebens und Arbeitens wurden für die Kriegsanstrengungen mobilisiert und ihnen untergeordnet, was für die Bevölkerung oft schwere Einschränkungen wie Arbeitszwang, Nahrungsmittelrationierung oder Ausgangssperren zur Folge hatte.

Die „Heimatfront“ kann des Weiteren auch durch militärische Aktionen abseits der eigentlichen Front in das Kampfgeschehen involviert sein, wenn zum Beispiel feindliche Flieger Luftangriffe auf Industrieanlagen oder zivile Ziele vornehmen.

Der Begriff Heimatfront ist ein propagandistischer Begriff, der sich in Deutschland im Ersten Weltkrieg etablierte und später auch intensiv von der NS-Propaganda genutzt wurde.

(Text: Marion Nöldeke)

Heimbürge

Gemeindevorsteher.

Vorsteher eines Dorfes, auch Richter oder Schöffe.

Heimfallrecht

Rückfall eines geliehenen Gutes an den Eigentümer.

Heimfall erfolgte bei herrenlos bzw. erbenlos gewordenem Gut, ursprünglich an den König, später (auch heute noch) an den Fiskus in seiner jeweiligen Gestalt. Ein Heimfallsrecht hatten auch die Nachbarn, der Grundherrschaft in Bezug auf seine Hörigen und Leibeigenen, ferner bestimmte Anstalten z.B. Universitäten, Krankenhäuser u.ä. am Nachlass ihrer Angehörigen bzw. der in ihnen Verstorbenen. Bei Lehen trat der Heimfall an den Herrn ein, ursprünglich bei jedem Herren- oder Mannfall, später nur
• beim Tod eines Mannes ohne Lehnserben
• bei Auflassung ohne bedingte Wiederverleihung
• bei Absage
• bei stillschweigendem Lehnsverzicht
• bei Felonie
Heimfall heißt beim Erbbaurecht dessen Übertragung vom bisherigen Berechtigten an den Grundeigentümer.

Heimlichkeit

Toilettenanlage einer Burg.

Abort, Abtritt, auch "Aborterker" oder "haymlich gemach", meist als Erker auf Konsolen über dem Graben oder abgelegenen Stellen der Burg.

Heimsuchung

Mittelalterlicher "Hausfriedensbruch"

Im Mittelalter war das Privathaus ein geschützter Bereich und sogar der "öffentlichen Gewalt" entzogen. Die Missachtung dieser Privatsphäre wurde als Heimsuchung betrachtet, die im Frieden mit einer Geldbuße geahndet wurde.

Heinrichsburgen

Sammelbegriff für eine Vielzahl an Burgen von Heinrich I. und Heinrich IV.

Burgen Heinrichs I. (919-936)

Ende des 9. Jahrhunderts erwies sich das karolingische System weit gestreuter oft unzureichend befestigter Königspfalzen als ungenügend zur Abwehr vor allem der ungarischen wie auch der normannischen Überfälle. Der Bau von ausgesprochen wehrhaften Befestigungen schien die einzige Möglichkeit zu sein, der Gefahr wirkungsvoll zu begegnen. Im offenen Feld ließen sich die Eindringlinge aufgrund ihrer überlegenen Kampfkraft und Taktik kaum bezwingen, dagegen waren sie aber nur bedingt imstande, die langwierige Belagerung eines festen Platzes zu organisieren. Brandspuren an manchen Burganlagen weisen jedoch darauf hin, daß es den Ungarn nicht ganz unmöglich war, Befestigungen zu erobern.

Das Königtum hatte sich bisher bemüht, bestehende Burganlagen in Ordnung zu bringen bzw. strategisch wichtige Plätze neu zu befestigen. Doch blieben diese Anstrengungen Stückwerk, da keine Systematik dahinter stand. Als die Ungarn 924 erneut ins Reich einfielen, ergriff der erste ottonische (sächsische) König Heinrich I. (919-936) die Initiative. Wie seine Vorgänger vermied er den risikoreichen offenen Kampf, doch begann er planmäßig, das Land mit einem Netz von neuen Burgen und Befestigungsanlagen zu überziehen. Gleichzeitig erweckte er aufgegebene altfränkische Burgen zu neuem Leben und baute sie entsprechend "modern" aus. Um gegen die überfallartigen Angriffe der Ungarn gewappnet zu sein, ließ er ständige Besatzungen in seine Burgen legen. Da er im Jahr 926 einen Waffenstillstand mit den Ungarn schließen konnte, stand ihm ausreichend Zeit für sein umfangreiches Bauprogramm zur Verfügung. Diese Atempause, so berichtet der Chronist Widukund von Korvei, nutzte König Heinrich, um die Verteidigung des Reiches neu zu organisieren und zu garantieren, dass im Fall der Gefahr wirtschaftlich und herrschaftlich autarke Stützpunkte mit einer Burgmannschaft zur Verfügung standen. Dieses Programm ist als "Burgenordnung Heinrichs I." in die Geschichte eingegangen.

Im Jahr 926 forderte Heinrich I. auf dem Reichstag in Worms die Befestigung bzw. Wiederbefestigung geeigneter königlicher und privater Plätze sowie deren Unterhaltung und Sicherung durch feste Siedlergruppen. Der Chronist Widukind von Korvei berichtet, dass er dazu jeden neunten Mann von den ihm zur Verfügung stehenden königsfreien Berufskriegern (agrarii milites) auswählte und diesen in einer der Burgen (urbes) ansiedelte. Dieser Mann musste für die anderen acht (familiares) Wohnsitze (habitacula) und Fruchtscheuern errichten. Während er ständig auf der Burg wachte, lebten die anderen acht auf Höfen, kümmerten sich um die Feldarbeit und brachten die Ernte ein. Zentrum dieser Interessensgemeinschaft war die Burg, auf der alle Entscheidungen getroffen werden sollten. Der "Burgherr" musste Sorge tragen, dass "Tag und Nacht" an den Burg-und Wirtschaftsgebäuden gearbeitet wurde. Außerhalb dieser Burgbereiche (urbes) habe es - so berichtet Widukind von Korvei weiter - nur schwache oder gar keine Befestigungen gegeben.

Die Heinrichsburgen erlangten in der Auseinandersetzung mit den Ungarn offenbar nie größere Bedeutung, da es dem Herrscher schließlich gelang, die Eindringlinge in offenem Kampf auf dem Lechfeld (955) vernichtend zu schlagen. Einzelheiten zu den Burgen sind nicht überliefert; es ist noch nicht einmal bekannt, welche Burgen genau ihre Entstehung der Initiative des ersten sächsischen Herrschers verdanken.

Burgen Heinrichs IV. (1056-1105)

König Heinrich IV. werden einige Neuerungen im Burgenbau zugeschrieben. So soll er als erster planmäßig Burgen zur herrschaftlichen Durchdringung eines größeren Raumes errichtet haben. Doch weiß man heute, daß die Anfänge einer solchen Vorgehensweise schon auf die Jahrtausendwende zurückgehen. Dank der Schriften des Lampert von Hersfeld und der Schilderung Bischof Brunos über den Sachsenkrieg sind Einzelheiten zu den Burgen Heinrichs IV. bekannt. Lampert von Hersfeld (Annalen S.195 zum Jahr 1073) nennt die Burgen Spatenberg bei Sondershausen, die Heimburg bei Blankenburg, die Hasenburg bei Haynrode, die Harzburg und die bisher nicht sicher lokalisierbaren Burgen Wigantestein, Moseburg und Vokenroht, die auf Heinrich IV. zurückgehen sollen. Auch der Sachsenstein bei Walkenried, und Burg Iburg im Teutoburger Wald südlich von Osnabrück müssen diesem Herrscher zugeschrieben werden.

Als Architekt und Bauherr konnte sich Heinrich IV. auf Benno, den späteren Bischof von Osnabrück, verlassen. In dessen Lebensbeschreibung, der Vita Bennonis, wird näher auf die Funktion dieser Burgen eingegangen. Es heißt (c.9), Heinrichs Burgen hätten starke Mauern, Türme und Tore besessen und teilweise über eine prächtige Innenausstattung verfügt. Bei den meisten Burgen habe aber die Wehrhaftigkeit im Vordergrund gestanden. Die sächsischen Landleute, so Benno weiter, hätten zunächst geglaubt, daß diese Burgen zur Abwehr fremder Völker dienen sollten. Als die Burgen aber dann vom König mit einer Besatzung bemannt wurden und diese begannen, das Umland zu schädigen, die Ernte zu beschlagnahmen, freie Männer zu Baumaßnahmen und Sachleistungen zu zwingen und die Frauen zu belästigen, da hätten die Sachsen erkannt, daß diese Burgen ihnen keinen Schutz boten, sondern Teil eines Herrschaftssystems waren, das die ganze Region unter königlichen Befehl bringen sollte.

(Text: Stefan Grathoff)

Heller (Haller)

Währungseinheit.

Bezeichnung einer Pfennigmünze, die unter Kaiser Friedrich I. im ausgehenden 12. Jh. in der Reichsmünzstätte Hall (heute: Schwäbisch Hall) eingeführt wurde. Deshalb auch die Bezeichnung Haller oder Häller. Die Vs. zeigt ein Spaltkreuz und die Umschrift FRISA (Fridericus Rex Imperator Semper Augustus), die Rs. die Innenfläche einer Hand, deshalb auch die Namen Händleinsheller. Die ursprünglich ca. 0,55 g leichten Pfennige (675/1000 fein) wurden sehr schnell durch eine Trugschrift ersetzt, seit der Mitte des 13. Jh. s waren sie stumm (schriftlos). Die bald als Vierschlagpfennige hergestellten Stücke zeigen meist auf der Kreuzseite ein Quadratum supercusum. Bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s begann die Münze sich im südwestdeutschen Raum zu verbreiten und verdrängte die einheimischen schwereren Pfennige. Für den Heller spricht, dass er von den Münzverrufungen verschont blieb. Überdies war der Heller handlicher und für den Umlauf besser geeignet als die vergleichsweise zerbrechlichen Brakteaten. Die um 1300 an eine florentinische Gesellschaft verpachtete Münzstätte Schwäbisch Hall brachte große Mengen Heller in Umlauf, die sich im 14. Jh. in ganz Süddeutschland und dem Rheinland bis nach Aachen verbreiteten.

Diese Entwicklung führte zu Beischlägen der Heller mit kaiserlicher Erlaubnis, u.a. in Nürnberg, Ulm, Frankfurt und Speyer. Im Jahr 1356 ordnete Karl IV. an, dass die Ausgaben der einzelnen Münzstätten mit Zeichen in der Handfläche zu kennzeichnen seien: D für Dillingen, N für Nürnberg, S für Schongau, T für Tettnang, U für Ulm. Ein Kreuzschild stand für die Münzstätte Konstanz, ein Bindenschild für Rottenburg, ein Jagdhorn für Urach usw. Das durch die vielen Nachahmungen gesunkene Gewicht ließ den Heller auf den zukünftig typischen Wert von einem halben Pfennig fallen. In diesem Wert lief die Münze auch im 15. Jh. um, im Rheinland auch in Nominalen zu Vier-, Acht- und Zwölfhellern und in Form des Hohlringhellers. Seit dem ausgehenden 16. Jh. wurde die Scheidemünze in Kupfer ausgegeben, in Süddeutschland als halbe Pfennige und Achtelkreuzer bis ins 19. Jh.

Mit Einführung der Kronenwährung in Österreich im Jahr 1892 wurde eine Krone in 100 Heller unterteilt. Bis zur Ablösung durch die Schillingwährung (1925) liefen 1- und 2-Heller-Stücke in Kupfer und 10- und 20-Heller-Stücke in Nickel um. Die Benennungen Haler, Halieru und Halierov (Mehrzahl) für die Unterteilung (Hundertstel) der tschechischen und slowakischen Krone bis heute leitet sich vom Heller ab.

 

Heraldik

Wappenkunde.

 

Kunde vom Wappenwesen, eine  ... Symbolform des Soziallebens, Erkennungs- und Beglaubigungszeichen u.v.m...mehr

Die Heraldik gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften".

 

Herrenfall

Begriff aus dem Lehnswesen.

Wechsel in der Person des Lehensherrn (durch Tod oder Abdankung) (siehe Lehenswesen). Bei Herrenfall wurden sämtliche Lehen neu verliehen. Vgl. auch Heimfallrecht und Mannfall.

Herzog (Adelstitel)

Hoher Vertreter des mittelalterlichen Adels.

Der Herzog war in altgermanischer Zeit ein für den Kriegsfall gewählter Anführer der Völkerschaften mit sogenannter Prinzipatsverfassung, im Stammeskönigtum aufgegangen. In merovingischer Zeit war er ein über mehrere Grafen gesetzter, ihnen aber nur im Range übergeordneter Beamter (Amtsherzog), der vor allem militärischer Anführer seines Herzogtums war und den Landfrieden zu wahren hatte. In karolingischer Zeit war Herzog Titel der Markgrafen. Im 7. und 8. Jahrhundert (älteres Stammesherzogtum) bzw. seit dem 9. Jahrhundert (jüngeres Stammesherzogtum) entstand aus diesem Amtsherzog in Deutschland ein relativ souveräner Stammesherzog mit wesentlich militärischem Charakter. Seit Ende des 12. Jahrhunderts (teilweise schon früher) wurde aus dem Stammesherzog ein Territorialherzog; andererseits wurde Herzog zum bloßen Titel (Titularherzog). Im Allgemeinen bildet der Herzog die höchste Stufe des Adels. In Deutschland steht der Großherzog über ihm.

Heteronym

Ausdrücke mit bestimmten semantischen Gemeinsamkeiten, die aber verschiedene Dinge bezeichnen.

z. B. Farbwörter wie blau, rot, grün oder Bezeichnungen für Wochentage (Montag, Dienstag, Mittwoch…)

Hilfswissenschaften

Wissenschaften zur Auswertung historischer Quellen.

 

Historische Hilfswissenschaften - Werkzeug des Historikers

"Werkzeug des Historikers" - so nannte Ahasver von Brandt seine seit den Sechziger Jahren in zahlreichen Auflagen erschienene Einführung in die "historischen Hilfswissenschaften". Ein treffender Titel zur Beschreibung einer Anzahl von wissenschaftlichen Disziplinen, die unerlässlich für das Verstehen und volle Auswerten des tradierten Quellenmaterials sind. Im engeren Sinn handelt es sich um die Fächer:

 

Eine Einordnung der historischen Hilfswissenschaften in einen "Kanon" fällt nicht leicht, denn man darf durchaus auch "für Historiker entwickelte Systeme der elektronischen Datenverarbeitung und Informatik als Hilfswissenschaften bezeichnen. Aber auch der Einsatz technischer Mittel wie Photographie für Reproduktionen, Fluoreszenzphotographie zur Lesbarmachung abgeschabter Schriften, Mikroskopie sowie chemische und physikalische Analysen z.B. für Pergamentuntersuchungen oder Röntgenstrahlen zur Durchleuchtung etwa von Goldbullen führt zu immer weiteren Einsichten und wissenschaftlichen Erkenntnissen" (Ladner 1993). 

In einer weit gefassten Begriffsdefinition kann sich eine jede wissenschaftliche Disziplin in einem hilfswissenschaftlichen Verhältnis zu einer anderen befinden. Dieses Verhältnis lässt sich im besonderen Maße bei einer kulturwissenschaftlichen Disziplin wie der Geschichte feststellen, die gerade weil sie "Menschheitsgeschichte" untersucht, alles menschliche Tun und Wirken im Blick behalten muss. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts hat sich jedoch analog zur damals entstehenden "Geschichtswissenschaft" eine Gruppe von Fächern etabliert, die zwar selbstständig arbeiten, dabei aber durch spezifische Techniken und Methodik der allgemeinen historischen Analyse zuarbeiten. Man kann sogar sagen, dass die erkenntnisstheoretischen Resultate der Hilfswissenschaften die unumgängliche Voraussetzung für die Existenz der Geschichte als Wissenschaft sind (vgl. v. Brandt). Außerdem ist ihnen gemeinsam, daß sie hauptsächlich durch die Beschäftigung mit dem Mittelalter zu Hilfsdisziplinen geworden sind. Auf wissenschaftlicher Ebene waren es im 18. und 19. Jahrhundert vornehmlich das Historische Institut der Universität Göttingen (1764), die Ecole Nationale des Chartes in Paris (1821/1846) und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung in Wien (1854/1874), die Lehrstühle für historische Hilfswissenschaften einrichteten (vgl. Ladner 1993). 

Viele "hilfswissenschaftliche" Methoden sind natürlich in ihrer Anwendung wesentlich älter und haben ihren Ursprung in praktischen Bedürfnissen. So war es schon im Mittelalter unerlässlich, Prüfungsverfahren zur Authentizität von Urkunden zu entwickeln. Genealogen (Ahnenforscher) haben seit undenklicher Zeit Methoden zur Systematisierung von Verwandtschaftsbeziehungen entwickelt, die zum Beispiel von ausgesprochener Wichtigkeit für die legitimen Herrschaftsansprüche der Könige und Kaiser waren.

Unter den oben anklickbaren Links werden die wichtigsten "Hilfswissenschaften" näher erläutert und ein erster Einblick in Technik und Methode der Fächer gegeben.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Hintersasse

Unfreier Gefolgsmann.

Früher jeder, der sein Gut nicht zu freiem Eigen besaß, also von einem Herrn dinglich abhängig war, "der hinter dem Herrn saß". Mit Hintersasse konnte auch der Hörige gemeint sein.

Historische Geographie

Der Raum in der Geschichte.

 

Historische Geographie untersucht einzelne geographische Räume in verschiedenen Geschichtsperioden. Zum einen stellt sie die Einwirkungen des natürlichen geographischen Umfelds auf den Menschen, zum anderen dessen Einwirken auf den jeweiligen geographischen Raum dar. 

Landschaftskunde, Siedlungskunde, Ortsnamen und Flurnamen, geographische Zugehörigkeit zu politischen Strukturen, das und noch vieles mehr spielt bei historischer Geographie eine Rolle. Von der Rheinbegradigung bis zum Oppenheimer "Krötenbrunnen" stellen sich dem rheinhessischen Historiker immer wieder geographische Fragen. Die nebenstehenden Links sollen einen ersten Zugang zu entsprechenden Informationsquellen eröffnen.

Die Historische Geographie gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften".

(Redakt. Bearb. Stefan Grathoff)

 

Historismus

Strömung in Geschichtswissenschaft und Kunst.

Historismus oder Historizismus (in der Kunst): Rückgriff auf Kunststile der Vergangenheit, meist im Sinne rein formalistischer Reproduktion, im 19. Jahrhundert sehr verbreitet durch das erwachende und später gesteigerte Nationalbewusstsein.

Hoffahrt

Eine der Lehnspflichten des Mannes.

Die Hoffahrt gehörte neben der Heerfahrt und der Ehrbezeugung zu wichtigsten Lehnsdienstpflichten des Lehensmannes.

Hofkapelle

Geistliche Institution am Königshof.

Seit merowingischer Zeit Vereinigung der Hofkapläne, seit Pippin III. unter Leitung des Erzkaplans und seitdem dieser zugleich Erzkanzler war, in enger Verbindung mit der Reichskanzlei, deren Notare in der Regel aus den Kaplänen entnommen wurden. Gleichzeitig wurden aus deren Reihen im 9. und 10. Jahrhundert die meisten Bischofssitze besetzt, auch wurden die Kapläne vom König zu allen möglichen Vertrauensposten, besonders als Gesandte (missi) verwendet.

Hofrecht

Das Rechtsverhältnis zwischen Grundherren und Untertanen.

Im engeren Sinne das gesamte, an einem Fronhof ausgebildete Sonderrecht, nach dem im Hofgericht Recht gesprochen wurde und das vor allem die Verpflichtungen der zum Fronhof Gehörigen regelte. Es galt ausschließlich für die Unfreien und Hörigen, während die freien Hintersassen ihm nur insoweit unterstanden, als es sich um ihr dingliches Verhältnis als Pächter, Zinsmann usw. handelte. Die Aufzeichnung des Hofrechts hieß Hofrolle. Sie diente meist auch als Gerichtsbuch des Hofgerichts sowie als Register der Genosssame.

Hofreite (Hofraite)

Kerngebäude eines Hofes.

Das durch Zaun o.ä. vom Ackerland oder Nachbargrundstück getrennte Hofgrundstück der Bauern mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.

Hoftag

Versammlung der Vasallen am Hof des Königs.

In der Goldenen Bulle ist nie von einem "Reichstag", sondern lediglich von einer curia, ggf. solemnis curia u.ä. die Rede. Das Wort curia bedeutet 'Hof' und wird nicht präzise verwendet. Es kann also den mit dem König umherreisenden, täglichen Hof ebenso bezeichnen wie eine feierliche, in der Regel zu den hohen kirchlichen Festtagen stattfindenden Versammlung der Großen des Reiches. Unter gar keinen Umständen darf curia als "Reichstag" übersetzt oder verstanden werden, auch wenn dies überall in den Handbüchern und in der Literatur steht. Eine curia ist bis Ende des Mittelalters ein Herrschaftsinstrument, also ein Werkzeug des Königs, nicht jedoch eine Versammlung der Reichsstände und schon gar kein Parlament im modernen Sinne des Wortes. Wie Peter Moraw gezeigt hat, ist der Begriff "Reichstag" erst im Jahre 1495 quellenmäßig belegt. Dies hat einen einleuchtenden Sinn, bedenkt man, dass die Vorstellung, das "Reich" (als Gesamtheit der Reichsstände aufgefasst) etwas anderes sei als der König, erst im Laufe des 15. Jahrhunderts entstanden ist. Erst nachdem diese ebenso mentalitätsgeschichtlich wie verfassungsrechtlich aufzufassende Grundvoraussetzung geschaffen war, konnte sich das "Reich" aus eigenem Antrieb versammeln. Bis dahin rief der König zu Hof, wohin man sich in Erfüllung der Vasallenpflicht ('Rat und Tat') begab, um die Huld des Reichsoberhaupts nicht zu verscherzen.

Höhenburgen

Burgen auf Anhöhen.

Zu den Höhenburgen zählen sowohl solche in extremer Gipfellage als auch die Burgen auf den Spornen, Hängen, Bergkämmen und -zungen sowie an den Gebirgsrändern. Die Gipfelburgen mit ihren steil abfallenden Hängen galten als nahezu unangreifbar. Nachteile des sicheren Standortes waren die schwierige Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, die Witterungsverhältnisse, die schlechte Erreichbarkeit und die relativ weite Entfernung vom Geschehen im Tal. Auf halber Höhe liegende Burgen auf Bergspornen oder in Hanglage brachten die Burgherren wieder näher an die Dörfer, Felder und Reisewege heran. Ein Angriff auf diese Burgen war nur von der Bergseite her möglich. Der Nachteil, daß hinter der Burg der Berghang anstieg und sich von dort aus ein günstiges Schußfeld auf das Burginnere eröffnete, wurde mit gewaltigen Halsgräben und ebenso hohen wie starken Schildmauern ausgeglichen. Ausgefallene Standorte wie etwa die Ecklage am Schnittpunkt zweier Hänge (Burg Dringenberg) oder am Rand einer Hangkante (Burg Löffelstelz) sowie Standorte in Kammlage wurde selten gewählt.

Hohenzeugsattel

Erhöhter Sattel für Turniere.

Um den Reitern beim Turnier einen festeren Halt auf ihren Pferden zu geben, wurden die Sättel der Turnierpferde erhöht (Hohenzeugsattel). Es war aber verboten, sich am Pferd in irgendeiner Weise festzuschnallen, um das Herunterfallen zu verhindern.

Hohenzollern

Das Haus Hohenzollern ist eines der bedeutendsten deutschen Fürstengeschlechter.

Die Stammburg Hohenzollern liegt auf der Gemarkung von Bisingen bei Hechingen im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg. Das Haus Hohenzollern untergliederte sich seit dem Mittelalter in mehrere Haupt- und Nebenlinien, von denen einige erloschen sind. Die (ursprünglich fränkische) Linie Brandenburg-Preußen stellte ab 1701 die preußischen Könige und von 1871 bis 1918 Deutsche Kaiser. Das Haus Hohenzollern stellte außerdem von 1866 bis 1947 die rumänischen Könige. Im heutigen Baden-Württemberg bestanden bis 1849 zwei selbständige Fürstentümer, Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die in der Folge zum Staat Preußen kamen und danach als "Regierungsbezirk Sigmaringen" (zugehörig zur Rheinprovinz) unter dem Namen Hohenzollernsche Lande geführt wurden. Der Aufstieg der Hohenzollern im Spätmittelalter war nicht zuletzt deren Königstreue zu verdanken (zunächst den Staufern, später den Luxemburgern gegenüber).
Quelle: wikipedia

Hoher Mantel

Mantelmauer.

Mantelmauer der Burg zur Deckung der dahinter liegenden Burggebäude in voller Höhe. (Vgl. Schildmauer)

Hörigkeit

Abhängigkeit von einem Landesherrn.

Die Hörigkeit entstand in nachkarolingischer Zeit einerseits aus den alten Liten, zu denen ehemals Freie kamen, die sich zunächst freiwillig oder unfreiwillig in Schutzhörigkeit begeben hatten und zu Hörigen geworden waren. Höriger ist eigentlich nur der dinglich Unfreie, d.h. der durch die an sein Gut haftende Unfreiheit unfrei gewordene, der ein Zinsgut besaß, nach Hofrecht lebte, Fronden und bestimmte Abgaben leistete. Der Hörige konnte nicht ohne das Gut veräußert werden, das Gut nicht ohne ihn. Das Zinsgut war meist (beschränkt) erblich, auch konnte der Hörige Vermögen erwerben.
Ein Höriger konnte gleichzeitig Leibeigener eines anderen Grundherrn sein, auch konnte er freies Eigentum besitzen. Im Laufe des Mittelalters wurde seine Stellung dauernd besser, bis nur wenige Abgaben übrig blieben. Im Laufe des späteren Mittelalters wurde die gesamte bäuerliche Bevölkerung Deutschlands im Wesentlichen zu Hörigen. Da die Leibeigenen in der Hörigkeit aufgingen, wurde diese auch als Leibeigenschaft bezeichnet; andererseits wird Hörigkeit für den Unfreien überhaupt gebraucht.

Hostie

"Leib Christi" bei der Eucharistiefeier.

(lat. ,Sühneopfer', ,Schlachtopfer'). Die aus einem ungesäuerten Weizenteig hergestellte runde Brotscheibe, die während der Eucharistiefeier durch den Priester konsekriert und als Leib Christi dem Gläubigen dargereicht wird.

Hufe

Hofstelle, bestehend aus dem Hof und bewirtschaftbarem Land

Hufe bedeutete ursprünglich in Deutschland und den germanischen Eroberungsgebieten das Sondereigentum eines Volksgenossen an Grund und Boden, einschließlich der Hofstelle so wie aller Rechte an der Allmende. Innerhalb einer Gemarkung einigermaßen gleich, waren die Hufen sonst von sehr verschiedener Größe, im Durchschnitt in älterer Zeit von 30 Morgen. Die Größe einer Hufe hing auch von der Bodengüte ab und differierte deshalb in den verschiedenen Landstrichen, z.T. sogar von Ort zu Ort, oft beträchtlich (etwa zwischen 15 und 60 Morgen bzw. 4 bis 15 ha).

Schon früh wurden die Hufe teils geteilt (Halb-Hufen, Viertel-Hufen), teils zu mehreren in einer Hand vereinigt, so dass der Begriff der Hufe zu einer ideellen Einheit wurde, nach der man Pflichten und Rechte bemaß. Sie wurde Ackermaß. Örtliche Besonderheiten führten auch zu unterschiedlichen Benennungen und Namen. Die Teilung bzw. die Zuteilung von Rechten und Pflichten erfolgte meist durch fortschreitende Halbierung, so dass neben der Vollhufe Halbhufen, Viertelhufen usw. entstanden. Die ursprüngliche Hufe blieb manchmal als Zinsgenossenschaft erhalten. Diese Verteilung und Nutzung des Grund und Bodens wird in der Literatur als Hufenordnung bezeichnet.

Neben der alten Hufe (Landhufe, Volkshufe) gab es meist eine doppelt so große Königshufe auf neu gerodetem Land, die später besonders auch im ostdeutschen Kolonisationsgebiet verliehen wurde. Je nachdem ob von der Hufe Zins bezahlt wurde bzw. Fronden geleistet wurden oder nicht, unterschied man Freihufen und Zinshufen. Besonders seit dem 16. Jahrhundert wurde die Hufe zunehmend zur Grundlage für die Steuererhebung, in Teilen Preußens sogar zur Steuereinheit.

Hugenotten

Französische Protestanten.

Bezeichnung für die französischen Calvinisten (Protestanten, Anhänger des Reformators Calvin), die seit der Mitte des 16.Jahrhunderts in Frankreich in Wellen auftretenden Repressalien und blutigen Pogromen ("Bartholomäusnacht") ausgesetzt waren. Besonders die Verfolgungen unter Ludwig XIV. lösten eine Fluchtwelle von einer viertel Million Hugenotten in die protestantischen Länder Niederlande, England, Dänemark, Schweiz, Nordamerika, Rheinpfalz, Braunschweig, Württemberg, Hessen und besonders Brandenburg-Preußen aus. In den deutschen Ländern waren sie wegen ihres manufakturtechnischen Know-hows (neue Produktionsmethoden und Werkzeuge) begehrt. An den Fortschritten, welche die Manufakturentwicklung, aber auch die Kultur in Deutschland seit dem Ausgang des 17.Jahrhunderts machte, waren die Hugenotten entscheidend beteiligt. U. a. in Magdeburg und Calbe trugen die französischen Aussiedlerfamilien, wie zum Beispiel die Tourniers in Calbe, wesentlich zur Steigerung der Tuchproduktion bei. Oftmals erinnern Familiennamen noch an diese Vorfahren.

Huld

Gunstversicherung des Lehnsherren und Vasallen.

Der Leihe des Herrn entsprechende Bindung des Mannes bei der Belehnung, bestehend aus Huld tun ((Lehns)Mannschaft), dem symbolischen Akt, und Huld schwören, dem Eid der Lehnstreue.

Huldigung

Feierlicher Akt des Lehnseides.

In merowingischer und fränkischer Zeit der von allen Untertanem dem König geleistete Untertaneneid, bestehend aus dem Treueid und Mannschaft. Diese Huldigung war aus dem Treueid der Gefolgschaft entstanden und verschwand in fränkischer Zeit bis auf die Huldigung der Reichsstädte vor dem Kaiser. An ihre Stelle trat die Huld des Lehensmannes. Seit Entstehung der Landeshoheit bedeutete Huldigung der von den Landständen dem jeweiligen neuen Landesherrn geleistete Treueid, der sich meist in feierlicher Form vollzog.

Humanismus

Philosophische Strömung des 14.-16. Jahrhunderts.

lat. humanitas = Menschlichkeit. Philosophische Strömung in der Zeit zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert mit dem zentralen Thema der freien Entfaltung des Menschen. Vorbilder waren antike Philosophen. Bereits im Spätmittelalter verbreiteten arabische und jüdische Gelehrte deren Schriften in Europa. Zentrum der humanistischen Bewegung war zunächst Italien (Dante, Petrarca). Durch die Auswanderung vieler byzantinischer Gelehrter nach Italien im 15. Jahrhundert bekam die Bewegung Auftrieb. Die Übersetzung der antiken Schriften (Melanchthon, Erasmus von Rotterdam) und der Buchdruck mit beweglichen Lettern (Johannes Gutenberg) machten das antike Wissen für viele Menschen verfügbar. Die Reformation in Deutschland hat hier ihren philosophischen Ursprung, da nun der griechische Text der Evangelien die Grundlage der theologischen Diskussion bildete.

Hundsgugel

Visierform an einem Helm.

Eine Hundsgugel ist ein Visier in Form einer Hundeschnauze. Sie bestand aus einer spitzen Beckenhaube und einem spitzen Schnauzenvisier mit Sehschlitz und Atemlöchern. Die deutsche Hundsgugel hing an einem Stirnscharnier, in Italien war das Visier an zwei Drehbolzen befestigt und abnehmbar. Die Helmspitze konnte ein Federbusch zieren.  

Die Hundsgugel hatte nicht lange Bestand. Obwohl mehrfach verändert, verschwand sie im frühen 15. Jahrhundert endgültig.

 

Hunsrück-Schranke

Isoglossenbündel, das sich durch den Hunsrück zieht.

Durch den Hunsrück verlaufen viele Isoglossen, z. B. die Isoglossen dau/du, us/uns, (ich) sein/(ich) bin, Zant/Zahn, Korf/Korb. Die bekannteste ist die dat/das-Linie, die als Trennlinie zwischen dem Mo­selfränkischen und dem Rheinfränkischen gilt. Die Hunsrück-Schranke spricht jedoch für einen differenziert gegliederten Übergangsbereich zwischen den beiden Dialektgebieten.  

Hurden

Hölzerner, überdachter Wehrgang.

Steinerne Wehrgänge über dem Tor waren auf deutschen Burgen eher selten. In Kriegszeiten wurden jedoch über vielen Toren und Türmen hölzerne nach außen oder innen vorkragende Verteidigungsgänge und Wehrplattformen angebracht, sog. Hurden (althochdeutsch hürd = Flechtwerk aus Reisern) und Kampfhäuser. Diese boten den Burginsassen eine zusätzliche Verteidigungsmöglichkeit. Die Hurden konnten eingeschossig oder sogar zweigeschossig sein (Doppelhurde) und ruhten auf Kragsteinen oder Konsolen. Auch der Wehrgang hinter den Zinnen war gemeinhin sehr schmal und selten so breit gemauert, daß zwei Leute aneinander vorbeigehen konnten. Deshalb wurde der steinerne Wehrgang auf der Mauer durch eine hölzerne Hurde erweitert. Sie wurden entweder auf der Mauerkrone aufgestellt oder in etwa zwei Drittel Höhe außen an der Ringmauer befestigt. Holzwehrgänge an der Wehrplatte der Bergfriede waren wohl eher selten, da sie die Bewegungsfreiheit dort einschränkten. In Verbindung mit Türmen, Schießscharten und Wehrgängen ermöglichten die Hurden eine in der Höhe gestaffelte und damit flexible Verteidigung.

Hyperinflation

Unkontrollierbare Geldentwertung durch extrem hohe Inflationsrate.

 

Als Inflation bezeichnet man eine fortlaufende Geldentwertung. Üblich und wirtschaftlich verträglich ist in der heutigen Zeit eine Inflationsrate von rund 2% pro Jahr. Von einer Hyperinflation spricht man bei Inflationsraten ab ca. 50% monatlich, dem Wert sind nach oben hin aber keine Grenzen gesetzt.

Im Oktober 1923 erreichte die monatliche Inflation der Mark in der Weimarer Republik eine Rate von knapp 30 000% und war insgesamt 11 Monate deutlich über 50%. In diesem Zuge kam es dazu, dass bestehende Banknoten mit neuen Nominalen überdruckt wurden. Zum Zweck der Übersichtlichkeit sowie aus Platzgründen wurden die Zahlenangaben "Million", "Milliarde" und "Billion" auf den Scheinen in Worten und nicht mehr in Ziffern angegeben. Um den Druckvorgang zu beschleunigen wurden die Geldscheine nur noch einseitig bedruckt.

Der Hyperinflation der nun so genannten "Papiermark" wurde erst durch die Einführung der Rentenmark (später Reichsmark) im November 1923 ein Ende gesetzt.

 

Hypocaustum

Fußbodenheizung.

Hypocaustum nennt man die römische Fußbodenheizung durch Warmluft, die auch noch im Mittelalter verwendet wurde (Klosterplan von St. Gallen). Die Hypocaustenbeheizung von Bädern wurde spätestens im 2. Jahrhundert vor Christus im griechisch-hellenistischen Kulturkreis erfunden, doch erst die Römer führten diese Art der Ausnutzung der Wärmeenergie zu technischer Perfektion. Beheizte Baderäume besaßen einen doppelten Boden, das Hypocaustum. Es bestand aus einem festen Unterboden, auf dem in gleichmäßigen Abständen kleine Säulen oder Pfeiler aus Ziegelplatten standen. Auf diesen ruhte der eigentliche Fußboden. Heiße Gase aus dem Ofen verteilten sich zwischen den Hypokaustpfeilern, stiegen nach oben und erwärmten Fußboden und Wände. Giftige Rauchgase wurden durch Hohlziegel in den Wänden nach draußen abgeleitet. Räume, die Warmbadebecken enthielten, wurden auf die gleiche Weise beheizt, hier konnte auch das Becken selbst über einem Hypocaustum errichtet werden, so dass auch der Beckenboden erwärmt wurde.

Ikonographie

Beschreibende Erfassung von Darstellungen in der Kunst.

Griech. "Abbildung". Beschreibende Erfassung von Darstellungen in der Kunst. Die Beschreibung erfolgt mit Hilfe literarischer Quellen, wie z. B. dem Alten und Neuen Testament. Bei der in einem nächsten Schritt folgenden Deutung der Bildinhalte handelt es sich um Ikonographie.

Immunität

Spezielle Befreiung von herrschaftlichen Lasten.

Befreiung von unmittelbaren Eingriffen königlicher oder bischöflicher Beamter und Befreiung von Abgaben an König und Bischof. Recht auf Einsetzung eigener Gerichtsherrn (Vogt) für die niedere Gerichtsbarkeit über die Eigenleute.

Immunität nennt man die in fränkischer Zeit dem Königsgut zustehende, dann auch vom König großen Grundherrn, später auch Städten durch besondere Privilegien gewährte Befreiung von jedem unmittelbaren Eingriff des ordentlichen Beamten, d. h. des Grafen, zumal in gerichtlicher und finanzieller Hinsicht und die Übertragung der Gerichtsbarkeit an einen besonderen Beamten (Vogt), der teilweise vom Inhaber der Immunität frei gewählt werden konnte, aber zugleich öffentlicher Beamter war.

Die Immunität war zunächst keine Lösung aus dem Grafschaftsverband, also nicht eigentlich Exemtion. In karolingischer Zeit wurde die Immunität im eigentlichen Sinne auf einen Teil des Gutes beschränkt, das übrige war weniger geschützt und ging bis Ende des 10. Jahrhunderts der Immunität im alten Sinne verloren. Ebenso verschwanden seit dem 12. Jahrhundert die Immunitätsprivilegien.

Der engeren Immunität unter unmittelbarer Gerichtsbarkeit des Immunitätsherrn, meist nur Dom, Burg, Schloss und nächste Umgebung, mit ihren Immunitätsleuten und Vogtleuten gliederte sich dann von neuem eine weitere Immunität an als Ausübung irgendwie erworbener öffentlicher Gewalt, unter Gerichtsbarkeit des Vogts, sich nur auf das Gut erstreckend oder darüber hinaus auf fremde Güter oder freie Leute. Territoriale Gerichtshoheit wurde selten und spät erreicht. Der Vasall genoss an und für sich Immunität. Dem Inhalt nach war der Immunitätsbann sehr verschieden.. Die Immunitätsgerichte waren Nieder- oder Hochgerichte, letztere zuerst nur über Eigenleute.

Indogermanisch

Rekonstruierte Vorstufe aller indogermanischen Sprachen/Sprachfamilie.

Sprachfamilie, zu der Einzelsprachen vom Indischen bis zum Isländischen auf Grund sprachlicher Verwandschaft zusammengefasst werden. Die meisten europäischen Sprachen gehören dem Indogermanischen an. Auch das Deutsche hat sich daraus entwickelt.

Industrielle Revolution

Wirtschaftliche und soziale Umbruchphase des 19. Jahrhunderts.

Von England ausgehende und mit der Erfindung der Dampfmaschine verbundene Ablösung der handwerklichen und manufakturellen Warenproduktion durch die industrielle Produktion in Fabriken. Charakteristisch für die gesamte industrielle Revolution war die Dominanz der Werkzeugmaschine. In der ersten Phase (Beginn bis Mitte des 19.Jahrhunderts) herrschte die Leichtindustrie vor, das Verkehrswesen wurde revolutioniert (Eisenbahnen, Dampfschiffe u. a.). In der zweiten Phase (Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts) dominierte die Schwerindustrie, neue Antriebskräfte (Elektrizität), Verkehrsmittel (Autos) und Kommunikationsmittel (Telefon u. a.) wurden entwickelt, Erfindungen und Entdeckungen in Wissenschaft und Technik boomten.

Infirmarium

Klosterkrankenhaus.

Als Infirmarium wird die Krankenkapelle bzw. das Krankenhaus eines Klosters bezeichnet.

Inkunabel

Druckwerke aus der Frühzeit des Buchdrucks.

Als Inkunabeln oder Wiegen- und Frühdrucke (von lat. incunabula = Windeln, Wiege) bezeichnet man in der Buchwissenschaft Druckwerke aus der Frühzeit des Buchdrucks, bis 1500. Inkunabeln unterscheiden sich noch nicht sehr von zeitgenössischen handgeschriebenen Büchern, da sie sonst nicht gekauft worden wären.Sie weisen noch oft einen experimentellen drucktechnischen und typographischen Zustand auf. Die berühmtesten Inkunabeln sind die Gutenbergbibel von 1455 und die 1493 von Anton Koberger gedruckte Schedelsche Weltchronik. Weitere berühmte Inkunabel-Drucker sind Albrecht Pfisterer in Bamberg, Günter Zainer in Augsburg und Johannes Mentelin in Straßburg. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inkunabel)

Interregnum

Zwischenherrschaft.

Bezeichnet im allgemeinen einen Zeitraum ohne anerkannten Herrscher.

Im speziellen wird damit die Zeitspanne zwischen 1250 und 1273 bezeichnet, als es im Reich keinen allgemein anerkannten deutschen König gab, wird als Interregnum (Zwischenherrschaft). "...die kaiserlose, die schreckliche Zeit..." so nannte Friedrich Schiller in seinem "Der Graf von Habsburg" das sog. Interregnum, die Jahre zwischen 1250 und 1273.

Kaiser Friedrich II., aus dem Haus der Staufer, war unerwartet im Dezember des Jahres 1250 verstorben. Sein Tod hinterließ ein großes Machtvakuum im deutschen Teil des Kaiserreichs. Sein Sohn Konrad IV., seit 1237 König im deutschen Reichsgebiet, verließ im Oktober 1251 die deutschen Reichsteile für immer. Er brach nach Sizilien auf, wo er sich der traditionellen Unterstützung des Staufergeschlechts versichern wollte. Er starb schon 1254 in Unteritalien und hinterließ einen minderjährigen Sohn, Konradin, der als letzter der männlichen Stauferlinie 1268 hingerichtet wurde. In Deutschland hatte die Bedeutung der Staufer aber schon mit dem Tod Friedrichs und der darauf folgenden Flucht Konrads nachgelassen.

Der seit 1247 amtierende Gegenkönig zu den Staufern, Wilhelm von Holland, wurde somit die dominierende Macht im Reich. Durch die Nachwahl des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg 1252 und durch die wechselseitige Anerkennung Wilhelms und des rheinischen Städtebundes konnte er sich als König etablieren. Die schon 1220 und 1232 von Friedrich II. verabschiedeten Reichsgesetze hatten die Zersplitterung Deutschlands in einen politischen Flickenteppich gefördert. Indem er die Rechte der territorialen Fürsten anerkannte, hatte Friedrich zwar für Ruhe im Deutschen Reich gesorgt, gleichzeitig aber auch den Grundstein zur Zersplitterung Deutschlands gelegt. Durch diese Zusicherung umfangreicher Rechte erkannte er die Landeshoheit der Fürsten an. Diese begannen darauf auch, mit neuem Selbstbewußtsein ihre eigene Machtposition gegenüber den anderen Herrschern auszubauen. Die königliche und kaiserliche Macht hatte für künftige Generationen einen Stützpfeiler verloren. Spätere Herrscher mussten sich vor allem auf ihre Hausmacht stützen.

Nach dem Tode Wilhelms von Holland im Januar 1256 brach erneut eine königslose Zeit an. Bei der Doppelwahl von 1257 traten zum erstenmal die sieben Fürsten in den Vordergrund. Zu den Kurfürsten gehörten dir drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und (etwas später hinzukommend) der König von Böhmen. Diese sieben Kurfürsten und ihre Nachkommen waren bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation über Jahrhunderte hinweg bei der Königswahl der bestimmende Machtfaktor.

Nach dem Tod Wilhelms von Holland konnte man sich nicht auf einen einzigen Kandidaten einigen. So wurde der spanische König Alfons von Kastilien von dem Trierer Erzbischof, dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg gewählt, während die Erzbischöfe von Mainz und Köln und der Pfalzgraf ihre Stimme Richard von Cornwall gaben. Der böhmische König wählte beide. Er stammte mütterlicherseits von der staufischen Linie ab und hatte selbst Ambitionen auf den deutschen Thron. Diese wurden aber vom Papst sehr schnell zerschlagen. In der nun folgenden Zeit machte er sich daran, seine Gebiete zu stärken und neue Territorien im Reich dazu zu gewinnen.

Keiner der Könige war fähig, in Deutschland ein geeintes und befriedetes Reich zu erschaffen. Alfons von Kastilien ließ sich in seinem ganzen Leben nicht ein einziges Mal im Reich blicken. Richard von Cornwall hielt sich vier Jahre in Deutschland, aber ausschließlich in den linksrheinischen Gebieten auf. Das Desinteresse der beiden Könige an einer aktiven Herrschaftspolitik förderte die schon beim Staufer Friedrich II. einsetzende Tendenz zur Regionalisierung einzelner Gebiete in Deutschland.

In dieser Jahren der fehlenden zentralen Reichsgewalt nahmen die Fehden zwischen rivalisierenden Gebietsherren, Übergriffe auf Kaufleute und Reisende, Überfälle auf Gemeinden stetig zu. Der Chronist eines schwäbischen Klosters schrieb:

"Das Reich war ohne König und wer konnte, raubte, was er wollte. Das Land war wüst und ohne Bauern und entbehrte aller Güter. Ein gewisser Schenk Konrad von Winterstetten, Gott und den Menschen ein Greuel, verwüstete unser Land und quälte viele Menschen und uns."

Als Richard von Cornwall 1272 starb, war der Wunsch nach einem beim Adel weitgehend akzeptierten König groß. Die Kurfürsten wählten 1273 den "deutschen", bis dahin eher unauffälligen Rudolf von Habsburg zum neuen König. Die ansonsten einstimmige Wahl ebnete den Weg zu einer neuen inländischen Politik. Mit dem Tod Alfons von Kastilien 1275 gab es jetzt faktisch nur noch einen König im Reich. Rudolf war bei seinem Amtsantritt bereits 55 Jahre alt, ein hohes Alter für die damalige Zeit. Er galt als tüchtiger und korrekter Mann, zudem als kriegserfahrener und geschickter Territorialherr.

Er dankte für seine Ernennung damit, daß er nachträglich die Bereicherung der Kurfürsten legitimierte. Allein der König von Böhmen stimmte gegen die Wahl, hatte er sich doch erneut eine Chance auf den deutschen Thron ausgerechnet. Es kam zum Krieg. In einem tollkühnen Feldzug, kaum ein Großer des Reiches unterstützte ihn bei seinem Feldzug, zwang er die überlegenen Truppen des Böhmen in die Knie.

Mit dem Sieg über Ottokar II., der Böhme bezahlte seinen Widerstand mit dem Tod auf dem Schlachtfeld, hatte sich Rudolf von Habsburg eindrucksvoll als König durchgesetzt. Seine Königswürde war im Reich unangefochten, die Kaiserwürde gewann er dagegen nie. Erst 1312 stieg erneut ein deutscher König, der Luxemburger Heinrich VII., zu Kaiserwürden auf.

Investiturstreit

Kompetenzkampf zwischen Papst und König im 11./12. Jh.

Der schon im Mittelalter geläufige Begriff dient als zusammenfassende Bezeichnung für die geistigen und machtpolitischen Auseinandersetzungen, die im letzten Viertel des 11. und im ersten des 12. Jahrhunderts zwischen Papsttum und Königtum um die Abgrenzung der beiderseitigen Einflusssphären in der Kirche geführt wurden. Entscheidender, wenngleich keineswegs einziger Streitpunkt, war die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe und Äbte des Reiches durch das Königtum. Dieses Recht forderte Papst Gregor VII. (1073-1085) nun für das Papsttum (Gregorianische Reform). Generell ging es ihm um die Befreiung der Kirche aus der Fremdbestimmung durch die Laiengewalt. Der Investiturstreit trat im Jahr 1075 in ein kritisches Stadium, als sich Papst und König um das Recht zur Ernennung des Mailänder Erzbischofs stritten. Obwohl Rechtsgelehrte versuchten, den Zwist juristisch beizulegen, verzögerte sich eine Einigung, da beide Seiten auf ihrem jeweiligen Rechtsstandpunkt beharrten. Als Papst Gregor VII. und einige deutsche Fürsten sich zu einer starken Opposition gegen das Königtum zusammenschlossen und der Thron in Gefahr geriet, unternahm König Heinrich IV. im Jahr 1077 den berühmten Bußgang nach Canossa. Dieses Einlenken verhinderte Schlimmeres: Der gegen ihn verhängte Kirchenbann (Exkommunikation) wurde aufgehoben und seine Stellung als König war wieder gefestigt. Der Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Meinungen wurde jetzt im "Wormser Konkordat" gefunden.

Ionische Säulenordnung

Säulentypus.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.

Isoglosse

Sprachgrenze.

Eine Isoglosse ist eine auf Sprachkarten eingezeichnete Linie. Sie zeigt an, wo die geographische Grenze zwischen verschiedenen Ausprägungen eines sprachliches Merkmals verläuft.

Iterativ

Verb mit iterativer Aktionsart.

(auch Iterativum, Iterativbildung);

Verb mit iterativer Aktionsart; d. h. die Aktionsart (z. B. schlafen, verblühen, abreisen) eines Verbs drückt eine sich ständig/regelmäßig wiederholende Handlung aus (z. B. klappern oder sticheln).

Itinerar

Reisebeschreibung.

Mobilitätsprofil von Personen. Wegebuch, Reisebuch mit Reiserouten, Reisetagen, Reiseziel, Reisezweck und ggf. Entfernungen.
Itinerar ist sowohl Terminus/Gattungsbezeichnung im Quellenbereich als auch systematisch-methodisch ausgelegeter begriff wissenschaftlicher Geschichtsforschung.

Itinerarium Antonini

Römisches Straßenverzeichnis.

Das Itinerarium Antonini ist ein zu Beginn des 3. Jahrhunderts entstandenes, um 300 n. Chr. redigiertes Verzeichnis der wichtigsten römischen Reichsstraßen mit ihren Straßenstationen und den dazwischenliegenden Entfernungen.

Jahr und Tag

Rechtsbegriff.

Im Mittelalter ursprünglich (besonders gerichtliche) Frist von einem Jahr und einem Tag, später von einem Jahr und sechs Wochen, indem man die Zeit zwischen zwei echten Dingen hinzurechnete oder von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen, unter Hinzurechnung der Dauer des Dings. Die Wochen und Tage werden auch als Sachsenfrist, das ganze daher als Sachsenjahr bezeichnet.

Jesuiten

Kirchenorden.

Der Jesuitenorden, die "Gesellschaft Jesu", lateinisch "Societas Jesu", entstand in Paris aus einer Gruppe von sechs jungen Leuten um Ignatius von Loyola. Auf dem Montmatre in Paris hatten sie sich 1534 unter dem Gelübde der Armut und der Keuschheit zusammengetan. Ursprünglich war es Loyolas Ziel, durch die Gründung einer Ordensgemeinschaft eine Pilgerreise nach Palästina durchzuführen, um die Muslime zu bekehren. Dieses Projekt erwies sich jedoch aufgrund des Ausbruchs des Krieges mit den Ottomanen als undurchführbar.

Von Anfang an strebten die Jesuiten danach, dem Papst direkt untertan zu sein. Schon 1540 wurde die Gemeinschaft von Papst Paul III. als Orden anerkannt und die Erlaubnis erteilt, Missionsreisen in seinem Auftrag übernehmen. Das Leitmotiv des Ordens lautet: "Ad majorem Dei gloriam", "zum höheren Ruhme Gottes". Sein Anliegen ist, durch Predigt den Glauben zu verbreiten und alle Erfordernisse der Kirche zu erfüllen. Der Gehorsam spielt eine wichtige Rolle, er wird nur eingeschränkt durch das persönliche Gewissen.

Der Orden entwickelte sich rasch, seine Mitglieder übernahmen führende Positionen in der Gegenreformation. Sie gründeten Schulen und Kollegien in ganz Europa, wo sie 150 Jahre lang im Unterrichtswesen führend waren. Im Jahre 1640 besaß der Orden europaweit über 500 Kollegien, ein Jahrhundert später war ihre Zahl auf 650 angestiegen. Daneben unterstanden dem Orden 24 Universitäten und 200 Seminare und Ausbildungshäuser für Jesuiten. Die Ausbildung hatte in der Zeit der Gegenreformation zum Ziel, den Katholizismus gegen die Ausbreitung des Protestantismus zu stärken. In der Laienausbildung legten die Jesuiten hauptsächlich Wert auf die Unterweisung des Adels und der Reichen als den führenden Köpfen eines Landes.

Die strenge und solide Ausbildung macht den Jesuitenorden zu einem sehr effektiven Verband. Daher stand der Orden immer auch im Mittelpunkt antikirchlicher Polemik und innerkirchlich-theologischer Auseinandersetzungen. Seine Ergebenheit gegenüber dem Papst brachte ihm die Gegnerschaft nationalistischer Staatsmänner und Herrscher ein. Auf der anderen Seite erregte das eifrige Bestreben nach Kirchenreformen den Unmut der Kleriker in der katholischen Kirche.

Immer wieder wurde der Orden in manchen Ländern verboten, so heute noch bis 1973 in der Schweiz, oder es wurden Ordensmitglieder ausgewiesen. 1773 war der Orden auf innerkirchlichen und politischen Druck vom Papst wieder aufgelöst worden. In Preußen verbot Friedrich II., in Russland die Zarin Katharina die Durchführung der Auflösung und befahlen die Weiterarbeit. 1814 wurde der Orden durch Papst Pius VII. wieder in alter Form hergestellt. Allerdings kam es auch weiterhin immer wieder zu politischem und religiösem Widerstand sowie zu Ausweisungen des Ordens.

Im Bereich der Mission gründete Franz Xaver Niederlassungen in Indien und Japan, der Orden breitete sich bis ins Innere Chinas und an die Küste Afrikas aus. Briefe der Jesuitenmissionare aus Kanada waren eine damals einzigartige Informationsquelle über die Ureinwohner des Landes. Ordensprovinzen in Lateinamerika begründeten geschlossene Siedlungen, in denen missionierte Ureinwohner lebten, die von Priestern betreut wurden. Die Organsiation des Ordens ist zentralistisch. An der Spitze steht ein auf Lebenszeit gewählter "General".

Der Orden verzichtet auf eine eigene Ordenskleidung. Die Vorbereitungszeit für die Aufnahme in den Orden ist bei den Jesuiten bedeutend länger als beim Weltpriestertum oder bei anderen Orden. Nach einem zweijährigen Noviziat, das Abgeschiedenheit und Beten erfordert, muss der Anwärter ein Gelübde zu Armut, Keuschheit und Gehorsam gegenüber der Autorität ablegen. Daraufhin verbringt er zwei Jahre mit dem Studium klassischer Disziplinen und weitere drei Jahre mit dem Studium der Philosophie, Mathematik und der Naturwissenschaften. Es folgen einige Jahre Lehrtätigkeit und dann ein dreijähriges Theologiestudium, das mit der Priesterweihe endet. Nach einem vierten Studienjahr der Theologie und einem Jahr des Gebets in Abgeschiedenheit wird dem Anwärter der Abschlussgrad verliehen. Die Ausbildungszeit der Koadjutoren, die in geistige und weltliche unterschieden werden, beträgt insgesamt zehn Jahre, während die Ausbildungszeit der Professen, die allein höchste Ämter innehaben dürfen, 17 Jahre beträgt. Die Professen legen zusätzlich fünf einfache Gelübde ab, einschließlich des Verzichts auf ein Kirchenamt außerhalb ihres Ordens, soweit dies nicht vom Orden verlangt wird.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Joch (Architektur)

Teil des Gewölbes.

Gewölbefeld oder Gewölbeabschnitt. Bei romanischen und gotischen Kirchen der Raum zwischen vier im Quadrat oder im Rechteck stehenden Pfeilern, meist auch eine eigene Gewölbeeinheit. Außerdem kann Joch auch das hölzerne bzw. lederne Halsgeschirr für Rinder bedeuten.

Joch/Juchard (Maß)

Flächenmaß.

Sehr altes, schon bei den Römern verwendetes Flächen- bzw. Feldmaß (lat. iugerum mit 25 Ar) entsprechend einer Ackerfläche, die man an einem Tag mit einem Joch (Gespann) Ochsen umpflügen konnte (auch Juchart, Juck, Jück oder Tagewerk). Die Größe war regional sehr unterschiedlich und schwankte stark. In Österreich wird es heute noch verwendet, hier entspricht ein Joch 5.755 m² (0,57 Hektar); ein Strich ist ein halbes Joch mit 2.744 m² und ein Metzen ist ein Drittel-Joch mit 1.918 m². Weitere Größen: Hannover mit 0,655, Oldenburg mit 0,45 bis 0,56, Schweiz mit 0,36 und Ungarn mit 0,43 Hektar. Von der Bedeutung und der Größe her ist das alte Flächenmaß Morgen recht ähnlich.

Ein Juchard umschreibt das Stück Land, dass man mit einem Doppeljoch Ochsen an einem Tag pflügen kann. In einigen Gegenden war das Juchard aber erheblich mehr als ein Tagwerk.

Johanniter

Kirchenorden.

Der Johanniterorden - vollständig "Ordo militiae S. Johannis Baptistae hospitalis Hierosolimitani" - entwickelte sich aus einem vor dem ersten Kreuzzug in Jerusalem erbauten Hospital, das getragen war von einer Bruderschaft vom HI. Johannes dem Täufer, deren erster Vorsteher Frater Gerard (Gerhardus), ein Normanne, war, weshalb die Johanniter eine Zeit lang auch Hospitalier oder Hospitalsritter hießen. 1113 bestätigte Papst Paschalis II., 1153 Papst Eugen III. die Gründung des Lateinischen Königreiches von Jerusalem, die der Ordensentstehung vorausging. Aus der Bruderschaft wurde ein Orden, der sich eine Regel mit augustinischen und benediktinischen Elementen gab, diese Regeln wurden 1137 von Papst Benedikt IX. bestätigt. Die Ordensmitglieder legten die Gelübde der Armut, der Ehelosigkeit und des Gehorsams ab und gaben das Versprechen für "Tuitio Fidei et Obsequium Pauperum", "Schutz des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen", einzustehen. Herbergen mit Krankenstationen entstehen dann entlang der Pilgerwege und Kreuzfahrerrouten von Europa zum Heiligen Land.

Die Brüder gelobten Armut, Gehorsam und Keuschheit und schworen, Jerusalem gegen die Muslime zu verteidigen. Gerard, das erste Oberhaupt, erhielt den Titel eines Rektors, die späteren Führer nannte man Großmeister. Bald schon wurden die Ordensritter, die aus adligem Geschlecht stammten, bewaffnet. Neben die caritativen Aufgaben traten militärische, es kam zu einer Symbiose von Kutte und Rüstung, von Mönchtum und Rittertum. 1187 eroberte Sultan Saladin Jerusalem, die Johanniter zogen sich nach Akko zurück.

Nach der Schlacht von Akko war 1291 auch die letzte Kreuzfahrerbastion gefallen war, auch die Johanniter verließen das Heilige Land und erobert nach einem Zwischenaufenthalt auf Zypern 1309 die zu Byzanz gehörende Insel Rhodos,. Dort errichtete der Orden sein Hauptquartier, schuf einen souveränen Territorialstaat mit dem Großmeister als Oberhaupt. Eine vorbildliche medizinische Versorgung wurde eingerichtet, eine gewaltige Festung und eine mächtige Flotte aufgebaut, die Johanniter wachten mit ihren Schiffen darüber, dass Muslime nicht in den östlichen Mittelmeerraum vordrangen. 1312 gingen auch die Besitztümer der Templer auf die Johanniter über, die nun zumeist unter der Bezeichnung Rhodiner auftraten und nationale Unterabteilungen, so genannte "Zungen" bildeten.

Als der osmanische Herrscher Süleiman I., "der Prächtige", 1522 die Insel Rhodos eroberte, waren die Ritter heimatlos, bis Kaiser Karl V. sie 1530 mit der Insel Malta belehnte. Nun nannten sich diese Ordensmitglieder Malteserritter.

Seit 1153 waren auch in Deutschland die ersten Kommenden des Johanniterordens entstanden; es folgten Spitäler, u. a. in Freiburg im Breisgau, wo sich 1248 auch das spätere Großpriorat Deutschland etablierte, bis es 1505 ins benachbarten Heitersheim verlagert wurde.

Ab 1318 entstand die Balley Brandenburg mit dem späteren Sitz in Sonnenburg bei Küstrin. Durch den Vergleich von Heimbach von 1382 erhielt diese Balley innerhalb des Großpriorates weitgehende Autonomie. Um 1540 folgte die Balley dem Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg und trat zur Lehre Martin Luthers über. Trotz dieses Übertritts gehört die Balley weiterhin zum Großpriorat und damit zum Gesamtorden. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde 1806 das Großpriorat und 1810 durch das preußische Säkularisationsedikt auch die Balley aufgehoben. Doch 1852 kam es zur Wiedererrichtung der Balley durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und acht rechtmäßige Ordensritter, die noch vor der Aufhebung vom damaligen Herrenmeister den Ritterschlag erhalten hatten.

1854 bestätigt der Statthalter des Gesamtordens in Rom die "Wiedererrichtung der Balley Brandenburg des Ordens des HI. Johannes zu Jerusalem" und die Wahl des neuen, des 32. Herrenmeisters. Damit wurden für die beiden konfessionsverschiedenen Ordenszweige Ursprung und Auftrag als gemeinsame Klammer erneut deutlich. Genossenschaften der Johanniter gibt es heute in Finnland, Ungarn und in der Schweiz. Träger der diakonischen Aktivitäten des Johanniterordens in Deutschland ist die Johanniter-Unfall-Hilfe. 1998 hatte die Balley rund 3.400 Mitglieder, die in 23 Kommenden organisiert sind.

Jugendstil

Künstlerische Stilrichtung (etwa 1890-1914).

Eine Stilrichtung der Kunst etwa zwischen 1890 und 1914. Benannt nach der in München seit 1896 erscheinenden Zeitschrift ´Jugend´. Geometrische oder floreale Ornamentik, Einsatz edler Materialien, artifzielle Gestaltung der Oberfläche sind einige Merkmale des Jugendstiles, der in der Augsburger Synagoge eine seiner wichtigsten architektonischen Leistungen zeigt.

Der Höhepunkt des Jugendstils lag um die Wende vom 19. ins 20. Jahrhundert Wie bei vielen anderen Kunststilen sind seine Wurzeln vielfältig. Ganz allgemein läßt sich sagen, daß in der rasanten Industrialisierung der gesellschaftliche Hintergrund zu sehen ist. Das traditionelle Handwerk verlor seine starke Stellung und mußte der billigeren und massenhaften Fertigung der modernen Industriestätten weichen. Schon früh hatte es dazu Gegenbewegungen gegeben, vor allem in England, dem Ursprungsland der industriellen Revolution. William Morris (1834-1896) und seine Bewegung Arts and Crafts (Kunst und Handwerk) werden dabei als wichtigste Vorläufer des Jugendstils angesehen. Die von Morris begründeten Werkstätten sollten in Konkurrenz zur zerstückelten Industrieproduktion hochwertiges Kunsthandwerk am Leben erhalten. Baukunst, Malerei, Plastik etc. sollten sozusagen zu einem Gesamtkunstwerk verschmelzen und damit gleichzeitig eine neue Kultur hervorbringen. Dieser Anspruch des Gesamtkunstwerks wird uns bei manchem Prager Architekten der Jugendstilepoche wiederbegegnen wie z.B. bei Jan Kotera. In der Folge dieser Bewegung entstanden vielerorts Kunstgewerbeschulen, darunter auch die 1885 in Prag gegründete Kunstgewerbeschule. In der Architektur hatten im Laufe des 19. Jahrhundert neue Materialien wie Stahl, Eisen und Glas rasch Verbreitung gefunden.

Die Vielfältigkeit des verwendbaren Materials ermöglichte neue Ausdrucksmöglichkeiten in Form und Farbe. Der Mitte des 19. Jahrhundert errichtete Bahnhof King's Cross Station in London und vor allem der einige Jahrzehnte später erbaute Eiffelturm waren Vorbilder, die von den Jugendstilkünstlern aufgegriffen und in ihrem Sinne umgestaltet wurden. Nicht zuletzt war es die Suche nach einer neuen Identität in einer sich rasch verändernden Welt, die dem Bestreben der Jugendstilkünstler zugrundelag. Die historisierenden Stile wie Neogotik oder Neobarock entsprachen immer weniger dem Zeitgeist vieler Künstler, die nach einer neuen, eigenständigen Ausdrucksform suchten. Nicht umsonst bürgerte sich in Frankreich dafür der Begriff Art nouveau (Neue Kunst) ein, der noch deutlicher als der Terminus Jugendstil die Aufbruchsstimmung beinhaltet. Kein Wunder, daß sich dabei rasch unterschiedliche Strömungen und Richtungen herausbildeten und unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt wurden. Wie jede Verallgemeinerung ist die folgende Charakterisierung des Jugendstils daher etwas holzschnittartig, für das Verständnis dieser Kunstrichtung reicht sie allerdings völlig aus.

Fast durchgängig ist der Versuch zu beobachten, die Natur , die in den wuchernden städtischen Ballungszentren zu verloren gehen drohte, in Kunst und Alltag zurückzubringen. Zahllose Pflanzenmotive dominieren die ornamentale Gestaltung, hinzu kommt die Darstellung vieler Tiere. Die 'Natur als Vorbild' drückt sich auch in der Formensprache aus: Geschwungene, fließende Linien wie bei vielen Pflanzen stehen im Vordergrund.

Julianischer Kalender

Römische Kalenderart.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kalenderreform.

Jurisdiktionalbücher

Rechtsbücher.

Der Ausdruck ist eine typisch mainzische und im sonstigen Mitteldeutschland wenig bekannte Bezeichnung für Verzeichnisse sämtlicher staatlicher Gerechtsame in einem Amts- oder Kellereibezirk und denen in diesen liegenden Einzelortschaften. Sie enthalten im Allgemeinen Einwohnerverzeichnisse der einzelnen Orte.

Kaiser (Herrscher)

Herrschertitel.

Der Begriff Kaiser ist vom Namen Caesar (100-44 v.Chr.) abgeleitet und seit Kaiser Augustus (63 v.Chr. - 14 n.Chr.) der Titel des römischen Herrschers. Karl der Große (768-814) ließ sich im Jahr 800 von Papst Leo III. (795-816) den Titel "Imperator Augustus" übertragen (translatio imperii) und beanspruchte damit, erster Fürst der Christenheit zu sein. Aber erst seit Otto dem Großen (936-973) hatte allein der deutsche König Anspruch auf den Kaisertitel. Diese Würde erhielt er in Rom beim Papst, wo er gesalbt und gekrönt wurde. Obwohl mit dem Kaisertum keine über das Königtum hinausgehenden Rechte verbunden waren, strebten die Könige nach dem Titel, da der Kaiser als Schirmherr der Christenheit und des katholischen Glaubens galt und theoretisch die Oberhoheit über alle abendländischen Herrscher hatte. Um die Kaiserkrönung entstand oft heftiger Streit zwischen König und Papst, da beide die Universalherrschaft über das christliche Abendland für sich beanspruchten. Seit dem frühen 13. Jahrhundert wurden die Ausdrücke Kaiser und König bedeutungsgleich verwendet. Die Kaiserwürde geriet zu einem bloßen Titel des deutschen Königs, mit dem keine rechtlichen oder herrschaftlichen Befugnisse verbunden waren.

Seit Mitte des 15. Jahrhunderts war die Kaiserkrone des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" ausschließlich im Besitz der Habsburger. Das Deutsche Kaisertum hatte bis zum Verzicht Kaiser Franz II. am 6.8.1806 Bestand, wurde 1871 von Bismarck neu begründet und ging im November 1918 endgültig unter. Auch die französischen und englischen Könige beanspruchten für wenige Jahre den Kaisertitel. In Frankreich waren Napoleon I. (1804-1815) und Napoleon III. (1852-1870) Kaiser. Die englischen Könige führten von 1870-1947 den Titel "Kaiser von Indien", der italienische König von 1936-1943 den Titel "Kaiser von Äthiopien". Die Kaiser von China (bis 1912), die russischen Zaren (1547-1917, seit 1721 offiziell imperator genannt), der Tenno von Japan und der Negus von Äthiopien können in ihrer Würde den abendländischen Kaisern durchaus gleichgestellt werden.

Kalefaktorium

Wärmstube des Klosters.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Calefaktorium.

Kalenderreform

Umstellung des Kalenders 1582.

Die gregorianische Kalenderreform von 1582 löste den julianischen Kalender ab. Die Länge des tropischen Jahres und die des synodischen Monats unterschieden sich mehr als dies beim julainischen Kalender berücksichtigt wurde. 1582 ging man nun daran, den Fehler auszumerzen und die Jahr und Monat wieder stimmig einander anzupassen. Deshalb ließ man in diesem Jahr 10 Tage ausfallen. Auf den 5. Oktober 1582 folgte sofort der 14. Oktober 1582. Desweiteren sollten alle Säkularjahre, deren Jahrhunderte nicht durch vier teilbar sind, keine Schalttage haben. Deshalb sind die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre, die Jahre 1700, 1800 und 1900 nicht.
Umgesetzt wurde die Reform bis 1585 von den meisten katholischen Ländern. Das protestantische Deutschland, die protestantischen Teile der Niederlande und der Schweiz sowie Dänemark machten den Sprung vom 18. Februar 1700 auf den 1. März 1700. Großbritannien vom 2. September 1752 auf den 14. September 1752, Schweden vom 17. Februar 1753 zum 1. März 1753; die orthodoxen Länder Ost- und Südosteuropas behielten den alten Kalender bis in die 1920er Jahre bei, Russland bis 1918, Griechenland bis 1923 und Rumänien bis 1924.

Kämmerer

Eines der vier alten Hofämter.

Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.

Der Kämmerer war in erster Linie Schatzmeister, ferner hatte er die Aufsicht über die königlichen Gemächer und die Garderobe und überhaupt über alles, was nicht ausdrücklich einem anderen Hofbeamten übertragen war. In vielen Teilen Europas wurde der Kämmerer meistens als Finanzminister durch den Schatzmeister oder andere Beamte ersetzt und behielt nur die Aufsicht über die königlichen Gemächer und den Dienst beim Monarchen. Im Mittelalter verfügte der Kämmerer über eine ausgedehnte Gerichtsbarkeit, z.B. über die Handwerker und alle Finanzbeamten, die in neuerer Zeit nur noch, wenn überhaupt, für den Kammerherrn galt. In den Städten hatte der Stadtkämmerer meistens nicht nur die Leitung der Kasse (Kammer), sondern auch andere Verwaltungsaufgaben; in manchen Städten hatte er auch die öffentliche Gerichtsbarkeit inne.

Kämpfer (Architektur)

Lasttragender Stein auf Säulenkapitell oder Rundbogen.

Deckplatte über dem Kapitell einer Säule oder eines Pfeilers, auf der ein Bogen oder ein Gewölbe ansetzt; auch Kurzbezeichnung für Kämpferkapitell, Kämpferstein usw.

Kampfhäuschen

Teil der Wehrmauer.

Im späteren Mittelalter finden sich an den Ecken von Wehrmauern, Turmplattformen und Kurtinen kleine vorkragende, turmartigen Aufsätze, die als Wehrplattform sowie als Wacht- und Aussichtsturm dienten. Diese ein- oder mehrstöckigen, mit einem Dach und meist mit Gußlöchern zwischen Kragsteinen versehenen Kampfhäuschen werden auch als Scharwachttürme, als Spähwarte, Wighaus oder Wichhaus bezeichnet. Den zeitgenössischen Darstellungen zufolge waren hölzerne Kampfhäuser sehr beliebt. Da sie überwiegend aus Holz gefertigt waren, sind sie heute nicht mehr zu sehen.

Kanoniker

Kleriker, Mitglied eines Kapitels.

Als Kanoniker oder Chorherren werden Kleriker bezeichnet, die als Mitglieder eines Kathedral-, Dom- oder Stiftskapitels gemeinsam Gottesdienst feiern. Diejenigen Kanoniker, die dem in der "Gregorianischen Reform" des 11. und 12. Jahrhunderts entwickelten Reformprogramm folgten und sich einem Leben in Gemeinschaft nach Regeln mit Ordensgelübden in Gehorsam, Keuschheit und Armut verschrieben, werden als Regularkanoniker (regulierte Chorherren bzw. Chorfrauen) bezeichnet. Die bedeutendsten der regulierten Chorherren-Orden sind die nach der Augustiner-Regel lebenden Augustiner-Chorherren und die Prämonstratenser.

Kapellenerker

Form des Erkers.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Erker

Kapitell

Bauglied und Schmuckträger vornehmlich an Säulen.

Zwischen Stütze (Säule, Pfeiler) und Auflage (Balken, Bogen) vermittelndes Bauglied, das gleichzeitig bevorzugter Schmuckträger war. Kapitell (von lateinisch capitellum, "Köpfchen") ist die Bezeichnung für den "Kopf", d. h. den oberen Abschluss, die Bekrönung von Säulen, Pfeilern und Pilastern. Das Kapitell dient als Zier, bietet aber auch eine größere Auflagefläche für das Gebälk. Unter den vielen verschiedenartigen Kapitell-Formen sind die drei griechischen Kapitelle im Allgemeinen die bekanntesten:

 

  1. "dorisches Kapitell" mit Echinus (Wulst) und der als Abakus bezeichneten Deckplatte (Dorische Säulenordnung).
  2. "ionisches Kapitell" mit Voluten (Ionische Säulenordung) und
  3. das "korinthische Kapitell" mit Akanthus-Verzierung (Korinthische Säulenordnung). Die römische Antike verwendete mit Vorliebe eine Verbindung des ionischen und korinthischen Kapitells, das so genannte Kompositkapitell.

 

Kapitelsaal

Versammlungsraum im Kloster.

Der Kapitelsaal ist der Ort im Kloster, an dem zum Beginn jeden Tages ein ,Kapitel' der Ordensregel verlesen wird. Er dient daneben als Versammlungsraum der Mönche. Gelegentlich war der "Kapitelsaal" auch ein Teil des Kreuzganges.

Kapuziner

Mönchsorden.

Kapuziner (Ordo Fratrum Minorum Capuccinorum, OFMCap) gehören zu einem katholischen Bettelorden; der Name wurde von der spitzen Kapuze der braune Kutte abgeleitet, welche seine Mitglieder tragen.

Die Kapuziner sind ein selbstständiger Zweig des Franziskanerordens. Nachdem Papst Clemens VII. die Reform der K. 1528 gutgeheissen hatte, begann sich der Orden 1529 zu konstituieren. Er verpflichtete sich zur radikalen Armut. 1538 entstand in Neapel als Untereinheit der Franziskaner-Klarissen die Schwesterngemeinschaft der Kapuzinerinnen. Der Orden wurde formell zunächst den Konventualen unterstellt, war aber mit einem eigenen Generalvikar faktisch selbständig. Die volle Unabhängigkeit wurde den Kapuzinern 1619 von Papst Paul V. mit der Bestellung eines eigenen Generalministers gewährt. Kapuziner leben als "gemäßigte Eremiten", die sich der wortgetreuen Einhaltung der von Franziskus von Assisi aufgestellten Ordensregel verpflichten. Ein seelsorglicher Schwerpunkt ist ihr sehr volksnahes Apostolat, das sich vor allem in feurigen und dramatischen Bußpredigten äußerte, daher der Ausdruck "Kapuzinerpredigt". Ihre Beliebtheit unter den Katholiken verdanken die Kapuziner vor allem ihrem Engagement für Arme und Notleidende, Obdachlose und Kranke.

Kapuziner tragen einen Bart und braune Ordenstracht, mit Strick gegürtet, und eine braune Kapuze, daher ihr Name.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Karlspfund

Geldwährung.

Mehrere Dokumente aus dem Mittelalter weisen darauf hin, dass Karl der Große (768-814 n.Chr.) im Rahmen einer Münzreform ein neues Basisgewicht als Münzgewicht eingeführt hat, das neben die römische Libra trat. Das genaue Datum und das genaue Gewicht sind allerdings unbekannt. Die Münzreform wird etwa zwischen 780 und 790 n.Chr. angenommen. Auf das Karlspfund (lat. pondus Caroli) gingen 20 Zähl-Schillinge (in lat. Dokumenten Solidi genannt). Auf den (nicht ausgeprägten) Schilling gingen 12 Denare, auf das Karlspfund also 240 Denare. Da die karolingischen Denare allerdings al marco ausgebracht wurden, lässt sich - aufgrund der bisher fehlenden Quelleninformation - das Karlspfund nur aus dem Durchschnittsgewicht der aus Funden stammenden Denare ermitteln: Danach liegt es bei etwa 1,7 g pro Denar. Das Gewicht des Karlspfunds selbst wird durch zwei neuere Untersuchungen auf 408,24 bzw. 409,24 g gesetzt. In fränkischer Zeit wurden die Dinge in festen Relationen zueinander gedacht, die in Zahlen ausgedrückt wurden. Die Geld- und Wertvorstellungen waren statisch und wichen voneinander ab, je nach der Tradition der verschiedenen Völker und Stämme. Diese Vorstellungen waren im Süden und Westen weiter fortgeschritten als im Norden und Osten. Die Sachsen verbanden nach der Unterwerfung Widukinds im ausgehenden 8. Jh. mit einem Schilling zu 12 Silberdenaren den Wert eines einjährigen Ochsen, die Normannen 40 Scheffel Hafer (zu 29 l je Scheffel) oder 20 Scheffel Roggen (zu 59 l), die Westfalen 30 Scheffel Hafer (zu 39 l) oder 15 Scheffel Roggen (zu 78 l). Den unterschiedlichen Traditionen mit Hilfe der Zahl eine konstante Vergleichbarkeit (aequitas) von Geld, Ware, Leistung und Ertrag zu geben, war die Leistung der Münz-, Maß- und Gewichtsreformen Karls des Großen in dem wachsenden Frankenreich. Dazu gehört auch die feste Gold-Silber-Relation von 1:12, die sich bis in die Mitte des 16. Jh.s hielt. Mit dem Auftauchen regionaler Einheiten seit dem 11. Jh. verloren die karolingischen Münzen zunehmend an Gewicht und verschwanden im 12./13. Jh. mit dem Karlspfund endgültig (siehe Denar).

 

Karmeliter

Mönchsorden.

Der Berg Karmel, Aufenthaltsort des großen alttestamentlichen Propheten Elia und seiner Jünger, galt auch den jungen Christen als heiliger Ort, schon sehr früh hatten sich dort Einsiedler und Eremiten niedergelassen. Unter der Führung des französischen Einsiedlers Berthold wurde der Karmeliter-Orden im 12. Jahrhundert in Palästina gegründet.

Während der Kreuzzüge nahm das mönchische Leben enormen Aufschwung. 1209 erbaten sich die Mönche vom Patriarchen von Jerusalem, Albert von Jerusalem, eine verpflichtende Regel, die dann 1226 von Papst Honorius III. bestätigt wurde. Die ursprüngliche Ordensregel war äußerst streng und schrieb Armut, Einsamkeit und den Verzicht auf Fleisch vor. Mittelpunkt der Regel ist: "Jeder bleibe in seiner Zelle, Tag und Nacht das Gesetz des Herrn betrachtend und im Gebet wachend."

Aus Furcht vor den siegreichen Sarazenen flohen viele Mönche nach Europa zurück, vor allem nach Süditalien, aber auch nach England. Anfangs blieben sie bei ihrem strengen Einsiedlerleben: in ständigem Schweigen und unter Verzicht jeglicher Fleischspeisen. Die Karmeliter wurden von dem Engländer Simon Stock in einen Bettelorden umgewandelt. Die Anpassung an die abendländische Lebensweise führte zur Milderung der Vorgaben, nur reformerische Karmeliten hielten sich an die strengere Ordensregelung.

Während des 16. Jahrhunderts bildete sich ein unabhängiger Zweig des Ordens heraus: die Unbeschuhten Karmeliten, die zum Zeichen äußerster Enthaltsamkeit keine Schuhe trugen. 1562 erfolgte mit Genehmigung des Papstes und des Ortsbischofs durch die spanische Mystikerin Teresa von Avila die Gründung eines Reformklosters in Ávila mit strengster Klosterzucht. Zusammen mit Johannes vom Kreuz gründete Teresa ab 1568 insgesamt 32 solche Reformklöster für Frauen und Männer; so enstand der einzige Orden mit einem männlichen Zweig, der von einer Frau gegründet wurde. Diese Reform versuchte, den Geist der ursprünglichen Regel von Albert von Jerusalem wiederaufleben zu lassen.

Von den Nonnenorden der Karmelitinnen ist der Orden der Unbeschuhten Karmelitinnen der bekannteste. Auch er wurde im 16. Jahrhundert von Teresa von Avila gegründet. Die Karmelitin widmete ihr Leben völlig der Kontemplation, dem Gebet, der Buße, harter Arbeit und der Stille. Die Nonnen leben in strenger klösterlicher Abgeschiedenheit, essen nie Fleisch, ihre Hauptbeschäftigungen sind Kontemplation, Missionsarbeit und Theologie. Der Karmelitenorden hat einige der bedeutendsten römisch-katholischen Mystikerinnen und Mystiker hervorgebracht. Karmeliter tragen eine schwarze - auch braune - Tunika, weißes Skapulier und einen weißen Radmantel, auch mit einem Stern auf der Brust.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Karolinger

Fränkisches Adels- und europäisches Herrschergeschlecht aus dem Mosel-Maas-Raum.

Auch Karlinger genannt. Fränkisches Adels- und europäisches Herrschergeschlecht aus dem Mosel-Maas-Raum; benannt nach Karl dem Großen; hervorgegangen aus einer Verbindung zwischen Arnulfingern und Pippiniden. Über das Amt des Hausmeiers stiegen die Karolinger 751 mit Pippin III. unter Ausschaltung der Merowinger zum Königtum auf. Ihr Hineinwachsen in eine abendländische Vorrangstellung dokumentierte sich 800 in der Kaiserkrönung Karls des Großen. Unter Karl dem Großen lebten alte Kulturerrungenschaften wieder auf ("Karolingische Renaissance"). Sowohl die Zeit der Einheit als auch die der Teilungen des Fränkischen Reiches durch die nachfolgenden Generationen (843, 870, 880) prägten die Gestalt Europas entscheidend. Die Karolinger erloschen in der lothringischen Linie 869, in der italienischen 875, in der ostfränkischen 911 und in der westfränkischen 1012.

Karrenarmbrust

Großförmige Armbrust.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Kartaune

Schussapparat des 16. Jahrhunderts.

Im 16. Jahrhundert häufiger Typ der Belagerungsartillerie.

Kartäuser

Mönchsorden.

Der Mönchsorden der Kartäuser wurde von Bruno gegründet, der sich 1084 mit sechs Genossen in die Einsamkeit von Chartreuse bei Grenoble zurückzog. Sie führten ein Einsiedlerleben, trugen grobe Kleidung und ernährten sich von Gemüse und trockenem Brot. Nachdem der Orden 1170 die päpstliche Anerkennung erhielt, erfuhr er eine rasche Verbreitung. Sein Motto lautet: "Auch wenn die Welt sich ändert, das Kreuz steht fest."

Guigo, der fünfte Prior der Grande Chartreuse, ergänzte die Ordensregeln durch das Gebot des ewigen Schweigens und der Einsamkeit. Acht Stunden täglich sind dem Gebet vorbehalten. Gegenwärtig befolgt der Orden die im Jahre 1682 durch Papst Innozenz XI. bestätigten Regeln. Die Kartäuser teilten sich in zwei Gruppen, die "patres", die "Väter" und die "conversi", die Laienbrüder. Jeder Vater lebte in einer gesonderten Zelle, die ein Strohbett, ein Kissen, eine wollene Decke sowie Werkzeug für Handarbeiten oder Schreibzeug enthielt. Die Mönche verließen ihre Zellen nur an Feiertagen oder zu den Begräbnissen eines Ordensbruders. Neben den längeren, jährlich eingehaltenen Fastenzeiten wurde dreimal wöchentlich bei Brot, Wasser und Salz gefastet. Der Genuss von Fleisch und Wein, wenn nicht mit Wasser gemischt, war ihnen verboten. Abgesehen von seltenen Gelegenheiten war grundsätzlich vollkommene Stille geboten.

Diese strenge Enthaltsamkeit wird mit kleinen Änderungen auch weiterhin von den Kartäusern gepflegt. Einstmals umfasste der Orden 16 Provinzen und rühmte sich der großartigsten Klöster der Welt, einschließlich La Grande Chartreuse, die heute ein Museum mit Bauten aus dem 17. Jahrhundert ist, sowie der Certosa di Palva bei Mailand, die als nationales Baudenkmal gilt. Kartäuser tragen ein weißes, gegürtetes, faltenreiches Gewand und ein breites, weißes Skapulier mit Laschen und Kapuze.

Der Orden der Kartäusernonnen wurde in Salette an der Rhône um 1229 gegründet. Sie befolgten die gleichen Regeln wie die Kartäusermönche.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Kartusche

Schmuckmotiv.

Ornamentmotiv in Medaillon- oder Schildform mit Zierrahmung, die Büsten, Wappen, Inschriften usw. umschließt.

Kartuschenwerk

Dekorationsform in der Renaissance (auch Rollwerk).

Siehe Rollwerk.

Kasematte

Festungsraum.

Ein mit bombensicherer Decke versehener, besonders in einem Wall angelegter Bereitschaftsraum für Mannschaften oder Vorräte in Festungen.

Kassettendecke

Form einer Raumdecke.

Holzbalkendecke, die durch Riegel in geometrische Figuren aufgeteilt ist, die vertieften Felder (Kassette) in reich profilierter Rahmung.

Kastell

Römisches Militärlager.

Römische Kastelle bildeten zum einen den Ausgangspunkt für militärische Aktionen, zum anderen waren sie durch die ständige Besetzung mit Garnisonen das wirtschaftliche Zentrum des jeweiligen Umlandes.

Katapult

Steinschleuder.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Kathedra

Lehrerstuhl.

Die Amtsausübung war im Altertum mit der Platznahme auf einem dafür bestimmten Stuhl verbunden. Der Landesherr saß auf einem Thron, der Richter auf einem Lehrstuhl, der Lehrer auf der "cathedra". In dieser Tradition stehen auch der Lehr- und der Beichtstuhl. Die "Cathedra" bestieg der Bischof nach seiner Amtseinführung. Von hier lehrte er und legte das Evangelium authentisch aus. Die "cathedra" hat der Bischofskirche auch den Namen gegeben: Kathedrale.

Kathedrale

Bischofskirche.

(gr./lat. kathédra/cathedra = Lehnstuhl, Sessel, Lehrstuhl (Katheder), Bischofssitz; aus katá = hinab, nieder, nach unten; hédra = Sitz; mlat. (ecclesia) cathedralis = schon: bischöfliche Kirche). Die Kathedrale ist die Kirche eines Bischofs und wird so besonders in Frankreich, Spanien und Großbritannien bezeichnet. In Deutschland werden Kathedralen in der Regel "Dom" oder "Münster" genannt. Durch volkstümliche Gewohnheiten werden aber in Deutschland auch gewöhnliche Kirchen zu "Domen". So wurde die Stiftskirche Heinrich des Löwen in Braunschweig zum Braunschweiger Dom und auch die Kirche in Mainz-Gonsenheim wird heute noch "Rheinhessendom" genannt.

Katze (Belagerungsgerät)

Schutzschild bei der Belagerung.

Die Katze war ein aus Holzbrettern oder Weidenrutengeflecht gefertigter Unterstand, der an den Seiten offen oder geschlossen sein konnte. Die Katze war die Nachfolgerin der schon im Altertum gebräuchlichen sog. Schildkröte und der frühmittelalterlichen Breschhütten.

Schon die Römer kannten fahrbare Sturmschirme, die sog. Pluten (plutei). Diese oben offenen Schutzwände aus Brettern wurden auf Blockrädern bewegt und dienten zur Deckung des Angriffsschützen. Daneben kannten die Römer die sog. vineae, Schutzdächer bzw. Laufhallen, die zum Schutz der Belagerer beim Anfüllen der Gräben und Brechen der Mauern bestimmt waren. Bei der Belagerung der Burg von Laon im Jahr 938 werden sog. Breschhütten erwähnt. Diese auf Rädern stehenden, mit einem Satteldach bedeckten 'Häuser' schob man gegen die Mauer vor, um in ihrem Schutz die Mauern untergraben zu können.

Auf das Schutzdach der Katze wurden feuchte Grassoden, frischer Mist oder feucht gehaltene Tierhäute gelegt, um ein Inbrandstecken durch die Verteidiger zu verhindern. Die Katze lief auf Rollen oder einer Räderkonstruktion. Sie wurde mit Winden und Umlenkrollen gegen die Mauer geschoben. In ihrem Schutz konnten Gräben zugeschüttet und Planierungsarbeiten durchgeführt werden, die den Mauerbrechern [Widder] und Belagerungstürmen den Weg ebneten. Gedeckt durch die Katzen versuchten auch die Mineure, die Burgmauer zu unterhöhlen.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Kausativum

Schwaches Verb mit der Bedeutung ‘veranlassen, dass eine bst. Tätigkeit ausgeführt wird’.

Kann von starken Verben oder Adjektiven abgeleitet sein, z. B. trinken tränken oder wach wecken.

Keller (Berufsbezeichnung)

Beamter in der Wirtschaftsverwaltung.

Ein Keller (von lat. cellarius) war ein Beamter im Bereich der Wirtschaftsverwaltung von Klöstern, Fronhofsverbänden und in Territorien mit einer Ämterverfassung. Die Bezeichnung ist abgeleitet vom Lagerort 'Keller' beschreibt damit die Aufgaben des Kellers, nämlich die Verwaltung der herrschaftlichen Naturaleinkünfte (landwirtschaftliche Erzeugnisse aller Art). Der Keller war allgemein zuständig für die Kontrolle und Abrechnung der landesherrlichen Einnahmen, in einigen Regionen übernahm er auch die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit.

Kemenate

Beheizter Raum auf der Burg.

(auch lat. "caminata" genannt)

Durch einen Kamin, später auch Kachelofen heizbares Bauwerk bzw. heizbarer Wohn- oder Arbeitsraum in einer Burg. Später bezeichnete man die von Frauen bewohnten (und beheizten) Räume als Kemenaten.

Kerb

Kirchweihfest.

Rheinhessisch für die Kirchweih, ein Dorffest mit angeschlossenem Jahrmarkt.

Kettenhemd

Schutzkleidung aus ineinander verschlungenen Metallringen (ca. 500 v. Chr. bis 16. Jahrhundert n. Chr.).

Das Kettenhemd ("Panzerhemd" oder "Ringelpanzerhemd") war eine Schutzkleidung aus ineinander verschlungenen Metallringen. Es wurde vermutlich um 500 v. Chr. von den Kelten "erfunden" und vom römischen Heer übernommen. Während die Weströmer (Rom) das Kettenhemd als kurzärmelige hüftlange Tunika trugen, bevorzugte die Reiterei des oströmischen Reiches (Byzanz) eine längere Version. Die Germanen und später die Ritter des frühen Mittelalters übernahmen das hüftlange Kettenhemd mit kurzen Ärmeln. Während der Kreuzzüge in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts lernten die abendländischen Ritter das bei den morgenländischen Kämpfern übliche Kettenhemd mit angearbeiteter Kapuze und langen Ärmeln kennen. Letztere konnten in Handschuhen bzw. Fäustlingen auslaufen. Ein im Unterärmel befindlicher Schlitz ermöglichte es dem Ritter, die Hand schnell herauszuziehen. Lange Kettenhemden wurden vorne und hinten bis zum Schritt geschlitzt, damit der Reiter aufs Pferd steigen konnte. Die dabei entstehenden seitlichen "Lappen" wurden um die Schenkel herum festgezurrt. Diese Gewohnheit hat fälschlicherweise den Eindruck entstehen lassen, die Ritter hätten einen Hosenanzug getragen. Das Kettenhemd war flexibel genug, um dem Ritter ausreichend Bewegungsfreiheit zu geben und luftdurchlässig genug, um ihn bei starker Belastung nicht durch übermäßiges Schwitzen zu behindern. Es bot aber nur ungenügenden Schutz gegen Schwert und Spieß, es war nicht "hieb- und stichfest". Bei Gräberfunden entdeckt man immer wieder Männer, deren Kettenhemden den Schwerthieben und Lanzenstichen nicht standgehalten haben, die Leichen sind verstümmelt, die Gliedmaßen teilweise abgetrennt. Um die Wucht der Schläge abzudämpfen, wurden unter dem Kettenhemd gepolsterte Jacken aus Filz, dickem, gestepptem Wollstoff, Leinen oder Leder getragen. Ursprünglich war die Herstellung des Kettenhemdes aufwendig und teuer. Mit der "Erfindung" des Drahtes wurde die Fertigung einfacher und das Kettenhemd für viele Ritter erschwinglich. Deshalb hielt sich das Kettenhemd, obwohl es keinen optimalen Körperschutz bot, bis zum Ende des Mittelalters. Dann kam es endgültig aus der Mode und im 16. Jahrhundert war es nahezu vollständig vom Plattenharnisch verdrängt.  

(Text: Stefan Grathoff)

Kirchenschiff

Längsraum in einer Kirche.

Bei Kirchen der Raum zwischen zwei Längswänden, zwei Stützenreihen oder einer Stützenreihe und einer Wand. Der Ausdruck war schon in der Antike gebräuchlich, denn die griechischen Worte "naus" = Schiff und "naos" = Tempel klingen nahezu gleich.

Kirchenvisitation

Besuch eines Bischofs oder weltlichen Herrschers in den Kirchengemeinden seines Amtsbereichs

Die Kirchenvisitation gehörte seit der Spätantike zu den wichtigsten Pflichten eines Bischofs. [Anm. 6] Der Besuch in den Kirchengemeinden seines Amtsbereiches diente dem Bischof dazu, sich mit den kirchlichen Zuständen vor Ort vertraut zu machen, die Seelsorge zu fördern, den Pfarrklerus zu kontrollieren und die Rechtgläubigkeit der Gemeindemitglieder zu sichern. [Anm. 7] Während das Instrument der Kirchenvisitation im Laufe des Mittelalters an Bedeutung verlor, spielten Visitation im 16. Jahrhundert eine bedeutende Rolle für die Ausbildung der Konfessionskirchen. Seit dem 15. Jahrhundert führten auch weltliche Obrigkeiten Kirchenvisitationen durch, um die Kirchengemeinden in ihrem Herrschaftsbereich zu überprüfen und ihre Untertanen zu disziplinieren. Im Laufe der Frühen Neuzeit delegierten die Inhaber der geistlichen bzw. weltlichen Herrschaftsrechte die Aufgabe der Kirchenvisitation zunehmend an entsprechende Kommissionen.

Klafter

Längen- bzw Raummaß.

Der Klafter, gelegentlich auch als Armspanne bezeichnet, wird als Länge zwischen den Mittelfingerspitzen der waagerecht ausgestreckten Arme gemessen. Seine Länge war regional verschieden und variierte von 1751,2 mm in Baden bis 3000 mm in der Schweiz. Ursprünglich war der Klafter in sechs Fuß eingeteilt.
Als Volumenmaß für Schichtholz, hier besonders Brennholz, entspricht ein Klafter je nach Gegend 3 oder 4 Raummetern (Ster).  Der Klafter ist bei 3 1/2 Fuß Scheiterlänge, 6 Fuß hoch und 6 Fuß lang. Die Höhe der Klafter wird in 60 Dezimal-Zoll eingeteilt und man nannte jede der 60 Holzlagen, zu 1 Dezimal-Zoll Höhe, einen Klafter-Zoll. Die Klafter Holz = 126 Kubik-Fuß = 3,889 m³ (vor 1811) bzw. 3,133 m³ (ab 1811).

Quelle: www.holzlexikon.de

 

Klassizismus

Kunsthistorische Epoche (etwa 1760/70-1840).

Im Gegensatz zur barocken Formenpracht des 18. Jahrhunderts wird nun Einfachheit und Klarheit in Form und Material, kubische Bauformen, großflächige Wände und maßvolles Dekor bevorzugt. Antike Giebelformen, Portiken, Reliefs und Säulenstellungen unter Vorherrschaft horizontaler Linien sind genauso wichtig wie die Symmetrie und die gesetzmäßig überlieferten Proportionen. Nach der französischen Revolution wird der schon früher feststellbare Stilpluralismus übermächtig; Stile und Ismen verlieren immer mehr an Verbindlichkeit; sie gelten nicht mehr für alle Kunstlandschaften, nicht mehr für alle Kunstgattungen, nicht mehr für alle Aufgaben.

In der Architektur treten neben den Klassizismus andere retrospektive "Stile", zunächst, ab etwa 1760/70 die Neugotik, ein Wiederauflebenlassen der gotischen Formensprache, die zu dieser Zeit eine Aufwertung erfuhr. Bis 1860/70 ist der "Ekklektizismus" vorherrschend (bis etwa 1860/70), danach spricht der Kunsthistoriker vom Historismus (bis zum I. Weltkrieg), worunter man die Neugotik, Neuromanik, Neurenaissance, Neubarock und Neurokoko versteht, also ebenfalls ein Wiederauflebenlassen überkommener Formensprache. Einer neuen Formensprache bedient sich in dieser Zeit der Jugendstil (1890-1910), der für die rheinhessische Region besonders durch den Darmstädter Jugendstil bedeutend ist; in diesem Stil finden sich einige Bauwerke in Rheinhessen.

Der daran anschließenden Zeitraum (1910-1940) wird mit dem Begriff "Klassische Moderne" bezeichnet.

Klauensteine

Balkenauflage an Mauern.

Hakenförmige Quader als Balkenauflage oder als Führung, z.B. für die Führung der Fallgatter am Burgtor.

Klause

Wegsperre, Schanze der Einsiedelei.

(lateinisch clausum = Verschluß) mittelalterliche Bezeichnung der Wegsperren in Gebirgstälern, meist an Landesgrenzen. Später vielfach als Schanze bezeichnet. Als Klause bezeichnet man auch die Einsiedelei eines Geistlichen.

Klausur

Innerer Bereich eines Klosters.

Als Klausur bezeichnet man den ausschließlich den Klosterangehörigen, den Konventualen, vorbehaltenen, für Klosterfremde (Konversen) nicht zugänglichen Teil des Klosters.

Klerus

Sammelbezeichnung für Geistlichkeit.

Zum Klerus zählen die Männer, namentlich Diakone, Priester und Bischöfe, die von der katholischen Kirche durch Wahl und Weihe mit einem kirchlichen Amt und einer geistlichen Vollmacht ausgestattet und somit auf eine bestimmte religiöse Lebensweise verpflichtet sind. Voraussetzung ist ihre persönliche Freiheit vor Empfang der Weihe. Unterschieden werden der in eine Diözese eingeordnete Weltklerus und der einer Ordensregel unterstellte Ordensklerus. Auf die protestantischen Pfarrer wird der Begriff Klerus nicht angewendet. Alle übrigen Gläubigen werden als Laien bezeichnet.

Kloster

Gebäude einer Klerikergemeinschaft.

Das Gebäude einer Gemeinschaft von zölibatär lebenden Christen wird normalerweise als Kloster bezeichnet (vom lat. claustra oder claustrum, "Riegel, Verschluss, Schloss"), d. h. als "ausgesperrter Ort", an dem Mönche oder Nonnen wohnen. Das früheste Kloster geht auf Pachomius (gest. 346) zurück, der seine Anlage mit einer Mauer umschließen ließ. Die Gesamtanlage eines Kloster beinhaltet Mauer mit Pforte, Kirche, Speisesaal, Küche, Kleiderkammer, Bibliothek, Krankensaal, Gästehaus, landwirtschaftliche Gebäude und Werkstätten.

Im engeren Sinne den Bereich der Klausur mit der Kirche, dem meist quadratischen Kreuzhof und den dazugehörenden Räumen in den umgebenden Gebäudeflügeln.

Innerhalb des Klosters bezeichnet die Klausur den zentralen Bereich mit der Kirche, dem Kreuzhof, den Konventsflügeln um den Kreuzhof. Die Klausur ist der ausschließlich den Mönchen mit Weihe (Priesterweihe) vorbehalten. In der Klosterkirche entspricht diesem räumlichen Bereich der dem Chor zugewandte Teil hinter den Chorschranken.

Im übrigen Bereich des Klosters finden sich die Konversen oder Laien (Laienmönchen), die vor allem für den betrieblichen Teil des Klosters zuständig sind, meist Landwirtschaft, Produktion, Bevorratung, Kellerei, Küchenbetrieb, Viehhaltung, Viehzucht, Unterkunft und Versorgung Reisender und hoher Gäste, Krankenversorgung, Heilkräutergarten, bauliche Instandhaltung, handwerkliche Werkstätten (Schmiede, Stellmacherei, Küferei, Zimmerei etc.); in der Klosterkirche ist ihnen der Teil vor den Chorschranken zugewiesen.

Zum Architekturprogramm eines Klosters gehören, Kreuzhof, Kreuzgang, Kapitelsaal, Krankenkapelle, Krankenhaus, Armarium, Auditorium, Parlatorium, Camera, Calefaktorium, Brunnenhaus, Refektorium und Dormitorium.

Angaben zum architektonischen und funktionalen Grundschema eines (Benediktiner-) Klosters vermittelt der älteste Plan für ein Kloster der "Sankt-Gallener Klosterplan" aus karolingischer Zeit (um 820). Er ist Vorbild für viele Benediktiner- und alle Zisterzienserklöster und ein einzigartiges kulturgeschichtliches Dokument.

Klosterschule

Schulform.

Als Klosterschulen werden die seit dem Mittelalter zu Klöstern gehörenden Schulen bezeichnet. In ihrer Hochblüte vom 8. bis zum 12. Jahrhundert stellten sie im Abendland neben den Domschulen die wichtigsten Bildungsstätten dar. Die Klosterschulen verbreiteten sich von irischen und angelsächsischen Klöstern aus auf dem gesamten Kontinent. Ihre Entwicklung war eng mit jener der Benediktiner verbunden. Im Zuge der katholischen Reform entstanden zahlreiche von den Ursulinen und Jesuiten gegründete Klosterschulen. Umgangssprachlich bezeichnet man heute nicht nur die Internate der alten monastischen Orden als Klosterschulen, sondern alle Schulen, die von den Orden und Kongregationen der katholischen Kirche als Privatschulen betrieben werden.

Kognaten

Verwandschaft.

Nach germanischem Recht alle weiblichen und die männlichen Verwandten, die auch nur an einer Stelle allein durch eine Frau verwandt sind. (Vgl. Agnaten)

Kohortenkastell

Römische Kastellform.

Vorherrschende Einheitsform des Limeskastells.

Kolbenturnier

Form des Ritterturniers.

Seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts konnten besonders im Rahmen eines Vorturniers auch andere Gruppenkämpfe, sog Kolbenturniere veranstaltet werden. Auch hier standen sich zwei verschiedene Parteien auf dem Turnierfeld gegenüber. Es war das Ziel der Reiter, die Helmzier ihrer Gegner mit einem Kolben oder einem stumpfen Schwert abzuschlagen. Die Kolben waren kurze Eisenstangen. Sie durften an der Spitze nur daumendick sein und anders als der normale Streitkolben keine spitzen Nägel aufweisen. Die Kolben waren meist mit einer Kette am Brustharnisch befestigt. Kolbenturniere konnten mehrere Stunden dauern. Wer sich auf dem Turnierfeld zu einer unritterlichen Handlung hinreißen ließ, oder trotz nicht bestandener Helmschau einfach am Turnier teilnahm, durfte ungeachtet seiner gesellschaftlichen Stellung verprügelt werden " bis ihm der Harnisch vom Leib fiel". Dann setzte man den Übeltäter mitsamt seinem Sattel auf die Schranken, wo er zur Strafe bis zum Ende des Turniers sitzen bleiben musste. Sein Schwert und seine Rüstung fielen den Herolden bzw. den Turnierknechten zu.

(Text: Stefan Grathoff)

Kollatur

Berechtigung, geistliche Ämter zu besetzen.

Das Recht, ein geistliches Amt zu besetzen.

Kollegiatskirche

Form der Kirchengemeinschaft.

Kirche mit angeschlossenem Kapitel, also einem Zusammenschluss von Klerikern mit gemeinsamen Lebensregeln. Kollegiatskirchen für Chorherren-Kapitel werden oft Dom genannt.

Kollegiatsstift

Klerikergemeinschaft.

Als Kollegiatsstifte (Chorherrenstifte) werden Gemeinschaften von kanonisch lebenden Geistlichen an einer nichtbischöflichen Kirche bezeichnet. Das Zusammenleben dieser Kollegien war v.a. durch die Aachener Regel von 816 bestimmt, die den Kanonikern eine Teilhabe an den Stiftsgütern zusprach, Eigenbesitz erlaubte und das Gemeinschaftsleben (Vita communis) als Lebensform festlegte. Im Laufe des Hochmittelalters wurde an den Kollegiatsstiften das Gemeinschaftsgut in Einzelpfründen aufgeteilt und die Vita communis aufgelöst. So waren die Kollegiatsstifte vom 13. Jahrhundert an weitgehend autonome Korporationen mit ökonomischer Selbstverwaltung, deren Mitglieder durch verschiedene rechtliche Beziehungen an ihr Stift gebunden waren.

Nördlich der Alpen besass ein Kollegiatsstift im Mittelalter je nach Gründungszeit und Bedeutung 6-24 10 Chorherrenpfründen. Das Kapitel, d.h. die Versammlung der bepfründeten Kanoniker, stand unter der Leitung des Propstes. Es hatte das Recht auf Selbstergänzung, versah Aufgaben in der Wirtschaftsverwaltung und besass die Kompetenz, Statuten zur Regelung des innern Lebens zu erlassen. Neben der Propstwürde gab es in den Kollegiatsstiften häufig weitere Ämter oder Dignitäten (Kustos, Kantor, Dekan, Scholaster), die durch Kapitulare ausgeübt wurden. Hinzu kamen Geistliche mit einer Altarpfründe (Kapläne), die nicht selten die gottesdienstlichen Pflichten der Chorherren übernahmen, sowie weltliche Amtleute, die Aufgaben im Wirtschaftsbereich (z.B. Cellerar) und Schulbereich (Schulmeister) erfüllten. Vakante Pfründen wurden durch Selbstergänzung des Kapitels, durch päpstliche Provisionen, immer stärker auch durch geistliche und weltliche Präsentationen besetzt.

Kölner Mark

Währungseinheit.

Die Kölner oder Kölnische Mark war die wichtigste Grundgewichtseinheit in den deutschen Landen, die dem Gewicht und der Legierung von Währungsmünzen seit dem Mittelalter zugrunde lag. Obwohl es auch regional andere Gewichtsmarken gab, u.a. die Breslauer, Nürnberger, Würzburger und Wiener Mark, war die Kölner Mark doch die wichtigste Gewichtsgrundlage, denn sie wurde in der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 reichsweit als Grundgewicht festgelegt. Seitdem bezogen sich die Reichs- und viele Landesmünzordnungen auf die Kölner Mark. Ihr Gewicht veränderte sich im Lauf der Zeit, seit 1821 betrug es 233,856 g. Die Kölner Mark war beim Silber in 16 Lot unterteilt, pro Lot also 14,616 g. Erst 1857 wurde die Kölner Mark vom Zollpfund zu 500 g abgelöst.

 

Komplet

Gebetsform im Kloster.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Mönch.

Komposita

Zusammengesetzte Ausdrücke (Plural von Kompositum).

Komposita (Singular: Kompositum) sind aus zwei oder mehreren selbstständigen Wörtern zusammengesetze Ausdrücke, z.B. Fensterscheibe, Dampfschiffahrt, herausgeben.

Kompositum

Zusammengesetzter Ausdruck.

Ein aus zwei oder mehreren selbstständigen Wörtern zusammengesetzer Ausdruck, z. B. Fensterscheibe, Dampfschiffahrt, herausgeben.

Konche

Halbrundes architektonisches Element

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Apsis

Konfession

Glaubensrichtung.

Mehr zu diesem Begriff erfahren Sie unter Reformation.

Kongregation

Klerikergemeinschaft.

Der Begriff Kongregation bezeichnet kirchenrechtlich zum einen den Zusammenschluss mehrerer Klöster bei gleicher Observanz unter einen Oberen; zum anderen meint er jene neuzeitlichen religiösen Männer- und Frauengemeinschaften, die in gemilderter Form dieselben geistlichen Übungen wie das Mönchtum praktizierten, jedoch keine, private oder einfache Gelübde ablegten und meistens auf die Klausur verzichteten, um ihren apostolischen Dienst besser erfüllen zu können.

König (Herrscher)

Herrschertitel.

Der König war der vornehmste Adlige des Reiches, der alle an Würde und Autorität übertraf und die Rechtsordnung garantierte. Er erließ allgemein bindende Gebote und Verbote (Reichsgesetze), war oberster Richter und Heerführer und hatte die Hoheit über die Kirche. Bis zum Wormser Konkordat (1122) konnte der König die hohen Kirchenämter fast nach Gutdünken besetzen. Dies war für ihn wichtig, da seine Berater und Helfer zumeist aus dem Kreis der Erzbischöfe , Bischöfe und Reichsäbte kamen. Als das Papsttum die Besetzung dieser Ämter für sich beanspruchte und zunehmend königskritische Leute bestimmte, musste sich das Königtum neue "Beamte" suchen. Diese Funktion erfüllten die Reichsministerialen. Darüber hinaus verwaltete der König das Reichsgut und übte die Regalien aus. Neben dem Reichsgut und den Regalien gehörten die Abgaben aus den Reichsstädten (Reichssteuer) und Reichsvogteien zu den wichtigen Einnahmequellen des Königtums.

Deutschland war im Mittelalter eine Wahlmonarchie, d.h. der deutsche König wurde von den das Volk vertretenden Fürsten gewählt. Obwohl die Wahlfürsten grundsätzlich frei bestimmen konnten, hatte bis Mitte des 13. Jahrhunderts meist derjenige Bewerber die besten Chancen zur Nachfolge auf den Königsthron, der dem vorangegangenen Herrscher sippenmäßig am nächsten stand. So kam es, dass trotz des freien Wahlrechtes immer wieder Vertreter derselben Familie als König nachfolgten.

Zu den Herrscherfamilien im deutschen Reich, die über mehrere Generationen regierten, gehörten die Ottonen (919-1024), die Salier (1024-1225) und die Staufer (1138-1250/54). Ihnen folgten nach dem Interregnum (ca. 1254-1273) die Dynastien Habsburg, Nassau, Luxemburg-Böhmen und Bayern. Nach dem Untergang der Staufer (1254) änderte sich das Wahlverfahren. Nur noch sieben vornehme Fürsten, die sog. Kurfürsten, wählten fortan den König.

Die Kurfürstenwürde hatte sich im Laufe des 13. Jahrhunderts herausgebildet. Die Wahl des Königs, das Kurrecht (Kürrecht) stand nur den sieben Kurfürsten zu: den drei "rheinischen" Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln sowie den vier weltlichen Fürsten, und zwar dem Pfalzgraf bei Rhein, dem Herzog von Sachsen, dem Markgrafen von Brandenburg und (seit 1289) dem König von Böhmen. In dem umfassenden Gesetzeswerk Kaiser Karls IV., in der Goldenen Bulle von 1356, wurde das Wahlrecht der Kurfürsten und der Wahlverlauf bei der Königswahl genau geregelt. Da die Kurfürsten meist einen eher schwachen König wählten, der sich ihren eigenen Interessen nicht allzu sehr in den Weg stellte, nahm die Königsmacht im Laufe der Zeit immer mehr ab. Wenn ein deutscher König oder Kaiser noch über großen Einfluss verfügte, so hatte er dies nur seiner Hausmacht zu verdanken, d.h. seines Familienbesitzes und der daraus hervorgehenden Machtstellung.

Königshöfe, fränkische

Herrschafts- und Wirtschaftszentren.

Bei Königshöfen handelte es sich in fränkischer Zeit um zumeist nicht befestigte Unterkünfte, die jeweils eine Sozial- und Wirtschaftseinheit bildeten und zur temporären Unterbringung und Versorgung des in seinen Herrschaftsgebieten umherreisenden Königs sowie dessen Gefolges dienten. Seit Ende des 8. Jahrhunderts wurde das Hauptgebäude, das Königshaus, zunehmend aus Stein errichtet und die gesamte Anlage mit einer einfachen Befestigung versehen.

Konsole

Auflager bei Bauten.

(franz.) Ein aus Holz, Stein oder Eisen bestehendes, vorkragendes Auflager, das der Unterstützung von Bauteilen (Dienste, Bögen, Gesimse) oder aber auch der Aufnahme von Skulpturen dient. Die Konsole erhält häufig eine besondere plastische Gestaltung, z. B. mit Laubwerk, Engeln oder Tiergestalten.

Konsonant

Mitlaut.

Sprachlaut, der mit Behinderung des Luftstroms (Verschluss, Reibung im Mundraum) gebildet wird, z. B. b, p, f, s, l.

Kontrescarpe (Contrescarpe)

Grabenwand im Befestigungsbau.

Äußere, vielfach nur geböschte, aber auch oft mit Mauerwerk verkleidete Grabenwand.

Kontributionen

Form des Kriegssteuer.

Für den Unterhalt militärischer Besatzungstruppen zwangsweise erhobener Beitrag im besetzten Gebiet.

Konvent

Mönchsversammlung.

Der Konvent (lat.: Zusammenkunft) meint die Versammlung von Mönchen eines Klosters, häufig auch Kapitel genannt, im Kapitelsaal.

Konventualen

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kloster.

Konversen

Laienbrüder.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kloster.

Konzil

Kirchenversammlung.

Bezeichnet die Zusammenkünfte von kirchlichen Amtsträgern oder/und Laien zur Erörterung von Fragen des Glaubens und der Kirche. Es kann damit eine Zusammenkunft aller katholischen Bischöfe, eine auf ein bestimmtes Land begrenzte Bischofssynode oder eine Diözeseansynode gemeint sein.

Kopialbuch

Begriff aus dem mittelalterlichen Urkundenwesen.

Das Kopialbuch, auch Kopiar oder Chartulare genannt, ist eine für den Kanzleigebrauch bestimmte Sammlung von Abschriften, der in einer Kanzlei (eines Empfängers) eingegangenen Urkunden, Brief und sonstigen Schriften. (Vgl. dazu Ingrossaturbuch)

Korinthische Säulenordnung

Säulentypus.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.

Kragstein

Steinauflager.

Aus der Wand vortretender, meist profilierter Stein, üblicherweise als Konsole oder Auflager gedacht (z.B. für Erker, Deckenbalken, Figuren und Balkone).

Krebs (Belagerungsgerät)

Form eines Belagerungsgerätes.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Kreuzer

Währungseinheit.

Kleine Groschenmünze, die Graf Meinhard II. von Görz-Tirol (1258-1296) in Anlehnung an die vorangegangenen Adlergroschen seit 1274 in Meran schlagen ließ, damals (nach ihrem Wert von 20 Veroneser Pfennigen oder Bernern) Zwainziger, in lat. Dokumenten vigintinus oder vigintiarius genannt. Erst im 14. Jh. bekam die Münzsorte den Namen Kreuzer, nach der Darstellung eines Doppel- oder Radkreuzes auf der Vs.; die Umschrift lautet MEINHARDVS, die Rs. COMES TIROL mit der Darstellung des Tiroler Adlers. Das Münzbild blieb lange unangetastet, sogar der Name des ersten Münzherrn auf der Umschrift der Etschkreuzer, bis die Grafschaft 1363 erblich an die Habsburger fiel. Die Beständigkeit des Münztyps und die günstige Lage Tirols, als Handelsplatz zwischen Italien und den deutschen Staaten, waren sicherlich für die weite Verbreitung und die Beliebtheit der in Italien Tirolino genannten Münze mit verantwortlich. Ihr Verbreitungsgebiet dehnte sich von Oberitalien über die Schweiz und Österreich bis nach Mitteldeutschland hin aus. Gewicht und Feingehalt der Kreuzer fielen von ursprünglich ca. 1,63 g (883/1000 fein) auf 1,25 g (832/1000 fein) im Jahr 1361. In Oberitalien wurden die Kreuzer bereits in der ersten Hälfte des 14. Jh.s nachgeahmt, u.a. in Mantua und Verona. Zur Zeit der Schinderlinge, Mitte des 15. Jh.s, begann in Österreich die Kreuzerprägung, allerdings verfiel der Kreuzer schnell zur Billonmünze: Sein Raugewicht fiel unter 1 g, sein Feingehalt in Linz z.B. auf 413/1000, in Enns 1459 sogar auf 187/1000. Erst 1477 wurde die Münzstätte von Meran nach Hall verlegt. Fünf Jahre später wurden die ersten Vielfache, 6- und 12-Kreuzer-Stücke geprägt. Um die Wende vom 15. zum 16. Jh. wurde die Kreuzerprägung von vielen deutschen Münzherren aufgenommen. In Süd- und Südwestdeutschland prägten viele Münzstände vermehrt doppelte und vierfache Kreuzer, sog. Halbbatzen und Batzen. Der Kreuzer war um die Mitte des 16. Jh.s bereits so verbreitet, dass er Eingang in die Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559 fand. Dort wurden die Reichsmünzen nach Kreuzern bewertet. In Süddeutschland kam es zur Festsetzung des Guldens (Rechnungsgulden) auf 60 Kreuzer à 4 Pfennige. Es gab auch 3-, 6-, 7-, 10-, 12-, 15- und 20-Kreuzer-Stücke, die beiden letzteren Vielfache waren vor allem im 17./18. Jh. verbreitet. Das einfache Kreuzerstück wurde zur Kupfermünze. Die Kreuzerprägung wurde in den süddeutschen und einigen mitteldeutschen Staaten bis zur Einführung der Markwährung 1871 beibehalten, am längsten in Österreich bis zur Einführung der Kronenwährung 1892.

Kreuzgang

Wandelgang im Kloster.

Als Kreuzhof bezeichnet man den rechteckigen Hof mit Brunnen und einem Umgang im Zentrum eines Klosters, um den sich die anderen Klostergebäude (Kapitelsaal, Refektorium, Klosterkirche, Wirtschaftsgebäude) gruppierten. Der zumeist überwölbte Umgang um den Kreuzhof wird als Kreuzgang (für die Prozession mit dem Kreuz) bezeichnet.

Kreuzrippengewölbe

Form des Gewölbes.

Das normale gotische Gewölbe, bei dem sich die Rippen wie die Diagonalen in einem Rechteck kreuzen. Dieser Kreuzungspunkt wird meist durch einen Schlußstein hervorgehoben.

Kreuzzüge

Die Kreuzüge des 11.-14. Jahrhunderts hatten vornehmlich die Rückeroberung des "Heiligen Landes" zum Ziel.

Vom Ende des 11. bis Ende des 13. Jahrhunderts wurden mehrere Kriegzüge "im Namen des Kreuzes" gegen die "Heiden" geführt. Nach dem Willen Gottes (Deuts lo volt) sollte Jerusalem und das heilige Land zurückerobert und die morgenländischen Christen vom Joch der Heiden befreit werden. Die durch das Kreuz gekennzeichneten Kreuzfahrer verpflichteten sich durch ihr Gelübde zum Kampf für das Erbe (haereditas) Christi und erlangten dadurch für sich und ihre in der Heimat verbliebenen Angehörigen rechte und Privilegien. Sie erwarteten als Lohn für die Kreuzfahrt neben anderen Gnaden die Vergebung ihrer Sünden.

Kreuzzug und Kreuzzugsgedanke sind vorgebildet in der bis ins christliche Altertum zurückgehenden Jerusalemverehrung und Heilig-land-Wallfahrt, dem schon von den Kirchenvätern sanktionierten Heiligen Krieg sowie den i, 11. Jahrhundert von Päpsten und Bischöfen angeregten Feldzügen gegen "heiden" und Kirchenfeinde.

Ausschlaggebend für diese "bewaffneten Pilgerfahrten" waren aber nicht nur religiöse, sondern auch herrschaftliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen.

Anlass für den 1. Kreuzzug (1096-1099) unter Papst Urban II. war die Bitte Kaiser Alexios von Byzanz um militärischen Beistand gegen die Seldschuken, nachdem diese Anatolien erobert hatten. Der Papst hielt am 27. Nov. 1095 in Clermont in Zentralfrankreich eine demagogische Rede wider die Heiden, zu der so viele Menschen kamen, dass die große Menge in der Kathedrale keinen Platz fand und der Papstthron auf der Wiese davor aufgestellt werden musste. Über 100.000 Menschen folgten danach dem Aufruf Urbans II., der den Teilnehmern den Erlass ihrer Sünden versprochen hatte. Sie zogen plündernd gegen das Heilige Land und "befreiten" Jerusalem, indem sie dort ein Blutbad anrichteten.

Die Kreuzzüge schufen zum ersten Mal eine Art europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Die mitteleuropäische Kunst des 12./13. Jahrhundert wurde vor allem durch die Eroberung Konstantinopels im 4. Kreuzzug (1204) stark beeinflusst. Damals gelangten viele byzantinische Kunstwerke als Beutestücke nach Italien und inspirierten mit ihrer Formensprache die ansässigen Künstler.

Folgende Kreuzzüge gab es:

  • 1189-1204 3. Kreuzzug
  • 1202-1204 4. Kreuzzug
  • 1212 Kinderkreuzzug
  • 1217-1221 5. Kreuzzug
  • 1228-1229 Kreuzzug Kaiser Friedrichs II.
  • 1248-1254 6. Kreuzzug
  • 1270-1275 7. Kreuzzug

Kroijiere

Funktionsträger beim Ritterturnier.

Kroijiere waren mittelalterliche Turnierrufer. Die Kroijiere stellten den vornehmen Damen und Herren auf den Tribünen und dem anderen Publikum rund um das Turnierfeld die einzelnen Teilnehmer vor. Man lobte und pries ihre Namen und würdigte das von ihnen geführte Wappen.

Krypta

Kirchenraum.

Die Krypta (griech. ,versteckt') ist ein gewölbter Raum unter dem Kirchenchor. Der Raum war Gebetsstätte und Ort eines Heiligengrabs.

Kryptoportikus

Eine Porticus, die teilweise oder ganz unterirdisch verläuft. In der Villenarchitektur wird auch ein oberirdisch verlaufender überdachter, von seiner Umgebung abgeschlossener Wandelgang so bezeichnet.

Siehe auch Porticus

Kumpf

Gewichts- bzw. Hohlmaß.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Kurfürsten

Die Kurfürsten (Wahlfürsten) galten als "Säulen des Reiches" und repräsentierten gemeinsam mit dem Kaiser das Reich.

Das Kurfürstenkollegium konnte schon im Spätmittelalter als eine repräsentative Korporation für das ganze Reich verbindlich handeln, indem es den Kaiser wählte. Nach ursprünglichen Vorstellung vom Wahlrecht des ganzen "Volkes" verfestigte sich seit dem Hochmittelalter die Gruppe der Kurfürsten als alleinige Königswähler. Kurfürsten waren: die drei rheinischen Erzbischöfe Mainz, Köln, Trier; der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Die Herausgehobenheit wurde nachträglich begründet und legitimiert mit der Erzämtertheorie: Die weltlichen Kurfürsten versahen am Königshof die Hofämter Mundschenk, Truchseß, Marschall, Kämmerer. Die drei geistlichen Kurfürsten hatten die Ämter von Reichserzkanzlern inne: Mainz für Deutschland, Köln für Italien, Trier für "Gallien". Der Pfalz kommt im fränkisch-rheinischen, westlichen Teil d
es Reiches, Sachsen im östlichen Teil das sog. Reichsvikariat zu, d.h. das Recht zur Vertretung des Königs bei Thronvakanz. Das Kurfüsrtenkolleg wurde in der Goldenen Bulle von 1356 als feste Korporation mit bestimmten gemeinsamen Privilegien endgültig festgeschrieben und entwickelte sich zums institutionellen Zentrum der Reichsverfassung. Die Goldene Bulle stellte sicher, daß es bei der Königswahl immer zu einer eindeutigen und sicheren Entscheidung kam. Dazu dienten Bestimmungen, die sicherstellten, daß sich die Zusammensetzung des Kollegiums nicht änderte (Festlegung des Erstgeburtsrechts und Unteilbarkeit der Kurländer), daß es nicht zu Rangkonflikten kam (Fixierung des zeremoniellen Rangs im Gehen, Stehen und Sitzen); daß die Kurfürsten sich allein versammeln durften, und - das wohl wichtigste - daß grundsätzlich das Mehrheitsprinzip galt. Das Kurfürstenkollegium repräsentierte das Reich als Ganzes in einem doppelten Sinne: Die Kurfürsten konnten verbindlich für das Ganze handeln und sie repräsentierten das Reich gemeinsam mit dem Kaiser in dem Sinne, daß ihr gemeinsames, feierliches öffentliches Auftreten die Majestät des Reiches sichtbar zur Erscheinung brachte. Deshalb sind auf Abbildungen "des Reiches" sehr oft allein Kaiser und Kurfürsten dargestellt.
(Text: Uni Münster) Vgl. auch den Artikel Adel

Kurtine

Abschnitt der Wehrmauer.

Als Kurtine bezeichnet man den zwischen zwei Wehrtürmen oder anderen militärisch markanten Punkten gelegenen, meist geradlinig verlaufenden Abschnitt einer Wehrmauer (Burg oder Festung).

Kustodia

Kirchengerätschaft.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Monstranz

Kyeser, Konrad

Mediziner und Kriegstechniker des 14.und 15. Jhs.

Näheres zu Konrad Kyeser finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Laibung (Leibung)

Architektonischer Begriff.

Senkrechte, meist schräg verlaufende Schnittfläche in einer Mauer an Türen und Fenstern, auch innere Fläche eines Bogens oder Gewölbes.

Laien (Theologie)

Gläubige ohne Priesterweihe

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Klerus.

Lambdazismus

Wandel von Konsonanten (z. B. "d" und "t") zu "l", wenn zwischen Vokalen stehend.

Bsp. Bruder > Bruler (s. Kleiner linksrheinischer Dialektatlas, Karte 10 BruderBruder)typo3/#_msocom_1

Landesherrschaft

Die Herrschaft über ein Territorium.

Seit dem 11. Jahrhundert entstehende, im 13. Jahrhundert ausgebildete tatsächliche Gewalt, bestehend aus einem Komplex von teils staatlichen, teils privaten Rechten und daher mit den verschiedensten Ausdrücken bezeichnet, ausgeübt innerhalb eines bestimmten Gebietes, des Territoriums. Der Inhaber der Rechte wurde dadurch zum Landesherrn. Ursprung und wesentlicher Inhalt der Landesherrschaft war die Gerichtsgewalt des Herren, der sich nach und nach auch die übrigen Hoheitsrechte angliederten, aber so dass auch späterhin der Landesherr vor allem Gerichtsherr war, bis endlich, indem die verschieden Rechte zu einer Einheit verschmolzen, die Landesherrschaft zu einer tatsächlichen Staatsgewalt wurde. Zuerst, bereits zu Beginn des 13. Jahrhunderts, wurde sie nach oben abgeschlossen, während die Abschließung nach unten erst im 15. Jahrhundert vollzogen war.

Landfrieden

Vertragsmäßiger Gewaltverzicht im mittelalterlichen Recht.

Landfrieden tauchen in Frankreich schon zu Beginn des 11. Jahrhunderts auf, in Deutschland erst ca. 100 Jahre später. Vorläufer dieser Einrichtung war in fränkischer Zeit (9./10. Jahrhundert) der allgemeine Volksfriede. Zum Landfrieden traten die sog. Provinziallandfrieden hinzu, die auch Territorialfrieden genannt werden. Diese galten für bestimmte Gebiete und ersetzten zeitweise den Reichsfrieden.

Ein Landfrieden entstand, wenn sich mehrere Fürsten und Städte in einem Bündnis darauf verständigten, in einem präzise umrissenen Gebiet (Landfriedensbezirk, Landfriedenskreis) alle willkürlichen Gewaltakte zu verbieten. Als "Polizei" wurde ein Truppenkontingent zusammengestellt, das Landfriedensbrecher dingfest machte und dem Landfriedensgericht überstellte. Dieses kommissarische Landfriedensgericht verhandelte dann unter der Leitung eines Landfriedenshauptmannes und mehreren Beisitzern gegen die des Landfriedensbruches angeklagten Herren. Der Landfriedenshauptmann wurde vom König ernannt, der offiziell oberste Instanz des Landfriedens war. Anfänglich war der Landfriedenshauptmann ein Fürst, seit Ende des 13. Jahrhunderts wurde vielfach ein Reichslandvogt (Reichsvogt) mit diesem einflussreichen Amt betraut.

Landgraf

Adelsmitglied.

Seit Beginn des 12. Jahrhunderts vorkommender Titel unsicherer Bedeutung, wahrscheinlich ein Graf, der seine Gewalt im alten territorialen Umfang behauptet hatte. In Thüringen scheint der Titel auf den Vorsitz im Landfriedensgericht zurückzugehen. Irgendwelche besondere reichsrechtliche Bedeutung hatte der Landgraf nicht. Der Titel blieb in Thüringen bis 1806 erhalten, in Hessen-Homburg bis 1866.

Landrecht

Allgemein gültiges Recht.

Im Mittelalter das allgemein geltende Recht, soweit es nicht für bestimmte Personen (z.B. Lehenrecht) oder Orte (Stadtrecht) durch andere Rechte ersetzt war. Landrecht nennt man auch das Landrecht aufzeichnende Rechtsbuch, auch eine Landesordnung.

landsässig

Einem Landesherren untertänig.

Im Gegensatz zu "reichsunmittelbar" jede Person, die einem Landesherrn unterworfen war. Doch auch die Herren selbst waren landsässig, so spricht man von "landsässigen Fürsten" und "landsässigem Adel".

Landsknecht

Besoldeter Krieger zu Fuß (15. und 16. Jahrhundert).

Die Blütezeit der Landsknechte (Lanzknechte), eines besoldeten Kriegers zu Fuß, reichte vom Ende des 15. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Das erste Landsknechtheer (1486 erstmals so benannt) stellte Kaiser Miximilian I. auf. Die Söldner wurden von Hauptleuten angeworben, die ihrerseits einem Feldhauptmann unterstanden. Da die Landsknechte alle aus "deutschen Landen" stammten, bürgerte sich schon bald der Name Landsknecht ein. Obwohl die Soldaten für Bekleidung und Bewaffnung selbst aufkommen mussten, boten die ein Regiment bildenden 10-16 "Fähnlein" (300-500 Mann) ein malerisches, aber ziemlich einheitliches Bild, da sie sich dem Zeitgeschmack entsprechend gleichförmig kleideten.

Auffallend an der Gewandung der Landsknechte sind vor allem an den Armen und den Oberschenkeln die vielen mit buntem Stoff unternähten Schlitze. Kennzeichnend für die Kleidung waren die Heerpauke und die Ausbildung der Braguette (Schamkapsel). Es gab Landsknechthaufen, die mit Katzbalgem, und solche, die mit Bihändern oder Stangenwaffen (Hellebarden) ausgerüstet waren. Da im Dreißigjährigen Krieg die Kriegsknechte nicht mehr nur aus deutschen Landen stammten, verlor sich die Bezeichnung im 17. Jahrhundert.

Landstände

Politische Vertretung der Untertanen gegenüber dem Landesherrn.

Die durch Geburt (Adel), Beruf (Geistlichkeit) oder rechtliche Stellung (Städte) zusammengeschlossenen Gruppen eines Territoriums (daher Territorialstände), die sich als Landtag versammelten, allein hierzu das Recht besaßen und dem Landherrn gegenüber das Land vertraten; weiterhin überhaupt jede Vertretung des Landes als Landtag, auch wenn es sich nicht um eigentliche Stände, sondern um Abgeordnete handelte.

Landwehr

Grenzsicherung eines Territoriums.

Sicherung eines Gebietes durch Graben und Wall mit Palisade oder Hecken (Gebück).

Latènezeit

Latènezeit wird die jüngere Eisenzeit in Mitteleuropa genannt. Sie umfasst den ungefähren Zeitraum vom 5. - 1. Jahrhundert v. Chr.

Die Latènezeit ist nach dem Fundort La Tène bei Thielle am Neuenburger See in der Schweiz benannt. Entdeckt und eingeteilt wurde diese Epoche nach der Mitte des 19. Jahrhunderts. In der Literatur wird der Begriff meist synonym für die jüngere Eisenzeit in Mitteleuropa verwendet. Im Allgemeinen wird die Latènezeit von der Archäologie drei- oder viergeteilt. Eine grobe Aufteilung sieht eine Frühlatènezeit – manchmal aufgeteilt in A und B - (5. und 4. Jahrhundert v. Chr), eine Mittellatènezeit (3. und 2. Jahrhundert v. Chr.) und eine Spätlatènezeit (1. Jahrhundert v. Chr.) vor.[Anm. 8]
Eine genauere Untergliederung:[Anm. 9]

  • Frühe Latènezeit (Lt A + Lt B): 475/450-275 v. Chr.
  • Lt A 475/450-375 v. Chr.
  • Lt B 375-275 v. Chr.
  • Mittlere Latènezeit (Lt C): 275-150 v. Chr.
  • Späte Latènezeit (Lt D): 150-15/0 v. Chr.

(Text: Lutz Luckhaupt)

Laudes

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Laudes bezeichnet das Morgengebet.

Laut (Sprache)

kleinste Einheit einer lautsprachlichen Äußerung

kleinste Einheit einer lautsprachlichen Äußerung, d.h. Vokale und Konsonanten, s. Artikulation

Ledigmann

Vasall, der einem Lehnsherrn besonders verbunden ist.

Seit Mitte des 11. Jahrhunderts in Frankreich aufkommende Bezeichnung für das Lehensband im strengen Sinne, wonach der Vasall (Ledigmann), der von mehreren Herren Lehen trug (Doppelvasall), nur demjenigen in den Krieg folgte, dem er eine ligische Huldigung geleistet hatte. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur die einfache Huldigung, d.h. einen Treueeid unter Vorbehalt der Rechte gegen den ligischen Lehnsherrn. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur ein Minimum an Diensten, Heerfolge in der Regel überhaupt nicht. In Deutschland kam die Legeitas nur im Westen vor, und zwar in der Regel in der Form, dass der Ledigmann (Ledigburgmann) sich von einem gewöhnlichen Vasallen dadurch unterschied, dass er dem Herrn auch in Privatfehden zu folgen hatte und ihm die geliehene Burg als Lediglehen (Ledighaus, Ledigburglehen) offen halten musste.

Legstück

Artilleriegeschütz.

Das Legstück, ein schweres Rohrgeschütz des 14./15. Jahrhunderts wurde am Boden liegend abgefeuert. Bei Belagerungen musste zunächst eine Holzbettung gezimmert und das Geschütz darin fixiert werden oder man sicherte es am rückwärtigen Ende mit in den Boden getriebenen Holzpflöcken. Nur so war es möglich, das Geschütz auszurichten und vor allem den Rückstoß abzufangen. Kleinere Legstücke wurden zusammen mit der Holzverschalung an den Einsatzort transportiert.

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

(Text: Stefan Grathoff)

Lehensauflassung

Form der Lehnsübergabe.

Die Auflassung des Lehens an den Lehnsherrn durch den bisherigen Mann bei völliger Entäußerung der diesem zustehenden Rechte am Gut. Siehe auch unter dem Begriff "Auflassung".

Lehensauftragung

Form der Güterübertragung.

Auflassung eines Gutes an einen Herrn. Dies geschah aber in der Absicht, das veräußerte Gut jetzt aber als Lehen zurückzuerhalten. Die beiden Akte mussten zeitlich getrennt sein waren aber eng miteinadner verbunden. Bei dem Gut handelte es sich entweder um Eigengut (Allod) oder um ein Lehen, das bisher von einem anderen Herrn lehnsrührig war.

Lehensbrief

Urkunde über die Vergabe oder Erneuerung eines Lehens.

Zuerst, seit dem 13. Jahrhundert, schriftliche Bezeugung eines  Belehnungsaktes in besonderen Fällen, später dann Bestätigung desselben, endlich vollständig an dessen Stelle tretend. Vgl. auch den Begriff "Revers".

Lehensburg

Eine Burg, die zu Lehen vergeben wurde.

Für viele Ritter, die nicht genügend Geld besaßen, um sich eine eigene Burg zu bauen, war die Lehnschaft die einzige Möglichkeit, zu einem repräsentativen Wohnsitz zu gelangen. Der Lehnsmann wurde darüber hinaus zu einem mehr oder weniger reichen Mann. Das Lehen schloss nämlich nicht nur den Grund und Boden des Burgbezirkes ein, sondern auch die Herrschaft über die auf dem Besitz lebenden Bauern und Dorfbewohner. Von diesen konnten Naturalabgaben und Geldzinse verlangt werden. Weitere Einkünfte flossen aus Zehntrechten, Münzabgaben, Mühlen- und Backhausgebühren u.s.w. Gleichzeitig wurden diese Lehnsleute durch die Bestimmungen des Lehnsvertrages eng an den Lehnsherrn gebunden, denn sie durften in der Regel keinem anderen als ihrem Lehnsherrn helfen und standen somit etwaigen Konkurrenten nicht zur Verfügung.

Im Lehnsvertrag wurden die Pflichten und Rechte des Lehnsmannes festgelegt. Zu seinen Hauptpflichten gehörte es, seinem Lehnsherrn militärisch und als Ratgeber beizustehen. Der Lehnsmann musste die Lehnsburg pfleglich behandeln und durfte keine Burganteile ohne Zustimmung seines Lehnsherrn verkaufen oder verpfänden. Ursprünglich galt eine Belehnung nur so lange, wie der Lehnsmann lebte. Nach seinem Tod fiel die Burg wieder an den Lehnsherrn zurück (Mannfall). Doch setzten die Lehnsleute bald durch, dass ihr Lehen auch auf ihren Sohn überging; die Lehen wurden erblich. Jetzt war es dem Lehnsherrn kaum mehr möglich, seine Lehnsburg wieder in seine direkte Verfügungsgewalt zu bringen. Nur wenn es ihm gelang, seinem Lehnsmann Verfehlungen nachzuweisen, konnte der Herr den Vertrag kündigen und das Lehen wieder an sich nehmen. Dies galt vor allem, wenn der Vasall sein Lehen vernachlässigte, dem Herrn die Gefolgschaft verweigerte, die Lehnsburg Feinden des Burgherrn als Stützpunkt überließ oder Teile der Burgherrschaft ohne Erlaubnis veräußerte.

Es gab aber auch Burgbesitzer, die in einer Notsituation Schutz bei einem mächtigen Herrn suchen mussten. Dieser gewährte seine Hilfe nur unter der Bedingung, dass man ihm die Burg schenkte. Er gab sie dem ehemaligen Eigentümer sofort wieder als Lehensbesitz zurück. Dieses Lehnsauftragung genannte Verfahren war für beide Seiten von Vorteil: Der Lehnsherr erwarb das Obereigentum an einer fremden Burg. Der Lehnsmann gab zwar Eigentum auf, an seinem Leben änderte sich aber eigentlich nichts. Er wohnte und herrschte im großen und ganzen wie bisher auf der Burg. Im Fall eines Angriffs hatte er Anspruch auf die Hilfe seines Lehnsherrn, da er unter dessen Schutz und Schirm stand. Allerdings war der Lehnsmann auch verpflichtet, seinen Herrn in eine Fehde zu begleiten (Heerfolge) und seine Lehnsburg als Offenhaus zur Verfügung zu stellen.

(Text: Stefan Grathoff)

Lehensdienst

Aus einem Lehnsverhältnis erwachsende Pflichten des Mannes.

Nach deutschem Recht bestand der Lehensdienst (vgl. Lehen) aus:
1. Herrfahrt, die nur Reichskriegsdienst war, sechs Wochen und drei Tage innerhalb des Reiches auf eigene Kosten. Zum Romzug (auf Reichskosten bis zur Krönung) war jeder verpflichtet, der Reichsgut zu Lehen hatte. In Privatfehden brauchte nur der Ledigmann und der Ministeriale dem Herrn zu folgen. Seit der Ausbildung der Landeshoheit trat der Landesherr an die Stelle des Königs und schon im 16. Jahrhundert war der Reichskriegsdienst nur noch Ausnahme. Auch im Territorium wurde der Lehensdienst mehr und mehr beschränkt, die persönliche Ableistung durch den Lehnsmann wurde nicht mehr gefordert, sondern geschah durch geworbene Lehnsreiter und seit dem 17. Jahrhundert trat die Ablösung in Geld in Form einer jährlichen Abgabe an Stelle des Lehnsdienstes
2. Hoffahrt, die Pflicht des Mannes, dem Herrn im Rat (Mannentage) und Gericht (vgl. Lehnsgericht) zu dienen.
3. Ferner hatte der Mann den Herrn zu "ehren" (Formen dieser Pflicht waren z.B. Steigbügelhalten und Führen des Pferdes sowie das "Herr" nennen").

Lehensherrlichkeit

Überordnung des Lehnsherrn über den Lehnsmann.

Beim Lehen die Stellung des Herrn gegenüber dem Mann. Die Lehensherrlichkeit heißt beim Reichslehen Reichslehenschaft.

Lehenshoheit

Dem Landesherren als solchem zustehende oberste Lehensherrlichkeit über alle Lehen seines Landes.

Lehenswesen

Mittelalterliche Herrschafts- und Eigentumsordnung.

Das Lehnswesen entwickelte sich seit dem 8. Jahrhundert im Frankenreich durch die Verleihung von Grundstücken, Dörfern u.a. seitens der Könige und Großen an von ihnen Begünstigte. Damit wurde ein persönliches Dienst- und Treueverhältnis begründet, das unter der vorherrschenden Naturalwirtschaft nur durch die Verleihung von Land zur beschränkten Nutzung abgegolten werden konnte. Dieses Lehnsverhältnis beruhte auf der Idee des geteilten Eigentums, wobei das Obereigentum dem Lehnsherrn und das Unter- oder Nutzungseigentum dem Vasallen (Lehnsmann) zustand. Letzterer erhielt sein Gut zum Besitz und Genuss gegen die Verpflichtung zu besonderer Treue, wie Leistung von Ritterdiensten im Kriege und Hofdiensten im Frieden. Daher der Begriff Rittergüter. Er bekam das Gut geliehen, ursprünglich bis auf Widerruf, später auf Lebenszeit, bis endlich der Lehnsbesitz zu einem vererbbaren und veräußerlichen Recht wurde.

Beschränkungen durch besondere Rechtsgrundsätze bildete das Lehnsrecht. Zur Lehnsfolge waren anfangs nur die männlichen Nachkommen des Vasallen befähigt, und daher gab es nur Mannlehngüter. Später wurden auf Antrag teilweise auch Frauen zur Lehnsfolge zugelassen. Diese Güter wurden Mann- und Weiberlehen, Kunkellehen oder auch Söhne- und Töchterlehen genannt. Die Erwerbung eines Lehens erfolgte nicht nur durch einen bloßen Erbfall, sondern erst durch die feierliche Belehnung oder Investitur seitens des Lehnsherrn oder eines von ihm Beauftragten. Der Vasall musste den Lehnseid leisten, worauf die Erteilung des Lehnsbriefes, häufig erst nach Monaten, erfolgte. Die Fähigkeit der Lehnsfolge war in der Regel durch die Abstammung aus vollgültiger Ehe gewährleistet. An erster Stelle waren die männlichen Abkömmlinge des verstorbenen Vasallen zur Lehnsfolge berufen. Ein einziger Sohn erhielt das Lehen allein, mehrere Söhne folgten zu gleichen Teilen nach Köpfen und Enkel nach Stämmen, indem diese an die Stelle des vor dem Großvater verstorbenen Vaters traten. Abweichungen beruhten entweder auf der ersten Belehnung oder auf einem - mit Zustimmung des Lehnsherrn - geschlossenen Vertrag des Lehnsinteressenten. Deren Verzicht galt zugleich für deren Nachkommen, wie auch der letzte Wille eines Vasallen für seine Abkömmlinge bindend war.

Lehnwort

integriertes Fremdwort

Für weitere Informationen s. Entlehnung.

Lemma

Grundform eines Wortes.

In Sprachatlanten stellen die Lemmata den standarddeutschen Oberbegriff für die lokalen/regionalen Varianten dar; unter Hahn sind z. B. GockelGickelHahnengockel zusammengefasst.

Lettner

Bauelement in Kirchen.

Der Lettner (lat. ,lectorium') ist eine Art Schranke und Trennwand (aus Stein oder Holz) mit ein oder zwei Durchgängen zwischen Chor und Langhaus, die den Priesterraum vom Laienraum trennt (siehe auch Chor). Der Lettner kann als Tribüne gestaltet sein, unter der ein Altar steht und deren Empore über eine Treppe erreichbar ist und Raum für Musikdarbietungen und Lesungen bietet (Beispiel: Liebfrauenkirche Oberwesel).

Letze

Bauelement

Mittelalterliche Bezeichnung für vorkragende, hölzerne Wehrgänge oder Schießerker an Burggebäuden.

Letzter Ritter

Übliche Bezeichnung für Kaiser Maximilian I. von Habsburg (1486-1519).

Als sich die politische Landschaft zu ändern begann, wandelte sich auch die Funktion des Ritters. Die vielen kleinen Rittergüter wurden im Laufe der Zeit von mächtigeren Gebietsherren aufgekauft und vereinnahmt. Viele Ritter verloren so ihre relative Selbständigkeit als Lehnsmann und mussten sich bei mächtigen Herren verdingen, die sie für ihre Dienste nur noch mit Geld bezahlten. Die Entwicklung vom Lehnsmann zum bezahlten "Untertan" bedeutete einen entscheidenden Strukturwandel, der das Ende des Feudalismus einleitete und den Weg zum Staat ebnete.

Viele Ritter konnten sich den neuen Verhältnissen nicht anpassen und gerieten ins Abseits. Ihr wirtschaftlicher und sozialer Niedergang zog sich über mehr als zwei Jahrhunderte hin. Als "letzter Ritter" wird gemeinhin Kaiser Maximilian I. von Habsburg (1486-1519) bezeichnet. Mit der Verkündigung des "Ewigen Landfriedens" und der Modernisierung des Kriegswesens hatten die Ritter ihre Bedeutung endgültig verloren.

 

Leuge

Römisches Längenmaß.

Eine Leuge beträgt gewöhnlich 2,2, km. An den Fernstraßen der Römer in Gallien standen sog. Leugensteine, die vornehmlich die Entfernung zum nächsten Hauptort der Civitas bezeichneten. 

Lexem

Morphem mit lexikalischer Bedeutung.

Lexeme sind autosemantisch (heißt: sie tragen eine eigene Bedeutung); z. B. sag- in sagt, oder auch: Hund, Zeit.

lexikalisch

Zum Wortschatz gehörig.

 

Ligatur

In der Paläographie Verbindung von Buchstaben.

Organische Verbindung zweier oder mehrerer benachbarter Buchstaben, beispieslweise die Verbindung von e und t zur &-Ligatur.

Limes

Römischer Grenzwall zur Abwehr der Germanen.

Zur Abwehr der Germanen schoben die Römer die Grenze bis in den Taunus vor. Ab ca. 80 n. Chr. legten sie einen befestigten Grenzwall (Limes) an, der römisches und germanisches Gebiet trennte. Der Limes ermöglichte eine ungestörte Siedlungsentwicklung im Hinterland. Keltische und römische Kultur verschmolzen miteinander ("Romanisierung").

Die römische Kultur war vor allem eine städtische Kultur. Mainz entwickelte sich zur Hauptstadt der Provinz Germania superior. Neben den Hauptorten Noviomagus (Speyer), Borbetomagus (Worms), Mogontiacum (Mainz), Confluentes (Koblenz), Colonia (Köln) wurden entlang des Rheines in regelmäßigen Abständen auch kleinere Militärstationen angelegt. Solche befanden sich in Bacharach, Bingium (Bingen) und Buconica (bei Nierstein/Oppenheim). Ein System gut ausgebauter Straßen erschloss die Region, um Truppen und Güter schnell an den Rhein schaffen zu können.

Bei der Besiedlung des Landes kehrte man vom keltischen Prinzip der Siedlungen ab und legte einzelne Hofstellen (villae rusticae) an, die die Garnisonsstädte mit Lebensmitteln versorgen sollten. Daher konzentrierten sich die villae in der Umgebung von Siedlungen.

Linie (Längenmaß)

Altes Längenmaß (rund 2mm).

Die Linie ist ein sehr kleines Längenmaß. Es ist durch die Unterteilung des Zolls in 10 (dezimal) oder 12 (duodezimal) Teile definiert. In Preußen war eine Linie 2,18 mm lang. Bei der Definition der Linie durch dezimale Teilung des Zolls wird sie in 100 Punkte geteilt, bei der Definition durch duodezimale Teilung wird die Linie in 144 Punkte gegliedert.

Lisene

Mauerblende.

(von franz. ,lisière' = Rand). Flacher, wenig vortretender, auf einer Mauer senkrecht aufgelegter Wandstreifen (Band) häufig ohne Basis und Kapitell (im Unterschied zum Wandpfeiler und Pilaster), oft durch Blendbögen oder Bogenfries verbunden. Lisenen dienten zur Gliederung und Dekoration der Fassaden und Innenraumwände, besonders an romanischen Bauwerken.

Lohgerber

Das Handwerk der Lohgerberei war eine spezialisierte Form der Gerberei, die Rinderhäute zu Leder verarbeitete.

 

Der Name Lohgerber weist auf das übliche Gerbmittel, die Lohe, hin, die überwiegend aus Eichen- oder Fichtenrinden gewonnen wurde. Diese Rinde wurde in Mahlmühlen (Lohmühlen) unter Zusatz von Wasser zerkleinert und weiter verarbeitet. Wegen der rötlichen Farbe der Gerbsud wurden die Loher (Löher) auch Rotgerber genannt. Neben Gerbmitteln aus pflanzlichen Stoffen wurde in Hachenburg auch mit tierischen Fetten gegerbt. Von diesen Sämischgerbereien leitet sich die in Hachenburg oft genannt Berufsbezeichnung Simsgerber ab. Die so gewonnenen Häute werden heute auch als "Waschleder" bezeichnet, da "sämischgares" Leder gewaschen werden kann. Die Weißgerber haben ihren Namen von einer Form der Mineralgerberei, die sich des Alaun und Kochsalzes als Hilfsmittel bedient. Weißgerber liefern besonders weiches und feines Feder, das sich für Taschen, Gürtel eignet und auch von Schustern und Buchbindern gerne verarbeitet wird.

Literaturhinweise: Moog, Gerhard E.: Der Gerber. Handbuch für die Lederherstellung. Stuttgart 2005; Helmut Ottiger, Ursula Reeb: Gerben: Leder und Felle. Stuttgart 2004.

 

Lohgerbern

Das Handwerk der Lohgerberei war eine spezialisierte Form der Gerberei, die Rinderhäute zu Leder verarbeitete.

siehe Eintrag Lohgerber

Lohstein

Besonders leichter Backstein.

Der Lohstein, ein durch Beimengung von Gerberlohe, die beim Brennen Hohlräume hinterlässt, besonders leichter Backstein. Wurde in der Gotik für Gewölbe verwendet.

Lot

Das Lot diente als Gewicht und zur Bestimmung des Feingehalts bei Silbermünzen. Als Gewicht ist es wohl mit der Einführung der Gewichtsmark (Mark I) im 12. Jh. entstanden. Als 1/16 Mark war das Lot den Schwankungen der Gewichtsmark unterworfen. Als Feingewicht wurde das Lot - seit dem 17. Jh. in 18 Grän unterteilt - zur Bestimmung des Silbergehalts verwendet. Das heißt, bei einem Gesamtgewicht von 1000 g Metall entsprach 1 Lot (0,0625 g Feinsilber) als Feingewicht 62,5 g Silber, 8 Lot demnach 500 g und 16 Lot 1000 g. Die Mark war in 16 Lot (288 Grän) unterteilt. Der Ausdruck "eine lötige Mark" wurde jedoch in einer ganz speziellen Bedeutung benutzt, nämlich im Sinne von einer Mark, die das "rechte Gewicht" an Edelmetall enthielt.

Lunula

Teil der Monstranz.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Monstranz.

Mage (Agnat)

Verwandter.

Die Magschaft sind im weiteren Sinne die Blutsverwandten (Gatten, Gesippen, Holden, Magen), im engeren Sinne die Verwandten außerhalb der Hausgenossenschaft (Busen, d.h. Sohn und Tochter, Vater und Mutter, Bruder und Schwester), die "Neffen" und "Nichten" im weitesten Sinne.

Mainzer Stiftsfehde

Kriegerischer Konflikt um den Titel des Mainzer Erzbischofs (1459-1463).

Der am 18. Juni 1459 zum Erzbischof gewählte Graf Diether von Isenburg-Büdingen führte zunächst gemäß seiner Wahlkapitulation einen Krieg gegen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, erlitt jedoch am 4. Juli 1460 in der Schlacht bei Pfeddersheim eine Niederlage und mußte sich anschließend im Hemsbacher Vertrag (4. August 1460) mit dem bisherigen Gegner verbünden.

Der so in die gegen Kaiser Friedrich III. agierende Opposition eingereihte Diether wurde am 21. April abgesetzt. Am 8. August 1461 wurde sein Gegenkandidat, Graf Adolph II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein, providiert; ihm schloss sich die Mehrheit des Domkapitels an, der Sekundarklerus blieb gespalten, die Stadt Mainz blieb nach Abschluss eines Schutzvertrages am 2. Dezember 1461 auf der Seite Diethers, zu dem auch Graf Philipp von Katzenelnbogen stand. Der Pfälzer Kurfürst finanzierte Diethers Krieg gegen Pfandabtretung der Erzstiftsteile an der Bergstraße. Mainzer Territorialpositionen in Oberhessen wurden an Landgraf Heinrich III. verpfändet. Adolph II. verbündete sich mit dem Trierer Kurfürsten Johann II. und dessen Bruder Karl in der Markgrafschaft Baden sowie dem Landgrafen Ludwig II. von Niederhessen. Entscheidend für die machtpolitische Auseinandersetzung wurde der Pfälzer Sieg bei Seckenheim am 30. Juni 1462 über die Nassauer Bundestruppe. Andererseits behauptete sich Adolph im Rheingau und in Bingen. Ehe die Pfälzer-Isenburger Verbündeten weitere Aktionen gegen ihn unternehmen konnten, überrumpelten Nassauer Streitkräfte am 28. Oktober 1462 Mainz und vertrieben die isenburgischen Anhänger. Adolph II. kassierte am 30. Oktober 1462 alle Privilegien, so dass die Stadt ihre Freiheiten verlor. Im Zeilsheimer Vertrag (5. Oktober 1463) verzichtete Diether auf das Erzbistum. Als Folge der Fehde für das Erzstift Mainz ging der Besitz im Naheraum, weitgehend der in Hessen verloren.

(Aus: Alois Gerlich: Mainzer Stiftsfehde, in Lexikon des Mittelalters VI, Spalte 144-145)

Malter

Hohlmaß.

Früheres Getreidemaß (Hessen: 1 Malter = 128 l; Preußen: 659,55 l). Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts fasste das Malter = 4 Simmer = 16 Kumpf = 64 Gescheid = 256 Mäßchen = = 128,01 Liter (128 Liter (seit 1818).

Malteser

Katholischer Zweig des alten Johanniterordens.

Der Malteserorden - mit vollem Namen "Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta" - ist der katholische Zweig des alten Johanniterordens. Nachdem der Ordensstaat der Johanniter auf der Mittelmeerinsel Rhodos 1522 von den Türken erobert worden war und der deutsche Ordenszweig Brandenburg sich der Reformation angeschlossen hatte, konnte der katholische Zweig neu aufgebaut werden. Er erhielt von Kaiser Karl 1530 die Insel Malta - daher die Bezeichnung "Malteser" - als Lehen und konnte nun dort seine Wirksamkeit entfalten. Dabei entstanden die modernsten medizinischen Einrichtungen der damaligen Zeit, erneut wurden Festungen und eine Flotte zur Verteidigung des Abendlandes gegen die Türken aufgebaut. 1548 erhielt der Großprior in Deutschland von Kaiser Karl V. für sich und seine Nachfolger die Würde eines Reichsfürsten.

Der Belagerung von Malta durch das Türkenheer im Jahr 1565 konnte der Malteserorden widerstehen. Aber während der Reformation verloren die Malteser ihre englischen und deutschen, während der Französischen Revolution ihre französischen Besitzungen, dennoch spielte der Orden bis weit ins 19. Jahrhundert hinein in der europäischen Geschichte eine bedeutende Rolle. Die Russen boten sich als Schutzmacht an, doch konnte das napoleonische Heer die Insel 1798 - nach fast 270 Jahren Ordenspräsenz auf Malta - kampflos einnehmen; letzter Großmeister des Ordens in Malta war der Deutsche Ferdinand von Hompesch. 1798 verlagerte sich der Konvent nach Triest, 1834 siedelte er nach Rom über; zu diesem Zeitpunkt hatte Russland sämtliche Güter der Ritter innerhalb seiner Territorien konfisziert. Der Orden behielt seine Souveränität, der neue Sitz in der Via Condotti blieb exterritorial.

Die Malteser bilden heute eine religiöse Gemeinschaft und einen Ritterorden. Letzterer unterteilt sich in fünf große Priorate und eine Anzahl nationaler Versammlungen, die diplomatische Verbindungen zum Vatikan und verschiedenen Ländern pflegen. 1998 hatte der Souveräne Malteser-Ritterorden 12.000 Mitglieder in 42 nationalen Assoziationen, unterhält diplomatische Beziehungen zu 81 Staaten, hat Beobachterstatus in der UNO und ist mit einer Vielzahl von Hilfswerken und Hilfsprogrammen weltweit caritativ tätig; er unterhält Krankenhäuser, Unfallambulanzen sowie Versorgungseinrichtungen für Kriegsopfer und Flüchtlinge.

In Deutschland wurde für die katholischen Ordensritter 1859 die Genossenschaft der Rheinisch-Westfälischen Malteserritter und 1867 der Verein der Schlesischen Malteserritter gegründet, beide schlossen sich 1992 zur Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens zusammen. 1953 erfolgte die Gründung des Malteser-Hilfsdienstes durch zwei deutsche Malteser-Assoziationen und den Deutschen Caritasverband. So ist der Orden heute in Deutschland Träger des Malteser-Hilfsdienstes, der Krankenhäuser, Hospize, Alten- und Pflegeheime betreibt, Umsiedlern und Asylbewerber betreut, Katastrophenhilfe, Ausbildung in Erster Hilfe, Betreuung Schwerkranker auf Pilgerfahrten, z.B. nach Lourdes, und anderes mehr leistet.

Malteserritter tragen schwarze Mäntel mit dem weißen, achtspitzigen Malteserkreuz. Der Rang des als Prinz angeredeten Großmeisters entspricht dem eines Kardinals.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

 

Mange

Mittelalterliche Belagerungsmaschine (Torsionsgeschütz).

Die mittelalterlichen Torsionsgeschütze hatten mit dem römischen Onager nur noch das Torsionsprinzip gemeinsam. Auch bei der mittelalterlichen Mange (Manga) steckte der Wurfarm mit seinem unteren Ende in einem Torsionsstrang. Das Widerlager für den Wurfarm bestand aus einem horizontalen Querbalken, an dem Polsterkissen für den Anschlag angebracht waren. Der Wurfarm war vor Beschädigungen durch den Aufprall durch eine Wicklung mit Tauwerk geschützt. An seinem oberen Ende lief er in eine Art Löffel zur Aufnahme des Geschosses aus. In Vorspannstellung stand der Arm senkrecht und konnte für den Wurf bis fast in die Horizontale herabgezogen und dort arretiert werden. Zog man den Bolzen heraus, schnellte der Arm nach vorne und beschrieb einen Viertelkreisbogen von 90 Grad. Das Geschoss verließ den Löffel im Moment der größten Beschleunigung bei einer Stellung des Arms von ca. 60 Grad. Die Mange hatte einen erheblich längeren Beschleunigungsweg als der römische Onager und verfügte damit auch über eine größere Reichweite. Die durchschnittliche Reichweite mittelalterlicher Mangen lag für Steine von 30 kg Gewicht bei etwa 400 Metern.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Mannfall

Begriff aus dem Lehnswesen.

Veränderung in der Person des Vasallen (z. B. Tod), siehe auch Herrenfall

Mannpforte

Für Fußgänger bestimmte kleine Pforte in einem Flügel des Burgtores.

Ausschließlich für Fußgänger bestimmte, in einen Flügel des Burgtores eingeschnittene oder neben diesem befindliche kleine Pforte. Der Zugang wird auch Nadelöhr, Katzenloch (siehe dort) oder Schlupfpforte genannt und kommt auch bei Stadtmauern vor.

Mannwerk

Arbeitsleistung eines Mannes an einem Tag.

Ein Mannwerk umschreibt die Wiesen- oder Rebenfläche, die ein Mann täglich mähen bzw. mit der Hacke bearbeiten kann.
Gelegentlich taucht auch die Bezeichnung mangrafft auf (Mainzer Ingrossaturbuch 12 fol. 58). Der Begriff dürfte mit dem des Mannwerkes identisch sein.

Mantelmauer

Ummauerung einer Burg (oder Stadt)

Von Mantelmauer, auch bezeichnet als Bering, Burgmantel, Hoher Mantel, Ringmauer, Zingel oder Hemd, spricht man, wenn Teile der Ringmauer besonders hoch und massiv erbaut waren. Der Hohe Mantel ist anders als die Schildmauer kein eigenständiger Verteidigungsbau, sondern diente dem besonderen Schutz besonders gefährdeter Gebäude und Mauerteile. Viele Mantelmauern entstanden erst im Laufe der Zeit durch Erhöhung einfacher Ringmauern. Teilweise konnten solche Hohen Mäntel die ganze Burg umfassen. Die Schildmauer überragte Ringmauer und Mantelmauer an Höhe und Mächtigkeit.

Mariatheresientaler

Mittelalterliche Währungseinheit.

Österreichische Silbermünze mit Prägejahren von 1741-1780. Auf der Vorderseite der Münze ist das Bildnis Maria Theresias (1717-1780, Regentin seit 1740)) und auf der Rückseite der Doppeladler abgebildet. Seit 1858 ist der Mariatheresientaler außer Kurs. Der Beliebtheit der Münze Rechnung tragend, werden noch heute Nachprägungen mit der Jahreszahl 1780 hergestellt, und die Münze war in einigen Staaten des Vorderen Orients und in Ostafrika (Äthiopien) bis in unser Jahrhundert als Zahlungsmittel verbreitet. Mit bis jetzt über 350 Millionen Stück ist der Mariatheresientaler die am längsten einheitlich geprägte Münze der Welt.

 

Mark (Gebiet)

Grenze bzw. früher auch Grenzraum.

Mark (von mittelhochdeutsch marc "Markierung", "Grenze") bezeichnete die Grenze bzw. in alter Zeit den Grenzraum und da dieser niemandem gehörte, überhaupt jedes derartige Land, dann auch solches, das sich in Gemeinbesitz befand (Allmende), dann das Nutzungsrecht an derselben und die Gesamtheit der Nutzungsberechtigten, die Markgenossenschaft. Mark meinte auch ein umgrenztes Gebiet, z.B. eine Grundherrschaft, ein Gau und endlich ein Gebiet an der Grenze, vor allem die Mark des Markgrafen.

Mark (Währung)

Alte Währungseinheit.

Ursprünglich Gewichtseinheit, Recheneinheit (Zählmark) und Bezeichnung für verschiedene Münzen und Währungen, letztere siehe Mark II. Der Ursprung des Wortes kommt wohl aus dem Altnordischen, ein Zusammenhang mit "markieren" (zeichnen) wird angenommen. Im 11./12. Jh. löste die Mark in Europa allmählich das karolingische Karlspfund als Münzgrundgewicht ab. Die Wägepraxis auf ungleicharmigen Schnellwagen lassen darauf schließen, dass die Mark (Marca) die Hälfte eines (nordischen) Pfundes darstellte. Dies wird unterstützt durch die Einteilung der Mark in 8 Unzen - das Karlspfund war in 16 Unzen unterteilt. Auch die Unterteilung in 16 Lot weist auf ein hängendes Gewicht beim Wiegen hin, dessen man sich bei der Schnellwaage bediente, um auf der Lastseite ein Mehrfaches wiegen zu können. Die Bezeichnung Mark erscheint schon im 9. Jh. in angelsächsischen und dänischen Dokumenten, in der Mitte des 11. Jh.s auch in Deutz und Köln als Mark "Coloniensis ponderis et puritatis" (Kölner Gewichts und Feinheit), erst 1185 in Frankreich als Mark "ad pondus Trecense" (zum Gewicht von Troyes). Aufgrund ungenügender Eichung, Abnutzung von Gewichtsstücken und Abrundungen bildeten sich lokale Marken verschiedenen Gewichts. Sie sind je nach Region und Zeit sehr unterschiedlich im Gewicht, die wichtigsten sind die Kölner Mark (233,856 g), die Pariser Troymark (277,75 g), die Towermark (233,275 g), die spanische Mark (230,348 g), die portugiesische Mark (229,5 g), die Krakauer Mark (197,98 g), die Wiener Mark (280,664 g), die Nürnberger Mark (237,52 g) und die Würzburger Mark (238,62 g). Im Gebiet der deutschen Staaten setzte sich die Kölner Mark durch. In der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 setzte man die Kölner Mark als gemeinsames Basisgewicht der Reichswährung fest. Erst 1857 wurde sie gemäß der Wiener Münzvereinbarung zwischen dem Deutschen Zollverein und Österreich vom Zollpfund zu 500 g abgelöst. Neben ihr galt nur noch in Österreich die Wiener Mark, in Westeuropa setzte sich die Pariser Troymark durch.

Aus der Kölner Mark ging die Unterteilung in Essaygewichte der Mark in Gold (24 Karat zu 288 Grän) und Silber (16 Lot) hervor. Die Silbermark wurde in Richtpfennige (256 Stück), seit dem 14. Jh. zusätzlich in Heller (512 Stück), seit dem 16. Jh. noch genauer in Ässchen (4352) unterteilt. Zudem unterscheidet man noch die feine Mark (aus Feinsilber ohne zusätzlichen Legierungen) von der rauen Mark, die mit den Legierungen versehen war, wie sie die Münzverordnung festlegte. Im 12. Jh. taucht dokumentarisch zum ersten Mal das Lot auf, im 13. Jh. wird zum ersten Mal zwischen Gewichtsmark und Zählmark unterschieden.

Die Zählmark bildete sich, indem man eine bestimmte Anzahl von Denaren rechnete, die aus der Mark auszuprägen waren. Diese Recheneinheit war regional verschieden. Da die Denare mit der Zeit diversen Münzverschlechterungen unterworfen waren, musste die Anzahl der tatsächlich ausgemünzten Denare nicht einmal der gängigen Rechnung entsprechen. In Köln zählte man (um 1170) 144 Denare, später 160 Denare auf die Gewichtsmark, in Lübeck um die Mitte des 13. Jh.s 16 Schillinge (192 Denare).

 

Markgenossenschaft

Wirtschaftlicher Verband, der auf einem gemeinsam bewirtschafteten Gebiet (Mark) beruht.

Wirtschaftlicher Verband, der auf der gemeinen Mark bzw. Allmende beruht und, ohne an sich politischer Verband zu sein, mit einem solchen zusammenfallen kann. Auch ein einzelnes Dorf konnte eine Markgenossenschaft bilden, doch umfasste sie sehr häufig mehrere Dörfer, oder konnte aus Einzelhöfen bestehen; auch ein Tal konnte Markgenossenschaft sein. In diesen Fällen entstanden Gesamtmarken, die jedoch auch von vornherein dadurch entstehen konnten, dass nicht das ganze Land an die einzelnen Dörfer usw. verteilt wurde. Wegen des üblichen Zusammenfallens von Dorfschaft und Markgenossenschaft wird vielfach mit letzterem Wort auch die erstere bezeichnet, besonders wenn es sich um Nutzungen der Allmende handelt.

Markgenossen waren ursprünglich alle, die sich gleichzeitig angesiedelt hatten bzw. deren Erben. Ein Neuzuziehender konnte nur mit Zustimmung aller Berechtigten Markgenosse werden. Die Rechte der Markgenossenschaft standen nur dieser zu gesamter Hand zu, der Einzelne hatte nur Nutzungsrecht. Ursprünglich persönlich, wurde dieses Echtwort später dinglich, an bestimmten Hufen haftend, mit diesen geteilt, so dass nicht mehr alle Markgenossen gleiches Recht hatten; andererseits entstand auch ein für sich bestehendes Nutzungsrecht, so dass endlich die Markgenossenschaft nicht mehr eine Siedlungsgenossenschaft war, sondern ein Verband von Nutzungsberechtigten, die gleichzeitig mehreren Markgenossenschaften angehören konnten. Auch ganze Gemeinden und andere juristische Personen konnten Markgenossen sein. Für die Angelegenheiten der Markgenossenschaft bestand ein besonderes Mark[en]gericht, das auch Verwaltungsorgan war, Strafen festsetzte und Weistümer erließ.

Markgraf

Adelsmitglied.

 

Lat. marchio, marchisus, bezeichnete im Frankenreich den Stellvertreter des Königs im militärisch gesicherten Vorfeld der Stammesherzogtümer (Marken), der mit besonderen Befugnissen ausgestattet war. Die dem Reichsgebiet vorgelagerten Marken spielten eine wichtige Rolle als militärisches Aufmarschgebiet zu Kriegszeiten, im Osten auch zur Christianisierung der Bevölkerung angrenzender Stämme. Die Vollmachten der Markgrafen (Heerbann, hohe Gerichtsbarkeit, Befestigungsrecht) gingen über die Rechte der anderen Grafen hinaus und gaben den Befehlshabern wichtiger Marken eine fast so starke Selbstständigkeit und Gewalt wie die der Stammesherzöge. Die karolingischen Markgrafschaften (Spanische Mark, Bretonische Mark und Ostmarken) gingen in die Stammesherzogtümer ein oder verfielen. Die Sachsenkaiser gründeten neue Markgrafschaften, z.B. die Dänische Mark, die Marken Meißen, Lausitz, Krain, Aquileia, Verona und die Steiermark.

 

Im 12. Jh. wurden die Markgrafen von Brandenburg, Meißen, der Lausitz, Mähren und Namur mit der Feudalisierung der Ämter und wachsender Selbstständigkeit zu Reichsfürsten. Im 11. und 12. Jh. prägten verschiedene Markgrafen Münzen. Bis zum Ende des Reichs gab es neun Markgrafen: Baden, Brandenburg, Ansbach, Bayreuth, Meißen, Lausitz, Mähren, Burgau und Hochberg. Der Titel Markgraf kommt am häufigsten auf brandenburgischen und badischen Münzen vor. Die Markgrafen von Baden leiteten ihren Titel von der Mark Verona ab. Die fränkisch-brandenburgischen Fürstentümer (Ansbach und Bayreuth) wurden seit 1415 zu Markgrafschaften. In Frankreich, Italien und Spanien entwickelten sich die Titel Marquis und Marquese zum bloßen Adelsprädikat.

 

Marktrechte

Zentrales Freiheitsrecht eines Ortes.

Inbegriff der Freiheiten und Rechte, die den Marktbesuchern eines Ortes und diesem selbst als Markt vom Marktherrn, d.h. dem König (bzw. Stadtherrn) oder demjenigen, dem der König das Recht, einen Markt zu errichten verlieh, gewährt wurden, besonders der Marktfrieden, ein besonderes Marktgericht und dergleichen.

Mit dem Marktrecht war regelmäßig Zoll und Münze verbunden. es galt vielfach als Vorläufer des Stadtrechts, daher werden die beiden Ausdrücke und ihre Synonyme häufig wechselseitig gebraucht. Marktrecht bezeichnete ferner das Recht einer Stadt, die Landleute in einem bestimmten Umkreis zu zwingen, ihre Erzeugnisse nur in der Stadt abzusetzen. Auch die von den Bürgern zu leistenden Gemeindefronden wurden Markrecht genannt.

Marschall (Amt)

Eines der vier alten Hofämter. Später militärischer Dienstgrad.

Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.

Der Marschall war zunächst im wesentlichen Stallmeister. Aus der Oberaufsicht über die Pferde und damit über das berittene Gefolge entstand einerseits mit dem Aufkommen der Ritterheere der Oberbefehl des Marschalls im Kriege und die Führung der Ritterschaft bzw. der Landstände, andererseits eine Oberaufsicht über das gesamte Hofwesen, was endlich dazu führte, dass der Marschall die Obliegenheiten des Truchsessen, Mundschenken und Küchenmeisters übernahm. Vor allem war er auch Reisemarschall und hatte für die Gäste zu sorgen. In den meisten deutschen Territorien wurden im späteren Mittelalter diese Funktionen auf verschiedene Beamten verteilt: - Oberbefehlshaber wurde der Feldmarschall, die Leitung der Hofgeschäfte und die Gerichtsbarkeit erhielt ein Hofmarschall - die ursprüngliche Funktion ein besonderer Stallmeister. Der 'alte' Marschall, dessen Amt inzwischen meist erblich geworden war behielt, außer dass er bei Krönungen usw. noch die alten Dienste tat, in einigen Territorien nur noch den Vorsitz der Landstände bzw. des Landtags.

Der Begriff Marschall wurde später als hoher militärischer Dienstgrad verwendet, auch als Feldmarschall.

Maß (Maßeinheit)

Flüssigkeitsmaß.

Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts hatte die Maß = 4 Schoppen = 2 Liter.

Maschikuli

Element im Burgbau.

Bei manchen Burgen ließen sich die Bodenbretter von nach außen vorkragenden Wehrgängen (Hurden) entfernen, und durch die so entstandene Öffnung konnten heiße Flüssigkeiten, Steine u.a. auf die Angreifer am Fuß der Mauer geschüttet und geworfen werden konnten.

Zuweilen konnte man mehrere Bodenbretter wegnehmen und schuf so regelrechte Reihengußöffnungen. Diese Bauweise fand ihre Vollendung in den Maschikulis ( von französisch machecoulis = Pechnase). Im Gegensatz zu den Reihengußöffnungen waren Maschikulis an der Mauerkrone fest installierte Gußerkerreihen, die auf Konsolen und Kragsteinen liegend aus der Mauerflucht vorkragten. Sie werden auch als Pechnasenkranz bezeichnet.

Die Bauweise der Maschikulis wurde im 12. Jahrhundert von den Kreuzfahrern aus dem syrisch-palästinensischen Kriegsgebiet zuerst nach Frankreich mitgebracht. Sie waren eine Vervollkommnung der erstmals von den Byzantinern im 6. Jahrhundert erbauten Gußerker.

Die ,echten' Maschikulis dienten ausschließlich der Verteidigung und waren meist nur an den Wehrbauten zu finden. Im 14. und 15. Jahrhundert wurden auch ,falsche' Maschikulis als Verzierung an Wohnbauten angebracht. Sie waren an der Unterseite geschlossen und nicht mehr als Gießerker zu verwenden. Die Gurtbänder, die man an vielen romanischen Kirchen bemerken kann, scheinen eine stilistische Nachahmung dieser Maschikulis zu sein.

Maßwerk

Ornamentales, meist aus geometrischen Figuren entwickeltes Schmuckwerk.

Ornamentales, meist aus geometrischen Figuren entwickeltes Schmuckwerk, vor allem in gotischen Fenstern und Portalen, auf Silhouettenwirkung berechnet, in Blenden als Relief verwendet.
Bauornament aus geometrischen Grundformen, besonders aus Kreis, Paß, Blatt, Schneuß, Wabe und in deren Öffnungen ein- springende Nasen. Ursprünglich als Lochformen im steinernen Bogenfeld über zwei, von einem gemeinsamen Bogen überfangenen Fenstern ("negatives" Maßwerk) oder als Radfenster schon seit der Spätromanik. Seit der Hochgotik aus gebogenen, bes. in der (engl.) Spätgotik auch geraden Profilsteinen. Diese sind gleichdick oder dünner als das Stabwerk ( Fenster) im unteren Fensterteil. Maßwerk dient auch der Gliederung von Rundfenstern, Giebeln, Wimpergen, Brüstungen, Turmhelmen.
Blendmaßwerk ist einer geschlossenen Wand vorgeblendet.
Schleierwerk nennt man freistehendes, offenes Maßwerk vor einer Wand oder Nische.

Matafunde

Mittelalterliche Belagerungswaffe.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Mattiaker

Ein germanischer rechtsrheinischer Stamm.

Die Mattiaker waren ein rechtsrheinischer, für die Römer germanischer Stamm, der im Taunus, der Wetterau sowie im Gebiet des heutigen Wiesbadens siedelte, wie der antike Name der Stadt (Aquae Mattiacae) bezeugt. Mit der Errichtung des Mainzer Legionslagers im späten 1. Jh. v. Chr. lebten die Mattiaker somit in direkter Nachbarschaft zum Römischen Reich, dem sie größtenteils freundlich gesinnt waren. In den Chattenkriegen Domitians (83-86 n. Chr.) wurde auch ihr Siedlungsterritorium erobert und die Bevölkerung zunehmend romanisiert. Das Gebiet wurde unter römischer Kontrolle zur Verwaltungseinheit der Civitas Mattiacorum. Auch für die Spätantike sind die „Mattiaci“ über die Notitia Dignitatum noch als Bestandteile des römischen Heeres greifbar.

Matutin

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Matutin (auch Vigil oder Vigilien genannt) war das Nachtgebet zwischen Mitternacht und dem frühen Morgen.

Mauerbohrer

Belagerungsgerät.

Mauerbohrer (terebrae) waren lange Stangen mit eisernen Spitzen. Indem man ein um den Bohrschaft gewickeltes Seil hin und her zog oder die Stange an Handgriffen drehte, wurde die Spitze in die Mauerfugen gebohrt. Nach langwierigen Bemühungen mochte es gelingen, einzelne Steine und Quader zu lockern und herauszubrechen.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Mauertürme

Teil der Befestigung.

Bei den deutschen Burgen sind Türme auf und an den Ringmauern erst in der Zeit nach den Kreuzzügen aufgekommen. Die Kreuzfahrer hatten diese zweckmäßigen Ergänzungen der Verteidigungsanlagen während der Kämpfe in Syrien kennen gelernt und nach ihrer Rückkehr in deutsche Burgen einbauen lassen. Mauertürme wurden als rechteckige oder runde Eck- oder Flankierungstürme so in die Mauer eingefügt, dass sie ein Stück hervorragten und freies Schussfeld entlang der Mauerflucht ermöglichten (Seitenbestreichung). Mauertürme überragten die Ringmauer nur wenig. Waren sie in die Vor- oder Zwingermauern eingebaut, wurden sie auf der Innenseite offen gelassen. So konnten Angreifer, welche die Zwingermauer durchbrochen hatten, sich in diesen Halbschalentürme nicht verschanzen.

Mediatisierung

Unterwerfung von Herrschaften oder Besitzungen, die zuvor unmittelbar dem Heiligen Römischen Reich unterstanden, unter eine Territorialherrschaft.

Im Heiligen Römischen Reich gab es Fürsten, Grafen, Reichsritter u.a., die über Reichsgüter verfügten oder ihre aus dem Mittelalter stammenden Lehnsbeziehungen zu Kaiser und Reich bewahren konnten. Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten ihrer Rechte und wurden größeren Territorien ein- und untergeordnet. Sie behielten ihren »Stand«, verloren aber ihre Reichsunmittelbarkeit, vor allem das Recht, erstinstanzlich beim Reichsgericht klagen zu dürfen.

Mehrfelderwirtschaft

Bodennutzungssystem.

System der Felderwirtschaft. Die Bebauung erfolgte in vier, fünf und mehr Schlägen, von denen mehrere Brache sein konnten.

Mensa (Altar)

Tischplatte des Altars

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Altar.

Merowinger

Fränkisches Adelsgeschlecht im Frühmittelalter.

Die Merowinger herrschten zwischen 482 und 639/751. Das Geschlecht der Merowinger, genannt nach dem sagenhaften Stammvater Merowech verdichtete im 5. Jahrhundert seine im Gefolge des zerschlagenen römischen Reiches erlangten Herrschaftsinseln zu einem fränkischen Einheitsreich, dem Frankenreich. Durch ständige Familienkämpfe und Teilungen verfiel die Dynastie im 7. Jahrhundert und wurde schließlich durch das fränkische Hausmeiergeschlecht der Karolinger 751 ausgeschaltet. Der Sohn Pippins d.J. (III.) war Karl der Große, der von 768-814 regierte. Unter seinen Nachkommen wurde das Frankenreich 843 im Vertrag zu Verdun in ein Mittel- Ost- und Westreich geteilt. Damit war - vereinfacht gesagt - der Grundstein zur Entstehung Frankreichs (Westfranken) und Deutschlands (Ostfranken) gelegt. Das Mittelreich, das 843 Lothar I. zugesprochen wurde, lebt heute noch in der Landschaftsbezeichnung Loth(a)ringen fort.

Metonymie

Ersetzung des eigentlich gemeinten Ausdrucks durch einen anderen, der in naher sachlicher oder geistiger Beziehung zu diesem steht, z. B. Goethe lesen.

Metrologie

Lehre von den Maßen und Einheiten.

 

Metrologie (Lehre von den Maßen und Einheiten), Realienkunde (Lehre von Sachkultur und Alltagsleben im Mittelalter) sowie Architektur sind eigentlich keine Hilfswissenschaften im engeren Sinn.

Und doch sind gerade Fragen aus diesen Bereichen mit die spannendsten: Wie lange war ein "Rheinischer Fuß"? Lassen sich geschichtliche Informationen aus mittelalterlichen Rezepten gewinnen? Welche Schlüsse lassen sich aus der Form des Daches des Wormser Dom herleiten?

Die Metrologie ist die Lehre von den Maßen und Gewichten. Man unterscheidet zwischen der theoretischen, technischen, gesetzlichen und historischen Metrologie. Die theoretische Metrologie befasst sich vorwiegend mit den Maßeinheiten, dem Maßsystem und deren theoretischen Zusammenhängen. Die historische Metrologie behandelt die Geschichte des Messens.

Ziel der Realienkunde ist die Erforschung der Vielfalt menschlicher Lebensgestaltung, ausgehend von der materiellen Kultur. Da die materielle Kultur Medium gesellschaftlicher Kommunikation ist, versteht man unter „Realien“ Dinge ebenso wie Ideen, deren Kontext (Handlungen, Vorstellungen, Bewertungen) Lebenswirklichkeiten herstellt. Daher ist Realienkunde nicht vorrangig Sachforschung, sondern Kulturforschung. Das Spektrum „realienkundlicher“ Quellen ist dabei unbegrenzt. Hierzu gehören Sachzeugnisse, Inhalte von Bildern und Texten. Realienkunde arbeitet interdisziplinär. Sie steht in direktem Zusammenhang zur Alltagsgeschichte, Ethnologie, Mentalitätsgeschichte, historischen Anthropologie und anderen Disziplinen der Kulturgeschichte.

(Redakt. Bearb. S.G.)

 

 

Metropolit

Amtstitel des >Erzbischofs.

Amtstitel des Bischofs, der einer Erzdiözese vorsteht, auch Erzbischof genannt. Der Erzbischof leitet die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung in den ihm unterstellten Diözesen (Suffraganbistümern). Erzbischof gibt es auch (selten) als reinen Ehrentitel. Siehe Erzbischof.

Mine (Befestigungsmauer)

Unterirdischer Gang.

Von Angreifern unter die Burgmauern getriebener unterirdischer Gang, mit dem Ziel das Mauerfundament zu unterhöhlen und zum Einsturz zu bringen. Die Verteidiger konnten Gegenminen anlegen, um den Angreifer zu vertreiben.

Ministerialen

Ursprünglich unfreie Dienstleute, die im Dienste ihrer Herren bis in den Adel aufsteigen konnten.

Die Ministerialen waren ursprünglich persönlich unfreie Dienstleute (minister, officialis, servicus, serviens, servus) der Fürsten. Sie wurden von ihren Herren vornehmlich als Ratgeber, Gutsverwalter, Kriegsführer und Gerichtsvorsitzende eingesetzt und bildeten quasi deren "Beamtenschaft". In dem Maße wie ihre Bedeutung für die Herren stieg, erlebte der Stand der Ministerialen einen gewaltigen sozialen Aufstieg.

Karl der Große (768-814) ordnete im sog. Capitulare de villis für das fränkische Reich an, daß die ministeriales nicht mehr nur Hand- und Feldarbeit verrichten, sondern auch in der Verwaltung beschäftigt werden sollten. In der Folge gingen die großen weltlichen und geistlichen Grundherren in ganz Europa dazu über, den Ministerialen die Bewirtschaftung und Überwachung ihrer Güter zu übertragen. Für ihre Dienste wurden den Ministerialen Lehen übertragen. Schon dadurch unterschieden sich die Ministerialen (familia major et melior) deutlich von den niederen Dienstleuten

Ihre persönliche Unfreiheit trat in den Hintergrund; schnell kamen sie an Macht und Ansehen den freien Herren gleich. Im Laufe des 11. Jahrhunderts schlossen sie sich zu einem besonderen Stand zusammen, zuerst in den geistlichen Herrschaften, erhielten ein besonderes Recht (Dienstrecht) mit besonderem Gericht (Dienstmannengericht) und die Erblichkeit ihrer Lehen. Wie die freien Herren durften die Ministerialen Lehen annehmen und ausgeben, Waffen tragen und wie die Ritter leben. Auch Burgenbesitz blieb ihnen nicht verwehrt. Schon früh begannen einige Ministerialen auf Lehensgut Burgen für ihre Herren zu errichten und wurden dort Viztum oder sogar Burggraf. Als im 11./12. Jahrhundert neben ihren Ämtern auch ihr Lehnsbesitz für vererbbar erklärt wurde, verfügten sie über eigene (Lehns-)Burgen. Es dauerte nicht lange bis die ersten Ministerialen eigene (allodiale) Burgen kauften und auf Eigengut errichteten.

Erhielt der erwachsene Ministeriale kein Lehen vom Herrn, so stand es ihm frei, zu dienen wem er wollte. Der Misteriale konnte von anderen Herren echte Lehen empfangen. dadurch verwischte sich der Unterschied zwischen Ministerialen (Altministerialen) und Lehnsmannen, auch dadurch, dass mit der Zeit auch Herren höheren Standes in die Ministerialität eintraten. Bald standen die Ministerialen mit den Rittern auf gleicher sozialer Stufe und verschmolzen mit ihnen im 15. Jahrhundert zum Stand der Niederadligen. Den ersten Rang unter den Ministerialen nahmen die Reichsministerialen ein, zu denen stets auch die Ministerialen der geistlichen und einiger weltlichen Fürsten zählten. Einigen besonders bedeutenden Ministerialen gelang es, zu mächtigen Herren aufzusteigen: Von den Herren von Münzenberg, Pappenheim, Bolanden und den einflussreichen Reichsschenken von Schüpf kann man sich kaum vorstellen, dass sie aus dem ehemals unfreien Stand der Ministerialen hervorgegangen sind.

(Text: Stefan Grathoff)

Mischdialekt

Mischung aus zwei verschiedenen Dialekten

Ein Mischdialekt entsteht beim Aufeinandertreffen zweier verschiedener Dialekte und vereint Merkmale aus beiden. Treffen zwei Sprachen aufeinander und vermischen sich in ihren Merkmalen, spricht man bei dessen Ergebnis von einer Mischsprache.

Mitra

Bischofsmütze.

Die kegelförmige, spitz auslaufende Mütze eines Bischofs.

Mitteldeutsch

Nördlicher Teil des hochdeutschen Sprachgebiets, der die zweite Lautverschiebung nur teilweise durchlaufen hat.

Das Mittelhochdeutsche unterscheidet sich vom Niederdeutschen und Oberdeutschen darin, dass es die zweite Lautverschiebung zwar durchlaufen, dabei die Affrizierung aber nur teilweise durchgeführt hat. Dieses Unterscheidungsmerkmal differenziert das Mitteldeutsche auch noch einmal in Westmitteldeutsch (Rheinfränkisch, Moselfränkisch, Ripuarisch – alle ohne Verschiebung von p im Anlaut: pund) und Ostmitteldeutsch (Thüringisch, Obersächsisch, Nordobersächsisch-Südmärkisch, Schlesisch und Hochpreußisch – alle mit Verschiebung von p im Anlaut: fund) – in Abgrenzung zum Oberdeutschen (pfund).

Mittelhochdeutsch

Sprachstufe des Deutschen zwischen 1050 und 1350.

Das Mittelhochdeutsche (1050-1350) trennt sich durch versch. phonologische (z. B. ahd. ubil > mhd. übel; ahd. lobōn > mhd. loben) und dadurch bedingte morphologische Veränderungen vom Althochdeutschen (750-1050). Selbst abgelöst wird das Mittelhochdeutsche später vom Frühneuhochdeutschen (1350-1650).

Mittelrisalit

Architektonisches Element.

Ein Bereich in der Mitte der Fassade, der um einiges aus der Fluchtlinie herausragt und in irgendeiner Weise hervorgehoben ist.

Mönch

Der Gedanke des Mönchtums ist nicht auf das Christentum beschränkt, er lässt sich in vielen verschiedenen Religionen und Kulturkreisen nachweisen. Die ersten christlichen Mönche finden sich in Ägypten, Palästina, Syrien und Kleinasien (Asketen, Eremiten, Zönobiten) zu Beginn des 4. Jahrhunderts. Auch in der römischen Provinz Gallien - im heutigen Südfrankreich - gab es schon vor dem 4. Jahrhundert mönchisches Zusammenleben.

Die Mitglieder der klösterlichen Gemeinschaft (Mönche bzw. Nonnen) leben unter Einhaltung der Gelübde Gehorsam, Beständigkeit und klösterlicher Lebenswandel (Armut und Ehelosigkeit) zusammen, und zwar unter Leitung eines Abtes bzw. einer Äbtissin und unter Beachtung einer bestimmten Klosterregel. Der Dienst Gottes, dem sie sich verschrieben haben, vollzieht sich in Gebet und Arbeit. Gebet ist unmittelbarer, Arbeit mittelbarer Gottesdienst. Das gemeinschaftliche Gebet im Kloster, das Chorgebet, dessen Hauptbestandteile Psalmen und andere Schrifttexte sind, reicht mit seinen Wurzeln bis in das frühe Christentum zurück. Das Chorgebet wird auch Stundengebet genannt, weil es den Ablauf des Tages heiligt. Es umfasst folgende Gebetszeiten, die auf die Eucharistiefeier als auf ihr Zentrum hingeordnet sind: Laudes - Morgenlob; Terz, Sext, Non - Heiligung der 3., 6. und 9. Tagesstunde; Vesper - Gebet am Spätnachmittag; Komplet - Gebet vor der Nachtruhe; Nokturnen - nächtliches Gebet.

Monophthong

Einfacher Vokal.

Einfacher Vokal (z.B. i, u, a, ö) im Gegensatz zum Diphthong.

Monophthongierung

Entwicklung eines Diphthongs zu einem Monophthong.

Bei der neuchhochdeutschen Monophthongierung wurden die mittelhochdeutschen Diphthonge ie, üe, uo zu neuhochdeutsch i, ü, u, z.B. mittelhochdeutsch schief (gesprochen: schi-ef) brüeder, guot neuhochdeutsch schief (gesprochen: schiif), Brüder, gut.

Monstranz

Liturgisches Gefäß mit Reliquien- oder Hostieneinsatz.

Ostensorium, Kustodia, von lateinisch monstrare, "zeigen", "zur Schau stellen", Eine Monstranz war ein liturgisches Gefäß, in dessen Mitte das Stück einer Reliquie oder eine Hostie sichtbar eingesetzt werden können. Entwickelt hat sich die Monstranz, ausgehend vom Reliquiar, zuerst als so genannte Reliquienmonstranz, in der eine Reliquie zur Schau eingearbeitet war. Das Allerheiligste in Form der konsekrierten Hostie wurde erstmals in einer Monstranz bei dem 1264 in Rom eingeführten Fronleichnamsfest präsentiert. Bis zum 14. Jahrhundert bestand die Monstranz oft nur aus einem meist aus vergoldetem Messing gefertigten Standfuß mit angeschlossenem Schaft als Halterung einer halbmondförmigen Klemme (Lunula), die die Hostie aufrecht hält, und einem schützenden Glaszylinder.

Später wurden Monstranzen meist aus vergoldetem Silber hergestellt und mit Perlen und edlen Steinen verziert. Später entstanden neue Formen, die nach ihrer äußeren Form benannt wurden: wie Turmmonstranz, Scheibenmonstranz, Sonnen- oder Strahlenmonstranz, Kreuzmonstranz, Laternenmonstranz. Zum Unterschied von der Monstranz und der in Spanien üblichen Kustodia hat das aus der Pyxis entwickelte Ziborium keinen Glaseinsatz. Es dient zur Aufbewahrung von Hostien, nicht aber zur Präsentation des Allerheiligsten, d. h. einer einzelnen Schauhostie.

Mordgang

Auskragender Wehrgang.

Meist äußerer Wehrgang mit Löchern im Boden (siehe s. v. → Maschikuli) zur Bekämpfung des Feindes unmittelbar an der Wehrmauer.

Morgen (Feldmaß)

Die Ackerfläche, die man an einem Vormittag (Morgen) bearbeiten konnte.

Altes, bäuerliches Feldmaß (auch Joch, Juchart oder Tagewerk) entsprechend der Größe einer Ackerfläche, die man an einem Vormittag (Morgen) pflügen oder die von einem Mann abgemäht werden konnte. In einigen Gegenden wurde aber damit auch die Fläche bezeichnet, die ein Mann mit einem Gespann vom Morgen bis zum Abend bearbeiten konnte. Die Größe war regional sehr unterschiedlich und schwankte zwischen 0,25 bis zu einem Hektar (zumeist jedoch zwischen 25 bis 35 Ar). Das historische Flächenmaß Hufe wurde in Morgen unterteilt. Heute entsprechen vier Morgen einem Hektar. Von der Bedeutung und der Größe her ist das alte Flächenmaß Joch recht ähnlich.

Morgengabe

Brautgabe des Ehemanns.

Nach germanischem Recht das vom Manne der Frau am Morgen nach der Brautnacht gegebene Gut (Mobilien oder Immobilien). Die Morgengabe fiel nach dem Tod des Mannes der Frau zu, nach dem Tod der Frau dem Manne. Da sie in ihrer Wirkung dem Wittum gleichkam, fiel sie im Laufe des Mittelalters teils mit diesem zusammen, teils verschwand sie, teils blieb sie allein übrig und nahm dann durchaus den Charakter des Wittums an.

Morgenstern

Handwaffe.

Der Morgenstern ist eine im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe mit einem ca. 50 cm langen Holzstab als Griff, an dem eine Eisenkugel befestigt ist. Der Morgenstern wurde bis ins 17. Jahrhundert verwendet.

Mörser

Belagerungsartillerie.

Der Mörser war eine grobe Feuerwaffe, auch Böller genannt. Kennzeichen des Mörsers waren großkalibrige Ausführung und kurzer Flug (Als Flug bezeichnet man den von der Pulverkammer abgesetzten Vorderteil des Rohres zur Aufnahme der Kugel). 

Schon früh fertigte man Mörser aus geschmiedeten Eisenstäben, die wie die Dauben eines Fasses aneinandergefügt und durch Reifen verbunden waren. Doch schon Mitte des 14. Jahrhunderts bestand der Mörser aus geschmiedetem Eisen. Aufgrund seiner Größe und seines gewaltigen Rückstoßes musste er in einem massiven Holzunterbau fixiert werden. Im Laufe der Zeit begann man die Geschützstücke aus Metallguß herzustellen und die Mörser erreichten riesige Ausmaße.

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

(Text: Stefan Grathoff)

Mörtel

Gemisch aus Sand, Kalk, Wasser als Bindemasse des Mauerwerks und des Verputzes an Wänden.

Der Trockenmauerbau, der auf ein festigendes Bindemittel verzichtet, war in ganz Mitteleuropa bis weit in den Osten verbreitet. Der frühmittelalterliche Steinmauerbau unter Verwendung von Mörtel geht auf römische Überlieferungen zurück und ist z.B. bei den karolingischen Anlagen (679-814) Büraberg/Fritzlar und Kesterburg/Christenberg in Hessen anzutreffen. Er setzte sich im Befestigungsbau seit dem 10. Jahrhundert mehr und mehr durch.

Der mittelalterliche Mörtel bestand aus einer Mischung von Kalk und Sand, die in einem Verhältnis von etwa 1:2,5 mit Wasser in Holzkästen angemacht wurde.

Der Kalkstein wurde teilweise über größere Entfernungen herangeschafft. Er wurde grundsätzlich ungebrannt zur Baustelle gebracht, damit er nicht schon vorher Kohlensäure und Wasser aus der Luft aufnahm und seine Wirkung verlor. Auf der Baustelle gab es mehrere Öfen, in denen der Kalk gebrannt wurde. Danach löschte man den gebrannte Kalk in einem Sandbett mit Wasser und mußte ihn dann zügig vermauern.

Kalkmörtel gab es in unterschiedlichen Härtegraden. Neben steinhartem, mit Beton vergleichbarem, kam auch mehlig weicher Kalkmörtel vor. Die Härte des Mörtels konnte mit Zusätzen wie Kieselsteinen, Ziegelmehl, Gips, Kohle und Kalbshaar variiert werden. Wenn man den Chroniken glauben will, wurden auch Tannenzapfensud, Wein, Eier und Buttermilch beigegeben, um den Mörtel haltbarer und vor allem frostsicher zu machen.. Als Mischbehälter dienten seit dem späten 12. Jahrhundert aus Bohlen zusammengesetzte Holzkästen, die von in den Boden geschlagenen Pflöcken zusammengehalten wurden. Handlanger schleppten den Mörtel in hölzernen Schalen (Mulden) oder zuweilen zu zweit auf einem hölzernen Traggestell auf die Mauerkrone. Gelegentlich füllte man den Mörtel in Bottiche, die man an einen Lastaufzug hängen konnte. Schubkarrenähnliche Handwagen sind bereits im 13. Jahrhundert bekannt.

Motte

(Turm-)Hügelburg.

Die Motte, ein Turmbau auf künstlich aufgeschüttetem Hügel, geht auf normannisch-fränkische Befestigungsgewohnheiten zurück. Solche Anlagen wurden schon im hethitischen Reich und in Syrien gebaut, hier allerdings mit weit größeren Ausmaßen. Der Begriff der Motte taucht erst in den Quellen des 12. Jahrhunderts auf. Etymologisch stammt er wohl aus dem Altfranzösischen: motte = Erdscholle (chateau à motte); lateinisch mutta = Erdaushub, englisch moat, mounted mound. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Turmhügelburg ist gleichbedeutend mit dem der Motte. Der berühmte Teppich von Bayeux, der Ende des 11. Jahrhunderts entstand und die Besitznahme Englands durch Wilhelm den Eroberer darstellt, zeigt solche Motten, auf denen hölzerne (Wohn-)Türme standen. Dadurch hat sich im Deutschen im 19./20. Jahrhundert der irreführende Begriff "Turmhügelburg" eingebürgert, obwohl meistens nur niedrige Bauten auf diesen Mottenhügeln standen. Motten kommen noch im 15. Jahrhundert vor. Im Rheinland und in Niedersachsen lässt sich beobachten, dass Motten in unmittelbarer Nähe der geschützt liegenden, aber nur schwach befestigten Wirtschaftshöfe entstanden.

Weitere Beispiele für Motten im nördlichen Rheinland sind: Hoverberg im Kreis Heinsberg, Hiltrop, Berge-Altenberge, Hardtburg bei Stotzheim und Linn bei Krefeld. Bekannt sind auch die Motten in Niedersachsen: Burg Wölpe bei Erichshagen, Stumpenhausen im Landkreis Nienburg und Warpke im Landkreis Lüchow-Danneberg. In Thüringen kann man die Motte Gommerstedt hervorheben. In der Nordeifel steht die Motte Hardtburg bei Stotzheim. Bekannt am Mittelrhein ist auch die Motte Bickenbach bei Alsbach Hähnlein und die Motte Sprengelburg bei Eßweiler in der Pfalz.

Aufgrund dieser Tatsache konnten diese Anlagen die Güter besser schützen und auch den dort lebenden Menschen Zuflucht bieten. Deshalb wurde die Motte im 11. und 12. Jahrhundert zu einem bevorzugten Burgentyp. Die Entwicklung des Adelssitzes vom nahezu ungeschützten Herrenhof zur wehrhaften Mottenanlage lässt sich besonders gut beim Husterknupp im Erfttal verfolgen. Im Bereich des Herrenhofes wurden schrittweise verschiedene Mottenhügel hinzugefügt und zu einem Befestigungskomplex erweitert.

Entstehung einer Motte

Eine Motte entstand, indem man einen kreisförmigen Graben ausschachtete und den Aushub in der Mitte zu einem Hügel aufschüttete. Erleichtert wurden die Ausschachtungsarbeiten, wenn ein Bergsporn oder eine Kuppe genutzt werden konnten. Verschiedentlich wurde um bereits bestehende Holz- und Steintürme breite Gräben ausgehoben und so nachträglich ein Hügel geschaffen, d.h. die Türme wurden eingemottet. Die Hügel waren zwischen 5 und 10 Meter hoch und hatten auf der Kuppe einen Durchmesser von bis zu 30 Metern. Auf dem Plateau errichtete man ein kleines, einräumiges Wohnhaus, seltener einen kleinen Wehr- oder Wohnturm, die beide überwiegend aus Holz bzw. Fachwerk bestanden. (Turmhügelburgen mit einem Holz- und Steinturm aus dem 11. und 12. Jahrhundert gibt es in größerer Zahl in Unterfranken und im nördlichen Rheinland). Steintürme konnten aus statischen Gründen erst errichtet werden, wenn sich das Erdreich des aufgeschütteten Hügels gesetzt hatte. Wohl aus demselben Grund war bei den wenigen Steintürmen nur das Untergeschoß aus Stein, während die oberen Geschosse aus Fachwerk bestanden. Bauten und Hügel, die im Mittel auf einer Fläche von ungefähr 300 bis 500 qm standen, wurden von einem eng begrenzten Palisaden- oder Mauerring umgeben.

Die Palisaden bestanden aus in den Boden gerammten Pfählen oder Baumstämmen. Die gewöhnlich 1 bis 1,2 Meter dicke Steinmauer war entweder vermörtelt oder eine mit Holzbalken verstärkte Trockenmauer. Auch bei den Motten kannte man die althergebrachten Holz-Erde-Konstruktionen aus Erde, Sand und Kies mit einer Breite von 2 bis 2,5 Metern.

Von der Kernanlage gelangte man über eine auf Pfosten ruhende Holzrampe über den Graben in die wesentlich größere Vorburg. Während diese zur Hauptburg hin offen war, schützte ein hufeisenförmiger Wall die Feldseite. Früher glaubte man, dass die Herrschaft auf der eigentlichen Motte wohnte und in der Vorburg nur Wirtschaftsbauten (Pferdestall, Schmiede, Scheuer o.ä.) und die Wohngebäude der Bediensteten standen. Neuere Ausgrabungen zeigen aber, dass in vielen Fällen alle Burgbewohner in der geräumigen Vorburg lebten, während der Burghügel unbewohnt blieb und nur in Zeiten der Gefahr aufgesucht wurde.

(Text: Stefan Grathoff)

Mundschenk

Eines der vier alten Hofämter.

Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.

Der Mundschenk war offiziell der Aufseher der fürstlichen Weinberge bzw. Weinkeller und als solcher eigentlich für die Beschaffung, die Aufbewahrung und das Servieren verantwortlich. Am deutschen Königshof wurde das Amt als Erzmundschenk Reichserbschenk erblich und war mit keinen aktiven Funktionen verbunden. Auch an den anderen deutschen Höfen war der meist erbliche Mundschenk ein reines Hofamt, dem keine administrative Tätigkeit zugrunde lag. Das Amt ging später im Amt des Marschalls auf oder verschwand ganz.

Murmellaut

(auch: Schwa) unbetonter e-Laut.

s. Schwa

Mushaus

Wirtschaftsgebäude.

Nebengebäude einer Burg, meist Küchen- oder Wirtschaftsgebäude, auch Speicherhaus.

Nadelöhr

Mauertür.

Das Nadelöhr ist ein anderer Begriff für Mannpforte oder Katzenloch (siehe dort), eine Schlupfpforte im Burg- oder Stadtmauertor.

Naseneisen

Teil des Helms.

Als Naseneisen wird der Schutz der Nase im Helm bezeichnet.

nassauern

Eine Leistung erschleichen (ugs.).

Das Herzogtum Nassau hatte keine eigene Universität. Wollte ein nassauischer Gymnasialabsolvent nicht im "Ausland" (sprich: in Hessen oder irgendwo in Deutschland) studieren, blieb für ihn nur die "Hohe Schule" von Herborn. Diese besaß jedoch kein Promotionsrecht. Um nassauischen Studenten ein vollwertiges "inländisches" Studium zu ermöglichen, schloss Herzog Wilhelm von Nassau am 28. Oktober 1817 einen Staatsvertrag mit dem Königreich Hannover, wonach die Königlich Hannoversche Georg-August-Universität zu Göttingen zur Nassauischen Landesuniversität wurde. Als Anreiz zur Aufnahme des Studiums gewährte der Herzog seinen Studenten Stipendien in Form eines "Freitisches". Die Stipendiaten konnten bei einem Göttinger Wirt, mit dem die herzogliche Regierung einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hatte, umsonst essen. Blieb ein Nassauer Student dem Freitisch fern, fand sich schnell jemand, der sich als Nassauer ausgab und das Mahl einnahm. Als "Nassauer" bezeichnet man also jemanden, der auf Kosten und anstelle anderer gegessen und getrunken hatte.

Nastätter Rezesse

Verträge, die zur Auflösung des Vierherrengerichts auf dem Einrich führten

Mit den Nastätter Rezessen 1774/75, die nach dem Unterzeichnungsort benannt sind, erfolgte die endgültige Auflösung des Landgerichts der vier Herren auf dem Einrich als gemeinsam verwaltetes Herrschaftsgebiet. Der Erste Nastätter Rezess 1774 regelte die Aufteilung der Ortschaften zwischen den Landgrafen von Hessen-Kassel, und dem Dreiherrischen (Nassau-Diez, Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg). Im darauffolgenden Zweiten Nastätter Rezess 1775 klärte man den genauen Grenzverlauf der Territorien.

Neidkopf

Abwehrsymbol vornehmlich an Burg- und Stadtmauern.

An Giebeln, Toren und Türmen angebrachte Fratzen oder Tierköpfe aus Stein oder Holz, die böse Gewalten abwenden sollten (Schreckkopf). Sie stellen ein psychologisch wirkendes Abwehrsymbol dar.

Nekrolog

Von Klöstern geführtes Totenverzeichnis.

Ein Nekrolog ist ein in Klöstern und Stiften geführtes Totenverzeichnis, zuweilen mit einer Würdigung der Verdienste der Verstorbenen.

Neuhochdeutsch

Aktuellste Phase des Hochdeutschen ab 1650.

Das Neuhochdeutsche löst seit ca. 1650 das Frühneuhochdeutsche ab.

Niederdeutsch

Deutsche Dialekte im Norden des deutschen Sprachgebiets, die die zweite Lautverschiebung nicht durchlaufen haben.

Niederdeutsch bezeichnet eine Gruppe von Dialekten im Norden des deutschen Sprachraums, deren wichtigste gemeinsame Eigenschaft die fehlende Durchführung der zweite Lautverschiebung ist. Es wird unterschieden in West- und Ostniederdeutsch. Zum Westniederdeutschen werden das Nordniederdeutsche, West- und Ostfälische gezählt; zum Ostniederdeutschen zählen Mecklenburgisch-Vorpommersch, Brandenburgisch, Mittelpommersch und Niederpreußisch.

Niederungsburg

Burg im flachen Land.

In der Ebene gelegene Burg. Niederungsburgen waren häufig Wasserburgen mit einem Wassergraben.

Nobilitierung

Standeserhebung.

Die unter Karl IV. ausgebildete Adelsklassifikation mit Ritter-, Freiherren- Grafen- und Fürstenstand ist unter Standeserhebungen zusammenzufassen. Die Nobilitierung knüft einerseits an den Ritterschlag, andererseits an die Wappenverleihung an. Die Nobilitierung ist mit einer Reihe von Privilegien verbunden, die in der Regel einzeln im Adelsdiplom aufgeführt werden, darunter als wichtigstes die Führung eines adligen Wappens, der privilegierte Gerichtsstand und die Befugnis, Lehen zu tragen. Auch die Ausübung von Gerichtsrechten über eigene Untertanen sowie der Eintritt in die Reichsritterschaft, bestimmte Domkapitel und Ritterorden hatten den Adel zur Voraussetzung. Bürgerliche Gewerbe und offener Handel "zu Kram und Laden" waren dem Adligen verboten. Dies betraf vor allem nobilitierte Patrizier. Die durch die Nobilitierung erfolgte rechtliche Angleichung an den Adel verschaffte dem "Neuadel" nicht unmittelbar die intendierte gesellschaftliche Integration in die Gruppe des "Uradels" und deren Korporationen. Hier kam es darauf an, welche persönlichen Qualitäten, beruflichen Verbindungen und Finanzmittel er einbringen konnte.

Nokturnen

Klösterliches Gebet

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Mönch.

Nomen Agentis

Von einem Verb abgeleitetes Substantiv, bezeichnet das (handelnde) Subjekt eines Geschehens.

z. B. Fahrer fahren, Wähler wählen, Lehrer lehren

Nomen Instrumenti

von einem Verb abgeleitetes Substantiv, das ein Gerät oder Werkzeug bezeichnet

z. B. Bohrer bohren, Wecker wecken

Non

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Non war das Gebet zur neunten Stunde der früheren Tageseinteilung (am Nachmittag).

Noricum

Römische Provinz etwa im heutigen Österreich.

Das Noricum ist ein von den Römern so benanntes Gebiet, welches grob das Ostalpengebiet südlich der Donau umfasst, also den Großteil des Gebietes des heutigen Österreichs, sowie angrenzende Gebiete Bayerns östlich des Inn und Sloweniens (Unterkärnten). Im Westen grenzte das Gebiet an Raetien, im Osten an Pannonien. Benannt wurde es nach dem Stamm der Noricer, die in diesem Gebiet siedelten. Seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. stand die Region in Handelsbeziehungen mit Rom und wurde wohl zusammen mit Raetien 15 v. Chr. durch Augustus erobert. Spätestens unter Claudius wurde Noricum dann römische Provinz. Der Statthaltersitz befand sich in Virunum, dem heutigen Zollfeld bei Maria Saal in Kärnten.

Verfasser: Lutz Luckhaupt

Normanneneinfälle

Phänomen des 9. Jahrhunderts.

Die Normannen, auch Wikinger genannt, lebten im Gebiet des heutigen Dänemark und Skandinaviens. Sie waren als kühne Seefahrer und kompromisslose Kämpfer an allen europäischen Küsten gefürchtet. An der Nordseeküste eroberten sie zahlreiche Plätze und drangen flussaufwärts bis in das Moselgebiet und Burgund vor. Schon 839/40 ruderte eine erste Normannengruppe den Rhein hinauf bis Köln. In den Jahren 881/882 wurden erneut Köln und zudem Prüm und Trier geplündert. Die Normannen besiegten die Sachsen und fielen auch in den französischen Teil des Frankenreiches ein. In den Jahren 885/886 belagerten sie sogar Paris. Erst König Arnolf von Kärnten (887-899) konnte 891 die Einfälle der Normannen im ostfränkischen Reich mit seinem Sieg bei Löwen an der Dyle stoppen. Die Nordmänner setzten sich seit 911 in der Normandie fest und besiedelten von dort aus das heutige England (1066 Schlacht bei Hastings). Teile der Normannen wandten sich nach Süden, suchten das Rhônetal und die italienische Küste heim und wanderten noch im 11. Jahrhundert nach Unteritalien und Sizilien ab. Dort errichteten sie ein relativ eigenständiges Königreich.

Notariatsinstrument

Weitgehend normiertes und beglaubigtes Schriftstück eines Notars.

Form der Urkundenbeglaubigung durch einen öffentlich bestellten Notar. Der Notar fertigte nach überlieferten Regeln Schrifstücke aus, die er mit seiner Unterschrift und seinem Notariatszeichen (Signet) versah. Von Italien kommend, verbreitete sich diese Urkundenform seit dem 13. Jahrhundert auch im Deutschen Reich.

Numismatik

Münzkunde.

 

Die Numismatik ist die Kunde von historischen Münzen, deren Auswertung und Kategorisierung. Münzen stellen als "komprimierte" Informationsträger eine äußerst wichtige Quellengattung innerhalb der Geschichte dar. Eine daumennagelgroße Münze kann Auskunft über Zeit, Persönlichkeiten, Wirtschaft und sogar kulturgeschichtliche Zusammenhänge geben. Neben allgemeinen Informationen zur Münzkunde und Münze, deren Aufbau und Informationsgehalt, können auch weitere Informationen über die nebenstehenden Links gewonnen werden.

Die Numismatik gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften".

(Redakt. Bearb. Stefan Grathoff)

 

Oberdeutsch

Deutsche Dialekte im Süden des deutschen Sprachgebiets, die die zweite Lautverschiebung vollständig durchlaufen haben.

Oberdeutsch bezeichnet eine Gruppe von Dialekten im Süden des deutschen Sprachgebiets, deren wichtigste gemeinsame Eigenschaft die vollständige Durchführung der zweiten Lautverschiebung ist. Oberdeutsche Dialekte sind das Bairische, das Alemannische und das Ostfränkische.

Obergaden

Kirchenfenster.

auch als Lichtgaden bezeichnet; Obergaden ist eine von Fenstern durchbrochene, über die Seitenschiffe aufsteigende Hochwand des Mittelschiffs einer Basilika, das durch die Fenster belichtet wird. Entweder liegt der Obergaden oberhalb der Arkaden zu den Seitenschiffen oder über den Seitenschiffemporen und dem Triforium.

Offenhaus

Zugangsrecht zu einer Burg.

Unter Öffnung einer Burg versteht man die Verpflichtung des Besitzers einer Lehens- oder Pfandburg, dem Eigentümer der Burg ein Zugangsrecht zu gewähren, denn Lehns- oder Pfandherren durfte ihre Burg ohne Erlaubnis nicht betreten. In den Verträgen wurde genau festgelegt, bei welchem Anlaß, zu welchen Zeiten und mit welchen Personen der Lehnsherr die Burg betreten und als Stützpunkt benutzen durfte. Die Zahl der zugangsberechtigten Personen war genau geregelt. Der Burgöffner konnte auch die Personen nennen, die von seiner Burg aus nicht angegriffen werden durften. Dies waren meist der König, seine Verwandten und Verbündeten. Für die Erlaubnis zahlte er dem Vasallen eine vereinbarte Geldsumme oder er beteiligte ihn an der zu erwartenden Beute. Für den Lehnsmann barg die Öffnung ein beachtliches Risiko, denn er wurde nicht nur in die Fehde seines Herrn hineingezogen, sondern auch seine Lehnsburg geriet in Gefahr, wenn sie angegriffen wurde. Für den Fall der Beschädigung oder Zerstörung der Burg regelten jedoch zahlreiche Bestimmungen in den Offenhausverträgen den Schadensersatz. Öffnungen waren nicht nur bei Lehns- und Pfandburgen üblich. Mancher Burgbesitzer stellte seine Eigenburg gegen gute Bezahlung anderen Fehdeherren als Stützpunkt für eine bestimmte Dauer zur Verfügung.

Öffnungsrecht

Rechtsbegriff aus der Burgenkunde.

Öffnungsrecht bezeichnet die Pflicht des Inhabers eines befestigten Hauses, dieses im Kriegs- oder Fehdefall einem anderen zu "öffnen", was bedeutet, dass er ihm ein Betretungs- oder militärisches Mitbenutzungsrecht einzuräumen hatte. Objekte des Öffnungsrechts waren Burgen, Schlösser, befestigte Rittergüter und Städte, die mit Mauer, Graben und Zugbrücke ausgestattet waren.

Ohm

Flüssigkeitsmaß.

Altes Flüssigkeitsmaß (lat. ama = Eimer, auch Ahm oder Aaam) zwischen 134 und 175 Liter. Vier Ohm ergaben den Markgräfler Fasstyp Vierlig (Vierling). Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts hatte die Ohm = 20 Viertel = 80 Maß.

Für Rheinhessen
Unter Ohm verstand man im Rheinhessischen Einheiten von 155 +/- 20 l.
Auf ein Ohm gingen 20 Viertel, auf ein Viertel 4 Maß, auf ein Maß 4 Schoppen. Im Kleinhandel konnte das Ohm auch in 100 Maß geteilt werden.
Die rheinhessichen Ohm waren im Grund Pferdelasteinheiten. Das Mainzer Ohm und der Basler Saum stimmten praktisch überein (rd. 136 l).

 

Onager

Mittelalterlicher Schussapparat (Torsionsgeschütz).

Das bekannteste Torsionsgeschütz ist der in der römischen Kaiserzeit entwickelte Onager. Innerhalb einer hölzernen Rahmenkonstruktion steckte ein Wurfarm mit seinem unteren Ende in einem zusammengedrehten Strang aus Tauwerken, Sehnen oder Haaren. Dieser Strang war doppelläufig gedreht und horizontal im unteren Teil der Rahmenkonstruktion befestigt. Die starke Wicklung erzeugte bereits in der Ruhestellung eine latente Spannung (Vorspannung). Zum Wurf zog man nun den Wurfarm gegen die Vorspannung mit einer Winde zurück und arretierte ihn mit einer Sperre. Ein Felsbrocken oder Brandsatz wurde in die Schlinge am Ende des Wurfarms gelegt. Bei der Auslösung schnellte der Wurfarm mit großer Beschleunigung in seine Ausgangslage zurück und schleuderte das Geschoß fort. Der Wurfarm des Onager legte nur einen kurzen Weg zurück bis er an das Widerlager prallte, das aus Seilen bzw. einem Polster aus Heu oder Haaren bestand. Mit einem Onager konnte man, je nachdem wie lang der Wurfarm und wie schwer das Geschoß war, zwischen 100 und 350 Meter weit werfen.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Onomatopoesie

Sprachliche Nachahmung von Lauten.

Gibt einen bestimmten akustischen Eindruck wieder (z. B. Kuckuck, Doing!, Miau).

onomatopoetisch

Lautmalend.

s. Onomatopoesie.

oppidum

lat. mit der Bedeutung "umfriedigter Boden" zu übersetzen. in einem engeren Sinn bezeichnet oppidum den festen Sitz oder den festen Platz, insbesondere die Stadt (oft in Abgrenzung zur Burg).

Opus-Signinum

Einfacher, wasserdichter Estrichboden, der in der römischen Baukunst verwendet wurde.

Orangerie

Repräsentatives Gewächshaus.

(frz.) Nach seiner ursprünglichen Verwendung als Gewächshaus zur Zucht von Orangen benanntes Gebäude, das um die Mitte des 17. Jahrhunderts in Deutschland aufkam. Als repräsentative Bauwerke bildeten die Orangerien einen wichtigen Bestandteil der barocken Schloß- und Parkanlagen.

Ornamente

Schmuckelement.

(lat. ornare - schmücken), Verzierungsmotiv, schmückende Einzelform. Die Gesamtheit aller Schmuckformen an einem zusammenhängenden Kunstobjekt, eines Raumes, einer Fassade heißt Dekoration, die Summe alle Ornamente innerhalb eines bestimmten Kunstkreises Ornamentik, z.B. Renaissance-Ornamentik. Das Ornament dient zum Schmuck = schmückendes Ornament (z.B. Rocaille, Maskaron) oder zur Gliederung = gliederndes Ornament (z.B. Lisene, Maßwerk). Die Übergänge fließen, denn ein schmückender Fries kann zugleich die Fläche gliedern.
Hauptformen des Ornaments sind:
1. geometrisches Ornament, mit Zirkel und Lineal konstruiert, z.B. Zackenfries, Mäander;
2. vegetabilisches oder pflanzliches Ornament, z.B. Knospenkapitell, Akanthusblatt;
3. Tier-Ornament, z.B. Bukranionfries;
4. Ornament aus menschlichen Formen, z.B. Figurenkapitell.

Orthographie

Rechtschreibung und Zeichensetzung

orthographisch

die Rechtschreibung und Zeichensetzung betreffend

s. Orthographie

Ostensorium

Schaugefäß für heilige Gegenstände.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Monstranz.

Ottonen

Herrschergeschlecht, auch Liudolfinger bzw. Ludolfinger genannt.

Die Liudolfinger, auch Ludolfinger oder Ottonen genannt, sind ein sächsisches Adels- und deutsches Herrschergeschlecht. Begründet wurde es von dem Grafen Liudolf (gest. 866). Sie nahmen in der zweiten Hälfte des 9.Jahrhunderts eine führende Stellung im Osten Sachsens ein. Die Söhne des Grafen Liudolf, Brun und Otto, erlangten die Herzogswürde. Sein Enkel Heinrich I. wurde 919 deutscher König. Mit Otto I. wurde 962 ein Liudolfinger als erster deutscher König in Rom zum Kaiser gekrönt. Die weiteren Liudolfinger regierten von Otto I. bis zum Tod Heinrichs II. (gest. 1024) für ein Jahrhundert das Heiloge Römische Reich. Mit dem Tod Heinrichs II. starb das Haus in männlicher Linie aus.

Ottonische Baukunst

Architekturstil im 10. und 11. Jahrhundert.

Die Kunst zur Zeit der ottonischen Könige, die zwischen 919 (Heinrich I.) und 1024 (Heinrich II. den deutschen Königsthron einnahmen. Es ist die Stilepoche zwischen karolingischer Kunst ("karolingischer Renaissance") und der Romanik. Der berühmteste Vertreter des ottonischen Herrschergeschlechtes war Kaiser Otto I. In der Ottonik wurden spätantike, byzantinische und karolingische Traditionen verarbeitet, die Grundzüge der nachfolgenden Romanik bildeten sich heraus. Ein gutes Beispiel für die ottonische Baukunst ist die Stiftskirche St. Cyriacus in Gernrode.

Paginierung

Seitenzählung in Büchern.

Als Paginierung bezeichnet man seit ca. 1470 die Seitenzählung in Büchern. Davor sprach man von Foliierung = Blattzählung.

Paläographie

Handschriftenkunde.

 

Paläographie ist die Lehre von den alten Schriften, deren Bestimmung und deren Transkription; des Weiteren untersucht sie Verbreitung und Abhängigkeit von Handschriften und das soziale Umfeld ihres Entstehens, im weitesten Sinne daher sogar Schrift als "Form menschlichen Ausdruckswillens".

Die Paläographie gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften"

 

Palas

Wohnbau der Burg.

bezeichnet den Wohn- und Saalbau einer mittelalterlichen Pfalz oder Burg in Deutschland. Der Plalas beherbergte die Repräsentationsräume in einem oder zumeist zwei Geschossen über einem teilweise eingetieften Untergeschoss. Seit dem 12. und 13. Jh. können im Palas auch Wohnräume untergebracht sein.

Palatium

Das Wort "Pfalz" geht letztlich auf das lateinische Palatium zurück, den Namen eines der Hügel des alten Rom. Er wurde zunächst auf die dort befindliche Residenz der Kaiser übertragen, dann auch auf andere Herrschaftszentren des Imperium Romanum und seiner Nachfolgereiche.

Pallium

Stola des Erzbischofs.

Pallium ist eine weiße, um die Schultern gelegte Stola, wobei an den beiden Enden sich jeweils drei schwarze Kreuze befinden. Das Pallium wird in der orthodoxen Kirche von Patriarchen, in der katholischen vom Papst getragen, der es auch an die Erzbischöfe (früher gegen Zahlung von Palliengeldern) und an besonders verdiente Bischöfe verleiht. Nachdem die Krönung mit der Tiara weggefallen ist, wird heute bei der Papstinthronisation dem neuen Heiligen Vater das Pallium um den Hals gelegt, wodurch er Erzbischof von Rom und damit Papst wird.
Das Pallium ist seit dem 6. Jahrhundert belegt, für die  Erzbischöfe seit dem 9. Jahrhundert. Das Pallium drückte die Teilnahme des Erzbischofes an der päpstlichen Regierungsgewalt aus und half Rom, seine Vorrangstellung darzustellen, weshalb man nach der gregorianischen Reform darauf bestand, dass der Empfänger das Pallium persönlich in Rom abholte.

Papst

Bischof von Rom.

Papst ist die Bezeichnung für den Bischof von Rom, Stellvertreter Christi, Nachfolger des Apostels Petrus, das Oberhaupt der allgemeinen Kirche, den Patriarchen des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt. Der Titel ist aus dem griechischen "pappa[s]" entstanden, mindestens seit der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts bezeugt, ursprünglich ein Titel für Äbte, Bischöfe und Patriarchen.

Paradies

Vorraum einer Kirche.

Paradies ist ein umfriedeter oder umbauter Bezirk vor der Kirche, der als Vorhalle oder Atrium ausgebildet ist.

Parierstange

Teil des Schwertes.

Parierstange bezeichnete das Querstück zwischen Griff und Klinge eines Schwertes, welches zum Schutz der eigenen Hand während des Angriffs der gegenerischen Schwertklinge diente.

Parlatorium

Raum im Kloster.

Das Parlatorium (lat. parlare = darlegen, sprechen) ist der Raum, in dem im Kloster ohne Einschränkung gesprochen (und angehört) werden darf, ansonsten besteht ein grundsätzliches Schweigegebot.

Parsche

Pferdeharnisch.

Die Panzerung der Pferde ist seit der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts in historischen Quellen bezeugt. In der höfischen Dichtung kamen eiserne Pferdedecken zuerst um 1200, Bugdecken und Kopfpanzer etwas später vor.

Im 13. Jahrhundert kam die Parsche auf, ein auf orientalische Vorbilder zurückgehender Pferdepanzer. Sie bestand aus flexiblem Ringelgeflecht, armiertem Leder oder wattiertem Stoff. Die einzelnen Teile der Parsche für den Hals, die Brust (Fürbug) und das Kreuz (Kruppe) des Pferdes konnten miteinander verbunden sein. Um 1350 wurde die Parsche weitgehend vom Rossharnisch verdrängt, der zur gleichen Zeit wie der Plattenharnisch des Ritters entstand.

Parterre

Zu ebener Erde liegendes Geschoss (Erdgeschoss).

Synonym für "Erdgeschoss" eines Gebäudes. Bei Gebäuden die nicht genau an das Straßenniveau anschließen, sondern über eine kleine Treppe nach oben oder unten zu erreichen sind, kann von einem Hochparterre oder einem Tiefparterre gesprochen werden.

Pass

Maßwerkform.

Bezeichnung für einen mit dem Zirkel (Passer) gemessenen konstruierten Dekor. Die ersten Passformen entstanden beim gotischen Maßwerk. Ein Pass entspricht dabei einem Zirkelschlag, mit dem ein Teil des Ornaments konstruiert wurde. Der Name des jeweligen Dekors wird durch seine Form, d. h. die Anzahl der Zirkelschläge bestimmt, die für die Herstellung notwendig waren. So entsteht aus drei Zirkelschlägen, d. h. drei Dreiviertelkreisen der Dreipass aus vier Zirkelschlägen bzw. vier Zweidrittelkreisen der Vierpass u.s.w. bis zum Sechs- und Vielpass. Die in das Innere dieser Maßwerkfiguren ragenden Berührungsspitzen der Kreisbogen heißen Nasen.
Quelle: G. KIESOW, Das Maßwerk in der deutschen Baukunst bis 1350, Diss. Göttingen 1957; G. BINDING, Maßwerk, Darmstadt 1989.

Pater

Ordensgeistlicher.

Lateinisch für "Vater" (Mehrzahl: Patres). Der Pater ist ein Ordensgeistlicher, der die Priesterweihe empfangen hat.

Patrizier

Stadtbewohner einer alteingesessenen Familie.

Im Mittelalter, besonders im 12. und 13. Jahrhundert die Bürgerfamilien, denen allein die Ratsfähigkeit zukam und aus denen die städtischen Ämter fast ausschließlich besetzt wurden. In der Regel waren es die reichsten Familien, aber nur die, welche alteingesessen (Vollbürger) waren. Manchmal wurden innerhalb des Patriziats noch besondere Rangklassen unterschieden. Der Name blieb auch nach Aufhören er alten Privilegien für die einflussreichen Familien bestehen, teilweise bis heute.

Patrizierturm

Wohnturm in der Stadt.

Wohnturm eines Patriziergeschlechts in einer Stadt, wehrhaftes Repräsentations- und Speicherhaus.

Siehe auch die Artikel "Wohnturm", "Donjon" und "Geschlechtertürme".

Patronat

Ernennungsrecht bei einer Pfarrkirche.

Aus dem Eigenkirchenrecht entwickeltes Recht des Patrons (Kirchenherrs) als Gründer, Erbauer oder Stifter einer Pfarrkirche dessen Geistlichen vorzuschlagen. Im Mittelalter war dies im Wesentlichen ein Ernennungsrecht, besonders wenn der Landesherr Patron war. Der Patron beanspruchte auch das Spolienrecht und Regalienrecht. Das Patronatrecht kann vererbt, verkauft und verschenkt werden. Früher wurde es auch häufig zu Lehen vergeben. Das Präsentationsrecht muss innerhalb bestimmter zeit bei Verlust des Rechtes ausgeübt werden. Innerhalb dieser Frist hat der Patron das Recht, mehrere Kandidaten zu präsentieren. Waren mehrere Patrone vorhanden, wechselte das Präsentationsrecht im Turnus, oder man einige sich gemeinsam auf einen Kandidaten. Dem vorschriftsmäßig Präsentierten erteilte der Bischof die Weihe (institutio canonica).

Patrozinium

Schutzherrschaft eines Patrons.

Die Heiligenverehrung gründet in der Überzeugung, dass die Seelen der Heiligen zwar im Himmel bei Gott waren, sie aber dem Leibe nach samt ihrer Wunderkraft auf der Erde verblieben. So bildeten sie eine Verbindung zwischen Himmel und Erde, die Wallfahrten zu ihren Gräbern haben in dieser Überlegung ihren Ursprung. Im Mittelalter setzte sich der Brauch durch, den Heiligenleib erhöht in einem Schrein hinter dem Altar aufzustellen. Hier konnte man den Heiligen leibhaftig berühren. War das Patronat anfangs strikt an den Grabort gebunden, so änderte sich das v.a. mit dem Aufkommen der Reliquienteilung, die den Heiligen sozusagen omnipräsent werden ließ: jede Reliquienpartikel bewirkte die volle Vergegenwärtigung. War man vorher an vorhandene Reliquien gebunden, konnte man sich später einen bestimmten Heiligen auswählen und sich dessen Reliquien besorgen. Dabei bildeten sich Gruppen, die in besonderer Weise bestimmte Heiligen vereehrten. Adlige, Gilden, Ordensleute und Laien, Bürger und Bauern u.a. erwählten sich ihre Spezialheiligen, sodass, wo immer eine solche Gruppe existierte, auch ihr Heiliger verehrt wurde.
(Quelle: Lexikon des Mittelalters, Bd. VI, Spalte 1806f.)

Pax Dei

Gottesfrieden.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Gottesfrieden".

Pechnase

Spähloch in Verteidigungsanlagen (meist über dem Eingangstor).

Besonders über den Eingangstoren, aber auch an allen anderen gefährdeten Stellen der Mauern und Türme konnten kleine, außen an der Mauer auf Kragsteinen oder Konsolen ruhende, kastenartige Gußerker (Pechnase, Pfefferbüchse, Bretesche) angebracht sein. Diese mit einem Pultdach versehenen Gießerker waren unten offen und besaßen vorne häufig ein Spähloch. Sie hießen Pechnase, da man durch sie angeblich heißes Pech, siedendes Öl oder kochendes Wasser auf die Angreifer gießen konnte. Die obligatorische Pechnase über dem Burgtor war aber dazu geeignet, einen Brand zu löschen, den die Angreifer vor dem Tor gelegt hatten. Zudem konnte man sich durch die Pechnase mit einem Fremden vor dem Burgtor unterhalten, ohne seine Deckung zu verlassen. Pechnasen waren meist aus Stein gemauert, konnten aber auch aus schweren Eichenholzbohlen bestehen. Es gab eine große Typenvielfalt: dicke, flache, halbrunde, spitzförmige und mehreckige Formen.

Pech, das als Destillationsrückstand von Harzen, Braun- und Steinkohle gewonnen werden kann wird es kaum in großen Mengen auf mittelalterlichen Burgen gegeben haben. Auch Fette und Öle waren äußerst kostbar. Die Vorstellung, heißes Pech sei durch die Pechnase gegossen worden, entstammt dem 19. Jahrhundert und ist historisch nur ganz vereinzelt (für heißes Wasser?) zu belegen.

pes/pedes/passus

Altes Längenmaßß.

1 pes (Fuß) entsprach ca. 30 cm. 1 passus (Doppelschritt) = 5 pedes = ca. 1,5 m. Vgl. dazu → Fuß
1 stadium = 125 passus entsprach ca. 185 m.
1 mille passuum ("Meile") = 1.000 passus entsprach ca. 1,5 km.

Petraria

Belagerungsmaschine (Hagelgeschütz).

 

Die Pretaria war ein Hagelgeschütz, das mehrere Steine gleichzeitig im Bogenwurf schleudern konnte. Während Tribok, Blide und Tripantium mit Gegengewichten arbeiteten, wurde die Schwenkung des Hebelarms bei der Petraria durch Muskelkraft bewerkstelligt. Bis zu 100 Mann waren für den Schuss erforderlich.

Auch die zuweilen als Wippe bezeichnete Belagerungsmaschine funktionierte nach diesem Prinzip. Auch hier zog eine bestimmte Anzahl von Männern ruckartig an den Seilen des kurzen Hebelarms und schleuderte das auf dem langen Rutenarm ruhende Geschoß gegen das Ziel. Vielleicht sind Wippe und Petraria zwei verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Maschine.

Näheres zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschine.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Pfalzgraf

Herrschaftstitel.

 

Das Wort "Pfalz" geht letztlich auf das lateinische Palatium zurück, den Namen eines der Hügel des alten Rom. Er wurde zunächst auf die dort befindliche Residenz der Kaiser übertragen, dann auch auf andere Herrschaftszentren des Imperium Romanum und seiner Nachfolgereiche. Im Frankenreich des 6. Jahrhunderts begegnet erstmals ein "Pfalzgraf" (comes palatii), dem die Verwaltung des königlichen Hofes oblag. Unter den karolingischen Herrschern stieg der Pfalzgraf am Hof zur höchsten Instanz für weltliche Angelegenheiten auf und erhielt insbesondere den Vorsitz im Pfalzgericht.

Im 9. Jahrhundert treten einerseits mehrere Pfalzgrafen gleichzeitig, anderseits besondere Pfalzgrafen in bestimmten Reichsteilen auf. Das ostfränkisch-deutsche Reich des 10. Jahrhunderts besaß je einen Pfalzgrafen bei jedem der großen "Stämme". Die sächsische und die bayerische Pfalzgrafschaft gingen nach 1179 in der Landgrafschaft Thüringen bzw. nach 1208 im Herzogtum Bayern auf, die schwäbische wurde nach 1268 zum leeren Titel; nur die fränkische oder lothringische entwickelte sich von einem königlichen Amt zu einem bedeutenden Fürstentum und Territorium.

 

Pfarrzwang

Pflicht, kirchliche Handlungen nur innerhalb der zuständigen Pfarrkirche vorzunehmen.

Unter Pfarrzwang verstand man früher die Pflicht der Mitglieder eines Kirchspiels oder Pfarrsprengels, alle kirchlichen und gottesdienstlichen Handlungen, wie Taufe, Trauung, Beichte und Begräbnis nur vor dem Pfarrer der zuständigen Pfarrkirche vornehmen zu lassen. Für diese und andere Verrichtungen wurden Stohlgebühren für den Pfarrer fällig.

Pfennig

Alte Münze.

Die Münzbezeichnung entstand im 8./9. Jh. im germanischen Sprachbereich, die etymologische Herkunft des Wortes ist nicht geklärt. Ausgangspunkt der europäischen Pfennigprägung ist der karolingische Silberpfennig oder Denar, lat. Denarius genannt. Er wurde durch die Münzreform geschaffen, die unter dem Karolinger Pippin (751-768) begonnen und unter seinem Sohn Karl dem Großen (768-814) beendet wurde. Auch das nicht-fränkische angelsächsische England lehnte seine frühen Pennys in Gewicht und Feingehalt den karolingischen Münzen an. Mit dem Zerfall des Frankenreichs begann für den deutschen Pfennig (Denar 2), den französischen Denier, den italienischen Denaro sowie für den englischen Penny eine eigene Entwicklung. Die Silberpfennige stellten - abgesehen von einigen selten ausgeprägten Teilstücken (Obol) - von der karolingischen Epoche bis zum Ende des 13. Jh.s praktisch das einzige Münznominal in den Gebieten des riesigen Frankenreichs und darüber hinaus dar (Penning in Skandinavien, Nachprägungen des Denier tournois in den Kreuzfahrerstaaten).

In die Pfennigzeit fällt die allmähliche Entwicklung von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft; wobei in karolingischer Zeit ein West-Ost-Gefälle auffällt. Dem entspricht die Verteilung der Münzstätten, die sich - mit Ausnahme von Regensburg (Donau) und Würzburg (Main) - bis in vorottonische Zeit (bis 936) ausschließlich westlich des Rheins befanden (vor allem im Einzugsbereich der Flüsse Schelde, Maas, Mosel und Rhein), während der Norden und der Osten münzleer waren. Erst die Entdeckung und Nutzbarmachung der Silbervorkommen an Harz und Erzgebirge - zuerst am Rammelsberg bei Goslar am Ende der Regierungszeit Ottos I. (936-973) - bot die Voraussetzungen, die Ungleichheit zu beheben und später sogar die Entwicklung umzukehren. Die Pfennigprägungen der Karolinger und Sachsenherrscher wurden meist zu Handelszwecken verwendet. Noch unter den Saliern (1024-1125) war die Verwendung der Pfennige als Handelsmünzen (Fernhandelsdenare) die Regel, wie die hohen Fundzahlen - im Vergleich zu den geringen Fundmengen in Mitteleuropa - der Prägungen (vorwiegend Otto-Adelheid-Pfennige) in Schweden (einschließlich Gotland) zeigen, die als Beleg für den Wikingerhandel gelten.

Der Grundstock zur Zersplitterung des deutschen Münzwesens wurde mit der Politik der Münzrechtsverleihungen der Ottonen (936-1002) gelegt. Die Vergabe der Münzdiplome an geistliche Fürsten und Äbte in ottonischer Zeit war Teil der Politik, einen Gegenpol zu den mächtigen Stammesherzögen zu bilden und damit das Königtum zu stärken. Das Ziel wurde nicht erreicht, statt dessen legte sie den Grundstock für den Partikularismus des deutschen Münzwesens. Die Fortsetzung der Münzrechtsverleihungen durch die Salier (1024-1125) und Staufer - später auch an Adlige und Städte - und die Schwächung des Königtums begünstigten die Zersplitterung, die erst mit den Einigungsbestrebungen im 19. Jh. beendet werden konnte.

Im 11./12. Jh. brach die Ausfuhr der Pfennige nach Norden und Osten ab. Die mit der Städtegründungsperiode (1100-1300) beginnende gewerbliche (handwerkliche) Konzentration dehnte den binnenwirtschaftlichen Geldverkehr aus, der Pfennig wurde als Zahlungsmittel für die städtischen Märkte benötigt. Im 11. Jh. änderte sich auch die Gewichtsbasis der Pfennigprägung vom Pfund auf die Gewichtsmark (Mark I), die (je nach Region) lokal verschieden schwer ausfiel. Das Fehlen einer starken Zentralgewalt versetzte die einzelnen Münzherren in die Lage, die vielen Münzverrufungen durchzuführen, die fiskalisch, aber wohl auch durch Gewinnstreben bedingt waren. Da die Pfennige zeitlich und lokal verschiedenen Schwankungen unterworfen waren, galten sie nur regional begrenzt, bevor sie wieder eingezogen und durch neue, meist schlechtere Prägungen ersetzt wurden. Um die vielen verrufenen und regionalen Pfennige unterscheiden zu können, wurden ständig die Münzbilder geändert, was sich am deutlichsten in den kunsthistorisch wertvollen Brakteaten niederschlug. Neben diesen einseitig geprägten Hohlmünzen aus dünnem Silberblech liefen auch zweiseitig geprägte Dünnpfennige, sog. Halbbrakteaten um.

Als im 13. Jh. einige Handelsstädte in den Besitz des Münzrechts kamen, versuchten diese eine für den Handel günstigere, im Silbergewicht stabile Münze zu schaffen. Die Bestrebungen führten zu dem sog. Ewigen Pfennig (lat. denarius perpetuus), der zuerst in Konstanz, Lindau und einigen Bodenseestädten eingeführt wurde. Entgegen ihrer Bezeichnung war die Pfennigmünze nicht von ewiger Dauer, konnte aber an einigen Orten immerhin über Jahrzehnte mit etwa gleichbleibendem Silbergehalt geprägt werden. Die Bemühungen der Handelsstädte konnten aber den Verfall der Pfennigmünze nicht aufhalten. Mit dem Aufkommen der Groschen im 13. Jh. wurde die Pfennigzeit von der Groschenzeit abgelöst. Der Groschen im Normwert von 12 Pfennigen löste den Pfennig als Währungsmünze ab, denn die etwa zeitgleich beginnende Goldprägung eignete sich besser als Zahlungsmittel für den Groß- und Fernhandel. Die Wertverhältnisse des Pfennigs zu den neu aufkommenden Pfennigvielfachen in diesem Lexikon sind meist unter den einzelnen Stichpunkten aufgeführt: Beispielsweise war der Normwert eines Kreuzers 4 Pfennige, ein Mariengroschen galt 8 Pfennige, der Turnosegroschen sowie der Reichsgroschen 12 Pfennige. Da der Wert des im 15. Jh. aufkommenden Talers gewöhnlich 24 Groschen betrug, ergibt sich rechnerisch ein Wert von 288 Pfennigen auf den Taler, der de facto aber in einem ganz anderen Verhältnis zu dem zur Scheidemünze gewordenen Pfennig stand. In der Neuzeit verlor der Pfennig weiter an Silbergewicht und wurde erst seit Mitte des 18. Jh.s auch in Kupfer ausgeprägt. Der Pfennig hat sich bis in unsere Zeit, als Hundertstel-Unterteilung der Deutschen Mark im Dezimalsystem erhalten: 100 Pfennige = 1 Deutsche Mark.

An der ältesten deutschen Münzsorte lässt sich deutlich die nur phasenweise unterbrochene Entwicklung der ständigen Münzverschlechterung ablesen: Um 800 enthielt der Pfennig etwa 1,7 g Silber, um 1100 knapp 1 g, um 1300 im Durchschnitt rund 0,3 bis 0,4 g, 1500 noch ca. 0,1 g, im 17./18. Jh. noch umgerechnet 0,05 g. Der Verfall der Kaufkraft fällt noch um ein Vielfaches krasser aus, wenn man die sinkende Kaufkraft des Silbers in Betracht zieht.

 

Pfründe

An ein kirchliches Amt geknüpftes Einkommen.

Bezeichnung für ein von der zuständigen kirchlichen Autorität eingerichtetes "Rechtsinstitut", welches aus Kirchenamt in Verbindung mit nutzungsfähiger Vermögensmasse besteht. Der Ertrag dient dem Unterhalt des Amtsinhabers. Studiert dieser an einer Universität, so kann er die Einkünfte verwenden, um sein Studium zu finanzieren, sollte aber einen Stellvertreter ('Vikar') ernennen, der (gegen einen Bruchteil der Einkünfte) die Seelsorge aufrechterhält. Pfründen wurden im Spätmittelalter 'gehäuft' (ein Pfründner hatte mehrere Ämter inne), was Anlaß zu Protesten gab. Die Stiftspfründe (Benefizium) bot ihren Inhabern nicht nur Unterhalt und Wohnung, sondern auch Handlungsfreiheit und - nach Fortfall der Zwangs-Wohngemeinschaft (vita communis) - auch Freizügigkeit, so dass die Kapitel ein Personalreservoir für viele Aufgaben in Kirche, Reich, Territorium und Stadt darboten. Kanoniker betätigten sich nicht nur im Dienst für Gott, in Seelsorge, Mission, Stiftsschulen usw., sondern waren an der Kurie, an Adelshöfen in Verwaltung und Kanzlei, in juristischen und politischen Aufgaben sowie als Universitätslehrer tätig. Die Universitäten des spätmittelalterlichen Reiches wären ohne die Stiftspfründe nicht lebensfähig gewesen.

Pfund (Münzwesen)

Gewichtseinheit bei Münzen.

Aus dem Lat. pondus (Gewicht) entwickelte sich über das mhd. "phunt" die Bezeichnung Pfund. Das römische Pfund, die Libra im Gewicht von 327,45 g, bildete im Römischen Reich die Basis, nach der die Münzen ausgerichtet wurden. Die in 12 Unciae (Unzen) eingeteilte Libra, nach der die bis 1970 geltende englische Währung "Pfund Sterling" mit £ abgekürzt wird, bestand auch im frühen Mittelalter als Grundlage des Münzgewichtssystems fort. Karl der Große schuf mit dem im Gewicht höheren Karlspfund die Grundlage für das mittelalterliche Gewichts- und Währungssystem. Die Gewichtsangabe des karolingischen Pfunds, aus dem 240 Pfennige ausgeprägt wurden, schwankt zwischen 408 und 409,5 g. Das genaue Gewicht lässt sich nicht angeben, da die Pfennige al marco (nach der Gewichtsmark) ausgebracht wurden und die einzelnen Münzen im Gewicht differierten. Das Auseinanderbrechen des karolingischen Reichs, der Verfall des Pfennigs und lokale Traditionen führten zu Schwankungen des Pfundes, dessen Gewicht (je nach Gebiet und Zeit) etwa zwischen 320 und 560 g lag. Regional bildeten sich unterschiedliche Pfundgewichte heraus, wie z.B. das ältere Pfund von Troyes (367,13 g) und das Pariser Pfund (489,5 g), deren Gewicht sich mit der Zeit auch veränderten. Die rechnerische Unterteilung des Pfunds in 20 Schillinge (zunächst nur Rechnungsmünze) oder 240 Pfennige blieb erhalten. Im 11./12. Jh. wurde das Pfund als Basisgewicht des Münzwesens durch die Gewichtsmark (Mark I) ersetzt, die je nach Region in verschiedenem Verhältnis zum Pfund stand. Oftmals stellte die Mark 2/3 des Pfunds (8 Unzen) dar, wie z.B. bei der jüngeren Troymark (248,894 g). Die Unterteilung des Pfunds in 20 Schillinge zu je 12 Pfennigen, wie sie auch auf dem Kontinent einmal üblich war, hat sich in der englischen Währung Pfund Sterling bis zur späten Umstellung auf die Dezimalwährung 1971 erhalten. In Deutschland dominierte als Basisgewicht der Münzprägung die Kölner Mark (seit 1821 zu 233,865 g) bis sie im Wiener Vertrag von 1857 durch das Zollpfund zu 500 g abgelöst wurde.

Pfundzoll

Wertbezogene Verkaufsabgabe bzw. Umsatzzollgebühr.

 

Der Pfundzoll war in Mainz eine wertbezogene Verkaufsabgabe bzw. eine Umsatzzollgebühr für Schiffsfrachten, die für das Mainzer Kaufhaus oder für die Stadtmärkte bestimmt waren. Von 80 Gulden Kauferlös wurde ein Gulden als Pfundzoll berechnet.[Anm. 10]. Betrug der Erlös weniger, wurde der Pfundzoll anteilmäßig berechnet. Der Name geht darauf zurück, dass die Waren oder Güter in Pfunden (Schiffspfunde) berechnet wurde.

Die Gebühr stand ursprünglich dem Erzbischof zu, war im Jahr 1310 zunächst dem Domstift,[Anm. 11] dann vor 1332 vom Stiftsverweser des Mainzer Erzbistums, Erzbischof Balduin von Trier, der Stadt Mainz überlassen worden[Anm. 12]. In einem Privileg vom 6. April 1349 überließ Erzbischof Gerlach der Stadt dann offiziell der Stadt den erzbischöflichen Pfundzoll.[Anm. 13]

Pfundzoll mussten alle nach Mainz kommenden Fernreisekaufleute aus einem bestimmten Gebiet bezahlen. Der Kreis der pfundzollpflichtigen Kaufleute war seit alters her bekannt, wurde aber in der Kaufhausordnung (vor 1462) genau umschrieben. Das Gebiet um Mainz war im Wesentlichen vom Pfundzoll befreit, gegebenenfalls zahlte man dann Zeichengeld. Es gab aber auch Gebiete etwa zwischen Mainz und Kreuznach, die weder Pfundzoll noch Zeichengeld geben mussten. Das Gleiche galt für Rheinhessen und die Grafschaft Saarbrücken und Zweibrücken, die weder Pfundzoll noch Zeichengeld zu bezahlen hatte. Von jedem Karren (karren), der aus diesem Bereich mit Waren nach Mainz kam, wurde ein Käse im Wert von 10 Hellern fällig.

Der Pfundzollbereich umschloss ein beachtliches Gebiet. In Köln-Deutz beginnend waren wesentliche Teile von Westfalen, Hessen und Thüringen darin enthalten. Die äußere Grenze zog sich weiter, zunächst dem Main folgend, dann Bamberg und Nürnberg berührend, im Süden einer Linie über Heilbronn nach Heidelberg folgend, quer durch die Vogesen bis nach Trier. Zum Pfundzoll herangezogen wurden auch alle Kaufleute, die aus dem "welschen" Land kamen, womit wohl Nordfrankreich gemeint war. Pfundzollpflichtig in Mainz waren schließlich Händler aus Brabant, aus Flandern und den Gegenden jenseits der Maas. Der Kreis schloss sich dann wieder bei der Stadt Köln.

Einzelne Städte waren von der Zahlung des Pfundzolls befreit. Dazu gehörten Bamberg, Würzburg, Neumarkt (Oberpfalz) und Nürnberg sowie die drei Städte Landau (Pfalz), Weiler (bei Wissembourg?) und Hagenau.[Anm. 14] Die Befreiung vom Pfundzoll musste schriftlich vereinbart sein.

Die Vereinnahmung des Pfundzolls im Bereich des Kaufhauses oblag zwei Pfund-Zollern, die getrennt abrechneten, und der Weisungsbefugnis des Stadtrates unterlagen. Auch den Pfundzoll aus dem Holzverkauf vereinnahmte das Kaufhaus.[Anm. 15]

 

Phon (Laut)

s. Laut

s. Laut

Phonetik

Sprachwissenschaftliche Teildisziplin, die sich mit den lautlichen Aspekten der Kommunikation befasst.

Die Phonetik befasst sich mit der Bildung, Übertragung und Perzeption von Sprachlauten.

phonetisch

Die Phonetik betreffend; lautmäßig, lautlich.

 

Pilaster

Der Terminus wird meist für Wandpfeiler verwendet, die nur wenig aus der Wand heraustreten.

Wie die Wandpfeiler, freistehenden Pfeiler und Säulen sind auch Pilaster oft, einer Säulenordnung entsprechend, in Basis, Schaft und Kapitell gegliedert. Schon die Minoer und danach die Griechen und Römer verwendeten Pilaster bei Repräsentationsbauten als Dekorelement. Gebräuchlich waren Pilaster dann vor allem in der Renaissance und im Historismus.

Plattenharnisch

Schutzkleidung gegen Armbrustbolzen und schwere Reiterlanzen (seit Mitte des 13. Jahrhunderts).

 

Gegen die Durchschlagskraft der Armbrustbolzen und die Wucht der schweren Reiterlanze konnten Kettenhemden nicht wirkungsvoll schützen. Deshalb wurde es notwendig, den Körperschutz zu verbessern. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts begann man Schritt für Schritt den ganzen Körper mit einem System aus Metallplatten, Schienen, Scheiben und Buckeln zu umgeben: der sog. Plattenharnisch entstand.     [Fußnote zu Plattenharnisch] Das aus dem Französischen stammende Wort Harnisch (harnais) bezeichnete zunächst nur die Ausstattung des Pferdes oder auch die Gesamtausrüstung von Reiter und Ross. Erst im Spätmittelalter bezog sich die Bezeichnung nur noch auf den Plattenharnisch des Ritters.   Der Plattenharnisch war ein technisches und mechanisches Kunstwerk und bestand aus einer Vielzahl von Einzelteilen.   Helm und Kettengeflecht für den Kopfbereich, Brust- und Rückenharnisch, Armzeuge (Schultern, Oberarmröhren, Ellenbogenkacheln, Unterarmröhren, Achselstücke und -scheiben, Vorder- und Hinterflüge), Beinzeuge (Diechlinge (Oberschenkelschutz), Kniekacheln, Beinröhren, Schuhe und Handschuhe (mit Eisen bewehrte Handschuhe als Fingerhandschuhe oder Stulpen (Panzerhandschuhe).   Diese waren fest miteinander vernietet oder wurden über geschickt angebrachte Riemen und Gelenke (Hals-, Bauch- und Gesäßreifen) beweglich gehalten. Haken und Federbolzen sorgten dafür, dass man bestimmte Teile nach Bedarf auf- oder zuklappen konnte. Zusätzlich wurde der Unterleib durch den Waffenrock geschützt. Dieser war ein an der Innenseite durch eiserne Plättchen verstärktes Wams und darf nicht mit dem über der Rüstung getragenen Waffenrock (Kursit) verwechselt werden. Seit Mitte des 14. Jahrhunderts bevorzugten die Ritter eine leichtere Version des Waffenrocks, den eng anliegenden aus Leder bestehenden "Lendner".   [Fußnote zu Lendner] Aus dem Lendner entstand im 15. Jahrhundert die Brigantine, eine Jacke aus Leinen, die auf der Innenseite mit eisernen Lamellen ausgestattet war. Mit Brust- und Rückenplatten versehen, bildete die Brigantine bis ins 15. Jahrhundert hinein einen wichtigen Teil des Harnisches. Als sich der Plattenharnisch bei den Rittern durchsetzte, wurde die Brigantine zur Schutzkleidung der leichten Kavallerie und Infanterie.   Die Entwicklung der Rüstung zum Vollharnisch war bis ca. 1430 abgeschlossen. Erst jetzt, am Ausgang des Mittelalters, war das entstanden, was man im landläufigen Sinn als typische Ritterrüstung des Mittelalters bezeichnet. Danach wurden die Rüstungen bis zu den Tagen Kaiser Maximilians I. (1486-1519) immer prächtiger und prunkvoller Turnier.  

(Text: Stefan Grathoff)

 

polygonal

"vieleckig".

polygonal meint vieleckig.

Porticus

Säulenhalle, die häufig in der griechischen und römischen Architektur der Antike vorkommt.

 

Die Porticus ist eine Säulenhalle mit multifunktionalem Charakter und mit repräsentativen Funktionen. Sie ist ein häufiges Architekturmotiv der griechischen und römischen Antike.
Die einfachste Form ist ein langrechteckiger Raum mit nach außen gerichteter, offener Säulenfront. Es gibt aber auch mehrschiffige Portiken, welche dann zusätzliche Innensäulenreihen besitzen. Ursprünglich handelte es sich bei diesem Bautyp um selbstständige, freistehende Gebäude. Später wurde der Bautyp auch in anderen Gebäuden, wie beispielsweise villae rusticae, verbaut.[Anm. 16] 

Verfasser: Lutz Luckhaupt

 

Präfix

Vorsilbe, die dem Wortstamm vorausgeht

z.B. un- in unwohl, ent- in entlaufen, ge- in gelernt

Prämonstratenser

Katholischer Chorherren-Orden.

 

Der Prämonstratenserorden wurde 1121 in Prémontré durch Norbert von Xanten gegründet. 1126 folgte die Bestätigung durch Papst Honorius.

 

Gegenüber der ursprünglichen Bezeichnung "Norbertiner" setzte sich der Name "Prämonstratenser" in Anlehnung an den Gründungsort Prémontré durch. Die Prämonstratenser sind kein Mönchsorden, sondern ein Orden von regulierten Kanonikern und Laienbrüdern, wobei ihre Ordensregel denen der Augustiner ähnlich ist. Anfangs bestanden Doppelklöster für Männer und Frauen, die sich aber aus Disziplingründen nicht halten konnten. Der Leitgedanke der Prämonstratenser, "Ad Omnia Paratus" leitet sich ab vom 2. Timotheusbrief 3, 17, wonach "der Mensch Gottes vollkommen sei, zu jedem guten Werke völlig ausgerüstet".

 

Prämonstratenser wirken in der Caritas, als Prediger und Seelsorger und in der Mission. Organsatorisch sind sie nicht zentralistisch, sondern in regionalen Zusammenschlüssen von Klöster gegliedert, aber es gibt eine zentrale Leitung durch den Generalabt und das Generalkapitel. Innerhalb von 100 Jahren verbreitete sich der Orden über ganz Europa. Nachdem Norbert von Xanten Erzbischof von Magdeburg geworden war, wurde der Orden verstärkt in der Mission im Osten bei den Wenden, Preußen und Letten tätig und übernahm auch kolonisatorische Aufgaben. In der Reformationszeit verlor der Orden fast die Hälfte seiner Klöster, in der Zeit der Französischen Revolution wurde der Orden fast völlig vernichtet. 1921 kehrten die Prämonstratenser nach Deutschland zurück. Prämonstratenser tragen eine weiße Tunika, ein weißes, bandartiges Zingulum und weißes Skapulier.

 

Prim

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Prim wurde zur ersten Stunde der früheren Tageseinteilung (bei Sonnenaufgang) gebetet.

Privaturkunde

Diese Form der Urkunde grenzt sich von Königs- und Papsturkunden ab.

Die Urkundenlehre unterscheidet nach dem Aussteller drei Gruppen von Urkunden: 1. Kaiser- und Königsurkunden, 2. Papsturkunden und Privaturkunden. Während bis ins frühe Mittelalter hinein diese drei Gruppen im Wesentlichen einheitliche Traditionen bilden, sind die Formen der Privaturkunde mit Entstehung der Fürstenurkunden und spätestens seit dem Aufkommen der Siegelurkunde im 12. Jahrhundert nicht mehr einheitlich. Dennoch werden Notariatsinstrumente, Bischofsurkunden, Stadturkunden, Fürstenurkunden u.ä. auch dann noch als Privaturkunden bezeichnet.

Propst

Kirchen- bzw. Klosteramt.

(lat. praepositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche. Mit dem Titel Propst wird unter anderem der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche genannt. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.
Der Titel Propst findet aber auch in dem Gebiet des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier meint der Titel Propst bei einigen Orden oft den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall in dem Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach dem Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Dabei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst.
In der evangelischen Kirche meint der Titel Propst den Stellvertreter des Bischofs in der Kirchenleitung für eine konkrete Region bzw. das Oberhaupt eines Kirchenbezirks.

Quaderbauweise

Mittelalterliche Bauweise mittels Steinbearbeitung.

Bis ins 12. Jahrhundert hinein bestanden die Mauern der Burgen hauptsächlich aus Bruchsteinen. Erst in der Stauferzeit (1138-1250/1254) setzte sich eine sorgfältige Steinbearbeitung durch. Jetzt wurden viele Burgmauern aus regelmäßigen, rechteckigen Quadern (Haustein) errichtet. Die bereits im Steinbruch grob behauenen Steine wurden auf der Baustelle von Steinmetzen in ihre endgültige, passgerechte Form gebracht. Die nahezu gleich großen, oft mit Hilfe von Schablonen hergestellten, Steine erleichterten das horizontale und lotrechte Bauen. Die Steine für Fenster- und Türrahmen, Erker- und Schartengewände wurden wie bei den Bruchsteinmauern meist aus bearbeitetem Sandstein hergestellt.

Mit dem Aussterben der Staufer verschwanden auch die für ihre Epoche typischen sog. Buckelquader, und die Bauherren verwendeten wieder einfache Quader und Bruchsteine als Baumaterial. Dabei griff man häufig auf schon einmal verbautes Steinmaterial aus verfallenen Burgen zurück.

Quart

Hohlmaß bzw. Münzbezeichnung.

Quart meint zunächst ein Hohlmaß, meist für Flüssigkeiten, dann kann Quart den vierten Teil einer Abgabe meinen. Oft wird mit Quart auch eine Münze angesprochen (⇒ Deutsches Rechtswörterbuch)

Quentchen (Quäntchen)

Nach dem alten Gewichtssystem wurde die Gewichtsmark (Mark I) in 16 Lot zu je 4 Quentchen unterteilt. Ein Quentchen stellte also den 64. Teil der alten Gewichtsmark dar und wurde seinerseits wieder in 4 Richtpfennige unterteilt. Das Quentchen der Kölner Mark stellte umgerechnet ein Gewicht von 3,654 g dar. Diesem Gewicht entsprach das Privileg des Quentchens, das die Habsburger Kaiser zwischen 1524 und dem 18. Jh. für sich in Anspruch nahmen.

Querhaus

Quer liegendes Kirchenschiff.

Das Querhaus ist ein zwischen Langhaus und Chor bzw. Apsis eingefügter Querriegel zur Aufnahme der Kleriker und der wachsenden Zahl der Altäre. Das Gewölbequadrat, in dem sich die beiden Schiffe kreuzen, ist die Vierung. Die sich in der Querhausachse anschließenden Teile sind die Querarme. Weist der Querbau nicht die gleiche Gewölbehöhe auf, spricht man von Querhäusern.

Rabbiner

Jüdischer Gelehrter.

(Hebr. "Rabbi", wörtl. "Mein Lehrer", auch Raw) Ursprünglich Titel hervorragender Gelehrter der talmudischen Zeit. Ein Rabbiner ist meist für eine bestimmte ihm anvertraute jüdische Gemeinde zuständig. Seine oberste Aufgabe ist die Vermittlung und Weitergabe von Torakenntnis. Darüberhinaus soll er in religionsgesetzlichen Fragen von den Gemeindemitgliedern konsultiert und seine diesbezügliche Entscheidung auch befolgt werden. Sekundär ist der Rabbiner oft auch als Seelsorger tätig.

Randhausburg

Form der mittelalterlichen Burg.

Randhausburgen haben keinen Bering. Die Außenmauern der Burggebäude übernehmen dessen Funktion. Sie sind daher entsprechend dick und weisen kaum Fensteröffnungen auf.

Rat (Verwaltung)

Städtisches Verwaltungsgremium.

(althochdeutsch, "beratende Versammlung")

Allgemein Kollegium an der Spitze einer staatlichen Gliederung, Körperschaft, Kooperation; stand entweder als beratendes Gremium der Leitung zur Seite oder realisierte selbst die kollektive Leitung.

In der städtischen Verfassung (Ratsverfassung) etwa seit dem 13./14. Jh. oberste Verwaltungsbehörde einer Stadt. Ursprünglich eine Körperschaft nur der reichen Kaufleute, mussten auf Grund der Kämpfe der Gemeinde und besonders der reich gewordenen Zünfte gegen die Vorherrschaft der alten ratsfähigen Geschlechter (Patrizier) im 14. und 15. Jh. zunehmend auch Handwerker aufgenommen werden.

Der Rat bestand in der Regel aus 24 Ratsmännern (Ratsherren), von denen jeweils 12 dem regierenden (sitzenden) und 12 dem ruhenden (alten) Rat angehörten. Jährlich wählte der regierende Rat aus seinen eigenen Reihen und aus denen des ruhenden Rates den neuen regierenden Rat; die nicht gewählten Ratsherren bildeten dann den ruhenden Rat. So gehörte ein Ratsherr in der Regel ein Jahr dem regierenden und ein oder mehrere Jahre dem ruhenden Rat an. Die Ratsherren waren in der Regel auf Lebenszeit Mitglieder des Rates. Der neu gewählte Rat verteilte die einzelnen Ämter unter sich, u.a. das Bauamt (Bauherr), die Kämmerei, das Salzamt (Salzherr). Es kam auch vor, dass der Rat vom Landesherrn berufen wurde. Eine Mitbestimmung der Bürgerschaft bei der Wahl des Rates konnte oft erst nach langen innerstädtischen Auseinandersetzungen und auch nicht in allen Städten durchgesetzt werden. An der Spitze des Rates stand jeweils ein Bürgermeister, selten mehrere. Der Rat stützte sich in seiner Tätigkeit auf eine Reihe von städtischen Beamten. Zu den oberen Ratsbeamten gehörten zumeist der Stadtschreiber, der Syndicus und der Stadtphysicus, zu den zahlreichen Unterbeamten die städtischen Aufseher (Ratsförster, Ratszimmermann, Ratsmaurer, Röhrmeister u.a.), die mit Polizeidiensten beauftragten Marktmeister, Ratsdiener, Gerichtsknechte, Frohne, Wächter usw. und eine Reihe von weiteren Unterbeamten, die spezielle Dienste verrichteten (u.a. Kuttler, Hebamme, Totengräber, Gassenreiniger).

Eine Veränderung der Struktur der alten Ratsverfassung trat erst mit den Verwaltungsreformen im 18. Jahrhunderts ein, die in den verschiedenen deutschen Ländern zu unterschiedlicher Zeit durchgeführt wurden.

Titel, der einen höheren Beamten, bes. das stimmberechtigte Mitglied eines staatlichen Kollegiums (z.B. Stadt-Rat, Land-Rat, Regierungs-Rat) auszeichnete. Die Bezeichnungen Geheimer (Geheim-), Ober- und Wirklicher Rat drücken in dieser Reihenfolge eine jeweils höhere Rangstufe in der Beamtenhierarchie aus; ein "Wirklicher Geheimer Rat" war z.B. in Preußen mit dem Titel "Exzellenz" verbunden (s.a. Hofrat).

Ehrentitel, der verdienten Persönlichkeiten verliehen werden konnte (z.B. Hof-Rat, Kommerzien-Rat, Sanitäts-Rat, Justiz-Rat). Es existierte ebenfalls eine Rangfolge, die mit den Zusätzen "Ober" bzw. "Geheimer" kenntlich gemacht wurde. Subalternen Beamten konnte nach langjähriger Dienstzeit der Ehrentitel Rechnungs-Rat bzw. Kanzlei-Rat verliehen werden.

Ratsherr

Städtischer "Beamter"

Consul [lat.], geschworener Bürger, Ratsfreund, Ratsgenosse, Ratskumpane, Ratsmann, Ratsmeister, Ratsverwandter, Senator. Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens. Die Ratsherren entstammten häufig reichen Kaufmannsfamilien, die besonders in den alten Handelsstädten die Patrizier bzw. ratsfähigen Geschlechter ausmachten. In den später entstandenen Städten, bes. den mitteldeutschen Bergstädten, kam es kaum zur Herausbildung eines Patriziats und derartiger Machtkonzentration innerhalb weniger Familien.

Redoute

Begriff aus dem Festungswesen.

Holz- oder Steinbau zur Deckung von Schützen bei Straßensperrungen und Festungen.

Refektorium

Speisesaal des Klosters.

Das Refektorium (lat. reficere = wiederherstellen, kräftigen; refectorius = erquikend) ist der Speisesaal (und Versammlungsraum) des Klosters. Wenn das Refektorium nicht innerhalb der Klosteranlage als eigenes Bauwerk gestaltet ist, liegt es meist im westlichen oder südlichen Flügel des den Klosterhof einfassenden Wohntraktes.

Reformation

Kirchliche Erneuerungsbewegung zwischen 1517 und 1648.

(lat. reformatio = Erneuerung)

Seit dem ausgehenden Mittelalter gab es mehrere Versuche, Misstände in der Kirche abzuschaffen und eine Erneuerung der lateinischen Kirche voranzutreiben. Die Amtskirche reagierte nicht in genügendem Umfang auf diese Kritik. Martin Luther (1483-1546) kritisierte hauptsächlich, dass sich die Lehre der Kirche von den biblischen Grundlagen entfernt habe. Diese Kritik fand viele Befürworter und löste eine Bewegung aus, an deren Ende die Spaltung der lateinischen Kirche stand. Es bildeten sich "evangelische" Kirchen und der Protestantismus als christliche Konfession heraus.

Lutherisch-protestantische Konfession

Martin Luther (1483-1546) war der Begründer einer Bewegung, die sich in Deutschland und Skandinavien verbreitete: Grundsätze der Bewegung waren:

 

  • Ablehnung der päpstlichen Kirche und ihrer Auslegung der Bibel
  • Nur die Bibel gibt Antworten über den Glauben
  • Nur durch die Gnade Gottes kann der Mensch erlöst werden
  • Der Mensch soll sich nur an seinem Glauben orientieren.

Luther baute auf die Landesfürsten als Träger der Reformation und unterstützte die Obrigkeit, um sich von der päpstlichen Glaubensauslegung lösen zu können.

Calvinismus

Johann Calvin (1509-1564) französischer Theologe, der in Genf seine Lehren in die Praxis umsetzte. Grundsätze: Wie Luther baute auch er auf das Bibelstudium und auf die Ablehnung der päpstlichen Kirche. Wichtige Unterschiede sind: Lehrer und Pfarrer wurden in der Kirchengemeinde gewählt. Der Mensch ist vorherbestimmt zur ewigen Seligkeit oder zur Verdammnis. Wer auf Erden Erfolg hat, ein arbeitsreiches und tugendsames Leben führt, kann sich zu denen rechnen, die zur Seligkeit vorherbestimmt sind. Calvin vertrat im Gegensatz zu Luther die Vorherrschaft der neuen Kirche über den Staat. Diese Lehre wurde in der Schweiz, Frankreich (Hugenotten) und von England (Puritaner) aus mit den Auswanderern nach Amerika verbreitet. Anerkannt wurde diese Richtung auf dem westfälischen Frieden als reformierte Kirchen.

Anglikanische Kirche

Der englische König, Heinrich VIII., führt eine Trennung seiner Landeskirche von England durch. Die Kirchenherrschaft des Papstes ging auf den König und die Bischöfe über. Diese neue Kirche, in der viele Gottesdienstrituale nach katholischem Muster abliefen, wurde anglikanische Kirche genannt. Die von Calvin beeinflusste reformatorische Richtung (Presbyterianer) war mit dieser Kirchenverfassung nicht einverstanden. Sie wandte sich gegen die anglikanische Staatskirche und setzte die Vorstellung dagegen, dass es keine von einem Herrscher geleitete Kirche geben sollte. Entscheidungen über alle kirchlichen Fragen sollten nur in der Gemeinde fallen. Diese Idee von der Selbstbestimmung der Gemeinde nahmen die englischen Auswanderer nach Amerika mit. Bis heute ist diese von Calvin geprägte Glaubensauffassung in Amerika bestimmend für den Aufbau der Kirche. In England setzten sich die Ideen der puritanischen Reformation nicht durch.

Täufer

Die Täufer sind Gruppierungen der Reformation in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden. Sie vertraten die Auffassung, dass nur die Erwachsenentaufe einen Menschen in die christliche Gemeinde aufnehmen kann. Sie lehnten politische Ämter und die päpstliche Kirche ab. Andere Richtungen wie Thomas Münzer, der mit der Reformation sozialrevolutionäre Ideen verband, wurden von der Obrigkeit blutig unterdrückt.

Reformjudentum

Jüdische Reformbewegung des 19. Jahrhunderts.

Eine seit Anfang des 19. Jahrhunderts von Deutschland ausgehende jüdische Reformbewegung, die sich die harmonische Integration der Juden in der von der christlich-abendländischen Aufklärung geprägten kulturellen Umwelt zum Ziel gesetzt hat. Das Rerformjudentum wurde weniger aus brennenden religiösen Motiven, als vielmehr aus emanzipatorischen gesellschaftlichen Bestrebungen geboren. Das Rerformjudentum lehnte die Autorität der mündlichen Lehre sowie der Halacha ab und verwarf insbesondere "Zeremonien", die die Integration der Juden in die christliche Umwelt erschwerten. Es bekämpfte das traditionelle talmudische Judentum - von ihm als "orthodox" bezeichnet. In der Mitte des 19. Jahrhunderts erwarb sich das Reformjudentum unter der Führung von Abraham Geiger eine eigene wissenschaftlich-theologische Grundlage, die jedoch nicht verhindern konnte, dass es sich in eine extrem reformatorische und eine eher konservative Richtung spaltete. Die geistigen Grundlagen des Reformjudentums sind bis heute in etwa gleich geblieben, wenn sich auch infolge der wachsenden Assimilation und religiösen Indifferenz in den eigenen Reihen der Schwerpunkt seiner öffentlichen Wirksamkeit verlagerte und manche der radikaleren Reformen wieder zurückgenommen wurden. Seine stärkste gesellschaftliche und geistige Basis hat das R. heute in den USA.

Regalien

Vorrechte des Königs im Mittelalter.

Das Wort leitet sich von lateinisch regalis "dem König zukommend" her und ist die Bezeichnung für die vom König stammenden Rechte im Mittelalter. Die seit den Frankenherrschern den Königen vorbehaltenen Hoheitsrechte umfassten die Verfügung über hohe Ämter und Würden (u. a. Herzogs-, Markgrafen- und Grafentitel), über das Reichsgut, die Gerichtsbarkeit und über finanziell nutzbare Rechte (u. a. Zölle, Steuern, Münzprägung, Marktrecht). Der König konnte diese Regalien zur Nutzung vergeben; die Inhaber der Regalien hatten dafür auch einige mit den Rechten verbundene Pflichten zu erfüllen. Im Zuge des Erstarkens der Fürstentümer in Deutschland gingen diese Rechte weitgehend an die Fürsten über, die damit ihre Landesherrschaften ausbauen konnten. Die Regalienleihe des Königs bzw. Kaisers an die Reichskirche war während des Investiturstreites heftig umstritten. Im Wormser Konkordat von 1122 wurde die Regalienleihe zugunsten der Bischöfe und Reichsäbte neu geregelt.
(Text: Nicolai)

Regalienrecht

Kirchenrechtliche Verfügungsgewalt.

Das dem Kirchenherrn, insbesondere dem König, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des erledigten Bistums (Zwischennutzung) einzuziehen und erledigte niedere Kirchenstellen (beneficia ecclesiastica) zu besetzten. Das Regalienrecht entstand wahrscheinlich aus dem Eigenkirchenrecht und wurde besonders in Frankreich ausgebildet. Das Regalienrecht wurde schon früh auf ein Jahr begrenzt.

Regalienrecht

Kirchliches Nutzungs- und Besetzungsrecht.

Das dem Kirchenherrn, insbesondere dem König, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des erledigten Bistums (Zwischennutzung) einzuziehen und erledigte niedere Kirchenstellen (beneficia ecclesiastica) zu besetzten. Das Regalienrecht entstand wahrscheinlich aus dem Eigenkirchenrecht und wurde besonders in Frankreich ausgebildet. Das Regalienrecht wurde schon früh auf ein Jahr begrenzt.

Regionaldialekt

Großräumige Spielart des Dialekts.

Der Regionaldialekt gilt über einen eng begrenzten Bezirk hinaus, in einem größeren Gebiet.

Regionale Umgangssprache

Sprachform, die zwischen Dialekt und Standardsprache einzuordnen ist.

Regionale Umgangssprachen haben Merkmale (z. B. Aussprache, Grammatik, Lexik), die für eine größere Region typisch sind. Damit unterscheiden sie sich einerseits von Dialekten, deren Merkmale auf einen Ort oder eine kleine Region beschränkt sind. Andererseits haben sie nicht den allgemeingültigen und überregionalen Status der Standardsprache.

Regularkanoniker

Stiftsherr.

Als Regelkanoniker werden diejenigen Kanoniker bezeichnet, die sich im Zuge der Gregorianischen Reform einer über die Aachener Regel (816) hinausgehenden Lebensordnung unterwarfen. Sie verzichteten auf persönlichen Besitz, stellten die "vita communis" wieder her, führten einen bescheideneren Lebensstil und leisteten einen intensiveren liturgischen Dienst.

Reichsdeputationshauptschluss

Abfindung für weltliche Fürsten nach dem Verlust linksrheinischer Gebiete.

Der Reichsdeputationshauptschluss vom Jahr 1803 führte eine terrritoriale Neugestaltung des Reiches durch, welche die Voraussetzung für moderne Groß- und Mittelstaaten schuf.

Reichsfrieden

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Landfrieden.

Reichsgut

Das dem jeweiligen König unterstehende Königsgut.

(Königsgut, Königsland, Reichsdomäne, terra imperii, auch Reich, regnum).

Das Krongut des alten Deutschen Reiches war bis in das 13. Jahrhundert vom Hausgut nicht geschieden. Daher kam es immer wieder zu Verwicklungen, wenn Könige Reichsgut vergaben, um ihre politischen Ziele zu finanzieren. Besonders während des sog. Interregnums (1250-1273) wurde das Reichsgut durch Vergabe seitens der Interregnumskönige und durch Annektierung durch Kirche und Adel stark geschmälert. Als 1273 König Rudolf von Habsburg (1273-1291) als allgemein anerkannter König die "kaiserlose, die schreckliche Zeit" beendete, waren nur noch Reste des alten Reichsgutes vorhanden. Im Rahmen seiner Revindikationspolitik versuchte König Rudolf zwar, den Reichsgutbesitz durch Rückkauf und Rückforderung zu konsolidieren, doch blieben seine Anstrengungen nur Stückwerk. Seit dem Jahr 1281 war der König bei Veräußerungen von Reichsgut an die Zustimmung der Kurfürsten gebunden.

Reichsinsignien

Zeichen der königlichen Macht.

Symbolische Gegenstände wie Reichsapfel, Schwert, Krönungsmantel, Zepter, Stab, Stirnreif, die die Macht und die hervorgehobene Stellung des Königs ausdrücken sollten. Je nach Gegenstand war darüber hinaus jeweils eine bestimmte Aufgabe mit der Insignie verbunden, die der König erfüllen sollte. So galt der Reichsapfel als Zeichen der Einheit des Reiches und der besonderen Stellung des Christentums.

Reichskammergericht

Oberstes Gericht im Reich.

Nachdem das Reichshofgericht 1451 seine Tätigkeit einstellte, entwickelte sich unter Kaiser Karl IV. aus der Institution des Kammergerichts das Reichskammergericht (RKG). Es war seit seiner Gründung im Jahr 1495 bis zu seiner Auflösung 1806 eine der obersten Gerichtsinstanzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sein Sitz befand sich zunächst in Frankfurt, dann wechselnd an verschiedenen Orten, ab 1527 in Speyer und ab 1689/1693 in Wetzlar.

Reichslehen

Reichsunmittelbares Lehen.

Ein vom König bzw. dem Kaiser aus der Reichsgutmasse verliehenes Lehen. Vgl. den Artikel Lehenswesen.

Reichsregiment

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts Ansatz zu einer Art ständischer "Reichsregierung" in der Form eines Ausschusses der Reichstagsgesamtheit.

Das reichsregiment war als permanent tagendes Regierungsorgan für das ganze Reich gedacht, das fürstlichen Einfluss auf höchster Ebene sicherstellen sollte. Betrieben wurde die Einrichtung vor allem vom Erzbischof und Kurfürsten von Mainz, Berthold von Henneberg. Geplant war sie als ständisch besetzte Kollegialbehörde unter Leitung des Erzkanzlers, als zentrales Regierungsorgan für das Reich jenseits des Kaisers und der Partikulargewalten. Ein solches Reichregiment gab es zuerst 1500 - 1502, dann brach das Experiment ab: Niemand von den Reichsständen war auf Dauer bereit, seine Macht an ein solches überständisches Regiment abzugeben; das reichsständische Interesse am Ganzen war geringer als die Partikarinteressen der Landesherren.
Unter Kaiser Karl V. wurde später erneut ein Reichregiment eingerichtet (1521-1530), das nun aber den Kaiser selbst, solange er sich außerhalb des Reiches aufhielt, vertreten sollte, das sich aber gegenüber den Einzelständen ebenfalls nicht genügend Geltung verschaffen konnte.
(Text: Uni Münster)

Reichsstadt

Reichsunmittelbare Stadt.

Reichsstädte stellen einen besonderen Typus der deutschen Stadt- und Verfassungsgeschichte dar. Ursprünglich waren es königliche Städte der Stauferzeit, die sich unterschiedlich weit von der direkten Stadtherrschaft des Königs emanzipierten und Privilegien und Autonomie gewannen.

Reichsstände

Stimmberechtigte im Reichstag.

Im alten Deutschen Reich bezeichnet man als Reichsstände die Personen und Korporationen, welche die Reichsstandschaft (Reichstagfähigkeit) besaßen, d.h. das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag.

Reichstag

Versammlung der deutschen Reichsstände.

Seit Ende des 15. Jahrhunderts Bezeichnung für die Versammlung der deutschen Reichsstände, für die bis dahin allgemeine Ausdrücke (Hoftag, gemeiner Tag u.v.m.) üblich gewesen waren.

Bis ins 13. Jahrhundert war der Reichstag nur ein Hoftag von allgemeiner Bedeutung, dessen Besuch aber seit dem 12. Jahrhundert allgemein aus einer Pflicht zu einem Recht der Teilnehmer wurde. Im 13. Jahrhundert wurde dieses Recht auf die Reichsstände beschränkt, die zunächst nur aus Kurfürsten, Reichsfürsten, Grafen und Herren bestanden. Nach König Wilhelm von Holland kamen noch die Reichsstädte und Bischofsstädte hinzu. Sie waren aber bis ins 15. Jahrhundert nur minderberechtigt und wurden nur bei gewissen Anlässen hinzugezogen.

Bis ins 14. Jahrhundert hinein, mussten die Teilnehmer persönlich erscheinen, von da an war Vertretung möglich. Ebenso traten seitdem allgemein die einzelnen Stände, zuerst die Kurfürsten in besonderen Kollegien zusammen, deren es 1489 drei gab: das Kurfürstenkollegium, den Reichsfürstenrat und das Städtekollegium.

Die Kompetenz des Reichstages wurde im Mittelalter nicht fest umgrenzt, doch war gewohnheitsrechtlich seit dem 13. Jahrhundert seine Zustimmung erforderlich bei Kriegen, Verträgen, Einrichtungen von Reichsfürstentümern und wichtigen Akten der Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf Heerwesen und Steuern. Doch erst der Westfälische Friede (1648) stand dem Reichstag diese rechte ausdrücklich zu.

Berufen wurde er ursprünglich nach Belieben des Königs, später im Einvernehmen mit den Fürsten von Fall zu Fall. Der Ort war nicht vorherbestimmt. In Deutschland versammelte es sich stets in Reichs- oder Bischofsstädten. Der 1663 nach Regensburg berufe Reichstag wurde nicht mehr entlassen, sondern blieb in dieser Stadt permanent bis zur Auflösung des Reiches. Er war hier nur noch ein Gesandtenkongress, da die persönliche Anwesenheit der Reichsstände schon seit Beginn des 16. Jahrhunderts allgemein außer Übung gekommen war.

Reichstaler

Alte Münze.

1. Der Reichstaler wurde mit dem Münzedikt von 1566 geschaffen und wurde bald zur Hauptwährungsmünze Deutschlands und zum Vorbild ausländischer Talerprägungen (siehe die niederländischen Rijksdaalder und die schwedischen Riksdaler). Im Grunde handelte es sich um die Legalisierung des sächsischen Guldengroschens als Reichsmünze. Die Reichsmünzordnungen hatten noch den süddeutschen Gulden und den Reichsguldiner den in Nord- und Mitteldeutschland verbreiteten Guldengroschen (Talern) sowie dem sächsischen Taler zu 24 Groschen vorgezogen. Ein Versäumnis, das auf dem Reichsabschied von 1566 nachgeholt wurde, wenn auch zu einem geringfügig herabgesetzten Feingehalt. Aus der Kölner Mark sollten 9 Reichstaler (9-Taler-Fuß) geprägt werden. Der Reichstaler wog 29,23 g, bei einem Feingehalt von 889/1000, sein Feingewicht betrug also 25,98 g. Sein Wert wurde auf 68 Kreuzer festgesetzt, stieg aber bald auf 72 und schließlich auf 90 Kreuzer. Die Reichstaler wurden in der Mehrzahl von den Wettinern (Sachsen) und Welfen (Braunschweig, Lüneburg) geprägt, die Silbergruben im Erzgebirge und am Harz betrieben. Auch bedeutende Finanzplätze (u.a. Köln, Frankfurt a.M., Nürnberg) prägten ihn oft. Die Vs.n zeigen das Bildnis der Münzherren, das Wappen der Städte oder Heilige (bei geistlichen Münzherren), die Rs.n den Reichsadler, aber ohne Wertzahl. Der Reichstaler setzte sich bald gegenüber dem Gulden und Guldiner durch, auch wenn in Süddeutschland weiter nach Gulden gerechnet wurde.

2. Als sich die ausgeprägten Taler von seinen ursprünglichen Werten entfernten, entstand in Norddeutschland eine gleichnamige Rechnungsmünze, ähnlich wie die Rechnungsgulden im Süden. Dieser Reichs- oder Rechnungstaler wurde zu 24 Groschen oder 36 Mariengroschen gerechnet.

3. In Preußen wurde mit dem Graumannschen Münzfuß 1750 eine Silbermünze im 14-Taler-Fuß geschaffen, die als preußischer Taler oder Reichstaler bezeichnet wird. Sie enthielt 16,2 g Silber und blieb über 100 Jahre lang die preußische Währungsmünze. Nur im Siebenjährigen Krieg wurde der Graumannsche Fuß kurzfristig außer Kraft gesetzt. Dieser preußische Reichstaler diente als Vorbild bei der Schaffung des Vereinstalers des Deutschen Zollvereins.

Reichsunmittelbar

Unmittelbar dem König/Kaiser (dem Reich) unterstehend.

Als reichsunmittelbar wurden im Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem König bzw. Kaiser untergeben waren. Man unterscheidet drei Gruppen von reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften. Die Kurfürsten, Fürsten und die reichsunmittelbaren Bischöfe nahmen persönlich an den Reichstagen teil. Grafen und Herren, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte waren dort über Korporationen vertreten. Dann gab es aber auch Personen, die nicht auf dem reichstag erscheinen konnten. Alle zusammen bildeten die Reichsstände. Reichsunmittelbar – aber nicht zu den Reichsständen gehörig – waren die Reichsritter, eine Reihe von Klöstern (vor allem Frauenklöster) und einige Freiorte oder Reichsdörfer. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war die Reichsunmittelbarkeit bis auf wenige Reichsstädte beendet. Nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 hörte die Institution der Reichsunmittelbarkeit endgültig auf zu existieren. (Quelle: Wikipedia)

Reliktareal

Gebiet, in dem Reliktwörter auftreten.

s. Reliktwort

Reliktwort

Alte sprachliche Form eines Wortes, das sich lautlichen Wandelprozessen entzogen hat.

Reliktwörter haben sich dem Sprachwandel (siehe z.B. Erste Lautverschiebung, Zweite Lautverschiebung) entzogen und lauten heute noch genau (oder so ähnlich) wie in älteren Sprachstufen. Beispiele sind die Dialektwörter dat und uf (mittelhochdeutsch ûf); die nach heutigem Sprachstand das und auf lauten*, in manchen Dialekten aber noch immer in ihrer ehemaligen Form vorkommen.

*Das t in dat wurde im Verlauf der Zweiten Lautverschiebung zu s(s) bzw. t(z) (also dat > das; vgl. auch englisch waterneuhochdeutsch Wasser) und aus dem û in ûf wurde im Zuge der Neuhochdeutschen Diphthongierung der Diphthong au (ûf > auf).

Zur sprachlichen Entwicklung des Deutschen vgl. die Einführung des Kleinen linksrheinischen Dialektatlas sowie die Glossareinträge Erste Lautverschiebung und Zweite Lautverschiebung.

Reliktwörter

Plural von Reliktwort.

s. Reliktwort

Reliquiar

Behälter für Reliquien.

Reliquienschrein, Reliquienbursa, von lateinisch reliquiae, "Überreste". Behälter zur Aufbewahrung und zur Ausstellung von Reliquien, zumeist aus kostbaren Edelmetallen gefertigt und mit Edelsteinen verziert. Bezeichnung für oft kostbare Behälter zur Aufnahme von Reliquien. Im Mittelalter war auch der Ausdruck Phylacterion für Reliquiar gebräuchlich. Reliquiare sind häufig aus vergoldetem Silber gefertigt, manchmal auch aus Glas oder Bein. Reliquiare werden für gewöhnlich nach ihrer äußeren Form benannt (Kopf-, Hand-, Fuß- und Kuppelreliquiar). Reliquienschreine, die für eine Kreuzpartikel bestimmt sind, heißen Staurothek. Auch Greifenklauen und Olifante bzw. Sarazenische Hörner dienten manchmal als Reliquiar; gleiches gilt für frühe Kusstafeln. In Ausnehmungen von Altären gemachte Funde lassen erkennen, dass auch einfache Dinge, wie Spanschachteln und Gläser zur Aufnahme von Reliquien dienten. Eine aus Leinen oder Seide bestehende Hülle für Reliquien heißt "Brandea".

Reliquie

Verehrungswürdiger Gegenstand.

Von lateinisch reliquiae, "Überreste". Körperliche Überreste von Heiligen, aber auch von Gegenständen, die mit ihnen in Berührung gekommen sind. Reliquien dürfen verehrt werden und spenden den Gläubigen auch Gnade. Gegenstand einer besonderen Form der Heiligenverehrung, dem übernatürliche Kräfte zugeschrieben werden. Die in den meisten Religionen geübte Reliquienverehrung ist in der katholischen Kirche besonders weit verbreitet. Die als Reliquien verehrten Gegenstände stehen meist in enger Beziehung zu Jesus, den Märtyrern oder Heiligen (Holzpartikel oder Nägel vom Kreuz Christi, Überreste von Körperteilen oder von Besitztümern eines Heiligen). Der Reliquienkult ist seit dem zweiten nachchristlichen Jahrhundert bezeugt, seit dem 4./5. Jahrhundert werden in fast jeder Kirche Reliquien aufbewahrt. Die ihnen zugesprochenen wundertätigen Kräfte und die Popularität des jeweiligen Heiligen bestimmten die Bedeutung einer Kirche. Bekannte Reliquien zogen jährlich tausende Gläubige an. Durch großzügige Spenden von Pilgern konnten die Kirchen, in denen sie aufbewahrt wurden, zu prächtigen Stätten der Wallfahrt ausgebaut werden. Reliquien wurden auch von weltlichen Herrschern geschätzt, da sie durch die Anziehung, die sie auf die Christen ausübten, auch einen großen materiellen Wert repräsentierten.

Renaissance

Epoche der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.

Der kulturgeschichtliche Begriff der Renaissance stammt von dem bereits im 15. Jahrhundert gebräuchlichen lateinischen Verb "renasci" ("wiedergeboren werden") bzw. dem italienischen "rinascere" ab und dient seit dem 19. Jahrhundert zur Bezeichnung der Epoche der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte, die sich zeitlich vom späten 14. Jahrhundert bis zur Mitte des 16. Jahrhundert erstreckt. Die Rede von der "Wiedergeburt" bezieht sich hierbei auf die von damaligen, humanistisch gesinnten Gelehrten angestrebte Annäherung der zeitgenössischen Künste und Wissenschaften an antike Vorbilder. Das vorangegangene "mittlere Zeitalter" (lat. "medium aevum"), das sich von den antiken Formen abgewendet habe, erschien aus dieser Perspektive als eine finstere und zu überwindende Epoche des kulturellen Zerfalls und der Dekadenz. [Anm. 17]

Siehe auch den Artikel "Humanismus".

Renntartsche

Schild beim Turnier.

Trotz der scharfen Waffen ging es beim mittelalterlichen Turnier weniger darum, den Gegner zu verletzten und vom Pferd zu stechen, sondern häufig darum, einen kleinen Rundschild, die sog. Renntartsche, zu treffen bzw. abzureißen. Diese bestand aus Linden- oder Birkenholz und war im Brustbereich an der Turnierrüstung befestigt.

Beim sog. Geschift-Tartschenrennen war die Tartsche so konstruiert, dass sie in mehrere Stücke zersplitterte, wenn sie von der gegnerischen Lanze getroffen wurde.

 

Residenzpflicht

Anwesenheitspflicht des Burgmannes.

Verpflichtung der Burgmannen, im Rahmen eines Burgmannenvertrages auf bzw. nahe bei einer Burg zu leben. Geriet die Burg in Gefahr konnte er seiner Burghutpflicht nachkommen. Seit dem 13. Jahrhundert setzten die Burgmannen durch, dass die Residenzpflicht auf bestimmte Zeiträume begrenzt wurde. Später konnte vertraglich festgelegt werden, dass auch ein Ersatzmann der Anwesenheitspflicht nachkommen konnte. Die Residenzpflicht der Burgmannen wurde im Laufe des Mittelalters immer weiter abgeschwächt.

Retabel

Altaraufsatz.

Das Retabel (von lateinisch retro, "hinter", "rückwärts", und tabula, "Brett") ist die Bezeichnung für den seit dem 11./12. Jahrhundert üblichen Altaraufsatz. Es diente vornehmlich als Blickfang und manchmal auch zur Aufbewahrung von Reliquien. Entstanden ist das Retabel durch Verlängerung der Rückwand (Dorsale), des Stipes und der Mensa oder durch Hinzufügen eines separaten Sockels als Basis für das Retabel. Ausgelöst wurde die Entwicklung des in die Höhe strebenden plastisch gestalteten oder bemalten Altaraufsatzes durch eine Änderung der Liturgie im 11. Jahrhundert. Nach der neuen Ordnung stand der Priester nicht mehr hinter dem niederen, opfersteinähnlichen Altar und schaute in Richtung der Gemeinde, sondern er zelebrierte die Messe vor dem Altar stehend und wendete den Gläubigen die meiste Zeit seinen Rücken zu. Anfänglich ersetzte oft auch ein Wand- oder Mosaikbild das Altarretabel.
Die ältesten erhaltenen Retabeln stammen aus dem 12. Jahrhundert, u. a. das 1160 entstandene Stuckretabel im Dom von Erfurt. Im 14. Jahrhundert entwickelte sich aus dem Retabel der Flügelaltar. In der Renaissance waren diese Wandelaltäre dann nicht mehr üblich und wurden wieder vom Retabel abgelöst. Seit der Spätrenaissance bedeckt das Altarblatt fast das gesamte Retabel. Bei Verwendung eines Epitaphs als Retabel spricht man von einem Epitaphaltar.

Reunionskriege

Kriege Ludwigs XIV. (1667-1697).

 

Der französische König Ludwig XIV. unternahm drei Kriegszüge, die als Reunionskriege in die Geschichte eingegangen sind.

1. Reunionskrieg (Devolutionskrieg) 1667/68. 
Nach dem Tod Philipps IV. von Spanien erhob Ludwig XIV. als sein Schwiegersohn Ansprüche auf die Spanischen Niederlande aufgrund des in Brabant geltenden Devolutionsrechts. Die Franzosen wurden aber zum Frieden von Aachen (1668) genötigt, der ihnen den Besitz von 12 Grenzfestungen einbrachte (u. a. Lille, Charleroi, Tournai).

2. Reunionskrieg (Holländischer Krieg) 1672-1678. 
Im Bund mit dem englischen König überrannten die Franzosen die unvorbereiteten Niederländer, deren Generalstatthalter Wilhelm III. von Oranien aber eine Koalition mit dem Kaiser, dem Deutschen Reich, Brandenburg und Spanien zustande brachte. Der französische Marschall Turenne verwüstete die Pfalz; die verbündeten Schweden wurden von den Brandenburgern 1675 bei Fehrbellin geschlagen. Im Frieden von Nimwegen (1678/79) erhielt Frankreich 10 elsässische Reichsstädte, die Freigrafschaft Burgund und Cambrai, Valenciennes, Ypern u.a.

3. Reunionskrieg (Pfälzischer Erbfolgekrieg) 1688-1697.
Ludwig XIV. erhob willkürlich Erbansprüche auf die Pfalz als Schwager der Elisabeth Charlotte von Orléans (Liselotte von der Pfalz). Die "Augsburger Allianz" (Deutsches Reich, Kaiser, Niederlande, England, Savoyen, Spanien, Schweden) zwang die Franzosen zur Räumung der Pfalz, die erneut verwüstet wurde. Trotz französischer Erfolge im Landkrieg (aber Niederlage zur See am Kap de la Hogue 1692) zwang die Überspannung der französischen Kräfte Ludwig zum Einlenken: Im Frieden von Rijswijk (1697) ließ er seine Ansprüche auf die Pfalz und die Reunionen fallen, ausgenommen das Elsass mit Straßburg, das bei Frankreich blieb. 

 

Revers

von lateinisch reversus, "umgewendet", "abgekehrt",

*Als Revers bezeichnet man die Rückseite einer Münze oder Medaille, bei Münzen im Allgemeinen mit einer Wertangabe. Da sich auf der Rückseite häufig ein Text oder ein Wappen befindet, wird der Revers auch Schrift- oder Wappenseite genannt. Die Vorder-, Kopf- oder Hauptseite der Münze wird → Avers genannt.
* Als Revers wird auch eine schriftliche Zusage, ein Gegenschein zu einer Urkunde bezeichnet. Der Lehensrevers ist die Anerkenntnis des Lehensmannes über den Empfang des Lehens bzw. in späterer Zeit die schriftliche Bestätigung über den Empfang des Lehensbriefes.

Revers (Münze)

Münzrückseite.

rheinische Gutturalisierung

Wandel der Konsonanten "t" und "d" zu "k" oder "g" (nach best. Vokalen) und "n" zu "ng".

auch: Rheinische Velarisierung; Bsp. t > k            Zeit > Zick; Haut > Huck

                                                    d > g            schneiden > schnigge; reiten > rigge

                                                    n > ng          Wein > Wing; mein > ming

Rheinischer Fächer

Staffelung der zweiten Lautverschiebung im Westen des deutschen Sprachraums.

Im mitteldeutschen Sprachraum wurde die zweite Lautverschiebung nur teilweise durchgeführt. Die Staffelung der Lautverschiebungsergebnisse im Westen wird Rheinischer Fächer genannt. Dieser umfasst das Niederfränkische, Ripuarische, Moselfränkische und Rheinfränkische. Verschiedene Isoglossen dienen dabei der sprachlichen Binnendifferenzierung. Die beiden wichtigsten sind die sog. Benrather Linie (auch: maken/machen-Linie), die das (West-)Mitteldeutsche vom Niederdeutschen trennt, und die Germersheimer Linie (pund/pfund-Linie), die das Mitteldeutsche vom Oberdeutschen trennt.

Rheinischer Münzverein

Vorläufer einer Währungsunion.

Der Rheinische Münzverein war ein Zusammenschluss von Kurfürsten, die durch Münzprägerechte aus der Goldenen Bulle von (1356) ausgestattet sind, vornehmlich die von Mainz, Trier, Köln und Pfalz. Später kam zeitweise Jülich durch einen Beitritt am 20. März 1419 hinzu. Durch räumliche Verzahnung ihrer Territorien hatten diese Fürsten oft gleiche Interessen, wovon auch gemeinschaftliche Münzverträge zeugen. Die wichtigsten Münznominale des rheinischen Münzvereins waren der rheinische Goldgulden und der Weißpfennig.

Rheinprovinz

Preußischer Landesteil.

Die Gebiete der späteren Rheinprovinz kamen nach der Niederlage des napoleonischen Frankreich im Jahr 1815 auf Beschluss des Wiener Kongresses unter die Herrschaft des Königreichs Preußen. Die Rheinprovinz entstand 1822 aus der Vereinigung der 1816 gebildeten Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg. Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren in Stadt- und Landkreise aufgeteilt. Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen (Ausnahme Kreis Birkenfeld, Fürstentum Lichtenberg und Landkreis Wetzlar). Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Das Rheinland war damals modern, was Industrie und Handel betraf, das Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während das übrige Preußen noch weitgehend agrarisch geprägt und der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, die neue Obrigkeit evangelisch. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Rheinprovinz bis 1930 von französischen, belgischen und britischen Truppen besetzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das nördliche Gebiet der Rheinprovinz Teil der britischen Besatzungszone und damit später Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden Teil der französischen Besatzungszone und kamen somit zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Rhotazismus

Wandel von Konsonanten (z. B. "d" oder "t") zu "r", wenn zwischen Vokalen stehend.

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Für eine ausführlichere Erklärung s. Rhotazismus.

Ribald (Ribold)

Belagerungswaffe.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Richtpfennig

Alte Münz- bzw. Gewichtseinheit.

Der Richtpfennig ist der 256. Teil der Gewichtsmark. Je nach dem Gewicht der Mark, das im Mittelalter regional schwankte, wogen die Richtpfennige also etwa zwischen 0,9 und 1,1 g. Im Mittelalter war man wohl nur in einigen Handelszentren (Lübeck, Köln, Wien) befähigt, feinere Gewichte abzuwägen. Zur Unterteilung des Richtpfennigs in zwei Heller gelangte man erst in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s. In Frankreich wurden im beginnenden 16. Jh. genauere Waagen hergestellt, die eine Gewichtsunterteilung in Grain erlaubte. In Deutschland wurde der Richtpfennig bei 17 Grains ermittelt, nach dem Gewichtssystem der Kölner Mark im Gewicht von 56 mg. Die in den Niederlanden gebräuchliche Bezeichnung As, Ässchen oder Eschen wurde in Köln übernommen. Im 18. Jh. kamen Richtpfennigteile auf, die als Probiergewichte dienten.

Riegel

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fachwerk.

Ringmauer

Befestigungsanlage.

Mit Verteidigungseinrichtungen, wie Wehrgang, Zinnen und Scharten ausgerüstete starke Mauer rings um eine ganze Burg oder die Stadt. Sie wird auch Bering, Mantelmauer bzw. Zingel genannt. Um die Mauer herum verlief der Ringgraben.

Risalit

Architektonisches Element.

Ein in ganzer Höhe des Baus vor dessen Flucht tretender Bauteil (Mittel-, Seiten-oder Eckrisalite) zur Gliederung einer Wandfläche.

Ritter

Adelsgruppe.

Der Stand der Ritter ist hervorgegangen aus der berittenen Gefolgschaft der germanischen Heerführer, vor allem aber aus der berittenen Kriegerschaft unter den karolingischen (751-814) und sächsischen Kaisern (919-1024) ...mehr

Ritterorden

Gemeinschaft von Rittern.

Gemeinschaften von geistlichen Rittern, die karitative Aufgaben (Kranke) mit Pilgerschutz und militärischem Kampf gegen Glaubensfeinde verbanden. Meist umfassten Ritterorden drei Gruppen von Mitgliedern: Ritter, dienende Brüder und Kleriker. Da die Mitglieder eines Ritterordens (Deutscher Orden; Johanniter, Malteser, Templer) die Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam ablegten, waren sie dem Kirchenrecht unterstellt, in Wirklichkeit jedoch nur Semireligiosen mit Anpassung des geistlichen Lebens an die Ordensaufgabe.
Die Ritterorden wurden ein stehendes Heer der Kreuzfahrerstaaten und der iberischen Reiche mit gewaltigen Burgen als Stützpunkte. Äußerlich waren sie an verschiedenfarbigen Kreuzen und Mäntel erkennbar.
Das Eintreten für den Glauben und die Sorge für notleidende Menschen durch karitative Dienste prägen auch heute noch das Erscheinungsbild der Ritterorden. Sie werden von Groß-, Herren- bzw. Hochmeistern geleitet.

Ritterrüstung

Der Begriff der Ritterrüstung bezeichnet die historische Schutzbekleidung der mittelalterlichen Ritter. Während in der Blütezeit des Rittertums im 12. und 13. Jahrhundert aus kleinen, ineinander verflochtenen Eisen- oder Messingringen bestehende Kettenpanzer üblich waren, setzte sich im Laufe des Spätmittelalters zunehmend der sicherere, aber auch schwerere Plattenpanzer aus stählernen Platten, Röhren, Schienen und Buckel durch.

Ritterschlag

Im Deutschen Reich erst spät übliche Form der Rittererhebung.

Förmliche Erhebung einer Person in den Ritterstand. Während der Regierungszeit Karls IV. (1346-1378) setzte sich der Ritterschlag gegenüber der Schwertleite immer mehr durch. Erstmals erwähnt wird der neue Ritus im Jahr 1354.

Rokoko

Kunstrichtung im 18. Jahrhundert.

In manchen Regionen Europas, in Frankreich oder Süddeutschland etwa, wurde das Rokoko (1735-1770/80) zu einem Nachfolgestil des Barock, der neben dem Spätbarock existierte. Sein Name wird abgeleitet von ´rocaille´, dem Grotten- und Muschelwerk. Die Kunst des Rokoko wandte sich mehr dem Kleinen, Leichten, Idyllischen zu. Das Ornament und mit ihm die Kleinkunst und das Kunstgewerbe rückten in das Zentrum des künstlerischen Interesses. Die Details des Mobiliars und der Einrichtung gewannen zunehmend Bedeutung. Für die Architektur dieser Epoche typisch ist die Neigung zu kleinteilig rhythmisierten Kompositionen statt der geschlossenen, imposanten Erscheinung des Barock. Die Proportionen werden zierlicher, die Ausmaße übersichtlicher, die Gliederung leichter. Größter Wert wird auf die Innenausstattung gelegt. Die Stukkateure waren so gesucht wie im Barock. Sogar Außenfassaden wurden jetzt mit reichen Stuckornamenten überzogen. Im Kunstgewerbe, bei den Erzeugnissen von Gold- und Silberschmieden etwa, war Augsburg führend in ganz Europa. Deshalb wurde das Rokoko damals auch "Augsburger Geschmack" genannt.

Rollwerk

Dekorationsform in der Renaissance.

Das Rollwerk ist eine Dekorationsform, die hauptsächlich in der deutschen Renaissance des 16. und frühen 17. Jahrhunderts vorkommt. Verschlungene und aufgerollte, plastisch wirkende Bandformen sind ihre Merkmale, die vor allem bei Wappen und Kartuschen vorkommen. Daher wird das Rollwerk auch als Kartuschenwerk bezeichnet. Häufig tritt es in Kombination mit dem Beschlagwerk auf.

Romanik

Abendländischer Kunststil des 11. und 12. Jahrhunderts.

Der im 19. Jahrhundert geprägte Stilbegriff kennzeichnet die abendländische Kunst des 11. und 12. Jahrhunderts, deren Architektur durch den "römischen" Rundbogen gekennzeichnet ist. Die Wurzeln der Romanik liegen in der römischen Spätantike, teilweise aber auch im byzantisch-syrischen und im islamischen Bereich. Sie entwickelte sich ab 900 europaweit. Als Vorläufer gilt die Karolingische Kunst. Sie ging gegen 1250 in die Gotik über.

Man unterscheidet zwischen Frühromanik, Hochromanik und Spätromanik:

 

  • Zur Frühromanik (920-1030) zählen die ottonische Kunst und der normannische Baustil.
  • Die Hochromanik (in Frankreich 1000-1150, in Deutschland 1030-1140) wird in Deutschland auch als salische Kunst bezeichnet.
  • Die Spätromanik, auch als staufische Kunst (1140-1250) oder als "Übergangsstil" bezeichnet.

Die Kunst der Stauferzeit in Deutschland und Italien zeigt spätromanische und frühgotische Stilformen, während in Frankreich bereits die Frühgotik vorherrscht.

Die wichtigste Aufgabe der romanischen Baukunst ist die Kirche. Stilprägend ist der bereits in der Ottonischen Kunst entwickelte Bautypus der dreischiffigen Basilika über kreuzförmigem Grundriß mir zwei Querhäusern, Ost- und Westchor sowie östlicher und westlicher Turmgruppe einschließlich der Vierungstürme. Vorherrschend ist der Eindruck einer Gliederung in klar unterschiedene Bauglieder, die in massivem Mauerwerk ausgeführt sind, mit tief eingeschnittenen Fenstern und Portalen. Als Schmuck des Außenbaus dienen Blendbögen und Blendarkaden. Im Inneren wechseln häufig Pfeiler und Säulen als Stützen der Arkaden zwischen dem Mittelschiff und den Seitenschiffen. Bei diesem "Stützenwechsel" markieren die Pfeiler die Eckpunkte der quadratischen Raumabschnitte.

Kennzeichnende Elemente der Gotik im Kirchenbau: Rundbogenfenster, kleinere Fenster, flache, brandgefährdete Holzdecken, eckige Elemente, 1-3 schiffige Bauweise sowie schmucklose Gliederung der Wandflächen.

Rondell

Teil der Burg bzw. Festung.

Meist mehrstöckiger vorspringender Rundturm am Außenrand von Burgen und Festungen. Besonders seit dem Aufkommen der Pulverwaffen wurden Rondelle zum flankierenden Beschuss verwendet.

Rossharnisch

Pferdepanzer.

Der Rossharnisch verdrängte um 1350 weitgehend die sogenannte Parsche. Er entstand zur gleichen Zeit wie der Plattenharnisch des Ritters. Ein Teil des Rossharnisches war der sog. Rosskopf, ein Rundumschutz mit Ohrenbechern und Augenschirmen. Die kleinere Ausführung des Kopfschutzes war die Rossstirn, eine schmale Stirnplatte mit Augenlöchern und Ohrenklappen.

Die Rossstirn wurde schon von der griechischen und römischen Kavallerie benutzt. Dieser Schutz wurde aber im frühmittelalterlichen Europa nicht mehr verwendet. Erst im 14. Jahrhundert besann man sich wieder auf diesen Teil des Rossharnisches.  

Weiterhin konnten der Hals (Kantz), die Brust (Fürbug) und die Flanken des Pferdes mit Blechplatten sowie der Pferderücken (Kruppe) mit dem sog. Gelieger geschützt sein. Das Turnierpferd Kaiser Maximilians I. (1486-1519) besaß 1480 sogar einen Rossharnisch mit bis zu den Hufen hinunterreichenden Beinzeugen. Wie der Ritter so trug auch sein Pferd im Mittelalter einen schmückenden Überwurf. Sowohl das gepanzerte als auch das ungeschützte Pferd war in eine bunte Seidendecke mit den Wappenfarben gehüllt, die nur Nüstern und Augen frei ließ.  

(Text: Stefan Grathoff)

Rotel

Mittelalterlicher "Aktenordner"

Die Schriftrolle des Mittelalters hat ihre Wurzeln in den verschiedenen Rotuli des Altertums. Im Mittelalter wurden besonders grundherrschaftliche Verzeichnisse in Form von Schriftrollen ausgeführt. Als Rotel bezeichnet man im Mittelalter auch eine Sammlung verschiedener Urkunden zum gleichen Inhalt, die - meist in chronologischer Reihenfolge - aneinandergenäht und als Rolle aufbewahrt wurden. Diese Form eines frühen "Aktenordners" findet sich vor allem bei Rechtsstreitigkeiten.
Im Alemannischen hat sie der Rotel bis heute für bestimmte Amtsbücher erhalten. Die jüdische Tora ist heute noch als Schriftrolle in Gebrauch, wird aber wie der antike Rotulus seitwärts gerollt, während die mittelalterlichen Rotel meist von oben nach unten gerollt wurden.

Rüsthaken

Teil der Turnierrüstung.

Auflage für den Spieß an der rechten Brustseite des Ritterharnisches, die 1370 erschienen ist. Im 15. Jh. hat der Rüsthaken in Deutschland eine gekrümmte und angeschraubte Form und ist umklappbar, so dass es beim Schwertkampf zu keiner Behinderung kam.

Rüstlöcher

Maueröffnungen.

In den heute noch an vielen Burg und Stadtmauern erkennbaren Löchern in der Außenwand steckten beim Mauerbau waagrecht Kanthölzer, auf denen die Arbeitsbühne bzw. der hölzerne Laufgang der Maurer und Verputzer ruhte. Nach Vollendung des Baus wurde das Baugerüst entfernt, die Löcher blieben erhalten.

Rute

Längenmaß.

Die Rute ist ein Längenmaß aus dem ehemaligen Römisch Deutschen Reich. Ihre Länge richtet sich nach dem Fuß, nach dem sie definiert ist. Folgende Vielfache sind möglich: 10/12/14/15/18/20 Fuß 1 Rute. Ihre Länge variiert zwischen knapp 3 und etwas mehr als 5 m.
Feldrute und Straßenrute sind nur zwei von zahlreichen Sonderformen der Rute als Längenmaß. Bei der Bergrute handelt es sich um ein Volumenmaß.

Rutte

Schussapparat.

Die Rutte oder Rütte nutzte die Biegsamkeit von Holz. Eine elastische Holzlatte steckte zusammen mit einem senkrechten Widerlagerbaum in einem Holzfuß. Beide waren am unteren Ende mit Tauen und Sehnen fest zusammengewickelt. Die Holzlatte wurde mit Seil und Winde nach hinten gebogen und arretiert. Der Pfeil lag waagerecht auf einer höhenverstellbaren Unterlage, die mit einem Scharnier am Widerlagerbaum befestigt war.

Über die Höhenverstellung ließ sich im beschränkten Umfang die Schussbahn und Schussweite beeinflussen. Bei anderen Konstruktionsformen lag das Schaftende des Pfeils in einer Nut auf dem Widerlagerbaum auf, während die Pfeilspitze von einer gabelförmigen Stütze gehalten wurde. Diese Stütze war am Widerlagerbaum befestigt und konnte je nach Pfeillänge verstellt werden.

Löste man die Arretierung, schnappte die Latte wie eine Feder gegen den Pfeil, und er schnellte nach vorn. Die Rutte hatte vor allem die Aufgabe, Brandpfeile über die Burgmauern zu schleudern.

Die bekannte Darstellung einer Rutte in der Bayerischen Staatsbibliothek München (Codex germanicus Moncensis Nr.356, Bl.152) trägt die Bezeichnung "Das instrüment haist maleoli". Diese Benennung (lat. malleolus = Hämmerchen, Setzling) bezieht sich aber nicht auf die Maschine selbst, sondern wohl auf die Brandpfeile, die sie verschoss.

Wie wirkungsvoll die schnell zu ladenden Rutten arbeiteten, zeigt ein Bericht des Landgrafen Ludwig des Frommen von Thüringen, der die Belagerung von Akkon im Jahr 1189 schildert: [...] ouch fuwer sie dar zu wurfen hin in da selbes nit snellen rutten drin. an daz die grozen werc in taten schaden, von diesem sie haten so unlideliche not. [...] auch warfen sie Feuer in die Stadt mit schnellen Rutten. Ohne daß die [anderen] großen Belagerungsmaschinen ihnen [den Stadtbewohnern] Schaden zufügten, wurde ihnen von diesen unleidliche Not zugefügt.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Sachsenfrist

Frist von einem Jahr und einem Tag.

siehe "Jahr und Tag"

Sachsenspiegel

Private Aufzeichnung des sächsischen Rechts und gleichzeitig erstes deutsches Prosawerk.

Das ältestes und einflußreichste Rechtsbuch des deutschen Mittelalterst wurde zwischen 1220 und 1235 von dem sächsischen Ritter Eike von Repgau in lateinischer Sprache abgefaßt, und dann ins Niederdeutsche übertragen. Der Sachsenspiegel, bestehend aus einem Land- und einem Lehnrechtsteil, fasst das Gewohnheitsrecht des sächsischen Stammes zusammen, berücksichtigte aber in der Hauptsache nur seine ostfälische Heimat. Der Sachsenspiegel erlangte landesweites Ansehen und bildete die Vorlage der beiden oberdeutschen Rechtsbücher, des Deutschenspiegel, des Schwabenspiegel und des Meißener Rechtsbuches). Der Geltungsbereich des Sachsenspiegels erstreckte sich bis nach Polen, Russland und Ungarn und blieb in bestimmten Teilen Deutschlands (Thüringen, Anhalt)  bis 1900 in Kraft. Der Sachsenspiegel ist in rund 200 Handschriften überliefert.
(Text: Nicolai)

Säkularisation

Enteignung von Gütern und Herrschaftsrechten der Kirche durch die weltliche Obrigkeit.

Enteignung von Gütern und Herrschaftsrechten der Kirche durch die weltliche Obrigkeit. Man unterscheidet "Herrschaftssäkularisation" (den geistlichen Fürsten werden ihre weltlichen Herrschaftsrechte genommen, ihre Territorien also aufgelöst,) von "Vermögenssäkularisation" (den geistlichen Fürsten, Stiftern, Klöstern etc. werden ihre Güter und Einkünfte genommen). Beiderlei Säkularisationen kamen im großen Ausmaß vor allem in Folge der Reformation vor. Luther hatte die Ausübung von weltlicher Herrschaft durch Geistliche grundsätzlich abgelehnt. Protestantisch gewordene Landesherren eigneten sich auf dieser Grundlage die Kirchenhoheit in ihren Territorien, übernahmen die Verwaltung des Kirchenvermögens und verleibten oft auch die Herrschaftsgebiete benachbarter Bistümer ihrem Territorium ein. Aber auch katholische Landesherren säkularisierten Kirchengut, so im großen Stil Kaiser Joseph II., der als österreichischer Landesherr zahlreiche Klöster auflöste und den Ertrag in die Staatskasse leitete. Der größte Säkularisationsschub erfolgte durch die Französische Revolution in Frankreich und in deren Folge dann auch im Reich. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 teilten - unter Napoleons Regie - die großen Reichsfürsten die Territorien der geistlichen Fürsten und die Güter der Kirche untereinander auf.
Von "Säkularisation" ist der weitere Begriff der "Säkularisierung" zu unterscheiden, der allgemein Prozesse der Verweltlichung, etwa des Denkens, der Mentalitäten etc. bezeichnet. (Siehe s. v. → Säkularisierung)
(Text: Uni Münster)

Säkularisierung

Verweltlichung, Abkehr von der Religion.

Unter Säkularisierung versteht man allgemein jede Form von Verweltlichung, die institutionelle Trennung von Staat und Religion in einem gesellschaftlichen Prozess. Vgl. dagegen s. v. → Säkularisation

Salbung

Weihe eines Königs (durch den Papst).

Kirchlich-religiöser Vorgang der Auszeichnung und Weihe eines Königs in symbolischer Form, ähnlich wie die Erteilung von Sakramenten, wohl auch Verpflichtung des Königs auf die Gebote des Christentums; Ausdruck der Auserwähltheit des mittelalterlichen Herrschers durch Gott, Symbol für das enge Bündnis von "Thron" und "Altar".

Salier

Mittelrheinisches Adelsgeschlecht, das von 1024 bis 1125 die römisch-deutschen Könige stellte.

Das fränkische Königsgeschlecht, dem u.a König Heinrich IV: entstammt. Von 1024-1125 regierten salische Könige das Deutsche Reich. Der Name des Geschlechts geht wahrscheinlich auf das althochdeutsche Wort sal = Herrschaft zurück.

Sappe

Begriff aus dem Festungsbau.

Mine, unterirdischer Gang, von Angreifern und Verteidigern, den Sapeurs, gegraben, um Wehrbauten bzw. Belagerungsmaschinen zum Einsturz zu bringen oder um in den Rücken des Feindes zu gelangen.

Sarwörter

Berufsbezeichnung (Harnischmacher).

Die Sarwörter waren Harnisch-, Taschen- und Waffenmacher und gehörten der Schmiedezunft an.

Säulenbasilika

Kirchentyp.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Basilika".

Sayn

Grafschaft im Gebiet des Westerwaldes.

Die Grafschaft Sayn war ein reichunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Gebiet des Westerwaldes im heutigen Bundesland Rheinland-Pfalz. [mehr] Der Ort Sayn mit der namengebenden Burg Sayn ist heute ein Stadtteil von Bendorf am Rhein.

Scarpe

Stützwand beim Burgen- und Festungsbau.

= Escarpe. Eine Scarpe ist bei den Burgen eine geböschte oder senkrechte Wand aus Fels, Naturstein- oder Ziegelmauerwerk an der Innenseite des Grabens.

Schalenturm

Nach innen offener Turm.

Wehrturm in der Ringmauer einer Burg, der an der Innenseite offen ist. Dadurch konnten Angreifer, die bereits den Turm erobert hatten, vom Hof aus wirkungsvoll beschossen werden. Sein Wehrgang ist im Regelfall mit dem Wehrgang der Burgmauern verbunden.

Schaller

Helmtypus.

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts entstand im Zusammenhang mit der Entwicklung des Plattenharnisches die Deutsche Schaller.  

Das Wort Schaller rührt vom deutschen Wort "Schale" her. Als Schaller wird zuweilen auch die italienische Barbuta bezeichnet, die aber eher einer Beckenhaube ähnelt. Kennzeichen der Barbuta sind lang heruntergezogene Wangenbleche, welche die Augen-Mund-Nase-Partie frei lassen. An diese Barbuta wurden zuweilen Helmbrünnen, selten auch Visiere angehängt.  

Die Schaller ist eine Kombination aus Beckenhaube und Eisenhut. Sie reicht über die Augen und besaß entweder ein bewegliches Visier oder einen einfachen Sehschlitz. Ihr typisches Kennzeichen ist der spitze Nackenschutz, der weit nach hinten ausläuft. Sie wurde zusammen mit dem sog. Bart getragen, einem stählernen Schutz für Hals und Kinn, der am Brustharnisch befestigt war. Die Deutsche Schaller wurde von Fußsoldaten, aber auch von Reitern getragen. Mit der Zeit passte sich ihre Form immer mehr dem Visierhelm an, da dieser praktischer war.

(Text: Stefan Grathoff)

Schanze

Befestigung bzw. Reisigbündel.

Das Wort Schanze meint im Wehrbau einen Wall, bei Schiffen den erhöhten Teil des Achterdecks, kann einen Holzzaun bzw. eine Holzschranke meinen und wird im häuslichen Bereich für Kleinholz bzw. ein Reisigbündel verwendet (⇒ Deutsches Rechtswörterbuch)

Scharwachttürme

Schießerker.

Das Wort Scharwachtturm ist nicht mittelalterlich, sondern stammt aus dem 16. Jahrhundert. Viele Burgenkundler ziehen deshalb den Begriff Schießerker vor. Scharwachttürmchen (auch Pfefferbüchsen genannt) sind an den oberen Ecken eines Turmes auf Konsolen vorkragende kleine Türmchen oder Wachthäuschen. Häufig hatten sie keine militärische Funktion (Aussichtsplatz) mehr und wurden nur als Zierde angebracht.
Beispiele für solche Häuschen finden sich etwa auf Burg Schadeck am Neckar, Burg Kintzheim im Elsaß und auf der Marienburg in Würzburg.

Schatzung

Einzug direkter Steuern.

Früher zusammenfassender Ausdruck für direkte Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.

Scheffel

Alte Maßeinheit.

Ein Scheffel ist ein schaufelartiges Gefäß, welches früher als Getreidemaß verwendet wurde. Der Scheffel galt somit als ein Hohlmaß und die Gefäße waren folglich in unterschiedlichen Größen in Verwendung. 1872 galt z.B. im Deutschen Reich 1 Scheffel = 50 Liter. Die Scheffel selbst hatten ein Fassungsvermögen von bis zu 180 Liter.

Für das Rhein-Main-Gebiet und die Mosel
Der Begriff Scheffel war im Rhein-Main-Gebiet wie auch an der Mosel unüblich. Im nord- und ostdeutschen Raum kennzeichnete er Getreidemeßgefäße, im süddeutschen Raum abstrakte Großrecheneinheiten (für Getreide). Scheffelgefäße hatten nicht die Gestalt von Schaufeln, sondern waren zylindrisch.

Schild (Rüstung)

Teil der Rüstung.

Bis in das 10. Jahrhundert waren die Schilde rund bzw. oval, im 11. Jahrhundert war ihre Gestalt überwiegend mandelförmig. Diese Schilde, oben oval und unten spitz zulaufend, waren fast mannshoch und schützten somit den gesamten Körper. Sie bestanden aus ein oder zwei Lindenholzschichten und waren mit Leder überzogen, teilweise auch mit Eisen beschlagen. In der Mitte schützte zuweilen außen eine eiserne Ausbuchtung (Schildbuckel) die Stelle, an der innen die Hand den Schild festhielt. Zuweilen ermöglichte innen ein System aus verschiedenen Griffschlaufen eine der jeweiligen Kampfsituation angepasste Handhabung. Da der Schild ein beachtliches Gewicht besaß, konnte der Ritter ihn an einen Riemen um den Hals (Schildfessel) hängen. Verziert wurden die Schilde mit Drachen und anderen furchterregenden Ungeheuern; Wappen wurden erst Mitte des 12. Jahrhunderts aufgemalt. Das Aufkommen des Plattenharnisches im 13./14. Jahrhundert ließ den Schild kleiner, dafür aber breiter werden. Der für diese Zeit typische Dreiecksschild kam in verschiedenen Formen und Größen vor. Weite Verbreitung fand seit etwa 1330 die sog. Tartsche, ein Schild mit einer Aussparung an der Oberkante zum Einlegen der Lanze (Speer- oder Lanzenruhe). Seit dem 14./15. Jahrhundert benutzten die immer besser gewappneten Ritter immer kleinere Schilde und verzichteten schließlich ganz auf sie.

(Text: Stefan Grathoff)

Schildmauer

Besonders befestigter Mauerabschnitt auf der Angriffsseite der Burg.

Vor allem bei Burgen in Spornlage reichte eine normale Ringmauer auf der Angriffsseite nicht aus, um die Burg wirkungsvoll gegen Beschuß zu schützen. Wenn das Burgvorgelände steil anstieg konnte man leicht über die Mauer in das Burginnere schießen. Deshalb errichtete der Burgherr an solchen Stellen eine besonderes massive und mächtige Schildmauer, die noch wirkungsvoller als die Mantelmauer die bedrohte Seite der Burg als zusätzliches Schutzschild deckte.

Schildmauern gab es hauptsächlich im Moselgebiet, in der Pfalz und am Rhein, vereinzelt auch in Württemberg. Besonders schöne Schildmauern kann man heute noch auf den Burgen Reichenberg bei St. Goarshausen, Freienfels bei Weilburg, der Kasselburg in der Eifel, auf Burg Ehrenfels, Greifenstein im Westerwald, Hohenstein bei Langenschwalbach, Runkel an der Lahn, Burg Rheinstein, sehen.

Der Bau von Schildmauern setzte um 1200 ein, besonders in Südwestdeutschland, im Elsaß und in der Pfalz, erreichte in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts seinen Höhepunkt und ging im 14. Jahrhundert wieder zurück. Mit dem Aufkommen der Pulverwaffen wurden in der zweiten Hälfte des15. Jahrhunderts und im 16. Jahrhundert erneut mächtige Schildmauern gebaut.

Schilling (Währung)

Alte Münze.

Althochdeutsch scilling - vermutlich nach scilt -Schild - demgemäß "schildartige Münze"; seit dem 8. Jahrhundert Rechnungsmünze im karolingischen Münzsystem. Als Geldstück wurde der Schilling erstmals 1266 in Frankreich geprägt. Zunächst als 12-Pfennig-Stück gab es den Schilling in Süd-, Südwest-, Norddeutschland, Österreich und der Schweiz. Ab dem 14. Jahrhundert hatten Schillinge den Wert von 6, 8 und 10 Pfennigen. Schließlich kam in Bayern noch der "lange Schilling" zu 30 Pfennigen dazu. Die letzten deutschen Schillinge kamen 1866 für Mecklenburg heraus.
Der englische Schilling wurde erstmals unter Heinrich VII. (1485-1509) in Silber geprägt. Mit der Einführung des Dezimalsystems 1971 ging die englische Schillingprägung zu Ende.
(Quelle: www.austrian-mint.com)

Schlag (Landwirtschaft)

Begriff aus der Landwirtschaft.

Bei der Dreifelderwirtschaft (siehe Felderwirtschaft) war Schlag (Zelge) einer der drei Teile, in welche die gesamte Dorfflur zerfiel, und deren jeder jeweils mit derselben Frucht bestellt wurde. Die Schläge zerfielen in Gewanne; sie waren durch Zäune gegen die Weide geschützt.

Schlange (Geschütz)

Feuerwaffe.

Schlange war seit dem 15. Jahrhundert die Bezeichnung für ein Geschütz, das im Verhältnis zum Kaliber ein besonders langes Rohr hatte. Die Schlange war ein typisches Flachbahngeschütz mit großer Durchschlagskraft, das bei Belagerungen und auch bei der Feldschlacht (Feldschlange) verwendet wurde. Die schwersten Geschütze dieser Art, die "Not- und Quartierschlangen", wogen bis zu 3 Tonnen und waren bis zu 4 Meter lang. Sie mussten mit einem Dutzend Pferde mühsam zum Einsatzort gezogen werden und verschossen Eisenkugeln mit einem Durchmesser bis zu 15 cm. Die kleinste Ausführung ("Schlänglein") war nur 50 - 100 kg schwer, konnte von einem Pferd gezogen werden und verschoß Blei- oder Eisenkugeln bis zu 5 cm Durchmesser.

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

(Text: Stefan Grathoff)

Schleierwerk

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Maßwerk".

Schlussstein

Scheitelpunkt eines Bogens oder Gewölbes.

Im Scheitelpunkt eines Bogens oder Gewölbes sitzt der Schlussstein. Er wurde besonders im gotischen Rippengewölbe reich mit Blattwerk, Figuren und Wappen verziert.

Schneller

Belagerungsgerät.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Schock (Münzwesen)

alte Rechnungsmünze.

 

"Das Schock ist eine Rechnungsmünze und betrug 60 alte silberne Groschen oder Wilhelminer, welche unter Kurfürst Friedrich II. von Sachsen und Herzog Wilhelm in Meißen um 1408 bis 1482 zu 160 Stück auf die Mark geprägt wurden...".

Quelle: Mascher, H.A.: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861, Verlag Döning, 1862.

 

Schoppen

Altes Maß.

In der Schweiz und in Deutschland gebräuchliches, schon sehr altes Flüssigkeitsmaß für den Weinausschank. In der Pfalz bedeutet ein "ganzer Schoppen" 0,5 Liter (früher genau 0,564 l). Eine spezielle Weinglasform mit dem Inhalt eines Schoppens ist in der Pfalz das so genannte Dubbeglas. In Rheinhessen ist der "halbe Schoppen" mit 0,2 Liter üblich und wird dort Halwe (Halbe) genannt. In der Schweiz ist ein Schoppen 0,375 Liter.

Für Rheinhessen
Unter Schoppen verstand man im Rheinhessischen Einheiten der Größenordnung 0,5 l - von daher der großherzoglich-hessische Landesschoppen mit genau 0,5 l.

Schritt (Längenmaß)

Altes Längenmaß

Der Schritt ist ein deutsches Längenmaß. Er darf nicht mit dem Fuß verwechselt werden und ist wie folgt definiert: Ein Fuß wird wie zum Gehen aus dem Stand einmal nach vorn gesetzt. Der Abstand zwischen der Fußspitze des einen und der Ferse des anderen Fußes wird gemessen. Seine Länge variiert zwischen 70 und 90 cm.

Schultheiß

Verwaltungsberuf des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.

(althochdeutsch "Leistung Befehlender), Schulze (spätmittelhochdeutsch), lat. scultetus:

Städtische Gerichts- und Gemeindeverfassung:

dem städtischen Rat gegenüber Beauftragter des Landes- bzw. des Grundherren zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege (lat. praeco urbis); in Thüringen und Sachsen im 12./16. Jh. häufiges, z. T. erbliches Amt. Im 15./16. Jh. wurde es weitgehend zugunsten der herrschaftlichen Amtsleute sowie Stadt- und Landrichter eingeschränkt oder beseitigt.

Dörfliche Gerichts- und Gemeindeverfassung:

seit dem 12. Jh. häufig nachweisbares Amt (Dorf-Schultheiß). Ursprung (schon in den Volksrechten des 5./7. Jahrhunderts auftretend) und Stellung vor dem 16. Jahrhundert werden in der Forschung kontrovers diskutiert. Bereits die Verbreitung im 13. Jahrhundert zeigt starke Unterschiede in Kompetenz, Amtsdauer und Erblichkeit. Im Altsiedelgebiet wurde der von der Herrschaft eingesetzte Amts-Schultheiß mit oft lebenslänglicher Amtsdauer üblich. Seit dem 15. Jahrhundert erscheint der Begriff Schultheiß in verschiedenen Regionen (z. B. Sachsen) durch Richter verdrängt.

Ursprünglich wohl die Teilnahme an Landgerichten, die Einnahme von Steuern und Leistungen sowie verschiedene Aufsichtsrechte (u.U. noch zugleich für den Bereich mehrerer Dörfer und regional differenziert). Erkennbar seit dem 16.Jahrhundert wurden ihm durch die Landesherrschaft zunehmend Aufgaben aus der Dorf- und Gemeindeverwaltung übertragen, die ehemals von den eigentlichen Amtsträgern der Nachbarschaft (Heimbürge) erfüllt wurden. Damit schwand der Dualismus zwischen herrschaftlichen und genossenschaftlichen Amtsträgern (vgl. Baumeister). Aus der Rechtspflege war der Schultheiß damit weitgehend herausgelöst.

Als Schulze wurde im 17./19. Jahrhundert weitgehend der Dorfvorsteher im Sinne des späteren Bürgermeisters.

Schütte

Erdwall.

Erdwall an der Innenseite der Ringmauer (Rempart) zum Auffahren der Geschütze und als Mauerverstärkung gegen direkten Beschuss.

Schwa

Unbetonter e-Laut in Nebensilben.

z. B. e in Nase, Tische, Gesang, Belag; phonetisches Zeichen: [ə].

Schwa

unbetonter e-Laut.

Der Murmellaut tritt im Deutschen v.a. in den Endsilben -e und -er auf, z.B. Lieder, viele.

In der Lautschrift wird der Murmellaut folgendermaßen verschriftlicht: [ə]

Schwedenschanze

Befestigung.

Feldbefestigungen der Schweden im Dreißigjährigen Krieg. Teilweise werden auch Befestigungsspuren im Gelände, die keinen gesicherten Ursprung haben, als Schwedenschanzen bezeichnet.

Schwertfeger

Handwerksberuf.

Das Handwerk der Schwertfeger ist seit dem 12. Jahrhundert zu finden und die Aufgabe derselben war es, das Schwert oder die Klinge des Schwertes zu polieren und blankzuschleifen.

Schwertleite

Im Deutschen Reich übliche Form der Rittererhebung.

Ursprünglich wurden die Edelknechte durch die sog. Schwertleite zum Ritter ernannt. Die Zeremonie der Schwertleite ist zwar erst seit Mitte des 12. Jahrhunderts bekannt, wird aber mit Sicherheit schon früher praktiziert worden sein.

Schwertmagen

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Agnaten"

Scriptorium

Schreibstube.

Mittelalterliche Schreibstube (lat. scriptorium) bzw. Schreibwerkstatt. Die meisten Handschriften entstanden in klösterlichen Scriptorien. Im Frühen Mittelalter unterhielten Klöster und Kathedralen Skriptorien, im Hohen und Späten Mittelalter sind neben den Zisterziensern und den reformierten Orden vor allem die Universitäten Träger der Buchproduktion. Außerhalb dieser Institutionen betreiben dann auch Laien Schreibwerkstätten. Die Herstellung eines Buches umfaßt eine Vielzahl von Arbeitsgängen. Im Skriptorium selbst werden die Beschreibstoffe eingerichtet und anschließend arbeitsteilig beschriftet: Neben den Schreibern, die den Text ausführen, sind Fachleute für Rubriken, Initialen und Illustrationen zuständig, ein Korrektor kann die Abschrift kontrollieren. Das Personal eines Skriptoriums pflegt und tradiert oft über längere Zeit spezielle Usancen und Schreibstile. So kann mit Skriptorium auch in einem übertragenen Sinn eine Schreibschule bezeichnet werden. Die Kenntnis dieser Gepflogenheiten erleichtert die Lokalisierung und Datierung von undatierten Handschriften.

Seccomalerei

Wandmalerei, die auf trockenem Putz ausgeführt wird.

Sedisvakanz

Erledigung eines Bistums.

Eine regelrechte, z.B. durch den Tod des Inhabers, erfolgte Erledigung eines Bistums (auch des päpstlichen Stuhls) nennt man Sedisvakanz, auch die Dauer der Erledigung. Bei Eintritt der Sedisvakanz erlöschen bestimmte Ämter und Befugnisse, die Rgeierung des Bistums geht an das Domkapitel (an den päpstlichen Stuhl) bis der Amtsnachfolger rechtmäßig eingesetzt ist.

Seitenschiff

Kirchenraum.

Die Räume einer Kirche, die, durch eine Stützenreihe getrennt, seitlich des Mittelschiffes verlaufen.

Semantik

Wortbedeutungslehre.

In der Semantik wird die Bedeutung von einfachen und komplexen Wörtern (lexikalische Semantik) sowie Phrasen und ganzen Sätzen (Satzsemantik) erforscht. Die historische Semantik untersucht den Bedeutungswandel.

Semantisch

Den Inhalt/die Bedeutung betreffend.

s. Semantik.

Serviten

Mönchsorden und Laiengemeinschaft.

Der "Ordo Servorum Mariae" (OSM), der "Orden der Diener der Maria" hatte seine Anfänge 1233, als sich in Florenz sieben Kaufleute zusammenschlossen, die ihr Leben in den Dienst Gottes und der Menschen stellen wollten. Das Evangelium in geschwisterlicher Gemeinschaft leben und - angeregt vom Leitbild der Maria - Gott und den Menschen zu dienen, war ihr Ziel. Gemeinsam zogen sie 1241 auf den Berg Senario, wo sie ein Leben in strenger Buße und Abgeschiedenheit führten und 1245 die Mönchsregel vom Augustinus annahmen. 1250 begannen einige der Brüder im aktiven Seelsorgedienst in Florenz mitzuarbeiten, nun verbreiteten sich die "Diener Mariens", die "Serviten", rasch über Italien, Frankreich und Deutschland.

Schon bald zog es auch Laien in den Umkreis der Klöster des Servitenordens, die an der Frömmigkeit und dem Leben der Serviten teilenhaben wollten. Offiziell wurde der "Dritte Orden" der Serviten 1424 durch Papst Martin V. anerkannt; dabei wurden die Vorschriften erlassen, die bis 1925 die Regel des Dritten Ordens bildeten; seit 1982 gibt es neue "Lebensregeln" für diese nunmehr als Laiengemeinschaft bezeichnete Verbindung. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erlebte der Orden seine zahlenmässig stärkste Verbreitung. Zum Ende des Jahrhunderts setzen jedoch in ganz Europa starke Unterdrückungsmaßnahmen ein, durch die Säkularisation Napoleons verschwindet der Orden ein zweites Mal aus Deutschland, nachdem ale deutschen Klöster schon in der Reformation aufgelöst worden waren 1954 wurde der Orden in Deutschland wieder gegründet. Heute leben Serviten in mehr als 30 Länden in allen Kontinenten.

Die Gemeinschaft, besteht aus Laien, Weltpriestern und Diakonen, die ihr Leben nach dem Geist des Servitenordens und deren Gründer ausrichten. Die Gestalt der Maria zu Füßen des Kreuzes Jesu bietet bei diesem Diensteinsatz das Leitbild
 

Servitium

Dienst.

Servitium (Dienst) war ursprünglich jede Leistung, die man seinem Herrn schuldete, vor allem die Fronden und Naturallieferungen der Hörigen und Unfreien, je nach Art der Leistung oder der nach dem Herrn benannt, z.B. Grunddienst, Küchendienst. Servitium bildete daher den Gegensatz zur Vollfreiheit. Als sich immer mehr Freie durch Autotradition und Kommendation in Abhängigkeit begaben, wurden auch ihre Leistungen Servitium genannt. Im engeren Sinne hieß vor allem der Lehensdienst Servitium, während man den Dienst der Beamten, besonders auch der Hofbeamten "officium" und die Fronden "opera" nannte, ohne dass aber Servitium im weiteren Sinne für alle Leistungen ungebräuchlich geworden wäre.

Sester

Altes Maß.

Maß für Roggen, Salz und Eier. Der Sester (von sextarius) kennzeichnete im weiteren Einzugsbereich von Bingen Getreidemaße der Größenordnung 4 bis 5 Liter. 4 Sester machten 1 Simmer, 8 Simmer 1 Malter aus.

Sesterz

Alte Münze.

Das lateinische Wort sestertius ist zusammengesetzt aus se (= semi, "halb") und tertius ("der dritte"), mit der Bedeutung, der dritte ist halb. Die altrömische Münze hatte einen Wert von 2 1/2 → As.

 

Setzschild

Schwerer Belagerungsschild.

Als Setzschilde bezeichnet man besonders große Exemplare, die mit einer Stützstange aufgestellt wurden und über Gucklöcher und Schießscharten verfügten. Solche Großschilde boten mehreren Armbrustschützen und Kriegern mit Handbüchsen gute Schussmöglichkeiten aus sicherer Deckung. Deshalb wurden Setzschilde bei Burgbelagerungen häufig eingesetzt.

Sext

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Sext war das Gebet zur sechsten Stunde der früheren Zeiteinteilung (zur Mittagszeit).

Sickerschacht

Niedriger Brunnenschacht zum Sammeln von Sickerwasser.

Es gab grundsätzlich zwei Arten von Brunnen: den Sickerschacht und den Sodbrunnen.

Sickerschächte waren, im Gegensatz zu Grundwasser ziehenden Brunnen, nur etwa zwei bis vier Meter tief und mit Steinen oder Holz verkleidet. In ihnen sammelte sich das Sickerwasser der feuchten Erd- und Geröllschichten. Sickerschächte gab es vor allem in den Niederungsburgen. Auf den Höhenburgen kommen sie kaum vor, allenfalls kann man Sickerschächte im Bereich der landwirtschaftlichen Höfe am Fuß des Burgberges finden.

Signaltürme

Römisch = speculae, Grenztürme, meist Holz-, seltener Steinbauten mit oberem Umgang und flachem Zeltdach in einer Palisade.

Simplex

Das einfache, nicht abgeleitete/zusammengesetzte Wort.

z. B. Sonne; Haus; Baum. Simplizia können als Ausgangsbasis für neue Wortbildungen genutzt werden (Sonne-nschein, sonn-ig, sonn-en).

Simplizia

Plural von Simplex; einfache, nicht abgeleitete/zusammengesetzte Wörter.

z. B. Sonne; Haus; Baum. Simplizia (Sg.: Simplex) können als Ausgangsbasis für neue Wortbildungen genutzt werden (Sonne-nschein, sonn-ig, sonn-en).

Simultaneum

Simultankirche.

Die Reformation führte dazu, dass in Rheinhessen die mainzisch dominierten Orte katholisch blieben, die pfalzgräflichen Orte dagegen den "neuen Glauben" annahmen. In solchen Orten, in denen dank Doppelherrschaft beide Konfessionen vertreten aber nur eine Kirche vorhanden war, wurde das sog. Simultaneum eingeführt: Alles kirchliche Eigentum gehört den Konfessionen gemeinsam, wird gemeinsam verwaltet und gemeinsam genutzt. Was gut gemeint und der Zeit weit voraus war, führte in der Realität oft zu jahrhundertelangen und stellenweise kuriosen Streitigkeiten. Häufig gingen Zwist und Hader um das Recht, jeweils bestimmte Teile des (durch Schranken getrennten) Kirchraums zu nutzen. Meist "gehörten" Chor und Apsis den Katholiken, das Kirchenschiff den Reformierten, Protestanten. In Rheinhessen gab es zahlreiche gemeinsam genutzte Kirchen. Die Simultaneen wurden im 20. Jahrhundert bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben.

Skapulier

Teil des Ordensgewandes.

Skapulier nennt man den Überwurf über das eigentliche Ordensgewand. Es besteht aus zwei bis fast bis zum Boden reichenden Tüchern auf Rücken und Brust.

Söller

Balkonartige Anbau (auch Altan).

Von lat. altus, "hoch". Bezeichnung für einen balkonartigen Anbau. Zum Unterschied vom Balkon wird der Altan von einem darunter liegenden Gebäudeteil oder von Säulen, Konsolen bzw. Pfeilern getragen. Er ist mit oder ohne Dach zu finden. (Synonym für Altan).

Spanne

Altes Längenmaß.

Man unterscheidet zwischen großer und kleiner Spanne. Die kleine Spanne ist der Abstand zwischen Daumen und Zeigefingerspitze bei gespreizten Fingern (etwa 15 cm). Die große Spanne ist der Abstand zwischen dem auseinander gespreizten Daumen und kleinen Finger. Sie betrug 8 bis 10 Zoll.

Spirans

Reibelaut.

Konsonant, bei dessen Produktion in der Mundhöhle oder im Rachen eine Enge gebildet wird, so dass der Luftstrom ein Reibegeräusch erzeugt, z. B. f, w, s, ch, sch.

Spirantisierung

Entwicklung einer Spirans aus einem Verschlusslaut.

Bsp.: westgermanisch maken > althochdeutsch machen. Für weitere Informationen s. Spirans, s. Verschlusslaut.

Spitzbogen

Architektonisches Element.

Ein Bogen, der aus zwei Kreisen gebildet ist, die sich in einer Spitze treffen; er ist das am besten erkennbare Merkmal des gotischen Baustiles.

Spolienrecht

Nachlassrecht.

Der Anspruch auf den Nachlass eines Geistlichen, insbesondere eines Bischofs wurde im Mittelalter von den Königen, Patronen und Machthabern ausgeübt, im 14. Jahrhundert auch vom Papst. In späterer Zeit zahlten die Geistlichen nur noch den Exuvientaler.

Sporenwacht

Die Nacht vor der Schwertleite des angehenden Ritters (auch Waffenwacht).

Siehe Waffenwacht.

Sprachgeographie

Teildisziplin der Sprachwissenschaft, die die räumlichen Verteilung sprachlicher Ausdrücke erforscht.

Die Sprach- oder auch Dialektgeographie ist eine Teildisziplin der Dialektologie und untersucht die geographische Verbreitung verschiedener sprachlicher Formen. Dabei können z. B. ganze Wörter (im Moselfränkischen sagt man Junge, im Rheinfränkischen dagegen Bube), aber auch einzelne Laute (im Moselfränkischen sagt man dat, im Rheinfränkischen das) unter die Lupe genommen werden. Die Ergebnisse sprachgeographischer Untersuchungen können in sog. Sprachatlanten festgehalten werden. Beispiele dafür sind der auf Regionalgeschichte.net veröffentlichte Kleine linksrheinische Dialektatlas, der Wortatlas für Rheinhessen, Saar und Saarpfalz sowie der Laut- und Wortatlas Rheinhessen.

sprachgeographisch

die Sprachgeographie betreffend.

s. Sprachgeographie

Sprachinsel

Sprachgebiet, das inmitten eines oder mehrerer anderer Sprachgebiete liegt, die mit der Sprachinsel in keinem sprachgenetischen Zusammenhang stehen.

Dabei kann es sich um Sprachen (z.B. deutsche Sprachinsel in Siebenbürgen (Rumänien)) aber auch einzelne dialektale Varianten eines Wortes handeln (im Sprachgebiet herrscht Variante A vor – in einem kleinen, in sich geschlossenen Teil des Sprachgebiets kommt aber auch die Variante B vor). Oft entstehen solche Sprachinseln durch Migrationsbewegungen, welche den fehlenden sprachgenetischen Zusammenhang mit denen die Sprachinsel umgebenden Gebieten erklären.

Sprachökonomie

Ersetzung komplexer sprachlicher Formen durch einfachere.

Tendenz der Sprecher:innen, sich das Sprechen möglichst zu vereinfachen.

sprachsozial

Soziale Eigenschaften von Sprechenden betreffend.

Der Begriff sprachsozial geht von der Annahme aus, dass in verschiedenen sozialen Milieus unterschiedlich gesprochen wird (auf dem Land spricht man z.B. noch eher Dialekt als in der Stadt, Jugendliche bedienen sich im Gegensatz zu Erwachsenen der Jugendsprache).

Sprossvokal

Zur Erleichterung der Aussprache eingeschobener Vokal.

Gerade wenn in einem Wort viele Konsonanten gehäuft vorkommen, wird umgangssprachlich manchmal ein Schwa-Laut [ə] eingefügt, z.B. du darfst > du dar[ə]fst. Die geänderte Silbenstruktur erleichtert die Aussprache.

Stab (Längenmaß)

ca. 113-120 cm.

Der Stab ist ein von der Elle abgeleitetes Maß.

* Leipzig: 1 Stab = 2 Ellen = 113 cm
* Preußen: 1 Stab = 1 3/4 Elle = 117 cm
* Schweiz: 1 Stab = 2 Ellen = 120 cm

Stabwerk

Architektonisches Element.

Die aus einzelnen Teilen (Stäben) gefertigten Maßwerkformen, die an Portalen, Fenstern, Brüstungen und auch im Bereich des Altarbaus seit gotischer Zeit benutzt werden.

Stadion

Antikes Längemaß.

Das Stadion ist ein antikes Längenmaß. Seine Länge richtet sich nach der Laufbahn der am Ort befindlichen Wettkampfstätte. Sie betrug zwischen 164 und 192 m. Das Olympische Stadion umfasste 600 Fuß (etwa 192 m). Das persische und das ägyptische Stadion waren mit einer Länge von 264 m bzw. 210 m beträchtlich länger.

Stadtadel

Geadelte Patrizier.

Die Patrizier, die im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts als Adel anerkannt wurden und fortan zum niederen Adel zählten.

Städtebund

Vereinigung von Städten.

Als Beispiel dient hier der Rheinische Städtebund:

Angesichts der unsicheren Zeiten zu Ende der Stauferherrschaft und während des Interregnums schlossen verschiedene Städte, Bischöfe, Grafen und Herren ein Schutzbündnis, das "eine neue Form des Landfriedens" anstrebte. Im Frühjahr 1254 bildeten zunächst die Städte Mainz, Worms, Oppenheim und Bingen einen Bund. Diesem Bund war ein Städtevertrag zwischen Mainz und Worms vorangegangen. Im Juli 1254 wurde dann in Mainz die Große Vereinigungsbund geschlossen, dem sich auch Köln, Worms, Speyer, Straßburg und Basel anschlossen. Ziel des Bundes war die Abschaffung der unrechtmäßigen Zölle und der Abschluss eines 10-jährigen allgemeinen Friedens. Allen Friedensbrechern wurde der Kampf angesagt, ein Schiedgericht sollte sich allen Streitigkeiten annehmen. Auf dem zweiten Bundestag in Worms im Oktober 1254 wurden weitere Mitglieder gewonnen; eine schlagkräftige Organisation bildete sich heraus. Bundesorgang war die Bundesversammlung, die vier mal jährlich zusammenkam. Mainz und Worms fungierten als Vororte des Bundes, auf dem Rhein sollte eine mächtige Kriegsflotte unterhalten werden. Im Jahr 1256 erreicht der Bund die größte Ausdehnung. Das Gebiet reichte von Basel bis Bremen und von Aachen bis Regensburg. Nach dem Tod des Interregnumskönigs Wilhelm von Holland im Januar 1256 beschloss der Bund den Schutz des Königsgutes und kam überein, nur einen einhellig gewählten König anzuerkennen. Als es dann 1257 zur Doppelwahl kam, Alfons X. von Kastilien (1257-1274 ) und Richard von Cornwall (1257-1272 ) regierten gleichzeitig, brach der Bund schnell auseinander.

 

Mehr zum Thema

Stadtfriede

Grundlage der sozialen Ordnung in der Stadt.

(Burgfriede, ewiger Marktfriede, Freiheit, Weichfriede, pax civitatis, pax urbana) der aus dem Marktfrieden hervorgegangene Friede einer Stadt, der i. d. R. innerhalb der Stadtmark galt; diese wurde daher ebenfalls Stadtfriede genannt, doch bezeichneten diese Ausdrücke u. U. in derselben Stadt verschiedene Gebiete, wenn sich Stadtmark und Sprengel des Stadtgerichts nicht deckten. Ein Stadtfriede war auch der im Mittelalter manchmal von Päpsten einer Stadt gewährte St. Petersfriede, der einem Gottesfrieden gleichkam.

Stadtgericht

Jurisdiktion in Städten.

(Burgding, Burggericht) Gericht für den Bezirk einer Stadt als Immunität, erst in nachfränk. Zeit entstanden, für alle in der Stadt Angesessenen, als Marktgericht auch für Fremde zuständig. In älterer Zeit gab es meist zwei Stadtgerichte unter zwei Stadtrichtern, dem Vogt und dem Schultheißen, die später i. d. R. in eines zusammengezogen wurden. Da aber seit dem 13. Jh. der Stadtrat an Stelle des Stadtherrn als Gerichtsherr getreten war, so waren nunmehr die einzigen S. meist nur für Zivil- und niedere Strafsachen zuständig (weshalb sie häufig Niedergerichte hießen), während die hohe Gerichtsbarkeit dem Vogt, später auch manchmal dem Stadtrat vorbehalten blieb, der daher auch Obergericht hieß.

Stadtherr

Rechtliches Oberhaupt über eine Stadt.

Im deutschen Mittelalter derjenige, dem vom König die obrigkeitliche Gewalt über die Siedlung verliehen war. Der Stadtherr hatte vor allem das Marktrecht, er war Marktherr, daher hatte er stets Zoll- und Münzhoheit. Außerdem besaß er den Burgbann und überhaupt den Bann im Ort. Die hohe Gerichtsbarkeit besaß er nicht immer, stets dagegen die niedere. Seit dem 11. Jahrhundert gelang es den Städten allmählich, ein Recht des Stadtherrn nach dem anderen teils durch Vertrag, teils durch Gewalt an sich zu ziehen.

Stadtrat

Politisches Organ der bürgerlichen Selbstverwaltung.

(Magistrat, Rat, Senat, consilium (civitatis), consitorium civitatis)

In den deutsche Städten seit Ende des 12. Jahrhunderts Organ der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung, auf sehr verschiedene Art; vielfach aus Ausschüssen, die für Steuern, Befestigungswesen, Landfrieden und dergleichen vom Stadtherrn gebildet worden waren, entstanden. Wo Schöffen vorhanden waren, wurden häufig diese zum Stadtrat, oder sie traten in ihn ein, wobei sie öfters eine besondere Schöffenbank bildeten. In den später gegründeten Städten wurde ein Stadtrat von vorneherein durch die Gründungsurkunde eingesetzt. Er verdrängte allnmählich den Stadtherrn, trat an seine Stelle und wurde zum wesentlichen Merkmal der Stadt im Rechtssinne.

Seine Mitglieder wurden gewählt, vielfach in sehr komplizierten indirekten Wahlverfahren, meist auf ein Jahr. Ihre Zahl war sehr verschieden, häufig verhältnismäßig klein. Während zuerst nur die Patrizier in den Stadtrat (Geschlechterrat) wählbar waren (Ratsfähigkeit), erlangten im 14. und 15. Jahgrhundert auch die Zünfte, wenn auch vielfach nur zeitweise, den Zutritt. Dabei bildeten sie häufig einen besonderen zweiten Rat (Ganzer rat, Geheimer Rat, Großer Rat, Junger Rat, Rat der Gemeinde), während der ursprüngliche als Enger(er) Rat (Älterer Rat, Innerer Rat, Kleiner Rat, Oberbank, Privatrat) weiterbestand. Doch erfolgte diese Scheidung in vielen Städten schon vor der Zunftbewegung und der Große Rat bestand dann ursprünglich ebenfalls aus Patriziern.

Im allgemeinen führte der Kleine Rat die eigentliche Verwaltung und die laufende Geschäfte, während der Große Rat mehr einen Bürgerausschuss darstellte, aus dem er vielfach hervorging und von dem er sich nicht immer scharf trennen läßt. Im einzelnen waren die Kompetenzen fast in jeder Stadt verschieden, und neben den beiden üblichen Räten bestanden häufig noch andere, vor allem ein geschäftsführender Ausschuss, häufig dem Kleinen Rat entnommen. Diese Geheimen Räte hatten vor allem auch die auswärtigen Angelegenheiten zu besorgen. Öfters rissen sie die gesamte Regierungsgewalt an sich, zumal, wenn sie lebenslänglich waren. Den Vorsitz im Stadtrat führte meist der Bürgermeister, manchmal ein besonderer Stadtredner.
 

Stammvokal

Vokal des Wortstamms

z.B. das erste e in helfen oder a in lachen. Für weitere Informationen s. Wortstamm.

Standarddeutsch

Das in Schreibung, Aussprache und Grammatik normierte und überrregional- sowie allgemeingültige Deutsch.

s. Standardsprache.

Standardsprache

In Schreibung, Aussprache und Grammatik normierte, allgemeingültige überregionale Sprachform.

Die in Schreibung (Orthographie), Aussprache und Grammatik normierte, allgemeingültige (Schule, Massenmedien) überregionale Sprachform (auch: Einheitssprache, Hochsprache).

Standarmbrust

Schusswaffe.

Standarmbrüste wurden häufig zur Verteidigung belagerter Burgen auf den Mauern und Türmen aufgestellt. Sie konnten verschiedene Formen haben. Wenngleich das Schußprinzip immer gleich blieb, führten ihre verschiedenen Bau- und Verwendungsarten zu unterschiedlichen Benennungen: So tauchen Standarmbrüste auch unter den Bezeichnungen Bank-, Wall-, Wipp-, Wind-, Flaschenzug- oder Turmarmbrust auf. Waren sie auf einem zweirädrigen Wagen angebracht, nannte man sie auch Karrenarmbrust (Ribald, Spingarde, Wagenarmbrust).

Im 16. Jahrhundert kam es zur Entwicklung riesiger Armbrüste mit teilweise bis zu drei Stahlbögen. Beispielsweise konstruierte Leonardo da Vinci (1452-1519) eine riesige Armbrust, deren Bogen allein 24 Meter Länge aufwies. Eine solche Vorrichtung war aber mit der mittelalterlichen Technik nicht herzustellen

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Staufer

Schwäbisches Adelsgeschlecht, das mehrere Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und Könige von Sizilien stellte.

Schwäbisches Adels- und Königsgeschlecht. Der Name leitet sich von ihrer Stammburg, der Burg Hohenstaufen, ab. Der Aufstieg der Familie begann 1079, als Friedrich I. von Kaiser Heinrich IV. zum Herzog von Schwaben ernannt wurde und des Kaisers Tochter Agnes heiratete. Nach dem Aussterben der Salier mit Heinrich V. 1125 wurde gegen die Ansprüche Herzog Friedrichs II. auf die Nachfolge im Königtum Lothar III. von Supplinburg zum König gewählt; zwei Jahre später stellten einige Fürsten Konrad III., Sohn Herzog Friedrichs I. und Bruder Friedrichs II., als Gegenkönig gegen Lothar und seine welfische Partei auf. Damit begann der lang andauernde, zeitweise die Politik im Reich bestimmende welfisch-staufische Gegensatz. Nach Lothars Tod wurde Konrad III. 1138 zum König gewählt. Unter seinen Nachfolgern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI., durch den Sizilien in staufischen Besitz kam, erreichten die Staufer den Höhepunkt ihrer Macht. Unter Friedrich II., Kaiser sowie König von Sizilien und von Jerusalem, verlagerte sich das Zentrum der staufischen Macht nach Süditalien, während im Reich das staufische Königtum an Durchsetzungskraft verlor. Weitere Herrscher aus dem staufischen Haus waren Philipp von Schwaben, der sich 1198 zum König wählen ließ, um die Krone den Staufern und seinem minderjährigen Neffen Friedrich II. zu erhalten, Friedrichs II. Söhne Konrad IV., römischer König und König von Sizilien und Jerusalem, und Manfred, ebenfalls König von Sizilien, sowie Friedrichs II. Enkel Konradin, Herzog von Schwaben. Mit dem Tod von Enzio, König von Sardinien und unehelicher Sohn Friedrichs II., erlosch 1272 die Dynastie der Staufer.

Obwohl die Staufer im Kampf gegen die oberitalienischen Städte und die deutschen Herzöge (unter Führung der Welfen) nur zeitweilig die volle Königsgewalt herstellen konnten, bedeutete ihre Herrschaft den Höhenpunkt der deutschen Kaisergeschichte, der in Kultur und Politik tiefe Wirkungen hinterließ.

Staurothek

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Reliquiar.

Stechen

Turnierbegriff.

Im späten 14. Jahrhundert wurde die traditionelle Form des Tjostes von zwei Kampfarten abgelöst: dem sog. Stechen mit stumpfer bzw. dem Rennen mit scharfer Lanze. Das Stechen mit stumpfer Lanze entsprach am ehesten der alten Tjost. Es erfreute sich großer Beliebtheit, da es weniger anstrengend und vor allem ungefährlicher war. Das Scharfrennen stellt dagegen den Versuch dar, die Tjost wieder riskanter und spannender zu machen. Doch auch der Stoß mit scharfer Lanze war nach der Einführung des Plattenharnischs nicht unbedingt lebensgefährlich. Trotz der scharfen Waffen ging es auch hier weniger darum, den Gegner zu verletzten und vom Pferd zu stechen, sondern einen kleinen Rundschild, die sog. Renntartsche, zu treffen bzw. abzureißen. Diese bestand aus Linden- oder Birkenholz und war im Brustbereich an der Turnierrüstung befestigt.

Beim sog. Geschift-Tartschenrennen war die Tartsche so konstruiert, dass sie in mehrere Stücke zersplitterte, wenn sie von der gegnerischen Lanze getroffen wurde.

Steigbügel

Fußstütze für Reiter.

Im 9. und 10. Jahrhundert wurden im Abendland Steigbügel, Sattel, Zaumzeug und mit Nägeln befestigte Hufeisen eingeführt. Die Steigbügel der Ritter unterschieden sich in ihrer Art nicht wesentlich von den heutigen. Sie hatten die gleiche Form und waren ebenfalls mit Riemen am Sattel befestigt. Bis ins 12. Jahrhundert hinein saß der Ritter auf einem flachen Sattel. Als die Lanze für den Ritterkampf immer wichtiger wurde, musste man dem Reiter für den Lanzenstoß einen besseren Halt verschaffen. Deshalb fügte man hinten einen metallverstärkten Sattelbogen und vorne einen Knauf hinzu. Der Sattel wurde von zwei Bauchriemen (darmgürtel) sowie einem Brustriemen (vürbüerge) und einem Oberriemen (surzengel) gehalten. Der Brustriemen war besonders wichtig, denn er verhinderte, dass der Sattel beim Lanzenstoß nach hinten wegrutschte. Sporen waren bereits in der Antike bekannt. Im Mittelalter mussten sich die Ritter "ihre Sporen erst verdienen", die sie beim Ritterschlag (Schwertleite) feierlich überreicht bekamen. Es gab Radsporen und Stachelsporen. Das Zaumzeug mit Stangentrense unterschied sich ebenfalls kaum von dem heute noch üblichen.

Steigzeug

Belagerungsgerät.

Eine Sturmleiter ist das älteste und einfachste Mittel, um die Mauerkrone einer belagerten Burg einzunehmen. Sie taucht in ägyptischen Fresken des Alten Reiches ebenso häufig auf wie in neu-assyrischen Darstellungen. Auch Griechen und Römer haben verschiedene Arten von Steighilfen benutzt. Die zusammenlegbaren Strickleitern ließen sich gut transportieren, die hölzernen Leitern an Ort und Stelle schnell zusammenzimmern. Mittelalterliche Sturmleitern waren meist aus Holz gefertigt, entweder als starre oder als zusammensteckbare Konstruktion, es gab aber auch aufrollbare Leitern nach dem Strickleiterprinzip.

In den mittelalterlichen Kriegsbüchern werden teilweise abenteuerliche Konstruktionen von Sturmleitern erwähnt, etwa in Gestalt von vielgliederigen Scherenleitern, die in der abgebildeten Form schwerlich jemals praktische Anwendung gefunden haben können. In ihrem um 1409 geschriebenen Livre des faits d'armes et de chevalerie empfiehlt Christine de Pisan (1365-1430?) für eine Belagerung zahlreiche doppelte Leitern mit vier Sprossenreihen, um vier Kriegern zugleich den Aufstieg zu ermöglichen. Die Konstruktion, teilweise bis 40 Fuß hoch, soll auf Rollen an die Mauer geschoben worden sein.

Fast alle Arten von Sturmleitern besaßen am oberen Ende krallenartige Eisenhaken, die man auf der Mauerkrone einhakte. Bei Strickleitern nahm man dazu lange Stangen zu Hilfe.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Steinbombe

Die Steinbombe des 14. und 15. Jahrhunderts war ein typisches Geschoss der großen Steinbüchse.

Steinbüchse

Frühe Feuerwaffe.

Dieses älteste der mittelalterlichen Belagerungsgeschütze wurde in verschiedenen Größen mit unterschiedlicher Lafettierung erbaut. Wie der Name schon sagt, wurden aus den Steinbüchsen große Steinkugeln abgefeuert, manche mit einem Durchmesser bis zu 80 cm. Das Gewicht der Kugeln konnte zwischen 50 und 450 Pfund betragen. 

Anfangs wurden Steinbüchsen in der sog. Stab-Ring-Technik hergestellt, d.h. von Ringen umklammerte aneinander geschmiedete Bandeisen. Ende des 14. Jahrhunderts ging man dazu über, Steinbüchsen aus Bronze zu gießen. Die Steinbüchse war ein Frontlader. Der vordere Teil bestand aus einem dicken Rohr (Flug), der hintere Teil aus der im Durchmesser kleineren Kammer für die Pulverladung. Am oberen Ende dieser Kammer befand sich das Zündloch.  

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

(Text: Stefan Grathoff)

Steinburg

Befestigte Burg aus Steinen (im Gegensatz zur Holzburg).

 

Als um etwa 450 n. Chr. die Franken und Alemannen in die ehemals römischen Gebiete einwanderten, konnten sie mit den aus Stein erbauten römischen Militärlagern, Stadtmauern, Häusern und Gutshöfen nicht viel anfangen.

 

Sie waren es gewohnt, in einer bäuerlich, ländlichen Umgebung zu leben und kamen nicht auf den Gedanken, die römischen Bauten zu Wohnzwecken zu nutzen. Sie errichteten ihre Holzhäuser aber in der Nähe der römischen Ruinen, da sie hier eine erschlossene Kultur- und Wirtschaftslandschaft vorfanden, die sie unter den Pflug nehmen konnten.

 

Schon in der karolingischen Epoche (751-814) wurden die Königspfalzen und etliche Kirchen in Steinbauweise errichtet. Von einigen römischen Bauten einmal abgesehen waren städtische Wohnhäuser aus Stein bis weit in das 12. Jahrhundert hinein eine absolute Rarität. Auch im Befestigungswesen herrschten bis in diese Zeit Holz-Erdkonstruktionen vor. Dies galt sowohl für die alten Ringwälle und Fluchtburgen als auch für die frühen Adelsburgen, die längst nicht alle aus Stein bestanden. Viele der anfänglich in traditioneller Bauweise errichteten Holz-Erde-Anlagen wurden erst im Laufe der Zeit durch Steinbauelemente ergänzt und schließlich ganz durch Steinkonstruktionen ersetzt.

 

Die Entwicklung vom Holz- zum Steinhaus vollzog sich ganz allmählich. Frühe Erwähnungen solcher Steinbauten auf Burgen sind um 960 das steinerne Haus der Burg Michelstadt, um 1000 die steinerne Ringmauer der Burg Hochelten/Niederrhein und um 1125 das steinerne Haus mit Turm der vom Bamberger Bischof Otto errichteten Burg Kronach.

 

Die Entwicklung von der Holz- zur Steinbauweise läßt sich besonders gut am Beispiel der Burganlagen Holtrop bei Bergheim und Husterknupp nachvollziehen.

 

Erst in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts begann sich der Steinburgenbau allgemein durchzusetzen. Doch auch im 13. Jahrhundert waren Holzburgen bzw. Steinburgen mit Wehrbauten aus Holz keine Seltenheit.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Steinmetz

Handwerksberuf.

Die Steinmetze waren auf den mittelalterlichen Burgbaustellen die wichtigsten Handwerker. Innerhalb ihres Handwerks gab es eine Rangordnung. Während die Grobsteinmetze im Steinbruch nur einfache Grundformen anzufertigen hatten, mussten die Feinsteinmetze in der Lage sein, passgenaue Steine für Wände, Kuppeln und Gewölbe herzustellen.

Das wichtigste Arbeitsgerät der Steinmetze war die Spitz-Fleche, ein beilartiges Gerät, mit der sich die Steine in die gewünschte Form bringen ließen. Daneben gab es Hammer und Meißel (Schlageisen) sowie gegen Ende des 15. Jahrhunderts das Scharrier-Eisen, eine weiterentwickelte Form des Schlageisens. Weitere Hilfsmittel waren Winkel, Meßlatte, Reißnagel und Stechzirkel. Zuweilen benutzten Steinmetze auch Schablonen, die es ermöglichten, gleich große und gleich profilierte Steine mehrfach herzustellen. Steinmetze waren nicht fest angestellt, sondern wurden in Tage- oder Stücklohn beschäftigt. Die Steinmetzzeichen (siehe dort), die man heute noch an vielen Mauerquadern erkennen kann, sollen als Beleg ihrer geleisteten Arbeit gedient haben.

Steinmetzzeichen

Steinmetzzeichen sind seit dem frühen 12. Jahrhundert nachweisbar. Steinmetzzeichen finden sich auf den behauenen Werkstücken, die im Mittelalter im Burgen- und Kirchenbau verwendet wurden. Sie wurden den Steinmetzen nach abgeschlossener Lehre verliehen und dienten in erster Linie als Beweis für die gelieferte Arbeit bzw. für die Lohnabrechnung. Vielleicht dienten sie auch als Beleg für die Fuhrleute, welche die Steine vom Steinbruch zur Baustelle gekarrt hatten. Die Steinmetzzeichen wurden nicht mehr verwendet, als sich im 18. Jahrhundert die Bauhütten und das Zunftwesen endgültig auflösten.

Steinschlossgewehr

Handfeuerwaffe.

Das Steinschloßgewehr ist eine Weiterentwicklung der Radschloßbüchse. Der härtere Feuerstein ersetzte nun das aus Stahl gefertigte Rad, während an die Stelle des Schwefelkieses feine Stahlspäne traten, die nun das Material für die Funken lieferten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort "Handfeuerwaffe".

(Text: Stefan Grathoff)

Stift

Kanonikergemeinschaft.

Stift bezeichnet im Mittelalter eine geistliche Korporation und ihre Kirche, wobei im weiteren Sinne auch monastische verfasste Kommunitäten (Regularkanoniker) so benannt werden. Außerdem wird das Bistum bzw. dessen weltliches Territorium und dessen Verwaltung Stift bzw. Hochstift genannt. Im engeren kirchenrechtlichen Sinn bezeichnet Stift sowohl ein Kollegium von Weltgeistlichen aller Weihegrade (Kanoniker) an einer Kirche (Kollegiatskirche) als auch eine Frauenkommunität (Kanonissen), die nicht nach einer Mönchsregel, sondern ohne Gelübde nach eigenen Ordnungen und aus dem Stiftungsvermögen ihrer Kirche leben. Vorrangige Aufgabe ist das gemeinsame Chorgebet sowie, bei den Männern, der feierliche Gottesdienst. Entstehen bzw. gegründet werden konnte ein Stift an jeder Kirche, die genügend Vermögen zum Unterhalt von mehreren Klerikern oder Kanonissen besaß (Pfründe).

Stiftspfründe

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Pfründe".

Stilum veteris (Alter Stil)

Form der Zeitrechnung.

Nach altem Stil. Damit wird meist (immer) die alte Zeitrechnung angesprochen, die seit der Gregorianischen Kalenderreform 1582 mit verschobenen Tages und Monats-Daten (10 bis 11 Tage Unterschied) im protestantischen Deutschland gebräuchlich war. Gegensatz: Neuer Stil, der 1700 auch von den deutschen Protestanten eingeführt wurde.

Stipes

Altarblock.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Altar.

Stolgebühren

Gebühren für die Verrichtung bestimmter kirchlicher Handlungen.

Als Stolgebühren bezeichnet man Gebühren, die für bestimmte kirchliche Handlungen, zu der die priesterliche Stola angelegt wurde, wie die Taufe, die kirchliche Trauung und die kirchliche Begräbnisfeier verlangt wurden. Die Stolgebühren waren wichtiger Teil der Vergütung des Pfarrers an der Pfarrkirche.

Stoßzeug

Belagerungsgerät.

Unter Stoßzeug versteht man Rammen, mit denen Steine aus der Mauer gelöst und herausgebrochen werden konnten. Bevor man diese Mauerbrecher an die Burgmauer schieben konnte, musste der Burggraben verfüllt werden. Dazu schüttete man alle erdenklichen Materialien hinein, wie etwa Erde, Baumzweige, ausgerissene Gebüsche und andere Hölzer. War der Graben gefüllt, legte man Bohlen und Planken darüber. Erst dann konnte man die schweren Rammen an die Burgmauer schieben. Um das Tor anzugreifen, musste auch die von den Verteidigern hochgezogene Brücke mit Haken heruntergerissen werden. Unter den urtümlichen und sehr alten Belagerungswaffen wird im Mittelalter vor allem der [Widder] genannt, der auch als Tumm(e)ler oder Sturmbock bezeichnet wurde. In den Quellen tauchen weitere Geräte mit folgenden Bezeichnungen auf: Sau (scropha, porca, porcus, Soge), Fuchs (vulpes), Maulwurf (talpa), Krebs (cancer), Igel (erinaceus), Schildkröte (priapus), Tarant usw. Diese unterschiedlichen Namen bezeichnen offensichtlich die gleichen oder ähnliche Geräte. Die gepanzerten Tiere standen wohl Pate für die Rammen, die geschützt von fahrbaren Holzhütten [Deckzeug] am Fuß der Burgmauer eingesetzt wurden.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Strebbogen

Architektonisches Element.

Ein steinerner Bogen, der sich oberhalb der Seitenschiffdächer von einem hochgemauerten Pfeiler aus durch die Luft schräg zur Mittelschiffwand emporschwingt. Die Strebebögen sollen die Schubkräfte des Gewölbes, die die Mittelschiffwand nach außen zu drücken drohen, und die auf dem Dach der Kirche lastenden Windkräfte sicher zum Boden ableiten.

Strebepfeiler

Architektonisches Element.

Ein der Wand vorgelegter Pfeiler, der sie an der Stelle, wo Gewölbekräfte angreifen, verstärken soll. Die Strebepfeiler gotischer Kirchen werden oft über die Seitenschiffwand hinaus geführt, um die Strebebögen aufzunehmen. Strebepfeiler und Strebebögen zusammen werden Strebesystem genannt.

Streichwehr

Begriff aus dem Festungsbau.

Verteidigungsanlage zur Bestreichung des Grabens, vorspringende Türme oder Erker.

Stunde (Längenmaß)

Altes Längenmaß.

Wir assoziieren mit der Stunde heute ein reines Zeitmaß. Bis ins 18. Jahrhundert wurde sie in Deutschland und Österreich auch als Längenmaß benutzt. Eine Stunde hatte 4500 bis 5000 m. Siehe auch → Wegstunde.

Stundengebet

Klösterliche Gebete zu verschiedenen Stunden des Tages.

Die Gemeinschaften von Klerikern und Mönchen hatten bis ins frühe Mittelalter hinein einen Kanon an regelmäßigen Gebeten im Laufe des Tages und des Kirchenjahres entwickelt. Seit der Karolingerzeit ist für die Weltgeistlichen die römische Ordnung und für die Mönche eine Ordnung nach den Vorgaben der Benediktregel entwickelt. Diese liturgischen Regeln kennen eine Hauptform für die regulären Gottesdienste und Andachten und eine Vielzahl von Nebenform für spezifische Heilige. Im Laufe des späten Mittelalters waren fast nur noch diese Nebenformen in Gebrauch. Das Programm beginnt am frühen Morgen mit der Matutin oder mit den Laudes und endet am Abend mit der Vesper. Die Matutin wird durch die Prim ergänzt, die Vesper durch die Komplet. Zur 3., 6. und 9. Tagesstunde gibt es die Terz, Sext, und die Non. Als mitternächtliche Feier waren die Vigilien angesetzt. Zentrales Element der Stundengebete waren Psalmenrezitationen. Daneben gehörten Lesungen, Wechselgesänge, Hymnen, Eröffnungsrufe und unterschiedliche Gebete dazu. Geprägt sind die Stundengebete von Gesang. Um den Überblick über die Texte und den Aufbau der einzelnen Stundengebete zu behalten, legte man seit dem 11. Jahrhundert Kurzfassungen, die sogenanten Breviere an.
(Text: online-paläographie)

Sturmbock

Belagerungsgerät.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Sturmhaken

Belagerungsgerät.

Bei einigen Rammen scheint der Kopf mehr Haken oder Gabel gewesen bzw. zangenartig gestaltet worden zu sein. Der Harpago war beispielsweise eine lange Stange mit einem Sturmhaken an der Spitze, mit dem die Angreifer versuchten, Zinnen und Mauerteile herunterzureißen. (Das indogermanische Wort harpe bezeichnet eine Klaue bzw. Kralle). Harpagos wurden vom Boden, vom Belagerungsturm oder von Hebebühnen aus eingesetzt.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Sturmleiter

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Suffix

Nachsilbe, die an das Ende des Wortstamms angehängt wird.

z. B. -bar in brauchbar, -st in (du) sagst, -es in (des) Mannes.

Suffraganbistum

Bistum, das der Aufsicht eines Erzbischofs unterstellt ist.

Bistum, das selbständig durch einen Bischof verwaltet wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Erzbischofs (Metropoliten) unterstellt ist.

Sütterlin

Spezielle Handschrift des 20. Jahrhunderts.

Eine nach ihrem Erfinder Ludwig Sütterlin benannte preußische Kunstschrift, die nur über eine gewisse Zeit in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts generell gelehrt und geschrieben wurde. Sie ist eine spezielle Form der deutschen Kurrentschrift.

Swengel

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Synode

Treffen von Geistlichen.

Bezeichnet die Zusammenkünfte von kirchlichen Amtsträgern oder/und Laien zur Erörterung von Fragen des Glaubens und der Kirche. Es kann damit eine Zusammenkunft aller katholischen Bischöfe, eine auf ein bestimmtes Land begrenzte Bischofssynode oder eine Diözeseansynode gemeint sein.

Tabernakel

Aufbewahrungskästchen für Hostien.

Kunstvoll gearbeitetes, im Mittelalter tragbares, festes Gehäuse zur Aufbewahrung der geweihten Hostie auf dem Altar (siehe auch Ziborium). Tabernakel nennt man in der gotischen Baukunst auch ein Ziergehäuse mit säulengestütztem Spitzdach (für Figuren).

Tabula Ansata

Inschriftentafel mit Henkel.

Das lateinischen "Tabula Ansata" kann man mit "Tafel mit Griffen" oder "Tafel mit Henkeln" übersetzen. Gemeint ist damit eine spezielle Form von Schrifttafel (in der Regel inschriftentragend und aus Stein), die aus einem rechteckigen Hauptteil besteht mit Henkeln oder Griffen an den kurzen Seiten.
Ein Beispiel für eine Tabula Ansata finden Sie im Artikel "Das Heiligtum der Isis und Mater Magna".

Tabula Peutingeriana

Die Vorlage der Tabula Peutingeriana war eine antike Weltkarte, deren Ursprünge in das 4. Jahrhundert zurückgehen.

Die nach ihrem ehemaligen Besitzer Konrad Peutinger benannte Karte ist das einzige erhaltene Zeugnis einer antiken römischen Weltkarte. Es handelt sich dabei um eine graphische Darstellung der wichtigsten Straßen und großen Verbindungslinien, die das Römische Reich durchzogen haben.
Die Handschrift besteht aus elf Pergamentblättern, die ursprünglich an den Rändern zusammengeklebt waren und so eine Rolle gebildet hatten. In ihrem Inhalt umfaßt die Tabula Peutingeriana das Straßennetz der gesamten damals bekannten Welt, und zwar, wenn man den verlorenen ersten Abschnitt hinzunimmt, von Spanien, England, Frankreich beginnend über den europäischen Raum südlich der Donau bis Nordafrika, den Nahen und Mittleren Osten und schließlich bis nach Vorderindien und Ceylon.
Die Vorlage der Tabula Peutingeriana war eine antike Weltkarte, deren Ursprünge in das 4. Jahrhundert zurückgehen. Nach diesem römischen Original wurde im 12. oder 13. Jahrhundert von einem Mönch in Süddeutschland, vielleicht im Kloster Reichenau, eine Kopie angefertigt, die heute unschätzbaren Wert hat, zumal uns aus der Antike nichts Ähnliches erhalten ist. Nachdem sie ihren Besitzer mehrmals gewechselt hatte, gelangte sie schließlich in den Besitz des Prinzen Eugen und wanderte mit dessen wertvoller Bibliothek in den Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek, wo sie auch heute noch verwahrt wird.

Tagesreise

Altes Längenmaß.

Die Tagesreise war zunächst ein sehr individuelles Längenmaß, denn sie bezeichnete diejenige Wegstrecke, die man an einem Tag zu Fuß zurücklegen konnte. Später wurde sie auf 150-200 Stadien, das sind 27-36 km konkretisiert.

Talar

Schwarzer, der Soutane ähnlicher Rock.

Talar nennt man den in der Regel schwarzen, der Soutane ähnlichen Rock, der seinen Träger als Akademiker kennzeichnet und somit auch von Geistlichen getragen wird.

Talent/Mine

Alte Maßeinheit.

Das Talent war eine alte Maßeinheit der Masse und wurde in der Antike durch Aufwägen von Silber (seltener Gold und Kupfer) als Währungseinheit genutzt. Ein Talent war in 60 Minen aufgeteilt.

Taler

Alte Münze.

Silbermünze, die auch Silberguldener, Guldiner oder Guldengroschen genannt wurde und die nach dem deutschen Münzgesetz von 1857 einen Feinsilbergehalt von einem Lot (16 2/3 g) haben musste, bei einem Gesamtgewicht von 18,51 g.

Der Name Taler geht auf den ab 1513 im Auftrag des Grafen von Schlick aus dem Silber von St. Joachimsthal in Böhmen geprägten so genannten "Joachimsthaler" zurück, der den Gegenwert eines Goldguldens in Silber darstellte. Die Münze war mit dem Wappen der Herren von Schlick, dem böhmischen Löwen, und mit dem Bild des Heiligen Joachim versehen. Nach einiger Zeit wurde der erste Teil des Wortes (Joachims-) weggelassen und die Münze nur mehr Taler genannt (woraus später das Wort Dollar hervorging).

Der Joachimsthaler war zwar nicht die erste Silbermünze, die dem Goldwert eines Guldens entsprach, wurde aber in der Zeit von 1513-1528 in so großer Stückzahl in Sankt Joachimsthal hergestellt, dass er namengebend für ähnliche Münzen wurde. (Die erste Münze, die den Goldwert eines rheinischen Goldguldens in Silber darstellte, ließ Erzherzog Sigismund von Tirol bereits im Jahr 1486 schlagen.) Seit dem 16. Jh. erfolgte die Herstellung der Münzen nicht mehr von Hand aus, durch Schlagen am Prägeamboss (Schrötling), sondern mittels maschineller Prägung. Der Taler wurde 1566 Reichsmünze (Reichstaler, abgekürzt Rtl.). Das Reich war seither in Taler-Länder (große Teile Nord-, Mittel- und Westdeutschlands) und Gulden-Länder (Süddeutschland und Österreich) geteilt. Daneben gab es dann noch das Markgebiet (Lübische Mark).

Bis 1871 blieb der Taler mit mehrmals verändertem Münzfuß die wichtigste deutsche Silbermünze, seit dem Münzgesetz von 1857 mit einem Wert von 30 Groschen. Später diente der Taler nur noch als Schau- und Geschenkmünze (Georgstaler; Mariatheresiataler).

 

Talmud

Jüdisches Schriftwerk.

(wörtl. etwa "Lernen", "Unterricht") Aus 6 "Ordnungen" und insgesamt 63 Traktaten bestehendes Hauptwerk der mündlichen jüdischen Lehre, die die schriftliche Lehre (Tora) begleitet und erläutert. Der Talmud beinhaltet einen inneren Kern, die "Mischna" (eine im 2. Jahrhundert fertiggestellte Sammlung der bis dahin nur mündlich überlieferten Gesetzesvorschriften), und die sie begleitenden Diskussionen späterer Gelehrter (auch als "Gemara" bekannt). Neben Erörterungen des jüdischen Gesetzes (Halacha) enthält er auch zahlreiche Erzählpassagen (Agada). Es gibt den Babylonischen und den Jerusalemer Talmud. Beide wurden etwa im fünften Jahrhundert endredigiert und umfassen Diskussionen jüdischer Gelehrter aus mehr als acht Jahrhunderten.

Tankzisterne

In Fels eingebauter Behälter zum Sammeln von Regenwasser.

Die Tankzisterne war ein schlichter, überwölbter, in den Fels eingebauter Behälter, in den das Regenwasser gesammelt oder herbeigeschafftes Wasser eingefüllt wurde. Den Behälter dichtete man innen mit einer Schicht aus Mörtel und Ziegelschrot ab. Außen wurde der gemauerte Mantel mit festgestampftem Lehm wasserfest gemacht. Die Wasserkammer war meist rechteckig, seltener kreisrund. Die Größe des Beckens schwankte zwischen einem und vier Metern. Die Becken waren zwischen zwei und sechs Metern tief und ebenso lang und breit (Hohenfels/Elsaß, Dahn/Rheinpfalz). Die Decke der rechteckigen Behälter bestand meist aus einem Tonnen- bzw. Stichbogengewölbe, die runden Kammern wurden von einem Kuppelgewölbe gedeckt. Der Zulauf des Wassers erfolgte am oberen Rand der Seitenwände, das Wasser wurde bei Bedarf durch eine meist rechteckige Deckenöffnung geschöpft.

Zisternen gab es nicht nur für die Menschen sondern auch für die Tiere Auf den Burgen Trifels, Gutenfels/Rhein, Dahn, Greifenstein/Westerwald und den Wasgauburgen kann man heute noch Viehtränken und Wasserbehälter sehen, die in den Felsen gehauen bzw. in den Boden eingegraben wurden und den Tieren als Tränke dienten. Sie hatten allerdings meist kein eigenes Einzugsgebiet sondern mussten mit der Hand mit Wasser gefüllt werden.

(Text: Stefan Grathoff)

Täufer

Religiöse Gruppierung der Reformation.

Die Täufer sind Gruppierungen der Reformation in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden. Sie vertraten die Auffassung, dass nur die Erwachsenentaufe einen Menschen in die christliche Gemeinde aufnehmen kann. Sie lehnten politische Ämter und die päpstliche Kirche ab. Andere Richtungen wie Thomas Münzer, der mit der Reformation sozialrevolutionäre Ideen verband, wurden von der Obrigkeit blutig unterdrückt.

Taufstein

Ein aus Stein gefertigtes Taufbecken.

Taufstein bezeichnet ein aus Stein gefertigtes Taufbecken, mit dessen Hilfe im christlichen Ritus durch die Taufe die Aufnahme in die Kirche vorgenommen wird.

(Vgl. auch den Begriff Baptisterium)

Tautologie

Fügung, die einen Sachverhalt doppelt wiedergibt

Bsp.: die beiden Zwillingsbrüder; semantisch nicht notwendig, Verwendung hat aber veranschaulichenden Effekt

Te Deum

Lateinischer Bittgesang.

Dieses gesungene Gotteslob ist seit dem 5. Jahrhundert nach Christus bezeugt.

Templer

Mitglieder eines Religions- und Militärordens, der von 1119-1312 bestand.

Templer waren die Mitglieder eines mittelalterlichen Religions- und Militärordens, der offiziell "Orden der armen Ritter Christi" hieß. Gemeinhin bekannt waren sie als die "Ritter des Tempels von Salomon" oder "Tempelherren", da ihr erstes Ordenshaus nahe der Stelle gelegen war, an welcher der Salomonische Tempel stand.
Der Orden entstand aus einem Bund, der 1119 von den beiden französischen Rittern Hugo von Payens und Godefroy de Sant Omer in Jerusalem geschlossen wurde. Sein Ziel war der Schutz von Pilgern, die nach dem ersten Kreuzzug Palästina besuchen wollten. Die militärische Ausrichtung, die den Orden von Beginn an bestimmte, unterschied ihn von den beiden anderen religiösen Rittergemeinschaften des 12. Jahrhunderts, dem Johanniterorden und dem Deutschen Orden.
Die Tempelritter wurden vom Papst bestätigt, auf dem Konzil von Troyes wurden ihnen 1128 strenge Regeln auferlegt, die der Klosterregel der Zisterzienser nachgebildet waren. Die Tempelritter wurden von einem Großmeister angeführt, unter diesem bestanden drei Rangfolgen: Ritter, Kapläne und dienende Brüder. Nur die Ritter durften die Ordenstracht, einen weißen Mantel mit achtspitzigem rotem Kreuz auf der linken Brustseite, tragen.
Da die Templer regelmäßig Geld und Güter von Europa nach Palästina transferierten, entwickelten sie ein gut funktionierendes Bankensystem, das bald auch die europäischen Herrscher und Adelshäuser in Anspruch nahmen. Nachdem die letzten Kreuzzüge fehlgeschlagen waren, zogen sich die Templer aus Palästina zurück. Ihr enormer Reichtum und ihre Macht brachten sie in Opposition zu weltlichen und kirchlichen Herrschern. 1307 begann auf Anweisung des Königs Philip IV. von Frankreich und von Papst Clemens V. ihre Verfolgung durch die Inquisition. 1312 wurde der Orden von Clemens V. aufgehoben und sein Besitz offiziell dem rivalisierenden Johanniterorden zugewiesen, tatsächlich großenteils von Philip IV. und König Eduard II. von England eingezogen. Letzterer löste den Orden in England auf.
Die Templer waren in Deutschland nie so populär wie in England oder Frankreich, sie hatten hier im Deutschen Orden mächtige Konkurrenz. Nach dem 2. Weltkrieg hat der Templer-Orden als überkonfessionelle Organisation eine gewisse Neubelebung erfahren, besonders auch in Deutschland, darüber hinaus mit 20 Prioraten in Europa und Übersee. Das Generalkapitel hat seinen Sitz in Nürnberg.

Quelle: www.heiligenlexikon.de

Terra Sigillata

Terra Sigillata ist eine besondere Keramiksorte der römischen Zeit. Sie fällt auf durch ihre rote Farbe und ihre Härte. Sie ist für die Archäologen immer noch das wichtigste Hilfsmittel für die erste Datierung und liefert Hinweise zur Wirtschaftsgeschichte, zum römischen Manufakturwesen, zu Handelsrouten und zur Erforschung der Romanisierung. Der Name "Terra Sigillata" ist eine moderne Schöpfung. In römischer Zeit hieß die Keramik vas arretinum oder vas samium. Letzteres bezog sich auf die glänzenden Töpferwaren von der ägäischen Insel Samos.

Territorium

Ein Territorium ist ein Stück Land, über das sich eine einheitliche Herrschaftsgewalt (Gerichtsherrschaft) erstreckt.

Vormoderne Herrschaft ist primär Herrschaft über Personen, nicht über eine feste Gebietsfläche, mit festen Grenzen. Herrschaft verteilt sich auf viele, hierarchisch abgestufte Träger. Mehrere Herren teilen sich womöglich verschiedene Herrschaftsrechte über dieselben Personen.
Im Laufe der Frühen Neuzeit vollzieht sich ein Prozeß zunehmender Territorialisierung; Herrschaft wird zunehmend als Herrschaft über einen Raum samt aller darauf wohnender Personen verstanden und als solche intensiviert. Alle möglichen Herrschaftsrechte erscheinen als "an dem Territorium hängend", d.h. ergeben sich aus der Herrschaft über das Territorium, werden also in einer Hand zusammengefßt, gebündelt und immer mehr als Einheit verstanden. Diese neuen, territorialen Herrschaftsstrukturen werden im Rahmen des Römisch-deutschen Reiches vor allem auf der Ebene der einzelnen Fürstentümer entwickelt und nicht oder kaum auf der Ebene des Reiches als Gesamtheit. Hier bleibt das alte Personen- und Rechtsverbands-Prinzip vorherrschend.
(Text: Uni Münster)

Terz

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Die Terz wurde zur dritten Stunde der früheren Tageseinteilung gebetet.

Thurn und Taxis

Adelsfamilie. Vor allem wegen ihres Fuhr- und Postunternehmens bekannt.

Die Familie Thurn und Taxis erlangte seit dem 16. bis in das 18. Jahrhundert als Postuntermeher Aufstieg und Reichtum. Die Familie erwarb Ländereien, im 19. Jahrhundert auch Industrieunternehmen und Brauereien. Von 1748 bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806 stellte die 1695 gefürstete Familie den Prinzipalkommissar (Vertreter des Kaisers) beim Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806 betrieben die Thurn und Taxis ein privates Postunternehmen unter dem Namen Thurn-und-Taxis-Post mit der Zentrale in Frankfurt weiter. Nach dem Sieg im Preußisch-Österreichischen Krieg besetzte Preußen die Reichsstadt Frankfurt und zwang die Thurn-und-Taxis-Post am 28. Januar 1867 zu einem Abtretungsvertrag, in dem sie die Posteinrichtungen dem preußischen Staat gegen eine Abfindung überließen. Die Übergabe erfolgte am 1. Juli 1867.

Tiara

Kopfbedeckung des Papstes.

Die Tiara ist die Kopfbedeckung des Papstes. Früher hatte sie die Form einer Halbkugel (Phrygium), seit dem 12. Jahrhundert kennt man den spitzen Hut mit drei Reifen als Krone.

Titulus

Titelinschrift.

In der allgemeinen mittellateinischen Literatur steht Titulus für eine Aufschrift oder Inschrift auf Dingen aller Art, die ihren Träger nennt, erläutert oder sonst zu ihm Stellung nimmt. Tituli sind aus dem Mittelalter in großer Zahl erhalten und finden sich auf Bildwerken, Bildern und Miniaturen, Gebäuden und ihren Teilen, verschiedenem Hausrat, Gewändern, lit. Werken und Grabmälern. Im Bereich der Kunstgeschichte der frühchristlichen Ikonographie sind von den vielfältigen Bedeutungen des lat. Begriffs vor allem die (Namens-)Aufschriften wichtig.
Ein Beispiel ist der sogenannte titulus crucis, den Pontius Pilatus dem Evangelisten Johannes  zufolge (Joh 19,19-22) am Kreuzes Christi anbringen ließ. Die Initialen INRI stehen für Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum, zu deutsch: Jesus von Nazareth, König der Juden.

Tjost

Kampfart im Turnier.

Als Tjost wird der Zweikampf in voller Rüstung bezeichnet, bei dem die beiden Kämpfer zu Pferd oder zu Fuß einander ein Gefecht liefern, entweder mit scharfen oder mit stumpfen Waffen. Das Wort Tjost hat sein Ursprung im lateinischen "justa", was soviel wie rechtmäßiger Kampf bedeutet.

Tonakzent

Akzentuierungsbesonderheit der moselfränkischen, ripuarischen und niederrheinsichen Dialekte.

sog. rheinisches Singen

Es gibt zwei Tonakzente: 1. Schärfung (Stoßton) und 2. Trägheitsakzent (Schleifton).

Topfhelm

Vollständiger Eisenschutz für den Kopf.

Zu Beginn des 13. Jahrhunderts setzte sich der Topfhelm durch, der zum typischen Helm der Ritterzeit wurde. Er hatte eine zylindrische Form, schloss oben mit flachem Scheitel ab und Sehschlitze und Nasenfalz bildeten häufig ein Kreuz. Der Topfhelm bestand aus zusammen genieteten bzw. geschmiedeten Eisenplatten und schützte den gesamten Kopf und Halsbereich. Die Entwicklung eines Rundumschutzes für den Kopf wurde notwendig, weil sich die Kampftaktik der Ritterheere änderte und das einfache Kettengeflecht nicht mehr ausreichte. Zum einen gingen die Ritter dazu über, mit wuchtigen Lanzenstößen auf den Kopf des Feindes zu zielen, zum anderen wurde die Zahl der Bogen- und Armbrustschützen bei den Fußtruppen immer größer. Unter dem Helm trug der Ritter eine schützende weiche textile oder eine lederne bzw. metallene Helmhaube. Als der Topfhelm immer höher wurde, musste auch die Helmhaube entsprechend angepasst werden. So entstand die sog. Kleine Beckenhaube, die man unter dem Helm, aber über der Ringelkapuze trug. Auch der obere Helmabschluss wandelte sich um 1300 vom ursprünglich flachen zu einem abgerundeten oder spitzen Scheitel. Zu dieser Form führten praktische Überlegungen: Schläge mit Schwert und Kolben auf den Helm sollten seitlich abgleiten und an Wucht verlieren. Der Topfhelm wird Ende des 13. Jahrhunderts allmählich von der Großen Beckenhaube abgelöst.  

(Text: Stefan Grathoff)

Tora

(wörtl. "Lehre") Im engeren Sinne: Die 5 Bücher Moses (Pentateuch). Im erweiterten Sinn: Die gesamte jüdische Lehre.

Tourelle

Türmchen

Auf der Mauer aufsitzendes, erkerartiges Türmchen.

Transfix

An eine andere angeheftete Urkunde.

 

Unter einem Transfix versteht man eine Urkunde, die an eine andere, mit ihr inhaltlich in Beziehung stehende, angeheftet ist. Dies geschieht in der Weise, dass eine Trennung der beiden Urkunden ohne Siegelverletzung nicht mehr möglich ist.

Vgl. Transsumpt und Rotel.

 

Transsumpt

Begriff aus der Urkundensprache.

Überlieferungsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine neue Urkunde (B) wörtlich eingefügt und von dem Aussteller von B bestätigt. Damit ist auch der neue Aussteller an den Inhalt von A gebunden. Diese Urkunde B mit dem Inserat (der wörtlichen Abschrift) ist ein Transsumpt. Dieser Vorgang der Übernahme und Bekräftigung von alten Verordnungen erfolgte oft durch den Rechtsnachfolger des Ausstellers der Originalurkunde.

Traufe/Traufbereich

Teil des Dachs.

Untere waagerecht verlaufende Begrenzung eines Daches.

Treppenturm

Zugang für Gebäude, bei denen der Wehraspekt im Hintergrund steht.

Treppentürme sind auf mittelalterlichen Burgen selten. Sie wurden an Wohn- und Palasgebäuden sowie gelegentlich an Wohntürmen: Bei diesen Gebäuden stand der Wehraspekt im Hintergrund; ein bequemer Zugang wurde als unproblematisch erachtete. Deshalb sind Treppentürme an Bergfrieden eher die Ausnahme. Solche Anlagen wurden erst in den Zeiten errichtet, in denen die Burg ihre militärische Funktion bereits weitgehend verloren hatte. Richtige Bedeutung erlangten Treppentürme erst beim Schlossbau. Hier wurden sie dann in mannigfaltiger Weise künstlerisch ausgestaltet.

Treuga Dei

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Gottesfrieden".

Tribok

Belagerungsgerät.

Der Tribok (franz. Trébuchet, ital. Trabocco) wurde zum ersten Mal in Deutschland im Jahr 1212 von den Truppen Kaiser Ottos IV. (1250-1254) eingesetzt. Das "teuflische" Werkzeug, wie es von den Zeitgenossen genannt wurde, bedeutete eine entscheidende Wende in der mittelalterlichen Kriegführung. Das Auftauchen dieser Waffe rief bei den zeitgenössischen Chronisten Bewunderung und Respekt hervor, weil man nun in der Lage war, auch dicke Burgmauern zum Einsturz zu bringen.

Der Tribok bestand aus zwei senkrechten Ständerbalken, durch die waagerecht eine eiserne Stange als Drehachse führte. Daran befestigt konnte ein Schleuderarm schwingen, der durch die Drehachse in zwei unterschiedlich lange Abschnitte geteilt war. Am kurzen Arm war ein mit Steinen gefüllter Holzkasten befestigt, am Ende des langen Hebelarms befand sich entweder eine löffelförmige Schale oder eine Seilschlinge, die für das Wurfgeschoß vorgesehen waren. Der lange Arm, der in Ruhestellung senkrecht nach oben stand, wurde mittels Welle, Rad und/oder Muskelkraft nieder gezogen und arretiert. Dadurch wurde das Gegengewicht nach oben befördert und setzte das System unter Spannung. Das Wurfgeschoß wurde eingelegt, die Maschine ausgerichtet und der Geschützmeister löste die Sperre.

Die Schleuder verfügt über einen Unterspanner, der an verschiedenen Ösen an der Schlinge befestigt werden kann. Mit dem Unterspanner konnte man die Schussbahn bestimmen. Je weiter oben an der Rute er eingehakt war, desto horizontaler verlief die Schussbahn. Das Wurfgeschoß wurde in die Schlinge gelegt. Die mit dem Wurfgeschoß geladene Schlinge ruhte vor dem Abschuss in einer Holzrinne am Boden des Tribok. Indem man den Arretierungsbolzen herausschlug, wurde der Schuss ausgelöst.

Das Gegengewicht riss den kurzen Arm nach unten und ließ den langen Arm gleichzeitig nach oben schnellen. Das Geschoß verließ den Löffel bzw. löste sich aus der Schlinge und wurde im hohen Bogen fort geschleudert.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Triforium

Das mittlere Geschoss bei gotischen Kirchen, das zwischen den Arkaden (Erdgeschoß) und dem Obergaden (Obergeschoß mit Fenstern) vermittelt. Im Kölner Dom nehmen Arkaden und Obergaden je drei Siebtel der Gesamthöhe ein, das Triforium ein Siebtel.

Tripantium

Belagerungsgerät (Wurfgeschütz).

Das Tripantium war ein Wurfgeschütz, das nach dem Prinzip des Triboks und der Blide funktionierte. So sollen beim Tripantium beide Formen des Gegengewichtes, starr (Tribok) und beweglich (Blide), miteinander kombiniert worden sein. Nach Aegidius Romanus, der das Tripantium im Mittelalter erstmals erwähnt, soll diese Maschine sowohl sehr weit (wie die Blide) als auch sehr genau (wie der Tribok) geworfen haben. Genaueres über die Konstruktion dieses Geschützes lässt sich nicht sagen. Man muß sich vielleicht den beweglichen Gewichtskasten der Blide noch an das schwere Kolbenende des Tribok angehängt vorstellen. Da die Bezeichnung "Tripantium" in mittelalterlichen Quellen nicht mehr auftaucht, ist davon auszugehen, dass diese Maschinen in Deutschland generell als Bliden bezeichnet wurden.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Truchsess

Das oberste der vier alten Hofämter.

Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.

Der Vorsteher der Hofverwaltung, schon früh als Seneschall bzw. Hausmeier eines der wichtigsten Ämter am Hofe. In Deutschland ging seine ursprüngliche Hauptfunktion, die Hofverwaltung, an den Hofmeister über, so dass der Truchsess nur die Aufsicht über die Tafel behielt und häufig mit dem Küchenmeister verschmolz oder ganz verschwand. Zu den Pflichten des Truchsesses gehörte die Hof- und Güterverwaltung, die Aufsicht über das Personal des Königshofes und die Versorgung der königlichen Tafel. In nachkarolingischer Zeit trat der Tafeldienst in den Vordergrund. Bereits die Truchsesse der Karolingerzeit nahmen innerhalb ihres nominellen Aufgabenbereiches allenfalls Leitungsfunktionen wahr, standen ansonsten aber vor allem für Aufgaben im Reichsdienst zur Verfügung. Auch an den Höfen der geistlichen und weltlichen Fürsten kannte man seit der Mitte des 12. Jahrhunderts das Amt des Truchsesses. In staufischer Zeit gewannen die Reichstruchsesse bestimmenden Einfluss auf die königliche Reichspolitik. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts war ihr Amt im Reichsministerialengeschlecht derer von Bolanden erblich. Das Amt des Reichserztruchsesses wurde vom Pfalzgrafen bei Rhein ausgeübt.
(Text: Grathoff und Nicolai)

Tummler

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Türkensteuer

Steuer zur Finanzierung der Abwehr der Truppen des Osmanischen Reiches.

Das expandierende osmanische Reich (Untergang des oströmischen Reiches mit der Eroberung Byzanz' 1453, Höhepunkt unter Sultan Süleyman dem Prächtigen im 16. Jahrhundert, schrittweiser Niedergang seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert) bedrohte vom 15. bis ins 18. Jahrhundert die südöstliche Flanke des Reiches, d.h. die Territorien der österreichischen Habsburger und damit des Kaisers (Höhepunkt: Belagerung Wiens 1683). Zur militärischen Abwehr dieser Bedrohung war der Kaiser auf finanzielle Unterstützung der Reichsstände angewiesen. Diese "Türkensteuern" konnte er nach frühneuzeitlichem Rechtsverständnis nicht einfach von ihnen erheben, sondern er mußte sie darum bitten; diese Bitte mußte er auf Reichstagen vortragen. Die Reichsstände konnten ihm die Hilfe nicht einfach verweigern; sie konnten sich dafür aber Zugeständnisse machen lassen.
(Text: Uni Münster)

Turmarmbrust

Schusswaffe.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsburgen.

Turmburg

Burgentyp.

Als Turmburg bezeichnet man einen wehrhaften Turm oder ein turmartiges Gebäude, das auf gewachsenem Boden stand. Damit unterschied sich die Turmburg von der Motte, die zwar ähnlich aussah, aber auf einem künstlich aufgeschütteten Hügel errichtet wurde. Die Turmburg wird gelegentlich auch als Wohnturmburg oder Turmpalasberg bezeichnet.

Zuweilen ist eine Unterscheidung zwischen Turmburg und Motte kaum zu treffen, weil einige zunächst ebenerdig angelegte befestigte Hofanlagen zu einer Motte umgestaltet wurden. Die bewohnbare und gleichzeitig befestigte Turmburg wurde im 11./12. Jahrhundert zum ständigen privaten Wohnsitz zahlreicher Herren. Treffliche Beispiele für diesen Bautyp ist etwa die Burg der Reichsministerialen von Arnsburg bzw. die mutmaßliche Burg der Grafen von Saarbrücken, das berühmte Schlössl bei Klingenmünster.


Turnei

Massenkampf beim ritterlichen Turnier.

 

Als Krone der Waffenspiele galt der Turnei, ein Massenkampf, an dem zahlreiche Ritter teilnahmen. Die Turnierveranstalter bestimmten am Vortag des Turniers zwei Parteiführer, einen "Herausforderer" und einen "Verteidiger". Dies waren Adlige meist vornehmen Standes, die jeweils eine Schar von Rittern unter ihrer Fahne versammeln sollten.

Am Morgen des eigentlichen Turniertages ritten die Turnierrufer (Kroijiere), durch das Zeltdorf der Ritter und trommelten die Kämpfer zusammen. Dann traf man sich zu einer feierlichen Messe.

Die Kirche war eigentlich gegen diese Turniere, konnte die Beliebtheit der Turniere aber nicht einfach ignorieren, denn sie war auf die Ritter vor allem für die Kreuzzüge angewiesen. So wird vor jedem Turnier eine Messe stattgefunden haben. Vielleicht nutzten die Priester die Gelegenheit, um den turnierenden Rittern ins Gewissen zu reden.

Im Anschluss daran ritt man zum Turnierfeld. Die Kroijiere stellten den vornehmen Damen und Herren auf den Tribünen und dem anderen Publikum rund um das Turnierfeld die einzelnen Teilnehmer vor. Man lobte und pries ihre Namen und würdigte das von ihnen geführte Wappen.

Die zum Turnier zugelassenen Ritter wurden durch einen einfaches Wahl- bzw. Losverfahren auf die beiden Anführer verteilt und stellten sich unter seiner Fahne auf beiden Seiten des abgesteckten Turnierfeldes einander gegenüber auf. Die Herolde verkündeten die Turnierregeln und geboten den Zuschauern bei Androhung schwerster Strafen, sich nicht in die Kämpfe einzumischen. Gelegentlich eröffnete eine Tjost der beiden Anführer der Turnei. Meistens begann der Turnei aber mit dem Lanzenkampf.

Lanzenkampf

Der erste Teil des Turneis bestand aus einer Art Gruppen-Tjost. Einige gepanzerte Reiter aus jeder Gruppe stellten sich, nur mit der Stoßlanze bewaffnet, einander gegenüber auf. Dann gaben die Trompeter das Zeichen zum Kampf und beide Gruppen sprengten geschlossen mit eingelegter Lanze aufeinander los. Wie bei der Tjost barsten die Lanzen und die ersten Reiter fielen aus dem Sattel. In den Jubel der Zuschauer mischten sich die ersten Schmerzensschreie. Die Knappen und Knechte eilten herbei, räumten die gebrochenen Lanzen fort und trugen Verwundete hinaus.

Die im Sattel gebliebenen Reiter waren aneinander vorbei geritten und befanden sich jetzt auf der "Seite der Gegner". Waren ihre Lanzen zersplittert, standen sie wehrlos da. Sie mussten ihre Pferde wenden und versuchen, an den gegnerischen Reitern und Knappen vorbei, wieder auf ihre eigene Seite zu gelangen. Bei diesem Manöver konnten sie eingekreist und gefangen genommen werden. Wer glücklich auf seiner Seite ankam, war in Sicherheit und durfte sich ausruhen. Wer noch im Besitz seiner Lanze war, versuchte, egal wo er sich befand, mit einem neuen Anlauf einen wehrfähigen Gegner aus dem Sattel zu stechen bzw. wehrlose Ritter gefangen zu nehmen.

Der variationsreiche Lanzenkampf im Turnei unterschied sich von dem des einfachen Tjostes. Denn Lanzenführung, Deckung des Reiters und Führung des Pferdes waren verschieden, je nachdem, ob man den Gegner in der Gruppe nach einem längeren Anlauf angriff (Stich zem puneiz), von der Seite anfiel (Stich ze triviers, à travers) oder ihn gar verfolgte (Stich zer volge). Es machte auch einen Unterschied, ob man mit einem kurzen Anritt (Stich z'entmouten) oder mit weitem Anlauf (Stich ze rehter tjost) auf den Gegner lospreschte.

Eine Gefangennahme drohte vor allem den vom Pferd gefallenen Herren, wenn es ihren Knappen (Kipper) nicht gelang, sie rechtzeitig vom Turnierfeld zu schaffen. Der erste Waffengang war vorüber, wenn eine Gruppe keinen wehrfähigen Ritter mehr im Sattel hatte.

Danach setzten andere Ritter beider Gruppen den Lanzenkampf solange fort, bis die Schar der Gegner durch Gefangennahme Einzelner so geschwächt war, dass sie aufgeben musste oder ein Trompetensignal der Turnierleitung den ersten Teil des Turneis beendete. Diese Lanzenkämpfe konnten viele Stunden dauern, da es den Rittern erlaubt war, das Pferd und die Lanze zu wechseln sowie sich selbst zu erfrischen. Sie durften das Turnierfeld verlassen und sich im Schatten eines Baumes ausruhen, mussten aber in Sichtweite bleiben. Hatten sie ein paar Augenblicke verschnauft, konnten sie sich mit neuer Energie in das Kampfgetümmel. stürzen.

Schwertkampf

Im zweiten Teil des Turneis wurde mit dem Schwert gekämpft. Die Scharen ordneten sich, die Knappen legten ihren Rittern das meist stumpfe Turnierschwert in die Hand und jetzt sprengten alle aus beiden Gruppen aufeinander los. Der Schwertkampf galt bei Rittern, die im Zeichen der Ehre oder der Minne kämpften, als wenig ehrenhaft und wurde bei manchen Turnieren ausgelassen. Doch neben diesen "edlen" Rittern kämpften auch hart gesottene Haudegen, die ganz auf ihr Schwert und die Stärke ihrer Pferde vertrauten und nur wegen der Beute in den Turnei zogen. Sie versuchten mit allen Mitteln, den Gegner kampfunfähig zu machen, seinen Schild in Stücke zu hauen, ihm das Schwert aus der Hand zu winden, ihn mit Hieben auf den Helm zu betäuben, den Helm vom Kopf zu schlagen oder die Zügel aus der Hand zu reißen. Mit Hilfe der Knappen wurde der Wehrlose umzingelt, von seinen Mitstreitern getrennt und vom Sieger am Zaum fortgezerrt. Wer so "gezäumt" war, der wurde, wie vornehm er auch sein mochte, vom Sieger und dessen Knappen nicht mit Samthandschuhen angefasst. Die Knappen, die innerhalb der Schranken einen Knüppel mit sich führen durften, hatten das ausdrückliche Recht, den Gezäumten auf seinem Pferd mit Knüppelhieben vom Turnierfeld zum Zelt ihres Herrn zu treiben. Die Freunde des Gezäumten konnten innerhalb der Schranken versuchen, ihn aus der schmählichen Lage zu befreien. Um die Gefangenen entbrannte, so ist dies auf zeitgenössischen Turnierdarstellungen zu sehen, ein erbittertes Ringen, Drängen und Schieben.

Erst seit dem 15. Jahrhundert begann die Turnierbuchliteratur aufzublühen. Berühmte Turnierbücher des 16. Jahrhunderts sind etwa das Augsburger Turnierbuch (1518), das "Handbuch eines christlichen Ritters" von Erasmus von Rotterdam (1520), das Rüxnersche Turnierbuch (1530) und das Turnierbuch Herzog Wilhelms IV. von Bayern (1541).

Gefangennahme und Lösegeld

Wer beim Turnei in Gefangenschaft geriet, musste dem Sieger "Sicherheit geben", d.h. er hatte ihm in der Regel Pferd und Rüstung auszuhändigen oder schuldete ihm einen entsprechenden Geldbetrag, mit dem er sich auslösen konnte. Da viele Ritter, die Ross und Rüstung verloren hatten, nicht genügend Geld besaßen, um die teuren Rittersachen zu ersetzen, ging man dazu über, bereits vor Turnierbeginn eine angemessene Summe festzulegen, mit der sie sich freikaufen konnten.

Vornehme, auf Ruhm und Ehre bedachte Ritter ließen ihre Gefangenen großmütig frei oder verschenkten die erzielten Lösegelder an Bedürftige. Weniger edelmütige Ritter betrachteten Turniere vornehmlich als Einkommensquelle. Sie zogen von Turnier zu Turnier, nahmen möglichst viele Gefangene und gelangten mit Hilfe der Lösegelder bzw. des Verkaufs der erbeuteten Rüstungen und Pferde zu teilweise beachtlichem Reichtum.

Der berühmte "Turnierprofi" Ritter William Marshall soll im 13. Jahrhundert im Verlauf von zwei Jahren 103 Ritter gefangen genommen haben. Vom Reichsmarschall William von Pembroke wird berichtet, er habe während der Jugendzeit des späteren englischen Königs Henry III. (1216-1272) mit Lösegeldern beträchtliche Summen erzielt.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Turnier

Ritterlicher Wettkampf.

Als Berufskrieger musste sich der Ritter ständig im Umgang mit den Waffen üben: Speerwerfen, Ringen, Springen, Wettlauf, Bogenschießen und Steinstoßen. Vor allem ließ er keine Gelegenheit aus, den Schwertkampf und den Stoß mit der Lanze zu trainieren. Natürlich wollte er seine Kräfte auch mit fremden Rittern und unter kriegsähnlichen Bedingungen erproben. Hierfür bot das Turnier ausreichend Gelegenheit, denn es war der ideale Ort zur Vorbereitung auf den Ernstfall.

Turnose

Ursprünglich aus Frankreich stammender Währungstyp.

 

Auch Turnosegroschen oder Turnos, ist eine Bezeichnung für den franz. Gros tournois und seine Nachahmungen und Beischläge von deutschen und niederländischen Münzständen. Seit dem ausgehenden 13. Jh. wurden Nachahmungen der französischen Groschenmünze geprägt, die sich zunächst noch weitgehend an das Münzbild des Vorbilds (Chatel tournois im beschrifteten Doppelrand) hielten. Die franz. Groschenmünzen und ihre Nachahmungen liefen zunächst im niederländischen, westdeutschen und südwestdeutschen Raum um. Im 14. Jh. erschien eine Vielzahl von silbernen Groschen mit Darstellungen von Wappen, Heiligen und Münzherren, die sich weit vom ursprünglichen Münzbild entfernt hatten, aber noch alle Turnosen genannt wurden. Sie galten 24 Pfennige oder 2 Schillinge und wogen etwa 3,9 bis 4 g (um 920/1000 fein). Der Turnosegroschen spielte für den Münzumlauf des west- und südwestdeutschen Raums in der 1. Hälfte des 14. Jh.s eine große Rolle und wurde erst in der 2. Hälfte des Jh.s durch den Albus verdrängt. Die in großen Mengen geprägten Prager Groschen aus Böhmen und die Meißner Groschen gingen auch aus franz. Gros tournois hervor und wurden ursprünglich auch als Turnosegroschen bezeichnet.

Den Turnosen gab es auch als abstrakte Rechnungseinheit. Gerne gaben die Erzbischöfe mehr Zollbeträge an Dritte aus, als dort überhaupt eingingen. Deshalb verfiel man auf das Verfahren, Gläubigern nicht feste Geldbeträge anzuweisen, sondern ihnen nur einen prozentualen Anteil (einen Turnosen) an den eingehenden Geldern zu versprechen. Gingen am Zoll z.B. am Tag 100 Mark ein, so erhielt der Gläubiger hiervon vielleicht 10 %, also 10 Mark. Dieses Geld durfte er als Abschlagszahlung entnehmen. Den Turnosen durfte er so lange kassieren, bis ihm die Schuld vollständig ausbezahlt war. Je geringer also die Zolleinnahmen ausfielen, um so länger musste der Gläubiger auf sein Geld warten.

 

 

Überzimmer

Vorkragende Erker und Galerien aus Holz an Gebäuden und Wehrmauern.

Umlaut

ü, ö, ä, äu

Die aus u, o, a, au entstandenen Laute ü, ö, ä, äu, vgl. Tuch - Tücher, Horn - Hörner, Hahn - Hähne, Haus - Häuser.

Unterzeug (Rüstung)

Unter der Rüstung getragene Kleidung.

Unter der Brünne bzw. dem Kettenhemd trug der Ritter ein kräftiges daunengefülltes Unterzeug, das den Körper vor direktem Kontakt mit dem Metall und gegen Stöße schützen sollte. Zusätzlich band er sich eine gepolsterte Binde, das sog. Senftenier, um den Leib. Die Einführung des Plattenharnisches Mitte des 14. Jahrhunderts wirkte sich auch auf die Unterkleidung aus. Da der Panzer Oberkörper und Beine eng umschloss, musste auch die Unterkleidung entsprechend eng und knapp gefertigt sein. Der Plattenpanzer ist letztendlich verantwortlich dafür, dass sich die abendländische Männertracht änderte. Die bis dahin übliche hemdartige Tunika verschwand und machte der Zweiteilung in Oberrock und Beinkleid Platz.

Unze

Alte Gewichtseinheit.

Handelsgewicht in den deutschen Staaten, Österreich und der Schweiz. Das Gewicht der Unze schwankte örtlich analog dem Pfund oder der Mark. Auf Basis der Kölner Mark war 1 Unze = 1/8 Kölner Mark = 2 Lot = 29,227 g. Als Apothekergewicht schwankte die Unze zwischen 29,23 g in Preußen und Sachsen und 35 g in Österreich.

Uradel

Gruppe des ältesten, nicht durch Nobilitierung zu ihrem Stand gelangten Adelsfamilien.

Seit 1862 ist die Bezeichnung "Uradel" für solche Familien gebräuchlich, die ihren Adelsstand nicht auf eine Nobilitierung zurückführen. Als "alter Adel" verstand sich in gesellschaftlicher und standesrechtlicher abwehrender Identifikation seit dem Aufkommen von Standeserhöhungen (Adelsbrief) die Kerngruppe der Reichsfürsten, Grafen und reichsunmittelbarer wie landständiger Ritterschaft.

Variante (Linguistik)

Verschiedene Ausprägungen einer sprachlichen Einheit.

Z. B. sind Äämer, Eemer, Aamer dialektale, in diesem Fall lautliche Varianten der Einheit EIMER.

Varietät

Subsystem einer Sprache.

Das Deutsche umfasst verschiedene Varietäten wie z.B. die Standardsprache, Dialekte, Fachsprachen, Jugendsprache etc., die sich jeweils durch eigene Merkmale voneinander unterscheiden.

Varietät (Linguistik)

Teilsystem einer Gesamtsprache (z. B. Jugendsprache; Dialekt).

 

Vasall

Gefolgsmann.

Vasall war eigentlich der unfreie Diener, dann in fränkischer Zeit der Freie (selten auch Unfreie), der in einem persönlichen Treueverhältnis, durch Kommendation begründet, zu einem mächtigen Herrn oder dem König als Schutzherrn (senior) stand (deshalb wird Vasallität auch Seniorat genannt). Schon in altgallischer Zeit häufig , nahmen die Vasallen. in spätrömischer Zeit so zu, dass sie und die seniores zusammen fast allein die Landbevölkerung bildeten. Der Vasall stand im Abhängigkeitsverhältnis zum Herrn und wurde von ihm geschützt und vertreten, z.B. vor Gericht. Auch hatte er besondere Vorrechte. Dafür leistete er bestimmte Dienste, und zwar im Laufe der Zeit mehr und mehr nur kriegerische. Gleichzeitig nahm die Vasallität Formen der Gefolgschaft in sich auf (Treueid) und verschmolz im 9. Jahrhundert mit ihr. Schon früh hatte der Vasall in der Regel eine Prekarie bzw. ein "beneficium" erhalten (vasallitische Leihe), und so erschien er nunmehr als abgeschichteter Gefolgsmann und kam nur noch auf Gebot des Herrn zu Hofe: er wurde zum Lehensmann. Im Gegensatz zu diesem ausgebildeten Lehenswesen (Feudalität, Feudalwesen) bezeichnet man vielfach den oben erwähnten Zustand als Benefizialwesen.

Verbandsgemeinde (Verwaltungseinheit)

Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu einer Verwaltungseinheit.

Die Verbandsgemeinde ist ein Verbund mehrerer benachbarter selbständiger Gemeinden mit dem Ziel, bestimmte öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft für alle Gemeinden gemeinsam zu erfüllen.
Durch die Verbandsgemeinde werden also mehrere Gemeinden zusammengefasst, ohne dass diese Gemeinden ihre Selbständigkeit verlieren. Diese Gemeinden bestehen nach wie vor selbständig weiter. Sie haben wie bisher einen von den Gemeindebürgern frei gewählten Gemeinderat, und sie haben auch weiterhin einen vom Gemeinderat gewählten Bürgermeister, der ehrenamtlich tätig ist. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und führt den Vorsitz im Gemeinderat.
Ein teil der in Rheinland-Pfalz vorgesehenen Verbandsgemeinden hatte sich schon freiwillig nach den Plänen der Landesregierung gebildet und ihre Arbeit aufgenommen. Die übrigen wurden durch Gesetz ins Leben gerufen. Am 23.4.1972 war die Bildung der Verbandsgemeinden und damit die territoriale Neuordnung des Landes abgeschlossen.
Die Verbandsgemeinde steht als der für die Gemeinden tätige Dienstleistungsbetrieb zwischen der einzelnen Gemeinde und dem Landkreis. Sie enthält eine mit Fachleuten besetzte Verwaltung, die in der Lage ist, die zu bewältigenden Aufgaben sachkundig zu bearbeiten. Die Anliegen der Bürger werden von einem mit dem jeweiligen Aufgabenbereich besonders vertrauten Beamten bearbeitet. Die Verbandsgemeinde soll diejenigen gemeindlichen Aufgaben übernehmen, die über die Leistungs- und Verwaltungskraft der einzelnen Gemeinden hinausgehen und deren gemeinsame Erfüllung im öffentlichen Interesse geboten ist. Ihr Ziel ist es, eine optimale Verwaltung zu schaffen, die in der Lage ist, alle Probleme eines modernen Dienstleistungsbetriebes zu bewältigen.

Verschlusslaut

Konsonant, bei dem ein im Artikulationsraum gebildeter Verschluss plötzlich gelöst wird.

z. B. bei p, t, g.

Verstrich

Struktur einer Verputzung.

 

Von Hans-Jürgen Kotzur

Putzstruktur, Oberflächenbehandlung eines Putzes.

 

Vesper

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten.

vicus

Dorfähnliche Siedlungsform der römischen Zeit.

(lat.) Dorfähnliche Siedlungsform der römischen Zeit, oftmals mit rechtwinklig sich kreuzenden Wegen.

Vidimus

Begriff aus der Urkundensprache.

Überlieferumgsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine andere Urkunde (B) abgeschrieben. Deren Aussteller ist eine dritte Person, die nur bestätigt, dass der abgeschriebene Text dem des Originals entspricht. Hierbei entsteht für den Aussteller des Vidimus (B) keine Bindung an den Text der Originalurkunde (A). Man kann beim Vidimus auch vereinfacht von einer "beglaubigten Kopie" der Originalurkunde sprechen.

Vierherrische, das

HHerrschaftsform am Rhein (13. Jh.).

Der Begriff das „Vierherrische" entstand, nachdem durch die Teilungen der Grafenhäuser von Nassau (1255) und von Katzenelnbogen (1260) die Grafschaft auf dem Einrich vier Herren gemeinsam gehörte. Die Zersplitterung der Landeshoheit war Anlass für manchen Streit der "Herren" untereinander, was sich auch nicht änderte, als Hessen-Kassel 1479 nach dem Aussterben des Grafenhauses in die Rechte der Katzenelnbogener eintrat. Erst nach dem zweiten Nastätter Rezess kam es 1755 zur Auflösung des "Vierherrischen".

Vierkaiserjahr

Bürgerkriegsjahr 69 n. Chr. mit vier verschiedenen römischen Kaisern.

Unter dem Vierkaiserjahr, oder besser Erstem Vierkaiserjahr, versteht man das Jahr 69 n. Chr. Mit dem Selbstmord des Kaisers Nero 68 n. Chr. und damit einhergehend dem Ende des iulisch-claudischen Herrscherhauses kam es in verschiedenen Regionen des Römischen Reiches zu Usurpationen. Die Legionen bzw. Prätorianer erhoben Galba, Otho, Vitellius und Vespasian zum Nachfolger Neros, woraufhin es zum Bürgerkrieg kam. Nachdem alle übrigen Konkurrenten ihr Leben gelassen hatten, wurde Titus Flavius Vespasianus Ende 69 n. Chr. vom Senat als Kaiser anerkannt. Mit ihm begann die Herrschaft der flavischen Dynastie. Eine ähnliche Situation brachte das Zweite Vierkaiserjahr 193 n. Chr. mit sich. Auf die Ermordung des Kaisers Commodus und das Ende der antoninischen Dynastie kam es wiederum zum Bürgerkrieg zwischen Pertinax, Didius Julianus, Septimius Severus und Pescennius Niger. Septimius Severus errang die Herrschaft und begründete damit die severische Dynastie.

Vierling, Vierlig

Altes Maß.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Vierpaß

Beliebtes Gestaltungselement der Gotik und Romanik.

Aus vier Kreisteilen zusammengesetzte Maßwerkform.

Viertel (Vierling, Vierlig)

Altes Weinmaß.

1. Vor allem auch im Weinbau gebräuchliches Flächenmaß (2.877 m² = 0,29 ha).
2. Viertel (ferntzel) kann auch das Viertel eines Fasses, ein Viertelfass. als mengenangabe bezeichnen.
3. Altes Fassmaß (in manchen Quellen auch Vierlig oder Vierling genannt) mit einem Volumen von ca. 600 Litern. Der Name ergibt sich davon, dass vier Ohm hineinpassten. Diese Fässer wurden ähnlich dem französischen Barrique als neue (weingrüne) Fässer benützt. In Rheinhessen kennzeichnete ein Vierling kennzeichnete im weiteren Einzugsbereich von Mainz und Worms Getreidemaße der Größenordnung sieben Liter. Vier Vierlinge machten ein 1 Viernzel, 4 Viernzel ein Malter aus.

Vierung

In Sakralbauten der Raum, der beim Zusammentreffen von Quer- und Mittelschiff entsteht.

Das Gewölbequadrat, in dem sich Mittelschiff und Querschiff kreuzen, ist die Vierung. Darüber erhebt sich der Vierungsturm. Die sich in der Querhausachse anschließenden Teile sind die Querarme. Weist der Querbau nicht die gleiche Gewölbehöhe auf, spricht man von Querhäusern.

Vierung/Vierungsturm

Häufig mit einem Turm gekrönter Raum, der entsteht, wenn sich Quer- und Mittelschiff einer Kirche treffen.

 

Von Hans-Jürgen Kotzur

Raumteil einer Kirche, in dem sich Mittelschiff und Querschiff durchdringen. Dieser ist mit den anschließenden Räumen durch weite Bogenöffnungen über Pfeilervorlagen oder Mauerzungen verbunden. An zahlreichen Sakralbauten erhebt sich über diesem Raumteil der Vierungsturm.

 

Vigilien

Klösterliches Stundengebet.

siehe Matutin

Vikar

In der katholischen Kirche der Stellvertreter eines kirchlichen Amtsinhabers, in den protestantischen Kirchen Anwärter auf das Pastorenamt.

In der katholischen Kirche ist der Vikar Stellvertreter eines mit ordentlicher Amtsgewalt bekleideten kirchlichen Amtsträgers. In der Es gibt zahlreiche Arten von Vikaren. In der protestantischen Kirche ist Vikar der Anwärter auf ein Predigt- oder Pfarramt, der die erforderlichen Prüfungen abgelegt hat.

villa rustica

Landwirtschaftlicher Gutsbetrieb des römischen Imperiums.

 

Der häufigste ländliche Siedlungstyp des westlichen Imperiums war - von Nordafrika abgesehen - die sogenannte villa rustica, ein landwirtschaftlicher Gutsbetrieb, der in das Wirtschafts- und Kulturleben des Römischen Reiches eingebunden war. Eine villa rustica kann nicht mit einem gewöhnlichen Bauernhof verglichen werden, sondern stellt eine spezifische Entwicklung der römischen Zeit dar: Eine Villa umfasste eine komplexe wirtschaftliche und soziale Organisation, die ihren Ausdruck im architektonischen Konzept findet.

In der Regel von einer Umfassungsmauer umgeben, präsentierte sie sich nach außen als geschlossene Einheit; die Unterteilung durch eine innere Trennmauer in einen Wohn- und einen Wirtschaftsbereich verdeutlichte die herrschende wirtschaftliche und soziale Ordnung: Im Wohnbereich, der pars urbana, lebten im so genannten Herrenhaus der Villenbesitzer und seine Familie. Die Bewohner dieses Teils der Villa umgaben sich mit städtischem Lebensstandard und vielen Annehmlichkeiten, wie fließendem Wasser, Baderäumen, Bodenheizungen, Mosaiken und Wandmalereien, aber auch mit Ziergärten, die mit Springbrunnen oder mit Wasserbassins geschmückt waren. Das Herrenhaus stand zumeist in prominenter Lage, oft noch künstlich erhöht, und vermittelte den Eindruck einer imposanten Herrschaftsarchitektur. Üblicherweise gehörten die Villenbesitzer der aristokratischen, regionalen oder lokalen Oberschicht an, die weitgehend auch im Besitze des Landes war. Im 1. Jahrhundert n. Chr. scheinen auch viele Veteranen, also aus der Armee entlassene römische Bürger, mit Landgütern abgefunden worden zu sein. Der Landbesitz und die daraus erzielten Einnahmen waren das wirtschaftliche Fundament dieser Oberschicht. Gleichzeitig besass sie aber auch Macht und Einfluss in Form von politischen Ämtern und Würden. Ihrem Reichtum und ihrer Stellung entsprechend statteten die Villenbesitzer ihre Herrenhäuser aus.

Jenseits der Trennmauer, in der pars rustica, sah das Leben ganz anders aus. Hier arbeiteten und lebten die Untergebenen der Villenbesitzer in bescheidenen, meist nur ein- oder zweiräumigen Häusern, die mit einfachen Feuerstellen und manchmal einem Backofen ausgestattet waren. Spuren von gehobener Wohnkultur sind hier kaum vorhanden. Eine Ausnahme bildet ein oftmals nahe der Trennmauer stehendes Wohnhaus, das durch seine Größe und seinen Grundriss auffällt und als Haus des ranghöchsten Untergebenen in Frage kommt. Die genaue Form dieser Abhängigkeit kennen wir nicht. Wir dürfen aber annehmen, dass sie sozialer und rechtlicher Natur war und der Villenbesitzer weitgehende Gewalt über seine Untergebenen besaß, was aber nicht gleichbedeutend mit Sklaverei sein muss.

Neben den Wohnbauten gab es in einer Villa eine Reihe verschiedenster Wirtschaftsbauten für landwirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten. Die Funktion dieser Bauten ist oft nicht bestimmbar, doch weist die Vielzahl dieser Gebäude auf eine räumliche Trennung der diversen Tätigkeiten hin. Neben Bauten und Einrichtungen für die Lagerung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten wie Darren, Räucheranlagen und Dreschplätzen sind auch Gewerbehäuser wie Gerbereien oder Schmieden nachweisbar. Weiter gehörte zu einer Villa ein Friedhof, in dem die Villenbewohner bestattet wurden. Er lag meistens außerhalb der Umfassungsmauer an einer Zufahrtsstrasse. Einige Villen verfügten auch über ein eigenes Heiligtum, das üblicherweise innerhalb der Mauer lag. Eine villa rustica war somit nicht nur ein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern auch ein sozialer Organismus, in den sämtliche Lebensbereiche der darin lebenden Menschen eingebettet waren.

Siehe auch Limes

 

Vinteile

Schurz an der Seite des Herseniers.

Schurz an der Seite des Herseniers.

Visierhelm

Form eines Vollhelms mit rundlichem Visier.

 

Der Visierhelm hat sich seit der Mitte des 14. Jahrhunderts aus der Beckenhaube entwickelt. Er wurde der typische Helm der späten Ritterzeit. Die rundlichen Visierhelme umschlossen den Kopf vollständig und schützten zusammen mit dem "Kragen" auch Nacken und Hals. Sie kommen in außerordentlich vielen Formen vor. Meist wurde das Visier hochgeklappt, es gab aber auch Ausführungen, bei denen man zwei Klappen seitlich öffnen konnte. Der Sehspalt war im Visier integriert, bei manchen Helmen schaute der Ritter durch einen schmalen Spalt zwischen Visier und Helm. Die Atemlöcher bestanden aus mehr oder weniger kleinen Bohrungen im unteren Bereich des Visiers. Die Schlachthelme wogen zwischen 3 und 4 kg, die Turnierhelme, die besonders für das Lanzenstechen konstruiert wurden, waren etwas schwerer.

 

 

Vogler

Geschütz.

 

Der Vogler (veuglaire) des frühen 15. Jahrhunderts war ein leicht zu handhabendes Hinterlader-Geschütz, das aus zwei Teilen bestand, dem Flug (Als Flug bezeichnet man den von der Pulverkammer abgesetzten Vorderteil des Rohres zur Aufnahme der Kugel) und der Zündkammer. Besonderes Merkmal dieses Geschützes war eine herausnehmbare Kammer für die Pulverladung. Man baute die Vogler zunächst in Ring-Stab-Technik, dann goss man sie aus Eisen und seit 1450 aus Bronze.

Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".

(Text: Stefan Grathoff)

 

Vogt (Amt)

Herrschaftlicher Verwaltungsbeamter des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.

Der Begriff des Vogts stammt vom lateinischen Wort "advocatus" ("Sachverwalter") ab und bezeichnet im Allgemeinen einen von einer geistlichen oder weltlichen Herrschaft eingesetzten Beamten, der in ihrem Auftrag Herrschaft ausübte, die Verwaltung organisierte, Steuern erhob oder Gericht hielt. Die Vogtei gewann zunächst im geistlichen Bereich an Bedeutung, da Geistlichen nach dem Kirchenrecht die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit untersagt war und dieses Herrschaftsrecht folglich von hierzu bevollmächtigten, weltlichen Vertreter auszuüben war. Auch in weltlichen Herrschaftsgebieten kamen solche Verwaltungsbeamte zum Einsatz. Je nach dem Zuschnitt ihres jeweiligen Amtsbezirks übernahmen diese die Funktion eines Stadt-, Land- oder Reichsvogts. Im Spätmittelalter wurde der Begriff des Vogts im weltlichen Kontext zunehmend synonym zu Schultheiß verwendet. [Anm. 18]

Vogtburgen

Von meistens kirchlichen Vögten unrechtmäßig errichtete Burgen.

Zahlreiche Burgen wurden von Vögten errichtet, die im Dienst der Kirche standen. Die Kirche war auf diese Vögte angewiesen, da sie selbst keine hohe Gerichtsbarkeit ausüben durfte; über Leben und Tod konnten nur nichtkirchliche Personen richten. Diese Adligen nutzten ihre Stellung häufig für eigene Interessen aus, da sich die unbewaffneten Äbte und Nonnen meist nicht gegen sie wehren und allenfalls den Landesherrn oder König um Hilfe bitten konnten. Viele Vögte bauten Burgen auf dem Grund und Boden ihres geistlichen Dienstherrn ohne ihn vorher um Erlaubnis zu fragen. Sie begründeten den Bau mit ihrer Aufgabe als Schutzherren der Kirche. Gewannen sie allzu großen Einfluß, versuchte die Kirche ihre ungetreuen Vögte wieder loszuwerden, meist jedoch vergeblich. Nicht selten einigten sich aber Kirche und Burgherr gütlich. Um den Streit zu beenden, wurde der Baugrund nachträglich der Kirche geschenkt, diese gab es dem Burgherrn dann als Lehen zurück. Alles blieb eigentlich beim alten, nach wie vor lebte und amtierte der Vogt auf der Burg, sie gehörte aber jetzt offiziell dem Dienstherrn, dem diese rechtliche Legitimation wichtig war.

Vokalabschwächung

Reduzierung eines Vokals durch Artikulation

s. Zentralisierung

Voluten

Ornament der Renaissance und des Barock.

Spiralförmig aufgerolltes Ornament an Kapitellen der ionischen Bauordnung, in Renaissance und Barock auch an Giebeln und Konsolen.

Vorkragung

Vorragen eines Bauteils aus der Außenwand.

Vortreten der Außenwand über Gesims, Konsolen oder Balken mit Kopfbändern.

Votiv

Dankesgabe für göttliche Hilfe.

Lateinisch "ex voto" = entsprechend dem Gelübde. Ein auf Grund eines Gelübdes gestifteter Gegenstand als Dankesgabe für Errettung aus Not, Gefahr, von Krankheit usw.

Waage

Vorrichtung zum Wiegen von Handelsgütern.

Zur Wiegen von Gütern wurden im Frühmittelalter ungleicharmige Balkenwaagen benutzt, an deren einem Arm das Wiegegut hing, während am anderen ein verschiebbares Gewicht angebracht war. Diese Konstruktion ging auf römische Zeit zurück, erlaubte schnelles Wiegen und wurde für unterschiedliche Lastbereiche benutzt.

Im 13. Jahrhundert verdrängten Schalenwaagen (mhd. schalwag) mit gleicharmigem Waagbalken und Schalgewichten die Schnellwaagen. Es gab Feinwaagen für Edelmetalle, Drogen oder Farbstoffe und Waagen für Handelsgüter wie Mehl, Fleisch, Wollballen oder Eisenstangen. Je nach zu wiegendem Gut waren die Waagen unterschiedlich geeicht. Gegen die Masse von Bleigewichten in der einen Waagschale wurde die Masse des Wiegegutes in der anderen der frei am Balken hängenden Waagschalen aufgewogen. Vom 13. Jahrhundert an goss man Gewichte aus Bronze.

Die Überwachung von Waagen und Gewichten fiel anfangs in die Kompetenz der Grafen, später in die der herrschaftlichen oder städtischen Marktkontrolle. Spätmittelalterliche Gewichtsordnungen besagten, dass Gewichte bis fünf Pfund aus Kupfer, Messing oder Eisen gefertigt sein müssten, schwerere Gewichte durften auch aus Blei oder Zinn bestehen.

In größeren Städten gab es eine große öffentliche Stadt- oder Fronwage, mit welcher der geschworene städtische Waagmeister, assistiert von Waaggesellen, gegen Gebühr Handelsgüter abwog. Der Technik nach war die Stadtwaage eine Balkenwaage, an deren Enden an Seilen oder Ketten Tragpaletten für die Gewichte bzw. für das Handelsgut befestigt waren. Wurde auf einer nichtöffentlichen Waage - in einer Herberge oder einem Privathaus - gewogen, so war der gesworene wäger oder sein gesworener diner beizuziehen und die übliche Waaggebühr zu entrichten. Unbeaufsichtigtes Wiegen von Handelsgütern wurde streng bestraft, war doch der waglon eine bedeutende Einnahmequelle der Stadt.[Anm. 19]

Waffenrock

Kleidungsstück, das über der Rüstung getragen wird.

 

Die Ritter des 11. und frühen 12. Jahrhunderts kannten noch keine Röcke über der Rüstung. Erst um 1200 kleidete man sich mit einem ärmellosen bzw. kurzärmeligen Waffenrock (wapenroc, Kursit), der bis zu den Knien reichte. Um das Reiten zu erleichtern war er vorn und hinten geschlitzt. Wahrscheinlich haben die Ritter diesen praktischen Überrock von den Kreuzzügen mitgebracht, denn er schützte sie vor Nässe und Hitze. War der Waffenrock mit Wappen und Farben des Trägers bemalt, gab er ihm ein stattliches und repräsentatives Aussehen. Darüber hinaus konnten Freund und Feind den Ritter an seinen Zeichen schon von weitem erkennen ("Er bekannte Farbe."). Die Waffenröcke wurden so selbstverständlich, dass sie sich in Form und Schnitt der jeweils modernen zivilen Mode anpassten.

 

Waffenwacht

Die Nacht vor der Schwertleite des angehenden Ritters.

Die Nacht vor der Schwertleite verbrachte der angehende Ritter in der Kirche bei seinen Waffen und seiner Rüstung. Auch Sporenwacht genannt.

Wahlkapitulation

Vertragliche Vereinbarung zwischen einem Wählergremium und dem zu wählenden Kandidaten.

In der Wahlkapitualtion werden die Bedingungen festgelegt sind, an die sich der Gewählte zu halten hat und nach denen er seine Herrschaft ausüben soll. Meist wurden in Wahlkapitulationen vor allem die Rechte und Freiheiten des Wählergremiums selbst festgeschrieben. Wahlkapitulationen gab es schon im Mittelalter zwischen Domkapitel und Bischof, seit 1519 (Kaiser Karl V.) auch zwischen Kurfürsten und dem zu wählendem Kaiser bzw. Römischen König. Die Wahlkapitulationen zählten zu den Grundgesetzen des Reiches; sie wurden von Wahl zu Wahl weiter fortgeschrieben und sicherten die zentralen Mitspracherechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser.
Die Bemühungen der Reichsfürsten, nach dem Westfälischen Frieden eine "Capitulatio perpetua", eine immerwährende Wahlkapitulation und damit so etwas wie eine schriftliche Verfassung des Reiches festzulegen, scheiterte, weil man sich über viele Einzelpunkte nicht einigen konnte und weil vor allem der Kurfürsten die Einbuße ihrer Vorrangstellung befürchteten. (Text: Uni Münster)

Wallfahrt

Fahrt oder Fußmarsch einzelner oder zusammengehöriger Gruppen zu heiligen Stätten.

Wallfahrten dienen dazu, Gott für etwas zu danken oder um etwas zu bitten. Im Mittelalter waren vor allem Fernwallfahrten zu den heiligen Stätten der Christenheit beliebt, nach Jerusalem, Rom und Santiago de Compostela. Die Angehörigen von Pilgern begleiteten diese oft bis zu einem Bildstock außerhalb des Wohnorts. Dort nahmen die Pilger von der Familie "Urlaub" und begaben sich auf den Weg. Wegkreuze oder Bildstöcke, bei denen sich die Pilger von den Angehörigen verabschiedeten, um allein weiter zu ziehen, hießen deshalb Urlauberkreuze. Vermögende Personen, die nicht selbst reisen konnten oder die Strapazen nicht auf sich nehmen wollten, mieteten einen Pilger, der in ihrem Namen die Reise unternahm. Seit dem Barock änderten sich die Gewohnheiten. Jetzt wurde die Nah-Wallfahrt üblich, die jeder selbst unternehmen konnte und die auch heute noch, manchmal als Gruppenwallfahrt, zu Wallfahrtskirchen mit oft nur regionaler Bedeutung durchgeführt wird. Einfluss auf das Wallfahrtwesen haben Gnadenbilder und Reliquien. Ein spezieller Brauch war, den in manchen Kirchen zu findenden "Jerusalemsweg" auf den Knien entlang zu rutschen.

Wappen

Ursprünglich das Abzeichen auf einem Ritterschild.

 

Der geschlossene Topfhelm machte es im Feldkampf und Turnier unmöglich, seinen Träger zu identifizieren. Dieser Umstand war eine wesentliche Ursache für die Entstehung des Wappenwesens (Heraldik). Zwar gab es schon früher Schildbemalungen und Helmschmuck, doch feste Wappenbilder setzten sich erst seit den Kreuzzügen und mit dem Aufkommen des Visierhelms durch. Um nicht von den eigenen Leuten erschlagen zu werden, verzierten die Ritter ihre Gewänder, ihren Schild, ihren Waffenrock (Kursit), die Pferdedecke, ihren Helm (Zimier) und manchmal auch die Lanzenfahne mit einem unverwechselbaren Erkennungszeichen, dem Wappen.   [Fußnote zu Wappen]

Das Recht, ein Wappen zu tragen, stand zunächst nur dem Adel zu, der es nach Lust und Laune wählte. Von der Mitte des 13. Jahrhunderts an galten dagegen strenge Regeln, da zu dieser Zeit auch bürgerliche und bäuerliche Wappen in Mode kamen. Vom 14. Jahrhundert an gab es eine solche Wappenflut, so dass nur noch besonders geschulte Wappenkundler dieses schwierige System durchschauten. Seit dem 15. Jahrhundert existierten sog. Wappenbriefe, mit denen das Recht verliehen wurde, ein Wappen zu führen. Kam eine Heirat zwischen zwei Familien zustande, die verschiedene Wappen trugen, wurden beide zusammen auf einem Schild abgebildet. Wenn deren Nachkommen wieder in andere Familien einheirateten, konnten die Wappenschilde sogar geviertelt werden.  

Wappenschmuck beschränkte sich nicht nur auf Ritter und Pferd, sondern zierte auch bald Gebäudeteile der Burg wie Tore, Türe und Wände. Heraldische Farben sind vor allem die metallischen Töne, gelb für Gold und weiß für Silber, sowie schwarz, rot, purpur, blau und grün.

 

Wappenkartusche

Architektonisches Gestaltungselement mit Darstellung eines Wappens.

Oft oberhalb des Burgtores angebrachter und in dessen Gestaltung einbezogener Zierrahmen mit dem Wappen des Besitzers bzw. des Erbauers, oft durch eine Jahreszahl ergänzt.

Warttürme

Vor Städten errichtete Wachtürme zur Warnung vor Angriffen.

Die Stadtbewohner errichteten vor der Stadt zuweilen Warttürme (Warte, Wachtturm), um ihre Feldmark und ihre Herden gegen Räuber zu schützen. Die Wächter standen auf der Hochwacht, einem schlanken als Beobachtungsposten dienenden Türmchen, und warnten im Notfall die Stadt mit Horn- oder Lichtsignalen. Bis von dort Hilfe nahte, konnten die Herden in einem zum Wartturm gehörigen ummauerten Pferch Schutz finden. (siehe auch Türme)

Weg-, Reise- und Poststunde

Alte Entfernungsangabe.

 

Die Wegstunde (Reisetunde, Pststunde) war genau wie die Tagereise ein sehr individuelles Maß. Es war so lang wie die Strecke, die ein Fußgänger unter Normalbedingungen in einer Stunde zurücklegen konnte. Bei den Römern war eine Wegstunde etwa 5,56 km. In Deutschland und der Schweiz wurde die Wegstunde als offizielles Maß anerkannt.

* Deutschland: 1 Wegstunde = 1/2 deutsche Meile = 3710 m
* Schweiz: 1 Wegstunde = 16000 Fuß = 4800 m.

Siehe auch → Stunde.

 

Weichbild

Bereich des städtischen Rechts.

 

Ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst.

Weichbild nannte man ferner bestimmte, hauptsächliche städtische Rechte und Besitzformen, so die Erbleihe, das Weichbildgut, dann eine Rente überhaupt (Weichbildrente).

 

Weihbischof

Römisch-katholischer Bischof ohne eigene Diözese, assistiert einem Bischof.

Seit dem 11. Jahrhundert wird der Weihbischof dem regierenden Bischof als Helfer in der Ausübung der Weihegewalt zur Seite gestellt. Dem Weihbischof können auch bestimmte Sachgebiete oder Regionen zur selbständigen Betreuung in ständiger Vertretung des Bischofs von diesem zugewiesen werden. Im Kirchenrecht wird man den Begriff "Weihbischof" vergeblich suchen. Eigentlich handelt es sich nämlich um "Titularbischöfe" (Auxiliabischof) ohne eigene Diözese, die zu Hilfsdiensten einem anderen Bistum zugeteilt werden. Sein Amt ist nur delegiert und auf Zeit verliehen.

Weistum

Spätmittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechtsquelle.

Bei einem Weistum handelt es sich um eine spätmittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechts­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­quelle, die sich auf eine gerichts­förmige Rechtsweisung zurückführen lässt. Der Be­griff der „Rechtsweisung“ be­zeich­­net hierbei den Vorgang der mündlichen Rechts­feststellung für einen Gerichtsbezirk durch eine Ge­­­­­­­­­­­­­­­­­mein­­­­­­­­­­­schaft rechts­kun­diger Männer in einer hierfür einberufenen Ver­sammlung. [Anm. 20] Dahinter stand die mittelalterliche Vorstellung vom Recht als einer gottgegebenen, mündlich tradierten Ordnung, die nur für den Einzelfall jeweils zu finden und zu weisen war. [Anm. 21]

Welfen

Seit dem 8. Jahrhundert bekanntes deutsches Fürstengeschlecht.

Seit dem 8. Jahrhundert bekanntes deutsches Fürstengeschlecht mit einer älteren (1055 ausgestorbenen) und einer jüngeren Linie (Welf-Este), zu der Heinrich der Stolze, Heinrich der Löwe und dessen Enkel Otto das Kind gehörten. Danach zahlreiche Teilungen (Wolfenbüttel, Braunschweig-Wolfenbüttel, Dannenberg. Celle, Bevern). Die jüngere hannoverische Linie (Celle) fasste außer dem Herzogtum Braunschweig, den gesamten welfischen besitz zusammen und gelangte 1714 mit Georg Ludwig auf den englischen Königsthron (bis 1837). Nach dem Krieg von 1866 ging den Welfen auch die hannoverische Königskrone verloren. Der letzte braunschweigische Herzog war Ernst August (1913-1918).Widersacher der Staufer in der Auseinandersetzung um die Nachfolge der Salier als Könige. Dem Herzogsgeschlecht der Welfen entstammte z.B. Heinrich der Stolze oder Heinrich der Löwe.

Werth (Wörth, werder)

Flussinsel.

Der Ausdruck wird auch für zwischen Flüssen und stehenden Gewässern gelegenes Land sowie für eingedeichtes oder aus Sumpf trockengelegtes und urbar gemachtes Land gebraucht.

Wichhaus

In Mauern eingegliederte Häuser zur Beobachtung und Verteidigung.

Als Wichhäuser bezeichnet man kleine Kampfhäuschen auf der Ringmauer oder am Fuß eines Turmhelms. Wolfram von Eschenbach unterscheidet in seinem 1205 verfaßten Parzifal zwischen wichus und ärker, allerdings ohne die Unterscheidungsmerkmale zu nennen.

Widder (Belagerungsgerät)

Sturmgerätschaft.

 

Der Widder (aries) bestand aus einem fahrbaren, niedrigen Schutzhaus und wurde aufgrund dieser Konstruktion manchmal auch Katze (cata) genannt. Der dem Firstbalken hing ein waagerechter starker Baumstamm oder Balken an Stricken oder Ketten, dessen vorderes Ende mit Eisen beschlagen war. Dieser Eisenkopf, der häufig die Form eines Widderkopfes hatte, gab der Ramme ihren Namen.

Der schwere Balken konnte bis zu 30 Meter lang sein. Er wurde von einer vielköpfigen Bedienungsmanschaft schwungvoll in einem kontinuierlichen Rhythmus gegen einen bestimmten Punkt der Burgmauer oder des Tores geschwungen, um sie zum Einsturz zu bringen. Die Bedienungsmannschaft wurde dabei unter dem Schutzdach vor Beschuss bzw. Bewurf durch die Gegner bewahrt. Rammböcke arbeiteten sehr effektiv, da man mit der steten Erschütterung fast jede Mauer zum Einsturz bringen konnte. Eine ähnlich präzise und erfolgreiche Wirkung konnte man mit den großen Wurfmaschinen kaum erzielen.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Widersage

Fehdeerklärung.

Die Fehde musste durch eine förmliche Kriegserklärung, die sog. Absage oder Auf- bzw. Widersage, eröffnet werden.

Wiener Kongress

Wichtiger Kongress der europäischen Staaten nach der Niederlage Napoleons (1814-1815).

Nach dem Napoleon geschlagen war, begannen am 18.9.1814 Verhandlungen der siegreichen Fürsten in Wien mit dem Ziel, das europäische Staatensystem neu zu ordnen. Am 1.11.1814 wurde der Wiener Kongress offiziell unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich eröffnet. Durch den Kongress wurden die Grenzen zahlreicher europäischer Staaten neu festgelegt und neue Staaten geschaffen.

Wimperge

Gotisches Gestaltungselement.

Ein schlanker gotischer Ziergiebel über einem Fenster, einer Türöffnung oder über der Seite einer Konsole oder eines Baldachins.

Windberge

Zinnen, die Schutz zum Spannen (Winden) oder Nachladen boten.

Hohe Zinnen, hinter denen sich der Schütze zum Spannen der Armbrust bzw. zum Laden des Gewehres zurückziehen konnte.

Wingert (Weinbau)

Mundartliche Bezeichnung für Weinberg.

In Süd- und Westdeutschland bzw. in der Schweiz Bezeichnung für den Weinberg bzw. Weingarten.

Wittum

Mitgift einer Braut.

Ursprünglich der Preis, der für die Braut an den Verlober gezahlt wurde. Schon früh wurde das Wittum vom Verlober der Braut überlassen, dann überhaupt vom Mann ihr unmittelbar gegeben, so dass es nunmehr als "dos" (Aussteuer) bezeichnet wurde. Der Preis konnte Mobilien und Immobolien enthalten. Das Wittum wurde so der Morgengabe ähnlich, verschmolz teils mit ihr, trat an ihre Stelle und nahm auch ihren Namen an. Es wurde nun zur eigentlichen Witwenversorgung. Meist war das Wittum lebenslängliches Eigentum der Witwe.

Wohnturm

Dauerhaft bewohnter Turm.

Zunächst wurde die Bauform des weitgehend ungeschützten, zwei- bis dreigeschossigen Holz- und Steinhauses mit seinem meist ebenerdigen Eingang, wie sie seit Jahrhunderten in den Dörfern zu finden ist, einfach im Burgenbau übernommen. Anfang des 11. Jahrhunderts trat eine Neuerung im Turmbau ein. Die kriegerische Oberschicht baute geräumige Wohntürme von bergfriedartiger Höhe und Festigkeit, die zwei Aufgaben in einem einzigen Bauwerk vereinigen sollten: Wehren und Wohnen. Solche Bauwerke gab es in Deutschland nur selten, meist in recht einfacher Ausführung.

Einfache Wohntürme sind u.a. erhalten in Oflings bei Wangen, Reipoldskirchen/Rheinpfalz, Rittersdorf/Eifel, Kargeck/Baden, Wildeck bei Abstatt/Württemberg, Saldenburg/Bayern. In Frankreich und England sind sie dagegen häufiger zu finden und hatten meist eine größere Baumasse sowie stärkere Mauern als die deutschen Wohntürme des 11. und 12. Jahrhunderts.

Deutsche Wohntürme haben meist eine rechteckige, seit dem 12. Jahrhundert gelegentlich auch eine runde, viereckige oder vieleckige Grundfläche, deren Kantenlänge gemeinhin 15 x 15 bis 15 x 30 Meter und deren Höhe durchschnittlich 30 Meter beträgt. Runde Wohntürme gab es nur selten. Beispiele sind: Broich, Frankfurt und Gelnhausen (alle aus dem 2. Viertel des 13. Jahrhunderts).

Die frühen, wohl nach französischem Vorbild errichteten heimischen Wohntürme, fanden erst wieder gegen Ende des 12. Jahrhunderts bzw. im 13. Jahrhundert in Deutschland Nachfolger.

Der Siegburger Wohnturm wurde 1180 errichtet. Ende des 12. Jahrhunderts bauten die Herzöge von Zähringen mehrere große Wohntürme u.a. in Bern, Breisach, Burgdorf/Bern, Moudon/Freiburg und Thun. Der Baseler Bischof ließ einen Wohnturm in Kleinbasel hochziehen.

In der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts schufen einige Adlige bzw. höhere staufische Ministerialen an ihren Wohnorten repräsentative Wohntürme: z.B. Albeck/Sulz-Horb (um 1240-50), Helfenberg/Heilbronn (um 1240-50), Haag/Oberbayern, Leofels/Schwäbisch Hall (um 1235-40), Rothenburg o.d.T.-Blasiuskapelle (um 1220-30) und Stauf/Hilpoltstein.

Vom Bergfried unterscheidet sich der Wohnturm vor allem dadurch, dass er ständig und nicht nur in Notzeiten bewohnt wurde. Deshalb verfügte er über eine größere Grundfläche, breitere Fenster in den Obergeschossen und zudem über eine komfortablere Ausstattung, wie etwa Aborterker und Kamine. Die Eingänge der Wohntürme befanden sich anders als beim Bergfried meist im Erdgeschoß, das in der Regel als Vorratsraum genutzt wurde. Der Zugang zu den oberen Stockwerken wurde über aus der Mauerdicke ausgesparte oder gewendelte Treppen ermöglicht. Dort gab es mehrere Räume in variabler Aufteilung, die auch eingewölbt sein konnten: heizbarer Hauptsaal, Wohn- und Sitznischen in der Mauerstärke, Kapelle und Schlafräume. Den Abschluss bildete die Wehrplatte.

Siehe auch die Artikel "Patrizierturm", "Donjon" und "Geschlechtertürme".

Wolfsangel

Jagdgerät, das früher zum Fang von Wölfen eingesetzt wurde

Jagdgerät, das früher zum Fang von Wölfen eingesetzt wurde

Wolfsgrube

Verteidigungsvorrichtung hinter dem Burgtor.

Grube hinter dem Burgtor, in welche unvermutet eindringende Feinde fallen sollen, oft in Verbindung mit einer Wippbrücke.

Wormser Kapitell

Oberrheinische Kapitellform.

Blatt-Stengel-Kapitell am Dom-Westchor; stilprägend am Oberrhein.

Wormser Konkordat

Vertrag zur Beendigung des Investiturstreites.

Ein im Jahr 1122 zwischen König Heinrich V., dem Sohn Heinrichs IV., und päpstlichen Gesandten (Papst Calixt II.) geschlossener Vertrag, der den Investiturstreit (vorerst) beendete. Heinrich V. verzichtet auf die Einsetzung des Bischofs mit Ring und Stab und erlaubt die freie kirchliche Wahl und Weihe des Bischofs. Der Papst gestattet, dass in Deutschland die Wahl der Bischöfe in Gegenwart des Königs stattfindet und der gewählte Bischof vom König durch die Übergabe des Zepters das weltliche Lehen erhält und ihm dafür den Lehnseid leistet.

Wortstamm

Teil eines Wortes, der übrigbleibt, wenn man das Flexionselement abtrennt

z.B. bei (du) sagst, (des) Beins lautet der Stamm sag- bzw. Bein-

Für weitere Informationen s. Flexion.

Wortwurzel

rekonstruierte historische Ausgangsform, auf die ein Wort etymologisch zurückführbar ist

Für weitere Informationen s. Etymologie.

Wüstung

Untergegangene Ortschaften.

Die im Mittelalter und besonders im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) und dem dadurch bedingten massiven Bevölkerungsrückgang aufgegebenen und verlassenen Ortschaften zerfielen. Steinhäuser (Kirchen) wurden als Steinbruch genutzt. Solche Ortschaften, von denen man heute keine oder nur noch rudimentäre Spuren sieht heißen Wüstungen. Historiker bezeichnen den Wüstungsvorgang gerne etwas altertümlich mit "der Ort ist wüst gefallen".

Zahndamm

Bereich direkt hinter der oberen Zahnreihe.

der Bereich, der von der Zungenspitze berührt wird, wenn man [t] oder [d] sagt

Zangenlöcher

Einkerbungen an Bauquadern zur Befestigung am Baukran.

Vertiefungen an Steinquadern, in die sich Bauzangen verkannten konnten. So ließen sich die Quader mit dem Baukran hochziehen.

Zehnt

Naturalabgabe an den Grund- oder Landesherren.

Der Zehnt im Mittelalter ist eine auf dem Grund und Boden ruhende Abgabe, die in Form von Naturalien (später auch als Geldzahlung) an eine kirchliche Organisation, später vor allem an weltliche Instanzen, den Grundherrn, den Landesherrn oder den König zu zahlen war. Der Zehnt war zumeist festgelegte Abgabe, die unabhängig von der Erntemenge gefordert wurde. An Zehntarten sind vor allem der Große Zehnt (Getreide und Großvieh u.a.), der Kleine Zehnt (Obst, Gemüse, Kleinvieh u.a.), der Wein-, Heu- und Holzzehnt sowie der Neubruchzehnt (durch Rodung nutzbar gemachtes Land) besonders bekannt. Die Zehntabgaben waren Vorstufen der in der Neuzeit bekannten Grundstück- und Vermögenssteuer.

Zelge

In der Dreifelderwirtschaft ein Teil der dreigeteilten Gesamtfläche.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Schlag (Landwirtschaft)".

Zentralisierung

Reduzierung eines Vokals durch Artikulation

Auch: Vokalabschwächung; bei der Aussprache des Vokals bewegt sich die Zunge in den mittleren Mundbereich in Richtung Schwa-Laut [ə]. Vgl. die Aussprache des ersten e‘s in telefonieren und des e‘s in Rose.

In Rose liegt die abgeschwächte Form des Vokals e vor (Ros[ə]), in telefonieren dagegen die nicht-abgeschwächte (t[e]lefonieren).

Ziborium

Steinerne Überdachung eines Altars oder Bezeichnung für ein Gefäß.

Von griechisch "kiborion" = Gehäuse und lateinisch ciborium, "Becher" Als Ziborium bezeichnet man zunächst eine zeltförmige steinerne Überdachung eines Altars, einer Statue oder eines Sarkophags. Dann versteht man unter Ziborium auch nur den Deckel eines aus der Pyxis entwickelten Hostienbehälters. Der Gefäßtyp entstand, indem Pyxiden mit Standfuß, Schaft und einem meist kegelförmigen Deckel versehen wurden. Später übertrug man die Bezeichnung Ziborium auf das ganze kelchförmige Gefäß. So bezeichnet man heute mit Ziborium einen Hostienbehälter (siehe auch "Tabernakel"), der keinen Einblick in das Innere des Gefäßes gewährt. damit unterscheidet es sich von den als Schaugefäße ausgebildeten "Ostensorien" oder Monstranzen, die zum Teil aus Bergkristall und Glas bestehen.

Zimier

Auf Turnierhelmen angebrachte Verzierung.

Seit etwa 1200 brachten die Ritter kleine und große Figuren aus Stoff, Leder, Holz, Leinen oder Pergament oben auf ihren Topfhelmen an. Dieser Zimier oder Helmzier genannte Schmuck war abnehmbar und wurde erst kurz vor der Schlacht oder dem Turnierkampf aufgesteckt. Als Figurmotive wählte man Menschen und Tiere (besonders beliebt waren Drachen und Löwen sowie Fabeltiere), Pflanzen, Schiffe, Kronen, Hörner, Flügel u.a.. Mit dem Aufkommen der Kolbenturniere, bei dem die Ritter die Helmzier des Gegners abschlagen mussten, entstanden besonders phantasievolle, frei erfundene Formen. Zimierschmuck war später auch auf Stechhelmen sowie Spangen- und Bügelhelmen üblich.

Zimmerleute (auf Burgen)

Am Bau einer Burg beteiligte Handwerker.

 

In der Zeit der Holzburgen, die mit dem ausgehenden 12. Jahrhundert zu Ende ging, waren die Zimmerleute die wichtigsten Handwerker auf den Baustellen. Mit dem Aufkommen der Steinburgen gewannen die Steinmetzen und Steinmaurer immer mehr an Bedeutung, doch für die Zimmerleute blieb noch genügend zu tun. Sie stellten Palisadenzäune, Bauholz, Baugeräte und -gerüste her, sie fertigten Holzdecken, schlugen Dachstühle auf und zimmerten hölzerne Wehrgänge und Treppen. Außerdem waren sie für die vielfältigen Holzelemente des Innenausbaus verantwortlich, wie etwa Türen, Holzläden, Vertäfelungen, Holzdielen usw.

Das im Wald grob behauene Holz wurde auf der Baustelle mit dem Beschlagbeil zu Kant- oder Rundhölzern weiter verarbeitet. Stämme wurden gespalten oder mit langen Sägen zu Brettern und Bohlen zurechtgeschnitten. Zum Kürzen von Brettern verwendete man Handsägen (Stoßsägen oder Spannsägen). Mit dem Hobel, der Rauhbank oder dem Putzhobel glättete man letzte Unebenheiten. Mit dem Löffelbohrer oder der Stichsäge machte man die Löcher für die Verzapfungen und Holzdübel. Weitere Arbeitsgeräte der Zimmerleute waren Hammer (Klöpfel, Klipfel), Beitel (Stech- und Schlageisen bzw. Hohlmeißel), Kneifzange, Raspel und Feile, Stechzirkel, Winkelmaß und Streichmaß. Um 1320 wurden die ersten mechanischen Sägemühlen in Deutschland eingerichtet, was die Herstellung von Brettern und Kanthölzern wesentlich erleichterte. Nachdem die Zimmerleute den Dachstuhl aufgestellt hatten, rückten die Dachdecker mit Pfannen, Schindeln und Ziegel an.

 

Zingel

Äußere Verteidgungsmauer.

Mit Verteidigungseinrichtungen, wie Wehrgang, Zinnen und Scharten ausgerüstete starke Mauer rings um die ganze Burg. Sie wird auch Ring- oder Mantelmauer bzw. Bering genannt.

Zionismus

Ideologie, welche einen jüdischen Staat in Palästina fordert.

Von Theodor (Benjamin Se’ew) Herzl im Jahre 1897 ins Leben gerufene jüdische Volksbewegung, die die Rückkehr der Juden in ihr historisches Heimatland und die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk auf dessen Boden propagierte. Durch seinen betont nationalstaatlich-politischen Charakter unterschied sich der Z. von allen seinen Vorläufern mit ähnlicher Zielsetzung. Die zionistische Weltorganisation war und ist als Dachverband ausdrücklich areligiös, nahm aber ihrem Wesen nach (Rückkehr nach Zion) bei der jüdischen Religion Anleihen. Darüberhinaus enthielt und enthält sie auch eine starke religiöse Fraktion. Der Zionismus wuchs zu Anfang des 20. Jahrhunderts, vor allem in den jüdischen Zentren Osteuropas, schnell zu einer Massenbewegung an und erreichte mit der Balfour-Deklaration im Jahre 1917 seinen politischen Durchbruch. Seit der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 und der seither staatlich geförderten Rückwanderung der Juden in ihr altes Heimatland wächst der Anteil der israelischen Juden an der Weltjudenheit stetig. Damit nähert sich der Zionismus der Verwirklichung seiner Ziele.

Zippus

Vielseitig eingesetztes, architektonisches Gestaltungselement pfahlartiger Form.

 

Von Hans-Jürgen Kotzur

Lat. Cippus = Pfahl, Grabsäule. Ursprünglich im antiken Rom ein sich nach oben verjüngendes Grenzzeichen aus Holz oder Stein. Später ein eiförmiger Denkstein auf einem Grab. In der mittelalterlichen Architektur, vorwiegend im Orient, als kugel- oder knospenförmiger Aufsatz bzw. als Bekrönung einer Kuppel verwendet.

 

Zisterne

Wassergewinnung durch Sammeln von Regenwasser.

 

Vor allem für die Besitzer von Höhen- oder Felsenburgen war die Anlage einer Zisterne die einzige Möglichkeit, auf der Burg Wasser zu gewinnen. Es technisch entweder nicht möglich oder viel zu teuer, einen Brunnen durch den gewachsenen Fels bis zum Grundwasserspiegel zu bohren. Für den Bau einer Zisterne entschied man sich auch dort, wo das Grundwasser durch Mineralien o.ä. verunreinigt und damit unbrauchbar war. Der Nachteil der Zisterne bestand darin, dass sie in regenarmen Zeiten schnell leer war. In Friedenszeiten war dies kein Problem, da man Frischwasser mit Pferden und Eseln vom nahen Bach holen und in den Tank einfüllen konnte. Im Fall einer Belagerung war eine leere Zisterne oft der Anfang vom Ende. Wenn es nicht zu regnen anfing und die Zisterne wieder gefüllt wurde, musste die durstende Burgbesatzung die Burg binnen kürzester Zeit aufgeben.

Prinzip der Zisterne

Das Prinzip der Zisterne (von lateinischen cista = "Kiste") war einfach. Man fing das Regenwasser vom Burghof, von größeren Freiflächen oder auch von schindelbedeckten Hausdächern auf und leitete es in offenen oder verdeckten Kanälen in ein in den Fels gehauenes Auffangbecken bzw. einen in die Erde gemauerten Wasserbehälter

Das Wasser wurde mit einem einfachen Haspel oder einem Wippgalgen mit Gegengewicht nach oben gehievt. Zum Schöpfen des Wassers verwendete man Holzeimer und Kupferkessel. Die Auffangbecken wurden geschützt angelegt und mit einer Abdeckung versehen, damit im Verlauf einer Belagerung kein Unrat hineingeschleudert werden konnte oder ein Tier hineinfiel und dort verendete. Wegen der Verschmutzungsgefahr durften sich Pferde und vor allem Hunde im Wassereinzugsbereich der Zisternen nicht aufhalten.

Man unterscheidet zwei Arten von Zisternen, die normale (ältere) Tankzisterne und die moderne (jüngere) Filterzisterne.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Zisterzienser

Mönchsorden.

Der Orden der Zisterzienser - lateinisch "Sacer Ordo Cisterciensis", abgekürzt SOC - wurde 1098 in Cîteaux in Frankreich von einer Gruppe von Benediktinern des Klosters Molesme unter der Leitung von Robert von Molesme gegründet mit dem Ziel, streng nach den Ordensregeln zu leben, die Bendikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte. Als Teil der Ordensregel befürworteten sie strenge Askese sowie Handarbeit und lehnten Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien ab. Die Zisterzienser lebten nach der Charta Caritatis, der "Heiligen Regel" in einem klaren, durch ein Patriarchalsystem geprägten Mönchtum. Roberts Nachfolger im Kloster von Cîteaux, Alberich, gelang es 1100, die Anerkennung des Ordens durch Papst Paschalis II. zu erwirken.

Dem dritten Abt, dem aus England stammenden Stephan Harding, verdankt der Zisterzienserorden die Formulierung seiner Verfassung der Nächstenliebe. Bernhard von Clairvaux kam 1113 als Novize in das Kloster Cîteaux und wurde 1115 zum Gründerabt von Clairvaux. Er entwickelte sich zum einflussreichsten geistigen Leiter seiner Zeit, die schnelle Verbreitung des Ordens war weitgehend sein Verdienst. Bis 1153 gab es über 300 Zisterzienserklöster, wovon 68 unmittelbar von Clairvaux aus gegründet wurden. Bis zum Ende des Mittelalters stieg die Anzahl der Zisterzienserabteien auf mehr als 700 in ganz Europa.

Im 12. Jahrhundert galten die Zisterzienser als einflussreichster Orden innerhalb der katholischen Kirche. Sie übernahmen die Bistümer und Legatenämter, die im 11. Jahrhundert von den Benediktinern des Klosters Cluny beansprucht wurden, und lösten letztere auch in der römischen Kurie ab. Ferner erbrachten sie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Leben des Mittelalters, so bei der Urbarmachung von unfruchtbarem Land sowie in der Produktion von Getreide und Wolle. Sie beeinflussten die Verbreitung der gotischen Architektur in ganz Europa und sammelten viele Handschriften für ihre Bibliotheken.

Im Lauf der Zeit entfernten sich die Zisterzienser von einigen in ihrer Verfassung verankerten asketischen Idealen. Nach dem 13. Jahrhundert setzte ein Rückgang ein, gefolgt vom Aufschwung neuer reformierter Zisterziensergruppen im 17. Jahrhundert, v. a. durch die Trappisten. Diese Gruppierung entwickelte sich schließlich zu einem eigenständigen Orden, der sich "Zisterzienser der strengen Observanz" nennt, zum Unterschied vom ursprünglichen Orden, der nun als "Zisterzienser der allgemeinen Observanz" bezeichnet wird. Seit dem 12. Jahrhundert gibt es nach der gleichen Regel lebende Frauenklöster, die ebenfalls eine geschlossene Klausur bewohnen.

Die Ordenstracht besteht aus einer weißen, schwarz gegürteten Tunika, schwarzem Skapulier mit Kapuze und weißer Flocke.

Quelle: www.heiligenlexikon.de

Zoll (Maß)

Alte Maßeinheit.

 

Der Name Zoll ist vom mittelhochdeutschen Wort zol abgeleitet. Es bezeichnete einen kleinen Knochen. Das Zoll war nämlich ursprünglich als Länge des ersten Daumengliedes definiert. Später leitete man es durch dezimale oder duodezimale Teilung vom Fuß ab. Seine Länge richtet sich deshalb nach dem zugrundeliegenden Fuß. Die Größenordnung liegt zwischen 2 und 4 cm. Beispiele:

* Preußen: 1 Fuß = 12 Zoll = 313,8 mm; 1 Zoll = 26,2 mm
* Hannover: 1 Fuß = 12 Zoll = 292,1 mm; 1 Zoll = 24,3 mm
* Sachsen: 1 Fuß = 12 Zoll = 283,2 mm; 1 Zoll = 23,6 mm

Durch Unterteilung in 10 bzw. 12 Linien erhielt man aus dem Zoll eine weitere Maßeinheit, die → Linie.

 

Zunft

Vereinigung städtischer Handwerker im Mittelalter.

Ursprünglich freie Vereinigung der in einer Stadt dasselbe Handwerk oder Gewerbe treibenden Personen zur gegenseitigen Unterstützung, in der ersten Zeit mit stark religiösem Charakter, in den germanische Ländern z. T. aus den Gilden entstanden. Die ersten Zünfte erscheinen in Deutschland im 12. Jahrhundert. Ein Zunftzwang (Gildezwang), d. h. die Verpflichtung eines jeden, der das betreffende Handwerk ausübte, einer Zunft anzugehören und das Verbot der Ausübung für jeden, der nicht Zunftgenosse war, kam erst im 13. Jahrhundert auf. Auch wurden nun erst die Zunftstatuten (Amtsrollen, Einungen, Zunftbriefe, capitularia) aufgeschrieben; bis dahin war der Eintritt in die Zunft völlig unbeschränkt gewesen.

Die Gesellen waren teilweise vollberechtigte Mitglieder der Zunft; in der Regel war dies nur der Meister, der selbständige Handwerker, der auf eigene Rechnung arbeitete. Die Meister bildeten die Zunftversammlung und wählten die Vorsteher, die Zunftmeister. Diese, von denen meist mehrere vorhanden waren (deshalb oft Vierer, Sechser, usw.), vertraten die Zunft nach außen und hatten den Vorsitz in den Zunftversammlungen und im Zunftgericht (meist der Zunftrat). Zunftmeister und Vorsteher wurden vielfach vom Stadtherrn oder dem Stadtrat ernannt oder wenigstens vorgeschlagen. Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Zugang zur Zunft erschwert. Neben langer Lehr- und Gesellenzeit (meist 7 Jahre plus Gesellenjahre) und dem 'Mutjahr' am Ende der Gesellenzeit (Meisterstück), trat seit dem 14. Jahrhundert eine meist sehr hohe Eintrittsgebühr (Meistergeld) hinzu. Familienangehörige von Meistern waren von Meisterstück und Meistergeld befreit, so dass fremden Gesellen tatsächlich der Zugang verschlossen war (außer über eine Heirat).

Vielfach wurden unter den Zünften geringere und höhere unterschieden. Öfters hatten nur die großen Zutritt zum Stadtrat, und die andern mussten sich einer von jenen anschließen, wobei häufig Unterabteilungen entstanden. Zeitweise waren die Zünfte überhaupt die Träger der Selbstverwaltung und bildeten den Grundstock der städtischen Wehrmacht. In einigen Städten musste dann jeder Bürger, wenn auch nur formell, einer Zunft angehören, und auch die Patrizier mussten eine eigene Geschlechterzunft bilden. In diesen Städten waren die Zünfte nunmehr rein politische Abteilungen und nannten sich auch vielfach nicht mehr nach Gewerben, sondern nach Straßen und dergleichen. Im Allgemeinen bestanden die Zünfte nur in den Städten, doch waren in einigen Gegenden die gesamten Handwerker eines bestimmten Gebietes in einer Zunft zusammengeschlossen.

Zungenspitzen-r

Besondere Realisierung des Lautes [r].

In den meisten deutschen Varietäten wird bei der Aussprache des [r] das Zäpfchen im hinteren Mundraum beansprucht.  Das nennt sich dann „Zäpfchen-[r]“. Wenn aber z.B. im Bairischen oder Ostfränkischen das [r] alveolar (also am Zahndamm) realisiert wird, nennt man es „Zungenspitzen-[r]“.

Zweifelderwirtschaft

Bodennutzungssystem.

System der Felderwirtschaft. In der Zweifelderwirtschaft erfolgt die Bebauung in zwei Schlägen, wobei entweder dauernd zwei Fruchtarten wechseln oder der eine Schlag bebaut wird, während der andere brach liegt.

Zweischwerterlehre

Kirchliche Lehre von der Gleichberechtigung der weltlichen und geistlichen Gewalten.

Die zuerst von Papst Gelasius (492-496) vertretene Auffassung, dass es auf Erden eine gottgewollte Gleichberechtigung der beiden Gewalten Kirche (Papst) und Reich (Kaiser) gebe.

Zweite Lautverschiebung

Trennt das Hochdeutsche von den restlichen germanischen Sprachen (auch vom Niederdeutschen, das die zweite Lautverschiebung nicht durchlaufen hat).

Die zweite Lautverschiebung lässt sich in drei Teilverschiebungen gliedern:

Tenuesverschiebung (5./6. Jhd.): germ. t, p, k > ahd. z/tz, pf (und kch/(kx) nur in der Schweiz) (Affrizierung) oder ahd. ​ʒ​, f und ch (Spirantisierung)

Medienverschiebung (8./9. Jhd.): germ. d > ahd. t (und germ. b, g > ahd. p, k nur im Altoberdeutschen)

Spirantenverschiebung (9./10. Jhd.): germ. þ, f, x > d, f/v, h

Da die zweite Lautverschiebung nicht überall konsequent durchgeführt wurde, ist sie ausschlaggebend für die Aufteilung des deutschen Sprachraums in Oberdeutsch, Mitteldeutsch und Niederdeutsch. In den oberdeutschen Dialekten wurde sie vollständig vollzogen, im Niederdeutschen dagegen (fast) gar nicht.  Das Mitteldeutsche hat die Affrizierung nur teilweise durchgeführt, s. auch Rheinischer Fächer.

Zwerchhaus

Dachausbauten mit quer zum Hauptgiebel liegendem Giebel.

Zwerchhäuser ("Zwerch" = Quer; Zwerchfell = quer zur Körperachse) sind Dachausbauten mit eigenem, quer zum Hauptfirst verlaufendem Dach und meistens prächtig verziertem Giebel. Die Aneinanderreihung solcher Zwerchhäuser auf einem großen Dach lockert die Fläche auf und verleiht dem Bau ein prachtvolles, reiches Aussehen.

Zwergarkade

Besondere Form der Arkade.

(lateinische arcus = Bogen). Ein auf Pfeilern oder Säulen ruhender Bogen bzw. eine Reihe von Bögen (Arkatur) in der Front von Fassaden, in Innenhöfen oder in Verbindung mit einem offenen Gang als Bogengang, Wandelgang oder Laubengang, Galerie oder Loggia.

Blendarkade
Die Blendarkade öffnet die Wand nicht, sie gliedert sie nur dekorativ. Die Blendarkade ist ein vorgebauter Bogen, der keine Maueröffnung umschließt. Die Bögen sind oft zu einer Blendarkade gereiht.

Zwergarkade
Zwergarkaden (auf zierlichen Säulchen) bilden unter dem Hauptgesims romanischer Choranlagen einen nach außen geöffneten Laufgang, die Zwerggalerie.

Zwickel

Dreiseitiges Flächenstück.

Dreiseitiges Flächenstück, das zwischen runden und rechteckigen Formen vermittelt.

Zwickelmauerwerk

Mittelalterliche Mauerwerkstechnik, bei der Zwischenräume mit kleineren Steinen gefüllt werden.

Mauerstruktur des späteren Mittelalters (ab der Mitte des 13. Jh.), bei der größere Bruchsteine in kleinteiliges Steinmaterial eingebettet sind.

Zwiebeldach

Unten konvex und oben konkav geschwungenes Haubendach.

Bei einem Zwiebeldach, auch als Welsche Haube oder seltener als Kaiserdach bezeichnet, handelt es sich um ein Turmdach mit geschweifter Kontur (Haubendach), das unten konkav ansetzt, dann in eine konvexe Form übergeht und oben konkav in die Spitze ausläuft. Der Grundriss kann hierbei rund, quadratisch oder polygonal sein. [Anm. 22]

Zwinger

Raum zwischen äußerem und innerm Mauerring.

Der zwischen der inneren und der äußeren Ringmauer einer mittelalterlichen Stadtbefestigung oder Burg liegende Umgang oder der zur Vorburg gehörende freie Platz. Diese Verstärkung der Verteidigung wurde seit den Kreuzzügen üblich. Bei größeren Hofburgen wurde der Zwinger zu ritterlichen Übungen, zur Haltung von Tieren oder als Garten genutzt. Der für Hoffestlichkeiten bestimmte Dresdner Zwinger wurde so genannt, weil er in einem ehemaligen Zwinger-Garten erbaut wurde.

Zyklopenmauer

Mauertyp aus besonders großen, polygonal geformten Natursteinen.

Bei einem Zyklopenmauerwerk, auch als Polygonalmauerwerk bezeichnet, handelt es sich um ein aus besonders großen, zumeist unregelmäßig geformten Natursteinen gefertigtes Mauerwerk. Die hierbei verwendeten Bruchsteine weisen glatt abgearbeitete Kanten auf, denen die nächsten Steine jeweils angeglichen werden. [Anm. 23]

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Anmerkungen:

  1. Fritsche, Christiane (2013): Ausgeplündert, zurückerstattet und entschädigt. Arisierung und Wiedergutmachung in Mannheim. Ubstadt-Weiher: Verlag Regionalkultur (Sonderveröffentlichung des Stadtarchivs Mannheim, 39). S. 15. Zurück
  2. Vgl. ebd., S. 8 Zurück
  3. Fritsche, Christiane (2013): Ausgeplündert, zurückerstattet und entschädigt. Arisierung und Wiedergutmachung in Mannheim. Ubstadt-Weiher: Verlag Regionalkultur (Sonderveröffentlichung des Stadtarchivs Mannheim, 39). S. 15 Zurück
  4. Wilhelm Brauneder: S. v. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation. In: Enzyklopädie der Neuzeit online. URL: https://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/heiliges-romisches-reich-deutscher-nation-COM_279129?s.num=4&s.f.s2_parent=s.f.book.enzyklopaedie-der-neuzeit&s.q=Erzkanzler (Aufruf: 14.04.2020). Zurück
  5. Arno Buschmann: S. v. Reichsverfassung. In: Enzyklopädie der Neuzeit online. URL: https://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/reichsverfassung-COM_336461?s.num=0&s.f.s2_parent=s.f.book.enzyklopaedie-der-neuzeit&s.q=Reichsverfassung (Aufruf: 14.04.2020). Zurück
  6. Richard Puza: S. v. Kirchenvisitation. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8, Sp. 1748-1751, hier Sp. 1748. Zurück
  7. Stefan Brakensiek; Thomas Simon: S. v. Visitation. In: Enzyklopädie der Neuzeit Online. URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_374773 (Zugriff: 26.02.2020). Zurück
  8. Hoernes, M.: s.v. La-Tène-Zeit. RGA, Bd. 3 (1915-16), S. 126-128. Zurück
  9. Siehe Eggert, Manfred K.H. / Samida, Stefanie: Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie. Tübingen 2009, S. 113, Abb. 5.2.3. Zurück
  10. Beim Import in Hamburg wurde 1418 nur Transitware vom Pfundzoll erfasst. Die Eigenversorgung der Hamburger Bevölkerung und des Hamburger Gewerbes waren zollfrei. (Sprandel, Pfundzollbuch S. 53) Zurück
  11. Dertsch, Urkunden 1 Nr. 470 vom 9.9.1310; Druck: Würdtwein, Dipl. 2, 23 Zurück
  12. Dertsch, Urkunden 2 Nr. 872 Zurück
  13. Dertsch, urkunden 2 Nr. 1397 Zurück
  14. Am 7. Mai 1487 wurden die Kaufleute von Hagenau vom Pfundzoll und jeglichem anderen Zoll befreit (fol. 25v) mussten aber Hausgeld und Unterkaufsgeld entrichten, davon aber von jeglicher Lagerungsgebühr befreit sein. Umgekehrt genossen die Mainzer in Hagenau entsprechende Zollfreiheit (fol. 26). Zurück
  15. Zum Gesamtabschnitt: Mainzer Kaufhausordnung von ca. 1434; Deutsches Rechtswörterbuch: Pfundzoll; DWB Bd. 13, Sp. 1814: Pfundzoll; Krünitz, Encyclopädie: Pfundzoll; Sprandel, Pfundzollbuch S. 53. Zurück
  16. Hölscher, Tonio: Klassische Archäologie. Grundwissen. Darmstadt ²2006, S. 149. Zurück
  17. Gerrit Walther [u.a.]: S. v. Renaissance. In: Enzyklopädie der Neuzeit Online. URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_338623 (Zugriff: 26.06.2020); Joachim Poeschke: S. v. Renaissance (Kunst). In: Lexikon des Mittelalters 7, Sp. 710-717. Zurück
  18. S.v. Vogt, Vogtei. In: Lexikon des Mittelalters 8, Sp. 1811-1814. Zurück
  19. H. Witthöft: Art. Waage. In: Lexikon des Mittelalters Bd. 8 Sp. 1883ff. Zurück
  20. Bernd Schildt: Art. „Weistum“. In: Lexikon des Mittelalters 8 (2009), Sp. 2141f. Zurück
  21. Schildt 2009, S. 2141; Dieter Werkmüller: Art. „Weistümer“. In: HRG 5 (1998), Sp. 1239-1252, hier S. 1240. Zurück
  22. Günther Binding: Architektonische Formenlehre. Darmstadt 2017, S. 173.  Zurück
  23. Hans Koepf/Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Stuttgart 2005, S. 323, 522. Zurück