Glossar historischer Fachbegriffe
Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.
Glossar: Buchstabe E
- Ebenhoch
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen
- Echaugettes
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Definition:
Seltene Bezeichnung für Scharwachttürmchen, vorkragende Ecktürmchen (bei den Burgen).
- Echinus
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.
- Eckquader
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Definition:Teil der Mauer
Sorgfältige gehauene Eckquader sorgten für eine sorgfältige Kantensetzung bei Bruchsteinmauerwerk, es wurde auch Bruchstein ornamental im Quaderbau (Eckzangen) verwendet. ...mehr
- Edelknappe
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier
- Edelknecht
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Definition:Der Sohn eines Ritters war nicht qua Geburt Ritter, sondern wurde, wenn er erwachsen als Edelknecht (armiger) bezeichnet
Wenn er sich in der Schlacht ausgezeichnet oder sonstige Verdienste erworben hatte, konnte er zum Ritter erhoben werden.
- Edictum Pistense
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgbaurecht
- Effe
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Definition:Ulmenart
Flatterulme. Ein anspruchsloser, raschwüchsiger Alleebaum, der bis 80 Meter hoch werden kann.
- Eigenkirche
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Definition:Im Mittelalter "private" Kirche eines Herrn
Eine Eigenkirche ist ein Vermögensobjekt desjenigen, auf dessen Grund sie errichtet war. Die an einer solchen Kirche tätigen Geistlichen unterstanden wirtschaftlich und rechtlich dem Grundherrn. Objekte waren Oratorien, Pfarrkirchen, Stifte, Klöster und teilweise sogar Bistümer. Eigentümer waren Laien, Kleriker, Klöster und Bischöfe. Im frühen Mittelalter war das Eigenkirchenwesen in ganz Europa verbreitet.
- Eimer
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Definition:Altes Hohl- bzw. Flüssigkeitsmaß
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte
- Einfelderwirtschaft
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Definition:Bodennutzungssystem
Einfelderwirtschaft, dauernde Bebauung des Ackerlandes in einem Schlag mit derselben Frucht, ohne Brache. Dieses System ist nur noch in extremen Lagen möglich... mehr
- Eisenhut
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Definition:Kopfbedeckung des Ritters
Der Eisenhut tauchte nach dem 2. Kreuzzug im Abendland auf...mehr
- Eklektizismus
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Definition:
(in der Architektur): Unschöpferische Vereinigung verschiedener Stilelemente aus der Vergangenheit mit neuen Formen zu einem mehr oder weniger unschönen Gemisch.
- Elle
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Definition:Altes Längemaß
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.
- Empire
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Definition:
Schlussphase des Klassizismus, verbreitet sich zwischen 1800 und 1830 von Paris aus über Europa. Charakteristisch sind die Wandeinteilung in streng begrenzte Felder, die flächenhafte Form der Möbel, gerade Tür- und Wandspiegelrahmen und die Dekoration nach römisch-ägyptisch-pompejanischen Vorbildern (Sphinx, Lyra, Mäander, Fackel usw.)
- Empore
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Definition:
Empore bezeichnet einen Raumteil, der sich zu einem Innenraum öffnet, an die Außenmauer anlehnt und über eine Treppe erreichbar ist. In Festsälen und in allen Arten von Kirchen sind Emporen zu finden.
- Emporenbasilika
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Basilika
- Entlastungsbogen
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Definition:
Werkstein- oder Ziegelbogen zur Entlastung eines geraden Fenster- oder Türsturzes.
- Episkopat
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Definition:
Als Episkopat bezeichnet man die Gesamtheit der Bischöfe eines Landes bzw. das Amt und die Würde eines einzelnen Bischofs.
- Epithaph
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Definition:Grabinschrift, Gedächtnismal
Als Epitaph (griech. Grabinschrift) bezeichnet man ein, seit dem 14. Jahrhundert vorkommendes, Gedächtnismal für einen Verstorbenen in Form einer Platte. Diese kann an der inneren oder äußeren Kirchenwand oder an einem Pfeiler oder im Kreuzgang senkrecht aufgestellt sein. Das Epitaph ist kein Grabmal, weil sich weder dahinter noch darunter ein Grab befindet. Man unterscheidet zwei Hauptformen:
- Die Platte trägt eine Inschrift oder die Gestalt des Verstorbenen wie ein aufrecht gestellter Grabstein.
- Später wird eine Szene um das Stifterbild aufgebaut: Der Verstorbene kniet z.B. als Adorant (Anbetender), oft mit seiner Familie, bittend zu Füßen des Kreuzes Christi.
In Renaissance und Barock wächst das Epitaph oft zu mehrstöckigen, prunkvollen Aufbauten mit geistreichen symbolischen Bedeutungen an. Gelegentlich wird der Verstorbene als 33jähriger ("Jesusalter") dargestellt.
- Erblehen
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Definition:
In Deutschland ursprünglich nur das vom Vater auf den Sohn vererbte Lehen, das keiner Besitzeinweisung bedurfte, für das aber auch kein Ausschlagrecht bestand.
- Erbpacht
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Definition:Form des Grundbesitzes (auch Erbbestand)
Form des Grundbesitzes, bei welchem der Eigentümer einem anderen (Erbbeständer) ein Gut erblich gegen jährlichen Zins überlässt. Der Pächter besitzt lediglich das Nutzungsrecht und ist zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet, z.B. dem Erb(be)stands(eintritts)geld (Anzahlung beim Abschluss des Pachtvertrages) u.ä.
- Erdwall
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Definition:
Als Erdwall bezeichnet man zunächst eine prähistorische Schutzanlage. Erdwälle wurden jedoch auch bei mittelalterlichen Burgen verwendet, vorwiegend für Außenwerke und Vorbefestigungen.
- Erker
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Definition:Vorkragender Bauteil einer Gebäudewand.
Vorkragende Bauteile, vom Boden aufgehend oder an Obergeschossen auf Konsolen (Turm-, Dach-, Fenster-, Kapellenerker), meist ein geschlossener Ausbau an der Fassade oder Hausecke. Er ist meist ohne Verbindung mit dem Erdboden, kann aber über mehrere Stockwerke reichen. Eingeschossig ist das der Altarraum der Burgkapelle. Ein Kirchengebot verbietet Wohnräume über dem Altar. In Spätgotik, Renaissance und Neubarock (19. Jahrhundert) ist der Erker als Schmuckstück des Hauses besonders beliebt. (Vgl. auch Aborterker).
- Erzämter
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Definition:Hofämter
Im alten Deutschen Reich die Hofämter, die in nachkarolingischer Zeit in die Hände zuerst der Stammesherzöge, dann anderer Reichsfürsten gelangten, erblich wurden; seit Beginn des 13. Jahrhunderts dauernd derart mit bestimmten Territorien verbunden wurden, dass der Pfalzgraf bei Rhein Erztruchsess, der Kurfürst von Sachsen Erzmarschall, der von Brandenburg Erzkämmerer, der von Böhmen Erz(mund)schenk war. Zu diesen vier Reichserzbeamten traten die drei geistlichen <dfn title="Die Kurfürsten (Wahlfürsten) galten als "Säulen des Reiches" und repräsentierten gemeinsam mit dem Kaiser das Reich.">Kurfürsten</dfn> als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Ausgeübt wurden die vier alten Reichserzämter nur bei Krönungen; die neuen waren überhaupt nur Titel. Den regelmäßigen Dienst versahen die Inhaber der Reichserbämter, die Grafen oder Freiherren waren. Einige Bedeutung hatte der Erzkanzler.
- Erzbischof
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Definition:
(Archiepiscopus, Metropolitanus, Metropolit) Ursprünglich der in der Hauptstadt einer röm. Provinz residierende Bischof ...mehr
- Erzdiözese
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Definition:Kirchenprovinz, aus mehreren Diözesen bestehend.
Die Erzdiözese, geleitet durch den Erzbischof, ist Mittelpunkt einer Kirchenprovinz, der mehrere Diözesen (Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Diese stehen unter der Aufsicht des Erzbischofs.
Nach der Neuordnung der Bistumsgrenzen infolge der Wiedervereinigung gibt es heute sieben Erzdiözesen in Deutschland, nämlich Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn. - Erzkanzler
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Definition:
Seit 1044 hieß auch in Deutschland der bisherige Erzkaplan, der Erzbischof von Mainz, Erzkanzler; da die tatsächliche Leitung der Reichskanzlei schon 868 auf den Hofkanzler übergegangen war. Der Erzkanzler wurde nur noch bei besonderen Anlässen tätig. Seine Funktion wurde also zum bloßen Erzamt. Erst im 15. und 16. Jahrhundert erlangte der Erzkanzler von neuem die Leitung der Reichskanzlei. Er war der erste Kurfürst, Vorsitzender des Kurfürstenkollegiums und des ganzen Reichstages. Seit 962 gab es besondere Erzkanzler für Italien (seit 1031 mit dem Kölner Erzbischof verbunden) und seit 1043 für Burgund (ab dem 13.Jahrhundert mit dem Erzstift Trier verbunden).
- Erzpriester
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Definition:
Der von den Priestern eines Dekanats gewählte und dann vom Bischof ernannte Priester, der eine zu einem Dekanat zusammengefasste Gruppe von Pfarreien einer Diözese beaufsichtigt und leitet.
- Erzstift
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Definition:
Im Unterschied zum geistlichen Bereich des Erzbistums wählt man die Bezeichnung Erzstift, wenn es sich um den weltlichen (mittelalterlichen) Herrschaftsbereich der Erzbischöfe handelt.
- Eselsweg
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Definition:Eselspfad
Schmaler Pfad für Esel zum Transport von Frischwasser vom Bach/See auf die Burg. Das Frischwasser wurde in Zisternen gefüllt.
- Eskarpe
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Definition:Teil des Grabensystems
Geböschte oder senkrechte Wand aus Fels, Naturstein- oder Ziegelmauerwerk an der Innenseite des Grabens.
- Ewiger Landfrieden
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Landfrieden.
- Ewiger Pfennig
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Definition:
Die seit dem 12. Jh. ausgeübte Münzverrufung führte in einigen Städten zum Widerstand, da die Münzverschlechterung und der Wechsel oft zu einer starken finanziellen Belastung führten. Durch die Zahlung einer bestimmten Summe an den Münzherren erreichten die Bürger von Konstanz 1295, dass der Bischof für die nächsten Jahre auf eine Münzverrufung verzichtete und nur noch einen "Ewigen Pfennig" prägte.
- Exemtion
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Definition:Befreiung von der (ordentlichen) Gerichtsbarkeit
Exemtion bedeutet eigentlich die völlige Loslösung aus einem Gerichtsverband und die Zuerkennung der eigenen Gerichtsbarkeit. Im weiteren Sinne bedeutet Exemtion aber jede Befreiung von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes (vgl. Immunität). Die Exemtion war im alten deutschen Reich ein Reservatrecht des Kaisers. Im Mittelalter waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert.